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Die« Stag, «^Dezember 1932

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Seite 2 — 1 Vellage

Achtung Znvaliden-Renkenempfänget! .

Die Auszahlung Ausgabe der Seid

Wetter-

Li?

Wetterbeobachtung »em 13. Dezember.

— 8 °

85%

766,2

Morsens 8 Uhr

teilt von Divlomovttker Heb.

WERTHEIM

1 M., für

16.30:

20.45

Zeitig daran denken

767,1

767

Orchesterkonzert Benjamin-Stunde

Seit i

Mittags 12 Uhr

Abends 6 Uhr

Wohnhäuser, Abgabenfreiheit für Bier und Wein. Kein Vermieter durfte ihnen kündigen, auch für die alten Bergleute gab es schon so etwas, wie eine Alters­versorgung. Gearbeitet wurde in achtstündiger Schicht, Sonnabends war wegen der Lohnzahlung frei, die Entlohnung erfolgte nach der Anzahl der geförder­ten Tonnen, also wie bei der heute noch üblichen Ge­dingearbeit. Es stand damals jedem das Recht zu, auf Braunkohle zu schürfen, nur die Steinkohle ge­hörte zu den dem Landesfürsten vorbchaltenen Mineralien.

Durch das östliche Hochdruckgebiet erhalten wir im­mer noch kontinentale Luftzufuhr, sodaß die westliche Störungstätigkeit zunächst vom Festland ferngehalten wunde. In der Höhe dringt allerdings sehr wanne Luft vor, die sich nach und nach auch bis zum Boden durchsetzen und somit einen Rückgang des Frostes be­wirken wird. Dabei entstehen neben Dunst- und Wol­kenbildungen später auch Niederschläge, die vorerst als Schnee aufireten.

KochendöfHerÄ^.^5.

Barow, t. mm Temv. C. Luftfeuchtigkeit

Der dreifachen Brandstiftung überführt

Ein Brandstifter zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt

Die Geschichte des Braunkohlenbergbaues in Kucheffen Vortrag im Hess. Geschichtsverein

Aussichten für Mittwoch.

Rückgang des Frostes, meist neblig und bewölkt, ein­zelne Niederschläge, vorerst als Schnee.

Wetterbeobachtung vom 12. Dezember

21.20: Wie ftcantfurt

22.45: Deutscher See - Wet­terbericht

Danach bis 24.00 von Ber­lin: Tanzmusik

Breslau

16.40: Saniert des Landes- t Heater-Orchesters

19.30: Bon Hamburg: Sinfonische Tänze

20.55: Zu Unterhaltung tt. Tan,

22.40; Bon Danzig: Unter­haltungskonzert

Laugeuber«

13.00: Mittagskonrert

17.00: Besverkonzert

20.00: „Slevvenland"

22.35: Nachtmusik

Leivzia

19.40: „Rotkäppchen", Mär­chenoper

21.10: Blick i« die Seit

21.25: Sollen mir unser« Kinder ins Theater schicken?

22.80: Unterhaltungskonzert aus Danzig

22.45—24.00: Unterhal­tungskonzert v. München

Wie»

19.85: Blauer Dunst — Ein Querschnitt oom be­haglichen Rauchen

20.35: Orchesterkonzert

21.50: Abendkonzert London-Reg.

19.80: Unterballunasmustk

21.00: Bunte Stunde

22.00: Orchesterkonzert

28.85: Tanzmusik Straßburg

Handlung durch die Hausfrau erfahren haben, die ihn zu der Tat gereizt habe. Auch hier hat er mit einem Streichholz Stroh in der Scheune tn Brand gesteckt. Bei diesem Brande hat der Angeklagte den Verdacht der Täterschaft auf einen jungen Mann in Auen- hausen gelenkt, uns unter Eid Aussagen gemacht, die zu einer Verurteilung desselben zu hoher Gefängnis­strafe .führten. Insgesamt hat her Angeklagte durch die Brandstiftungen Werte von ca. 90 000 RM. vernich­tet. Der Staatsanwalt beantragte wegen der Brand­stiftungen Zuchthausstrafe von drei Jahren, wegen des Mer-teides eine Zuchthausstrafe in gleicher Höbe und ferner Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre. Das Urteil lautete wie folgt:

Im Falle Mikus, dem zeitlich ersten Falle wurde der Angeklagte zu einer Zuchthausstrafe von einem Fahre verurteilt. In der Begründung wies der Vor­sitzende auf das Geständnis des Angeklagten hin, fer­ner darauf, daß er mit großem Raffinement gchandelt und andere verdächtigt habe. Im Falle Knoke wurde der Angeklagte zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jah­ren kostenfällig verurteilt. Der Vorsitzende wies dar­auf hin, daß es sich hier um Gefährdung von Men­schenleben handele, sodaß mildernde Umstände auch hier nicht gewährt werden können.

Im letzten Falle, dem Falle Rohden, wurde der Angeklagte der in Sachen: Fall Mikus und Fall Knoke erkannten Zuchthausstrafe zu einxr Gesamtzuchthaus­strafe von 6 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wer­den die bürgerlichen Ehrenrechte aus dw Dauer von 7 Jahren aberkannt.

Der Vorsitzende erklärte, im dritten Falle habe der Angeklagte zwar be tritten, das Gericht habe aber auf Grund seines Geständnis vor den Kriminalbeamten auch diese Brandstiftung als erwiesen angesehen.

und das Ei, was man sich darauf „jetzt", 14 Pfg. ganz frisch und 11 Pfg. „aus der Kiste". Das Entenei für 12 Pfg. hat in der Stollenbackzeit Großumsatz.

Mandarinen-Apfelsinchen zu 28—33 Pfg., ausge­wachsene Apfelsinen-Formate von 5 Pfg. das Stück an, knapsharte Trauben zu 38—45 Pfg., und süße Nuy- kerne zu 35—40 Pfg. von Walnuß und Haselnuß sor­gen dafür, daß das Leckermaul nicht zu kurz und die Zähne zu ihrem Rechte kommen.

WEIHNACHTEN

Uhren Schmuck

Bestecke Trauringe

In seinen Erundzügen hat das alte hessisch« Berg­recht Jahrhunderte bestanden und erst 1867, nach der Einverleibung durch Preußen, trat auch hier im Hessenlande das modernere preußische Bergrecht in Kraft, das vor allen Dingen die hohen Abgaben, neben dem Zehnten waren es ndch die Quatember­gelder, die Prinzeßgelder und Schürfgelder. Trotz der furchtbaren Wirtschaftskrise heschäftigt auch heute noch die Hessische Kohlenförderung über 2000 Menschen; ihre grobkörnige Kohle mit ihrer großen Heizkrast gehört zu den besten bekannten Braunkohlen.

In einer ganzen Reihe prächtiger Lichtbilder wurde dann die Förderung und Aufbereitung der Kohle in dem aufs modernste eingerichtetem Werke Frielendorf gezeigt.

Reicher Beifall dankte dem Vortragenden für seine fachmännischen und interessanten Ausführungen.

Die Auszahlung der Unterstützungen, sowie die Ausgabe der Reichsfleischkarten und Gutscheine für verbilligte Kohlen für Dezember findet unter Vor­lage der gelben Ausweiskarte statt von 8.30—12.30 Uhr: 2m Boseheim (Luisenstraße 5): Donnerstag Buchstabe A—H, Freitag I—R, Sonnabend 6—3. In den Büroräumen der Rentnerfürsorge (Holländische Straße 19): Donnerstag Buchstabe A—B, Freitag E—F, Sonnabend E und 2, Montag K und L, Dienstag M—O, Mittwoch S—Sch. 2n der Konsum­anstalt Henschel u. Sohn (Wolfhager Straße 5 und 7, Eingang: Torweg): Montag Buchstabe H. Dienstag P—R, Mittwoch St.—Z.

zu 20 Pfg., Meerrettichstangen zu 10—15 Pfg., Sel­lerieknollen zu 10—15 Pfg., Unterkohlraben zu 6—8 Pfg., Lauch zu 20 Pfg., die verschiedenen Kahlköpfe je nach dem Wert ihres 2nhaltes zu 5. 6 und 8 Pfg. für Weißkohl. Rotkohl und Wirsing, Endivien zu 8 bis 15 Pfg. und Nüßchen zu 20 Pfg. riefen „Kuckuck, hier bin ich?", sobald sich eine Käuferin nabte.

Die Plgtzchen-Backbutter erstand man billig für Ui., für's Vutterbcmmchen kostet sie 1,20—1,30 M.

lieber Entstehung, Gewinnung und Verarbeitung der Braunkohle in unserer Heimat plauderte im Roh­men einer Veranstaltung des Hess. Eeschichtsvereins Herr Meier von der Vertriebsgesellschaft Hassia.

Wie Sonnenlicht und Sonnenwärme die Erzeuger alles irdischen Lebens sind, verdankt auch die Kohle diesen Kräften ihre En.stehuna. 2n der Tertiärperiode, als im heutigen Hessen noch Tropische Wärme herrschte, entstanden durch Absterben der Pflanzen, durch Ein­flüsse von Wasser und tekwnischen Erdbeben unsere Kohlenflöze. Die älteste Kohlenförderung in Hessen dürfte etwa um das Jahr 1555 stattgefunden haben und zvar im Gebiet des Meißner, 1575 wird dieselbe bereits in einer Urkunde Landgraf Wilhelms des IV. erwähnt.

Der Landgraf sowie sein Sohn Moritz waren eifrige Förderer und nicht lange darauf wurde auch bereits in Allendorf dem Pfarrer Joh. Rhenanns erlaubt, ein Kohlenvorkommen auszubeuten. Schnell brach fich jetzt die Erkenntnis von der Wichtigkeit des Bergbaues Bahn und an allen möglichen Orten wurden weitere Gruben errichtet, zumal einem Baumeister Müller die Verwandlung der nassen Kohle in Koks glückte, also eine hessische Erfindung. Unter Philipp dem Groß­mütigen wurde die sogenannte Bergwerksfreiheit er­lassen, durch welche die Rechte des Landgrafen und eine ganze Reihe Vorrechte der Bergleute gesetzlich festgelegt wurden. Neben eigener Gerichtsbarkeit ge­nossen die Bergleute große Vorteile beim Bau ihrer

anderen Männer auf ihren Satz gekommen seien, so sei es nur, weil sie teilweise 9 bis 12 Stunden ge­arbeitet und ihre Söhne mitgebracht hätten. Außer­dem sei der Kläger mit dem Akkordlohn niemals ein­verstanden gewesen.

Nach längeren Verhandlungen wurde das Urteil verkündet, das di« Klage zurückwies, ließet den ver­einbarten Vertrag hinaus habe der Kläger keine An­sprüche, da eine Garantie auf einen Mindestlohn für die Akkordzeit nicht übernommen worden war. Er würde einen Anspruch haben, wenn das Material im Verhältnis zu den anderen Arbeitern besonders schlecht gewesen wäre. Hier war es aber so, daß alle die glei­chen Steine zu bearbeiten hatten. Die Arbeitsgerichte körnen eine solche Vereinbarung nicht abändern. Es hätte höchstens der Eemeindetarifyertrag in Frage kommen können, der aber auf Wohlfahrtsarbeiter keine Anwendung finden kann.

Die Reichsanstalt für Arbeitsbeschaffung und Ar- beitslosenverficherung trat mit einer Berufurgsklage vor das Landesarbeitsgericht, wurde jedoch, wie in erster Instanz abgewiesen. Auf Antrag wurde sie wegen grundsätzlicher Bedeutung für revisionsfähig erklärt, so daß das Reichsarbeitsgericht hierzu noch Stellung nehmen wird.

Ein bei der Reichsanstalt beschäftigter Chauffeur sah sich zur Klageerhebung aus- Nachzahlung zu wenig erhaltenen Lohnes während des Urlaubs ge­nötigt und zwar ist sein Dienstvertrag nach dem Tarif

der Arbeiter der Reichsverwaltung geregelt. Danach bekommt der Kläger nebst dem Festsatz eine wöchent­liche sogenannte Pauschsumme, die sich aus verschie­denen Zuschlägen, wie etwa Mehrleistungs-, Racht- arheitszuschlag usw. zusammensetzt. In dieser Pausch­summe sind auch etwa geleistete Ueberstunden abgegol­ten. Kurzum, die Pauschsumme ist, wie der Ver­treter der Berufungsklägerin ausführt, nichts anderes als ein interner Rechnungsmodus, der der Einfachheit halber bei sämUichen Angestellten über das ganze Land angewandt wird. Deshalb hat die Sache grund­sätzliche Bedeutung, wenn auch der Differenzbetrag sehr klein ist. Nachdem der Lohn solchermaßen zur Zu­friedenbeit geregelt war, beanstandete in diesem Jahr der Präsident der Reichsanstalt den Anteil, den die Ueberstunden ausmachen, der sonst schon ungerecht­fertigt sei, im Urlaub aber keineswegs in Frage kom­men könne. Die Landesarbeitsämter sind also ange­wiesen, den Begriff Pauschgebühr für die Urlaubszeit zu zerlegen in einzelne Zuschlagsgelder. Dre Beklagte muß sich übrigens vom Vorsitzenden die Belehrung gefallen lassen, daß es fich hier nichE um eine einseitige Berechnung, sondern um ein Tarifabkommen zwischen Parteien handelt. Der für den Arbeitnehmer er­schienene Vertreter machte geltend, daß, wenn schon der rechnerischen Einfachheit halber die diversen Zu­schläge in eine Pauschsumme zusammengefaßt seien die Arbeitgeberin nicht nach Gutdünken, in diesem Fall für den Urlaub, eine Aufteilung dieser Pauschale vor­nehmen könne, besonders da nach dem Gesetz der Ur­laub genau wie die Arbeitszeit bezahlt werden muß. Nur durch besondere Vereinharung könne die Bezah­lung während des Urlaubs eine andere fein.

In der Urteilsbegründung heißt es u. a., daß in diesem Fall ein nicht ganz klarer Tarifvertrag vor- lieqt. Es würde aber verkehrt fein, wenn der Arbeit- nebmer, der sich ja erholen soll, im Urlaub weniger bekäme als sonst und fick einschränken müßte. Wenn etwas anderes vereinbart fein soll, dann müßte dieses klipp und klar zum Ausdruck kommen.

Nicht erst in der letzten Minute seine Weihnachts-Einkäufe machen wollen. Meistens fällt einem da wenig Gescheites ein. Außerdem ist das Schönste weg, man muß nehmen, was andere nicht haben wollten. Es ist schon so, daf$ man es den Geschenken häufig an­sieht, wenn sie so kurz vor Tores­schluß noch eingekauft wurden. Und das möchten Sie doch nicht, denn Sie wollen doch Freude bereiten.

gern zur Arbeit tm StetnoruH oeoroerr woroen. Zwar wird hier darüber gestritten, ob N. wirklich Wohlfahrtsempfänger war und fich somit unter diese Sätze zu stellen hatte. Da er aber in erster Instanz selbst zugegeben batte, vom Wohlfahrtsamt überwiesen zu sein, wird diese Tatsache als Grundlage genommen. Die Arbeiter also sollten 14 Tage lang zu einem Stundenlohn von 61 Pfennig Steine klopfen und dann zur Akkordarbeit übergehen. Die 14 ersten Tage werden gewissermaßen als Lehrzeit angesehen, damit fich die Leute auf eine genügende Leistung für den Akkord einüben können. Nachdem der Kläger vier Wochen im Akkord gearbeitet hatte, stellte es fick her­aus. daß er nicht auf den Satz kam, der ihm im Stun­denlohn ausbezahlt worden war. Daher erhob er Klage in Marburg, die zu seinen Gunsten entschieden wurde.

2n der Berufungsverhandlung wurde der Vertreter des Berufungsbeklagten gefragt, wie seine Minder­leistung zu erklären fei. Vor allem, gab dieser an, fei es das schlechte Material gewesen und wenn die

Deshalb sehen Sie sich jetzt schon mal unse e Schaufener an. Sie werden Ihnen ein guter Ratgeber sein. Achten Sie dabei aber auch auf die Preise. Sie werden sich wundern, wie wenig Geld zum Schenken gehört — wenn man zu Wertheim geht.

21.15: Schallplatte«

21.80: Abonnementskonzert

28.30: Tanzmusik

24.00: Konzert

Rom

17.30 :Orchcstcrkon,ert

19.20: Schallplattenmusik

20.45: „La vita breve", Oper in 2 Akten von 5c Salla

Beromünster

19.45: Unterha'tungskonzert

20.15: „Die Venus vom

Tivoli". Szenen aus dem Schausviel von Haggen­macher

21.00: Unterhaltungskonzert

21.40: Svätkonzcrt

er Abend

20.05: Aus dem Smetana- Saal: Sinsoniekonzert

22.15—23.30: Tanzmusik

Vor dem Paderborner Sondergericht hatte sich der landwirtschaftlnye Arbeiter Zarges aus Auenhaufen, Kreis Warburg, wegen dreifacher Brandstiftung zu verantworten.

Das Gehöft der Witwe Rohden in Auenhaufen ge­riet am 28. Lktaber in Brand und wurde vollständig mit Wirtfchaftsinventar vernichtet. Der Schaden be­lief sich ziffernmäßig auf 40 000 RM. Die Ermittlun­gen hatten damit abgeschlossen, daß vorsätzliche Brand­stiftung in Frage komme. Es fiel der Verdacht der Täterschaft auf oen jetzigen Angeklagten, der es aber verstand, den Verdacht auf die Tochter der Witwe ab- zulenlen. Als man jedoch damals dem Zarges diese Brandstiftung und noch Mei weitere Brandstiftungen in Auenhaufen auf den Kopf zusagte, gab er ein vol­les Geständnis unter Zeugen ab. Als Motiv zu seiner Handlungsweise gab Zarges schlechte Kost und minder­wertige Behandlung an. Zarges hatte,nämlich bei den drei durch Brand geschädigten Landwirten in Dienst gestanden. ,

Dor Gericht widerrief Zarges sein Geständnis und will die Angaben unter Zwang gegeben haben. Fer­ner suchte er sich die „Vorteile" des § 51 St. G. B. zu Nutzen zu machen. Im Laufe der Verhandlungen gab er aber plötzlich eine Brandstiftung und zwar bei dem Landwirt Mikus, Auenhaufen zu. Mikus habe ihn ge­schlagen, sodaß er sich habe rächen wollen. Er habe an dem Brandabendc die SÄ «ine seines Dienstherrn auf­gesucht und mit einem Streichholz das Stroh in Brand gesetzt. Auch in diesem Falle hatte Z. zunächst seinen Arbeitgeber verdächtigt, der auf Gruno dieser Aus­sagen vorübergehend festgenommen worden war. Zum Schluß gab Z. nach längerem Leugnen eine weitere Brandstiftung zu. ,

Im Brandfalle Knoke will Z. ebenfalls schlechte Be-

RUNDFUNK

Dos btetiae Kraukkutt-Sastetri Programm:

18.15: Wirtschastsmeldungen Wirlschaftsmeldungen

18.25- Tie ftorm des beut- 19.20: Weihnachtsratgeber

scheu Geistes. Vortrag v. tüt den Büchermarkt

Dr Ufinger 19.30: Unterhaltungskonzert

18.50: „Was versteht man 20.45: „Maria Tudor" —

unter berufsständischer Von Victor Hugo. Hör-

Wirtschastsorünung?^ Ge> sviel

soräch 22.30: Tagesnachrichlen —

19.15: sonierwetterdienst — Sportbericht

Programm für Mittwoch, 14. Dezember

Quer über den Wochenmarkt

Und wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann wär's ein molliger transportabler Kachelofen, an dem man alles das, was in dem eisigen Dezemberlüstchen erstarrt, wieder austauen kann. Der Gang quer über den Wochenmarkt erfordett bei den Graden unter Null schon ein gutes Maß von Energie, das selbst — wie das Beispiel heute zeigte — die Händler und Händlerinnen nicht immer aufbringen. Man spa­zierte über große Lücken, die sonst mit Futteralien vegetarischer und fleischlicher Art malerisch garniert waren. Und bei denen, die dennoch „preisend mit viel schönen Reden* hinter ihren Schätzen saßen, hieß es aller paar Stunden „Ablösung vor!* Das nächste Mitglied der Familie hat sich zur Vereisung bereit zu halten.

Trotzdem war alles am Markte vertreten, um ein zehngängiges Festdiner — so man Bedarf dafür hätte — zusammenzustellen: Hühner zu 70—80 Pfg. für eine Mark und Bein kräftigende Suppe, zärt­liche Nesttauben zu 6—70 Pfg. das Stück, selbstver­ständlich wohldurchwachsene Gänsemadams in Massen zu 65—70 Pfg., ein Geburtagsrebhuhn zu 1,20 M„ Rehrücken zu 85 Pfg. und vierpsündige Keulen zu 90 Pf. das Pfd. Von einem Wildschwein konnte man sich die schönsten Stücken zu 60—70 Pfg. das Pfund aussuchen.

Die Flußfische waren mit den Schwänzen fest­gefroren und so am Erscheinen an ihrem altange­stammten Marktplatz verhindert. Dafür ging das prü­fende Auge der Hausfrau und d'e zart überpuderte rote Nasenspitze zwischen dicken Schollen zu 60 Pfg. und leckeren Rotzungen zu 50 Pfg.. zwischen blut­frischem Kabeljau zu 40 und Schellfisch zu 35 Pfg., zwischen Seelachs zu 28 Pfg. und zugerichteten Filets au 50—55 Pfg. spazieren. Grüne Heringe zu 22 Pfg. sind nicht jedermanns Sache, schmecken aber mit einem Schuß Kölnisch Wasser — in ihrer Nähe zerstäubt — köstlich.

Die Eemüser hatten fich wie die Menschen in und unter Decken verkrochen. Rosenkohl zu 20—25 Pfg., Spinat als Saison - Rarität zu 20 Pfg., Braunkohl, jetzt in seinem Element, zu 10 Pfg.. Schwarzwurzeln

Wer »st Ausländer?

Eine prinzipielle Definition des Reichsgerichts.

Im Zusammenhang mit der bekannten Devisen- asfäre Hildegard Schreiber, jener tüchtigen jungen Dame, die für ihren rumänischen Schwager in spe Marcell Engler bei den verschiedensten Bänken Deutschlands in Kassel, Leipzig, Frankfurt, Erfurt, Magdeburg, Hannover Wertpapiere verkaufte und da­für Markvaluta kassierte, war jetzt vom Reichsgericht -et Begriff „Ausländer* i. S. der Devisenbewirtschaf, tungsordnung sachlich und rechtlich näher zu um- reifen.

Während das Landgericht Kassel am7.Ok­tober auf ein Jahr Gefängnis und 500 RM. Geld­strafe sowie Einziehung etwaiger Forderungen gegen Banken zugunsten des Reichs erkannte hatte, indem es den Tatbestand des § 14 Abs. 1, Aushändigung von über 26 000 Mark inländischer Zahlungsmittel im Inland ohne Genehmigung der Devisenbewirtschaf­tungsstelle durch einen Inländer an einen Ausländer, für verwirklicht hielt, verfügte der 3. Strafsenat des Reichsgerichts jetzt neuerliche Verhandlung zugunsten der Angeklagten unter folgenden grundsätzlichen Ge­sichtspunkten: Unbestrittenermatzen besitze der Marcell Engler auf Grund des Vertrages von St. Germain rumänische Staatsangehörigkeit. Diesen Umstand habe das Landgericht als ausreichend für die Qualifizie­rung als Ausländer angesehen, unbeschadet der Tat­sache, daß Engler sich schon 15 Jahre lang ständig im Inland aufhalte. Diese Rrchtsauffassung müsse als fehlgehend bezeichnet werden. Die Devisenbewirtschaf­tungsverordnung selbst erläutere in § 2 den Begriff Ausländer dahin, daß es eine Person ist, die im Aus­land ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Ausenthalt hat. Hiernach sei di« Fragestellung nach der Staats­zugehörigkeit falsch. Der Sinn der Devisenbrwirt- schafiungsverordnung gehe beispielsweise vielmehr da­hin, daß ein lange im Ausland lebender Deutsche als Ausländer und umgekehrt «in 15 Jahre im Inland lebender Ausländer als Inländer im Sinne der ein­schlägigen Verordnung zu gelten habe. Er unterstehe dann den gleichen Bestimmungen wie ein ordentlicher Inländer, sei es günstigen oder nachteiligen. Der Tatbestand des § 14 Abs. 1 scheide mithin mangels einer wesentlichen Voraussetzung aus. (3 D 1178/32.)

Muß das fein?

Trotz Amnestie läuft di« Rechtsprechungsmaschine weiter

Der Reichstag hat in der vergangenen Woche ein Amnestiegesetz beschlossen, das überall als das wich­tigste Ergebnis der dreitägigen Parlamentsverhand- lungen bezeichnet worden ist. Hinter dem Amuestie- gesetz steht mehr als eine Zweidrittelmehrheit und auch die Reichsregierung hat sich mit den an sich ziemlich weitgehenden Beschlüssen des Reichstags abgefunden, so daß auch mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß im Reichsrat, der bekanntlich Donnerstag über das Gesetz beschließen soll, keine Schwierigkeiten gemacht werden. Die Amnestie ist damit praktisch bereits in Kraft.

Wer aber nun meint, daß die Arbeit der Gericht« » sich dieser Tatsache unterworfen hat, ist wenigstens in Kassel unangenehm überrascht: hier läuft nämlich die politische Rechtsprechungsmaschine mit unvermin­derter Tourenzahl weiter. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet ihre vorliegenden Akten statt sie zu vertagen, unentwegt weiter, die ersten In­stanzen lassen Prozesse abrollen, deren Delikte ganz zweifelsfrei unter die Amnestie fallen, und in der Berufungsinstanz erleben lange Zeit zu­rückliegende politische Prozesse mit acht, zehn und mehr Angeklagten und Dutzenden von Zeugen fröhliche Wiederauferstehung, um inbes in einigen Tagen, wenn das Amnestiegesetz noch vor Weihnachten Rechtskraft erlangt hat, sang- und klanglos zu verschwinden. In­zwischen hat aber die Justiz die Genugtuung, daß alles bis auf das i-Tüpfelchen weitergeführt wird, daß dem geheiligten Buchstaben der Paragraphen kein Leid geschieht.

Muß das sein? Müssen die an sich schon stark be­schäftigten Gerichte wirklich die Prozesse noch durch­führen, die in einigen Tagen durch Amnestie erledigt sein werden? Müssen Angeklagte sich unter Zeit- und Geldverlust halbe Tage und länger im Gerichts­gebäude aufhalten und müssen Dutzende von Zeugen kommen, um letztlich nichts anderes zu tun, als ihre Zeugengelder aus der Staatskasse zu beheben? Haben wir nicht Sparverordnungen en mässe, deren Ein­haltung auch der Justiz obliegt?

Man muß daher verlangen, daß fich die Justiz heute am Tage auf die Amnestie einstellt und im Interesse der Staatskasse die Weiterführung von Pro­zessen vermeidet, die der Amnestie unterliegen.

Dor dem Landesarbeiisgerichi

Urlaub und Ueberstunden

Wer sparen mutz, hört Rundfunk.

Es ist kein Wunder, datz Radioapparate Beute verhältnis­mäßig start gefragt sind. „Wer sparen muß, hört Rundfunk", das ist der Leitspruch für viele Weihnachtseinkäuse. Wer einen Radioapparat besitzt, kann jeden Abend in seinem Heim die schönste Unterhaltung genießen, ohne Geld auszuaeben. Der heutige Rundfuntapparat der führenden deutschen Indu­strie ist so vollkommen geworden, datz man bei einem moder­nen Gerät durchaus nicht das teuerste zu wählen braucht, um aus dem reichen Programm der europäischen Sender sich all­abendlich selbst eine große Auswahl zusammenstellen zu kön­ne». Besonders günstig in Preis und Leistung sind die 2- KreiS 3 Röhren-Empsänger, wobei man aber darauf achten soll, datz solche Empfänger zur Ausschaltung eines benachbar­ten Großsenders einen eingebauten Sperrkreis enthalten. AlS Beispiel hierfür diene der Telefunken 231, besten Fernemp- sangsleistung und Trennschärle bei bequemer Bedienung be­reits überall bestens bekannt ist. T. Pd.

— 1,5 • 65%

— 8° 75%

Frankfurt

6.15: Wettermeldung

Anschl. Morgengymnastik

7.20: Krühkonzert aus Schallvlatten

10.10: Schulfunk

12.00: Bom Baar. Rund­funk: Mittagskonrert

13.15: Nachrichten

13.30: Mittagskonzert

15.15 .-Stunde der Jugend

16.50: Wirtschaftsmeldnngen

17.00: Bom Bapr. Rund­funk: Nachmittagskonzert

18.15: Wirtschastsmeldungen

16.25: Der freiwillige Ar­beitsdienst. Vortrag von Dr. Pavvenbeim

16.50: Die Geschichte der Deutschen Kolouialgesell- schaft Vortrag v. Gou­verneur a. D. Exzellenz Dr. Seitz

19.15: Svnderivetterdienst — Wirtschastsmeldungen

19.20: Bon der Armut und vom Geben. Ein Brief Rainer Maria Rilkes

19.80: „Wirtschaft und vus- bau: Arbeitslager. Horbe- richt. Leit.: Dr. Laven

20.15: Aus dem Volksüll- dungsheim: Orchester­konzert

20.50: Unterhaltungskonzert

21.20: „Die Jagd nach dem Gold des Kapitän Kid'

22.20: Nachrichten, Sport­bericht

22.45—24.00: Nachtkonzert

Söuigsumsterhauseu

14.00: Bon Berlin: Konzert

16.80: Nachmittagskonzerk von Hamburg

17.30: Weltanfang u. Wett­end« in den Rettgonen d. Völker (III): Die euro- väischen Religionen

18.00: finnische Musik

18.80: Die Verbreitung der deutschen Sprache in der Welt (I)

18.55: Wetterbericht

Anschlietz.: Kurzbericht des Drahtlosen Dienstes

Anschl. bis 19.35: Englisch. Sprachunterricht

19.35: Stunde d. Beamten — Berwaltungsresorm u. Reichssteuerverwaltung

20.00: Aus dem Hotel Esplanade: Unterbalt- tungsmusik

20.80: Dichlerabend der Fichte-Gesellschaft

20.55: Fortsetzung der Unterhaltungsmusik

.......

( r 111 Aussicht

. Cfunben’obtt und Akkord

Weiter trat als Berufungskläger gegen ein 'erst­instanzliches Urteil der Kreisausfchuß K. gegen den Steinarbeiter N. auf. Dieser hatte zuerst Recht be­kommen, mußte aber von dem Landesarbeitsgericht eine Aenderung des Urteils einstecken. Und zwar dreht es fich um die Differenz zwischen Stunden- und Akkordlohn.