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Rümmer 258*
Donnerstag, den 3. November 1932
22. Jahrgang
Verkehrsstreik in Berlin
Der gesamte Verkehr zunächst lahmgelegt / Die Entscheidung in der Kontingentsfrage / Burgfriede vom 6. bis 19. November
Die ersten Zusammenstöße
Don unterer Berliner Schristleitung.
Reichsrats-Ausschuß tagt!
Do» unserer Berliner Schristleitung.
Berlin, 3. November.
Das gesamte Personal der Berliner Verkehrsgesellschaft ist heute früh in den Streik getreten, sodaß ganz unerwartet weder Straßenbahn noch U-Bahn, noch Autobus verkehren. Bis zur Stunde ist der Streik restlos durchgeführt worden
Einzelne Arbeitswillige versuchten, auf einzelnen Linien den Stratzenbahnverkehr in Gang zu bringen; doch mußten sie wieder umkehren, da die Wagen von Streikenden demoliert und die Fensterscheiben durch Steinwürfe zertrümmert wurden. In der Berliner Allee in Weitzensee wurde ein ins Depot fahrender Stratzenbahnwagen der Linie 60 E durch Steinwürfe beschädigt. Zwei den Wagen begleitende Polizeibeamte konnten zwei der Täter festnehmen, die dem Polizeipräsidium zugeführt wurden. Bor den einzelnen Stratzenbahndepots sind zahlreiche Streikposten aufgestellt.
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Unsere Berliner Schriftleitung meldet dazu: Der seit Tagen befürchtete Streik der Berliner,Verkehrsmittel ist heute morgen überraschend zur Tatsache geworden, obwohl die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der gestrigen Abstimmung über den Streik nicht erreicht wurde. Es handelt sich also um einen wilden Streik, der von der kommunistischen Gewerkschaftsorganisation und der nationalsozialistischen Zelle n g r u p p e bei der Berliner Verkehrsgesellschaft gegen Mitternacht ausgegeben wurde. Es handelt sich bei diesem Kampf um einen
Lohnstreik.
Die Verkehrsgesellschaft hatte vor Monatsfrist eine Herabsetzung der Löhne um durchschnittlich 20 Pfg. Pro Stunde beantragt. Die Gewerkschaften lehnten das ab. Die Direktion zog schließlich ihren Antrag auch zurück und schlug eine Kürzung des Stundenlohnes um 2 Pfg. vor. Der Gesamtverband der Verkehrsangestellten widersetzte sich zunächst diesem Vorschlag nicht, stimmte ihm aber auch nicht zu. Die Belegschaft sollte vielmehr durch eine Urabstimmung entscheiden. Von vornherein wurde aber erklärt, daß sich nach dem Statut der Gesellschaft % für den Streik aussprechen müßten, wenn er von der Organisation sanktioniert werden solle.
Stelle darüber verbreitet worden ist, so gewinnt man doch den Eindruck, daß die Beratungen bereits gestern abend im wesentlichen zum Abschluß gelangt sind. Allerdings soll erst heute mittag noch eine weitere Kabinettsitzung stattfinden, von der man wohl sogenannte letzte Formulierungen und die eigentliche Beschlußfassung über die Verkündigung der autonomen Kontingente zu erwarten hat.
Daran, datz die Regierung an dem Plane der Kontingentierung festhält, kann kein Zweifel mehr bestehen.
In welcher Höhe und für welche Warengruppen die Kontingente festgesetzt werden, ist im einzelnen noch nicht zu sagen, weil sich gerade in dieser Hinsicht im Kabinett noch gewisse Veränderungen ergeben können.
Nachdem gestern nachmittag eine Deputation der deutschnationalen Landtagsfraktion beim Kanzler noch einmal nachdrücklich die sofortige Festsetzung autonomer Kontingente gefordert hat, und nachdem der Kanzler bei diesem Besuch eine entsprechende Zusage gab, ist an einem derartigen Beschluß des Reichskabinetts und an seiner für heute in Aussicht stehenden Bekanntgabe nicht mehr zu zweifeln.
Es ist aber mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der ursprüngliche Plan eine gewisse Abänderung erfährt insofern, als die Kontingente künftig nicht als starre unveränderliche Gebilde festgesetzt werden sollen, sondern datz sie vielmehr zur Grundlage der handelspolitischen Verhandlungen mit den Nachbarstaaten, soweit sie als Agrarexporteure für Deutschland in Frage kommen, gemacht werden sollen. Die autonomen Kontingente würden dann in späteren Verhandlungen mit anderen Staaten gewissermaßen an die Stelle der autonomen Zollsätze treten, und man würde dahin zu streben haben, gegen die Erhöhung dieser Kontingente von Fall zu Fall Konzessionen der Nachbarstaaten in der Richtung einer erweiterten Einfuhr deutscher Jndustriewaren zu erreichen. Der Gedanke der Meistbegünstigung ist damit allerdings nicht vereinbar, und es scheint beabsichtigt zu sein, die noch bestehenden Meistbegünstigungsverträge allmählich zu kündigen.
Berlin, 3. November.
Im großen Reichsratssitzungssaal trat heute vormittag der Reichsratsausschutz für Ver - sassungs- und Geschäftsordnungsfra- gen zusammen. Den Vorsitz übernahm Reichsinnenminister Freiherr von G a y l selbst, der in Begleitung des Staatssekretär Meißner, des Ministerialdirektors Dr. Gottheiner und anderer Beamter erschienen war. Für Preußen waren die Ministerialdirektoren Brecht und B a d t anwesend. Nutzer den Ländern, die durch ihre Hauptbevollmächtigten vertreten waren, waren auch die preußischen Provinzvertreter vollständig erschienen.
Auf der Tagesordnung steht offiziell die Geschäftslage des Reichsrats. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Sitzung, die als Ersatz für eine öffentliche Auseinandersetzung zwischen dem Reich und der preußischen Regierung zwischen beiden vereinbart worden ist, damit eine vertrau? liche Aussprache über die Differenzen stattsinden kann.
Ein Antrag auf Einberufung des Ausschusses lag schon seit längerer Zeit von dem Vertreter der Rheinprovinz, Dr. Hamacher, vor. Dieser Antrag wurde sofort mit der Besprechung verbunden.
Keine Einigung mit Braun
th. Berlin, 3. November.
Zwischen dem alten preußischen Kabinett Brau« und der kommissarischen Regierung in Preußen bezw. der Reichsregierung, ist eine Verständigung auch durch die gestrigen Besprechungen noch nicht erzielt worden. Vielmehr bestehen noch bemerkenswerte Meinungsverschiedenheiten, vor allem über die Frage der Bereitstellung entsprechender Amtsräume für die Regierung Braun.
Diese Aufsehen erregende Formulierung hat selbst- ßische Regierung gestern abgehalten hat, ist eine Mitteilung ausgegeben worden, nach welcher die Staatsminister übereinstimmend festgestellt haben, „datz die Reichsregierung ihre Pflicht, die nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu Unrecht ihres Amtes enthobenen preutzischen Minister wieder in ihr Amt als Staatsminister und Landesregierung einzusetzen, bis heute nicht erfüllt hat*.
Niese Aufsehen erregende Formulierung hat selbst- verständlich den Widerspruch der Reichsregierung bezw. der kommissarischen Regierung gefunden, die
Don den 21 902 Beschäftigten haben sich bei der gestrigen llrabstimmung 14 471 für den Streik erklärt.
Das ist keine Zweidrittelmehrheit, aber die kommunistische und die nationalsozialistische Gruppe des Personals der B. V. G. stellte sich auf den Standpunkt, daß der Streik beschlossen sei, weil überhaupt nur 18 537 Personen an der Abstimmung teilgenommen hatten. Wesentlich beigetragen soll zu der grotzen Mehrheit für den Streik eine Erklärung der Direktion haben, datz der Lohnabbau von 2 Pfg. pro Stunde nur für einen Monat Geltung haben solle. Das Personal befürchtete nun, daß nach einem Monat ein weiterer Lohnabbau verlangt werden würde.
Die Polizei hat bereits in der Nacht Siche- rungsmatznahmen getroffen und befindet sich zurzeit in erhöhter Dienstbereitschaft. So sind besondere Streifenwagen eingesetzt und die Stratzen- posten verdoppelt worden. Besonderes Augenmerk richtet die Polizei auf die Betriebsbahnhöfe, die von zahlreichen B. V. G.-Leuten umlagert sind. Zunächst ist ein Einsetzen der Technischen Nothilfe noch nicht beschlossen worden. Heute vormittag finden
zwischen dem Magistrat und den Gewerkschaften Verhandlungen
statt, bei denen versucht werden soll, den Stteik zum Stillstand zu bringen. Das Arbeitsministerium wartet zunächst den Ausgang dieser Verhandlungen
Das Berliner Polizeipräsidium hat sofort angeordnet, daß alle Verkehrsdroschken heute in Betrieb genommen werden dürfen.
Die autonomen Kontingente
fh. Berlin, 3. November.
Das Reichskabinett hat gestern die angekündigte Beratung über die Einführung der autonomen Einfuhrkontingente abgehalten, und wenn auch noch keine Mitteilung von amtlicher
Doch Burgfriede!
(Eigener Drahtbericht.)
Berlin, 3. November.
Der Reichspräsident hat durch eine auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassung erlassene Verordnung ein mit dem Wahltag in Kraft tretende Verbot aller öffentlichen politischen Versammlungen, also auch solcher in geschlossenen Räumen, erlAfsen, das zu dem in Kraft bleibenden Demonstrationsverbot hinzutritt. Das Verbot aller öffentlichen Versammlungen ist auf die Tage vom 6. bis 19 November 1932 befristet.
Zweck dieses Verbots ist es, daß nach Abschluß des Wahlkampfes eine Entspannung der dadurch hervorgerufenen starken politischen Erregung eintritt und datz den Polizeibeamten, an deren Dienst während der letzten Wochen große Ansprüche gestellt wurden, eine Ruhe- und Erholungspause gegönnt wird.
Paris uttb Aaleskis Rücktritt
Paris, 3. November.
Der Rücktritt des polnischen Außenministers Za- lefkis und feine Ersetzung durch den bisherigen Unter« staalsfekretär im Außenministerium Oberst Beck wird von der Pariser Presse im allgemeinen dahin gedeutet, daß eine Aenderung in der polnischen AuhenpoK- tit nicht zu erwarten sei.
To erklärt das Organ Herriots, die „Ere Nou- oelle", die Betrauung Becks mit der Nachfolge Za- lefkis fei die beste Garantie für die Beständigkeit der polnischen Außenpolitik.
„Echo de Paris" findet allerdings die Ernennung des Obersten Deck, der im Februar der französischen Militärmission in Polen mit einer aufsehenerregenden groben Geste ein Ende gesetzt hatte, bedenklichJn
dem Augenblick, da Zalefki von der polittschen Bühne abtrete, belebe sich die Polemik zwischen Warschau und Bukarest. Dieses Zusammentreffen sei vielleicht nicht zufällig.
Der sozialistische „Populaire" meint, die Ablösung Zaleskis durch den Obersten Deck beweise, daß die auswärtige Politik Polens in eine aktive Phase eintrete, und daß sie Verwicklungen an den polnischen Grenzen, namentlich an de n Ost grenzen, zur Folge haben werde.
„Kalte Dusche"
Die Zwischenfälle bei Herriots Spanienbesuch.
Paris, 3. November.
Die Erregung über die Zwischenfälle, die Herriots Spanienreise begleitet haben, hat sich noch nicht gelegt.
„Republique" fordert eine radikale Neubesetzung verschiedener diplomatischer Posten. Die Reise Herriots nach Madrid sei vom französischen Botschafter in Spanien ungenügend vorbereitet worden. Frankreiche brauche wirkliche Botschafter. Seit Jahren wisse man im Ausland, wie unzulänglich die französische Propaganda sei. Das müsse aufhören.
„Victoire" spricht von einer kalten Dusche, die Herriot in Madrid erhalten habe, versucht aber als einziges Blatt den Dingen auf den Grund zu gehen. Auch in Spanien, so schreibt das Blatt, sei man sich darüber klar, daß ohne eine deutsch-französische Annäherung eine wirtschaftliche und finanzielle Wiederbelebung der Welt nicht möglich sei. Es gebe keine Beruhigung und keine Entspannung in Deutschland, solange gewisse Plumpheiten des Versailler Vertrages nicht revidiert seien. Von allen großen Siegernationen sträube sich heute nur noch Frankreich gegen eine Revision. Darin müsse man die Erklärung für die Madrider Kundgebung gegen Frankreich suchen.
ihrerseits betont, die ErNärung des Kabinetts Braun sei insofern irreführend, als sie von der Voraussetzung ausgehe, daß nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes eine Pflicht zur Wiedereinsetzung der alten preutzischen Regierung bestehe. Das sei k e b neswegs der Fall, sondern das Leipziger Urteil bestimme lediglich , daß die Reichsregierung der alten preußischen Staatsregierung die Ausübung derjenigen Befugnisse ermöglichen müsse, die dem Kabinett Braun im Leipziger Urteil ausdrücklich zugesprochen worden sind. Das sei natürlich etwas anderes, als die volle Wiedereinsetzung in die früheren Amtsbe- fugnisse. . ,
Demgemäß könne die kommiffartsche Regierung auch dem Wunsche des alten preußischen Kabinetts nicht zustimmen, wonach jeder der früheren Minister wieder in sein eigenes Ministerium einziehen wolle. Vielmehr habe die kommissarische Regierung de« Kabinett Braun gemeinsame Amtsräume im Wohlfahrtsministerinm angeboten, da die Funktionen der alten Regierung sich im wesentlichen auf die Wahrnehmung staatsrechtlicher Befugnisse und aus die Vertretung vor dem, dem Wohlfahrtsministerium unmittelbar benachbarten Landtag und Staatsrat erstrecken.
In der Auffassung darüber, ob diese Amtsräume ausreichend und würdig sind, scheinen die subjektive« Auffassungen bei der alten und der neuen preußischen Regierung jedoch noch ziemlich weit auseinanderzugehen. Jedenfalls ist eine Verständigung vorläufig noch nicht abzusehen.
Ebenso ist über die Frage des Verkehrs der alten preußischen Regierung mit der Beamtenschaft noch keine Verständigung erreicht, da die kommissarische Regierung auf dem Standpuntt steht, datz das alte Kabinett nur auf dem Wege über den Kommissar mit der Beamtenschaft in Fühlung treten kann.
Bayern nnd die Reichsreform
München, 3. November.
In München nahm am Mittwoch Ministerpräsident Dr. Held Veranlassung, im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen dem Reich und Bayern aus Anlaß seiner Stuttgarter Rede, vor den Pressevertretern in fast zweistündigen Ausführungen den bayerischen Standpunkt zur Reichsreform und zu den Maßnahmen der Reichsregierung auf diesem Gebiet darzulegen.
Der Ministerpräsident betonte, daß Behauptungen, Bayern sabotiere eine Reichsreform, vollkommen unbegründet seien. Bayern bekämpfe aber jede Ver- fassungs- und Reichsreform, die außerhalb des Rechts mit Gewalt durchgesetzt werden solle. Man müsse doch vor allem einmal den ernsthaften Versuch machen, mit Hilfe der gesetzlichen Faktoren die Reichsreform zu verwirklichen. Scheitere das, so sei immer noch Zeit genug, die Frage eines etwaigen Notstandes zu untersuchen, die im gegenwärtigen Augenblick auf keinen Fall akut sei.
Der Lösung des Dualismus Reich — Preußen habe sich Bayern niemals entgegengestellt, sondern es habe nur verfassungsmäßige Garantien verlangt, daß die übrigen Länder nicht durch die ein« tretende Verschiebung von dem neuen Reich in ihren Eigenrechten bedrängt und etwa als selbständige Staaten abgesetzi werden könnten. Was die Notverordnung vom 20. Juli betreffe, so habe Bachern nie einen Zweifel darüber gelassen, daß die Befugnisse eines Reichs- kommissars je nach dem Zwecke seiner Einsetzung in der Verfassung fest umschrieben seien, und datz es nicht möglich sei, daß alle Befugnisse eines Landesministers vom Reichs kommissar an sich genommen werden und dann durch ihn die Landesregierung oder ein Landesminister ersetzt werde.
Bayern habe im Leipziger Urteil mit seiner Auffassung in allen wesentlichen Punkten Recht behalten. Bayern habe gehofft, die Reichsregierung würde nun sachlich mit den Ländern beraten. Sie habe das nicht getan, sondern in rascher heimlicher und unverständlicher Weise Tatsachen geschaffen, die mit dem Leipziger Urteil nicht vereinbar seien.
Die Reichsregierung habe vollendete Tatsachen geschaffen, weil sie die neuen Reichsminister bestellt und mit der Führung preußischer Ministerien beauftragt habe, indem sie preußische Ministerien aufgehoben ober mit Reichsministerien bereinigte. Das sei ein Eingriff in die innere Organisation eines Landes, der weder mit föderativen Gedanken, noch mit der überwiegenden Auffassung der Rechtslehrer in Einklang zu bringen sei.
Nun heiße es, die Reichsregierung werde mit Bayern nicht mehr verkehren. Derartige Drohungen seien sehr töricht und politisch nichi ungefährlich. Er seinerseits sei bereit, sich auch heute jederzeit mit dem Reichskanzler von Papen ruhig und sachlich auseinanderzusetzen