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Kasseler Neueste Nachrichten

Donnerstag, 15. Dezember 1938

Das LuftschiffMacon" in der Bauhalle von Akro» (Staat Ohio, USA).

Dieses Schwesterschiff derAkron" wird nach seiner Vollendung das bei weitem größte jemals gebaute Luftschiff der Welt darstellen. Es gehört ebenso wie dieAkron" der amerikanischen Kriegsmarine.

Humor des Auslandes

, Der Geschwindigkeitsmesser in Deinem Auto ist ja entzwei! Wie kannst Du denn ohne ihn die Geschwirr, digkeit kontrollieren?"

Ganz einfach! Bei einem Tempo von 30 Krlome- tern klappert die Kühlerhaube, bei 40 Kilometern die Lampen, bei 50 die Windschutzscheibe und bei 60 mein Gebiß!" (Pasfing Show)

BlLmel hat geheiratet.

Blümel soll 8000 Mark Mitgift bekommen. $IÜ4 mel hat aber nur 800 Mark erhalten.

Darf ich Dich darauf aufmerksam machen," sagt er höflich zu seinem Schwiegervater,daß noch eine Null fehlt?"

Die Null bist Du!" erwidert weniger höflich der Schwiegervater. (Nebelspalter)

Beim Astrologe«.

Mein Fräulein, Ihr Schicksal steht unter dem Zeichen der Jungfrau!"

Ach, und besteht keine Möglichkeit, daß sich das bald ändern wird?" (Politiken)

*

Wenn ich mich mal verheirate, dann muß es mit einem Vegetarier sein!"

Aha, Sie meinen, mit einem, der sich nicht fürch­tet, in den sauren Apfel zu beißen!" (Answers)

Sie spielen mit einem kolossalen Schwein!,, "* Das müssen Sie allerdings am besten wissen!"

(.Mebeispalten")

Gchuldturm anno 1932

Hast zur Erzwingung des Offenbarungseides /Weh Dir, daß Du ein Gläubiger bist!"

Von Ernst

Unbekanntes Paragraphen-Gestrüpp

Ein Stückchen Mittelalter hat sich durch die Jahr­hunderte bis in unsere bewegte Gegenwart hinüberge­rettet: Der Schuldturm. Noch heule gibt es die­ses Requisit bei uns, das aus der Schilderung alter Kaufmannstragödien nicht wegzudenken ist. Zwar kann es heute nicht mehr vorkommen, daß jemand sein Leben lang im Schuldturme aus faulem Stroh liegen muß, bis er elend umkommt, aber sechs Mo­nate lang kann man doch noch in den .Schuldtürm' kommen, der jetzt Gefängnis heißt, und die Schuldge­fangenschaft nennt man heute: Haft zur Erzwingung des Offenbarungseides.

Vis zu dieser Endstation hat der Schuldner folgen­den Leidensweg zurückzulegen: Er kann oder will nicht zahlen. Der Gläubiger verklagt ihn, bekommt ein Urteil, schickt den Gerichtsvollzieher, Pfändung im Jahre 1932: Meistens fruchtlos.

Jetzt muß auf Antrag des Gläubigers der Schuld­ner ein Vermögensverzeichnis anlegen und es auf seine Vollständigkeit beschwören. Das ist der be­kannte Offenbarungseid. Leistet der Schuldner ihn mit gutem oder bösem Gewissen, dann kann ihm vor­läufig nichts passieren, außer er hat einen Meineid geschworen. Verweigert er aber die Leistung des Of- senbarungseides, dann muß das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. In der Regel wird das genügen, um den Schuldner zum Schwur zu veranlassen. Manchmal aber auch nicht. Und dann erscheint eines Tages wieder der Gerichtsvollzieher bei ihm, der nicht nur pfänden, sondern auch verhaften kann; er zeigt den Gerichts­beschluß vor, händigt dem Schuldner aus Verlangen auch eine Abschrift ein und nimmt den Mann mit, ins Gefängnis.

Behrendt.

ehe 5 Jahre vergangen sind, darf ihn weder der erste Gläubiger, noch irgend ein anderer wieder ins Ge­fängnis bringen, außer, wenn glaubhaft gemacht wird, daß der Schuldner wieder zu Vermögen gekom­men ist.

Der Satz: ,Weh Dir, daß Du ein Gläubiger bist!', gilt also in ganz besonderem Umfange für den Fall, daß man seinen Schuldner ins Gefängnis bringen will. Es gehört deshalb für einen Gläubiger schon eine ganz gehörige Portion Verbitterung dazu, den Schuldner in den .Schuldturm' zu bringen.

Wcihnachtsspiclpläne deutscher Theater. In der Staatsoper zu Dressen findet am 16. Dezember die Uraufführung der OperWas ihr wollt" (nach dem Lustspiel Shakespeares) von Arthur Kusterer statt. Am 1. Weihnachtsseiertage wird die OperTannhäuser", am zweiten FesttageRienzi" aufgeführt.

Das Staatliche Schauspielhaus spielt Weihnachten Eugen Gürsters KomödieWetter für morgen: Ver ; änderlich". Am 2. Feiertage sowie am Silvesterabend I steht Joh. Strauß'Prinz Methusalem" aus dem Programm. Die Kölner Oper, die ihren Wagner-Zy­klus am 17. Dezember mitRienzi" beginnt, bringt als zweite Aufführung des Zyklus Mit ersten Feier­tageTannhäuser"; am zweiten Weihnachtstage wird Goldmarks .Königin von Saba" gegeben. Das Deut- ; sckie Theater am Rhein (Kölner Schauspielhaus) be- - reitet die Neueinstudierung derJungfrau von Or- löans" von Schiller mit Toni van Eyck in der Titel­rolle vor; Premiere ist am 21. Dezember. Die Staatsoper in München spielt am ersten Feiertage WagnersLohengrin", am zweitenRienzi" und zu SilvesterHänsel und Gretel" undDie Puppenfee".

Das größte Luftschiff der Welt vor der Vollendung

Unser neuer Roman

ME ©AME MII MIM OTTERPEIZ

von Caren

wird in besonderem Maße den Beifall unserer Leser finden, zeigt er doch nicht nur einen sehr gepflegten Stil, sondern auch eine außerordentlich spannende Handlung. Aus dem Inhalt wollen wir folgendes verraten: Der junge Kunstmaler Grau glaubt seinen Feind, einen Kunsthändler, und wie sich später herausstellt, raffinierten Bilderfälscher ermordet zu haben. Er stellt sich der Polizei und erzählt haargenau Tat, Tatort, Begleitumstände: Gestern in Berlin, um die und die Zeit....Aber gestern lag er in Stettin fieberkrank zu Bett, verließ das Haus überhaupt nicht.. Die Polizei schüttelt den Kops: Irrsinn? Grober Unfug? Der Fall gibt nicht nur dem rüh­rigen Kriminalkommissar, der nicht locker läßt, bis er Licht ins Dunkel bekommt, einige Rätsel zu knacken, sondern auch dem Leser. Bis sich das Geheimnis um dieDame mit dem Otterpelz" enthüllt, wird man Fortsetzung für Fortsetzung mit der gleichen großen Spannung lesen. Wir

wünschen also recht gute Unterhaltung!

Der Abdruck beginnt am Sonntag

Geträumte Verbrechen

Zwei merkwürdige Kälte aus der Kriminalpraxis

Im Gefängnis geht es dem Schuldner etwas an­ders als anderen Gefangenen: Er darf weder mit U'ntersuchungs- noch mit Strafgefangenen in einem Raum untergebracht werden. Er mutz auch sofort entlasten werden, wenn durch die Vollstreckung der Haft eine .nahe und erhebliche Gefahr', worunter in erster £ixic Eesundheitsschäden zu verstehen sind, her­vorgerufen werden würde. Wenn er Reichstags- oder Landtagsabgeordneter ist, darf er grundsätzlich nicht verhaftet werden, ebensowenig wie eine Militärper- son. die zu einem mobilen Truppenteile' gehört, und ebensowenig wie ein Matrose oder ein anderer Schiffsangehöriger, wenn das Schiff segelfertig ist. Aber sonst kann jedermann in den Schuldturm kommen.

Zahlen muß der Gläubiger!

In der Stille der Zelle soll er Zeit zum Nachden­ken darüber haben, ob er 'nun schwören will oder nicht; schwört er. und der Eid mutz ihm unverzüg­lich abgenommen werden dann ist er frei. Meistens genügen ein paar Tage Gefängnis, um den Schuldner gefügig zu machen.

Manchmal aber auch nicht. Wenn er ein großes, verborgenes Vermögen hat. das er nicht dem Zugriff des Gläubigers aussetzen will, dann wird er sich lange überlegen, ob er den Offenbarungseid leistet. Dann wird er es vorziehen, in seiner Zelle zu bleiben, un­gestört und in Sicherheit vor Pfändungen, und sich dazu noch gratis verpflegen zu lasten. Gratis denn den Aufenthalt im Gefängnis zahlt nicht etwa der Staat, sondern der Gläubiger! Bevor der Gefangene eingeliefert wird, hat der Gläubiger mindestens für einen Monat voraus die Haftkosten einschließlich der Verpflegungskosten zu zahlen, deren Höhe schwankend, aber recht beträchtlich ist. Nicht nur. daß der Gläubi­ger kein Geld bekommt das soll ja heute öfters vorkommen er muß noch was draufgeben, er muß für das körperliche Wohlbefinden des Schuldners sorgen! Wenn er aber für einen Monat schon ge­zahlt hat, dann mutz er bis spätestens am letzten Mittag vor Ablauf des Monats die Kosten für einen weiteren Monat begleichen, und so fort, sechs Mo­nate lang, aber nicht einen Tag länger: Länger als sechs Monate darf die Hast zur Vollstreckung des Os- fenbarungseides nicht vollstreckt werden.

Diese Haft zur Erzwingung des Osfenbarungs- eides ist übrigens keine .Strafe', der Inhaftierte ist nicht vorbestraft, er weiß auch, daß tn die .Schwarze Liste', das .Schuldnerregister', das bet jedem Voll­streckungsgericht geführt wird, die Vollstreckung der Haft nur eingetragen wird, wenn fie sechs Monate und nicht einen Tag weniger gedauert hat, und er weiß auch, daß er die nächsten Jahre stcher ist. Denn

Ein junges Mädchen aus bestem Hause schwärmte für einen ihrer Lehrer. Eines Tages trat sie nun mit der Behauptung hervor, daß dieser Lehrer sich ihr un­züchtig genähert habe. Sie 'beschrieb ganz genau den Hergang des Vorfalles, so daß anfangs kein Grund vorlag, an ihren Angaben zu zweifeln. Der verdäch­tigte Lehrer bestritt entrüstet und auf das energischste das ihm zur Last gelegte Verbrechen- Der Lehrer konnte durch einwandfreie Zeugen nachweisen, -daß er zu der fraglichen Zeit gar nicht mit dem Mädchen zu- sammengewesen war. Bei der wiederholten Verneh­mung des Mävchens stellte sich nun heraus, daß es schon oft von dem von ihm verehrten Lehrer geträumt hatte. Ein derartiger Traum zusammen mit der durch die körperliche Entwicklung bedingten Unruhe des Schlafs hatte in dem Mädchen beim Erwachen ein Bild entstehen lasten, das es zu der den Lehrer so sehr belastenden Behauptung bewog. Das Mädchen nahm die geträumten Dinge als wirklich erlebt in das Wach­leben hinüber.

Ein zweiterTraumfall" hat ebenfalls viel Un­ruhe hervorgerufen. Aus dem Elternhaus war ein Oberprimaner spurlos verschwunden. Alles Suchen war vergeblich. Besonders eifrig an der Suche hatten sich zwei Schulkameraden des Verschwundenen betei­ligt. Die beiden waren mit dem vermißten Ober­primaner seit langem innig befreundet. Eines Tages fiel nun den Eltern des einen Freundes auf, daß ihr Kind unter irgend etwas litt. Der Schüler- verkroch sich zu Hause in eine Ecke, sprach kein Wort und war derart scheu, daß er bei jedem Klingelzeichen des Tele­phons oder an der Tür zusammenschreckte.

Und schließlichgestand" er.Akar (so hieß der zweite Freund) hat Robert (das war der Verschwun­dene) nach einem Streit während eines Spazierganges mit einem großen Feldstein . . . von rückwärts er­schlagen". Die bestürzten Eltern des angeblichen Mörders wußten zuerst nicht, was sie tun sollten. Die verzweifelte Mutter wollte vom dritten Stock in die Tiefe springen. Schließlich mußte man doch die Polizei

verständigen- Haargenau beschrieb Otto den Spazier­gang. Er schilderte, wie sie zu dritt entlang des Was­sers gegangen waren. Dann sei er "zurückgeblieben, weil Robert und Max zu streiten begonnen hatten. Plötzlich drehte sich Mix um, raffte vom Wege einen großen Stein auf und schlug Damit, ehe er (Otto) ihn hätte daran hindern können, Robert einige Male von rückwärts auf den Kopf. Robert sei zusammengebro­chen und gestorben. Max hat dann den Toten in den See geworfen. Er (Otto) hätte ihm geschworen, nichts zu verraten . . .

Ein paar erfahrene Kriminalisten nahmen nun Max und Otto ins Verhör. Das mit dem Spaziergang stimmte. Die drei hatten wirklich einen Spaziergang ohne Wissen der Eltern gemacht. Sie hatten sogar die Schule geschwänzt.

Max wehrte sich leidenschaftlich dagegen, seinem Freunde Robert etwas angetan zu haben. Der Junge wurde krank infolge der Aufregung. Otto aber blieb dabei. Ohne daß die Oeffentlichkeit etwas ahnte, wurde der See abgesucht. Aber man fand nichts. Auch der Stein, den Max nach der Tat in den See geworfen haben sollte, wurde nicht gefunden- Es gab an der bezeichneten Stelle überhaupt keine Steine.

Eine Gegenüberstellung von Max und Otto wurde fast zur Tragödie, da sich der Beschuldigte wie rasend auf den Angeber stürzte.

Und das Ende vom Lied? Aus Hamburg traf plötzlich bei den Eltern desErmordeten" eine De­pesche der Polizei ein, daß man Robert, am Hafen herumirrend, aufgegriffen habe. Ter Junge wollte nach . . . Amerika . . .

Nun stellte sich heraus, daß Otto das Ganze derart intensiv und lebenswahr geträumt hatte, daß er nicht im geringsten an der Echtheit seiner Angaben mehr zweifelte.

Dem gütigen und vernünftigen Zureden eines be­kannten Kriminalisten ist es gelungen, den Frieden wieder herzustellen. Die drei sind wieder gute Freunde geworden. H. H. M a n t e a u.

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