Giessener Leitung
(neueste naebriebten) mit (Giessener Caseblatt)
Amts- u. Uereinsnacbricbten
Bezugspreis:
60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf.
Telephon Nr. 1362.
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LxpeSttton: Südanlage 21.
Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein i« Metzen,
Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
Nr. 38. Samstag, den 20. September 1924. 37. Jahrg.
Wer zahlt die meisten Steuern?
Einer uns zugegangenen steuerlichen Betrachtung eines Handwerkers geben wir nachstehend Raum:
In der gegenwärtigen Zeit wird oft die Behauptung aufgestellt, daß der Lohn- und Gehaltsempfänger den Hauptanteil der öffentlichen Lasten zu tragen habe, ohne irgend welche Kenntnisse davon zu haben, welche ungeheuren Lasten dem selbständigen Handwerker aufgebürdet sind. Der Gehalts- und Lohnempfänger zahlt bis zu einer gewissen Einkommensgrenze 10 Prozent Reichseinkommensteuer von seinem Einkommen. Steuerfrei ist für denselben : Für den Monat 50 Mark; außerdem für die Ehefrau und für jedes Kind unter 17 Jahren ohne eigenen Erwerb je ein Prozent weniger.
Diefe steuerliche Vorteile geniest der selbständige Handwerkerstand nicht. Weder bei der Rcichseinkommen- noch bei der Gewerbesteuer.
Ein Beamter mit 200.— Mark Monatseinkommen zahlt, wenn derselbe verheiratet ist und zwei Kinder hat, an Reichseinkommensteuer 200 — 50.— Mark -150 Mark. Von diesem Betrag nur 7 Prozent -10.50 Mark monatlich, das sind vom Monatsgehalt 5,25 Prozent. Der durchschnittliche Steuerbetrag der Bauarbeiter beträgt 4,2 Prozent. Ein großer Teil der selbständigen Handwerker hat jedoch kein monatliches Einkommen von 200.— Mark.
Nach der buchmäßigen Aufstellung ist die Belastung eines Handwerksbetriebs mit Steuern und Abgaben ohne Geschäftsunkosten, Gehalt eines Angestellten, unproduktiven Löhnen und aller sonstigen nicht geringen Geschäftsunkosten folgende:
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Monat
Juni
Juli 1924
Anteil des Arbeitgebers an:
Angestelltenversicherung
3.00
3.00
Invalidenversicherung
75.70
53.30
Krankenversicherung
78.12
51.56
Erwerbslosenversicherung
Lom Arbeitgeber allein zu tragen:
42.18
23.95
Beitrag zur Berufsgenossenschaft
115.68
95.80
Beitrag zur Haftpflichtversicherung
74.12
63.86
Umsatzsteuer
184.56
125.36
Gewerbesteuer, Staat, Stadt, Kreis
100.40
60.24
Reichseinkommensteuer
59.06
40.15
Grundsteuer von gewerbl. Räumen
19.00
19.00
Sondersteuer von gewerbl. Räumen
47.75
47.75
Vermögenssteuer von gewerbl. Räumen
22.50
22.50
Eefetzl. Miete für Büro, Lager u. drgl.
50.00
50.00
zusammen für den Monat
872.07
656.44
Die Lohnsumme beträgt 3705.90
3193.20
Der Umsatz (Rechnungsbeträge) 7382.24
Die Belastung beträgt in Prozenten umgerechnet:
5018.00
Auf den Bruttolohn 23.5
17.00 Prozent
Auf die Rechnungsbeträge 11-8
13.5 Prozent
Das Handwerk war vor dem Kriege voll beschäftigt, konnte !>ch einen Spargroschen zurücklegen, der ihn und seine Familie vor den Nöten des Alters und einer, etwa früher eintretenden
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Arbeitsunfähigkeit schützen sollte. Alle zurückgelegten Ersparnisse sind von der Inflation vollständig aufgezehrt, neue Ersparnisse können bei der geringen Beschäftigung des selbständigen Handwerks nicht mehr gemacht werden. Der größte Teil der Handwerker verdient nicht das allcrnotwcndigstc für den Lebensunterhalt.. Wenn der Handwerker alt oder arbeitsunfähig wird, bleibt ihm nur noch der sauere Gang zum Wohlfahrtsamt übrig, um dort öffentliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dem Handwerker winkt keine Pension, keine Rente, er muß jetzt infolge des Selbsterhaltungstriebs so lange arbeiten, bis feinem Wirken der Tod oder Arbeitsunfähigkeit ein Ziel setzt. Ein Abbau im reiferen Alter ist nicht möglich, von unten jedoch Zuwachs, was zur Folge hat, daß sich die Zahl der selbständigen Betriebe nicht verringert, sondern vermehrt, wodurch immer mehr selbständige Personen an der Produktion teilnchmen und die Erwerbsmöglichkeit bei den geringen Aufträgen noch verringert wird.
Länder und Gemeinden, in denen vor dem Kriege eine große Anzahl Personen wohnten, die die Produktion aufnahmen, ohne sich an der Produktion zu beteiligen, standen finanziell am günstigsten. Dieser Stand ist durch die Inflation vollständig verarmt. Alle diese Kreise haben früher dem Handwerk reichliche uns lohnende Aufträge erteilt; jetzt besitzen diese Kreise nicht einmal das Lebensnotwendigste, und müssen aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Diese Kundschaft ist dem Gewerbe vollständig verloren gegangen. In gewissen Kreisen des Beamtentums ist bedauerlicherweise zum Verderben des Handwerks die Unsitte eingerissen, indem dieselben ihre Aufträge nicht dem selbständigen Handwerker geben, sondern Arbeitern, Die zu tariflichen Löhnen Beschäftigung haben. Das für die sogenannten Pfuscharbeiten verwendete Material ist oft von zweifelhafter Herkunft. Doch darnach fragt der Auftraggeber nicht, die Hauptsache ist für ihn, daß er etwas gespart hat und außer Acht läßt, daß der Handwerkerstand doch auch seine Daseinsberechtigung hat und verdienen muß, um leben zu können und der Staat nur die Steuern aus dieser Arbeit erhält.
Eine Besserung im gesamten Handwerk und dem Erwerbsleben kann nur dann eintreten, wenn die Zwangswohnungswirtschaft abgebaut wird. Es muß wieder dahin kommen, daß die in Mietwohnungen angelegten Kapitalien eine bescheidene Verzinsung abwerfen und der bestehende Hausbesitz so viel an Miete erhält, daß eine ordnungsgemäße Instandhaltung garantiert ist. So lange das gesamte Bauhandwerk nicht beschäftigt ist, wird auch für Handel und Industrie eine Besserung nicht zu erwarten sein. Das Heer von Arbeitslosen vermehrt sich von Tag zu Tag, die Erwerbslosenunterstützung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen. Von diesen Abgaben sind alle festbesoldeten Beamten und die infolge ihres Einkommens nicht mehr versicherungspflichtige Personen befreit. , . , .
Der gesamten Bevölkerung kann kein Abbau sondern nur ein Aufbau helfen, dadurch daß Arbeitsgelegenheit geschaffen wird, dann verringert sich das Heer der Arbeitslosen von selbst und das Handwerk wird dann auch wieder lohnende Beschäftigung finden. _ . —