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Achtung für alle Llnterstützungs-

empfänger des Wohlfahrtsamtes!

, Es wird in der kom menden Woche ei« weiterer Reichs- Sezugsschein über zwei Vinnb irisches Rind- ober irisches Schweinefleisch ausseseben. Der Abschnitt 1 hat Gültigkeit vom 6.18. Juni. 6er Abschnitt 2 vom 20. Juni bis 2. Juli. Die Verbilligung vro Piuuü beträgt 20 Ptg. Die Scheine werden ausgegeben: Für die Unterftütznugsemriänger des Füriorgeamtes: am Donnerstag, den 9. Juni, von 7,30 bis 10.30 Uhr sür die Buchstaben AL und von 1114 Uhr für die Buchstaben MZ in den bekannten Zahlstellen. Für die Uuteritützuugsemviäuger der Kriegsbeichädigteu- iürsorge: an Kriegsbeschädigte. Kriegerwitwen und Krieger­eltern, welche Zusatzrente erhalten und weiteres Einkom­men nicht haben, an Kriegerwitwen und Kriegereltern, wel­che lausend unterstützt werden, am Mittwoch, den 8. Juni, rn den bekannten Zahlstellen lRakhausbofbarackei von 811 Ubr: an Kriegsbeschädigte, welche laufend unterstützt wer­den, am 'Sonnabend, den 4. Juni, mit der Auszahlung der Wochenunterstützunaen. Für die Sozialreutuer: am Mon­tag, den 8. Juni Holl. Str. 19 für die Buchst. AF, am Dienstag, den 7. Juni. Holl. Str. 19, für die Buchstaben GI, am Mittwoch, den 8. Juni, Holl. Str. 19. für die Buchst. KO, am Donnerstag, den 9. Juni, Holl. Sir. 19, für die Buchst. PSch., am Freitag, den 10. Juni. Holl. jSstr.. 19.für die Buchstaben StZ; am Montag, den 6. Juni. Hoseheim, für die Buchstaben AH. am Dienstag, den 7. Juni, Böseheim, für die Buchstaben IR. am Mitt­woch, den 8. Juni, Hoseheim, für die Buchstaben SZ. Kur die Kleinrentner hat die Ausgabe bereits begonnen.

Allerlei vom Tage

Bleibt Dr. Salomon am Leben? Wie wir hören, ist nunmehr an Dr. Salomon, der in die Göttinger Klinik gebracht wurde, eine Operation vorgenommen, die zur Zufriedenheit verlaufen ist. Das Befinden des Patienten ist den Umständen nach gut.

Tagung des Rcntnerbundes in Kassel. Am 1. und 2. Juni wird in Kassel die Jahreshauptversammlung des Landesverbandes der Rentner stattfinden, die ,u einer Führertagung ausgestaltet werden soll. Im Mittelpunkt der Verhandlungen werden Beratungen über Vorschläge stehen, die vom Rentnerbund dem Reichsministerium unterbreitet werden sollen.

Die Fulda Dampfschiffahrt hat dem Deutschen Rentnerbund dankenswerterweise folgendes Vergün. stigungsangebot gemacht:

Ermäßigung des Fahrpreises für die gewöhnlichen Fahrten nach der Grauen Katze und zurück von 80 aus 60 Pfennig gegen Vorzeigung der gültigen, voll- bezahlten Mitgliedskarte des Deutschen Rentnerbun­des. Anlagestelle in Kassel vor der Ichlagd, Eingang vom Renthos am Marstaller Platz (Straßenbahnlinien 3, 4, 13 und 14).

Die Fernkrastpost Kassel-Bad Wildungen verkehrt vom 1. Juni werktäglich wieder zweimal. Das Nähere ist aus dem Fahrplan zu ersehen.

Das Inflationsgespenst

Keine Gefahr für die deutsche Währung

Man sucht »ach neuen Wege». In 6er Politik, vor allem aber in der Wirtschaft. Nach neuen Wegen, um die Wirtschaft zu entlasten und um sie gleichzeitig anzukurbeln. Ein angeftauter Bedarf wartet auf Befriedigung, aber nie­mand will in grätzerem Umfange kaufen, weil das Ver­trauen fehlt. Vertrauen und langfristiger Kredit. In einem solchen Augenblick ist der Schutz der Währung das oberste Gebot. Zweifellos will kein Mensch in Deutschland eilte neue Inflation. Aus dem einfachen Grunde, weil ste in einem Lande, das den Wahnsinn der Inflation so zu spüren bekommen hat, wie Deutschland, einfach un­durchführbar wäre. Gerade weil alle Kreise des deutschen Bolles die Erfahrungen der Inflation von 1920 bis 1923 »och in Bitterer Erinnerung haben, würde sich jeder durch Jndexpreise, durch JndexlShne. durch Goldklauseln zu schützen suchen. Dazu kommt, datz die Reichsbank jetzt eine ganz andere ist, als die Reichsbank der Jnflakionsjahre. Iw Reichsbankgesetz heitzt es: die Reichsbank ist eine von der Regierung unabhängige Bank, die die Eigenschaft einer ju­ristische» Person besitzt und die Ausgabe hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, die Zahlungsaus­gleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung ver­fügbaren Kapitals zu sorgen. Die Reichsbank hat aus die Dauer von 50 Jahren das ausschließliche Recht. Banknoten in Deutschland auszugeben.

Will Deutschland das Reichsbankgesetz nach der Richtung einer Ausgabe der Goldparität abändern, so mutz es diesen Vorschlag dem Verwaltungsrat der Revarationsbank vor­legen. Dieser kann gegen die vorgeschlagenen Aenderungen innerhalb von 2 Monaten bei einem Schiedsrichter oder auf dem Wege der Klage Einspruch erheben. Die Entscheidung dieses Schiedsrichters oder dieses Schiedsgerichtes ist end­gültig. Selbst wen» Dr. Luther, besten Amtsperiode noch bis »um Januar 1984 läuft, freiwillig zurücktreten sollte, würde auch ein neuer Reichsbankpräsident an das jetzige Bankgesetz gebunden sein. Eine Absetzung des Reichsbankpräsidenie» bedars einer Mehrheit von 7 Stim­men im Generalrat. Die Reichsbank ist also jeder Regie­rung gegenüber unabhängig.

Die Befürchtungen vor einer Inflation stud also nn» begründet. Aber nach der Richtung einet Kredit» ausweitnn« wird vielleicht der Reichsbaukpräst- dent jetzt ,um Zwecke der Wirtschaftsaukurbelung und Arbeitsbeil fsuug eine etwas entgegenkommendere Haltung zeigen als bisher.

Es bleibt abzuwarten, ob und wieweit man sich hierbei aus die Anregungen des Wagemann-Planes beziehen will, der eine Trennung vonKonsumentengeld" undPro- | duktionsgutergeld" vorsah und eine elastischere Deckungs- [

Politik forderte. Die Ablehnung einer .Hosterte» Inflation", wie sie die sogenannte Goldborougth-Bill enthielt, durch den Bankenausfchutz des amerikanischen Senats zeigt, datz man sich auch im Auslände vor den Argumenten nicht verschlieht, die gegen eine Inflation sprechen, obwohl man in Amerika nicht auf die deutschen Erfahrungen von 1923 zurückblickt. Man scheint es in den Vereinigten Staaten vorzuziehen, durch eine Erweiterung der Deckungsfähigkeit von Regierungsobligationen eine ErhStzung des Notenum­laufes in geringerem Matze vorzunehmen. Gerade die Ent. Wicklung der letzten Zeit hat gezeigt, datz die Völker trotz aller Jnslationsgelüste nach wie vor am Golde hänge». Wohl erwägt man in Washington eine Goldausfuhrsperre, nach­dem die Vereinigten Staaten seit September 1931 nicht we­niger als 3,75 Milliarden Mark in Gold verloren haben. Aber andererseits tritt gerade England neuerdings wieder -als Goldkäufer hervor und beweist damit, datz es trotz der Absage an den Goldstandard stch innerlich noch in keiner Weise vom Golde endgültig gelöst hat. Es ist anzunehmen, datz die englischen Goldkäufe zum mindesten indirekt mit einer geplanten Rückkehr zur Goldwährung in Verbindung stehen.

Voraussetzung für ein ordentliches Funktionieren einer deutschen Kreditpolitik bleibt in jedem Falle die Wieder­herstellung einer gesunden Rentabilität. Wenn diese Prämiffe nicht erfüllt ist, wird auch der solven­teste Kreditnehmer aus die Inanspruchnahme einer künstli­chen Kreiitausweitung verzichten.

Wetter-

Da bei der in Mitteldeutschland herrschenden Ost­windströmung der Himmel vielfach aufheiterte, machte die Erwärmuung. bei der ungehinderten Sonnen­strahlung rasche Fortschritte. Jedoch ist bei den ho­hen Temperaturen wieder Luftdruckfall die Folge, so datz sich slache Störungen herausbilden, die bei dem Einströmen kühlerer Luftmassen Gewitterstörungen verursachen.

Ausfichten für Sonnabend:

Im ganzen noch warmes Wetter, dabei aber Ge- Witterstörungen mit vorübergehender Abkühlung.

f «rite 1 - L Beilage

Kasseler Neueste Nachrichten

Freitas, 3. Juni 1932 v

Vor Kasseler Gerichten

Verficherungsamt und Krankenkaffenverband

teine Grenzen kenne, den Ausschlag für eine Frei­heitsstrafe gegeben.

Am die Ltnregelmäßigkeiten bei dem Krankenkaffenverband

Ein Beleidigungsprozeß

Vor dem erweiterten Schöffengericht stand ein Prozeß zur Verhandlung, dessen Hintergründe für weite Kreise von Interesse sind. Angeklagt der r nirlichen Beleidigung war der früf :re Redakteir Wolfgang Bergemann, den der Staatsanwalt be­schuldigte, am 24. März 1931 u. a. auch den Leiter des fi,iif 'en Versich<.rungsamts Stadtrat Nagel, du. ' die Behauptung nicht erweislicher wahrer Tat­sachen beleidigt und in der öffentlichen Meinung herabgesetzt zu haben.

Zu der Verhandlung war der fetzt in Detmold ansässige Angeklagte vom Erscheinen entbunden. Seine Vertretung hatte Rechtsanwalt Dr. Oswald Freisler. Er beantragte, einen früheren Angestell­ten des Krankenkassenverbandes als Zeugen zu la­den, der selbst wegen der Unregelmäßigkeiten im Krankenkassenverband abgeurteilt worden ist. Das Gericht gab diesem Antrag insoweit statt, als es möglich sein müsse, den Zeugen noch im Laufe der Verhandlung an Gerichtsstelle zu bringen. Tiefe einschränkende Zustimmung nahm der Verteidiger als Anlaß zu der Erklärung, daß seinem Mandanten die Verteidigung erschwert werden sollte, er, der Verteidiger, müsse daher seinen Auftrag niederlegen und sich alles weitere für die Berufungsverhand­lung Vorbehalten.

In der dennoch vom Gericht fortgeführten Ver­handlung ergab sich aus der Anklage zunächst sol- gender Tatbestand: DieHessische Volksmacht" hatte sich in dem unter Anklage gestellten ArtikelMehr Licht!" mit den Unregelmäßigkeiten im Kranken­kassenverband beschäftigt und dabei behauptet, datz Stadtrat Nagel als Parteigenosse und Intimus des Stadtverordneten Wtttrock diesem seinerzeit für die Bewerbung um die Stelle eines Verwaltungsdirek­tors im Krankenkassenverband ein Empfehlungs­schreiben an die Hand gegeben habe, dem Wtttrock seine Wahl zu verdanken habe. Die zweite Behaup­tung ging dahin, daß Stadtrat Nagel als Leiter des Versicherungsamts von den Unregelmäßigkeiten des damaligen Verwaltungsdirektors Fischer gewußt, diese Dinge aber Monate hindurch vertuscht habe, weil F. Mitglied der SPD. gewesen ist.

Die Beweisaufnahme wurde von der Verneh­mung des als Nebenkläger zugelassenen Stadtrats Nagel ausgefüllt, der zu dem ersten Vorwurf fol­gendes erklärte: Als sich der Stadtverordnete Witt- rock um die Stelle des Verwaltungsdirektors be­werben wollte, habe W. ihn um ein Empfehlungs­schreiben gebeten. Zuerst habe er, Nagel, das abge­lehnt, weil auch einer seiner Mitarbeiter im Ver­sicherungsamt sich um die Stelle beworben hatte. Nachdem diese Bewerbung erledigt gewesen sei, habe er seine Bedenken zurückgestellt und in dem Emp­fehlungsschreiben lediglich die ihm amtlich bekann­ten Qualitäten des Stadtverordneten Wtttrock her­vorgehoben. Er habe W. nicht nur als Freund und Parteigenossen kennengelernt, sondern auch amtlich in der Zeit, als Wittrock Vorsitzender des alleikasseler Krankenkassen umfassenden Verbandes gewesen sei. Das Schreiben sei so gehalten gewesen, daß er, Na­gel ,es jederzeit mit seinen amtlichen Pflichten hätte vereinbaren können. Welchen Einfluß dies Schrei­ben auf die Wahl Wittrocks gehabt hätte, sei ihm unbekannt. Eine amtliche Beeinflussung sei darin nicht zu erblicken gewesen, denn die Wahlkörper- schast sei vollkommen unabhängig gewesen. Für die Wahl des Verwaltungsdirektors beim Krankenkassen- verband sei ein übereinstimmender Beschluß der im Vorstand sitzenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Vertreter notwendig gewesen. Wie wenig der Vor­stand des Krankenkassenverbandes unter befn Ein­fluß des Versicherungsamtes stehe, beweise die Tat­sache, daß der frühere Verwaltungsdirektor Fischer vom Vorstand gewählt worden sei, obwohl der Ne­benkläger als Leiter des Versicherungsamtes die schwersten sachlichen Bedenken gegen diese Wahl gel­tend gemacht hatte.

Zu der zweiten Behauptung legte der Neben­kläger an Hand der Akten des Versicherungsamtes folgendes dar: Als im Herbst 1929 die Unregel­mäßigkeiten der Kassenangestellten Pf. und St. be­kannt geworden waren, wurde vom Versicherungs-, amt eine eingehende Revision vorgenommen. Wäh­renddessen erschien am 24. Dezember 1929 der da­malige Verwaltungsdirektor Fischer aus dem Ver­sicherungsamt und gab freiwillig zu Protokoll, daß auch er sich Unregelmäßigkeiten habe zuschulden kom­men lassen. Sofort nach Weihnachten, am 28. De­zember wurde Fischer seines Amtes enthoben, wor­auf das Versicherungsamt seine Revision auch aus die Geschäftsführung Fischers ausdehnte. Noch vor Abschluß dieser schwierigen Revision wurde am 21.

Januar Strafanzeige erstattet. Von einer Ver­tuschung könne also keine Rede sein.

Auf Grund der Beweisaufnahme führte Erster Staatsanwalt Ludwig in seiner Anklagerede aus, daß die vom Oberbürgermeister au§ gegangene Strafanzeige zu Recht erstattet sei, denn der Ange­klagte habe in überaus leichtfertiger Weise eine Reihe von ehrenkränkenden Beschuldigungen erho­ben. Eine Geldstrafe von 300 Mark hielt der An­kläger für eine ausreichende Sühne.

Das Gericht sprach im ersten Punkt den Ange­klagten frei. Zwar enthalte der Vorwurf, Stadtrat Nagel habe durch das Empfehlungsschreiben auf die Wahl Wittrocks in einer nicht zulässigen Weise ein­gewirkt, eine Beleidigung, immerhin hätte der An­geklagte annehmen können, daß eine nicht zulässige Beeinflussung vorgelegen habe, obwohl er auch eigentlich wissen mutzte, datz derartige Empfehlungs­schreiben bei Bewerbungen nichts Ungewöhnliches darstellen.

Hinsichtlich des zweiten Punktes ging das Ge­richt jedoch noch über den Antrag des Staatsan­walts hinaus und erkannte gegen den Angeklagten 1 Monat Gefängnis, denn für die Behauptung, Stadtrat Nagel habe die Aufdeckung der Unregel­mäßigkeiten des Verwaltungsdirektors Fischer ver­tuschen wollen, sei auch nicht der Schein eines Be­weises erbracht worden. Im Gegenteil, es habe sich herausgestellt, daß das Versicherungsamt hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung der Verfehlungen nicht nur korrekt, sondern sogar sehr scharf vorge­gangen sei. Bei der Strafzumessung hätten die neun Vorstrafen und der daraus gewonnene Eindruck, datz der Angeklagte in feiner politischen Tätigkeit

Gesiügelhandel ohne Betriebskapital

Wir haben gestohlen, um das nackte Leben zu fristen!" Mit diesen Worten versuchte der 25jäh- rige Georg Pf. seine und seiner Mitangeklagten Taten vor Gericht zu entschuldigen. Und er mutzte für sein jetzt zur Aburteilung stehendes Handeln schon eine besondere Entschuldigung haben, wenn ihn nicht wieder das Zuchthaus aufnehmen sollte. Er war nämlich im Jahre 1918 schon einmal wegen Teilnahme an Bandendiebstählen zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Er war damals ein Mitglied einer Bande gewesen, die auf der Strecke zwifchen Bebra und Eisenach planmäßig Eisenbahn­züge beraubt hatte, indem sie vor einer bergigen Strecke auf den Zug aufsprang und die Güter her- auswarf.

Georg Pf., gab auch dem jetzigen Gericht noch eine Erklärung dafür, wie er auf die Bahn des Verbrechens gekommen war. Der frühe Tod des Vaters zerstörte die Existenzgrundlage der Familie und die Hoffnung der Kinder. Georgs Leben wurde eine einzige Sorge für die Mutter und die Geschwi­ster. Die Inflation liefe das kleine Vermögen fast ganz zusammenschmelzen, mit dem kleinen Rest ver­suchte man einengroßen Schlag". Man liefe sich mit einem Mann ein, der eine Lebensmittelgrofe- handlung betreiben wollte. Das kleine Kolonial­warengeschäft von Georgs Mutter mutzte die Firma abgeben und nach drei Monaten gab es ein jähes Erwachen: der Kompagnon entpuppte sich als ein Schwindler, der alles mit faulen Wechseln bezahlt hatte. Die Familie verlor nicht nur das Geschäft, sondern auch das kleine Anwesen. Und in dieser Not kam Georg unter die Räuber.

Als er seine zwei Jahre verbüßt hatte, kehrte er nach Hause zurück. Dort waren die Verhältnisse

noch schlechter geworden, denn ein Schwager toat hinzugekommen, ohne etwas mitzubringen. Knapp 1 Jahr konnte Georg durch seine Arbeit die Familie über Wasser halten. D: letzte Rettung sollte ein Handel fein, und zwar wollten Georg und fein Schwager Karl R. mit Geflügel handeln. Der Han- del warf aber nicht viel ab, denn die Reise nach Kassel verschlang jedesmal zu viel Geld, und andere Absatzmöglichkeiten als den Kasseler Wochenmarkt gab es kaum.

Bald war das kleine Betriebskapital braufgegan» gen unb man fianb wieder vor dem Nichts. Georg wollte indes den Schein aufrechterhalien, denn es widerstand ihm, der Gemeinde als Wohlsahrtsemp- fänger zur Last zu fallen. Georg und Karlbetrie­ben das Geschäft ohne Betriebskapital weiter": ste begannen ihre Ware zu stehlen. Mehrere Monate hindurch machten sie die ganzen Ortschaften in den Steifen Rotenburg und Eschwege unsicher. Vor allem war es Georg, der auf Raub ausging und da­bei allerlei Geflügel nach Haufe brachte. Hier wurde das Viehzeug gefchlachtet und marktfertig gemacht. Eines Tages kam die Polizei dahinter und im Laufe der Untersuchung wurden

21 Diebstähle aufgedeckt,

von denen Georg 15 allein begangen hatte. An den übrigen sechs war der Schwager beteiligt gewesen. Und die 25jährige Schwester Elisabeth und der 20- jährige Bruder Werner galten als die Hehler, weil sie teils die gestohlenen Tiere verzehrt, teils zum Absatz fertig gemacht hatten.

Vor Gericht war das Kleeblatt im allgemeinen geständig. Nur zwifchen Georgs und seines Schwa­gers Aussagen gab es einige Differenzen, denn Ge­org meinte, der Schwager wäre garnicht an 15 Dieb­stählen beteiligt gewesen. Der Umstand, datz sich die Familie trotz des redlichsten Bemühens in gro­ßer Not befand, wurde erhärtet.

Das Gericht erkannte schließlich, unter Zubilli­gung mildernder Umstände gegen Georg Pf. wegen schweren Diebstahls in 21 Fällen im strafverschär­fenden Rückfall auf drei Jahre Gefängnis und sprach ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aus die Dauer von fünf Jahren ab. Sein Schwager Karl R. erhielt ein Jahr Gefängnis, während Werner und Elifa- beth Pf. von der Anklage der Hehlerei freigespro- chen wurden.

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