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Handel - Wirtschaft Börse

Kasseler Neueste Nachrichten Hessische Handelszeitung Sonnabend, den 21. Mai 1932

Wirtschaft der Woche

Kassel, den 21. Mai.

Fürs erste ist wohl soweit nicht durch wirt­schaftspolitische Mcktznahmen ein qrunvsaylrchcr Wandel der Grundlagen des Wirtschaftsablauss ge- schafsen wird weder eine Belebung des Inlands- absatzes noch des Auslandsabsatzes zu erwarten. Günstiger freilich könnten die Aussichten beurteilt werden, wenn es gelänge, die schwebenden weltpoli­tischen Fragen zu einem besriedigenden Abschluß zu bringen * Mit diesen Worten beurteilt das Institut Tür Konjunkturforschung in seinem letzten Wochenbe­richt die wirtschaftliche Gesamtlage. Alle Welt wartet darauf, daß die bevorstehende Repa­rationskonferenz den Ansatz zur Behebung der in der ganzen Weltwirtschaft herrschenden Ver­trauenskrise bringt. Aber je näher die Konferenz von Lausanne heranrückt, desto trüber werden d,e Auf­sichten auf ein für uns befriedigendes Ergebnis. Es ist heute schon ganz offensichtlich, daß die aus den französischen Wahlen siegreich hervorgegangenen Par­teien die endgültige Bereinigung der Reparations- fraqe wiederum auf die lange Bank schieben wollen und in. Lausanne sehr bald eine Vertagung bean­tragen werden, da sie eine Streichung der Reparatio­nen unter allen Umständen verhindern wollen. Die Stellung Frankreichs ist allerdings nicht mehr so stark wie im Januar, wo die Franzosen, gestutzt auf ihre finanzielle Macht, sofort eine Verschiebung der Konferenz durchsetzen konnten. Die französische Wah­rung ist nicht mehr so sicher wie in den letzten Zäh­ren und die Außenhandelsbilanz Frankreichs zeigt trotz der sich von Tag zu Tag verschärfenden Kontin- qentierung für die ersten vier Monate d. ein Defi­zit von über drei Milliarden Franken. Muerdings macht man in der französischen Presse so^r dafur Propaganda, die Konferenz von Lausanne Überhaupt zu verschieben, so daß es noch gar nicht feststeht, ob sie wirklich am 16. Juni beginnen wird.

Dabei tritt die Unfähigkeit Deutschlands, lemals wieder irgend welche Tributzahlungen zu leisten, von m Taa deutlicher hervor. Der deutsche Aus- su'hruberschutz hat bisher schon nicht ausgereicht, um einen Ungleich in der Zahlungsbilanz für dl- binsen und Tilgungsraten der ausländischen Kredite zu schaffen, geschweige denn, noch darüber hinaus politische Zahlungen zu ermöglichen. >zm April hat sich nun der Ausfuhrüberschuß katastrophalw^ito v^mindert. Er ist zwar immer noch mit 54 jkui. RM. aktiv, wenn man die Sachli^erungen mltreä^ net aber diese Zahl stellt nur noch em Drittel des März-Ausfuhrüberschusses dar. W,^ "^^pfteqt' fuhr um diese Zeit regelmäßig Wruazugehen pTtegi, o qino in diesem Jahre dieser Rückgang doch über das saisonübliche Matz hinaus. Die folgen der ab- sperrungstcndenzen in aller SBeü XwXn GinfSt deutlicher bemerkbar. Die neuen englischen Emzuhr zölle sind im April zum erstenmal m voller -scharzv in Wirksamkeit getreten. Rech bedenklicher als der Rückaana der Ausfuhr ist aber die starke Zunahme der Einfuhr. Allein die Einfuhr von Lebensmitteln hat um rund 30 Mill, auf 143 Mill. RM. zugenom- men 'i'iefe Entwicklung gibt zu den Ernstesten Be- denken Anlaß. Geht sie in derselben Richtung weiwr, so ist zu befürchten, datz der Ausfuhrüberschuß,-dre einzige Quelle, aus der wir unsere prwaten Aus­landsschulden bezahlen können, vollkommen ver. schwindet. _ .

Inzwischen bemüht sich die Reichsregierung um die Deckung des Haushalts für 1932. Besonders geht es bei den nun schon wochenlang andauernden Be­ratungen um die Finanzierung der Erwerbs­losenfürsorge. Es Wird immer deutlicher, datz der deutschen Wirtschaft neue Steuerlasten bevor­stehen, datz aber andererseits auch die Versorgung der Arbeitslosen verschlechtert wird. Das Hauptproblem ist aber die Beschaffung von Arbeit für die Erwerbslosen, die sie in den Kreis des normalen Wirtschaftsablauss wieder eingliedert. Es wird höchste Zeit, daß aus diesem Gebiete etwas geschieht. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitslosenver- mittlung und Arbeitslosenversicherung Dr. SYrup hat gestern in einer Kundgebung besonders auf die Schlüsselstellung des Baumarktes hingewiesen, au, dem genug Beschäftigungsmögllchkelten vorhanden seien. Zuschüsse der Reichsanstalt für solche Not­standsarbeiten stünden genügend zur Verfügung Da­zu kommen die Darlehen der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten und die erwartenden Mittel aus der Prämienanleihe. Einen interessanten Vor­schlag hat auch der Reichsbankpräsident Dr. Luther gemacht, von dem er sich eine Ankurbelungswirkung allerdings selbst nicht verspricht. Er will.neben. dis trete Marktwirtschaft auf bestimmten Arbeitsgebieten vorübergehend einegeldlose Wirtschaft setzen Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine Beschäftigung von Arbeitslosen für Arbeitslose. Die Produkte der Selbsthilsebetnebe sollen mcht aus den freien Markt gelangen. Ganz ohne Geld wird aber die Sache wohl kaum zu machen sein. Vorschläge sind also genügend vorhanden, aber wann will jnan ne endlich in die Tat umsetzen? Will man den somtner ungenützt verstreichen lasten? Die Zeit drangt, und die Not wird von Tag zu Tag größer.

An der B ö r s e hat die Aufwärtsbewegung emer Enttäuschung und Ernüchterung Platz gemacht. Das Publikum hat sich infolge der ungewissen Aussichten der Lausanner Konferenz und der unsicheren inner- politischen Lage von weiteren Anlagekäuscn Mruck- gehalten. Infolgedessen sind die Kurse jur Aktien und Rentenpapiere säst durchweg zuruckgegangen. Dazu kamen schärfere Kurseinbrüche m einigen ^vpe- zlalwerten, wie AEG. und Dessauer Gas, ine weitere Unruhe hervorriesen. Das Publikum hielt zwar im allgemeinen an seinem Besitzstände fest, aber der Neueingang von Kausorders ist in den letztenaflen stark zurückgegangen. Ur- "

Praktische Wege zur Sanierung

Erleichterte Kapitalerhöhung / Veräußerung von Aktien

Von Rechtsanwalt am Kammergericht Bernhard Blau, Berlin.

Das große Sanierring sgesctz für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung über die Kapi- talherabsebung in erleichterter Form hat dadurch an erhöh­ter Bedeutung gewonnen, daß feine Geltungsdauer, die ur­sprünglich mit dem 30. Juni 1932 «blies, bis zum 3 1. D e - zember 1932 verlängert worden i ft Die Unternehmungen haben also die Möglichkeit, Ais zu diesem Scitpuivft die Kapitalherabsetzun« in erleichterter Form ,u beschließen; die Durchführung der Kapitalherabschung kann aber auch noch n a ch diesem Zeitpunkt erfolgen.

Während in dem AufsatzBilanz-Bereinigung" (S. Nr. 70. vom 5. Aprils einige wichtige Fragen der Sanierung durch Kapitalherabsetzung behandelt wurden, soll nunmehr das Problem der Sanierung durch erleichterte Ka­pitaler Höhung sowie durch Veräußerung ei­gener Aktien behandelt werden.

Erleichterte Kapitalerhöhung

®in Sanierungsgesetz muß nicht nur der Bilanzbereini- gung dienen, sondern auch Erleichterungen für »ic Zuführung neuer Mittel an die Gesell­schaft schaffen. Dies ist in zweifacher Weise geschehen, näm­lich durch eineerleichtere" Kapitalerhöhung sowie durch die Gestattung der Ve»äußerung eigener Aktien und Vor­ratsaktien an Stelle der Einziehung. Nach der 1. Durchfüh­rungs-WO. vom 18. Februar 1932 kann, wenn die Beschluß­fassung über die Jahresbilanz «mit derjenigen über die Ka- pitalherabsetzung in erleichterter Form verbunden werden, daß auch diese tu der zu genehmigenden Bilanz als bereits vollzogen erscheint. Es handelt sich also hier nm eine vorweggenommene Durchführung der Kapitalerhö­hung, wie sie der gewöhnlichen Kapitalerhöhung nach un­serem Aktienrecht fremd ist.

Es ist erforderlich, daß die Voraussetzungen der durch- geführten Kapiialherabsetzuttg zur Zeit der Beschlußfassung bereits vor liegen, während boj der gewöhnlichen Ka- piialherabfetzung die Durchführung der Beschlußfassung zeit­lich folgen kann. Es ist demnach eine Kapitalerhöhung mit rückwirkender Kraft nur zulässig, wen die neuen Aktlien ge­zeichnet und wenn auf jede Aktie soweit nicht Sachein- lasen zu machen sind der Betrag von 25 Prozent bar eingezahlt ist. Bei dieser Kapitalerhöhung findet sich eine Erleichterung auch darin, daß in UeLereinstimmung mit dem Entwurf zur großen Aktienreform der Barzahlung auf die Aktie die Einzahlung durch Gutschrift auf ein Konto der Gesellschaft bei einer Bank gleichgeht.

Im Hinblick darauf, daß sowohl die Wirksamkeit der Kapitalherabfetzung in erleichterter Form als auch der mit ihr verbundenen Kapitalerhöhung von ihrer Durchführung, insbesondere von der Eintra­gung derselben in das Handelsregister abhängig ist, wer­den die Beschlüsse über die Genehmigung der Jahresbilanz sowie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

nachträglich unwirksam, wenn die Anmeldungen znr Eintragung der Kavitalherabsetzung und der Kovital- erhöhung nicht bis zum Ablauf von drei Monaten nach der Beschlußfassung erfolgen

absetzung, gegebenenfalls auch Kapitalerhöhung mit rück­wirkender Kraft beschließt, ein Beschluß über die Veräu­ßerung der eigenen Aktien gefaßt wird. Ge­rade bei der Bankensanierung hat sich die Bedeutung der eigenen Aktien als Mittel der Kapitalbeschaffung erwiesen.

Da die Veräußerung eigener Aktien und Vorratsaktien an die Stelle einer etwa notwendig werdenden Kavitaler- höhung getreten ist, so sind auch gewisse grundlegende Be­stimmungen, die für die Kapitalerhöhung gelten, auf die Veräußerung eigener Aktien übertragen worden. Allerdings bedarf es zur Beschlußfassung über die Veräu­ßerung nicht der analifizierten Mehrheit wie bei einer- vitalcrhöhung, sondern es genügt die einfache Mehrheit. Es mutz aber wie bei einer Kapitalerhöhung ein etwa bei der Veräußerung eigener Aktten erzieltes Agio in den ge­setzlichen Reservefonds eingestellt werde«. Es ist auch vor- «cschrieben, daß der Gegenwert für die Veräußerung der Aktien mindestens 'dem Nennbeträge der Aktien glcichkommen mutz, so daß verdeckte llnterpari-Emisfionen, die bereits nach § 184 HGB. unzulässig find, verhindert werden. Ferner besteht ein

gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ber- äußernng der eigenen Aktien.

Es kann jedoch ebenso wie bei einer Kapitalerhöhung das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, »ie es z. B. bei der DD-Bank geschehen ist. Jedoch bedarf es hierzu einer Mehrheit von drei Viertel des vertretenen Grundkapitals.

Ebenso wie bei Siner Kapitalerhöhung in Verbindung mit einer erleichterten Kapitalherabsebung wird auch hier, und »war zwingend die Rückwirkung auf die Bilanz des vergangenen Geschäftsjahres vorgeschrieben. Aus diesem Grunde erscheinen auch die eigenen Aktien und Vorratsaktien, die an sich nach der Aktienrechtsnovelle in der Bilanz besonders auszuweisen sind, nicht mehr in der Bilanz, sondern bereits der Gegenwert, der durch die Ver­äußerung der Aktien erzielt wird. Dieser Gegenwert muß aber ebenso wie bei der mit einer erleichterten Kapitalher­absetzung kombinierten Kapitalerhöhung bereits vor der Beschlußfassung bar eingezahlt feto.

Falls nun etwa nicht alle vorhandenen eigenen Aktie« oder Vorratsaktien zum Zwecke der Kapitalbeschaffung ver­äußert werden, müssen diese allerdings nach der Vorschrift der Hauptverordnung über die erleichterte Kapiialherabfet- znng in erster Linse eingezogen werden, ehe zu einer Herabsetzung des Nennbetrages oder der Zusammenlegung solcher Aktien geschritten werden kann.

Die deutsche Devisenbilanz

Um die durch Krieg und Inflation geschwächte deutsche Wirtschaft wieder aufzubauen wurden in den Jahren 1925 bis 1929 zirka 25 Milliarden RM Auslandsgelder von der deutschen Wirtschaft aufge­nommen. Zu einem großen Teil wanderten diese Gelder für Reparationszahlungen ohne weiteres ins Ausland. Deutschland hat heute aber die Verpflich­tung, diese Summen zu verzinsen und zu tilgen. Dazu sind nach vorsichtiger Schätzung jährlich unge­fähr 1,5 bis 1,8 Milliarden RM in den nächsten Jahren notwendig. Diese Summe kann nur durch einen Ausfuhrüberschuß des Außenhandels ausge­bracht werden, wenn nicht neue Schulden, die neue Belastung bringen, ausgenommen werden sollen. Die Devisensummen, die durch den Berkes und sonstige Dienstleistungen hereinkommen, sind nicht bedeutend. Im Vorjahre ist es möglich gewesen. monatlich einen Ausfuhrüberschuß von über 200 Milliarden RM zu erzielen. Der fortschreitende Protektionismus bat aber schon für das erste Vier­teljahr den monatlichen Ausfuhrüberschuß auf nur etwas über 100 Millionen RM im Monatsdurch­schnitt heruntergeörückt. Man sieht aus dieser Zahl, wie unmöglich es heute ist, daran zu denken, noch einmal Revarattonszahlungen zu leisten, zumal die ganze Welt sich gegen die Einfuhr von deutfchen Waren abfperrt.

Und die Devisenquelle ?

Dor Ausfuhrüberschuß Deutschlands betragt

1931-207111111«

Demgegenüber behaar der

Devisenbedarf für den Schuldendieng x

«130 Millionen

MM

werben.

Diesen Gedanken trägt die 2. Durchführungs-VO. Rech­nung, indem von einer Einziehung eigener Aktien sowie von eitler Herabsetzung des Nennbetrages oder von einer Zusammenlegung solcher Aktien abgesehen werden kann, wenn zugleich in der Gen.-Vers., die über die Kapitalher-

Scharfes Vorgehen gegenßrill

Lebhafte Genossenschaftsbank- G.- V.

anzeige bei der Staatsantnaliichait W erstatten.

Die Verhandlungen «rsn^en eine fast dr am «tiifie Zuspitzung, als plötzlich hinter dem Vorhang der Tribüne eine mondän gekleidete Frau anstauchte und sich in erreg­tem Ton in die Debatte einmischte. Es war Fran Ackermann, deren Erscheinen zunächst einen sturm der Entrüstung auslöste. Ter Leitung gelang es aber, die Versammlung zu beruhigen und Fran Ackermann ausführ­lich zu Wort kommen ,u lassen, -sie verteidigte ihren Mann gegen die erhobenen Vorwürfe und beschneie R.-A. Brill und den früheren Direktor Reinfrank als die Hauptschul­digen. die auch an dem Zusammenbruch der Firma Wilde u. Sernan mitgewirkt hätten. Zu den gegen sie selbst er­hobenen Vorwürfen erklärte Frau Ackermann, daß sie bereit sei. den Oftenbarungsei dzu leisten, um damit den Be­hauptungen von erfolgten Vermögensverfchiebungen entge­genzutreten. Die Verwaltung nahm diese Erklärung m-ft Genugtuung entgegen, denn bisher hatte sich Frau A. der Ableistung des Oftenbarungseides widersetzt. Es war be- retts Haftbefehl zur Erzwingung des Eides ergangen. Im übrigen gab die Verwaltung jedoch Auskünfte, die die tem­peramentvollen Aenßernngen 6er Fran Ackermann als stark subjektiv geiärbt erscheinen ließen.

Rach Beendigung der Aussprache wurden die Bilanz so­wie die Gewinn -und Verlustrechnung ei-nftimmig geneb mist und der Verwaltung ebenfo Entlastung erteilt.

oder die Einwägungen nicht innerhalb von' zwei Monaten nach der Anmeldung bewirkt werben. Jedoch lausen die Fristen nicht ab, bevor über eine etwa erhobene Ansech- tungs- oder Nichtigkeitsklage gegen die Be­schlüsse über die Genehmigung der Jahresbilanz bzw. rechts­kräftig entschieden ift. Es wird also einer Opposition in der Gen.-Vevs. unmöglich gemacht, den Ablauf der Fristen etwa zur Boukottterung der Kapitalherabfetzung für sich zu ver­werten. Es list aber hierbei zu beachten, daß nur die Be­schlüsse über die Bilanzgenehmigung und die Entlastung nach Ablauf der Frist unwirksam werden, während der Be­schluß über die Kapitalherabsebung und gegebenenfalls die mit ihr verbundene Kapitalerhöhung rechtswirksam bestehen bleiben. Das ift von großer praktischer Tragweite, da die Kavitalherabsetzungen in erleichterter Form spätestens bis znm 31. Dezember 1962 beschlossen feto mutz. Es kommt hierbei insbesondere aber auch »um Ausdruck, daß die Durchführung der Kapitalherabsetzung auch nach dem 31. Dezember 1932 erfolgen kann.

Veräußerung eigener Aktien

Die 8. Dnrchführungs-VO. zur Kapitalherabsebung in erleichterter Form enthält auch eine wesentliche Erleichte­rung gegenüber der Hauptverordnung. Sie dient der Zu­führung treuer Mittel durch Veräußerung eigener Aktien und Borratsaktien an Stelle 6er Einziehung. Nach der Hauptverordnnng mußten in erster Linie die eigenen Aktien der Gesellschaft oingezogen werden, ehe zu einer Her­absetzung des Nennbetrages der Aktien oder zu einer Zu­sammenlegung von Aktien geschritten werden konnte. Die eigenen Aktten unterlagen also in diesem Falle der Vernich­tung oder Verminderung. Eigene Aktien und Vorrats- aktten sind ein wichtiges Mittel »ur Beschaffung neuen Ka­pitals.

Durch sie kann vor allem eine KapiialerhShuug, bie mit Kosten und Steuern verbuubeu ift, nermieben

konnte stellt das erreichbare Maß dar. Von dieser Liguida- tiou unberührt bleiben jedoch die anderen hohen Forderungen an Brill. Reinfrank, Kemper usw. Die mehrfach geforderte Weiterführung des Hornberger Werks durch die Bank sei nicht in Frage gekommen, weil bei den MaiNverhültniflen das Risiko viel zu groß gewesen wäre und die Ingang­setzung überdies noch einen Betriebskredit von rund 15Q000 Mark erfordert hätte. Ter Antrag ans Eröffnung des

Konkurses über das VermSgen des früheren Auffichtsratsvorsitzeubeu R.-A. Brill.

sei gestellt worden, nachdem alle Vergleichsverhandlungen mit Brill ergebnislos geblieben waren. Es sind alle Ver- haudlungsmöglichkeiten erschöpft worden, aber das Verhal­ten des Schuldners sowie seine Bedingungen konnten lange Zeit hindurch überhaupt nicht als Verhandlungsgrundlage angesehen werden.

lieber diesen Punkt verbreitete sich eingehend Rechtsanwalt Tr. Freisler, der u. a. aussührte: In den ersten Ver­handlungen hätte die Liquidationsverwaltnng auf dem Standpunkt gestanden, datz Rechtsanwalt Bttll aus jedem Schuldverhältnis hätte entlassen werden können, wenn er einen Betrag von rund 150 000 M. an die Bank gezahlt hätte. Auf dieser Grundlage sei monatelang mit Brill ver­handelt worden, aber mit dem Ergebnis, daß Brill sich tn jeder Beziehung als vergleichsnnwürdig erwiesen habe Schttetzlich sei dann doch ein Vertragswerk zustande gekommen, durch das Brill ein Existenzminimum von monat­lich 800 M. belassen wurde, so datz von seinem von ihm selbst mit monatlich 2000 M. angegebenen Einkommen ein beträchtlicher Teil der Genossenschaftsbank zngeflossen wäre. Während Rechtsanwalt Brill das Vergleichswerk ak^ptierte, behielt sich die Bank bis zum 1. April 1932 ein Widerrufs­recht vor Und als sich dann herausstellte, daß der Schuldner während'der ganzen Zeit bis zum 1. April 1932 nicht nur nicht einen Pfennig zahlte, sondern außerdem auch noch ent­gegen dem abgeschlossenen Vertrag widerrechtlich über andere Einkünfte verfügte und sich auch sonst in der früher schon festgestellten Weise als vergleichsunwürdig erwies, habe die Liauidationsverwaltung den Vergleich widerrufen und den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt. Die Aussichten dieses Versahrens seien überaus problematisch, aber es werde dennoch vis znr letzten Konsequenz durchge­führt umsomehr als Rechtsanwalt Brill sich die Folgen selbst zuzuschreiben habe. In feinen weiteren Ausführungen gab der Redner seiner Verwunderung und seinem Befremden darüber Ausdruck,

datz bk Staatsanwaltschaft sich nicht schon her Angelegenheit in einer für bk Oeftentlichkeft merkbaren Weife angenommen habe.

-ricnn zweifellos wären in dem Vorgehen und Verhalten des früheren Aufsichtsratsvorfitzenden eine Reihe von Momenten, die nur strafrechtlich geahndet werden könnten, wenn dem verletzten Recht Genüge geschehen solle.

Weiter berichtete Rechtsanwalt Dr. Freisler über die Vergleichsverhandlimgen, die auf Grund des ergangenen Urteils in der Regretzklage mit den anderen neun Mitglie- dern des früheren Aufsichtsrats geführt worden sind. Frei- tag vormitwg s^mit sechs früheren Auftichtsratsmttgliedern eine Einigung zustande gekommen, durch die der Bank je nach der wirtschaftlichen Entwicklung rund 65 000 M. aus dem Vermögen und dem Einkommen der früheren Aussichts- ratsmitalieder zusließen werden. Auch mit den übrigen drei Herren hoffe man zu einer Einigung zu kommen, die noch eine Summe von 2025 000 M. ergeben werde.

Än die Berichte der Ltauidattonsvertoalrung schloß sich eine längere Aussprache an, die teilweise to recht be­wegter Weise verlief, denn die Erörterungen drehten sich wieder tim die schon in früheren Versammlungen eingehend besprochene Frage der Schuld am Zusammenbruch der Bank. Das Verhalten des Rechtsanwaüs Brill wurde einer schatten Kritik unterzogen.

Durch einen einstimmig gefaßten Beschluß wurde die Berwaltnng beauftragt, gegen Rechtsanwalt Brill nnb die übrigen Mitschuldigen, vor allem noch gegen den früheren Direktor Reinirank nttb das frühere Anfsichisralömitglied Fr. Ackermann formell Straf-

Jnfolge der allgemeinen Wirtschaiiskrife fabfi». wie Me Dertil-Woche" erfährt, bk Firma Dntttna n. Gaa. Bielefeld, gezwungen, ihre Zahlungen

Firma wirb als eines der bedeutendsten Unternrtmen für die Herstellung von Dafckentuchern und bhuicn Tischdecken bezeichnet. Die Aktiven werben von der «rtrut« tnti »91 13. RM bewertet. Die Passiven netten l

702 173 RM darunter 334 000 RM. gefieberte Forderungen.

In Kürzet

In bet Abwicklung bet Nor d woI le -S»nk nr s- mässe ift ein weiterer -icdobirfnnfc erreicht warben, fe gelungen, baS Werk Lange ns al, a an eine Gruppe ,u veräußern, bk ihren Sitz, m Gebiet von Eupen bat. Es soll sich dabei um ein deutsches Unternehmen bandeln. Das Werk, das mit 19 000 Svtudeln ausseftattet ist. fall wieder tu Betrieb gesetzt werden. *

Die Schittnsabttk Remak u. Silber. Berlin, bk 34 Filklen unterhält, befinbet sich lautTertilwoche" mit zirka 500 000 RM. Passiven, .denen nominelle Akttoen in gleicher Höhe gegenüberftebett. tu Zahlungsschwierigkeiten.

Die künftigen Aktionäre. bet neuen Breuna bot. Gesellschaft haben zustimmend Kenntnis van der am 29. Avril erfolgten Gründung bet Bteunadot-Werke A.-G. genommen. Die Fabrikation tn ^amtlichen drei Abteilun­gen Iftinberwagen, Fahrräber unb Auto mobiles fall nun­mehr im Umfang unb nach Maßgabe bet vorhandenen Ab­satzmöglichkeiten ausgenommen werten.

Ans her Tagesordnung bet aus beu 15. Juni einbetuk« neu o. G.-B. bet M. tt. L. He 8 64« b f« b 11 f Erfurt, steht «. a. Beschlußfassung über che «avitalherab- setzuna burch Einziehung non Aktien "A.A^'A'Evuna bes Nennwerts bet verbleibenden Aktten. lieber das Ausmaß der Sapitalherabfevuug betagt bte Einladung »u bet G.-B. nichts.

Der Freitag nachmittag abgehaltenen ord. G.-V. der Kaffeler Genossenschaftsbank e. G. m. b. H. i. L. wurde von der Liguidattonsverwaltung die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1931 vorgelegt, über deren Einzelheiten Rechtsanwalt Schulin als Vottitzender des Aufsichtsrais folgende Angaben machte iwobei sich die angeführten Bergleichsziffern sämtlich auf die letzte Bilanz vom 20. 4. 1931 beziehen): Auf der Aktiv­seite der mit 4 206 282 (5 105 752) M. abschließenden Bilanz hat sich die Summe der noch einzuzahlcnden Ge­schäftsanteile von 155 617 auf 124 214 M. vermindert, die Summe der noch einzuzahlenden Gcfchäftsanteilserhöhungen von 875 130 auf 636 262 M. Der Kaffenbestand betrug am 31 Dezember 1931 rund 3170 gegen 1853 M. am 20. April 1931. Guthaben bei Banken beliefen sich auf 78 650 gegen 210 068 M. Die Verringerung erklärt sich aus der in der Zwifchenzeit erfolgten Ausschüttung einer Quote von 10 Prozent Tas Wertpapierkonto steht noch mit 917 gegen 13 743 M. zu Buch. Wechsel werden mit 136 175 gegen 156 915 M. ausgewicscn. Es handelt sich zumeist um Rück- wcchscl zu Lasten der Finna Wilde u. Sernan. Schuldner in laufender Rechnung bestehen mit 2 121 808 gegen 2 641 606 M Das Vorschutz-Konto hat sich von 85 923 M. am 20. April 1931 auf 79 609 M. am 31. Dezember 1931 ermäßigt, das Hypothekenkonto ist von 93 877 auf 111 593 M. ge­stiegen. Das Mobiliar steht noch mit 1 M. zu Buch, Bank- gcbäude und sonstige Grundstücke mit 144 022 (98 342) M. Beteiligungen mit 1060(1560) M.

Auf der Passivseite stehen Bankschulden mit 86142 gegen 160 284 M. am 20. April 1931. Die Girocinlagen belaufen sich auf 219142 gegen 311109 M., Spareinlagen Nerven mtt 1492 779 gegen 1 904 783 M. °m 20. April 1931 ansgcwicscn. Dio Rücklagen für zweifelhafte Forde­rungen haben sich von 2 728 662 M. am 20. April 1931 auf 2 379 219,09 M. am 31. Dezember 1931 verringert.

Der ausgcwiesene Verlust beträgt also <68 888 gegen 769 008 M. am 20. April 1931, er hat sich also um 120 M. verringert.

Die endgültige Verlnftliftr nrnfaßt alle Abschreibungen, die die Liamdattons - Verwaltung nach gewissenhafter Prüfung vorgenommen hat. Von den abgescbriebencn Verlusten kommen moglicherlveise noch Teil- beträae herein, die in der Bilanz dann als stille Reserven erscheinen werden. Im einzelnen wurden von R.-A. Tr.

folgende grotze Verluste genannt:

R -A Bttll 213 220 M., Hornberger Basaltwerk 3 Konten: 182 633, 169 016 und 10 395 M.. zusammen 362 046 M., Konto Kemper 100892 M. und die Garantie Scheck 104 000 M. Das sind zusammen 780156 M., die allein das VerlustkontoHornberger Basaltwerk" ausmachen, von denen 40 000 M Privatschulden des Rechtsanwalts Brill abzu- zichcn sind. Tie übrigen Verluste sind: Direttor Rein- frank 12 533, Frau Reinsrank 5 515 M., Stieglitz 59 505 M., Medi-Zentrale (Stieglitz) 44 004 M., und Wilde u. Sernan (Ackermann) rund 200 000 M.

Der Gang des Liauidationsverfahrcns, so führte Rechts­anwalt Dr. Schulin weiter aus sei durch die wirt­schaftlichen Verhältnisse stark gehemmt worden, da die Ucbcr- jübrung von bedrängten Schuldnern in andere Bankverbin­dungen insbesondere seit der Julikrise fast unmöglich ge­worden sei. Bei der Auflockerung der Autzenständc habe jederzeit auf die besondere Lage der einzelnen Schuldner Rücksicht genommen werden können. Immerhin fei es je­doch möglich getoefen. bi5 jetzt schon 30 Prozent der Masse = 600 000 M. zur Ausschüttung zu bringen.

Seit der letzten toencratoerfammtnna leien zwei wich­tige Punkte einer endgültigen Klärung zngefnhrt morden: die Liauidatiou des Engagements bei der Houlberger Basaltwerk 8. m. b. H. unb bas Kon­kursverfahren gegen Rechtsanwalt Brill.

Tie Liquidattonsverwaltung der Bank habe nichts unversucht gelassen, um möglichst günstig aus den cntstan- dcncn Verpflichtungen herauszukommen. Ter Umstand, daß der Erwerber des Werks schließlich 10 000 M. an die Bank zahlte und außerdem noch der Wegfall der Bietungsgaran­tie (Wert der Masse nach rund 33 000 M.) erreicht werde»