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Kasseler Abendzeitung Kasseler Tageblatt Hessische Abendzeitung

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Nummer 299*

Mittwoch, den 21. Dezember 1932

22. Jahrgang

Das Amnestiegesetz in Kraft

Der Reichsrat läßt die Vorlage Pasfieren / Der Beschluß des Aeltestenrates / Bundespräsident Miklas zur Anschlußfrage

Kein Konflikt!

th. Berlin, 21. Dezember.

IvVvvGefangenewerdenentlaffen

Die Entscheidung des gestrigen Tages über die Am­nestiefrage und über die evtl. Einberufung des Reichs­tags ist trotz der vorher aufgetretenen Befürchtungen nun doch in einem für die Aufrechterhaltung des WcihnachtsfricdenS günstigen Sinne ausgefallen. Die Schwierigkeiten, die mit der Amue- stiefrage ausgetreten waren, sind ebenso überwunden worden wie die einer vorzeitigen Einberufung des Reichstagsplenums. Der R ei ch s r a t hat mit 44 ge­gen 19 Stimmen beschlossen, keinen Einspruch gegen das vom Reichstag beschlossene Amnestiegesetz z« erhe­ben, und der Arltestenrat hat daraus die vorzeitige Einberufung des Reichstags abgelehnt.

Zn beiden Richtungen war mit der Gefahr von Komplikationen zu rechnen, denn wenn der Reichsrat gegen das gestrige Gesetz Einspruch erhoben hätte, so würde der Aeltestenrat gestern abend voraussichtlich das Plenum des Reichstags für den morgigen Don­nerstag einberufen haben, und damit wäre die sofor­tige Auflösung des Reichstags in unmittelbare Nähe gerückt worden. Die Reichsregierung ist jedenfalls entschlossen, keinerlei agitatorische y e = schlösse des Reichstags z n z u lassen, sondern darauf mit der Auflösung des Reichstags zu antworten. Der Staatssekretär der Reichskanzlei Dr. Planck hat in der gestrigen Abendsitzung des Aelte- swnrats keinen Zweifel an dieser Entschloffenbeit der Reichsregierung gelassen. Nachdem nun aber im Reichsrat gestern nachmittag die notwendige Zweidrit­telmehrheit für die Bestätigung des vtzm Reichstag ge­faßten Amnestiebeschluffes zustande gekommen ist, was vor allem auf die Stimmenthaltung einiger kleiner Länder und auf die unerwartete Stellungnahme der Provinzen Ostpreußen und Pommern zurückzuführen ist, die sich gegen einen Einspruch des Rcichsrates ent­schieden, war für den Aeltestenrat der wichtigste Grund für eine sofortige Einberufung des Reichstagsple­nums, weggefallen. Immerhin waren bei den N a - t i o n a l s o z i a l i st e n noch verschiedene Strömungen zu erkennen, deren eine dahin ging, auch lediglich wegen der Winterhilfe (also unabhängig von der Amnestie) noch einmal das Plenum des Reichstages vor Weihnachten einzuberufcn.

Schließlich hat mau sich auf die Kompromiß­lösung geeinigt, das Plenum zwar vor Weihnach­ten nicht mehr zufammentreten zu lassen, aber eine neue Sitzung des Aeltestenratesnachden Feiertagen abzuhalten, um eventuell Anfang Januar eine Vollsitzung des Reichstages abhaltcn zu können. Es gilt nach wie vor jedoch nicht als wahr­scheinlich, daß der Aeltestenrat zu einem solchen Be­schluß kommen wird.

Es ist wohl auf die Taktik der Kommunisten zu­rückzuführen, daß überhaupt in derartig kurzfristigen Abständen immer neu» Beschlüsse des Aeltestenrates herbeigeführt werden müssen. Denn die Kommunisten legen natürlich großen Wert darauf, den National­sozialisten immer von Neuem'Ungelegenheiten zu be­reiten. Die Reichsregierung ließ gestern abend weiterhin im Aeltestenrat die Erklärung abgeben, daß die Regierung, wenn etwa der Reichstag sich noch ein­mal vor Weihnachten mit der Winterhilfe befassen sollte, genötigt sein würde, die Initiative in dieser Frag: ausschließlich dem Parlament zu überlassen, während jetzt bekanntlich eine Notverordnung über die W i n t er h i l f e geplant ist, die noch am heutigen Tage in Kraft treten soll. Wenn daher der parlamentarische Weg gewählt würde, so wäre nicht nur eine zweimalige Lesung eines entsprechenden Jnitiativentwurfes, sondern auch eine Stellungnahme des Reichsrates zu einem solchen Winterhilfegesetz notwendig, und das würde natürlich eine starke Ver­zögerung bedeuten.

Düsterberg und Brann bei Gereke

Berlin, 21. Dezember.

Ter Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung, Dr. Gereke, empfing den Bundesführer desStabl- belm", Oberstleutnant Tuesterberg, zu einer ein­gehenden Besprechung über die Frage der Arbeits­beschaffung. Weiterhin batte er eine Unterredung mit dem Führer des Jungdeutschen Ordens, Mah- raun, in der besonders die Bedeutung der Sied­lung erörtert wurde.

Kein Wechsel im Reichskommijsariat für Arbeits­dienst. Dix Reichsregierung beabsichtigt, im Reichsar- beitsminifterium zwei oder drei neue Referentenstellen zu schaffen und sie mit Männern zu besetzen, die Er­fahrungen in der Praxis des freiwilligen Arbeits­dienstes besitzen. Trotz der umfangreichen Arbeit, die für den freiwilligen Arbeitsdienst in der Zentralin- Panz geleistet werden mutz, war nämlich bisher nicht An einziger Beamter für diesen Zweck neu eingestellt erben. Irgendwelche Äenderungen in der Spitze die- M Verwaltung find jedoch, wie wir hören, nicht __in Aussicht genommen. Weder soll der Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst, Landesarbeits­amtspräsident Kaelin, der jetzt nach Berlin berufen worden ist, durch einen anderen ersetzt werden, noch steht sonst eine neue Ernennung bevor.

(Eigener Drahtbericht.)

Berlin, 21. Dezember.

Nachdem die Amnestievorlage vom Reichsrat be- stätigt wurde, ist die A m n e st i e v o r l a g e noch gestern abend vom Reichspräsidenten von Hinden­burg unterzeichnet worden, so daß sie heute im Reichsgesetzblatt erscheinen kann. Demgemäß werden die Justizbehörden der Länder mit Be­schleunigung die Durchführung der Amnestie betrei­ben, und es ist anzunehmen, daß der weitaus größte Teil der unter die Amnestie fallenden verur­teilten Personen noch vor Weihnachten in Freiheit gesetzt wird.

Wie von amtlicher Seite erklärt wird, ist es nicht möglich, in wenigen Tagen eine genaue Statistik über die zur Entlassung kommenden Gefangenen anzufer­tigen. Es sind aber bereits früher zuverlässige Schätzungen vorgenommen worden, die einen ungefäh­ren lleberblick über die Wirkungen der Weihnachts- amnestie ermöglichen. Danach gab es in Preußen 13 000 Verurteilte aus politischen Gründen. Von die­sen 15 000 dürften etwa 6000 sich zur Zeit in preu­ßischen Gefängnissen befinden. Das würde, auf das Reich ausgedehnt, die Freilassung von etwa 9000 poli­tischen Gefangenen bedeuten.

Dazu kommen dann noch jene Amnestierten, bei denen die Beweggründe ihrer Vergehen in der wirt­schaftlichen Not liegen, und die ebenfalls unter die Amnestie fallen, sodaß mit mindestens 10 000 Gefan­genen gerechnet werden kann, Die jetzi noch vor Weih­nachten ihre Freiheit erhalten sollen, während die Wirkungen der Amnestie sich insgesamt es handelt sich ferner um Strafmilderungen bzw. die Einstellung von Strafverfahren auf etwa 15 000 Personen er­strecken dürften.

Die Strafanstalten haben schon aus Gründen der

| Sparsamkeit das allergrößte Interesse daran, die Haftentlassung so schnell wie möglich vorzunehmen.

ArnneftLevorbereitungen in Preußen

Berlin, 21. Dezember.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat das preußische Justizministerium, nachdem der Reichsrat beschlossen hat, gegen das vom Reichstag angenommene Amnestiegesetz keinen Einspruch zu er­heben, bereits jetzt die Strafverfolgungs- und Straf­vollstreckungsbehörden aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, welche Verfahren im Falle der Verkündung des Gesetzes durch den Reichspräsidenten unter den Straferlaß, die Strafminderung und die Einstellung fallen.

In erster Linie sollen diejenigen Sachen in Bear­beitung genommen werden, in denen zur Zeit eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird oder Untersuchungs­haft verhängt ist. Dabei soll mit allem Nachdruck dar­auf hingewirkt werden, daß in Haftsachen das Gesetz nocki vor Weihnachten durchgeführt wird. U. a. wird bestimmt: Die Vollstreckungsbehörden sollen die Voll­streckung der Freiheitsstrafen, welche unter das Am- ncstiegesctz fallen, sofort unterbrechen. Die bei den Staats- und Amtsanwaltschaften noch schwe­benden Verfahren sollen, soweit das Gesetz auf sie Anwendung findet, möglichst sofort nach seiner . Ver­kündung eingestellt werden.

Das Ende der Sondergerichte

Berlin, 21. Dezember.

Die Verordnung der Reichsregierung über die Auf­hebung der Sondergerichte ist heute im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Tätigkeit der Sondergerichte endet danach mit dem Ablauf des 21- Dezembers 1932.

Wien nnd das Reich

Mitlas über die österreichisch-deutschen Beziehungen

Paris, 21. Dezember.

Ein Sonderkorrespondent eines Pariser Blattes hatte in Wien eine Unterredung mit dem österreichi­schen Bundespräsidenten M i k l a s, der ihm gegenüber mit Nachdruck betonte, daß die Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie zur Einigung ge­langen müßten. Hierzu hätten Pläne Vorgelegen, wie die sogenannte deutsch-österreichische Zollunion und der Plan, der die Einigung der Donauländer vorsehe, aber Deutschland ausgeschlossen hätte.

Aber kein Plan werde Mittel- oder Osteuropa ret­ten können, wenn er im voraus irgend ein Land aus- schlietze. Das politische Mißtrauen und die wirt­schaftlichen Meinungsverschiedenheiten hätten beide Pläne zu Fall gebracht. Zur Anschlußfrage habe der Präsident dem Korrespondenten ausemandergesetzt,

was Oesterreich mit Deutschland verbinde, besonders mit Süddeutschland seien es 1000 Jahre gemeinsa­mer Geschichte und Blutsbande. Die Oesterreicher feien eben auch ein deutscher Stamm, und niemals würden sie sich von ihren deutschen Brüdern trennen lassen.

Im übrigen sprach sich der österreichische Bundespräsi­dent energisch dafür aus, daß es notwendig sei, nicht nur die Schuldenfrage, sondern auch die Arbeitslosen­frage zu regeln, wenn man Europa den wirtschaft­lichen Wiederaufstieg bringen wolle.

Roosevelts Pläne

Walhington, 21. Dezember.

In den Kreisen des Bundessenates, die Roosevelt nahestehen, wird Hoovers Botschaft über die Einsetzung einer Kommission zum Studium der Schuldensrage u n g ü n st i g beurteilt. Man behaup- tet, daß Roosevelt, als er im November mit Hoover zusammepkam, von diesem keine Klarheit über die amerikanischen Bindungen gegenüber England und Frankreich erhalten konnte, und daß er es daher ab­lehnte, im jetzigen Stadium der Dinge mitzuwir­ken.

Offenbar, so wird weiter erklärt, versuche Hoover jetzt durch Einsetzung einer Kommission die Ver­handlungen so weit zu bringen, daß sie Roosevelt ab 1. März wohl oder übel sortsetzen müsse und dann ein Erfolg Hoover zi'gutekommen, ein Miß­erfolg aber Roojevelt belasten würde.

Roosevelt beabsichtige, nach Antritt seines Amtes ohne Rücksicht auf Hoovers Vorgehen feine eigenen Pläne zur Ausführung zu bringen. Ein Punkt dieser Pläne sei: Getrennte Verhandlungen mit jedem einzelnen Schuldner st aat, nicht aber Verquickung der Schuldenfrage mit einer allge­meinen Konferenz über internationale Wirtschafts­fragen. Ein weiterer Punkt sei: Ablehnung jeglujer Verhandlungen mit den Staaten die nicht bis zum 4. März die Dezemberrate bezahlen.

Hoover unterscheidet zwischen Staaten, die ganz offensichtlich nicht zahlen können, und Staaten, die wie Frankreich nicht zahlen wollen.

Kritik von beiden Seiten

Völkerbund und Mandschureifrage.

Genf, 21. Dezember.

Oie japanische Delegation nimmt in ei­ner Mitteilung an die Presse zu den bisherigen Er­klärungen des stellvertretenden Vorsitzenden des Hier Ausschusses der Völkerbundsversammlung Huber Stellung. Die Auffassung, daß der chinesisch-japani­sche Konflikt den Völkerbund und die internationale Zusammenarbeit gefährde, wird von der japanischen Delegation mit dem Hinweis beantwortet, daß Japan alles versucht habe, zu vermeiden, daß durch eine überstürzte und ungerechte Anwendung des Pölker- bundspaktes die interiiationale Organisation geschä­digt werde. Japan werde mit dem besten Willen an feem in Genf unternommenen Werke weiter Mitarbei­ten, um zu einer Lösung zu gelangen.

Die chinesische Delegation gibt ihrer- Enttäuschung Ausdruck über den ersten Vor­schlag, der zur Vorbereitung des Versahrens für die Regelung des Konflikts vom Redaktionskornitee des 19er Ausschußes ausgearbritet wurde. Es wird daran besonders beanstandet, daß keine Verurteilung des Mandschu-Staates erfolgte. Ferner vermeidet der Entschlietzungsentwursz die Feststellung, daß Japan den Völkerbundspakt und andere internationale Ver­träge verletzt habe. Die wichtigen Feststellungen des Lytton-Berichtes würden weder erwähnt noch gutge­heißen.

Die Besprechungen und Verhandlungen über den chinesisch-japanischen^ Konflikt ruhen feit heute vor­mittag vollständig. Sie dürften auch kaum vor Mitte Januar wieder in Gang kommen.

Weihnachtspause

Als 6er neue Reichstag sich am 9. Dezember auf unbestimmte Zeit vertagte, stand feie öffentliche Mei­nung in Deutschland ganz allgemein unter dem Ein­druck 6er ParoleWeihnachtsfriede!!". Als der Ael­testenrat am 19. Dezember plötzlich Wieser über einen Antrag auf sofortige Einberufung des Reichstages verhandelte, gewann diese Parole eine wesentlich an­dere Färbung und lautete nunWeihnachtsfriede? ?" Dieser Wandel der Dinge innerhalb von zehn Tagen war ein bedenkliches Zeichen für feie Unsicherheit unserer innerpolitischen Lage, und sie bleibt es auch, nachdem der Aeltestenrat in seiner gestrigen Sitzung doch auf eine Weihnachtstagung verzichtet hat. Freilich hat es erst eines sanften Druckes von Seiten eer_ Regierung bedurft, ehe der Aeltestenrat zu seinem Beschluß kam, und überdies trägt dieser Beschluß noch alle Zeichen eines Kompromisses. Wenn auch der Weg, den sich der Aeltestenrat osfengehalten hat, kaum be­schritten werden wird, so ist doch die wahre Sage da­mit illustriert: Tie Standpunkte feer Regierung und 6er Parteien weichen in sachlicher Hinsicht nach wie vor stark voneinander ab, und feie Weihnachtspause sieht noch nicht nach einem wirklichen Frieden aus.

Ermöglicht wurde die rührige Haltung des Aelte- stenrats erst durch den R e i ch s r a t, feer mit seiner Amnestiebestimmtmg feie Möglichkeit schuf, einen ernst­haften Konflikt vor feem Feste zu vermeiden. Nach feer Friedensverordnung des Reichspräsidenten fehlte t>ic Amnestie zweifellos als Schlußstück zur Beruhi­gung der polirischen «eifeeuidm n vor Reich­kanzler sich in feiner Rundfunkrede gegen starre Grundsätze und für praktische Arbeit aussprach, so gilt dieser Gesichtspunkt auch für feie Amnestiefrage. Grundsätzlich mag mancher Bedenken gegen feie Auf­lockerung des Strafrechts haben, die in dem Erlaß von Sammelamnestien gesehen werden kann. Aber es ließ sich nach den vorangegangenen MonNen ja gar- nicht bestreiten, daß feie Sondergerichte bei dem Cha­rakter ihres Ursprungs ein Beschleunigungsverfahren nicht vermeiden konnten, feas häufig zu Üngerechtig- keiten führte. Es ließ sich auch trotz aller grunfesätz- lichen Bedenken nicht bestreiten, daß die Durchführung der Amnestie, selbst wenn sie in ihrem Umfang über das hinausgeht, was die Reichsregierung für wün­schenswert halten muß, genau der Tendenz des Reichskanzlers von Schleicher entspricht, einen Strich unter die jüngste Vergangenheit zu ziehen. So gese­hen wird die Amnestie eigentlich zur logischen Ergän­zung der Verordnung, die der Reichspräsident am gleichen Tag, an feem feer Reichsrat seine Entschei­dung traf, erlassen hat. Daß in eie Amnestie auch Rohheits- uns Meineidsdelikte fallen, daß wie her bayerische Vertreter fearlegte, manche gemeinen Dieb­stähle unter politischem Deckmantel straffrei ausgehen können, mag zu Bedenken Anlaß geben. Aber schließ­lich sind die strafen, die jetzt durch eine Sammelam- neftie aufgehoben werden, ja auch durch eine Art sammehirteit zustandogekominen, häufig genug fehlte jefee Möglichkeit ser individuellen Beurteilung des Einzelfalles.

Tas Kabinett Schleicher bat zwar schon die Ver­ordnung gegengezeichnet, die das Tarifrecht wiefeer- herstellte, der Form nach mag die Sicherung der po­litischen Bewegungsfreiheit also nicht als erste Not­verordnung fees Kabinetts Schleicher gebucht werden. Aber jene Wiederherstellung deH Tarifrechts folgte nur einem Reichstagsbefchlnß. Mit der jetzigen Not­verordnung Hal das Kabinett Schleicher zum ersten Mal aus sich heraus ein Gesetzgebungswerk durchge- iührt. Tarifverordnung und politische Beruhigungs- verordnnng liegen auf der gleichen Linie. Ter gute Wille ist bewiesen, jetzt wird es sich um feas Können handeln.

Die Linie, die der R e i ch s k a n z l e r bei feiner Politik gegenüber dem Parlament und den Parteien innehielt und auch in Zukunft innehalten wird, ist ziemlich klar zu erkennen. Er legt vor allem Gewicht darauf, zunächst einmal einen gewissen Spiel­raum zur ungestörten Arbeit der Regierung auf feen vordringlichen Gebieten der Wirtfchaftsbelebung, fo ivie der Arbeitsbeschaffung zu gewinnen. Er hegt habet offenbar auch die Hoffnung, daß ein solches Zwischenstadiunt der Sachlichkeit und der Beruhigung dazu führen könnte, für die spätere Zeit einen wirk lieben Frieden und eine dauernde Zusammenarbeit mit den in Betracht kommenden Parteien vorzube- reiten, wobei es ihm offenfunfeig entsprechend der bon ihm schon seit Jahren verfolgten Politik dar­aus ankoinmt, die nationalsozialistische Partei für feie aktive Mitarbeit in Reich und Staat zu gewinnen. Ter Kanzler dürfte sich über den problemati­schen Charakter seiner Wünsche jedoch durchaus im klaren sein, und deshalb ist er, wie es sich für einen alten Generalstäbler geziemt, auch aus die andere Möglichkeit borbereitet, die sich beim Schei­ern des Friedensplanes lediglich in Gestalt eines verschärften Kampfes ergibt. Es ist begreiflich, daß er den Wunsch bat, feie Entscheidung darüber mög­lichst weit hinauszuschieben, weil nur dadurch aus­reichend Zeit zur Ausnutzung aller PerftändigunaS- müglichkciteu gewonnen wird. Er ist aber ebenso bc-