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(Neneße XndKW<eit)
Vezugtpreis 20,— Mk. monatlich
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6n;e!genpreis 6,— Mk
viertel'jährltch 60,— Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Ab geholt in unserer Expedition oder in den Zweig- au-gabesteUen vierteljährlich 51,— Mk. — Erscheint DienStag, Donnerstag u. Samstag. — Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung n ich t verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
LxpetzitiS n : Sirtzen, saèonlage 21.
Druck der Gießener Derlagsdruckerei, Albin Klein.
die Um» breite P etitzei l e, für Auswärts 1V,—Mk Die 90 mm breite Reklame-Zeile AO,— Mark. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Grütze berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreltung desZatzlungs- zieleS (30 Taaej, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzoor'chriften ohne Verbindlichkeit.
Gering der „G Lehen er Zeit»«g" in Gieße».
Nr. 45. Telephon Nr. 1362.
Samstag, den 11. November 1822. r-,.ph°u ^. rm
3d. Jahrg.
Bravo, Deutschamerikaner.
Zurzeit befindet sich der Tiger Clemenceau auf einer Agitationsfahrt durch Amerika, um das stark gesunkene Ansehen Frankreichs notdürftig wieder aufzufrischen. Tank der geschickten Werbetätigkeit der französischen Botschaft in Washington und der französischen Vereitle war Clemenceau von einer Reihe großer Städte offiziell zu Vorträgen eingeladen worden, und dazu gehörte auch daS nach dem französischen König Ludwig der Heilige getaufte St. Louis an dec Mündung des Missouri in den Mississippi. St. Louis hat von jeher trotz seines französischen Ursprungs zu den stärksten Boll- Werken der Deutschtums in Amerika gehört und auch jetzt hat sich dieses in nachahmenswertester Weise geregt. Die zusammengrschlossenen deutschen Vereine und Organisationen haben durch ihren Vorsitzenden geharnischten Protest gegen eine derartige Ehrung des Mannes eingelegt, dec in dem Schreiben selbst nicht als Tiger, sondern als Hyäne bezeichnet wird. Dieses tatkräftige Auftreten hat seine Wirkung nicht verfehlt. Bürger« meister und Stadtrat von St. Louis haben einstimmig beschlossen, die an Clemenceau ergangene Einladung rückgängig zu machen. Das ist ein herrlicher Erfolg unserer deutschen StammeSgenossen jenseits des OzcanS, die wieder einmal die Richtigkeit des alten Wortes bewiesen haben, daß am besten fährt, wer feste um sich haut!
Sportplatz und Kleingarten.
Von Ministerialrat Dr. Kaisenöerg, Berlin.
Das Interesse an Sport und sportlicher Betätigung nimmt in erfreuliche Weise zu. Allenthalben suchen die ftXKt.CA--ZU»MAlwX.- K-«» 9).kr..Cnl« ~„^ Ävu^r ___s.
tung in nationaler und sozialer Hinsicht. Sie heben im Volke bte Freude und dos Verständnis für die Natur, die gerade dem Großstädter so notwendig sei, und fördern das Zusammenleben in der Familie. Ihre Wirksamkeit sei also weit vielseitiger als die Sportplätze, und sie seien wichtiger als diese.
Dieses Urteil hat bei den Sportfreunden lebhafte Gegnerschaft hecvocgerufrn. Mit Unrecht. Die Frage, welche Betätigung, die sportliche oder kleingärtnerische, wichtiger ist, braucht meines Erachtens nicht untersucht zu werden. Beide sind Bestrebungen, die dec Fürsorge und Unterstützung durch Staat und Gemeinden gleich dringend bedürftig und würdig sind. Daraus folgt aber auch, daß bet Bereitstellung von Gelände für die eine Betätigung nicht in die Interessen der anderen eingegriffen werden darf. DaS Reichskleingactengesetz sieht das Institut der ZwangS- Pacht vor, um im Bedücfnisfalle Gelände für Mleingai» tenzwecke gegen den Willen des Grundeigentümers im Zwangswege in Anspruch zu nehmen. Keine einsichtige Gemeinde wird, wenn es Gelände für Kleingarlenzwccke braucht, auf Grundstücke zurück zu greifen, die als Spiel» und Sportplätze verwendet werden, cS sei denn, daß besondere Gründe Vorlieben, die einen entsprechenden Austausch als für beide Teile zweckmäßig und förderlich erscheinen lassen. Was für Spiel und Sportplätze hinsichtlich der Inanspruchnahme für Kleingartenzwecke gilt, muß aber umgekehrt auch für kleingärtnerische Gelände hinsichtlich einer Urberführung zu Spiel- und Sportzwecken gelten. Bet der Auswahl des Geländes für Sportplätze ist vor Grundstücken, die kleingärtnerisch genutzt werden, Halt zu machen. Es ist daher dec erwähnten kleingartenschtedsgerichtlichen Entscheidung durchaus zu- zusammen, wenn sie dec Kündigung des Kleingarten- aeländes zum Zwecke der Errichtung eines Sportplatzes
gekauft und auch bezahlt. Die restlichen 13 Millionen Ml. Wechselte er bei einem Dollarkurs von 3000 wieder um und erhielt dafür 9230 Dollar. Er verläßt also Deutschland mit einem Ueberschuß von 230 Dollar, nimmt für 5 Millionen deutsche Fabrikate mit und Hai in Deutschland dazu noch anderthalb Wochen umsonst gelebt.
Jugend von heute
In der Kesselschmiede eines größeren Werkes im Westen steckte ein zwanzjähriger Kesselschmied mit einem Geldschein seine Zigarette an. Da ec daS schon öfter getan hatte, wurde er von älteren Arbeitern, die diesen Vorgang beobachtet hatten und darüber empört waren, gebührend zurechtgewiesen. DaS schöne ist nun, daß ein Betriebsrat-mitglied, daS mit der Direktion des Werkes über diesen Vorfall verhandelte, tatsächlich den Standpunkt vertrat, daß der jugendliche Arbeiter mit dem von ihm verdienten Geld anfangen könne, waS er wolle. Ueber einen ähnlichen Vorfall, der sich in Hagen zuge- tragen hat, wurde unlängst in einigen Blättern berichtet. In einer Wirtschaft zerriß ein junger Mann zum Erstaunen der Gäste sechs Einhuntertmackschetne und warf die Fetzen von sich. Ein anderer gleichgesinnter Genosse zündete mit ein.m Zwanzigmarkschein seine Zigacre an. Während so die leichtfertige Jugend das Geld vergeudet, sitzen daheim oft die armen Eltern und darben. Derartige Vorfälle sind wieder ein Beweis dafür, daß die jungen Leute heute viel zu viel Geld in die Hände bekommen.
Kirchliche Anzeigen.
Sonntag, den 12. November, 22. nach Trinitatis.
Stadt kirche: Vormittags 9', Uhr: Pfarrer
vezugrpreis 20,— Mk. monatlich
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Druck der Gießener VerlagSdruckerci, Albin Klein.
die 44 mm breite P etitzei l e, für Auswärts 10,— Mk. Die 90 mm breite Reklame- Z eile AO,— Mart. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Überschreitung des ZahlungS- zieleS (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.
Verlag der „Gießen er Zeitung" in Gießen.
Expedition: Sietzen, Südanlaze 21.
Nr. 44. Telephon Nr. 1362.
Samstag, den 4. November 1922.
Telephon Nr. 1362.
35. Jahrg.
Der Kampl gegen die Wohnungsnot.
Der Wohnungsausschuß des Reichstages beschäftigte sich am 12. Dezember mit der Frage der Förderung des Wohnungsbaues, wozu ihm von fetten des Um terausschusseS eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet wurde. Nach Ansicht deS Ausschusses kommen für die Beschaffung der fehlenden Wohnungen in Frage:
a) Restlose Erfassung des etwa noch nicht genügend ansgenntzten vorhandenen Wohn- ranms in Deutschland durch Keschlagnuhme von Doppelwohnnngen und Aufteilung größerer Mohnnngen in kleinere Wohnungen;
b) Auskan von Dachgeschossen und Eindan von Mohnnngen in solche öffentliche und private Oekande» die stch duzn eignen;
c) Mohnungsneukou: es stnd im Jahre 1923 etwa 100 000 Mohnnngen neu zn kanen
Auf die folgenden Jahre soll durch Neu- und Umbauten ein Zuchwachs von 200 000 Wohnungen jährlich gewährleister werden. Mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln sollen grundsätzlich nur kleinere Wohnungen errichtet werden. Reich, Länder, Gemeinden und sonstige öffentlichen Köxpenschaften sollen zur Schaffung von Wohnungen für ihre Beamten, Angestellten und Arbeiter ausreichende Acbeitgeberzuschüffe leisten, da die Befriedigung des Wohnungsbedücfnlffes zurzeit kaum möglich ist. Mit Hilfe öffentlicher Mittel ist an der Finanzierung der Wohnungsneubautätigkeit grundsätzlich festzuhalten.
Daneben sollen neue Kapitalquellen erschlossen werden. Dir Wohnttngsdauadgadr ist weiter ausxndave«, und zwar derart, daß aus dem Erträgnis jährlich etwa 150000 Wohnungen hergestellt bezw. neu gebaut werden sollen. Um diese Zahl zu erreichen, ist die Abgabe be- weglich zu gestalten und soll gemäß einer festzusetzcnden Indexziffer von Vierteljahr zu Vierteljahr erhöht oder erniedrigt werden. Die Reichscegterung soll nach Zustlm- mung des ReichsratS ermächtigt werden, mindestens sechs Wochen vor dem Quartalsersten den zu erhebenden Satz festzustellen.
Die Arbeitslöhne und Gehälter sollen dem erhöhten Betrag der Wohnungsbauabgabe angepaßt werden. Erwerbsunfähige bezw. erheblich Erwerbsbeschränkte tön nen ganz oder teilweise von der Wohnungsbauabgabe befreit werden. Für besonders große und für Luxuswohnungen, sowie für Räume, die Vergnügungszwecken dienen, sowie ferner für jene Räume, die seit dem 1. Juni 1914 ihrer eigentlichen Zweckbestimmung ganz oder teilweise entzogen sind, ist eine besondere Abgabe zu erheben, deren Ertrag zum Ausgleich füc die Befreiung besonders bedürftiger Familien zu verwenden ist. Die Kohlenabgabe ist ebenfalls zur Förderung des Baues von Bergarbeiterwohnungen heranzuziehen. Sie ist dec inneren Kaufkraft dec Mark entsprechend zu gestalten und so zu erhöhen, daß aus ihrem Ertrag jährlich 20000 neue Wohnungen gebaut werden können. Jndustxie und Bakkgewerbe, sowie Land-und Forstwirtschaft sind cetchs- gesetziich zu verpflichten, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit neben allgemeiner Wohnungsvauabgabe Arbeitgeberzuschüsse zur; Erstellung von Wohnungen zu leisten. Schließlich verlangte der Ausschuß von der
Reichscegterung die Vorlage e^nes Gesetzentwurfes, wodurch diejenigen, die eine selbständige Wohnung md)t besitzen (Untermieter, Bewohner von Hotels, Pensionen, Familienangehörige usw.), aber eigenes Einkommen haben, unter Verwertung .des Gedankens der WohnungS- sparvecstcherung nach Maßgabe ihres Einkommens zu einer Abgabe zu Wohnungsneubauren Hecangezogen^wer- den. Schließlich unterbreitete der Unterausschuß dem Wohnungsausschuß eine Reihe von
Maßnahmen zur Derbittignng des Kanens.
In der Diskussion wurde vonüvecschiedenec Seite betont, daß eine bedeutende Erhöhung dec Wohnungs« bauabgabe nicht zu umgehen sei. Dec AuLschuß.vertagte sich ohne Entscheidung.
** Zur Vermeidung jeder unnötigen Uerteu- erttng des Fleisches und der Fleischwaven muß, soweit irgend möglich, erreicht werden, cay das Schlachtvieh aus d.m Wege von dem Eczeugec zum Metzger nicht durch eine mehr oder weniger große Kette von Zwischenhändlern geht, von denen jeder den größtmöglichsten Gewinn beim Wiederverkaufs zu^erzielenZsucht, was heute bei dem Mißvechältnis zwischen Angebot und Nachfrage im allgemeinen nicht schwer fällt. In dieser Beziehung wirken besonders schädlich die sogen, „wilden" Händler, d. h. Leute, welche die nach dem Gesetz erforderliche Erlaubnis zum Viehhandel nicht besitzen und sich über alle den Vtehandel betreffenden gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzen. Man taufe darum möglichst nur Schlachtvieh direkt vom Landwirt odec einem alten beauftragten Viehhändler!