Einzelbild herunterladen
 

Giessener Leitung

(neueste naebriebten) mit (Giessener Caseblatt)

Amts- u. Uereinsnacbricbten

Bezugspreis:

60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf.

Telephon Nr. 1362.

roToTo]

gszuständt, ichte Herz- chüre übet Hauskurei

riedenau 54 D®®@ iw ihre alt eilt sofort Illing ial - Brand ifer, Lageri halten. Mög 'armstadts. ebote unte .e Geschäfts s. Blattes.

«ssl

LxpeSttton: Südanlage 21.

Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein i« Metzen,

Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.

Nr. 38. Samstag, den 20. September 1924. 37. Jahrg.

Wer zahlt die meisten Steuern?

Einer uns zugegangenen steuerlichen Betrachtung eines Handwerkers geben wir nachstehend Raum:

In der gegenwärtigen Zeit wird oft die Behauptung auf­gestellt, daß der Lohn- und Gehaltsempfänger den Hauptanteil der öffentlichen Lasten zu tragen habe, ohne irgend welche Kenntnisse davon zu haben, welche ungeheuren Lasten dem selb­ständigen Handwerker aufgebürdet sind. Der Gehalts- und Lohnempfänger zahlt bis zu einer gewissen Einkommensgrenze 10 Prozent Reichseinkommensteuer von seinem Einkommen. Steuerfrei ist für denselben : Für den Monat 50 Mark; außer­dem für die Ehefrau und für jedes Kind unter 17 Jahren ohne eigenen Erwerb je ein Prozent weniger.

Diefe steuerliche Vorteile geniest der selbständige Hand­werkerstand nicht. Weder bei der Rcichseinkommen- noch bei der Gewerbesteuer.

Ein Beamter mit 200.— Mark Monatseinkommen zahlt, wenn derselbe verheiratet ist und zwei Kinder hat, an Reichs­einkommensteuer 200 — 50.— Mark -150 Mark. Von diesem Betrag nur 7 Prozent -10.50 Mark monatlich, das sind vom Mo­natsgehalt 5,25 Prozent. Der durchschnittliche Steuerbetrag der Bauarbeiter beträgt 4,2 Prozent. Ein großer Teil der selb­ständigen Handwerker hat jedoch kein monatliches Einkommen von 200.— Mark.

Nach der buchmäßigen Aufstellung ist die Belastung eines Handwerksbetriebs mit Steuern und Abgaben ohne Geschäfts­unkosten, Gehalt eines Angestellten, unproduktiven Löhnen und aller sonstigen nicht geringen Geschäftsunkosten folgende:

lerdieul rtretung gt zhriftl.Heii» w. Verlag , Cannstatt itrasse 82.

R%X>

MM an rein- miiEi ikate werdet . ausgefiibrt ppeLGiessÄ ds Werks» sweg <3. ,n 2067. - SLSÄ

Monat

Juni

Juli 1924

Anteil des Arbeitgebers an:

Angestelltenversicherung

3.00

3.00

Invalidenversicherung

75.70

53.30

Krankenversicherung

78.12

51.56

Erwerbslosenversicherung

Lom Arbeitgeber allein zu tragen:

42.18

23.95

Beitrag zur Berufsgenossenschaft

115.68

95.80

Beitrag zur Haftpflichtversicherung

74.12

63.86

Umsatzsteuer

184.56

125.36

Gewerbesteuer, Staat, Stadt, Kreis

100.40

60.24

Reichseinkommensteuer

59.06

40.15

Grundsteuer von gewerbl. Räumen

19.00

19.00

Sondersteuer von gewerbl. Räumen

47.75

47.75

Vermögenssteuer von gewerbl. Räumen

22.50

22.50

Eefetzl. Miete für Büro, Lager u. drgl.

50.00

50.00

zusammen für den Monat

872.07

656.44

Die Lohnsumme beträgt 3705.90

3193.20

Der Umsatz (Rechnungsbeträge) 7382.24

Die Belastung beträgt in Prozenten umgerechnet:

5018.00

Auf den Bruttolohn 23.5

17.00 Prozent

Auf die Rechnungsbeträge 11-8

13.5 Prozent

Das Handwerk war vor dem Kriege voll beschäftigt, konnte !>ch einen Spargroschen zurücklegen, der ihn und seine Familie vor den Nöten des Alters und einer, etwa früher eintretenden

Anzeigenpreise:

30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. „ „ „ „ Lokal 10 „

90 „ „ Reklamezeile 120 „

Arbeitsunfähigkeit schützen sollte. Alle zurückgelegten Erspar­nisse sind von der Inflation vollständig aufgezehrt, neue Erspar­nisse können bei der geringen Beschäftigung des selbständigen Handwerks nicht mehr gemacht werden. Der größte Teil der Handwerker verdient nicht das allcrnotwcndigstc für den Le­bensunterhalt.. Wenn der Handwerker alt oder arbeitsunfähig wird, bleibt ihm nur noch der sauere Gang zum Wohlfahrts­amt übrig, um dort öffentliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dem Handwerker winkt keine Pension, keine Rente, er muß jetzt infolge des Selbsterhaltungstriebs so lange arbei­ten, bis feinem Wirken der Tod oder Arbeitsunfähigkeit ein Ziel setzt. Ein Abbau im reiferen Alter ist nicht möglich, von unten jedoch Zuwachs, was zur Folge hat, daß sich die Zahl der selbständigen Betriebe nicht verringert, sondern vermehrt, wo­durch immer mehr selbständige Personen an der Produktion teilnchmen und die Erwerbsmöglichkeit bei den geringen Auf­trägen noch verringert wird.

Länder und Gemeinden, in denen vor dem Kriege eine große Anzahl Personen wohnten, die die Produktion aufnah­men, ohne sich an der Produktion zu beteiligen, standen finan­ziell am günstigsten. Dieser Stand ist durch die Inflation voll­ständig verarmt. Alle diese Kreise haben früher dem Handwerk reichliche uns lohnende Aufträge erteilt; jetzt besitzen diese Kreise nicht einmal das Lebensnotwendigste, und müssen aus öffentli­chen Mitteln unterstützt werden. Diese Kundschaft ist dem Ge­werbe vollständig verloren gegangen. In gewissen Kreisen des Beamtentums ist bedauerlicherweise zum Verderben des Hand­werks die Unsitte eingerissen, indem dieselben ihre Aufträge nicht dem selbständigen Handwerker geben, sondern Arbeitern, Die zu tariflichen Löhnen Beschäftigung haben. Das für die sogenannten Pfuscharbeiten verwendete Material ist oft von zweifelhafter Herkunft. Doch darnach fragt der Auftraggeber nicht, die Hauptsache ist für ihn, daß er etwas gespart hat und außer Acht läßt, daß der Handwerkerstand doch auch seine Da­seinsberechtigung hat und verdienen muß, um leben zu können und der Staat nur die Steuern aus dieser Arbeit erhält.

Eine Besserung im gesamten Handwerk und dem Er­werbsleben kann nur dann eintreten, wenn die Zwangswoh­nungswirtschaft abgebaut wird. Es muß wieder dahin kommen, daß die in Mietwohnungen angelegten Kapitalien eine beschei­dene Verzinsung abwerfen und der bestehende Hausbesitz so viel an Miete erhält, daß eine ordnungsgemäße Instandhaltung ga­rantiert ist. So lange das gesamte Bauhandwerk nicht be­schäftigt ist, wird auch für Handel und Industrie eine Besserung nicht zu erwarten sein. Das Heer von Arbeitslosen vermehrt sich von Tag zu Tag, die Erwerbslosenunterstützung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen. Von die­sen Abgaben sind alle festbesoldeten Beamten und die infolge ihres Einkommens nicht mehr versicherungspflichtige Personen befreit. , . , .

Der gesamten Bevölkerung kann kein Abbau sondern nur ein Aufbau helfen, dadurch daß Arbeitsgelegenheit geschaffen wird, dann verringert sich das Heer der Arbeitslosen von selbst und das Handwerk wird dann auch wieder lohnende Beschäftig­ung finden. _ . —