Einzelpreis 10 Pfennig
Kasseler Neueste Nachrichten
Kasseler AbendZeilung Kasseler Tageblatt Hessische Abendzeilung
6rf6einuttfl8roetfe: wStbcnll. sechsmal nachmittags. AbonnementSvretS: Mr de» Mona» 2.10 Jt einjchl. 30 4 Trägerlobn bei freier Zustellung ins Haus, in der Gcichäiisslelle abgeholt 1.80 Jl. Postbezug monatl. 2.10 Ji ausfchl. Zustellgebühr. 3» Bällen höherer Gewalt besteht kein Anivruch aus Liekerung der Zeitung oder
aus Rückzahlung deS BezugSvrrtseS. Für daS Erscheinen von Anzeigen I« bestimmten Ausgabe», an besonderen Plätzen und für telephonisch erteilte Aufträge keine Gewähr. Juristische Sprechstunden: Dienstags und Kreitags 17—19 Uhr. Verlag. Schrtftleitung u. Druckerei: Köln. Strotze 10. Tel.-Sammelnummer 6800.
LtrzelaenvreAe: Geschäfts- und Kamtltenanzcigen die 30 mm-Zetle 11 4. Kleine Anzeigen aus Kastel das Won 7 4. «usw. Kleine Anzeigen die 30 mm brette Zeue 11 4. «»»eigen im Rcklameteil die 78 mm breite Zeile 45 4. Ofseitgebuhr W 4 (bet Zustellung 65 4). Gerichtsstand Kassel. Post,check: iirankkuN a. M. 8380.
Nummer 254»
Fre'tag, den 28. Oktober 1932
22. Jahrgang
Das Ende des Dualismus
Zusammenfassung der Zentrattnstanzen des Reiches und Preußens / Oberpräfideut v. Hülfen Kultusminister?
Reichsminister ohne Portefeuille
Dor der Eruennung von Bracht und Popitz
th. Berlin, 28. Oktober.
3“ der Preutzenfrage, die durch das Leipzi- ger Urteil in mancher Hinsicht auch problematisch ge- worden war, find im Laufe des heutigen Tages wei- tere Entschließungen des Reichslab inetts, des Reichs Präsidenten von Hindenburg und der kommissarischen preußischen Regierung zu erwarten. Dadurch wird der gegenwärtige Zustand in verschiedener Hinsicht grundlegend verändert, und man wird einen großen Schritt in der Richtung der Bereinigung der zentralen Instanzen des Reiches und Preuße» vorwärts tun.
Das Leipziger Urteil Hai bereits auf die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen hingewiesen, und es war in den letzten Tagen in unterrichteten Kreisen in Berlin bekannt geworden, daß die Reichsregierung bzw. die kommissarische Regierung in Preußen Schritte plante, die zur Verwirklichung des seit längerer Zeit bestehenden Projektes führen sollten. Die entsprechenden Entschließungen sind allerdings erst von der für heute mittag anberaumten Sitzung des Reichskabinetts zu gewärtigen, aber es steht schon jetzt einigermaßen fest, daß die Neugestaltung der Dinge sich im wesentlichen in folgender Form vollziehen wird:
Für mehrere preußische Ministerien werden neue leitende Persönlichkeiten berufen
und zwar auf dem Wege der Berwaltungsmatznahme durch den Reichskomissar für Preußen. So soll an die Spitze des preußischen Finanzministeriums der frühere Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Profcffor Popitz treten, während Dr. Bracht die Leitung des preußischen Innenministeriums behält. Es ist in diesem Zusammenhänge ferner davon die Rede gewesen, daß
der Oberprästdcnt in Kassel von Hülsen zum Leiter des preußischen Kultusministeriums
berufen werden soll. Diese Annahme scheint jedoch den Tatsachen vorauszueilen. Jedenfalls ist für den Augenblick mit einer derartigen Berufung noch nicht zu rechnen, sondern man nimmt an Berliner unterrichteter Stelle an, daß über die Betrauung des Herrn von Hülsen mit der Leitung des Kultusministeriums erst in einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung fallen wird.
Vereinigung von Ministerien
Das preußische Landwirtschaftsministerium wird dem Reichsernährungsminister von Braun unterstellt werden, das preußische Justizministerium wird voraussichtlich mit dem Reichsjustizministerium vereinigt, während das preußische Handelsministerium und das preußische Wohlfahrtsministerium wahrscheinlich gänzlich aufgelöst werden, sodaß der von diesen beiden Ministerien bisher vertretene Aufgabenkreis von anderen Ministerien mit übernommen werden muß.
In personeller Hinsicht steht eine weitere besonders wichtige Maßnahme bevor, die der Reichspräsident von Hindenburg durchzuführen gedenkt. Die Staatssekretäre Popitz und Bracht in einem späteren
Zeitpunkte würde dasselbe voraussichtlich auch für Herrn von Hülsen gelten — sollen voraussichtlich noch heute zu
Reichsministern ohne Portefeuille ernannt werden. Damit würde dann insgesamt ein Zustand herbeigeführt, bei welchem sämtliche preußischen Ressorts von Mitgliedern des Reichskabinetts verwaltet werden.
Es steht im Augenblick noch nicht fest, ob der Gesamtkomplex dieser Maßnahmen, d. h. die rechtliche Zusammenlegung bezw. Auflösung der einzelnen Ressorts, wie auch die personellen Maßnahmen im Rahmen eines einzigen Regierungsaktes vollzogen werden, oder ob, wie man es für wahrscheinlicher hält, für heute zunächst nur die Ernennung der Herrew Popitz und Bracht zu Reichsministern ohne Portefeuille zu erwarten ist, während die verwaltungsmäßigen Maßnahmen, also die Ueberführung bezw. Auflösung einzelner preußischer Ressorts für Anfang nächster Woche Vorbehalten bleibt. Darüber wird in der heutigen Sitzung des Reichskabinetts voraussichtlich eine Entscheidung fallen.
Gestern hat bereits eine Sitzung der kommissarischen preußischen Regierung staltgefunden, in der die heutige Reichskabinetts- sitzung vorbereitet wurde.
Keine Kampf maßnahmen gegen Brau»
Alle diese mitgeteilten Maßnahmen sind nicht als Kampsmaßnahmen gegen das Kabinett Braun auszufassen, sondern es wird hiermit ein Weg eingeschlagen, der in staatsrechtlicher Hinsicht nach Ansicht der maßgebenden Kreise sowohl auf Grund der einschlägigen Versassungsbestimmungen wie auch auf Grund des Leipziger Urteils von der preußischen Staatsregierung schwerlich angefochten werden kann. Nachdem schon am Mittwoch eine Unterredung zwischen Staatssekretär Meißner und dem Vertreter der preußischen Regierung Ministerialdirektor Dr. Brecht startgefunden hat, ist anzunehmen, daß der Ministerpräsident Braun über die Absichten des Reichspräsidenten und- des Reichskanzlers unterrichtet ist.
Die Tatsache, daß für den morgigen Sonnabend eine gemeinsame Unterredung des Reichspräsidenten mildem Reichskanzler und dem preußischen Ministerpräsidenten Braun vereinbart ist, läßt erkennen, daß über die in Aussicht stehenden Maßnahmen eine grundsätzliche Verständigung angebahnt ist, da andernfalls ein solcher Empfang bei Hindenburg kaum in Frage käme. Der Dualismus zwischen Reich und Preußen würde also durch die oben mitgeteilten Maßnahmen, welche heute der Beschlußfassung des Rcichskabinetts unterliegen, grundsätzlich beseitigt, aber auf einer Basis, wie sie auch von dem Leipziger Urteil des Staatsgerichtshofes vorgezeichnet ist.
Telegraph berichtet, daß in einigen Tagen ein Vertrag zwischen der französischen Regierung und Vertretern des Staates Syrien unterzeichnet werden wird. Dieser Vertrag werde dem zwischen Großbritannien und dem Irak abgeschlossenen Vertrage entsprechen, mit anderen Worten, das französische Mandat in Syrien werde zu Ende gehen, dagegen für den Libanon und wahrscheinlich auch für Al- witieu bestehen bleiben.
Krankhaftes Sicherheitsbedürfnis
Paris, 28. Oktober.
Der radikale Abgeordnete Pierre Cot schreibt heute in der „Republique" über die Abrüstungs- und Sicherheitssrage uno betont die Tatsache, daß alle Franzosen vom Gedanken nach Sicherheit besessen seien, müsse angesichts der moralischen und wirtschaftlichen Zustände Deutschlands als etwas krankhaft bezeichnet werden. Morgen drohe noch kein Krieg. Frankreichs Sicherheit hänge von der allgemeinen Sicherheit ab und von allgemeiner Sicherheit könne solange nicht die Rede sein, wenn nicht zwischen den einzelnen Völkern ein gewisser Gleichgewichtszustand bestehe, der eine Gleichheit des Regimes zur Voraussetzung habe. Man müsse also anerkennen, daß sich die Deutschen, Oesterreicher und Ungarn nicht in Sicherheit fühlten. Die Aufrechterhaltung des Lo-
earnoabkommens und der Entwaffnung Deutschlands seien die beiden Hauptelemente der Sicherheit Frankreichs. Müßte Frankreich daher, um diese beiden Elemente zu behalten, einige Divisionen opfern und auf Angriffswaffen verzichten, so dürfe es nicht zögern, das zu tun, denn es würde für das Opfer reichlich belohnt werden.
Haussuchung im Eher-Verlag
München, 28. Oktober.
Nach einer Meldung des „Völkischen Beobachters" haben am Mittwoch fünf Kriminalbeamte eine Haussuchung in den Räumen der Reichspropadandaleitung der NSDAP sowie in den Räumen des Zentralpartei-Verlages Franz Eher vorgenommen. Die Beamten hätten angegeben, im Auftrage des Reichskanzlers nach einer Rednerinformation betitelt „Reichskanzler von Papen im Lichte feinet Politik suchen zu müssen. Bei der Reichspropagandaleitung feien auch acht Exemplare dieser Druckschrift beschlagnahmt worden. Zur Begründung dieser Beschlagnahme fei angeführt worden, daß sie wegen einiger Ausführungen über den Schwiegervater des Reichskanzlers erfolgt fei.
Der faschistische Staat
Von Dr. Friedrich Bogenhard.
Wenn Roosevelt siegt...
(Eigener Drahtbericht.)
Paris, 28. Oktober.
Ter Sonderberichterstatter des „Matin", der sich anläßlich der Präsidentenwahlen nach den Vereinigten Staaten begeben hat, erklärt, wenn der demokratische Kandidat Roosevelt zum Präsidenten gewählt werden würde, würde Staatssekretär Stimson entweder durch Owen A o u n g, Newton Baker, den ehemaligen Kriegsminister aus der Zeit WUsons, oder Norman Davis, den derzeitigen amerckanischen Delegierten auf der Abrüstungskonferenz ersetzt werden. Man glaubt jedoch, daß Owen Aoung eine derartige Berufung ablehnen werde, sodaß die beiden anderen in die engere Wahl kämen.
Zum amerikanischen Botschafter in Paris würde Gerard, der letzte amerikanische Botschafter in Berlin vor Eintritt Amerikas in den Krieg ernannt werden Auch Oberst House würde sich wieder aktiv am politischen Leben beteiligen.
Die Viermächtekonferenz
London, 28. Oktober.
„Times" schreibt: Es besteht guter Grund zu der Annahme, daß die Pause, die infolge des zeitweiligen Zusammenbruch» des Plans einer Bier
mächtekonferenz eintrat, gut genützt worden ist. Es steht noch nicht fest, ob der Plan in seiner ursprünglichen Gestalt wieder ausgenommen werden wird oder nicht. Aber das ursprüngliche Ziel wird entschiedener denn je angestrebt. Man hält es für möglich, daß Macdonald und Sir John Si* mon nächste Woche nach Genf gehen werden; doch ist noch nichts endgültiges darüber entschieden.
lieber die Besprechungen, die Norman Davis, der amerikanische Delegierte bei der Abrüstungskonferenz, in London geführt hat, bemerkt das Blatt, daß man gute Fortschritte erzielt habe in dem Bemühen, den britischen und den amerikanischen Standpunkt in der Frage der künftigen Marineprogramme beider Staaten einander zu nähern. Das schwierigste Problem sei, eine Vereinbarung über irgend eine sofortige eindrucksvolle Flottenveiminderung zu erzielen, die der Abrüstungskonferenz als Beispiel für eine allgemeine Herabsetzung der Streitkräfte vorgehalten werden könnte. Aber bet dem guten Willen, der bei den Londoner Besprechungen geherrscht habe, erschienen die Hindernisse nicht unüberwindlich.
*
In gut unterrichteten Pariser Kreisen vermutet man, wie «in französischer Korrespondent dem Dayly
Heule jährt sich der Jahrestag beS Marsches aus Rom zum geinten Mal. Der «a-hsotgeude Artikel schildert die Ereignisse nach dem 28. Oktober 1922: den Uebergang des Parlamentarismus zum neuen Korporationsftatut.
Roms Bürgerschaft atmete erleichtert auf, als Mussolini am 29. Oktober 1922 — allen Befürchtungen zuwider — eine Parlamentarische Regierung bildete. Lag den Faschisten aber wirklich etwas an der Aufrechterhaltung des Parlamentarischen Systems? Mussolini ließ aber gar keinen Zweifel darüber aufkommen, daß er mit den alten Regierungsmethoden zu brechest wünschte. Er beeilte sich keineswegs, mit seiner Regierung vor das Parlament zu treten. Es machte ihm Spatz, seine Widersacher einzuschüchtern. Die Volksvertreter in Monteeitorio standen unter einem furchtbaren Druck, als Mussolini schlietzlich geruhte, ihnen sein Kabinett vorzustellen. Nur 116 Abgeordnete wagten es, Mussolini durch ein Mißtrauensvotum herauszufordern. 306 willigten, unter dem Zwang der Not, in das Vertrauensvotum ein. Mussolini hatte das Spiel gewonnen.
Er begnügte sich indes nicht mit der Vertrauenskundgebung der Parlamente. Ihm kam es jetzt daraus an, seine Herrschaft für alle Ewigkeit zu sichern. Seine Gegenspieler, Populari und Sozialisten, sollten unerbittlich zrusammengehauen werden. Das ließ sich auf völlig legalem Wege nur durch eine Wahlreform erreichen.
Mussolinis listiges Wahlgesetz sicherte jener Liste, die die stärkste Stimmenzahl auf sich bereinigte, in Bausch und Bogen zwei Drittel der Mandate zu. In das letzte Drittel durften sich dann die übrigen Parteien ihrer Stärke gemäß teilen. Die Wahlreform versetzte der Opposition einen tödlichen Schlag. In dumpfer Verzweiflung versuchte die Regierungsopposition, noch Verbesserungen am Wahlgesetz anzubringen. Bei der entscheidenden Abstimmung kam die Wahlreform mit 235 gegen 139 Stimmen durch. Don Sturzo, der geistliche Führer der Popolari, resignierte.
Mussolini verrechnete sich nicht. Die Aprilwahlen von 1924 machten die faschistische Gruppe zur stärksten Kammerfraktion. Praktisch war damit „auf völlig legalem Wege" der faschistischen Partei die absolute Macht im Staate zugefallen.
Die neue Arbeitsordnung.
Ein Gegner war überwältigt; andere bedrohten immer noch die Existenz des faschistischen Staates. Noch stand ja die Mehrheit des Volkes nicht hinter dem neuen System. Mussolini sah die Notwendigkeit ein, feine Herrschaft auf eine noch breiterere und sicherere Grundlage zu stellen.
Am 21. April 1927 veröffentlichte Mussolini die berühmte „Variabel Lavoro". Durch die „Carla del Lavoro", das „grundlegende Dokument des Regimes, hoffte Mussolini die Arbeiterschaft mit dem fafchistischen Staate zu versöhnen. Der Tätigkeit des arbeitenden Menschen sollte das neue Arbeitsgesetz einen höheren Sinn geben.
Der faschistische Staat . .. Wie sieht er aus? Er ist ein Korporationsstaat.
Die Berufsstände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind — für sich getrennt — in Syndikate zusammengefaßt. Für jeden Berufszweig genießt nur ein Syndikat staatlichen Schutz, sodaß in der Tat der Staat die Berufsverfassung weitgehend bestimmt. Neben den Syndikaten (vergleichbar etwa den alten Gewerkschaften) gibt es noch ein Organ, das die wirtschaftlichen Interessen von Arbeit und Kapital zum Ausgleich bringt: die Korporationen. Hier suchen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gemeinsamer Aussprache über die Möglichkeiten der nationalen Produktion zu verständigen. Syndikate und Korporationen also — vollziehende Organe für den obligatorifchen Arbeitsvertrag, das Schlichtungswesen usw. — kennzeichnen vor allem den faschistischen Staat. Das privatwirtschaftlich-kapitalistifche System wird von Mussolini grundsätzlich aufrechterhalten. Aber der Faschismus setzt dem Unterneh- mungsstnn der Arbeitgeber Grenzen: weniger im Menschenrecht des Einzelnen, als in der neuen Ordnung des Staates.
Es entspricht nur dieser faschistischen Arbeitsordnung, daß Streiks grundsätzlich verboten sind — als ein Vergehen wider das nationale Interesse. Das Gleiche gilt aber auch von Aussperrungen. Die nationale Produktion — das ist das A und O des Korporationsstatus. Demzufolge untersagte man den Syndikaten jedwede internationale Organisation. Kapital und Arbeit sollten zusammenwirken. Es blieb allerdings nicht aus, daß Störungen in diesem Mechanismus des Ausgleichs zwischen Kapital und Arbeit auftraten.
Hierarchie des Faschismus.
Mussolini krönte fein Aufbauwerk durch die Schaffung einer korporativen (ständischen) Volksvertretung und eines den Ständen übergeordneten „Großrats". Damit war der Parlamentarismus, den Mussolini zuerst noch gelten ließ, völlig beseitigt. Alle Macht lag in den Händen faschistischer Führer. Wohl regte sich bei der Verabschiedung der Gesetze im Parlament noch schwacher Widerstand. Was focht das aber Mussolini an?
Nach der Zerschlagung der Popolari — des italienischen Zentrums — stand noch ein mächtiger Gegner im Felde: die Arbeiterschaft. Der Premierminister leitete unverzüglich eine umfassende Wer- bungsaklion unter den Gewerkschaften ein. Sozialpolitisch konnte er sich sogar mit ihnen weitgehend verständigen. Aus den Ausbau der faschistischen Gewerkschaftsbewegung, der „Consederaziene Nazionale delle Corporazioni sindieali" verwandte Mussolini seine ganze Aufmerksamkeit
Andere Gesetze vervollständigten die Umwandlung d;s liberalen in den faschistischen Staat. Eine neue Provinzialordnung fettete die Bürokratie an die faschistische Herrschaft. Das bäuerliche Volk suckle man durch Dekret über die „Bonifica integrale", d. h. der restlosen Urbarmachung italienischen Bodens, zu gewinnen.
Militärische Erziehung der Ration.
Aber auch wenn Bauer und Arbeiter nicht für den Faschismus gew^H^en worden wären — der Staat