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I (Neueste Nachrichten) ^^^^< (Oicstcucr Tageblatt)

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vierteljährlich 12,—Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Ab geholt in unserer Expedition oder in den Zweig- Ausgabestellen vierteljährlich V,— Mk. — Erscheint DienStag, Donnerstag u. Samstag. — Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rücksen­dung» ich l verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Druck der Gießener Berlagödruckcrei, Albin Klein.

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Nr. 24.

Telephon Nr. 1362.

Samstag, den 17. Juni 1922.

Telephon Nr. 1162.

35. Jahrg.

Jdeal und Wirklich»«».

Völkerversöhnung in Theorie und Praxis.

Im Hause des deutschen Reichstages haben am 11. Juni deutsche und französische Pazifisten sich mit dem Ideal einer deutsch - französischen Verständigung beschäftigt. Mit einem „Ideal"! Denn, wenn auch diesseits des Rheins der Vecständigungswille bei man­chem echt und daS Entgegenkommen groß, sehr groß sogar ist: Jenseits des Rheinstroms sind leider nur ein paar Weiße Raben, die daS genannte traumhaft ferne Bild einer dauernden Versöhnung zwischen den Besiegten, den Geknechteten, bin Vergewaltigten Hüc und den Stegern, Knechtern und Vergewaltigern dort im Auge haben. Die Ramen dieser weißen Raben verdienen, schon ob ihres Bckennermutes — denn eS ist kein leichtes, in Frankreich von einer Versöhnung mit Deutschland zu sprechen —, wicdecgegeben zu werden. Dec ehemalige UnterctchtSmimstec Buisson war eS, die Professoren Basch und B o ug lé von der Sorbonne und P ièr re, Renaud el, Sozialist und Mitglied der französischen Kammer. Sie kamen als Vertreter dec französischen Liga für Menschenrechte, eines Bundes, dessen Anhänger, schast nach ihren Angaben sehr zahlreich sein soll, von dessen Eil stutz aus bk Politik deS offiziellen Frankreichs Deutschland jedoch bis j tzt noch nicht den le festen Hauch verspürt hat.

Wir müssen uns ein für alle Mal darüber klar sein, daß hier der springende Punkt des ganzen Vec- ständigun^sprobkews liegt. Die Liga für Menschenrechte, einige französische Sozialisten, Demokraten, überzeugte Pazifisten wollen die Abrüstung der Geister, erstreben sie mit heißem Herzen: DaS Frankreich PotneareS, das Frankreich deS nationalen Blockes will sie nicht!

Gewiß! H^rrBougle, der Pazifist und Wissenschaftler, mag recht haben, wenn er jagt, das französische Volk habe diesen Krieg nicht gewollt. Dec französische Sol­dat habe ihn als einen solchen gegen den Krieg geführt. Alles gut und schön'. Aber warum — so fragen wie — warum hat eben jenes französische Volk, das den Krieg nicht wollte, seine Fortsetzung im Frild.n, die Fort­setzung deS Krieges mit anderen Mitteln nicht verhin­dert? Warum hat es die Machtgier seiner Führer nicht gezügelt, warum die Völkergeißel des Versailler „FtildeuS", das größte Wahsinnsdokument der Welt­geschichte, intim hingenommen, warum die Wtllkürherc- schast seiner Soldateska im besetzten Deutschland ohne Widerspruch geduldet? Duldet sie noch'? Warum — so fragen wir wieder — hat dieses friedliebende Volk den schwer bllastetcn Staatsmann der Kcicgsvorberettung, brn Mann, den die Veröffentlichungen der Sowjetcc- gierung als einen Hauptschürer des großen WeltenbrandeS gebiaudmarkt haben, warum hat eS Poiucarè, den Advo­katen der Revanche, den Präsidenten des Krieges, den Apostel des Krieges, warum hat es Poincare aufs neue mit der Regierung, mit der Leitung seiner Politk beauf­tragt?

Roch ist die Straßburger Rede deS fcanzös. Mi- niffcip.äfitenkn in frischer Erinnerung, die Rede, in der ec sich rühmte, die.Wiedergewinnung des Elsaß und Lothringens seit Jahren erstrebt, geplant, vorbereitet zu haben, die Rede, in dec er klar und eindeutig er­klärte, daß Frankreich in jenen Julitagen deS Jahres 14 a uf die Kriegserklärung Deutschlands gcwactet, sehnsüchtig gewar« tet habe! Und wie lange ist eS her, seit jener selbe Ministerpräsidlnt kurz voc dem Sch.itern der Pariser Anlcthcverhandlungcn vor Prissevertcrtecn unverblümt zu verstehen gab, daß Frankreich die Lösung der Re parationSfrage gar nicht wünsche, daß es im Gegenteil bedauern würde, wenn eine Anleihe zustande käme, und es so der Möglichkeit neuer Sanktionen, d. h. neuer Vergewaltigung deutschen Landes beraubt werde. — Wa­rum — so fragen wir zum Schluß, und wir lehnen unö hier eng an die Worte an, die Graf Keßler, der deutsche Pazifist am Sonntag im Reichstage gesagt hat, warum hat dieses friedliebende Frankreich, dieses j'dem Militarismus abholde französische Volk nicht

dafür Sorge getragen, daß all die vielen Mtllioncn und Milliarden, die deutscher ReparationSwille bereits in französische Kassen hat wandern lassem, dem Wie­deraufbau des zeSstörten Nordens zugeführt und nicht — wie cs tatsächlich der Fall ist — zu neuen Rüst­ungen des französischen Heeres, zu neuer Stärkung des französischen Militarismus, zu jahrelanger dauernder Besoldung und Unterhaltung der fconzösischtn Rhein- armee verwendet wird.

Frankreich klagt in der Welt, Deutschland habe für den Wiederaufbau Frankreichs in „böswilliger Absicht" nichts getan. ES verschweigt, daß alle Milliarden von bim französischen Militarismus verschlungen wurdrn, es verschweigt, daß deutsche Arbeiterorganisationen mit den französischen Arbeitervertcetern für den Wieder­aufbau Nordfrankceichs einen Plan entworfen und sich für die Durchführung eingesetzt haben, daß daS offi­zielle Frankreich die Durchführung dieses Planes aber versagt hat. ES verschweigt ferner, daß Deutschland Wiedlraufbauarbcit leisten will und sic auch leisten kann, wofür es in Ostpreub en den besten Beweis geliefert hat. Ostpreußen war nicht in gleichem Umfange, aber ebenso nachhaltig durch die Russen zerstört worden wie Nordfrankreich. Deutschland hat Ostpreußen noch während deS Krieges in zäher Arbeit wieder aufgebaut, so daß die schmucken Dörfer und blühenden Felder nicht die Verwüstung ahnen lassen, die hier der Krieg hinterlassen hatte. Diese selbe Arbeit wollte und will Deutschland in Frankreich leisten, aber dec französische Militarismus verlangt alle für den W ederbau bestimmten Milliarden für sich. Das fran­zösische Volk fordert den Wiederausbau; das offizielle Frankreich aber will die zerstörten Gebiete verwüstet lassen, um im Ausland auf die „ihm von Deutschland geschlagene Wunde" immer wieder Hinweisen zu können. Das alles aber hat man bei den Reden im Deutschen Reichstag nicht gesagt.

Kein Zweifel! Herr Bougle, Herr Buisson, Herr Renaudel, sie alle mögen mit reinstem Herzen zu uns gekommen sein, mit dem ehrlichen Willen, ihr Fcic, denSideal zu verwirklichen, ihr „seid umschlungen Mil­lionen !" in die Tat umzusetzen. Was hilft es uns, wenn ihre Wo^te nur Worte bleiben, wenn hinter der Liga für Menschenrechte, wenn hinter den Versöhnungs- wtlltgen und Pazifisten Fcankceichs nur ein geringer, ein verschwindend geringer Prozentsatz dcs französischen Volkes steht. Der Londoner „Observer", daS Blatt Lloyd Georges, sprach jüngst von der „unwissenden Mehrheit im französischen Kabinett", die dec Unter­stützung einer „ebenso unwrsser den öffentlichen Meinung,, sicher sei. Aber diese „Ur'wisfinhelt" macht unsere Lei den nicht geringer! Zugegeb.n, das scanzöfische Volk hat den Krieg nicht glwollt. — Aber cs hat sich von seinen Führern und Verführern in ihn treiben lassen! Zugegeben, der französische Soldat hat den Krieg als solchen gegen den Krieg geführt. — Abrc immer noch steht ec in Massen am deutschen Rhein, von deutschem Gelde bezahlt, beköstigt und gekleidet, in deutschen Häu­sern, deren Insassen er verdrängt, wohnend, herrisch, brutal, anmaßend, anspruchsvoll, berauscht vom Sie. gerübermut bereit zu neuem Vormarsch in deutsche Gaue : das Abbild, dec Vertreter, die Verkörperung französischen Imperialismus, fcanzös. Expansionssucht!

Deutsch-französische Verständigung? Ein Ideal! Ein schöner Traum, solange der Wirklichkeit nackte Tat­sachen ihre harte Sprache ccden. „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." 8. 8.

Geldentwertung und Vertragstreue.

ein neues Urteil des Reichsgerichts

Herr Dr. Wilhelm Wagener, Rechtsanwalt am Kammergericht, schre'bt in dec „Berliner Morgenzeit­ung" vom 11. Juni 1922 folgendes:

Die Judikatur des Reichsgerichts geht dahin, dec Veränderung der Umstände bei laufenden Verträgen eine immer mehr wachsende Bedeutung beizulegen. Einen

weiteren Schritt vorwärts macht ein focbui veröffent­lichtes Urteil deS 2. E.vilsenats vom 3. Fcbruac 1922, das in doppelter Hinsicht neue Leitsätze ausstellt (Band 103, Seite 329).

Zunächst wird ausgesprochen, daß schon die Geld­entwertung an sich ausrcichcn kann, die Aufhebung eines Vertrages wegen veränderter Umstände zu fordern, ohne daß gleichzeitig für den Schuldner die Leistung beson­ders erschwert worden wäre. In dem zur Entscheidung gelangten Falle handelt eS sich darum, daß der Beklagte sich für ein halbes Jahr gebunden hatte, seinen Anteil an einem Geschäft dem Kläger zu einem bestimmten Preise zu überlassen, und daß er, als der Klägcc sein Angebot nach Ablauf der Frist annehmen wollte, sich darauf berief, der Vertrag sei durch die Aenderung dec wirtschaftlichen Verhältnisse, nämlich die inzwischen ein« getretene Geldentwertung, hinfällig geworden. Dec Senat wiederholt, daß ein allgemeiner Grundsatz nicht gegeben werden könne, cs komme immer darauf an, ob die Grundlage deS Geschäfts nach der beim Vertrags- schluß zutage getretenen Vorstellung dec Parteien über gewisse maßgebende Verhältnisse noch die gleiche sei oder nicht; die Grundlage könne — und daS ist der neue Satz — auch durch eine bloße Bec« schiebung der Valuta hinfällig gewor­den sein, wenn bei Abschluß deS Vertrages die Fortdaueec der Aequivalenz von Leistung und Gegenleistung von den Be­teiligten vorausgesetzt wurde. Das Neue an dieser Entschetduug liegt in der Betonung der Geld« entwertung als eines für die Beurteilung des Sachver­halts wesentlichen UmstandcS. ES wird daher für die Zukunft auch nicht ausblciben können, daß die erhebliche Verschiebung der ausländischen Devisen bei Verträgen, die auf der Basis ausländischer Währung zu eifüden sind, als ein die Geschäftsgrundlage erschütternder llm- stand von der Judikatur anerkannt werden muß. Richt neu hingegen ist dec Hinweis auf dasjenige, was sich die Parteien bei VertcagSschluß vorgcstellt haben, und auf die Notwendigkeit einer Übereinstimmung zwischen dem Wert der Leistung und dem dec Gegenleistung.

Dec andere neue Grundsatz bezieht sich auf die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Einwand der V ränderten Umstände durchgccift. Hierzu sagt die Ent­scheidung, es müsse auch beim Fortfall bet Geschästs- grundlage noch der Versuch gemacht werden, den U er­trag mit entsprechender Aenderung anfrechtzn erholten. Im bewußt« n Gegensatz zu dec Entscheidung deS 3. Senats vom 21. Stp lmber 1920 lehnt der 2. Senat die Auffassung ab, daß der Richter befugt ist, durch Schaffung neuen Rechts bzw. einer neuen Vertrags- gcundlage, in bin Inhalt eines Rechtsgeschäfts ändernd cinzugreiftn: cs bleibe nur die Möglichkeit, den Vertrag aufrechtzueihaltcn oder umzustoßen; bet Schuldner könne aber nid)t ohne weiteres wegen veränderter Um­stände vom Vertrage zurücktcetm, sondern müsse vorerst — und das ist der zweite neue Gesichtspunkt — den Gläubiger zur Erhöhung der Gegenleistung auffordern; erst wenn dieser eine Erhöhung ablehne, werde er frei. Der Senat meint, daß nach Treu und Glauben dem Gegner Gelegenheit geboten weiden müsse, sich dec neuen Sachlage, bin neuen Ver­hältnissen anjupaffen, ehe ein so folgenschwerer Schritt wie die Lossagung von langfristigen Verträgen, noch dazu aus einem Anlaß, drc ohne Zutun beider Teile lediglich durch die Aendccung der Verhältnisse ringe* treten sei, getan werden dürfe. Einer besonderen Auf­forderung bedarf cS nur dann nicht, wenn die Gegenseite bereits eine Erhöhung ihrer Leistung ausdrücklich ab» gelehnt hat.

Dieser b^te Punkt wird künftig von Schuldnern, die den Einwand der veränderten Umstände geltend machen wollen, sorgfältig zu beachten sein, da durchaus mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß ihn die andern Senate aufgr.eifen unb^um allgemeinen Grundsatz er­heben.

i fOiONEH HERZ «. GELDBEUTE wenn Sie den guten KaÉbreinen Malzkaffee trinken.