Gießener JeiLnng
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Nr. 4. Telephon Nr. 1362.
Samstag, den 28. Januar 1922
Telephon Nr. 1162,
35. Jahrg
Die Erbschaftssteuer.
„Ausländer und Steuerdefra«-auten"
2.
Vom Hansa-Bund wird uns geschrieben:
Eine schwere Belastung ist die Bestimmung, wonach die Steuer wächst, wenn der Erbe bereits eigenes Vermögen besitzt. Ihr nachstehender Wortlaut ist nicht gerade leicht verständlich:
8 28 des Erbschaftssteuergesetzes lautet:
„Die Steuer erhöht sich um je eins vom Hundert ihres Beiragts und zwar, soweit das zur Zeit des ErbanfollS bereits vorhandene Vermögen des Erwerbers 100 000 Mk., aber nicht 200 000 Mk. übez? steigt, für je angefangene 10000 Mt., soweit las vorhandene ötcmöani 200 000 Mk übersteigt, für je angkfangcne 200O0 Mk. Der Zuschlag darf die Hälfte des 100000 Mk. übersteigenden Betrages des vorhandenen Vermögens nicht übersteigen. Er darf ferner nicht mehr betragen als 100 vom Hundert der Steuer. Der Gesamtbetrag der Erbschaftssteuer darf nicht höher sein als 90 vom Hundert des E.werbeS." Der Erbe also, der bereits ein Vermögen von 500 000 Mk. besitzt, hat, wenn er Kind oder über, lebender Ehegatte ist, von dem Ecbansall von 300 000 Mk. außer den 15 000 Mk. Nachlaßsteuer nicht 42 000 Mk , sondern 56000 Mk. Erbschaftssteuer zu zahlen. Betrug sein Vermögen 1 Million, so macht sie 63 000 Mk., betrug cs 2 Millionen oder mehr, so verdoppelt sich die Erbschaftssteuer.
Wie die Kumulierung der verschiedenen Steuern bei großen Vermögen ^wirkt, dafür ein praktisches Beispiel aus dem Leben:
Ein Berliner Großunternehmer hatte vor dem Krieg in seinem Geschäft ein eigenes Vermögen von 25 Millionen Goldmarkaxberten. Es war am 30.Juni 1919 auf 29,83 Millionen Papiermack „gestiegen", in Wuk- UchkeU also stark zueückgcgangen. Durch die Kriegs- zuwochssteuer ist es auf 25 Millionen verringert. Davon macht daS Reichsnotopfec — selbst wenn man daS ganze Vermögen als Betriebsvermögen anfüht und der um 20°/0 geringeren Steuer unterwirft — 12,14 Millionen aus. Geht das Vermögen nach seinem Tod an seinen bereits seit langen Jahren im Geschäft als Teilhabe mittätigen Sohn über, der über ein eigenes Vermögen von 2 Millionen verfügt, so gehen davon zunächst 607 000 Mk. als Nachlaßsteuec und von dem Rest weitere 7 663 500 Mk. als Erbschaftssteuer ab, so daß .hm von dem ursprünglichen väterlichen Vermögen von 25 Millionen Goldmark 3 87 Millionen Papier- mark tnibkibcu, das sind 258 000 Goldmark oder wenig über l°/0 desselben!
Gewiß braucht der Erbe, dec ein eigenes Vermögen von 3 Millionen hatte und nach dem Erbanfall über ein solches von 5,87 Millionen Pa Pier mack verfügt, nicht zu hungern. Aber wie soll er mit diesem Kapital das tausende von Angestellten und Arbeitern beschäftigende Unternthmen, das im Frieden ein eigenes Be- tricbskapital von etwa 26 Millionen Goldmark erforderte, mit 5,87 Millionen Papiermark foctführen'? Löhne, Gehälter, He.zung, Reparaturen, Materialien, kurz Alles ist doch mit der Entwertung des Geldes auf das 10—15 fache gestiegen. Jede Aktiengesellschaft ist heute gezwungen, ihr Kapital auf das Mehrfache zu erhöhen, um sich die nötigen Betriebsmittel zu beschaffen; dem privaten Geschäftsmann werden sie, meßgesteuert.
Der furchtbare Irrtum der Erzberger'schen Steu r- gesttze und ganz besonders d.r des Erbschastssteuergesetzes ist der, lediglich zu fragen: kann der Mensch mit dem, was ihm übrig gelassen wird, noch notdürftig leben ? statt: „Wie wirkt eine solche kapitalvernichtendc Steuergesetzgebung aus die Volkswirtschaft'? Ist der Schaden, den sie anrichtet nicht viel größrr, als der Nutzen, den sie der Retchskosse bringt? Wie sollen btnn bü der etwa erzwungenen B.triebsetnschränkung die Angestellten und Arbeiter weitec beschäftigt werden? Wie sollen die Werte produziert werden, die wic zur Deckung unsers Eigenbedarfs wie unseres Einfuhrbedarfes aus führen müssen V*.
Ursprünglich dachte der Reichsfinanzminister an eine ReichsvermögenSbank, welche alle bei Erbschaften in Zahlung genommenen Vermögenswerte: Aktien, Kuxe, Gesellschaftsanteile, Grundstücke, Häuser, Fabriken oder Anteile an solchen verwalten sollte. Dwscr groteske Plan müßte an der Unmöglichkeit Mner Durchführung scheitern. War cs doch auch klar, daß dieser „Reichs
besitz" jederzeit dem Zugriff der Entente ausgesetzt gewesen wäre. Aber nur, soweit das erbschaftssteuer- Pflichtige Vermögen aus Grundstücken besteht, ist die Stundung der Steuer durch Eintragung einer Sicher- nngshypoth k für den Steuerfiskus zulässig, die auf Antrag in 20 Jahresraten getilgt werden kann. In allen anderen Fällen muß das Vermögen versilbert werden, um die ungeheure Steuer zu bezahlen.
Um das zu ermöglichen, ist der Erblasser, wo cS sich um ein glößercs geschäftlichcs Unternehmen handelt, schon bei Lebzeiten, oder sind spätestens seine Erben gezwungen eS in Gesellschaftsform überzusührrn und die Gesellschaftsanteile zu veräußern. Damit geht ein Unternehmen nach dem anderen, obgleich cs seiner Natur nach weit zweckmäßiger in der Hand eines Einzelnen verbleiben würde, in die Gesellschaftsform über, wird unerwünschtcr Weise entpersönlicht, mobilisiert.
Wer ober ist denn noch in der Lage, diese Gesell- schaststeile zu erwerben, wenn erst einmal durch eine Generation der Erbgang durchgegangen ist. Wie ein bekannter Parlamentarier einmal durchaus richtig aus- gefühlt hat, gebe cs nur noch zwei Arten von Menschen: Die Ausländer und die Steuerdefraudanten. Das Zweite ist aber ein nahezu ebenso großes Unglück wie das erste. Im ersteren Falle geht das deutsche Vermögen im Verlauf einiger Jahrzehnte totstchec in ausländische Hände über, die es mit ihrer besseren Valuta unsagbar billig erwerben können. DaS ist auch steuerlich ein furchtbarer Verlust für das R.ich, da der Ausländer wcdcr cinkommen- noch erbschaftssteuer- Pflichtig ist. Und volkswirtschaftlich bedeutet es, daß daS deutsche Volk in die Lohnsklaverei des Auslands- kapitals verfällt. Letzteres hat aber in Z itèn schlechten Geschäftsganges das Interesse lieber die deutschen Fabriken still zu legen, um die des eigenen Landes vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Es kommt in den Besitz der deutschen Fabrikgeheimnffse und führt dann die btèhec Deutschland gesicherte Arbrit ins Ausland aus. Deutschland wird Kolonialland des Auswndes in dem Sinne, ba^ dec Nutzen seiner Arbeit Ausländern zukommt. Das ist nicht nux für seine politische Stellung, nicht nur für sei,e Finanzen, sondern voc allem auch für seine Arbeiter, Angestellten und Beamten eine unsagbar traurige Aussicht.
Insofern ist es fast noch besser, der Steuerdefraudant erwirbt die Gesellschaftsanteile, die beim Erbgang zur Steuerbezahlung verkauft werden müssen. Abec freilich, ob der dann nicht auch sein Schäfchen lieber im Ausland in Sicherheit brächte, ui recht zweifelhaft. Ist es doch gerade die (^oibitante Erbschaftssteuer, die zur Kapitalflucht anreizt, llnb nur ein steuerehrliches Volk kann sich aus dem Lesen Elend dieser Katastrophe wieder herausarbeiten. Dann aber muß man ihm es nicht unmöglich machen, steuerehrlich zu bleiben bezw. Wiedec zu werden.
Und giebt es dann für d.n Findigen llicht genug „gesetzliche" Wege, sich bai unerträglichen Steuern zu entziehen? Kann nicht der vermögende ältere Erblasser mit seinen Erben nach Abtretung sUneS Neichsnotopfcrs und dec Kriegszuwachöftenec auèwandern, nachdem sie vorher ihr im Inland belegenes Vermögen versilbert haben'? Können sie nicht daraus eine Gesellschaft bilden und die Gesellschaftsanteile ins Ausland überführen'? G<wiß: Kapitalflucht, aber gesetzlich erlaubte und durch keine Gesetze zu verhindernde! llnb ist es nicht begreiflich, wenn jemand die Sorge für die Familie höher steht als die für das Vaterland, das feine Htntcr- bliebenkn in Armut stößt? Wenn er, um diese zu schützen, rechtmäßige Wege einschlägt! Selber werden zu dem gleichen Zweck nur all zu viel unrechtmäßige Wege kingeschlagen.
Die deutsche Volkswirtschaft braucht, wenn sie nicht dauernd verelenden soll, das Kapital und deshalb darf cs nicht durch Nachlaß- und Erbschaftssteuer ver- nistet daif es nicht ins Ausland getrieben werden. Deshalb müssen diese Steuern erträglich und volkswirtschaftlich vernünftig gestaltet werden.
Schluß folgt.
Im Eisenbahne^pretzgutverkehr
wird vom 1. Februar ab der bisherige Kilomctkrtarif durch einen Staffeltarif ersetzt, der durch einen 60prozentigen Zuschlag zum jeweiligen Eilgutstarif gebildet wird. Die Mindcstfracbt b trägt 12 Mark, das Mindestgr wicht für Frachtberechnung 10 Kilogramm, di M ndestcnt fernung 10 Kilometer Die Beträge werden uuf volle Mark aufgerundet. Auch die Fracht für beschleunigtes
Gilgut wird ab 1. Februar nicht mehr durch Verdoppelung des Gewichts, sondern nach dem einfachen ab- gcrnndstkn Gewicht für gewöhnliches Eilgut unter Zuschlag Don 60 Prozent berechnet. Die Mtndestfcocht beträgt 12 Mark, das Mindestgewicht 20 Kilogramm.
Damit sind die Tarife für Erpreßgut und beschleunigtes Eilgut mit Rücksicht auf die Gleichartigkeit der Beförderung gleichgestellt, ausgenommen die geringen Unterschiede in Mindestgewicht.
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Lokal«.
** Drr neue Milchpreis. Die Vertreter deS StädtebunleS und dec BedarfSgemeinden verhandelten letzten Donnerstag in Frankfurt a. M mit den Vertretern dec Landwirtschaft über eine weitere Erhöhung deS MilchpreiseS. Eine Einigung kam nicht zustande. Die Vertreter des StädtebundeS zeigten ber Landwirtschaft gegenüber das bereits früher zugesagte Entgegenkommen und erklärten sich bereit, ab 21. Januar einen KtaUpreis für UaUmilch uan 4 Mark je Lltec zu zahlen. Nach Lage ber Verhältnisse glaubten sie die weitergehende Forderung dec Landwirtschaft nicht verantworten zu können. Dieser Preis hat daher vom 21. Januar 1922 ab Gültigkeit.
Gießen Die hessische Regierung hatte voc eint» ger Zeit angeorbnet, daß das Bild des früheren Großherzogs aus der Aula der Universität zu entfernen sei. Der Senat bet Universität wandte fit an daS Landesamt für das Bildungswesen mit der Forderung, das Bild wieder aufhängen zu dürfen. Ohrce eine Antwort abzuwarten hat dec Senat das Bild wieder aushängen lassen. Als die Sache zur Kenntnis dec Negierung kam, ist die sofortige Wiederentfernung ungeordnet worden. Die Angelegenheit nmb wahrscheinlich ein Nachspiel haben.
Mrtzlar Im Sommer 1922 werden 150 Jahre verflossen sein, seitdem Goethe in dec Kammergerichts stabt Wetzlac weilte. Die Stadt Wetzlar plant diese Erinnerung festlich zu begehen. Sie will zu diesem Zweck das Lottehaus und den D eu t s ch o cd e n s - Hof, die durch ihre Beziehungen zu Goethe denkwürdig sind, wieder in guten Zustand versetzen, die Sammlungen des Lottehauses vervollständigen und eine umfass,nde Werther Ausstellung veranstalten.
Kanbach (H.sfen). Hier wurde ein Flug von meh« nren Hundert Schnee- und Eisammern beobachtet, die sich längere Zeit aus einem baumfreien Strauch selbe aushielten und nach Sämereien und Insekten suchten. Die Schneeammer ist ein Bewohner bet Tundra und folgt ihr bis in den höchsten Norden, wenn der ewige Schnee auch nur für wenige Wochen gewichen ist. Sie ist auf Island dec häufigste Vogel und brütet selbst noch in Noedgrönland und auf Spitzbergen.
Kirchliche Anreisen.
Sonntag, den 29. Januar., 4. n. Epiphanias.
Stadtkirche: Vormittags 9l/2 Uhr: Pfarrer Becker. — Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Markus- gemeinde: Pfarrer Becker. — Abends 5 Uhr: Pfarr- assistent Becker.
Johanneskirche: Vormittags O1^ Uhr: Pfarrer Ausfeld. — Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgcmeinde: Pfarrer Ausfeld. — Abends 5 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.
Verantwortlich: Albin Klein. Gießen.
Doppelt sparsam
ist die ccbte,gutc
Pfeiffer & Dillers
Kaffee - Essens denn sie ist fo.erqicbin. dafi man auf vier fiaffea -Coffefvon vohnrn malz oder Gerste nur einen Löffel braucht;und außerdem m erden Dohnen u, Gerste dadurch in ihren Grundftoffcnoründlicherausqenr.m
OriginaIdolen und Silberpaare zu haben in den Geschäften!
UMAX-PKAUNIN
■ ; : regeln den
STUHLGANG
7/7 Ao.othek^n und Drogerien.