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Giessener Zeitung

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Nr. 45

Samsrag, dm 8. November 1924 37» Jührg.

Der hausbefitz und die kommenden LandtagLWahlen.

Von Rechnungsrat M a ch w i r t h, Darmstadt.

Seit Jahren rütteln wir Hausbesitzer erfolglos an den Fesseln, die uns der Staat auferlegt hat. Alle Proteste, Massenversamm­lungen und Eingaben sind ungehört verhallt. Aus der ursprüng­lich mit dem mangelnden Wohnraum begründeten Zwangs­wirtschaft ist in Wirklichkeit eine von Jahr zu Jahr verschärfte Zwangswirtschaft des Eigentumsrechtes geworden, die mit dem Wohnungsmangel an sich gar nichts mehr zu tun, im Gegenteil, diesen nach Urteil aller unpolitischen Sachverständigen wesent­lich verschärft hat. Ich frage, welche Rechtfertigung findet die gewaltsame Niedrighaltung der Mieten in der Wohnungsnot'? Man sagt, die Lage der Mieter laste eine höhere Belastung nicht zu. Also, Anwendung der Zwangswirtschaft nicht zur Beseitigung der Nöte des Wohnungsmangels, sondern einseitig zum Schutze der rein wirtschaftlichen Interessen der Mieter. Ob der Hausbesitzer mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln auskommen kann nach seiner wirtschaftlichen Lage, wird nicht gefragt; die Gutachten Sachverständiger werden unbeachtet gelassen. Das Reichsmietengesetz, das zwingend vorschreibt, dag die Höhe der Zuschläge für Reparaturen dem Bedürfnis ent­sprechen müssen, bleibt in diesem seinem einzigen zu Gunsten des Hausbesitzes sprechenden Teil unbeachtet. Welche Rechtfertigung findet die Bestimmung des Mieterschutzgesetzes,

n) wonach der Vermieter bei Verfehlungen des Mieters, die sich ohne Zeugen oder ohne hinreichende Zeugen abspiclen, völlig schutzlos ist;

b) wonach der Vermieter im Gebrauch seines Eigentums für seine persönlichen Wohnbedürfnisse mehr eingeschränkt ist, wie der Mieter, der durch Wohnungstausch jederzeit eine Verbesserung seiner Wohnungsverhältnisse herbeiführen kann;

c) wonach der Mieter mit der Miete im Rückstand bleiben kann,

in der Wohnungsnot? Nicht die Wohnungsnot, sondern die Angst vor der Masse, der Gasse, hat unseren gesetzgebenden Stellen den Sinn für Recht und Unrecht verdunkelt. Die Woh­nungsnot mit dem Ziel ihrer Behebung war der ursprüngliche Zweck der Zwangswirtschaft, und so hatte sie ihre Berechtigung. Die Entwicklung, die sic aber genommen hat, hat dieses Ziel völlig fallen gelassen, und sie ist in eine einseitige Wahrung von Mieterinteressen ausgeartet. Daß es so gekommen ist, ist der beste Beweis dafür, daß die seitherigen Abwehrmaßnahmen der Hausbesitzer verfehlt waren. Sicher ist es aber, daß es so nicht weiter gehen kann und daß andere Mittel und Wege einge­schlagen werden müssen, um den Marxismus der Mieter zu be­kämpfen und damit der Hausbesitz in dem schweren Abwehrkampf endlich der Gerechtigkeit zum Siege verhelfen kann. Der Ge­danke, daß das Recht auf unserer Seite ist, wird uns die Stärke verleihen, nicht zu verzagen und immer wieder und wieder mit allen Mitteln und bei jeder Gelegenheit für die Wiedererlan­gung unserer Freiheit zu kämpfen. Schon die letzten Reichstags-

: wählen brachten uns in Hessen Ansätze in dieser Richtung. Daß die von den hessischen Hausbesitzern der Wirtschaftspartei gege­benen Stimmen nicht zwecklos gewesen sind, das beweisen uns die Verhandlungen im neuen Reichstag, in denen der Führer der Partei unsere Interessen wiederholt vertreten konnte. Der Anfang ist gemacht, er muß fortgeführt werden, bis aus dem frischen Wind ein Sturm wird, der die eines Kulturvolkes unwürdige Behandlung des Eigentumsrechtes hinwegfegt.

Im Dezember stehen die Landtagswahlen in Hessen bevor ; und wir müssen uns heute schon ernstlich mit der Frage befassen, I ob wir nicht auch im Lande die im Reiche eingeschlagenen Wege i betreten sollen. Die Unterstützung, die wir seitens der politischen Parteien seither gefunden, beschränkte sich, selbst bei Parteien, die auf dem Boden der unbedingten Anerkennung des Eigen­tumsrechtes stehen, lediglich darauf, zu verhüten, daß uns nicht auch das Eigentum selbst gestohlen wird. Unsere heutige Ver­fassung beruht auf dem Grundsatz der Mehrheitsbeschlüsse und sind wir als ziffermäßige Minderheit, mag auch das Recht noch so sehr auf unserer Seite sein, in die Verteidigung gedrängt. Wir sind 90 Proz., die Hausbesitzer 10 Proz. der Bevölkerung," so jubelt der stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins im Darmstädter Tageblatt" vom 4. September 1924, und zwischen den Zeilen kann man lesen, wehe euch Parteien, wenn ihr nicht so handelt, wie wir wollen. Wahrhaftig traurig steht es um die Mietersache, wenn sie sich nur mit solchen Begründungen recht­fertigen kann.

Hausbesitzer, wacht aus! Oft schon hat ein Verteidiger in zähem Ausharren den übermütigsten Angreifer mürbe gemacht! Auch kleine Parteien, von diplomatischem Geschick geführt, sind vielfach in unseren Mchrheitsparlamenten ausschlaggebend ge­wesen. Es gilt: ab von den papicrneu Protesten, hin zur Tat!

Unser i st das Recht! * *

; Welche traurige Rolle die Mietervereine und deren Verbände i zur bevorstehenden hessischen Landtagswahl den nicht rückgrat- I starken Kandidaten aufoktroiren wollen, darüber sagt folgender ! Artikel:

Kulturfeindliche Agitation treiben wieder in neuester Zeit die hessischen Mieter­schutzvereine. Diese Behauptung ist begründet in nach­stehend abgedrucktem Flugblatt, das anfangs September a. c. im Lande zur breitesten Versendung gekommen ist.

Es lautet:

Auf dem Gebiete der Wohnungspolitik sind in den letzten 1 Jahren Verordnungen entstanden, die man als Anfang einer

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