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Nummer 254»

Fre'tag, den 28. Oktober 1932

22. Jahrgang

Das Ende des Dualismus

Zusammenfassung der Zentrattnstanzen des Reiches und Preußens / Oberpräfideut v. Hülfen Kultusminister?

Reichsminister ohne Portefeuille

Dor der Eruennung von Bracht und Popitz

th. Berlin, 28. Oktober.

3 der Preutzenfrage, die durch das Leipzi- ger Urteil in mancher Hinsicht auch problematisch ge- worden war, find im Laufe des heutigen Tages wei- tere Entschließungen des Reichslab inetts, des Reichs Präsidenten von Hindenburg und der kommissarischen preußischen Regierung zu erwarten. Dadurch wird der gegenwärtige Zustand in verschiedener Hinsicht grund­legend verändert, und man wird einen großen Schritt in der Richtung der Bereinigung der zentralen In­stanzen des Reiches und Preuße» vorwärts tun.

Das Leipziger Urteil Hai bereits auf die Beseiti­gung des Dualismus zwischen Reich und Preußen hingewiesen, und es war in den letzten Tagen in un­terrichteten Kreisen in Berlin bekannt geworden, daß die Reichsregierung bzw. die kommissarische Regie­rung in Preußen Schritte plante, die zur Verwirk­lichung des seit längerer Zeit bestehenden Projektes führen sollten. Die entsprechenden Entschließungen sind allerdings erst von der für heute mittag anberaumten Sitzung des Reichskabinetts zu gewärtigen, aber es steht schon jetzt einigermaßen fest, daß die Neugestal­tung der Dinge sich im wesentlichen in folgender Form vollziehen wird:

Für mehrere preußische Ministerien werden neue lei­tende Persönlichkeiten berufen

und zwar auf dem Wege der Berwaltungsmatznahme durch den Reichskomissar für Preußen. So soll an die Spitze des preußischen Finanzministeriums der frühere Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Profcffor Popitz treten, während Dr. Bracht die Leitung des preußischen Innenministeriums behält. Es ist in diesem Zusammenhänge ferner davon die Rede gewesen, daß

der Oberprästdcnt in Kassel von Hülsen zum Leiter des preußischen Kultusministeriums

berufen werden soll. Diese Annahme scheint jedoch den Tatsachen vorauszueilen. Jedenfalls ist für den Augenblick mit einer derartigen Berufung noch nicht zu rechnen, sondern man nimmt an Berliner unterrich­teter Stelle an, daß über die Betrauung des Herrn von Hülsen mit der Leitung des Kultusministeriums erst in einem späteren Zeitpunkt die Entschei­dung fallen wird.

Vereinigung von Ministerien

Das preußische Landwirtschaftsministerium wird dem Reichsernährungsminister von Braun unterstellt werden, das preußische Justizministerium wird vor­aussichtlich mit dem Reichsjustizministerium vereinigt, während das preußische Handelsministerium und das preußische Wohlfahrtsministerium wahrscheinlich gänzlich aufgelöst werden, sodaß der von diesen beiden Ministerien bisher vertretene Aufgabenkreis von anderen Ministerien mit übernom­men werden muß.

In personeller Hinsicht steht eine weitere besonders wichtige Maßnahme bevor, die der Reichspräsident von Hindenburg durchzuführen gedenkt. Die Staats­sekretäre Popitz und Bracht in einem späteren

Zeitpunkte würde dasselbe voraussichtlich auch für Herrn von Hülsen gelten sollen voraussichtlich noch heute zu

Reichsministern ohne Portefeuille ernannt werden. Damit würde dann insgesamt ein Zustand herbeigeführt, bei welchem sämtliche preu­ßischen Ressorts von Mitgliedern des Reichskabinetts verwaltet werden.

Es steht im Augenblick noch nicht fest, ob der Ge­samtkomplex dieser Maßnahmen, d. h. die rechtliche Zusammenlegung bezw. Auflösung der einzelnen Ressorts, wie auch die personellen Maßnahmen im Rahmen eines einzigen Regierungsaktes vollzogen werden, oder ob, wie man es für wahrscheinlicher hält, für heute zunächst nur die Ernennung der Herrew Popitz und Bracht zu Reichsministern ohne Porte­feuille zu erwarten ist, während die verwal­tungsmäßigen Maßnahmen, also die Ueberführung bezw. Auflösung einzelner preußischer Ressorts für Anfang nächster Woche Vorbehal­ten bleibt. Darüber wird in der heutigen Sitzung des Reichskabinetts voraussichtlich eine Entscheidung fallen.

Gestern hat bereits eine Sitzung der kom­missarischen preußischen Regierung staltgefunden, in der die heutige Reichskabinetts- sitzung vorbereitet wurde.

Keine Kampf maßnahmen gegen Brau»

Alle diese mitgeteilten Maßnahmen sind nicht als Kampsmaßnahmen gegen das Kabinett Braun aus­zufassen, sondern es wird hiermit ein Weg einge­schlagen, der in staatsrechtlicher Hinsicht nach Ansicht der maßgebenden Kreise sowohl auf Grund der ein­schlägigen Versassungsbestimmungen wie auch auf Grund des Leipziger Urteils von der preußischen Staatsregierung schwerlich angefochten werden kann. Nachdem schon am Mittwoch eine Unterredung zwi­schen Staatssekretär Meißner und dem Vertreter der preußischen Regierung Ministerialdirektor Dr. Brecht startgefunden hat, ist anzunehmen, daß der Minister­präsident Braun über die Absichten des Reichsprä­sidenten und- des Reichskanzlers unterrichtet ist.

Die Tatsache, daß für den morgigen Sonnabend eine gemeinsame Unterredung des Reichs­präsidenten mildem Reichskanzler und dem preußischen Ministerpräsidenten Braun vereinbart ist, läßt erkennen, daß über die in Aussicht stehenden Maßnahmen eine grundsätzliche Verständigung angebahnt ist, da andernfalls ein sol­cher Empfang bei Hindenburg kaum in Frage käme. Der Dualismus zwischen Reich und Preußen würde also durch die oben mitgeteilten Maßnahmen, welche heute der Beschlußfassung des Rcichskabinetts unter­liegen, grundsätzlich beseitigt, aber auf einer Basis, wie sie auch von dem Leipziger Urteil des Staatsge­richtshofes vorgezeichnet ist.

Telegraph berichtet, daß in einigen Tagen ein Ver­trag zwischen der französischen Regierung und Ver­tretern des Staates Syrien unterzeichnet werden wird. Dieser Vertrag werde dem zwischen Groß­britannien und dem Irak abgeschlossenen Vertrage entsprechen, mit anderen Worten, das französische Mandat in Syrien werde zu Ende gehen, dagegen für den Libanon und wahrscheinlich auch für Al- witieu bestehen bleiben.

Krankhaftes Sicherheitsbedürfnis

Paris, 28. Oktober.

Der radikale Abgeordnete Pierre Cot schreibt heute in derRepublique" über die Abrüstungs- und Sicherheitssrage uno betont die Tatsache, daß alle Franzosen vom Gedanken nach Sicherheit besessen seien, müsse angesichts der moralischen und wirtschaft­lichen Zustände Deutschlands als etwas krankhaft bezeichnet werden. Morgen drohe noch kein Krieg. Frankreichs Sicherheit hänge von der allgemeinen Sicherheit ab und von allgemeiner Sicherheit könne solange nicht die Rede sein, wenn nicht zwischen den einzelnen Völkern ein gewisser Gleichgewichtszustand bestehe, der eine Gleichheit des Regimes zur Voraus­setzung habe. Man müsse also anerkennen, daß sich die Deutschen, Oesterreicher und Ungarn nicht in Sicherheit fühlten. Die Aufrechterhaltung des Lo-

earnoabkommens und der Entwaffnung Deutschlands seien die beiden Hauptelemente der Sicherheit Frank­reichs. Müßte Frankreich daher, um diese beiden Ele­mente zu behalten, einige Divisionen opfern und auf Angriffswaffen verzichten, so dürfe es nicht zögern, das zu tun, denn es würde für das Opfer reichlich belohnt werden.

Haussuchung im Eher-Verlag

München, 28. Oktober.

Nach einer Meldung desVölkischen Beobachters" haben am Mittwoch fünf Kriminalbeamte eine Haus­suchung in den Räumen der Reichspropadandaleitung der NSDAP sowie in den Räumen des Zentral­partei-Verlages Franz Eher vorgenommen. Die Be­amten hätten angegeben, im Auftrage des Reichs­kanzlers nach einer Rednerinformation betitelt Reichskanzler von Papen im Lichte fei­net Politik suchen zu müssen. Bei der Reichs­propagandaleitung feien auch acht Exemplare dieser Druckschrift beschlagnahmt worden. Zur Begründung dieser Beschlagnahme fei angeführt worden, daß sie wegen einiger Ausführungen über den Schwieger­vater des Reichskanzlers erfolgt fei.

Der faschistische Staat

Von Dr. Friedrich Bogenhard.

Wenn Roosevelt siegt...

(Eigener Drahtbericht.)

Paris, 28. Oktober.

Ter Sonderberichterstatter desMatin", der sich anläßlich der Präsidentenwahlen nach den Vereinig­ten Staaten begeben hat, erklärt, wenn der demokra­tische Kandidat Roosevelt zum Präsidenten gewählt werden würde, würde Staatssekretär Stimson ent­weder durch Owen A o u n g, Newton Baker, den ehemaligen Kriegsminister aus der Zeit WUsons, oder Norman Davis, den derzeitigen amerckanischen De­legierten auf der Abrüstungskonferenz ersetzt werden. Man glaubt jedoch, daß Owen Aoung eine derartige Berufung ablehnen werde, sodaß die beiden anderen in die engere Wahl kämen.

Zum amerikanischen Botschafter in Paris würde Gerard, der letzte amerikanische Botschafter in Berlin vor Eintritt Amerikas in den Krieg ernannt werden Auch Oberst House würde sich wieder aktiv am poli­tischen Leben beteiligen.

Die Viermächtekonferenz

London, 28. Oktober.

Times" schreibt: Es besteht guter Grund zu der Annahme, daß die Pause, die infolge des zeitweili­gen Zusammenbruch» des Plans einer Bier­

mächtekonferenz eintrat, gut genützt worden ist. Es steht noch nicht fest, ob der Plan in seiner ursprünglichen Gestalt wieder ausgenommen wer­den wird oder nicht. Aber das ursprüngliche Ziel wird entschiedener denn je angestrebt. Man hält es für möglich, daß Macdonald und Sir John Si* mon nächste Woche nach Genf gehen werden; doch ist noch nichts endgültiges darüber entschieden.

lieber die Besprechungen, die Norman Davis, der amerikanische Delegierte bei der Abrüstungskon­ferenz, in London geführt hat, bemerkt das Blatt, daß man gute Fortschritte erzielt habe in dem Bemühen, den britischen und den amerikanischen Standpunkt in der Frage der künftigen Marineprogramme beider Staaten einander zu nähern. Das schwierigste Problem sei, eine Vereinbarung über irgend eine so­fortige eindrucksvolle Flottenveiminderung zu erzie­len, die der Abrüstungskonferenz als Beispiel für eine allgemeine Herabsetzung der Streitkräfte vorge­halten werden könnte. Aber bet dem guten Willen, der bei den Londoner Besprechungen geherrscht habe, erschienen die Hindernisse nicht unüberwindlich.

*

In gut unterrichteten Pariser Kreisen vermutet man, wie «in französischer Korrespondent dem Dayly

Heule jährt sich der Jahrestag beS Marsches aus Rom zum geinten Mal. Der «a-hsotgeude Artikel schildert die Ereignisse nach dem 28. Oktober 1922: den Uebergang des Parlamentarismus zum neuen Korporationsftatut.

Roms Bürgerschaft atmete erleichtert auf, als Mussolini am 29. Oktober 1922 allen Befürchtungen zuwider eine Parlamentarische Regierung bildete. Lag den Faschisten aber wirklich etwas an der Auf­rechterhaltung des Parlamentarischen Systems? Mussolini ließ aber gar keinen Zweifel darüber auf­kommen, daß er mit den alten Regierungsmethoden zu brechest wünschte. Er beeilte sich keineswegs, mit seiner Regierung vor das Parlament zu treten. Es machte ihm Spatz, seine Widersacher einzuschüchtern. Die Volksvertreter in Monteeitorio standen unter einem furchtbaren Druck, als Mussolini schlietzlich ge­ruhte, ihnen sein Kabinett vorzustellen. Nur 116 Ab­geordnete wagten es, Mussolini durch ein Miß­trauensvotum herauszufordern. 306 willigten, unter dem Zwang der Not, in das Vertrauensvotum ein. Mussolini hatte das Spiel gewonnen.

Er begnügte sich indes nicht mit der Vertrauens­kundgebung der Parlamente. Ihm kam es jetzt daraus an, seine Herrschaft für alle Ewigkeit zu sichern. Seine Gegenspieler, Populari und Sozia­listen, sollten unerbittlich zrusammengehauen wer­den. Das ließ sich auf völlig legalem Wege nur durch eine Wahlreform erreichen.

Mussolinis listiges Wahlgesetz sicherte jener Liste, die die stärkste Stimmenzahl auf sich bereinigte, in Bausch und Bogen zwei Drittel der Mandate zu. In das letzte Drittel durften sich dann die übrigen Par­teien ihrer Stärke gemäß teilen. Die Wahlreform ver­setzte der Opposition einen tödlichen Schlag. In dumpfer Verzweiflung versuchte die Regierungsoppo­sition, noch Verbesserungen am Wahlgesetz anzubrin­gen. Bei der entscheidenden Abstimmung kam die Wahlreform mit 235 gegen 139 Stimmen durch. Don Sturzo, der geistliche Führer der Popolari, resignierte.

Mussolini verrechnete sich nicht. Die Aprilwahlen von 1924 machten die faschistische Gruppe zur stärksten Kammerfraktion. Praktisch war damitauf völlig legalem Wege" der faschistischen Partei die absolute Macht im Staate zugefallen.

Die neue Arbeitsordnung.

Ein Gegner war überwältigt; andere bedrohten immer noch die Existenz des faschistischen Staates. Noch stand ja die Mehrheit des Volkes nicht hinter dem neuen System. Mussolini sah die Notwendigkeit ein, feine Herrschaft auf eine noch breiterere und sicherere Grundlage zu stellen.

Am 21. April 1927 veröffentlichte Mussolini die berühmteVariabel Lavoro". Durch dieCarla del Lavoro", dasgrundlegende Dokument des Regi­mes, hoffte Mussolini die Arbeiterschaft mit dem fafchistischen Staate zu versöhnen. Der Tätigkeit des arbeitenden Menschen sollte das neue Arbeitsgesetz einen höheren Sinn geben.

Der faschistische Staat . .. Wie sieht er aus? Er ist ein Korporationsstaat.

Die Berufsstände der Arbeitnehmer und Arbeit­geber sind für sich getrennt in Syndikate zusammengefaßt. Für jeden Berufszweig genießt nur ein Syndikat staatlichen Schutz, sodaß in der Tat der Staat die Berufsverfassung weitgehend bestimmt. Neben den Syndikaten (vergleichbar etwa den alten Gewerkschaften) gibt es noch ein Organ, das die wirt­schaftlichen Interessen von Arbeit und Kapital zum Ausgleich bringt: die Korporationen. Hier suchen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gemein­samer Aussprache über die Möglichkeiten der nationa­len Produktion zu verständigen. Syndikate und Kor­porationen also vollziehende Organe für den obligatorifchen Arbeitsvertrag, das Schlichtungs­wesen usw. kennzeichnen vor allem den faschisti­schen Staat. Das privatwirtschaftlich-kapitalistifche System wird von Mussolini grundsätzlich aufrechter­halten. Aber der Faschismus setzt dem Unterneh- mungsstnn der Arbeitgeber Grenzen: weniger im Menschenrecht des Einzelnen, als in der neuen Ord­nung des Staates.

Es entspricht nur dieser faschistischen Arbeitsord­nung, daß Streiks grundsätzlich verboten sind als ein Vergehen wider das nationale In­teresse. Das Gleiche gilt aber auch von Aussperrungen. Die nationale Produktion das ist das A und O des Korporationsstatus. Demzufolge untersagte man den Syndikaten jedwede internationale Organisation. Kapital und Arbeit sollten zusammenwirken. Es blieb allerdings nicht aus, daß Störungen in diesem Mecha­nismus des Ausgleichs zwischen Kapital und Arbeit auftraten.

Hierarchie des Faschismus.

Mussolini krönte fein Aufbauwerk durch die Schaf­fung einer korporativen (ständischen) Volksvertretung und eines den Ständen übergeordnetenGroß­rats". Damit war der Parlamentarismus, den Mussolini zuerst noch gelten ließ, völlig beseitigt. Alle Macht lag in den Händen faschistischer Führer. Wohl regte sich bei der Verabschiedung der Gesetze im Par­lament noch schwacher Widerstand. Was focht das aber Mussolini an?

Nach der Zerschlagung der Popolari des italie­nischen Zentrums stand noch ein mächtiger Gegner im Felde: die Arbeiterschaft. Der Premier­minister leitete unverzüglich eine umfassende Wer- bungsaklion unter den Gewerkschaften ein. Sozial­politisch konnte er sich sogar mit ihnen weitgehend verständigen. Aus den Ausbau der faschistischen Ge­werkschaftsbewegung, derConsederaziene Nazionale delle Corporazioni sindieali" verwandte Mussolini seine ganze Aufmerksamkeit

Andere Gesetze vervollständigten die Umwandlung d;s liberalen in den faschistischen Staat. Eine neue Provinzialordnung fettete die Bürokratie an die faschistische Herrschaft. Das bäuerliche Volk suckle man durch Dekret über dieBonifica integrale", d. h. der restlosen Urbarmachung italienischen Bodens, zu ge­winnen.

Militärische Erziehung der Ration.

Aber auch wenn Bauer und Arbeiter nicht für den Faschismus gew^H^en worden wären der Staat