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Meier Neueste NachMeu
Kaffeler Abendzeitung
Stemmer 150*
Mittwoch, 29. Ium 1932
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Die zukünftige Form -er „Tribute
Gklarekurieil erst in einem Jahr rechtskräftig
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Oie französische Darstellung..
Wintersorgen -er Wilhelmstraße
Bon unserer Berliner Schriftleitung.
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Dr. Th.
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Berlin, 29. Juni.
[tet nunmehr Gebrauch, indem er in der neuen Durchführungsverordnung für das ganze Reichsgebiet folgendes anordnet:
§ 1 besagt, daß alle öffentlichen Versammlungen und Umzüge spätestens zwei Tage vorher anzumelden stnd und zwar ist bei der Ortspolizeibehörde der Platz, die Zeit und der Zweck der Veranstaltung mit- zuteilen. Derartige Veranstaltungen können in Einzelfallen verboten werden, wenn Gefahr im Verzüge ist- Außerdem ist die Ortspolizeibehörde befugt, solche Versammlungen oder Umzüge nur unter einer be- strmmten Auflage zuzulassen und ste aufzulösen, wenn sie entweder nicht angemeldet waren oder wenn sie verboten waren und trotzdem stattfanden, oder wenn sich die Veranstalter den von der Polizeibehörde auferlegten Bedingungen nicht unterwerfen.
§ 2 enthält Strafbestimmungen, worin Gefängnisoder Geldstrafen oder auch beides für Uebertretungen angedroht werden. Jedoch ist ein Milderungsparagraph vorhanden, der für diejenigen Fälle gilt, in denen mit den Versammlungen oder Umzügen keine politischen Zwecke verknüpft waren, oder in denen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eintrat Beide Verordnungen, die Notverordnung und die Durchführungsverordnung sind gestern vom Reichspräsidenten unterschrieben worden.
Im § 2 wird dem Reichsinnenminister die Befugnis gegeben, im ganzen Reich oder für einzelne Reichsteile Versammlungen und Umzüge sowie das Uniformtragen zu verbieten und im Falle der Widersetzlichkeit Strafen anzudrohen. Damit wird die Befugnis zu allgemeinen Verboten, die den Länderregierungen genommen worden ist, nunmehr für den Notfall dem Reichsinnenminister übertragen.
§ 3 handelt von den Plakaten, Flugschriften und Flugblättern, die, falls sie zu Gewalttätigkeiten aufreizen, beschlagnahmt und eingezogen werden können. Darauf hat die Ortspolizeibehörde zu achten.
§ 4 bestimmt schließlich, daß die Verordnung mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft tritt.
Gleichzeitig erscheint die Durchführungsverordnung des Reichsinnenministers zum § 4, Absatz 2 der ersten Notverordnung. Darin war eine sogenannte „Kann- Vorschrift" enthalten, die dem Reichsinnenminister die Ermächtigung gab, die Abhaltung von Demonstrationen irgendwelcher Art im einzelnen zu regeln. Von dieser Ermächtigung macht der Reichsinnenmini-
„Das Vertrauen der Welt kann nur wiederhcrge- stellt werden, wenn die gesamten Mächte sich entschließen würden, die Diskrimination des Versailler Vertrages zu beseitigen, denn sobald die Gleichberechtigung Deutschlands und die Sicherheit hergestellt werde würde der Reichskanzler es für möglich halten, daß Deutschland an der allgemeinen Anstrengung zum Wiederaufbau der Weltwirtschaft seinen Anteil in Form eines Beitrages zahle, der selbstverständlich die vollkommene Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zwischen Deutschland und der Welt zur Voraussetzung habe."
Berlin, 29. Juni.
Tie Ausfertigung des schriftlichen Sklarck-Urteils wird die Strafkammer, die das Urteil am Dienstag fällte, voraussichtlich einige Monate beschäftigen, so
politischen Kreisen in Berlin vorherrscht, ist ohne weiteres in dem schleppenden Gang der außenpolitischen Verhandlungen zu erkennen, von denen ja nicht nur die Lösung der Reparationssrage im engeren Sinne, sondern damit zugleich das Problem der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa und damit die Möglichkeit einer allmählichen wirtschaftlichen Gesundung in Deutschland abhängt. Stärker als je tritt die innere Verbundenheit der außenpolitischen und der wirtschaftlichen Aufgaben zutage. Wenn der Reichskanzler in Lausanne das vielfach scharf kritisierte Wort „Kompensationen" angewendet hat, so konnte damit selbswerständlich nichts anderes gemeint sein, als der Versuch eines gegenseitigen Ausgleiches wirtschaftlicher und politischer Ansprüche, eines Ausgleiches, bei welchem allen Verhandlungspartnern die nun einmal notwendigen Verzichte und Opfer durch die Möglichkeit wirtschaftlicher Gewinne und Verbesserungen, die man nur auf dem Wege gemeinsamer Operationen erzielt, erleichtert werden. Wenn aber das Ende der Konferenz von Lausanne nichts anderes als eine bloße Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt bringt, nichts a.s das Eingeständnis, daß man zunächst aus Amerika warten müsse, um zu einer europäischen Verständigung zu gelangen, so würde damit auch die Erwartung einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (mag sie auch zunächst in noch so bescheidenem Rahmen auftreten) hinfällig werden, und gerade dann würde es mit einem Schlage jedermann deutlich werden, daß es tatsächlich Winter- sorgcn sind, die auch bei der deutschen Delegation in Lausanne schon jetzt ein maßgebendes Alotiv sür ihre Bestrebungen darsteüe».
Der Kanzler über Dwtschlan»« Anteil an »em Wiederaufbau »er Weiiwir,schäft / Zwei neue innenpolitische Verordnungen »er Reichsregierung
Unmittelbar vor den großen Sommerferien von Winterforgen zu sprechen, mag etwas abwegig erscheinen. Aber in der Politik ist es nicht anders wie in den großen Modehäusern. Wenn draußen die Flocken wirbeln, entwirft man dort luftige Kleider für den Frühling und Sommer, und wenn die So^ne auf die Dächer brennt, kommen die Mäntel und Pelze für den Herbst und Winter an die Reihe. Politische Führung im guten Sinne heißt vor allem Vorausschauen, und ein Reichskabineti, das nicht nur von der Hand in den Mund leben will, sondern das nach einem großzügigen Plane arbeitet, muß sich auf Monate hinaus darüber klar sein, wohin der Weg führt. So ist es selbstverständlich, daß die Maßnahmen, die man jetzt in der Reichsregierung erwägt, nicht zuletzt durch die Ueberlegung bestimmt sind, wie sich der kommende Winter — dieser für Deutschland politisch und wirtschaftlich erfahrungsgemäß schwerste Jahresabschnitt — diesmal gestalten wird. Von Jahr zu Jahr sind wir mit wachsenden Sorgen dieser Zeit entgegen gegangen. Immer hieß es „wie kommen wir über den Winter?", niemals „wie kommen wir über den Sommer?". Und wenn nicht außergewöhnliche, kaum zu erhoffende Erleichterungen eintreten, wird man auch diesmal' ganz besonders langfristige und umsichtige Vorkehrungen auf allen Gebieten treffen müssen, um den Winter ohne schwerste Erschütterungen zu überwinden, denn jedenfalls wird er kaum leichter als seine schlimmen Vorgänger werden.
Tie Ursache zu einer derartig ernsten Aussassung der kommenden Entwicklung, wie sie in maßgebenden
Berlin, 29. Juni.
Die beiden Regierungs-Verordnungen : 1. die 2. S?erorbmtng des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreltungen, 2. die Durchführungsbestimmungen des Reichslnnenministers zur ersten Notverordnung werden im Reichsgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. In der Notverordnung, die eine Ergänzung der ersten Notverordnung darstellt, regelt die Reichsregierung nunmehr die
Die Auffassung wirtschaftlicher Kreise ist auch heutzutage keineswegs einheitlich, und neben manchen optimistischen Stimmen überwiegt doch die Meinung, daß der bevorstehende Winter wahrscheinlich noch nicht im Zeichen einer neuen günstigeren Konjunktur stehen werde. Selbstverständlich" kann sich hieran gerade durch internationale Vereinbarungen sehr rasch vieles ändern, aber zunächst wird man sich auf den ungünstigeren Fall einstellen müssen, und deshalb glaubt die Reichsregierung den einmal eingeschlagenen Weg der sozial- und wirtschaftspolitischen Reformen weiterversolgen zu müssen. Unabhängig vom Ausgang der Reichstagswablen wird die mit dem herannahenden Winter unausbleibliche Zuspitzung der parteipolitischen und klassenmäßigen Gegensätze dazu nötigen, mit allen vorhandenen Mitteln die Smatsautoritäj und die innere Sicherheit aufrecht zu erhalten. Ob wir durch ein ^rans- fermoratorium nach außen oder durch Arbeitsdienst nach innen solche Licherungsmaßnahmen ergreifen fein- Insgesamt aber t|t klar, daß zchon jetzt die Zeit gekommen ist, um den i^eiahren de» nacbucn Winters durch umfassende Maßnahmen vorzubeugen. -
Hessische Abendzeitung
Die neue politische Notverordnung (Eigene Drahtmeldung.)
daß seine Zustellung erst im Oktober oder November erfolgen wird. Dann werden die Verteidiger ihre Revisionsbegründungen ausarbeiten, sodaß vor Mai oder Juni nächsten Jahres mit einer Revisionsverhandlung vor dem Reichsgericht kaum zu rechnen ist. Erst wenn das Reichsgericht die Revision verwerfen sollte, wird das Urteil rechtskräftig.
Entgegen anderslautenden Nachrichten, nach denen sich der Berliner Oberbürgermeister und der Berliner Magistrat schon in den nächsten Tagen schlüssig werden wollen, wie die Disziplinarverfahren gegen die verurteilten städtischen Beamten und die Stadtbankdirektoren durchgeführt werden sollen, ist nach der bisherigen Praxis keinesfalls damit zu rechnen, daß diese Disziplinarverfahren bereits vor der Rechtskraft des Sklarek-Urteils beginnen. Es wird also zunächst zu keinerlei Entschließungen in dieser Richtung kommen.
Die Untersuchungshaft, die die Brüder Sklarek jetzt antreten müssen und die sich bis zur Rechtskraft des Urteils hinziehen wird, wird auf die Strafe höchstwahrscheinlich nicht angerechnet werden, da in der Praxis die Zeit der Untersuchungshaft zwischen Strafkammerurteil und Revisionsverhandlung vor dem Reichsgericht allgemein nicht angerechnet wird, sofern die eingelegte Revision der Verurteilten sich als unbegründet erweist.
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Eine Richtigstellung
Eigener Drahrbericht.
Hieraus erklären sich in erster Linie die Bemühungen, neben dem eigentlichen Reparationsproblem weltwirtschaftliche Gedankengänge in Lausanne in den Vordergrund zu stellen, denn selbst wenn in formaler Hinsicht der letzte Schlußstrich unter das trübe Kapitel zur Tributpolitik in dieser Woche noch nicht gezogen werden sollte, so würde die Konferenz doch nicht ergebnislos geblieben sein, wenn man inzwischen zu einer deutsch-französischen Annäherung auf wirtschaftlicher Basis käme, aus der sich binnen kurzem ganz von selbst die endgültige Bereinigung der Reparationsfrage ergeben müßte. Die Vorschläge, mit denen der Reichskanzler sich von der letzten Berliner Kabinettssttzung zum zweiten Mal auf die Reise nach Lausanne begeben hat, sind daher auch im wesentlichen wirtschaftlicher Natur, und wenn die Einzelheiten im Augenblick amtlich noch nicht mitgeteilt werden können, so ist die allgemeine Richtlinie, die in diesen Vorschlägen obwaltet, kaum noch zweifelhaft. Die Frankfurter ZeiMng, die der jetzigen Reichsregierung innerlich nicht gerade nahe- steht, spricht dennoch von den Möglichkeiten, die der deutschen Regierung inbezug auf eine neue Aera deutsch-französischer Politik vorschweben, und die von Frankreich als der ernsthafte Versuch, das französische Mißtrauen gegenüber Deutschland zu zerstören, begriffen werden müßten. Das Blatt beruft sich dabei auf eine große englische Zeitung, die kürzlich gesagt hat, ziffernmäßig seien Deutschland und Frankreich ziemlich dicht beisammen, aber psychologisch kämen sie nicht über den Berg. Darauf aber komme es gerade an.
Mit derartigen Ern ägungen wird eine der Grundfragen unserer Außen- und Wirtschaftspolitik angeschnitten, denn gerade die Zusammenarbeit mit Frankreich wird von manchen politischen Gruppen, die der jetzigen Reichsregicrung nahestchen, grundsätzlich verworfen. Darüber kann jedoch kein Zweifel bestehen, daß bei der Ablehnung einer Wirtschaftspolitik auf internationaler Basis nur noch das Bekenntnis zur sogenannten Autarkie, also der Abschluß vom Weltmarkt, mit allen den damit verbundenen Opfern übrigbleibt. Es ist nun natürlich ein großer Unterschied, ob man diesem System der Beschränkung auf die eigene Erzeugung freiwillig und grundsätzlich zuneigt, oder ob man es nur als einen vorübergehenden Notbehelf betrachtet, so lange die Zollpolitik der anderen Länder keine Möglichkeit zu einem gesteigerten Warenaustausch zwischen den verschiedenen Produktionsgebieten der Erde zuläßt. Die bevorstehende Konferenz von Ottawa wird deshalb vielleicht noch wichtiger werden als die Konferenz von Lausanne, weil auf der Basis einer neuen Wirtschaftspolitik die politischen Schuldenverhältnisse der Länder untereinander eigentlich eine automatische Lösung finden müssen. Die Aufgabe der Reichsregierung liegt daher gegenwärtig in ganz hervorragendem Maße in der Richwng, durch die Anbahnung eines Wirtschaftsausgleiches und einer ökonomischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten möglichst bald größere Bewegungsfreiheit für die deutsche Produktion zu schaffen und damit dem Kernproblem der deutschen Gesamtpolitik, der Behebung der Erwerbslosigkeit, mit dem einzig wirksamen Mittel zu Leibe zu gehen.
Gerade weil dieses Problem im Augenblick noch ungelöst ist, und weil man nicht alles auf die eine Karte eines etwaigen Erfolges auf diesem Gebiete setzen kann, fühlte sich die Reichsregierung gleichzeitig verpflichtet, schon jetzt Sorge dafür zu tragen, wie man das Winterkleid der deutschen Nation aus eigenen Mitteln zurechtschneidet, salls die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten noch nicht in Gang kommt. Dann mutz man allerdings mit tiefcingrei- senden Maßnahmen in vieler Hinsicht rechnen, und die nächste große Notverordnung, die nach den Ankündigungen unterrichteter Kreise etwa für den August zu erwarten ist, wird, wie man hört, die Verwirklichung des eigentlichen Reformprogramms der jetzigen Reichsregierung bringen, nachdem die erste finanzpolitische Notverordnung nur der Deckung des augenblicklichen Bedarfs diente.
Uniform- und Demonstrationsfrage in der Weise, daß im ganzen Reich künftighin nur noch eine einheitliche Handhabung möglich ist.
Die Notverordnung hat folgenden Inhalt:
Im § 1 wird bestimmt, daß die Länderregierungen künftig politische Versammlungen sowie Umzüge und Versammlungen unter freiem Himmel dann verbieten können, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, aber dies gilt nur für einen besonders abgegrenzten Ortsteil und in besonderen Einzelfällen. Durch diese Ermächtigung werden alle weitergehenden Verbote allgemeiner Natur außer Kraft gesetzt. Die gleiche Regelung wird in der Uniformfrage getroffen. Nur bei bestehender Gefahr im Einzelfalle können die Landesbehörden Verbote aussprechen und auch durch Hu’tTv*"''?■’{ty"” vvH. iu üj üvjt*' nden allgemeinen UniformverbK-- außer Kraft ge- It, tzt. Ferner wird der Reichsinnenminister ermäch- ■’ .igt, seinerseits ein allgemeines Verbot aufzuheben, womit natürlich nur solche Verbote gemeint sein können, die evtl, in Zukunft von einer Landesregierung erlassen werden sollten.
Paris, 29. Juni.
Abgesehen vom sozialistischen „Populair", der Her- riot auffordert, die ursprüngliche deutsche These wieder aufzugreifen und zu versuchen, auf dieser Grundlage zu einer Verständigung zu gelangen, billigt man die bisherige Haltung des französischen Ministerpräsidenten und macht Deutschland für den möglichen Abbruch der Besprechungen verantwortlich.
Pertinax erklärt im „Echo de Paris", daß sich Macdonald unter diesen Umständen auch bereits dazu entschlossen habe,
die Lausanner Konferenz möglichst unauffällig zu beerdigen.
Die sechs einladenden Mächte würden voraussichtlich bereits am Donnerstag, spätestens aber bis zum 3-Juli einen Ausschuß einsetzen, der mit der Fortsetzung der Arbeiten beauftragt werde.
Der „Petit Parisien" betont, das Mandat, das der Reichskanzler von den deutschen Rechtskreisen erhalten habe, mache jedes Kompromiß unmöglich. Man erkenne in dem Reichskanzler seit seiner Berliner Reise nicht mehr den Mann wieder, mit dem man zuerst zu tun gehabt habe.
...und der tatsächliche Sachverhalt
Lausanne, 29. Juni.
Die Darstellung, die die französische Presse über die gestrigen Verhandlungen der französischen, britischen und deutschen Delegationen gibt, ist irreführend. Der tatsächliche Sachverhalt ist folgender: Schon in seiner ersten Rede in der Plenarsitzung hat der Reichskanzler betont, daß es im Interesse der Wiederherstellung normaler Wirtschastsverhältnisse unumgänglich sei, mit dem System der Reparationen Schluß zu machen und daß aus eben diesen Gründen eine wie immer geartete Schlußzahlung Deutschlands nicht in Frage kommen könne. Als in den privaten Besprechungen zwischen den Delegationsführern der englische Premierminister den deutschen Reichskanzler daraus hinwies, daß die Forderung einer Anzahl von Delegationen auf die Zahlung einer Endentschädigung hinauslaufe, hat der Reichskanzler am 20. Juni Herrn Madonald erklärt und auseinandergesetzt, weshalb und warum Deutschland einer solchen Schluß- zahlung nicht zustimmen könne.
In der gestrigen Verhandlung zwischen der britischen, französischen und deutschen Delegation richtete Alacdonald die Frage gn den Reichskanzler, ob er seinerseits nicht irgend etwas tun könne, um eine Endlösung herbeizuführen. Ter Reichskanzler hat darauf- tziu ausgejührl: