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Giessener Zeitung
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Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gietzen,
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Nr. 4L Samstag, Den 11. Oktober 1924 37. Jahrg.
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Die unterzeichneten wirtschaftlichen Bereinigungen von Alsfeld: Ortsgewerbeverein, Einzelhandels-Vereinigung, Haus- besitzcrverein, Hypothckengläubiger- und -Sparer-Schutzverband, Rentnerbund und Kaufmännischer Verein sehen für ihre Mitglieder den finanziellen Ruin, soweit er nicht bereits erfolgt ist, vor Augen, wenn die Verwaltung und Gesetzgebung in dem Volksstaat Hessen im Besonderen und im Reiche im Allgemeinen in der seitherigen Weise weitergehen.
Sie sind nicht gewillt, sich sehenden Auges in den Abgrund treiben zu lassen und wollen den Kampf um ihre Existenz aufnehmen. Zu diesem Zwecke haben die am Samstag, den 11. Oktober 1924, versammelten Vorstände der Vereinigungen beschlossen, ihren Mitgliedern zu empfehlen, nur denjenigen Parteien bei der demnächstigen Landtagswahl ihre Stimmen zu geben,
die sich ohne Einschränkung und Vorbehalt bereit erklären, die nachstehend genannten Forderungen der Vereinigungen jederzeit im hessischen Landtag zu vertreten. Von einem selbständigen, gesonderten Vorgehen will man, wenn es möglich ist, ab- sehen, um nicht eine Stimmen-Zersplitterung zu begünstigen. Die Entschließung lautet:
Die heute im „Darmstädter Haus" in Alsfeld tagenden Vorstände der Wirtschaftsverbände haben sich eingehend mit den hessischen Landtagswahlen beschäftigt. Nach lebhafter Aussprache wird einstimmig beschlossen, den bürgerlichen Parteien folgende Forderungen zu unterbreiten:
1. Ersparung in der Verwaltung:
a) Abbau des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums.
b) Zurückführung der Ministerialen Vorstände, Ministerial- und Staatsräte und sonstiger Ministerialbeamten auf den Stand der Vorkriegszeit.
e) Revision des Minister-Pensionsgesetzes.
d) Vereinfachung des Steuerwesens in Veranlagung und Verwaltung.
2. Entpolitisierung des Beamtenstandes:
a) Besetzung der Stellen lediglich nach Vorbildung und Fähigkeiten.
b) Keine Bevorzugung bezw. Benachteiligung auf Grund der politischen Einstellung.
3. Berücksichtigung der Belange der Erwerbsstände bei Schaffung von Gesetzen und Verordnungen:
I a) Schutz der nationalen Wirtschaft.
b) Vereinfachung des Steuerwesens in Veranlagung und Erhebung.
c) Größeres Entgegenkommen bei Stundungen im ^alle wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
d) Beseitigung aller jetzigen und künftig geplanten Sondersteuern.
e) Belebung der Bautätigkeit, Hinwirkung auf zeitgemäße Aenderung, möglichst gänzliche Aufhebung des Reichsmie- 1 tengefetzes.
! f) Aufhebung der 3. Steuernotverordnung und Ersatz durch ein entsprechendes Gesetz auf gerechter Grundlage.
4. Völlige Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Gemeinden einM. Steuerhoheit:
Soweit diesbezügliche Gesetze und Verordnungen der Regierung und des Reiches unterliegen, ist von Seiten der hessischen Regierung auf die restlose Erfüllung unserer Forderungen hinzuwirken.
Wir unterbreiten diese unsere knappen aber klaren und bestimmten Forderungen den Parteien und erwarten eine ebenso klare und bestimmte Antwort. Es kann nach Lage der Verhält- I nisse in Hessen für die wirtschaftlichen Verbände keinerlei Kom- 1 promisse mehr geben, sondern nur noch ein bestimmtes Ja oder Nein.
Der Vorstand
des Ortsgewerbevereins, der Einzelhandels-Bereinigung, des Hausbesitzervereins,
des Hypothekengläubiger - und Sparer - Schutzverbandes, des Rentnerbundes und des Kaufmännischen Vereins.
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Das Presseamt des Staatsministeriums schreibt uns:
Aufwertung.
Vormünder, Pfleger und andere Vermögensverwalter werden darauf aufmerksam gemacht, daß bis spätestens 31. Dezember 1924 Guthaben bei öffentlichen Sparkassen bei diesen und Guthaben bei unter Staatsaufsicht stehenden nicht öffentlichen Sparkassen bei dem zuständigen Amtsgericht als Aufwertungsstelle «ngemeldet sein miificit. Unterbleibt die rechtzeitige Anmeldung, so geht der Anspruch auf Aufwertung verloren. Guthaben bei
Sparkassen anderer als der vorerwähnten Art bedürfen zur Erhaltung ihres Anspruchs auf Aufwertung keiner Anmeldung. Beratungsstelle für Fragen der Aufwertung ist das Amtsgericht.
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