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Teile 2 1 Beilage

Kasseler Neueste Nachricht«»

DmnlerStag, 1. Dezember 1932

Bor Kasseler Gerichten

Mit -er Geldfabrik in der Hand...

Sein jetziges Schicksal ist dem 25jährigen Franz P l e l st l ck e r auch nicht an der Wiege gesungen wor­ben. Als Sohn geachteier und wohlhabender Eltern verlebte er eine ungetrübte Jugend, um sann hoff­nungsreich ins Leben hinauszulreten. Da fand er sich aber aus eigener Kraft nicht selbst zurecht, und als eines Tages seine Familie ihren Wohlstand einbüßte, war es ganz um Franz geschehen. Er kam bald mir dem Strafgesetzbuch in Konflikt und lernte auch das Gefängnis kennen.

In den lebten Jahren hörte man nichts mehr von rhm, bis er dann vor einigen Monaten unter sen­sationellen Uiilständen der Polizei wieder in die Hände fiel. Es war in Ausbach im Kreise Hersseld. Dort war Franz P. ausgefallen, als er sich bemühte, falsche Fünsmarkstücke an den Mann bezw. an die »rau zu bringen. Man rief einen Landjäger herbei, inzwischen konnte Franz aber entwischen und rannte spornstreichs zum Dors hinaus und quer über die Felder Der Landjäger versolgte ihn und versuchte ihn durch mehrere Schreckschüsse zum Stehen zu brin­gen. yranz rannte aber weiter. Und als Bauern, die auf die wilde Aagd aufmerksam geworden waren, sich ihm in den Weg stellten, ritz er eine Scheintodpistole aus der Tasche und gab daraus einen Schutz ab, der die nächsten Verfolger auch wirklich einschüchterte. Da der Landjäger aber Verstärkung erhielt, wurde der Flüchtling umstellt und sestgenommen.

Man brachte chn ins Dorf zurück und durchzog ihn einer eingehenden Untersuchung. Zunächst sand man in seinen Taschen mehrere falsche Fünfmarkstücke. Auf die Frage nach der Herkunft des Falschgeldes verweigerte der Festgenommene anfangs die Aus­kunft. bequemte sich später aber zu einem umfassenden Geständnis. Denn inzwischen war sein Gepäck unter­sucht worden, und zwar mit einem höchst überraschen­den Erfolg: in einem handlichen Koffer verpackt fand man eine komplette Falschgeldfabrik, alles, was not­wendig war, um überall und zu jeder Aeit vermittels des Gipsverfahrens das erforderliche Kleingeld her- zustellen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß Franz P. in Salzungen wohnte, daß et aber von dort län­gere Geschäftsreisen unternahm, was bei seinem Be­ruf als Kaufmann nicht weiter auffällig war. Eben­so erregte der ständig mitgeführie Koffer kein Miß­trauen. In Salzungen und Umgegend hat Franz P nach seinem eigenen Geständnis in den letzten Jah­ren zuerst die Falschgeldfabrikation betrieben, dort hat er auch fortlaufend feine Falsifikate abgesetzt. Als ihm der Boden aber zu heiß geworden wär man hatte Verdacht geschöpft dehnte er seine Reisen weiter aus. Dabei verließ er auch die hessischen Gren­zen, zumeist mußte der Regierungsbezirk Kassel daran glauben".

Der Großen Strafkammer, die jetzt gegen ihn ver- handrite, wiederholte er sein früher abgelegtes Ge­ständnis. Was den Umfang seiner Falschmünzerei an­langte, so mußte das Gericht wohl oder übel seinen Angaben folgen, nach denen Franz P. int Laufe der

Zeit insgesamt nur für einige hundert Mark Falsch­geld Zwei- und Fünfmarkstücke angeferrigt haben will. Das erscheint aber nicht recht glaubhaft, denn bei seiner Festnahme wurden in seinem Gepäck noch etwa 70 fertige Falsifikate vorgefunden. Die Werkstatt im Koffer war so vollkommen, daß die Fälschungen verhältnismäßig gut waren und es be­sonders auf dem Lande entweder großer Aufmerksam­keit oder eines besonderen Zufalles der dann ja auch eingetreten ist bedurft hätte, um dem Fälscher das Handwerk zu legen.

Der Staatsanwalt hatte ihm neben fortgesetzter Falschmünzerei und des durch die Unterbringung der Falschstücke verübten fortgesetzten Betrugs auch noch Waffenmißbrauch zur Last gelegt. Die Strafkammer erblickte in dem Verhalten des Angeklagten auf der Flucht jedoch nur Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dte erkannte Strafe lautete auf 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus und 5 Jahr Ehrverlust, wobei das Gericht angenommen hat, daß Franz P. sein gemeingefähr­liches Unwesen weit länger getrieben hat, als er selbst zugeben wollte.

*

Der Tod des Hundes als Verräter

In der Nacht zum 22. August brannte auf der Domäne Landau in Waldeck eine große Scheune, die teils mit Stroh und teils mit Ernievorräten aus- gefüllt war, bis auf die Grundmauern nieder. Als Ursache wurde Brandstiftung festgestellt, und im Laufe der weiteren Ermittlungen wurde der 25jäh- rige landwirtschaftliche Arbeiter G. der Täterschaft verdächtigt. Der Verdacht verstärtte sich soweit, daß jetzt gegen G. vor der Großen Strafkammer verhan­delt wurde.

Zu seiner Entlastung erzählte er dem Gericht eine ganz unglaubwürdige Geschichte: am Abend vor dem Brand hätte er auf dem Hofe zwei dunkle Gestalten bemerkt, die den Weg zur Scheune eingeschlagen hät­ten. Zunächst sei es seine Absicht gewesen, die un­bekannten Gestalten in der Scheune zu stellen. Ob­wohl er den scharfen Hofhund bei sich hatte, will er Zuletzt doch auf sein Vorhaben verzichtet haben. Der Brand könne nur von diesen beiden Unbekannten angelegt worden sein.

Neben anderen Momenten gab es aber zwei schwerwiegende Gründe für die Täterschaft des jun­gen Menschen. In der niedergebrannten Scheune wurde die verkohlte Leiche des Hofhundes aufgefun­den. Das Scheunentor war bei Ausbruch des Bran­des verschlossen gewesen, so daß der Hund nur mit einem ihm bekannten Menschen in die Scheune ge­langt sein konnte. Der Angeklagte erfreute sich der besonderen Zuneigung des Hundes. Auf Grund dieser Umstände wurde wie folgt geschlossen: der Angeklagte, der vor dem Brand zuletzt in der Scheune gewesen ist, hat bei der Brandstiftung die Anwesenheit des Hundes in der Scheune nicht be­merkt oder vergessen und daher den Hund in der Scheune eingeschlossen. Einem Fremden wäre der Hund nicht in die Scheune gefolgt, und die anderen

Hosleute sind vor dem Brand nicht mehr in der Scheune gewesen.

Für die Täterschaft des Angeklagten sprach aber noch ein anderer Grund: et ist auch derjenige Tauge­nichts gewesen, der kurz vor dem Brand im Gar­ten des Gutes eine ganze Menge junger Obstbäume anscheinend aus Zerstörungswut umgeknickt hat. Wer eines solchen Vandalismus fähig ist so folgerte das Gericht, dem ist auch zuzutrauen, daß er aus reiner Zerstörungslust einen gefährlichen Brand an­legt.

Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit der verübten Brandstiftung erkannte das Gericht gegen Erich G. auf 1 Jahr 3 Monate Zuchthaus und bret Jahre Ehrverlust.

Es soll kein »Seemannsgarn^ gewesen se'n

Das Schöffengericht verhandelte weiter gegen den 37jährigen Barkaffenführer August G. aus Hamburg wegen des angeblich von ihm begangenen Betruges an dem Kaufmann Kasper K aus Kassel. Wir be­richteten über den Prozeßbeginn dieser Tage.

Gegen den Vorwurf des Betruges setzte sich August ®. im Fortgang der Beweisaufnahme energisch zur Wehr. Kernpunkt seiner Verteidigung war die Be­hauptung, daß er die 4000 Mark wirklich zum Ankauf von Schmugglerwaren verwendet habe. Da et in Hamburg steckbrieflich gesucht wurde, habe et einen an­deren Mann, der in Hamburger Schmugglerkteisen als Walter" bekannt sei und großes Vertrauen genieße, mit dem Einkauf beauftragt. DieserWalter" hecke aber nichts mehr von sich hören lassen und durch die Inhaftierung sei er, August E., daran gehindert wor­den, die Spur desWalter" zu verfolgen.

Vorsitzender: Existiert dieserWalter" überhaupt?

Angeklagter: Und ob! Wenn ich nach Hamburg könnte, würde ich ihn schon finden! Der Zeuge K. würde dann auch einen großen Teil seines Geldes zurückerhalten.

Vorsitzender: Wenn der .Maltet" das Geld aber nicht mehr hat?

Angeklagter: Dann Gnade ihm! Dann bau ich ihm Lampen, dann muß er rin! (Das heißt: Dann zeige ich ihn an und er muß ins Gefängnis!)

Was et über die Dinge erzählt, fei kein Seemanns­garn, vielmehr habe er auch dem Zeugen K. über die Art des Geschäftes durchaus klaren Wein einge­schenkt. Wenn der Zeuge das bestreite, wie er es ge­tan, dann sei das eine Gemeinheit und ein Meineid!

Während bet Staatsanwalt an die Geschichte von Walter" nicht glaubte und die Verurteilung des An­geklagten zu 10 Monaten Gefängnis beantragte, folgte das Gericht den Ausführungen des von August G. eigens aus Hamburg herbeigeholten Verteidigers: August G. soll Gelegenheit bekommen, selbst den Walter" ausfindig zu machen, eine Aufgabe, die bis­her von der Polizei nicht gelöst werden konnte. Um denWalter" suchen zu können, wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen.

Er wirb jetzt zu beweisen haben, daß weder das, was er dem Zeugen K., noch das, was er dem Ge­richt erzählt hat,Seemannsgarn" gewesen ist! Bis dahin ist die Verhandlung vertagt worden.

Staatliches Theater

Heute, 20 Uhr (E 9) Wiederholung von Igor StrawinskysOedipus rex" undPetruschka" Morgen (A 9, Schülerkarten)Iphigenie in Aulis". Sonn­abend (F 9)Die Fledermaus". Sonntag, 1414 Uhr, zum letzten Male und bei ermäßigten Prei­sen IIWilhelm Tell".

Uebermorgen: Weihnachtsmärchen im Staatlichen Theater Uebermorgen, 1414 Uhr, findet bei ermäßig­ten Preisen II die erste Vorstellung des Weihnachts­märchensPelerchens Mondsahrt" statt. Es mutz aus­drücklich darauf hingewiesen werden, daß nach dieser Vorstellung zunächst eine Reihe geschlossener Auffüh­rungen für dte Schulen in Stadt und Land angesetzt werden müssen und daß erst unmittelbar vor dem Weihnachtsfest wieder Märchenvorstellungen bei öffentlichem Kartenverkauf in Szene gehen.

Kleines Theater. Heute findet eine Auf­führung des LustspielsGünstige Gelegen­heit!" von Otto Bastian in der Inszenierung Dr. Hans von Wild's statt. In den Hauptrollen sind be­schäftigt die Damen: Rose Kipper, Annemarie Olbis, Charlott Vibrans, sowie die Herren: Hans Kühle­wein und Heinz Moog. Anfang 20 Uhr. Die vier Einakter von Curt GoetzDer fliegende Geheimrat", Ter Hund im Hirn",Lobby" undMinna Mag­dalena" werden am Freitag zu kleinen Preisen ge­geben.

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Wetter» Aussicht

Die ozeanische Störungstätigkeit greift immer weiter auf das Festland vor und baut den hohen Druck allmählich ab. Warmluftstaffeln über England und dem Kanal, die dort schon Niederschläge verur­sacht haben, werden sich auch bei uns durch Milde­rung und Aufzug von Bewölkung bemerkbar machen und dann auch Uebergang zu regnerischem Weiter herbeiführen.

Aussichten für Freitag:

Nebliges und bewölktes Wetter, milder, verein­zelte Niederschläge.

Wetterbeobachtung vom 30. November.

Seit Barout. i. mm £emt>. C. Luftfeuchtigkeit

Mittag« 12 Uhr 767,8 + 4 75 %

Abends 6 Uhr 766 + 4,5 81 %

Wetterbeobachtung vom 1. Dezember.

Morgens 8 116r 763.2 + 1» 90%

Mitgeteilt von Divlomovtiker Hetz.

Sehr vorteilhaft für

WEIHNACHTEN

Uhren Bestecke

Schmuck Trauringe

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Gemeinde.

Gottesdienst: Freitag abend 4.00 Sonnabend morg. 8.30 ' nach«. 3.80

Sabb.-Ausg. 5.06

A» Wochentagen

(nur Svnagog«

Rosenstratzei morgens 7.15 abends 4.00

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Reffet den 24. November 1482.

Amtsgericht, «St. 7.

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scha'tstubrers Wilhelm Schmidt iu Saffrl, Ha- fenstrave 39, wird beute, am 30. November 1»32, 13 Ubr. an den Schuldner ein allgemeines Ver- autzernrtgsverbor erlaifen.

Ktzffck. den 30. November 1932.

Amtsgericht, Abt. 7.

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