ießener Bettung
^>
Bezugspreis 40 Pfg. monatlich
, , ■ o erteljährlich 1,20 9Jlf., vorauszahlbar, frei ins Haus.
^^^ ckbgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. F ausgabestellen vierteljährlich 90 Pfg. — Erscheint
ânzcigenvrci; 20 Psg.
bte 44 mm breite 3 n f c r a t c n ^ e i ( c.
Mittwochs und LamStagS. — Redaktion: Leiters.
Expedition: Seltersweg 85.
weg 83.
Für Aufbewahrung oder Rücksendung
nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Verlag der „Oietzencr Zeitung" (9. m. b. H.
90 mm breite Zeile im Retlainetcil 50 Pfg. — Erlrabktlagen werden nach Gewicht und Gröhe berechnet. Raban kommt bei Nederichrettung deSZahlungsortes <30 Taget, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Aoitfur» in Wegiotl. 'ßlnpuurfrtinhen obncBerdindlichleit.
Druck der Wieftcncr Bcrlagodruckcrci.
' Nn 88 2 Blatt.
Samstag, den 2. November 1912
Telephon ')h:. 8 12.
24. Jahr«
Bus Stadt und Land.
Krankenkassen und Reichsver-
siâerungsordnung. Nach einer kaiserlichen Ver- «bnimg müssen die Krankenkassen den Antrag aus Zu-
htiser. r^âluna nach der Reichsversicherungsordnung bis Ab- , lou| dieses Jahres bei ihren Bersicherungsämtern stellen. PIQOn Die Krankenkassen reichen diesen Antrag zur Zeit ein.
Die Bersicherungsämter fordern nun von den Kassen Don bedeuiW Entwurf der Kassensatzung ein, der den Vorschris- Jlen der Reichsversicherungsordnung entspricht. Die aml- WlpM^ Mn Mustersatzungen für die verschiedenen Kassenarien WM' Ät.iCP- noch nicht vor; ihre Veröffentlichung ist dem-
Mj zu erwarten. Die Krankenkassen haben also kei- gy[(i Unterlage für die schwierige Arbeit der Ausstell-
'l$attnt9W
Ä^l' t»er Satzungen nach dem neuen Recht. Es muh entotlwhibtr erwartet werden, dah die Versicherungsämter Wei- ende Pokiticck 1,^ erhalten, von der Ermächtigung im Artikel 19 des Men Leists Mihrungsgesetzes zur Neichsversicherungsordnung all- of0 Hjenein Gebrauch zu machen und den Krankenkassen eine 7 Frist zu geben für die Einreichung der neuen
gelingen. Nach Lage der Verhältnisse würde am be- sti wie folgt vorgegangen: Zunächst wäre möglichst ■■oa. leib die Mustersatzung für die allgemeinen Ortskran- ■^Ähniojfcn herauszugeben und diesen Kassen eine mög- smSSSilMi kurz bemessene Frist für die Einreichung zu stellen. |lN A|J2Mt Mustersatzungen für die anderen Kassenarten könn- l|r dann später veröffentlicht und der Zeitpunkt der Milo M tkmeichung der neuen Satzungen durch diese Kassen kün z' Besu." i&tikr hinausgeschoben werden. Die Betriebs-, Jnn- âidschaii. ' viM- und besonderen Ortskrankenkassen müssen ihre lautiert. «»Hungen gleichwertig mit benen der zuständigen alb •^«^pneinen Ortskrankenkassen gestalten, was voraussetzt, abr.,Leipzip^^ ^c gssgemeinen Ortskrankenkassen ihre Leistungen flgj [stylt festgesetzt ^abcn. Ein derartiges Vorgehen würde ____ Nen Interessen der weiten an den Krankenkassen betei-
Kglen Kreise am ehesten entsprechen.
I -Hk- In letzter Zeit mehren sich in ausfälliger Weise rag Fälle, in denen in Handwerksbetrieben junge Leute Hinter der Bezeichnung jugendlicher Arbeiter, ilssarbeiter oder Volontär eingestellt Iwben, deren ganze Beschäftigungsart die Merkmale Hk Lehrverhältnisses aufweisen. Die Revisionen der rhttiuflragten der Handwerkskammer haben sestgestellt, j W dieses Verfahren besonders oft von Personen ge- ' iibt wird, die weder die Berechtigung zur Führung des IWjlertitels besitzen, noch den gesetzlichen Voraussetzun- LM zur Erlangung der Befugnis zum Anteilen von ^tWingen genügen. Meistenteils sind dies jüngere i Möwerker, die aus irgend welchen Gründen dieMei- L'Wrüfung nicht ablegen wollen oder können und nun I Kuchen/bie gesetzlichen Bestimmungen über die Rege- I Wz des Lehrlingswesens auf diese Art zu umgehen. I W hierbei Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften oder -Ifc^ Absicht vorliegt, mag unerörtert bleiben. Die WWvisgewerbeordnung gibt keine nähere Auslegung des iWiifss „Lehrling", es Wutz daher in Zweifelsfällen neue W *p Verwaltungsbehörden oder Gerichten überlassen blei- lgkSw^n 'M ^ entscheiden, ob ein Lehrverhältnis vorliegt oder ^a^ N. Hierbei kommt es jedoch nicht darauf an, welche fycidmung der Arbeitgeber dem Arbeitsverhältms bei- ieSbCl y ^, sondern maßgebend wird immer die Art und Weise ^fl SiW >D Beschäftigung des betreffenden jungen Mannes sein, allgemeinen wird stets dann von einem Lebrver- ^M Ms qe prochen werden können, wenn eine Person in üeni' Betrieb hauptsächlich zum Zwecke der Erlernung )<s betreffenden Gewerbezweiges eingetreten ist. Auch k Mschluß eines Lehrvertrages kommt in Betracht, Mn auch, trotz des jetzt hierfür bestehenden Zwanges, le schriftlich abgeschlossene Lehrvertrag nicht die all eicht Voraussetzung zum Bestehen eines Lehrverhaltmj- K abgibt. Den bereits schon in vielen Fällen von Ver- vèmgs- und Gerichtsbehörden und letzthin wieder
zdakteurl
id,no^
•ft»
c^ A| uyil' der $bn ™mW
s K
L
-^
M
von dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe getroffenen Entscheidungen über Feststellungen des Lehrbcgri^fs liegen ebenfalls die obigen Merkmale zu Grunde, ja es wurde sogar hierbei noch angeführt, daß sobald die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, auch dann von einem Lehrverhältnis gesprochen werden kann, wenn beide Teile vereinbart haben, daß ein solches nicht besteht. Dieser Hinweis mag solchen Personen. die zur Zeit noch glauben, sich über die gesetz - sichen Vorschriften Hinwegsetzen zu können, zur Beachtung dienen und seien dieselben besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Handwerkskammer bei Be- kanntwerden solcher Verhältnisse genaue Feststellungen veranlassen und nach Lage der Fälle mit Strafanträgen gegen die Betreffenden vorgehen wird. Die Bestimmungen müssen von jedermann beachtet werden, schon um diejenigen Handwerker, die ihren durch die Reichsgewerbeordnung vorgeschriebenen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen, vor Benachteiligung nach Möglichkeit zu schützen.__
Dierarifebes.
9 „D u sollst ein Mann sein." Roman von O. Wohlbrück. In diesem Buche wird von dem Werdegang eines Bremer Patriziersohnes erzählt, der in Berlin erzogen wird. Wie der Held des Buches über alle Fährlichkeiten hinweg zu einem ganzen Mann und makellosen Charakter emporwächst, ist mit künstlerischem Ernste erzählt. „Du sollst ein Mann sein" gehört zu jenen seltenen Büchern, die tiefe bleibende Eindrücke hinterlassen. Wie alle Bände der U l l st e i n - B iü ch e r ist auch dieser neue Band zum Preise von 1 Mk in allen Buchhandlungen und auf den Bahnhöfen erhältlich.
? Trowitzj ch's (Volks) Kalender 1913. (Geb. 1 Mk.), 86. Jahrgang, Trowitzsch & Sohn, Berlin SW. 48. Er ist's wohl wert, daß man ihm das altgewohnte Gastrecht gewährt, denn reich und vielseitig ist wiederum sein Inhalt. Den Vaterlandsfreund versetzt er in die Not- und Siegesjahre von 1812 und 13. Der Neuzeit wird er gerecht durch eine kurze Geschichte der „Lusteroberung", wie sie Klaußmann prächtig dar- zustellen weiß. Syndikus Buß erläutert die Neuordnung der „Kranken- und Unfâersicherung". O. von Adelung klärt auf über „Freunde und Feinde unserer Gärten". In geistvoller Weise spricht Hermann Maas über die Opfèr, die unsere Väter 1813 brachten, als sie „Eisen für Gold" eintauschten. Indem er dies auf unsere Zeit anwendet, läßt er manche ernste Wahrheit hören. Zwei Dichtungen: „Königstrost", „Ein Bismarck von 1813" sind ein ergreifendes Zeugnis der inneren und äußeren Kämpfe jener Zeit. Auf die Jahresge - schichte möchten wir diesmal ganz besonders aufmerksam machen. Sie läßt das vergangene Jahr in interessantem Licht vorübergleiten. Reich und vorzüglich, wie immer. ist der Bilderschmuck dieses alten und doch immer neuen Familienfreundes.
? Im Naturwissenschaftlichen Verlag (Abteilung des Keplerbundes) zu Godesberg-Bonn erschienen: Natur- studien für Jedermann. Heft 12: DerH ausgar 1 e n. Von G. Heick. Mit 9 Abbildungen. Preis 20 Pfg. Unter Berücksichtigung der für die Anlage eines Hausgartens wichtigsten Pflanzen enthält das Heftchen wertvolle Winke für Anlage und Behandlung eines prächtigen Ziergartens. — Heft 13-14 (Doppel - best): Einheimische Käfigvögel. Fingerzeige für ihre Haltung in der Gefangenschaft unter Berück - sichtigung ihrer Lebensweise in der Freiheit. Von W. Fischer. Mit 14 Abbildungen. Preis 40 Psg. Jeder Vogelliebhaber, der nicht nur Jntereffe für freilebende Vögel hat, sondern sich auch im Zimmer Unterhaltung mit diesen lieben Gesellen durch Halten in Käfigen verschätzen will, findet in vorliegendem Heft wichtige Anleitung für zweckmäßige Behandlung und Pflege.
Klrüillche Nachnchten.
Evangelische Gemeinde in Gießen.
Sonntag, den 3. November, 22. nach Trin.
Resormationssest.
Vorm.
Vorm.
In 9J4 Uhr:
— Kollekte für den Gustav Adolsverein. Gottesdienst.
der Stadtkirche.
Pfarrer Schwabe.
11 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe.
Abends 5 Uhr: Pfarrer D. Schlosser.
Beichte u. hl. Abendmahl für die Matthäus- u. Markusgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Dienstag, den 5. November, abends 6 Uhr: Festgottes- dicnsi anläßlich des Jahresfestes des Oberh. Vereins für innere Mission. Pfarrer Mahr aus Langsdorf.
Donnerstag, den 7. November, abends 8 Uhr im Mar- kucsaal: Bibelstunde (Der Vries an die PHUipper). Pfarrer Schwabe.
In der Johanneskirche.
Vormittags 9% Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.
Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheimer.
Abends 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld.
Beichte und hl. Abendmahl für die Lukas- und Johannesgemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Abends 8 Uhr: Bibelbesprechung im Johannessaal.
Mitlwi'ch, den 6. Novbr., abends 8 Uhr: Bibelstunde im Lukassaal (Die Gleichnisreden Jesu.)
Pfarrer Bechtolsheimer.
Vorm.
Vorm.
Vorm.
Vorm.
Vorm.
Katholische Gemeinde in Gießen.
Sonntag, den 3. November.
von 6% Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht.
7 Uhr: Die erste hl. Messe.
8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion.
9 Uhr: Hochamt mit Predigt.
11 Uhr: hl. Messe mit Predigt.
Nachm. 4% Uhr: Jungfrauen-Kongregation.
Nachm. 5% Uhr: Christenlehre; darauf Andacht für die Abgestorbenen.
" ' ^^ ^c^ ^'^E ^^ 44^
AwwtMw* 'iulauwn wwm^^
WWCV^ ^ I
Wir machen unsere werten Leser auf den unserer heutigen Ausgabe beigelegten Prospekt der Firma Dr. Arthur Erhard, G. m. b. H., Berlin, aufmerk - sam.
Knorrs
Bouillon
Jeden Gag eine andere Supfle. mif }(norr -Suppenwürfeln