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Rümmer 258*

Donnerstag, den 3. November 1932

22. Jahrgang

Verkehrsstreik in Berlin

Der gesamte Verkehr zunächst lahmgelegt / Die Entscheidung in der Kontingentsfrage / Burgfriede vom 6. bis 19. November

Die ersten Zusammenstöße

Don unterer Berliner Schristleitung.

Reichsrats-Ausschuß tagt!

Do» unserer Berliner Schristleitung.

Berlin, 3. November.

Das gesamte Personal der Berliner Verkehrsgesellschaft ist heute früh in den Streik getreten, sodaß ganz unerwartet weder Stra­ßenbahn noch U-Bahn, noch Autobus verkehren. Bis zur Stunde ist der Streik restlos durchgeführt worden

Einzelne Arbeitswillige versuchten, auf einzelnen Linien den Stratzenbahnverkehr in Gang zu bringen; doch mußten sie wieder umkehren, da die Wagen von Streikenden demoliert und die Fenster­scheiben durch Steinwürfe zertrümmert wurden. In der Berliner Allee in Weitzensee wurde ein ins De­pot fahrender Stratzenbahnwagen der Linie 60 E durch Steinwürfe beschädigt. Zwei den Wagen be­gleitende Polizeibeamte konnten zwei der Täter fest­nehmen, die dem Polizeipräsidium zugeführt wurden. Bor den einzelnen Stratzenbahndepots sind zahlreiche Streikposten aufgestellt.

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Unsere Berliner Schriftleitung meldet dazu: Der seit Tagen befürchtete Streik der Ber­liner,Verkehrsmittel ist heute morgen überraschend zur Tatsache geworden, obwohl die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der gestrigen Abstimmung über den Streik nicht erreicht wurde. Es handelt sich also um einen wilden Streik, der von der kom­munistischen Gewerkschaftsorganisa­tion und der nationalsozialistischen Zel­le n g r u p p e bei der Berliner Verkehrsgesellschaft gegen Mitternacht ausgegeben wurde. Es handelt sich bei diesem Kampf um einen

Lohnstreik.

Die Verkehrsgesellschaft hatte vor Monatsfrist eine Herabsetzung der Löhne um durchschnittlich 20 Pfg. Pro Stunde beantragt. Die Gewerkschaften lehnten das ab. Die Direktion zog schließlich ihren Antrag auch zurück und schlug eine Kürzung des Stundenlohnes um 2 Pfg. vor. Der Gesamtverband der Verkehrsan­gestellten widersetzte sich zunächst diesem Vorschlag nicht, stimmte ihm aber auch nicht zu. Die Belegschaft sollte vielmehr durch eine Urabstimmung entscheiden. Von vornherein wurde aber erklärt, daß sich nach dem Statut der Gesellschaft % für den Streik aussprechen müßten, wenn er von der Organisation sanktioniert werden solle.

Stelle darüber verbreitet worden ist, so gewinnt man doch den Eindruck, daß die Beratungen bereits gestern abend im wesentlichen zum Abschluß gelangt sind. Allerdings soll erst heute mittag noch eine weitere Kabinettsitzung stattfinden, von der man wohl soge­nannte letzte Formulierungen und die eigentliche Be­schlußfassung über die Verkündigung der autonomen Kontingente zu erwarten hat.

Daran, datz die Regierung an dem Plane der Kontingentierung festhält, kann kein Zweifel mehr bestehen.

In welcher Höhe und für welche Warengruppen die Kontingente festgesetzt werden, ist im einzelnen noch nicht zu sagen, weil sich gerade in dieser Hin­sicht im Kabinett noch gewisse Veränderungen ergeben können.

Nachdem gestern nachmittag eine Deputation der deutschnationalen Landtagsfraktion beim Kanzler noch einmal nachdrücklich die sofortige Festsetzung autonomer Kontingente gefordert hat, und nachdem der Kanzler bei diesem Besuch eine ent­sprechende Zusage gab, ist an einem derartigen Be­schluß des Reichskabinetts und an seiner für heute in Aussicht stehenden Bekanntgabe nicht mehr zu zweifeln.

Es ist aber mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der ursprüngliche Plan eine gewisse Abände­rung erfährt insofern, als die Kontingente künftig nicht als starre unveränderliche Gebilde festgesetzt werden sollen, sondern datz sie vielmehr zur Grund­lage der handelspolitischen Verhand­lungen mit den Nachbarstaaten, soweit sie als Agrarexporteure für Deutschland in Frage kommen, gemacht werden sollen. Die autonomen Kontingente würden dann in späteren Verhandlungen mit ande­ren Staaten gewissermaßen an die Stelle der auto­nomen Zollsätze treten, und man würde dahin zu streben haben, gegen die Erhöhung dieser Kontin­gente von Fall zu Fall Konzessionen der Nachbarstaa­ten in der Richtung einer erweiterten Einfuhr deut­scher Jndustriewaren zu erreichen. Der Gedanke der Meistbegünstigung ist damit allerdings nicht verein­bar, und es scheint beabsichtigt zu sein, die noch be­stehenden Meistbegünstigungsverträge allmählich zu kündigen.

Berlin, 3. November.

Im großen Reichsratssitzungssaal trat heute vor­mittag der Reichsratsausschutz für Ver - sassungs- und Geschäftsordnungsfra- gen zusammen. Den Vorsitz übernahm Reichsinnen­minister Freiherr von G a y l selbst, der in Beglei­tung des Staatssekretär Meißner, des Ministe­rialdirektors Dr. Gottheiner und anderer Be­amter erschienen war. Für Preußen waren die Ministerialdirektoren Brecht und B a d t anwesend. Nutzer den Ländern, die durch ihre Hauptbevollmäch­tigten vertreten waren, waren auch die preußischen Provinzvertreter vollständig erschienen.

Auf der Tagesordnung steht offiziell die Ge­schäftslage des Reichsrats. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Sitzung, die als Ersatz für eine öffentliche Auseinandersetzung zwischen dem Reich und der preußischen Regierung zwischen beiden vereinbart worden ist, damit eine vertrau? liche Aussprache über die Differenzen stattsinden kann.

Ein Antrag auf Einberufung des Ausschusses lag schon seit längerer Zeit von dem Vertreter der Rhein­provinz, Dr. Hamacher, vor. Dieser Antrag wurde sofort mit der Besprechung verbunden.

Keine Einigung mit Braun

th. Berlin, 3. November.

Zwischen dem alten preußischen Kabinett Brau« und der kommissarischen Regierung in Preußen bezw. der Reichsregierung, ist eine Verstän­digung auch durch die gestrigen Besprechungen noch nicht erzielt worden. Vielmehr bestehen noch bemer­kenswerte Meinungsverschiedenheiten, vor allem über die Frage der Bereitstellung entsprechen­der Amtsräume für die Regierung Braun.

Diese Aufsehen erregende Formulierung hat selbst- ßische Regierung gestern abgehalten hat, ist eine Mit­teilung ausgegeben worden, nach welcher die Staats­minister übereinstimmend festgestellt haben,datz die Reichsregierung ihre Pflicht, die nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu Unrecht ihres Amtes ent­hobenen preutzischen Minister wieder in ihr Amt als Staatsminister und Landesregierung einzusetzen, bis heute nicht erfüllt hat*.

Niese Aufsehen erregende Formulierung hat selbst- verständlich den Widerspruch der Reichsregierung bezw. der kommissarischen Regierung gefunden, die

Don den 21 902 Beschäftigten haben sich bei der gestrigen llrabstimmung 14 471 für den Streik erklärt.

Das ist keine Zweidrittelmehrheit, aber die kommuni­stische und die nationalsozialistische Gruppe des Per­sonals der B. V. G. stellte sich auf den Standpunkt, daß der Streik beschlossen sei, weil überhaupt nur 18 537 Personen an der Abstimmung teilgenommen hatten. Wesentlich beigetragen soll zu der grotzen Mehrheit für den Streik eine Erklärung der Direk­tion haben, datz der Lohnabbau von 2 Pfg. pro Stunde nur für einen Monat Geltung haben solle. Das Personal befürchtete nun, daß nach einem Monat ein weiterer Lohnabbau verlangt werden würde.

Die Polizei hat bereits in der Nacht Siche- rungsmatznahmen getroffen und befindet sich zurzeit in erhöhter Dienstbereitschaft. So sind be­sondere Streifenwagen eingesetzt und die Stratzen- posten verdoppelt worden. Besonderes Augenmerk richtet die Polizei auf die Betriebsbahnhöfe, die von zahlreichen B. V. G.-Leuten umlagert sind. Zunächst ist ein Einsetzen der Technischen Nothilfe noch nicht beschlossen worden. Heute vor­mittag finden

zwischen dem Magistrat und den Gewerkschaften Verhandlungen

statt, bei denen versucht werden soll, den Stteik zum Stillstand zu bringen. Das Arbeitsministerium wartet zunächst den Ausgang dieser Verhandlungen

Das Berliner Polizeipräsidium hat sofort ange­ordnet, daß alle Verkehrsdroschken heute in Betrieb genommen werden dürfen.

Die autonomen Kontingente

fh. Berlin, 3. November.

Das Reichskabinett hat gestern die ange­kündigte Beratung über die Einführung der auto­nomen Einfuhrkontingente abgehalten, und wenn auch noch keine Mitteilung von amtlicher

Doch Burgfriede!

(Eigener Drahtbericht.)

Berlin, 3. November.

Der Reichspräsident hat durch eine auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassung erlassene Verordnung ein mit dem Wahltag in Kraft tretende Verbot aller öffentlichen politischen Versammlungen, also auch solcher in geschlosse­nen Räumen, erlAfsen, das zu dem in Kraft bleiben­den Demonstrationsverbot hinzutritt. Das Verbot aller öffentlichen Versammlungen ist auf die Tage vom 6. bis 19 November 1932 befristet.

Zweck dieses Verbots ist es, daß nach Abschluß des Wahlkampfes eine Entspannung der dadurch her­vorgerufenen starken politischen Erregung eintritt und datz den Polizeibeamten, an deren Dienst während der letzten Wochen große Ansprüche gestellt wurden, eine Ruhe- und Erholungspause gegönnt wird.

Paris uttb Aaleskis Rücktritt

Paris, 3. November.

Der Rücktritt des polnischen Außenministers Za- lefkis und feine Ersetzung durch den bisherigen Unter« staalsfekretär im Außenministerium Oberst Beck wird von der Pariser Presse im allgemeinen dahin gedeu­tet, daß eine Aenderung in der polnischen AuhenpoK- tit nicht zu erwarten sei.

To erklärt das Organ Herriots, dieEre Nou- oelle", die Betrauung Becks mit der Nachfolge Za- lefkis fei die beste Garantie für die Beständigkeit der polnischen Außenpolitik.

Echo de Paris" findet allerdings die Ernennung des Obersten Deck, der im Februar der französischen Militärmission in Polen mit einer aufsehenerregenden groben Geste ein Ende gesetzt hatte, bedenklichJn

dem Augenblick, da Zalefki von der polittschen Bühne abtrete, belebe sich die Polemik zwischen Warschau und Bukarest. Dieses Zusammentreffen sei vielleicht nicht zufällig.

Der sozialistischePopulaire" meint, die Ablösung Zaleskis durch den Obersten Deck beweise, daß die aus­wärtige Politik Polens in eine aktive Phase eintrete, und daß sie Verwicklungen an den pol­nischen Grenzen, namentlich an de n Ost grenzen, zur Folge haben werde.

Kalte Dusche"

Die Zwischenfälle bei Herriots Spanienbesuch.

Paris, 3. November.

Die Erregung über die Zwischenfälle, die Her­riots Spanienreise begleitet haben, hat sich noch nicht gelegt.

Republique" fordert eine radikale Neubesetzung verschiedener diplomatischer Posten. Die Reise Her­riots nach Madrid sei vom französischen Botschafter in Spanien ungenügend vorbereitet worden. Frank­reiche brauche wirkliche Botschafter. Seit Jahren wisse man im Ausland, wie unzulänglich die fran­zösische Propaganda sei. Das müsse aufhören.

Victoire" spricht von einer kalten Dusche, die Herriot in Madrid erhalten habe, versucht aber als einziges Blatt den Dingen auf den Grund zu gehen. Auch in Spanien, so schreibt das Blatt, sei man sich darüber klar, daß ohne eine deutsch-fran­zösische Annäherung eine wirtschaftliche und finan­zielle Wiederbelebung der Welt nicht möglich sei. Es gebe keine Beruhigung und keine Entspannung in Deutschland, solange gewisse Plumpheiten des Ver­sailler Vertrages nicht revidiert seien. Von allen großen Siegernationen sträube sich heute nur noch Frankreich gegen eine Revision. Darin müsse man die Erklärung für die Madrider Kundgebung gegen Frankreich suchen.

ihrerseits betont, die ErNärung des Kabinetts Braun sei insofern irreführend, als sie von der Vorausset­zung ausgehe, daß nach dem Urteil des Staatsgerichts­hofes eine Pflicht zur Wiedereinsetzung der alten preutzischen Regierung bestehe. Das sei k e b neswegs der Fall, sondern das Leipziger Urteil bestimme lediglich , daß die Reichsregierung der alten preußischen Staatsregierung die Ausübung derjeni­gen Befugnisse ermöglichen müsse, die dem Kabinett Braun im Leipziger Urteil ausdrücklich zugesprochen worden sind. Das sei natürlich etwas anderes, als die volle Wiedereinsetzung in die früheren Amtsbe- fugnisse. . ,

Demgemäß könne die kommiffartsche Regierung auch dem Wunsche des alten preußischen Kabinetts nicht zustimmen, wonach jeder der früheren Minister wieder in sein eigenes Ministerium einziehen wolle. Vielmehr habe die kommissarische Regierung de« Kabinett Braun gemeinsame Amtsräume im Wohlfahrtsministerinm angeboten, da die Funktionen der alten Regierung sich im wesentlichen auf die Wahrnehmung staatsrechtlicher Befugnisse und aus die Vertretung vor dem, dem Wohlfahrtsministerium unmittelbar benachbarten Landtag und Staatsrat erstrecken.

In der Auffassung darüber, ob diese Amtsräume ausreichend und würdig sind, scheinen die subjektive« Auffassungen bei der alten und der neuen preußischen Regierung jedoch noch ziemlich weit auseinanderzu­gehen. Jedenfalls ist eine Verständigung vorläufig noch nicht abzusehen.

Ebenso ist über die Frage des Verkehrs der alten preußischen Regierung mit der Beamtenschaft noch keine Verständigung erreicht, da die kommissarische Regierung auf dem Standpuntt steht, datz das alte Kabinett nur auf dem Wege über den Kommissar mit der Beamtenschaft in Fühlung treten kann.

Bayern nnd die Reichsreform

München, 3. November.

In München nahm am Mittwoch Ministerpräsi­dent Dr. Held Veranlassung, im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen dem Reich und Bayern aus Anlaß seiner Stuttgarter Rede, vor den Pressevertretern in fast zweistündigen Ausfüh­rungen den bayerischen Standpunkt zur Reichsreform und zu den Maßnahmen der Reichsregierung auf diesem Gebiet darzulegen.

Der Ministerpräsident betonte, daß Behauptun­gen, Bayern sabotiere eine Reichsreform, vollkommen unbegründet seien. Bayern bekämpfe aber jede Ver- fassungs- und Reichsreform, die außerhalb des Rechts mit Gewalt durchgesetzt werden solle. Man müsse doch vor allem einmal den ernsthaften Versuch machen, mit Hilfe der gesetzlichen Faktoren die Reichsreform zu verwirklichen. Scheitere das, so sei immer noch Zeit genug, die Frage eines etwaigen Notstandes zu untersuchen, die im gegenwärtigen Augenblick auf keinen Fall akut sei.

Der Lösung des Dualismus Reich Preu­ßen habe sich Bayern niemals entgegengestellt, son­dern es habe nur verfassungsmäßige Garantien ver­langt, daß die übrigen Länder nicht durch die ein« tretende Verschiebung von dem neuen Reich in ihren Eigenrechten bedrängt und etwa als selbständige Staa­ten abgesetzi werden könnten. Was die Notverordnung vom 20. Juli betreffe, so habe Bachern nie einen Zwei­fel darüber gelassen, daß die Befugnisse eines Reichs- kommissars je nach dem Zwecke seiner Einsetzung in der Verfassung fest umschrieben seien, und datz es nicht möglich sei, daß alle Befugnisse eines Landes­ministers vom Reichs kommissar an sich genommen werden und dann durch ihn die Landesregierung oder ein Landesminister ersetzt werde.

Bayern habe im Leipziger Urteil mit seiner Auf­fassung in allen wesentlichen Punkten Recht behalten. Bayern habe gehofft, die Reichsregierung würde nun sachlich mit den Ländern beraten. Sie habe das nicht getan, sondern in rascher heimlicher und unverständli­cher Weise Tatsachen geschaffen, die mit dem Leipziger Urteil nicht vereinbar seien.

Die Reichsregierung habe vollendete Tatsachen ge­schaffen, weil sie die neuen Reichsminister bestellt und mit der Führung preußischer Ministerien beauftragt habe, indem sie preußische Ministerien aufgehoben ober mit Reichsministerien bereinigte. Das sei ein Ein­griff in die innere Organisation eines Landes, der weder mit föderativen Gedanken, noch mit der über­wiegenden Auffassung der Rechtslehrer in Einklang zu bringen sei.

Nun heiße es, die Reichsregierung werde mit Bayern nicht mehr verkehren. Derartige Drohungen seien sehr töricht und politisch nichi ungefährlich. Er seinerseits sei bereit, sich auch heute jederzeit mit dem Reichskanzler von Papen ruhig und sachlich ausein­anderzusetzen