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vierteljährlich 18,—Mk., vorau-zahlbar, frei ins Hau». Ab geholt in unserer Expedition oder in den Zweig« •ulgabeftcUen vierteljährlich 15,— Mk. — Erscheint Bien»tag, Donnerstag u. Samstag. — Redaktion-schluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rücksen­dung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Drntk der «Heftewer Verlag-druckerei, Albin Klein.

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Nr. 85

Telephon Nr. 1362.

Die ZwangSanleihe.

Nach dem nunmehc verabschiedeten Gesetz über die ZwangSanleihe kann ZwangSanleihe vom 15. Juli 1922 ab gezeichnet werden Es ist daher erforderlich, daß jeder die Grundzüge deS Gesetzes kennen lernt.

1 Wer ist zrichnuu-spstichtig?

a) Alle Deutschen mit Ausnahme derer, die seit dem 1. Januar 1921 sich dauernd im Ausland aufhalten und im Inland keinen Wohnsitz haben.

b) Nichtdeutsche, wenn sie im Deutschen Reich einen Wohnsitz oder deS Erwerbes wegen oder länger als 6 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

c) Juristische Personen und nichtccchtSfähige Personen- Vereinigungen, deren Sitz oder Ort der Leitung im Inland liegt, insbesondre Aktiengesellschaften, Kom­manditgesellschaften a. A., Gesellschaften mit beschränk­ter Haftung, Berggewerkschaften, Gcnossenschaftcn u. a.

2. Was unterliegt der Zwaugsleihe?

DaS Vermögen mit dem Wert am 31. Dezember 1922. Vermögen bis zu 100 000 Mk sind siet. Frei sind ferner Vermögen bis zu 300 000 Mk, wenn sie hauptsächlich aus Kapitalvermögen bestehen und das für 1921 festgestellte Einkommen 40 000 Mk. nicht übersteigt. Bei über 60 Jahre alten oder erwerbsunfähigen Rent­nern erhöht sich die Freigrenze bis auf 1 Million Mk.,

wenn

3

Von

das Einkommen 60 000 Mk. nicht übersteigt.

Wieviel Zwairgsaniethe ist zu zeichnen?

den ersten 100 000 Mk

nächsten

150 000

250 000

250 000

250 000

H „ weiteren Beträgen B e i s p i e l e: 100 000 Mk.

200 000

300 000

400 000

500 000

600 000

700 000

800 000

900 000

1 000 000

Bei Vermögen über

'..... 1

2

4

.... 6

8

. . . L10 Vermögen

vom

Hundert,

3 000

6 000

10 000

14 000

20 000

26 000

33 0( 0

41 000

49 000

Mk.

nichts,

Zw.

ff

1 Million Mk. find eS immer

10 °/e des Vermögens minus 51 000 Mk, also bei einem Vermögen von zwei Millionen Mk. sind 200 000 Mk

minus 51 000 Mk. = 149 000 Mk. ZwangSanleihe zu Es findet Abrundung auf volle Tausende

zeichnen, statt.

Man

4 Wann zahlt man?

muß zahlen zwei Drittel der ZwangSanleihe

bei Abgabe der Vermögenssteuerklärung (Januar 1923), spätestens bis zum 28. Februar 1923, und den Nest zw^i Monate nach Zustellung des Bescheides. Man kann aber schon im boruuS zahlen. Die Vorauszahlung ist mit Porzugskursen verbunden. (Vgl. Nr. 5, 7.)

5 Wie hach ist ber Zeichnnngspreis?

Wenn

man

im

Juli 1922 zahlt...... 94 %

August 1922 „ ...... 96 „

S pibr. 1922 .......'. 98 „

„ Oklvbct odcrNovcrub.r 1922zahl' 100

„ Dezember 1922 zrhlr......101

„ Januar 1923 „ ......102

„ Fcbcuac 1923 „ ......104

vom März 1923 ab zahlt . . . 106

Beispiel: Wer im Juli 1922 50 000 Mk. Zwangs anlkihe z'ichncte, hat dafür 50 X 940 — 47 000 Mk. zu zahlen.

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Verla« der „Gießener Zettuus" iw GteHe«.

Samstag, den 2. September 1922

6 Wa zahlt man?

1 Bet der Reichsbank sowie den Banken und Bankiers, die dem Zentralverband für Bank- und Bankierge werbe angeschlossin sind.

2. Bet den im Deut^chkn Zentralgiroverband und bei

3.

den im Deutschen Sparkassenverband organisieUiN Girozentralen, Sparkassen und Kommunalbanken.

Bei den den RevisionSverbänden d?s Deutschen Ge- nossenschaftsverbandeS angehörenden Kreditgenossen­schaften, bet den Z.ntralkassen der landwirtschaftlichen Genossenschaften, bei der landwirtschaftlichen Zen- traldarlehnskasse Berlin und deren Filialen und Hauptgeschäftsstellen.

Die Annahmestellen werden im einzelnen von ben LandeSfinanzämlern oder Finanzämtern in den Tages. Zeitungen bekanntgegeben werben. Nicht gezeichnet werden kann bet den Finanz» und Steuer* kassen.

7 Wie zahlt man?

Man füllt einen ZeichnungSschein, der bei den unter Nr. 6 genannten Annahmestellen erhältlich ist, auS, zahlt den Betrag oder überw ist ihn und erhält dafür eine Quittung. Zeichnungen ohne Zahlung werden nicht angenommen. Im Zeichnungsschein ist mit anzugrben, in welchen Beträgen und wp man die Stücke auSgthändigt wünscht. Es werden Stücke über 1000, 2000, 5000, 10 000 und 50 000 Mark auSgegeben. Ein­zahlen kann man ruc einen durch den jeweiligen Zeich- nungSkurs teilbaren Betrag, also im Juli einen durch 94, im Oktober einen durch 100, im Frbruac 1923 einen durch 104 teilbaren Betrag.

8. Allgemeines

Für die im Kalenderjahr 1922 erfolgenden Voraus­zahlungen ist eS nicht erforderlich, daß jemand fein Ver­mögen genau errechnet. Vielfach wicd dies auch gor nicht möglich sein, weil dec Stand deS Vermögens am 31. Dezember 1922 zurzeit noch nicht veranschlagt wer­den kann. Uebabüß werden die Steuerkurse für die Wertpapiere und Richtlinien für die Bewertung des Grund- und Betriebsvermögens erst in einiger Zeit herausgegeben werden. Niemand braucht aber bis zu dem Erlaß diesec Bestimmungen mit bet Zeichnung zu warten Es genügt vielmehr, daß jemand sein Vermö­gen überschläglich schätzt und danach seine Vorauszah­lung einrichtct. Die Vorauszahlung liegt im eigenen Jnteccsse deS einzelnen, da ec sich den günstigen Vor­zugskurs sichelt. Wer zuviel vorauszeichnen sollte, erhält übrigens den zuviel gezahlten Betrag mit 5 % Zinsen erstattet.

Anfragen wegen der ZwangSanleihe bei den Finanz­ämtern sind mit Rücksicht auf deren sonstige Überlastung in diesem Jahre zu vermeiden.

Cokales.

** Die Ausstellung van Dassen und van Aus­weisen zum Verkehr mit dem besetzten Gebiet

DaS Kreisamt Gt.ßen veiöffentlichte am 15. Au­gust lf. Js. dazu folgendes:

Nach § 3 dis Gesims über das Paßuesin vom

Telephon Nr. 1 W2.

35. Jahrg

12. Oktober 1867 (Bundesgesetzblatt Seite 33) sind Reichs, angehörige verpflichtet, sich auf amtliches Anfoidern über ihre Person genügend auszuweisen. Ein dec Form oder dem Inhalt nach bestimmter Muß weiß wird, soweit eS sich um den Verkehr innerhalb deS ReichSgebutcs Han. delt, nach dem erwähnten Gesetz nicht gefordert. Infolge der durch den Abschluß des Friedens herbeigeführten Verhältnisse ist jedoch hierin eine Aenderung insofern eingetreten, als auch ReichSangchörige verpflichtet sind, sich in dem Verkehr mit den besetzten rheinischen Gebie­ten und mit Ostpreußen durch besondere Ausweise auS- zuweisen.

Die im unbesetzten Deutschland wohnenden deutschen Reichsangehörigen bedürfen zur Einreise in das besetzte rheinische Gcbi.t kineS von der zuständigen deutschen Behörde ausgestellten Ausweises. Deutschen Retchsan- gehörigen steht im Durchgangsver kchc zwischen Ostpreu­ßen und dem übrigen Deutschland die Benutzung der sogenannten „geschlossenen" Züge und Zugteile frei, wenn Sie mit einem entsprechenden Ausweis auSge gestattet sind. Die Ausstellung dieser Ausweise erfolgt ebenso wie diejenige von Pässen für die in den Land­gemeinden des KcciseS Gießen ansässigen Personen durch bjß KreiSamt Gießen. An Stelle der bisherigen gelben Personalausweise werden in Zukunft weiße Aus­weise ausgestellt, die jedoch nur zum Verk hr mit dem besitzen rheinischen Gebiet oder nur für den Durchgangs­verkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutsch­land Gültigkeit haben und in ihrer Gültigkeitsdauer nicht mehr befristet sind. Anträge auf Ausweisung von Pässe» oder Ausweisen sind im RegierungSgebäude da hier, Zimmer Nr. 9, Werktagsvormittags in bet Bett zwischen 8 — 12 Uhc vorzubringen. Die Antragsteller müssen ^zum Vollzüge ber erforderlichen Unterschriften erscheinen. Milzubrtngcn ist der von der Bürgermeisterei des Wohnorts auf vorgeschriebenem Formular auSge- fertigte Paßbericht sowie ein nicht aufgezogenes Licht­bild (Brustbild im Visitformat, Aufnahme auS neuester Zeit, ohne Hut). Soweit die Unterlagen b'S 10 Uhc vormittags vorgelegt find, kann die Abholung am glei­chen Tage um 12 Uhc erfolgen, bei späterer Vorlage erst am Vormittag des folgenden Tages.

* * Mainz Am 4. September 1922 begeht der hier wohnhafte Vorsitzende der Hessischen Handwerkskammer Geh. Gewerberat Falk und seine Frau das seltene Fest der Goldenen Hochzeit. An Glückwünschen wird eS den Genannten an diesem Tage nicht fehlen. Ins« besondere bringt das gesamte H-ssische Handwerk bet verehrten Persönlichkeit seines Vorsitzenden, der seit Be- stehen der Kammer den Vorsitz inne hat und seit Jahr, zehnten eine führende Stellung im Deutschen Handwerk einnimmt, seine herzlichsten Glück- und Segenswünsche dar.__________________________________________________________

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