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Kasseler Neueste Nachrichten

Kasseler AbendZeilung

Kasseler Tageblatt

Hessische Abendzeitung

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Nummer 252»

Mittwoch, den 26. Oktober 1932

22. Jahrgang

Das alte Preußenkabinett tagt!

Brecht und Badt erstatte» Bericht / Neichsregierung wartet ab / Unterhaus lehnt Mitztrauensautrag ab

Fühlungnahme mitHindenburg?

Don unjerer Berliner Schriftleitung.

Macht / Recht / Politik (Bon unserer Berliner Schriftleitung).

th. Berlin, 26. Oktober.

Nachdem der Staatsgerichtshof gestern das Urteil i« de« Streitfall zwischen der Neichsregierung und der preußischen Staatsregierung gesprochen hat, wird die Reichsregierung zunächst abwarten, welche Konsequenzen die alte preußische Regierung a- 8 diesem Urteil zu ziehen gedentt. Gestern hat eine U. erredung zwischen dem Reichskanzler, dem Reichs­innenminister und dem Reichskommissar für Preußen Dr. Bracht über die durch das Urteil geschaffene Lage stattgefunden, während der Reichspräsident von Hin­denburg durch den Staatssekretär Meißner über den gleichen Gegenstand unterrichtet wurde. Eine Kabi- nettsttzung hat dagegen nicht stattgesunden.

Für heute vormittag habe Ministerprästdent Braun eine Sitzung der alten preußi­schen Regierung einberufen, die ohne Behinde­rung durch die Reichsregierung im Preußischen Wohl- fahrtsministerium stattfand.

Die Sitzung begann um 10 Uhr unter Brauns Vorsttz. An dieser Sitzung nahmen sämtliche preußi­schen Staatsminister teil. Als der Ministerpräsident Otto Braun kurz vor 10 Uhr im Auto vor das Wohl- fahrtsm'.nisterit'.m vorfuhr, begrüßten ihn lebhafte Hochrufe der oort versammelten Menge. Die Sitzung wurde mit kurzen Worten des preußischen Minister­präsidenten Otto Braun eröffnet, und dann werden die beiden Ministerialdirektoren Dr. B r e ch t und Dr. Badt, die den preußischen Standpunkt in Leipzig vertreten haben, über das Leipziger Urteil, seine Be­gründung und seine Folgen Vortrag halten. Im An­schluß daran wird das Staatsministerium beschließen, welche Schritte zu ergreifen sind.

Der erste Schritt der preußischen Regierung dürfte, wie dieB. Z." vermutet, dem Reichspräsidenten gel­ten. Nach allem was man hört, ist von der Kabinetts- fktzung der preußischen Regierung ein Beschluß zu er­warten, der den Ministerpräsidenten Braun be- vollmächtigt und beauftragt, sofort mit dem Reichspräsidenten die durch den Urteilsfpruch von Leipzig geschaffene Lage zu erörtern. Sollte keine Einigung mit der Reichsregierung erreicht wer­den, dann bliebe noch der Weg über den Reichs- rat übrig.

Heute nachmittag, spätestens morgen wird dann noch eine Sitzung der kommissarischen preu­ßischen Staatsregierung stattfinden, um sich mit dem gleichen Gegenstand zu befassen. Aus der Tatsache, daß diese ganze Reihe von Beratungen statt- findet, ergibt sich zunächst, daß auf Seiten der Reichs­regierung die Absicht besteht, die Sachlage zu prüfen und dabei die Initiative gewissermaßen der alten preußischen Regierung zu überlassen.

Welche gunlt tonen das Kabinett Braun für sich in Anspruch nehmen will und wie es diese Funktionen auszuüben gedentt, wird sich im einzelnen erst aus den heutigen Beratungen ergeben; ebenso aber auch, in welchem Umfange die Reichsregierung die Ansprüche der alten preußischen Regierung für tragbar erachtet. Soweit es sich z. B. um die Beantwortung vonFrage» im PreußischenLandtag han­delt, würden keinerlei Bedenken bestehen. Anders liegt es jedoch bei der Stimmenabgabe der preußischen Re­gierung im preußischen Staatsrat. Dieser würde attwnsunfähig werden, wenn sowohl die alte wie die neue preußische Regierung dort ihre Anschauungen vertreten und chre Stimmen abgeben wollten. Aehn- lich liegen die Dinge für den Reichsrat. Der jetzige Vertreter Preußens im Reichsrat, Ministerialdirektor N o b i s, braucht übrigens, entgegen anders lauten­den Meldungen nicht abberufen zu werden, da er be­reits vor dem 20. Juli, also noch unter der alten preußischen Regierung, zum Vertreter im Reichsrat bestellt worden ist. Die Reichsregierung wird dem Kabinett Braun übrigens seine alten Diensträume nicht wieder zur Verfügung stellen, sondern die alte Regierung besitzt die Möglichkeit, in den Geschäfts­räumen im Landtag bezw. im Preußischen Wohl- fahrtsministerium, welches ihr dafür ausdrücklich überlassen worden ist, ihre Beratungen abzuhalten.

In maßgebenden Kreisen wird im übrigen nicht bestritten, daß eine Verständigung nach dem 6. Novem­ber versucht werden müsse. Wenn eine Mehrheit aus Deutschnattonalen, Nationalsozialisten und Zentrum nach dem 6. November im Reich und in Preußen glei­chermaßen möglich sein sollte, so könnte daraufhin ein Präsidialkabinett im Reiche und in Preußen errichtet werden, welches sich auf die gleichartigen Mehrheiten in den beiderseitigen Parlamenten stützen würde. Wenn aber diese Möglichkeit sich nicht ergibt und in­folgedessen auch ein neuer preußischer Ministerpräsi­dent, der sowohl den Jntenswnen der Reichsregie­rung, wie auch den politischen Bedürfnissen des Lan­der Preußen entspricht» nicht gewählt werden kann.

so bliebe der Weg der Reichsreform mit den Hilfsmit­teln der (»taatSbeiträge. (Siehe auch den Artikel Macht Recht Politik".)

Der französische Sicherheitsplan

Paris, 26. Okwber.

Quotidien" macht heute einige Angaben über den mutmaßlichen Inhalt des französischen Sicherheits­und Abrüstungsplanes, soweit er sich auf den Aus­bau des französischen Heeres bezieht. Nach dem Blatt soll der Plan die Herabsetzung der M i- litärdienstzeit von 12 auf 9 Monate vorsehen. Gerade gegen diesen Teil des Planes hätten Marschall Petain und General Weygand zahlreiche Einwendun­gen erhoben. Die Zahl der Divisionen würde von 20 auf 12 herabgesetzt werden. Der Plan würde durch eine Organisation von Milizen und eine Erhöhung der Ausbildungsperiode für die Reservisten vervollständigt werden. Außer­dem sehe man auch eine besonders aktive militärische Vorbereitung der I u g e n d vor Eintritt in das Heer vor.

Dr. Th. Der Urteilsspruch, den der höchste deutsche Gerichtshof in dem Streite zwischen der Reichsregie­rung und der preußischen Regierung gefällt hat, er­füllt zwar zunächst lediglich den Zweck, eine juristische Klärung der Sachlage herbeizuführen, aber er weist darüber hinaus zugleich den Weg, den die verant­wortlichen Persönlichkeiten nunmehr gehen müssen, wenn der bisherige unerträgliche Zustand alsbald durch eine für die praktische Politik dauernd tragbare Regelung abgelöst werden soll. Am 20. Juli hat die Reichsregierung mit der Verordnung des Reichsprä­sidenten, durch welche die preußische Regierung ihres Amtes enthoben und ein Reichskommiffar in Preußen eingesetzt wurde, zunächst den Weg der Macht beschritten. Die preußische Regierung hat dagegen an das Recht appelliert. Das Leipziger Urteil ist in doppeltem Sinne ein politisches Urteil. Einmal trägt eS den politischen Verhält­nissen in Deutschland über den bwtzen Buchstaben des Gesetzes hinaus Rechnung. Man wußte im vor­aus, daß eS so kommen würde, denn schwerste Folgen hätten sich ergeben müssen, wenn daS Reich in diesem Rechtsstreite vollkommen unterlegen wäre. Ein völli­ger Umsturz der in den letzten Monaten geschaffenen Verhältnisse einschließlich einer RegierungS- und viel-

IX

alter Lahtons Absage

(Eigener Drahtbericht.)

London, 26. Oktober.

Sir W n l t e r L a y t o n hat seine Funktionen als Wirtschaftssachverständiger im Vorbereitenden Aus­schuß für die Weltwirtschaftskonferenz wegen Mei­nungsverschiedenheiten mit der Regierung niederge- lcgt.

Sir Walter Laywn begründet in einem Schreiben an den Premierminister seinen Rücktritt von dem Amte als Wirtschaftssachverständiger im Vorbereiten­den Ausschuß der Weltwirtschaftskonferenz folgender­maßen:

Die Regierung und ich sind über verschiedene Punkte einer Meinung, besonders darüber, daß die Regelung der Kriegsschulden und die schnelle Besei- ttgung der Maßregeln, die den Welchandel lahmlegen wesenttiche Bedingungen für ein gutes Funktionieren eines neuen internationalen Finanzabkommens sind. Indessen bestehe» Meinungsverschiedenheiten zwischen der Regierung und mir über die neuen Maßregeln, die erforderlich sind, um dem internationalen Handel seine Bewegungsfreiheit wiederzugeben. Die Regie­rung ist der Meinung, daß das gewünschte Ergebnis vielleicht durch individuelle Verhandlungen mit frem­den Regierungen in den Grenzen der in Ottawa er­reichten Vereinbarungen unter strikter Aufrechterhal­tung unserer Rechte als meistbegünstigter Nation er­reicht werden kann. Ich fürchte, daß die zweiseitige Verhandlungsmethode ans das Schutzzollsystem in der Welt im allgemeinen wenig Einfluß auSüben würde. Ta eine radikale Aenderung in der Welthandelspolitik nicht in Aussicht steht, so glaube ich nicht, daß die Weltwirtschaftskonferenz in der Währungsfrage irgend ein befriedigendes Ergebnis haben kann.

Macdonald

hat in Beantwortung des Schreibens Sir Walter LaytonS feinem Bedauern über dessen Rücktritt Aus­druck verliehen. Er erklärte, er gebe die Hoffnung nicht auf, daß Lavton seine Arbeitskraft weiter in den Dienst der Weltwirtschaftskonferenz stellen werde. Man dürfe nicht behaupten, daß alles, was die Re­gierung Vorschläge, dahin gehe, individuelle Handels­verträge abzuschließen, die lediglich darauf hinaus­liefen, daß England als meistbegünstigte Nation be­handelt werde, um ein Höchstmaß von vorteilhafter Behandlung zu erreichen. Ich glaube, so fügte Macdo­nald hinzu, daß die Hauptdifferenz zwischen uns die verschiedenartige.Einschätzung der Fortschritte ist, die auf dem von Lavton empfohlenen Richtlinien erreicht werden können. Diese Fortschritte hängen von der Politik anderer Länder ebenso sehr ab wie von unse­rer eigenen Politik.

Anterhans lehnt

Mißtrauensantrag ab

London, 26. Oktober.

Das Unterhaus hat den von der oppositionellen Arbeiterpartei eingebrachten Mißtrauensantrag gegen die Regierung mit 462 gegen 55 Stimmen abgelehnt.

Der MißtrauenZantrag der opposttionellen Arbei­

terpartei war damit begründet, daß die Regierung wirksame Schritte gegen die Wirtschaftslage in Groß­britannien nicht getan habe, wie dies die wachsende Zahl der Arbeitslosen zeige.

In der Debatte kritisierte Lansburh die Politik der Regierung, die kein Heilmittel wisse, um die Lage der Arbeitslosen zu bessern. Er erklärte: Wir werden daS Volk auffordern, uns die Macht zu geben, die In­dustrien in unsere Hände zu nehmen, damit wir sie reorganisieren können.

MacdonalS trat Lansbury entgegen. Er sagte, wenn man das Arbeitslosenproblem erfolg­reich behandeln will, mutz man z. B. Probleme lösen, wie sie sich aus den finanziellen Bestimmungen des Versailler Vertrages ergeben, man muß daS Abkom­men von Lausanne weiter durchführen und weiter für die Weltwirtschaftskonferenz arbeiten, um zu einem wirtschaftlichen Abkommen zu gelangen.

Mussolinis Propagandarede

Mailand, 26. Okwber.

Ministerpräsident Mussolini hielt Dienstag hier auf dem Domplatz vor einer riesigen Menschen­menge eine Rede, in der er u. a. erklärte:

In zehn Jahren wird Europa faschistisch oder faschistert sein. Die Kluft, die die Zivilisation der Gegenwart spaltet, kann nicht anders überwunden werden alS durch die Lehre und die Weisheit RomS. Deshalb zählen wir nicht die Jahre. Ich verachte Ruhe und Stillstand, ich bin begierig, mich neu zu er­proben und sehne mich nach neuen Mühen. Wie nie­mals in 27 Jahrhunderten italienischer Geschichte ist daS italienische Volk heute einig und bereit. Wenn man mich an ein Versprechen erinnert, daS ich im Jahre 1926 in der Rede machte, die manRede des Aufstiegs" nannte, so ist damit nicht gesagt, daß daS faschistische Regime, am Ende der großen Zeremonien und Feierlichkeiten, nicht noch andere Proben seiner Macht gibt ourch einen Akt der Großherzigkeit gegen die Enttäuschten, gegen die Opfer anti- fafchistischer Agitation und gegen die, die es sich in den Kopf gesetzt haben, durch unnütze Parolen den Ausstieg eines VolkeS zu hemmen. Dieser Akt wird nach seinem wahren Wert beurteilt werden. Wir wer­den bis dahin unsere Verteidigungsmittel nicht auf­geben; besonders jenseits der Grenzen, so man das hier Vollzogene nicht ernst genug betrachtet, möge man wissen, daß eS unabänderlich ist.

Neue Schikane« gegen Danzig

Warschau, 26. Oktober.

Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, Oberst Prystor, hat am Montag ein Ministerrat stattgefun­den. Hierbei wurde beschlossen, an allen Kassen ber polnischen Eisenbahnen, auch an jenen, die sich tm Gebiete der Freien Stadt Danzig befinden, Zahlun­gen von nun an ausschließlich in polnischer Währung entgegenzunehmen. Die polnische Presse verbreitet diese Meldung zum Teil unter triumphierenden lleber- schriften wieNur polnisches Geld in Danzig an den EisenLahnkasseu".

leicht einer Reichspräsidentenkrise wären unausbleib­lich gewesen. Zum andern trägt dieses Urteil aber auch insofern einen politischen Charakter, indem eS aus den Grundlagen des Rechts heraus selbst den Weg zur politischen Verständigung weist.

Die Tatsache, daß baS Leipziger Urteil zu einem Teil dem Standpunkt der Reichsregierung, zum an­dern Teil dem Swndpunkt der Länderregierungen beipflichtet, ge st atteteS nicht, vondemSiege der einen ober ber anderen Pattei zu sprechen. Das Hauptmerkmal dieses Urteils ist darin zu erblicken, daß eS die jetzt in Preußen ge­schaffenen neuen Machtverhältnisse im wesentlichen anerkennt, daß eS also der kom­missarischen Regierung die Befugnisse zur Weiter­führung der preußischen Verwaltung und zur Hand­habung ber staatlichen Machtmittel in Preußen zu- erkennt, daß eS aber die rein staatsrechtlichen Funk­tionen davon auSnimmt, die es ausschließlich der alten preußischen Regierung zuspricht. Ans die An­erkennung, die der RechtSstandpnntt des Reiches im ersten Teile des Urteils erfährt, stützte sich daher auch die sehr zuversichtlich gehaltene erste Stellungnahme der Reichsregierung, die unmittelbar nach dem Be­kanntwerden des Urteils in Berlin als sogenannte Sprachregelung" der amtlichen Stellen mitgeteilt wurde. In dessen ist in dieser ersten Stellungnahme wohl doch etwas zu wenig Gewicht auf die Tatsache gelegt worden, daß der Standpunkt der Kläger doch in einigen nicht unwichtigen Punkten in Leipzig ob- gesiegt hat. Auf diesem Gebiete, nämlich der Ver- tretung Preußens im Reichsrat und in den Parla­menten, hat die Reichsregierung bezw. die kommissari­sche preußische Regierung allerdings schon bisher Zu­rückhaltung geübt, sodaß sie jetzt nicht in die Zwangs­lage versetzt wird, irgendwelche Maßnahmen rück- gängig machen zu müssen.

Die Begründung beS Urteils enthält eine Reihe sehr interessanter Gesichtspunkte, aus denen die Not­wendigkeit der erwähnten Zweiteilung des Rechtsspruches sehr klar hervorgeht. Die Maßnahmen der Reichsregierung stützten sich seinerzeit sowohl auf den ersten wie auf den zweiten Absatz des bekannten Artikels 48 der Reichsverfassung, auf welchem alle Notverordnugen des Reichspräsidenten beruhen. Der erste Absatz gibt ihm das Recht, eine Landesregie­rung, die ihre Pflichten nicht erfüllt, eventuell mit Waffengewalt zu dieser Erfüllung anzuhalten.

Der Staatsgerichtshof hat nun in jeder Hinsicht die Frage verneint, daß die preußische Regierung sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habe. Attikel 48, Absatz 1 scheidet also als Grundlage für die Maß­nahmen der Reichsregierung auS, worin ein be­merkenswerter Erfolg der Klägeer gegen die Reichs­regierung liegt. Dagegen hat der Staatsgerichtshof in vollem Umfange anerkannt, daß die Maßnahmen deS Reichspräsidenten und der Reichsregierung auf­grund eines Zustandes getroffen wurden, bei welchem tatsächlich Gefahr im Verzüge war, sodaß Attikel 48 Absatz 2 als Rechtsgrundlage für die kommissarische Regierung in Preußen restlos anerkannt wird, denn dieser Absatz bestimmt, daß der Reichspräsident zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung bestimmte Notmatznahmen über den Rahmen der sonst geltenden Verfassungsbestimmungen hinaus treffen kann.

An dieser Stelle kommt jedoch die wichtige Ein­schränkung, aus der sich die Zweiteilung des Urteils erklärt. Die im Artikel 48 Absatz 2 gegebene Er­mächtigung erstreckt sich auf die Außerkrafl- setzung von sieben sogenannten Grund­rechten ber Verfassung, aber dieser Absatz kann nach dem Spruch des Staatsgerichtshofes nicht oie Grundlage für Maßnahmen bilden, durch welche andere Artikel der Neichsverfassung berührt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Um einen solchenanderen Artikel" handelt es sich aber bei den Verfassungsvorschriften über die Stellung der Länder innerhalb beS Reiches. Deshalb mußte der Staats­gerichtshof ber kommissarischen Regierung in Preu­ßen das Recht aberkennen, die Funktionen für die staatsrechtliche Vertretung Preußens im Reichsrat und in den Parlamenten zu übernehmen. Diese Funktionen bleiben der alten preußischen Regierung Vorbehalten.

Somit bestehen nunmehr in Preußen zwei Re­gierungen nebeneinander: die kommissari­sche Regierung, die den gesamten Verwaltungsapparat in der Hand hat und die die tatsächliche Gewalt in Preußen auSiibt, daneben die alte preußische Regie­rung, deren Tätigkeit sich auf die Vertretung Preu­ßens gegenüber dem Reiche und den Ländern sowie den Parlamenten beschränkt. Man darf dem Staats- gerichtShof keinen Vorwurf daraus machen, daß da- »tte» i» d»r Praxis vollkommen unhalt-