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Kasseler Abendzeitung
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Hessische Abendzeitung
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Rümmer 139*
Donnerstag, 16. Iuni 1932
22 Jahrgang
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Oie neue politische Notverordnung
papens „Notverordnung gegen politische Ausschreitungen" / England will ausdrücklich auf wettere Reparationszahlungen verzichten?
E>A.-Verbot aufgehoben
Ausnahmebestimmungen gegen die Kommunisten
Programmrede von Brauns
Oer Reichsernährungsminister vor den rheinischen landwirtschaftlichen Genossenschaften
th. Berlin, 16. Juni.
Dre zweite Notverordnung des Kabinetts von Pa- Pen, die sogenannte politische Notverordnung, durch welche u. a. das SA.-Verbot und das Uniformverbot außer Kraft gesetzt werden, ist, wie wir schon in einem TeU der gestrigen Ausgabe meldeten, vom Reichspräsidenten von Hindenburg unterzeichnet worden. Die Notverordnung wird am morgigen Freitag in Kraft treten. Sie ist gestern nachmittag in einer besonderen Besprechung, die der Reichsinnenminister mit den Mitgliedern des Reichsrats abhielt, den bevollmächtigten Vertretern der Länder übergeben und erläutert worden.
Die Länderregierungen haben sich ihre Stellungnahme noch Vorbehalten, obwohl angesichts der Tatsache, daß diese Verordnung auf Grund des Artikels 48 erlassen und bereits unterschrieben ist, keine Aussicht mehr besteht, noch irgendwelche Korrekturen anbringen zu können.
Die neue Notverordnung behandelt erstens die Bestimmungen über Versammlungen und Aufzüge, zweitens das Pressewesen Und drittens die Vorschriften für politische Verbände. Da die vielen Vorschriften über diese verschiedenen Kapitel bisher in einer ganzen Reihe von Verordnungen, teils älteren Datums, enthalten waren, stellt die neue Notverordnung eine Zusammenfassung und Neuregelung dieses wichtigen Fragen-Komplexes dar und dadurch wird eine ganze Anzahl früherer Bestimmungen außer Kraft gesetzt. So werden in der neuen Notverordnung die früheren Verordnungen vom 28. März, 17. Juli und 10. August 1931 vollständig aufgehoben und in den Verordnungen vom 6. Oktober und 8. Dezember 1931 sowie vom 17. März und 13. April 1932 werden einzelne Teile hinfällig.
In den nunmehr aufgehobenen Verordnungen befinden sich unter anderem das SA.-Verbot und das Uniformverbot: die auf diese Weise außer Kraft treten. In der neuen Verordnung ist von diesen beiden Verboten überhaupt keine Rede mehr, die somit am morgigen Freitag, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Notverordnung zu bestehen aufhören. Dagegen bleibt die sogenannte Gottlosenverordnung nach wie vor in Kraft.
Die Bestimmungen über Versammlungswesen und Umzüge haben, in bei neuen Notverordnung eine genauere Fassung erhalten und zugleich ist eine Verschärfung der Strafbestimmungen eingetreten, besonders soweit politische Roheitsdelikte und der Gebrauch von Schußwaffen in Frage kommen. Der Reichsinnenminister kann nach dieser neuen Verordnung anordnen, daß Versammlungen unter freiem Himmel und sonstige öffentliche Versammlungen von der polizeilichen Genehmigung abhängig gemacht oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelaffen werden. In der
Neuregelung der Vorschriften über das Pressewesen
befindet sich ein wichtiger neuer Begriff. Bisher wurde gegen die Zeitungen und Zeitschriften vorgegangen, wenn eine Gefährdung der Ruhe und Ordnung vorlag. Jetzt wird statt dessen verfügt, daß gegen periodische Zeitschriften einzuschreiten ist, wenn „lediglich die Interessen des Staates" gefährdet erscheinen. Dieser neu gefaßte Begriff ist wahrscheinlich in ziemlich weitem Sinne aufzusassen. Man wird darunter vor
allem die Verbreitung unwahrer oder entstellter Nachrichten üuer militärische, wirtschaftliche, finanzielle, währungspolitische oder sonstige für die Allgemeinheit wichtige Dinge verstehen müssen. Flugblätter und Plakate fallen nicht mehr unter die Pressevorschriften, wohl aber wird auch auf diesem Gebiete natürlich eingeschritten werden, falls sich Unzuträglichkeiten Herausstellen.
Oie politischen Verbände
Besonders wichtig ist das Kapitel über die politischen Verbände. Hier schließen sich die Bestimmungen der neuen Notverordnung ziemlich eng an die Vorschläge an, die schon der vorige Reichsinnenminister Dr. Groener ausgearbeitet hatte. Danach sind diejenigen politischen Verbände, die in geschlossener Ordnung aufrreten sollen (der Ausdruck „militärähnliche Verbände wird in der neuen Notverordnung nicht gebraucht) verpflichtet, ihre Satzungen und ihren organisatorischen Aufbau dem Reichsinnenminister aus Verlangen darzulegen und allen Verordnungen des Ministeriums Folge zu leisten. Bei Unzuträglichkeiten wird selbswerständlich eingegrisfen werden und zwar nicht nur mit Bestimmungen, die sür das ganze Reich gelten, sondern gegebenenfalles auch mit regionalen Bestimmungen, sofern sich in einzelnen Lan- desteilen besondere Beschwerden ergeben. Diejenigen Verbände, die derartigen Anordnungen nicht Folge leisten, werden ausgelöst.
Die kommunistischen Organisationen sind von den Bestimmungen der neuen Notverordnung ausgeschlossen. Für sie gilt nach wie vor das bisherige Verbot, denn die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß die kommunistischen Organisationen grundsätzlich die Staatsordnung verneinen und deshalb nicht zugelaffen werden können.
Die Strafbestimmungen sind auch bei diesem Kapitel, ebenso wie beim Pressewesen und Versammlungswesen wesentlich verändert und größtenteils verschärft gefaßt.
Die Reichsregierung legt großes Gewicht darauf, die neue Notverordnung im engsten Einvernehmen mit allen Länderregierungen durchzuführen, um zu vermeiden, daß einander widersprechende Bestimmungen in Kraft bleiben. So ist z. B. zu beachten, daß in Preußen nach wie vor das Demonstrationsverbot besteht und daß infolgedessen die SA.-Abteilung, die von morgen ab durch die neue Reichsnotverordnung wieder zugelaffen ist, trotzdem in der Oeffentlichkett nicht in geschlossenen Formationen auftreten darf, weil sie dadurch gegen das preußische Demonstrationsverbot verstoßen würde. Aehnliches gilt für Bayern, wo nach wie vor das Uniformverbot, welches dort schon vor dem SA.-Verbot des Reiches bestand, in Kraft bleibt.
Derartige Schwierigkeiten möchte der Reichsinnenminister möglichst bald ansränmen und deshalb ist auch in der gestrigen Besprechung mit den Vertretern des Landes großes Gewicht darauf gelegt worden, daß mit der Durchführung dieser Notverordnung ein möglichst enges Zusammengehen der Reichsre^ierung mit den Länderregierungen erfolgen soll. Die Notverordnung trägt den Namen „Notverordnung gegen politische Ausschreitungen".
Köln, 16. Juni.
Auf dem Verbandstag der rheinischen landwirtschaftlichen Genoffenschaften hielt der Reichsernährungsminister Freiherr von Braun eine Rede, in der er n. a. ausführte:
Gerade Ihnen brauche ich nicht erst zu sagen, wie verhängnisvoll sich die Absatzverhältniffe für die typisch bäuerlichen Erzeugniffe unserer Landwirtschaft gestaltet haben. Es ist für den Bauern ein unerträglicher Zustand, wenn die Viehpreise nur 50 v. H. der Produktionskosten decken und wenn die Milchpreise, wie wir es in vielen Gegenden Deutschlands beobachten können, sich in einem ähnlichen Verhältnis zu den Produktionskosten bewegen. Es ist auch nicht tragbar, wenn die Preise für die verschiedensten Gemüsearten heute mit 160 bis 350 v. H. unter den entsprechenden Preisen des Jahres 1924 liegen. Es erscheint uns leider nur allzu wahr, wenn nach den neuesten Buch- führungsergebniffen des Deutschen Landwirtschaftsrates nur noch ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in der Lage ist, die Zinsen für aufgenommene Schulden aus den Reinerträgen zu bezahlen.
Seit etwa fünf Jahren klafft für die deutsche Landwirtschaft die Preisschere. Diese Lage muß zwangsläufig zu einer Schwächung unseres Binnenmarktes führen. Hier liegt eine der entscheidenden Ursachen der Arbeitslosigkeit. Rechnet man, daß der Ausfuhrrückgang seit 1929 1,5 Millionen Menschen arbeitslos gemacht hat, und veranschlagt man, hoch gegriffen, die faisonmäßige Arbeitslosigkeit mit einer Million Menschen, so ergibt sich, daß von der gesamten Arbeitslosigkeit in dem vergangenen Winter etwa 3,5 Millionen Menschen durch die Zerrüttung unseres Binnenmarktes arbeitslos wurden. Diese Zerrüttung unseres Binnenmarktes ist nicht zuletzt eine Folge einer den Binnenmarkt
Die Sonderberichterstatter der französischen Nach- richtenpreffe, die sich in Lausanne aufhalten, melden heute gemeinsam, daß der Vorschlag gemacht werde, das Deutschland gewährte Moratorium für die Reparationszahlungen um 6 Monate zu verlängern.
Der Autzenpolitiker des „Petit Parisien" berichtet aus Lausanne, daß der französische Ministerpräsident Herriot und der englische Premierminister Maedonald sich nicht nur über den Vorschlag eines sechsmonatigen Moratoriums, sondern auch über die sofortige Ausgestaltung der Lausanner Konferenz zu einer europäischen Wirtschaftskonferenz geeinigt hätten. Es würde sich also nicht mehr lediglich um eine Hilfsaktion für die Donau- und Balkanstaaten handeln. Maedonald halte es für unerläßlich, sehr rasch vorzugehen und möglichst bald zu praktischen Schlußfolgerungen zu gelangen. Die Konferenz von Lausanne, die durch diese neue Maßregel eine erhöhte Bedeutung annähme, würde sich unter diesen
nicht genügend berücksichtigenden Wirtschaftspolitik der letzten 15 Jahre.
Die in der ganzen Weltwirtschaft herrschende Parole: „Rette sich, wer kann" schreibt uns zwangsläufig den künftigen Kurs unserer Wirtschaftspolitik vor. Der internationale Protektionismus verstärkt sich von Tag zu Tag. Wenn unsere Zoll- unb Handelspolitik in nächster Zeit grundsätzlich binnenmark^-orientiert sein muß, so ist das also nicht unser freier Wille, sondern von der Not diktiert. Es muß auch einmal klar- gestellt werden, daß gerade Deutschland gegenüber kein Anlaß besteht, sich irgendwie über wachsende Einfuhrschwierigkeiten zu beklagen. Trotz der deutschen De- visenbeschränkung führte z. B. eines unserer Nachbarländer in den ersten vier Monaten dieses Jahres erheblich größere Mengen an Gemüse nach Deutschland ein als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die diesjährige Einfuhr ans dem betreffenden Land lag über der entsprechenden des Vorjahres bei Weißkohl um 170 v. H., bei Rotkohl um 40 v. H., bei Zwiebeln um 220 v. H-, bei Kartoffeln um 172 v. H. Dieses starke Vordringen ausländischer Gemüseeinfuhr wird verursacht durch die verschärften Abkehrmaßnahmen der bisherigen Abnehmer, insbesondere von England und Frankreich. Der Protektionismus dieser Länder drängt die Produkte immer stärker auf den deutschen Markt.
Die Regierung wird alles daran setzen, um einmal durch Pflege des Güteraustausches der Ländex untereinander durch eine zielbewußte Binnenmarktpolitik, insbesondere unter Zuhilfenahme des Arbeitsdienstes, durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiete der Siedlung und der bäuerlichen Veredlungswirffchaft die deutsche Wirtschaft ihrer allmählichen Gesundung entgegenzuführen.
gelost haben. Aber man müsse dieses Problem zuerst einmal lösen, um den Weg für die wahre Lösung freizulegen. Leon Blum weist darauf hin, daß die französischen Sozialisten
ein Schiedsgerichtsverfahren über die Streitfrage angeregt haben, ob Deutschland bereits alle Wiederaufbauausgaben bezahlt habe oder nicht. Weshalb nehme die Konferenz von Lausanne diesen Vorschlag nicht auf?
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London, 16. Juni.
Der parlamentarische Korrespondent der Financial News meldet, er erfahre aus guter Quelle, daß die britische Regierung beschlossen habe, daß mit oder ohne Zustimmung der anderen Gkäubigerregierungen ihre Delegierten Lausanne nicht verlaffen werden, ohne zu verkünden, daß Großbritannien keine weiteren Reparationszahlungen von Deutschland und anderen vormals feindlichen Ländern fordert.
Herriot und Maedonald einig?
plane einer europäischen Wirtfchaftskonferenz in Lausanne
Paris, 16. Juni.
Llm das Tarifrecht
Oie Gewerkschaften beim Reichsarbeitsminister
Berlin, 16. Juni.
Heber die Besprechung des Reichsarbeitsministers Schäffer mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften aller Richtungen berichtet der „Vorwärts" u. a., der Reichsarbeitsminister habe betont, er stelle sich grundsätzlich auf den Boden des geltenden Arbeitsrechts, das die Anerkennung der Gewerkschaften und deren gleichberechtigte Mitwirkung in sich schließe. Das Tarifrecht und das Schlihtungswesen sollten erhalten bleiben, doch müsse der Staat die
Lohnregelung mehr als bisher den beteiligten Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen: die staatliche Zwangsregelung der Löhne und Gehälter könne nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Die soziale Lage der Arbeiter und Angestellten solle erhalten werden, doch seien die Grenzen durch die allgemeine Wirffchaftslage eng gezogen. Er halte einen nochmaligen Lohnabbau nicht für tragbar.
Die Verkürzung der Arbeitszeit solle durch paritättsche Kommissionen bezirklich behandelt werden. Leipari (A.D. G.B.) habe ausgeführt, daß die Sozialpolitik im Augenblick notwendiger denn je geworden sei. Das
Versicherungsprinzip sei durch die Notverordnung aufs schwerste erschüttert worden. Nur die generelle gesetzliche Einführung der V i e r z i g st u n d e n w o che könne die Möglichkeit von Neueinstellungen eröffnen. Stegerwald (Christliche Gewerkschaften) habe betont, die Notverordnung sei eine einseitige Benachteiligung der Arbeitnehmer. Man vermisse konkrete Pläne des Reichsarbeitsministeriums für die Lohnpolitik. Aufhäuser (Afabund) habe daraus hingewiesen, daß die Anerkennung der Gewerkschaften nicht darin bestehen könne, sie nach dem Erlaß solch unerhörter Notverord- nungen nachträglich zu hören. Lemmer (Gewerkschafts- ring) habe den Minister daraus aufmerksam gemacht, daß die Arbeiter- und Angestelltengewerkschaften aller Richtungen in der Ablehnung der Notverordnung völlig einmütig feien. Im Schlußwort habe der Minister nochmals betont, daß sich an dem Zusammenwirken mit den Gewerkschaften nichts ändern solle. Ohne die sozialen Einrichtungen Deutschlands und ohne die Gewerkschaften wäre auch die wirtschaftliche Entwicklung des Aufstiegs in den zurückliegenden Jahren nicht denkbar gewesen - w.- —
Umständen über den 1. Juli hinaus hinziehen.
Daß sich die Sonderberichterstatter der großen französischen Blätter in Lausanne ihre Ausgabe doch etwas zu leicht machen, wenn sie glauben, durch einen einfachen Vorschlag einer sechsmonatigen Verlängerung des Deutschland gewährten Moratoriums würde die Welt gerettet werden, wird auch von einigen linksstehenden Zeitungen erkannt. So schreibt Volonts:
Nur infoiern, als die Lausanner Konferenz den begrenzten Rahmen der Reparationen verlaffen werde, werde sie ihre volle Wirksamkeit erlangen. Es komme weniger vorauf an, daß das Problem der Regierungsschulden nur provisorisch gelöst werde, als daß das Problem der wirtschaftlichen Wiederherstellung der Länder und das Problem einer Rückkehr des politischen Vertrauens in Lausanne mutig angeschnitten werden. Er habe die Ueberzeugung, daß man auf deutscher Seile einen auftichtigen guten Willen
zur Zusammenarbeit finden werde.
In noch stärkerem Maße bringt der sozialistische Abgeordnete Leon Blum im Populaire seine Bedenken gegen eine Vertagung der endgültigen Lösung zum Ausdruck. Er schreibt, er glaube nicht einmal, daß eine allgemeine Schuldenstreichung genüge, um Deutschland wieder hochzubringen, um die Krise in Europa und in der Welt zu beheben. Wenn man auch das Reparationsproblem löse, werde man nicht alles *
politische Zusammenstöße in der Schweiz
Zürich, 16. Juni.
Auf dem Helvetia-Platz kam es gestern abend bei einer trotz des Verbots abgehaltenen Kundgebung, an der etwa 3000 Personen teilnahmen, und bei der ein kommunistischer Redner zur Bildung eines Demonstrationszuges aufforderte, zu Zusammenstößen mit der Polizei. Die Beamten wurden mii Pflastersteinen beworfen. Ein Polizist erhielt einen Streifschuß. Ein Demonstrant wurde durch einen Schutz in den Unterleib getötet. Die Demonstranten zertrümmerten mehrere Fensterscheiben. Etwa 20 Personen wurden verhaftet. Wie die Polizei weiter mitteilt, hat sie e ne kommunistifche Revolutionszelle ausgehoben. Es wurde zahlreiches belastendes Material sowie eine Anzahl Waffen beschlagnahmt.
Der Zollbehörde in Swinemünde ist es gelungen, auf der letzten Fahrt des Motorschnellschiffes „Preu ßen" von Swinemünde nach Zoppol drei Personen aus Hamburg zu fassen, die deutsche Zablungsmitlel in größeren Beträgen nach Zoppot verschieben wollten. Erst bei der eingehenden Revision wurde das Geld gefunden, das zum größten Teil auf raffinierte Weise in einem Fahrrad versteckt war. Da die Ausreise in das Ausland nach Beschlagnabme des Geldes zwecklos geworden war, traten die Betreffenden Die Rückreise nach Hamburg an.