Kasseler Tageblatt Hessische SIbenbseitung
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Kasseler Neueste Nachrichten
Nummer 255*
Sonnabend Sonntag, 29 /30. Oktober 1932
22. Jahrgang
Die Konferenz bei Hindenburg
Vor Brauns Besuch beim Reichspräsidenten ✓ Verständigung über Preußen? / Herriots „Abrüstungsplan"
Vertrauensvotum für Herriot
Preußen und das Reich
(Eigener Drahtbericht.)
Paris, 29. Oktober.
Die Kammer hat in früher Morgenstnnde durch Annahme der Vertrauenstagesordnung der Radikalen Francois Albert und Genoffen mit 430 gegen 20 Stimmen der Regierung das Vertrauen ausgesprochen. Für die Vertrauenstagesordnung stimmten die Sozialisten, die Radikalen und die meisten Mitglieder der Abgeordneten der Mitte. Die 20 Gegner gehören der Rechten und der Republikanischen Föderation Louis Marins an. Der Rest der Kammer ent- hielt sich der Abstimmung.
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In der Kaminersitzung ergriff auch Ministerpräsident Herriot das Wort. Er beschäftigte sich vor allem mit der deutschen Gleichberechtigung. Seine Ausführungen enthielten wieder scharfe, in ihrem sachlichen Gehalt durch nichts gerechtfertigte Angriffe gegen Deutschland. Die Gleichberechtigungsforderung laufe, so erklärte Herriot u. a., auf eine Forderung nach Aufrüstung (!) hinaus. Frappierend sei, daß das Auf- rnstungsprogramm in feiner offen zugegobenen oder versteckten Form das Programm des Großen Eenerwl- stabes, das Programm des Generals v o n S e e ck t, fei: die Schaffung zweier Armeen, non denen die erste aus erstklassigem Mannfchaftspersonal mit sechsjähriger Ausbildungszeit bestehen würde. General von Seeckt sei der Ansicht, daß diese Stotz- und Manöoer- armee durch eine andere Armee ergänzt werden muffe, die aus Mannschaftsperfonal mit dreimonatiger Ausbildungszeit bestehe. Genau wie Blum und Franklin- Bouillon muffe auch er 'sagen, datz das Volk in Deutschland aufrüsten wolle. Deshalb werde der französische Plan eine internationale Kontrolle vorsehen, die bis zum Znvestigationsrechi (!) gehe.
Der französische „konstruktivePlan"
Herriot charakterisierte dann weiterhin den französischen konstruktiven Plan. Das offizielle Resumö dieses Planes lautet folgendermaßen: Frankreich würde für einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt die Verallgemeinerung der Herabsetzung der kurzfristigen Dienstzeit für die im Mutterland stehenden Landstreitkräste unter folgenden Bedingungen annehmen:
1 Datz alle Formationen, die dieser Heeresorgani- sation zuwiderlaufen, wie die Reichswehr, aufgelöst und die Polizeistreitkräste reglementiert würden;
2. datz die internationale Kontrolle organisiert und das Jnvestigationsrecht obligatorisch einbegriffen würde;
3. daß, um den Locarno-Bertrag zu ergänzen, ein regionaler Pakt für gegenseitige Hilfeleistung derart abgeschloflen würde, datz jede europäische Ration daran teilnehmen könne, und datz die auf diese Weise vorgesehene Kollektivmacht ausreichte, um den Angriff zu unterdrücken, wobei diese Streitmacht eine erste Staffelung von nationalen spezialisierten Kontingenten umfaffen müffe, die sofort verfügbar wären und über ein mächtiges Material Vers-gen würden;
4. datz die Vereinigten Staaten Sicherheitsgarantien, wie sie sie selbst ins Auge gefaßt haben, bewilligen würden;
5. daß die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes sich verpflichten würden, alle Verpflichtungen aus Artikel 16 des Dölkerbundspaktes zu erfüllen, und
6 datz das Schiedsgerichtsverfahren für alle Teilnehmer am Pakt obligatorisch sein würde.
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In der von der Kammer angenommenen Tagesordnung des Abgeordneten Francois Albert und Genossen heißt es u. a.: Die Kammer billigt die Erklärungen der Regierung und vertraut darauf, daß sie eine auf folgende Grundsätze aufgebaute Politik betreiben wird:
1. Respektierung der durch den Völkerbundspakt ausgestellten Grundsätze, namentlich, was di« Verurteilung jeglichen Angriffs betrifft;
2. allgemeine Herabsetzung der wirkfam kontrollierten Rüstungen und Erweiterung der Befugnisse des Völkerbundes zwecks Sicherung der Gleichheit der Völker in der internationalen Sicherheit;
3. Beseitigung der privaten Herstellung von Waffen in allen Ländern, Kontrolle jeglicher Herstellung und jeglichen Handelns mit Waffen und Kriegsmaschinen.
Aus dem Verlauf der Kammerdebatte interessieren weiterhin noch die Ausführungen der Abg. Franklin-Bouillon und Marin, die sich beide sehr scharfe Ausfälle gegen Deutschland erlaubten. Franklin-Bouillon behauptete, Deutschland habe unaufhörlich den Versailler Vertrag verletzt. Weiterhin zog der Redner wütend gegen Macdonald zu Felde. Herriot spreche von seinem „Freunde" Macdonald. Man müffe hochgehen, wenn man so etwas höre! Mit „diesem Menschen" würde Frankreich unter das Joch Deutschlands geraten. (!!!)
Louis Marin erklärte u. a., Locarno sei eine Illusion gewesen. Frankreich habe weder von Deutschland noch von seinen Alliierten bisher für seine Opfer Dank geerntet.
Staatsvertrag über die Preusienkasie
Berlin. 29. Oktober.
Wie verlautet, ist neben der Notverordnung, die den llebergang der Preußenkasse aus das Reich regelt, zwischen dem kommissarisch beauftragten Leiter des Finanzministeriums, Staatssekretär Schleu- sener und bett Reichsstellen ein Staatsverckrag abgeschlossen worden, in dem die llebergabe von preußischen Vermögenswerten an das Reich vertraglich zugestanden ist. Da es sich hier nm eine Angelegenheit der Landesregierung dem Reich gegenüber handelt, bezweifelt der „Demokratische Zeitungsdienst", der diese Meldung verbreitet, daß der Vertrag mit der Unterschrift des Staatssekretärs Schleusener
th. Berlin, 29. Oktober.
Die Dispositionen der Reichsregierung über die Bekanntgabe der in Preußen geplanten Maßnahmen gehe« unverändert dahin, daß erst heute nachmittag beziehungsweise heute abend die amtliche Mitteilung über die beschloffenen Maßnahmen erfolgen soll. Diese Anordnung hängt vor allem damit zusammen, datz der Reichspräsident, von Hindenburg erst heute mittag die angekündigte Unterredung mit dem Reichskanzler und dem preußischen Ministerpräsidenten Braun haben wird. Rücksicht genommen wird ferner aber auch darauf, daß heute vormittags noch weitere Beratungen der Reichsregierung stattfinden werden, nachdem sogar in der letzten Nacht eine Sitzung der kommissarischen preußischen Regierung abgehalten worden ist, in der es sich um die Einzelheiten der organisatorischen Veränderungen innerhalb der preußischen Regierung handelte.
Erst im Laufe des heutigen Tages wird voraus sichtlich volle Klarheit über die veränderte Arbeitsteilung innerhalb der preußischen Regierung geschaffen werden können. Das Wohlfahrtsministerium soll, wie wir bereits meldeten, ausgelöst werden, während die ursprünglich ebenfalls beabsichtigte Auflösung des Handelsministeriums wahrscheinlich unterbleiben wird Die einzelnen Abteilungen des Wohlfahrtsministeriums werden aus die anderen preußischen Ministerien verteilt werden.
Neben diesen organisatorischen Veränderungen spielen natürlich Persvnenfragen nach wie vor die Hauptrolle. Hier ist heute vor allem hervorzuheben, datz der Plan der Ernennung des früheren Staatssekretär P o p i tz und des jetzigen stellvertteten- den Reichskommiffars Dr. Bracht zu Reichs- Ministern ohne Portefeuille weiter besteht und auch verwirklicht werden wird, während der Kasseler Ober- Präsident Dr. von Hülsen jetzt wieder aus diesen Kombinationen ausgeschieden ist,da die Leitung des preußischen Kultusministeriums nicht mehr in seine Hände, sondern vermutlich auf eine andere Persönlichkeit übergehen wird.
Es wird sich nun darum handeln, inwieweit zwischen der Reichsregierung und der alten preußischen Regierung eine Uebereinstimmung über die von der
W. P. Eins war nach dem Leipziger Urteil allen Beteiligten klar: Daß mit diesem Spruch des Staatsgerichtshofes eine unhaltbare politische Si- tuation geschaffen worden ist. Unhaltbar vor allem deshalb, weil in der Praxis aus dem Nebeneinander zweier preußischer Regierungen, des Reichskommissars und des alten Kabinettes Braun, nur allzu schnell ein Gegeneinander werden mutz. Dabei braucht nicht einmal auf beiden oder auf einer der beiden Seiten böser Wille vorausgesetzt zu werden. Schon die Schwierigkeiten, die sich um die Reichsrat Vertretung konzentrieren, und ebenso die durch die Reform der Preußenkaffe höchst aktuelle Frage, wer bei derartigen Verhandlungen Vertragspartner des Reiches sein soll, bergen Konfliktstoff in Hülle und Fülle in sich. Aber nicht nur über die Notwendigkeit, auf der rechtlichen Grundlage, die der Staatsgerichtshof zweifellos mit heißem Bemühen geschaffen hat, eine politische Lösung zu finden, besteht Klarheit, sondern auch über das Gesamtziel, das erreicht werden mutz, gibt es in weiten Kreisen von gewissen Nuancen und von mancherlei Nebenwünschen abgesehen, nur wenig Meinungsverschiedenheiten.
Das Ziel ist, um ein beliebtes Schlagwort anzuwenden, die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen. Nur von der Tatsache aus, daß die Volksstimmung mit diesem Gedanken weithin harmoniert, ist es überhaupt zu verstehen,, daß die Maßnahmen des 20. Julis trotz der parteipolitischen Bedenken, die gegen sie geltend gemacht wurden, verhältnismäßig ruhig hingenommen wurden. Der Reichsininenminister Freiherr von Gayl hat gestern in seiner Rede vor dem Verein Berliner Presse noch einmal im Namen der Reichsregierung des Ziel der Neuordnung des Verhältnisses Reich- Preußen umrissen. Aber auch Ministerpräsident Braun hat vor wenigen Tagen erklärt, er würde es
kommissarischen preußischen Regierung getroffenen Maßnahmen herbeizuführen ist.
Erklärung derpreußischenRegierung
In diesem Zusammenhänge ist es sehr bemerkenswert, daß die preußische Regierung gestern abend eine Erklärung verbreiten ließ, in der hervorgehoben wird, daß der Reichspräsident auf Grund der Verfassung und auf Grund des Leipziger Urteils zu einer ganzen Reihe wichtiger Maßnahmen, so vor allem der Ernennung von Reichskommiffaren, berechtigt ist. Das wird auch vom Ministerpräsidenten Braun anerkannt. Dagegen hebt die preußische Regierung hervor, daß es verfassungsmäßig unmöglich sei, bestimmte Refforts der preußischen Regierung mit den entsprechenden Abteilungen der Reichsregierung zu vereinigen.
Demgegenüber Wird an zuständiger Stelle mit aller Entschiedenheit hervorgehoben, datz derartige Verschmelzungen von Reichsrefforts mit preußischen Refforts z. ZL gar nicht beabsichtigt sind, sondern höchstens eine Personal-Union zwischen den mit einander übereinstimmenden Abteilungen der Reichsregierung und der preußischen Regierung.
Wenn aus Bayern angekündigt worden war, es würde mit einer neuen Klage Bayerns vor dem Staatsgerichtshos zu rechnen sein, falls in Berlin die Absicht bestünde, bestimmte preußische Ressorts mit den Ressorts der Reichsregierung zu vereinigen, so würden, da diese Absicht garnicht besteht, nach Auffassung maßgebender Kreise jeder Anhaltspunkr und jede Grundlage für eine neue derartige Klage entfallen, da die von der kommissarischen Regierung geplanten Maßnahmen sich innerhalb der Grenzen der rein preußischen Zuständigkeit bewegen sollen.
Hitler an den Stahlhelm
In der nationalsozialistischen Korrespondenz veröffentlicht Adolf Hitler zu der Auslassung der Reichspressestelle des Stahlhelms gegen den Prinzen August Wilhelm von Preußen eine Erklärung, in der es u. a. heißt: Die Leitung des Stahlhelms hat es für nötig erachtet, Prinz August Wilhelm von Preußen dafür, datz dieser sich in die Millionenbewegung derjenigen einreihte, die durch ihre Arbeit die einzige Voraussetzung für eine deutsche Erhebung schufen, anzugreifen und zu beschimpfen. Mit diesem Versuch ist der Prinz, dessen uneigennützige Arbeit am Aufbau einer deuffchen Volksgemeinschaft wir alle kennen, uns deutschen Männern erst recht ans Herz gewachsen.
begrüßen, wenn „durch Zusammenfassung von preußischen und Reichsstellen etwas Vernünftiges zustande- gebracht" würde, und vor dem Forum des Staatsgerichtshofes hat der preußische Vertreter Dr. Brecht in seinem Schlußwort ähnliche Ansichten geäußert. Sicherlich ist aber auch jene Stelle in der Urteilsbegründung des Reichsgerichtspräsidenien, in der — allerdings nicht als Zielsetzung, sondern als Urteil über die Juli-Ereignisse — von der gebotenen Zusammenfassung der gesamten Machtmittel und von der Vereinheitlichung der Politik des Reichs und Preußens die Rede ist, durch ähnliche grundsätzliche Ueberlegunge» beeinflußt worden.
Der politische Kampf geht heute wenigerum das Grundsätzliche, das durch die Entwicklung selbst herausgearbeitet ist, er geht um die Methoden, mit denen der Grundsatz in die Wirkltchkett übertragen werden soll. Hier stehen Interessen gegen Interessen und Meinung gegen Meinung, und hier wird auch leider wieder nur zu oft vergessen, daß die Reform nicht dazu dienen soll, die Position dieser oder jener Gruppe zu sestigen, sondern daß sie den politischen Apparat leistungsfähiger machen und d-^ mit der Gesamtheit zugute kommen muß. Welche Wege gibt es, die von dem Leipziger Urteil ausgehen und zur Neugestaltung der Beziehungen zwischen Reich und Preußen hinüberführen? Wenn wir recht sehen, so bestehen theoretisch vierMöglichleiten. Zunächst einmal wäre es möglich, datz der Landtag als eine Art von Vermittlungsinstanz eingeschaltet würde. Aber wird das Parlament wirklich aktions- fähig gemacht werden können, und welche Rückwirkungen aus die Lage in Preußen wird die Reichstagswahl vom 6. November haben? Die zweite Möglichkeit ist schon im Leipziger Urteil mit jenen Sätzen angedeutet, in denen gesagt wird, daß der Reichspräsident auf Grund von Artikel 48 Absatz 1 weitergehende Eingriffe in die Rechte eines Landes vornehmen könne, wenn etwa die Landesregierung nach der Einsetzung eines Kommissars sich eine Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen würde. Ganz abgesehen davon, datz die Reichsregierung nach ihren letzten Erfahrungen nur ungern mit dem Begriff Pflichtverletzung operieren wird, ist die alte preutzi- fche Regierung, wie die Erklärung Brauns zeigt, offenbar gewillt, die Voraussetzung für ein Einschrei- ten auf Grund dieser Verfaffungsbestimmung keines* falls zu liefern. Darüber hinaus ist natürlich festzuhalten, daß dieses Verfahren, das auf gegenseitiges Belauern und einen unfruchtbaren Kleinkrieg hinausliefe, jede positive Arbeit unterbinden und unerträgliche Verhältnisse heraufbeschwören würde. Blieben also schließlich nur noch die unmittelbare Aktion, die Verfassungsänderung, von oben her oder die Verständigung von Regierung zu Regierung, durch die zunächst einmal ein für beide Seiten tragbares Provisorium geschaffen würde. Ein Provisorium, das dann in absehbarer Zeit in eine endgültige Regelung zu überführen wäre.
Es fehlt heute nicht an Stimmen, die der Reichsregierung zurusen, sie solle unbekümmert „d e n Rubikon überschreiten" und durch Notverordnung endgültige Tatsachen schaffen. Aber auch Mr prinzipiell Kompromisse ablehnt, wird doch die Konsequenzen, die ein „forsches" Handeln der Regierung haben könnte, nicht übersehen dürfen. Scharfe Attacken der oppositionellen Kreise würden die Ant-
Aus dem Inhalt der heutigen Ausgabe
Politische Serie „Nachkrieg“: Weimar
Unsere neue Serie: Der falsche Eckener und andere Doppelgänger
Der Familienstreit der Petscheks: Vor dem Ende des Karo Petschek-Prozesses
Handwerk und Wirtschaftsbelebung: Von F. Derlien, Vors. des Reichsverbandes des deutschen Handwerks
Literaturbeilage: 4 nordische Dichter stellen sich vor
Sonntagsbilderbogen: Besuch bei Karl May Eine Umfrage: Wie alt möchten Sie sein? Oscar A. H. Schmitz: Magie des Anzugs Prof. Emil Waldmann: Künstlerliebe / Die Zwei um
Rembrandt
Fred Lang: Gespräche am Ultimo
Frank Highman: Sherlock Holmes gefährlichstes Abenteuer
Fedor Schaljapin: Wie ich die russische Revolution erlebte
Sind Männer erziehbar: Rezepte aus dem Orient
Rechtskraft besitze.
Die letzten Vorberatungen
Von unserer Berliner Schriftleitung.