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Kasseler Neueste Nachrichten

' Weite 8-1. Beilage

Feeling, 13. Mai 1939 i

Kein Ausweg in Oberkaufungen

Aussichten für Samstag, 14. Mai.

Die heutige Nummer umiaht 14 Gelten

sehr billig.

Hohentorstra&e

MCO

illililllllllllllllillllll

Immer noch macht sich der Einfluß der Tiefs be­merkbar, dessen Randausläufer ihre Wirksamkeit bis in unser Gebiet entfalten. Die Beeinflussung dürfte aber fetzt nur leichterer Art und mehr vereinzelt sein, so daß doch im ganzen warmes und aufheitern­des Wetter zu erwarten ist.

Keine Strafe wäre zu hoch!

Wir haben erst vor kurzem berichtet, daß immer wieder die Rettungsgeräte auf der Fulda beschädigt werden und damit der Rettungsdienst bei plötzlichen Unglücksfällen in Frage gestellt wird. Nunmehr teilt das städt. Presseamt mit, daß in den letzten Tagen wiederum Einrichtungen des Fuldarettungsdienstes erheblich beschädigt worden sind. So ist das Schloß des Rettungsbootes an der Drahtbrückc zer­stört und eine große Plane des Motorbootes entwen­det worden.

Wir bitten die Bürgerschaft wiederholt dringend, den Schutz der Rettungsboote mit zu übernehmen und darüber zu wachen, daß die Rettungseinrichtungen nicht durch Unbefugte beschädigt werden. Wer eine Rettungseinrichtung beschädigt, ist unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Die mißbräuchliche Benutzung der ausgelegten Rettungsgeräte wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Teils wolkig, teils ausheiternd, warm, vereinzelt etwas Niederschlag oder auskommende Gewitter­neigung.

Die Gewerkschaft deutscher Eisenbahner hielt eine Gaukonferenz ab, die von über 150 Delegierten be­sucht war. Nach dem erstatteten Geschäftsbericht des Gauleiters Weinholz bat sich auch im Jahre 1931 die Gewirschaft trotz der Krise und des Personalabbaus von über 700 Köpfen im Bezirk sehr gut gehalten.

In einer Entschließung heißt es:Wir Anwesen­den erkennen an, daß die von der Reichsbahnverwal» tung getroffenen Sparmaßnahmen durch die schlechte Wirtschaftslage bedeutet werden, vermissen aber die so­ziale Rücksichtnahme bei Pensionierungen und ganz besonders bei Entlassungen der Arbeiter.

Reben den Feierschichten kommen hier im Bezirk noch über 1000 Arbeiter zur Entlassung, denen im Laufe des Sommers und ganz besonders im Herbst noch etwa 1000 Bahnunterhaltungsarberter folgen werden. Die neueingelegten Feierschichten stellen insofern eine Unbilligkeit dar, weil nicht alle Arbeiter von dieser Maßnahme getroffen werde«.

Während ein Teil der Arbeiter nur 40 Stunden in der Woche arbeitet, muß ein anderer Teil noch bis 60 Stunden und darüber Dienst leisten. Auch ist die

übermäßige lange Arbeitszeit mancher Betriebs­beamten

nicht mehr vertretbar, denn es ist nicht angängig, daß Millionen von Volksgenossen zur Arbeitslosigkeit verurteilt sind, während ein Teil von Betriebsbeam- ten noch wöchentlich 84 Stunden Dienst leistet.

Die Anwesenden fordern daher: Beseitigung der Tributlasten und Rücküberführung der Reichsbahn zum Reich und erwarten, daß alle deutschen Volks­genossen sie in diesem Kampfe unterstützen. Des Weiteren fordern sie von der Reichsbahnverwaltung Revision der Dienstdauervorschristen mit einer Höchst­dienstleistung von 48 Stunden in der Woche. Von der Reichsregierung wird erwartet, daß die Reichs­bahnbedientesten mit in die in Vorbereitung befind­liche Arbeitszeitregelung einbegriffen werden. Das­selbe wird auch für die Privaibahner gefordert, denn auch die verschlechterte Wirtschaftslage der Privat­bahnen kann nicht lediglich und allein auf Kosten der Bediensteten verbucht werden."

Verantwortlich für den volitilchen Teil: Dr. Waller Pc Hut: für das Feuilleton: i. V. Dr. Walter Pehnt: für den lokalen Teil: Dr. Hans Joachim Glatzer: für den Heimatteil: Rudolf Gläser: für Handel: Dr. Hans L a u a e n 6 e r a: für den Sportteil: Her­bert Sprich: Photo-Redakteur: Eduard Schulz- Keffel: für Anzeigenteil: Konrad Wachsmann. Berliner Schriftleituna: Dr. Walter Thum, Ber­lin SW. 88. Druck und Verlag: Kaffeler Neueft« Nachrichten ®. m. b. H.. Kastel. Kölnische Straße 10.

Oer Herr Wechselreiter

Kein Sport-, sondern ein Prozeßbericht

machten, als wenn sie die Bedeutung der mit ihnen gemachten Wechselgeschäfte nicht erfaßt-haben.

Es wurden dann noch die Betrugsfälle er­örtert. Da ist besonders der Fall des Kausmanns Sch. aus Spießkappel hervorzuheben. Sch. hatte in Kassel einen Wechsel von 4500 RM einzulösen und übersand­te Ackermann das Geld mit der Bitte, den Wechsel einzulösen. Ackermann wußte nicht, wo der Wechsel war und behielt daher von den ihm übersandten Schecks zwei in Höbe von 2550 RM, während er einen Scheck über 1950 RM. an Sch. zurückgab. Als dann der Wechsel auftauchte, ließ sich A. von Sch. noch einmal 4000 RM in bar geben, die er aber auch für sich behielt, so daß der Zeuge den Wechsel schließlich selbst einlösen mußte, also für einen Wechsel von 4500 RM weit über 10000 RM aufwenden mußte. Der Angeklagte verteidigte sich damit, daß Sch. ihm einen Betrag von rund 16 000 geschuldet habe, auf die er die erhaltenen Beträge angerechnet haben will. Der Zeuge erklärte jedoch unter seinem Eid, daß er Acker­mann kein Geld schulde, im Gegenteil, er hätte an A. eine Forderung von über 25 000 RM!

Oer Strafantrag des Staatsanwalts

Assessor Dr. Be ch t e l als Vertreter der Staatsan waltschaft führt u. a. aus: Auf der einen Seite stand eine verkrachende Firma, deren Inhaber es für richtig hielt, zur Aufrechterhaltung eines falschen Scheins strafbare Handlungen zu begehen und auf der ande­ren Seite standen zahllose kleine Leute, die dem Ange­klagten mit einem unbegrenzten Vertrauen begegneten und jetzt in vielen Fällen an den Rand des Verderbens gebracht worden sind. Die Verhandlung habe mit aller Deutlichkeit die Gefahren beleuchtet, die durch die Hingabe von Blankoakzepten entstehen können.

Als den Kernpunkt der Anklage bezeichnete der Staatsanwalt die zahlreichen Blankettfälschungen. Von Gefälligkeitsakzepten könne keine Rede sein, denn die Landwirte hatten keine Ahnung von dem Stand der Firma Wilde u. Sernau und daher auch keine Veranlassung, den Angeklagten Ackermann zu unterstützen. Die Beweisaufnahme habe klipp und klar ergeben, daß der Angeklagte

Jahre hindurch Wechsel gefälscht und sich dadurch einen widerrechtlichen Vermögensvor­teil verschafft hat (Betrugs.

Hinsichtlich der Angeklagten Recknagel und W i ck m a n n habe die Beweisaufnahme zwingende Anhaltspunkte für eine Mitschuld ergeben.

Für die Strafzumessung müsse berücksich­tigt werden, daß die Angeklagten bisher nicht be­straft worden sind, und daß sie ihre Straftaten be­gangen haben zu einer Zeit, in der die Wirtschafts­krise bereits viele Geschäfte von der Art des Ange­klagten Ackermann zum Erliegen gebracht habe. Anderersetts sei aber zu berücksichtigen, die

Gewissenlosigkeit, mit der viele kleine Leute hin­ter das Licht geführt und an den Rand des Ver­derbens gebracht worden sind.

Der Angeklagte Ackermann habe geradezu gemein­gefährlich unsaubere Geschäfte gemacht und müsse, selbst bei Zubilligung mildernder Umstände, schwer bestraft werden. Schließlich stellte der Staatsanwalt folgenden Strafantrag:

Gegen Ackermann wegen fortgesetzter schwe­rer Blankettfälschung und je eines Falles von Be­trug und Untreue zu 3 Jahre 6 Monate Gefängnis.

Gegen Recknagel und W i ck m a n n wegen Bei­hilfe zur fortgesetzten schweren Blankettfälschung je 3 Monate Gefängnis, die gegen Zahlung einer Geld­buße und unter Gewährung einer Bewährungsfrist ausgesetzt werden sollen.

Weiter beantragte der Staatsanwalt Erlaß eines Haftbefehls gegen den Angeklagten Ackermann, weil Ä. angesichts der zu erwartenden hohen Strafe fluchtverdächtig sei.

Darauf ergriff Justizrat Dr. H e u ß n e r als Ver­teidiger der drei Angeklagten das Wort.

(Die Sitzung dauert an).

Kaffeler Allerlei

Vorsicht bei Schußwaffe». Im Philippinenhöfer Weg schoß sich ein Arbeiter beim Entladen eines Terzerols in den Oberschenkel. Die Sanitätshaupt­wache transportierte ihn in das Landeskrankenhaus.

Ein Kommunistenirrtnm. Herr Dr. Hoffmann, Domäne Wilhelmshöhe teilt uns zu einer Aeuße- rung des Stadtv. Sippe! (Kommunist), daß die Sied­ler auf dem Gebiet der Domäne Wilhelmshöhe 22 Mark Pacht für den morgen bezahlen, während der jetzige Pächter nur 3 Mark bei Steuererleichterung zahlen müßte, mit: Dies enffpricht nicht den Tat­sachen. Für das fragliche Land zahlte ich seither mindestens 25 Mark Pacht dazu noch die Hälfte des Pachtes an Steuern, also das Vielfache dessen was Herr Sippe! angibt.

Verbilligte Sonntagsrückfahrkarten bet der Ko» Die Kasseler Omnibus-Gesellschaft führt ab 1. Pftngsb- tag Sonntagsrückfahrkarten ein, die es unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen auch all denen, die sich eine Sommerreise nicht erlauben kön­nen, ermöglichen sollen, Sonntagsausflüge gn ting« baren Bedingungen in die schöne Umgebung Kassels zu unternehmen. Die Preise sind daher durchschnitt­lich rund 30 Prozent niedriger als die Einzclsah» preise. Alles Nähere ergibt die in der heutigen Aus­gabe veröffentlichte Anzeige. Der Verkehr nach dem Sensenstein und nach Spiekershausen wird ebenfalls ab 15. Mai an Sonn- und Festtagen bei günstigem Wetter durchgeführt.

Beginn der Schiffahrt auf der Cbetwefet! Dw Oberweser-Personen-Dampfschiffahrts-Eesellschaft hock ihre regelmäßigen Fahrten zwischen Hameln und Hann. Münden wieder auf genommen. Die schmucken Dampfer verkehren wie in den Vorfahren. Die Fahrpreise sind um 10 Prozent gesenkt, außerdem sind Rückfahrkarten mit 50 Prozent Ermäßigung ein- gefllhrt. Auf einer Dampferfahrt erschließen sich oem Reisenden die wesentlichen Schönheiten des Weser- qebietes zwischen Hameln und Hann. Münden, also der landschaftliche Zusammenklang des freien Berg­stromes mit der ununterbrochenen Kette von sanften Bergen mit Städten, Dörfern, Schlössern, Rumen, mit dichten Wäldern, Felsen, blumigen Waldhängen und der überraschenden kaleidoskopisch wechselnden Schönheit eines unberührten, deutschen Bergstromge­bietes.

Seine Arbeit..."

Das Schlimmste zu erwarten.

In Oberkaufungen wird die Lage immer gespann­ter. Eine Erwerbslosenabordnung hatte beim Land­rat und bei der Regierung Vorgesprächen, konnte je­doch nichts erreichen. Der Landrat hat keinerlei Mittel zur Verfügung.

Die Erwerbslosen des Karlshospitals hatten sich bereit erklärt, für die Oberkaufunger Erwerbslosen über die Festtage und eine Woche weiter zu kochen. Das Essen sollte in Feldküchen nach Oberkaufungen gebracht werden. Die Oberkaufunger Erwerbslosen haben jedoch in einer Versammlung Massenspei­sungen abgelehnt, dagegen in Kassel lagernde Lebensmittel angesordert. Der Oberkaufunger Ein­zelhandel kann keinen weiteren Kredit leisten und sieht seinen Umsatz schwinden, so daß aus diesen Kreisen mit einem Zuwachs von Unterstützungsbedürftigen ge­rechnet werden muß. Wenn der nächste Zahltag keine Hilfe bringt, ist bei der verzweifelten Stimmung der Bevölkerung das Schlimmste zu befürchten.

Neichsbahner gegen Reparationen

Der Zentral-Gewerkschaftsbund Deutscher Reichs­bahnbeamten und Anwärter Kassel hielt seine Vertretertagung in Kassel ab, die von 100 Vertretern besucht war. Nach den Begrüßungsworten des Vor­sitzenden Wehr, worin er auf die Bedeutung des Be­amtentums gerade in der heutigen Zeit der Volks­zerrissenheit hinwies, und nach einem Vortrag des Bundesvorsitzenden Wieg über die Lage der Reichs­bahnbeamten als Auswirkung der Reparationsbe­lastung wurde folgende Entschließung von der Ver­sammlung einstimmig angenommen:

Die Vertreter der im Z. G. D. R. organisierten Reichsbahnbeamten erwarten von der Reichsregie­rung, daß sie eine weitere Belastung der Reichsbahn mit Tributen und auch jede Erörterung über eine Pfandhastung der Reichsbahn für die Fetndbund- mächte von vornherein ablehnt. An dem geschlosse­nen Abwehrwillen der gesamten Nation muffen der­artige Forderungen scheitern. Die, Reichsbahn ist Eigentum des deutschen Volkes; sie wieder vom Reich verwalten zu lasten, liegt daher auch im Allgemein, interesse. Fort mit den Reparationen! Reichsbahn zurück zum Reich!

Zweitägige jSSanbcrnn«:

1. Tag: Abfahrt HairvMf. nach Densberg-Schonitcin. Wanderung über den Kellerwald. Exbelmerstem Boden- bausen Hove Lohr Kloster Haina Königsborner Grund Löhlbach Frankenau. Etwa 22 Kilometer,

2. Tag: Frankenau über Quernst Traddelkouf Gellershaufen KleinernBad Wildungen. Etwa 20 km.

Sonntagskarte Bad Wildungen-Gilia 2,80 Mk. und Nachlösen bis Densberg.

Eintägige Wanderungen:

16. Mai: Ab Sptbhs. nach Hann.-Münden Dampfer­fahrt nach Veckerhagen. Wairderung über den Staufenberg Sababurg Urwald Beverbeck Hofgeismar. Etwa 20 km. Sonntagskarte Hann.-MündenHofgeismar

16. Mai: Ab Bhf. Bettenhausen bis Heff.-Achtenaui über Ruine Reichenbach große Steine Elsberg1 Französenstratze Herlefeld Katzenstein Spangenberg ober Heinebach. Etwa 25 km. Sonntagskarte Bettenhau­senLichtenau, zurück Melsungen bezw. HptbhsLichtenau zurück Rotenburg.

Der Zeuge äußerte sich jedoch mit aller Bestimmtheit in anderer Richtung:

es sei ihm niemals eingefallen, sein Einverständnis mit einer Erhöhung der Wechsel zu geben.

Im Januar 1930 sei er zum ersten Mal dahinter ge­kommen, daß A. die Wechsel eigenmächtig erhöht hätte aber schließlich hat der Zeuge bei einer Schuld von 8 580 Mark für rund 16600 Mark Wechsel einlösen müssen.

Besonders eingehend wurde hier der Fall eines Wechsels besprochen, der ursprünglich auf 400 Mark gelautet hatte, der aber von Ackermann eigenmächtig auf 4 400 Mark erhöht worden war. Sowohl der An­geklagte Recknagel als auch Ackermann selbst hätten zugesagt, daß der Wechsel auf 400 Mark bestehen bleibe. Trotzdem sei er erhöht worden. Als der Zeuge dann zu Ackermann hingegangen ist, um ihn zur Rede zu stellen, da soll Ackermann gesagt haben:

Machen Sie um Gotteswillen keine Geschichten, Reinsrank von der Genossenschaftsbank weiß genau Bescheid. Ich habe im Dezember 1930 schon für 100000 Mark Wechsel ausbringen müffen. Um die Bank zu stützen, die sich beim Hornberger Basaltwerk übernommen hat. Die Geschichte kommt schon wieder in Ordnung."

lieber seine Eindrücke von den Geschäften des An­geklagten befragt, erklärte der Zeuge:Der Ange­klagte hat das Kunststück fertig gebracht, fällige Wech­sel immer wieder mit neuen Wechseln einzulösen. Ich kannte das Verfahren nicht, und das dürfte auch sonst wohl nicht üblich sein."

Der Zeuge Reinfrank erklärte dazu, daß zwi­schen ihm und Ackermann niemals derartige Abma­chungen über Wechselschiebungen gemacht worden seien. Wenn Ackermann dem Zeugen so etwas gesagt habe, so habe er unrichtige Dinge gesagt

Bei diesem Fall spielte die auch bei den anderen Süllen erörterte Frage eine entscheidende Rolle, ob die fechselakzeptanten von dem erfolgten Ankauf der Wechsel durch die Banken benachrichtigt worden sind oder nicht. Der Angeklagte behauptete, daß das in der Mehrzahl der Fälle geschehen sei. Er folgert daraus, daß die Akzeptanten schon lange vor Fälligkeit um die Höhe der Wechselbeträge gewußt haben, also mit seinem Verfahren einverstanden gewesen seien.

Das Gericht stellte dazu fest, daß bei der Reichs­bank eine bindende Anweisung bestehe, die Ak­zeptanten von dem Ankauf eines Wechsels zu be­nachrichtigen.

Auch die Genossenschaftsbank als Hauptabnehmerin der Ackermann'schen Wechsel hat Benachrichtigungen an die Wechselschuldner hinausgehen lassen, jedoch nicht regelmäßig und vor allem nicht bei den Wech­seln, deren Unterschriften bekannt waren. Dazu ge­hörten auch zum großen Teil die Wechsel von Acker­mann.

Die meisten Zeugen erklärten mit Nachdruck, nie­mals derartige Benachrichtigungen erhalten zu haben. Wo das dennoch geschehen war, haben die Zeugen sich sofort an Ackermann gewandt, der darauf selbst oder durch die beiden Mitangeklagten erklären ließ, es liege ein Irrtum vor und die Angelegenheit würde reguliert werden. Auch der Zeuge K. will in der Re­gel keine Benachrichtigungen erhalten haben, weil er sonst schon früher Krach geschlagen hätte. Der Ange­klagte behauptete jedoch, daß er allein tn 48 Fällen nachweisen könne, daß K. über vierstellige Wechsel Benachrichtigungen erhalten habe.

Es mutz festgestellt werden, datz es sich bet den Zeugen in der Mehrzahl um kleinere und mittlere Landwirte handelte, die überwiegend den Eindruck

Wandervorschläge

des Hessisch-waldechlschen Eehirgsuerelns

Bericht übet den Stand der Erwerbslosigkeit

Vom Städt. Presseamt wird mitgeteilt:

In der Zeit vom 16. April bis 30. April 1932 be­trug die Zahl der Unterstützten a) beim Arbeits­amt 3259 Fälle mit insgesamt 5472 Köpfen (vor. Ber. 3368 Fälle mit 5655 Köpfen); b) in der Krisen­fürsorge 3979 Fälle mit insgesamt 8117 Köpfen (vor, Ber. 3948 Fälle, 8054 Köpfe).

Vom Wohlfahrtsamt wurden in der Zeit vom 2. bis 7. Mai 1932 17145 Fälle mit 33 631 Köpfen (vor. Ber. 16993 Fälle, 33181 Köpfe) unter­stützt einfchl. Sozial- und Kleinrentner, Kriegsbeschä­digten und -Hinterbliebenen und sonstigen Bedürf­tigen.

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Frau HL Kümmel

Die Beweisaufnahme im Prozeß gegen Ackermann und Genossen begann mit ber Erörterung der 23 Ein­zelfälle. Zunächst kamen die Fälle an die Reihe, in denen den Kunden der Wilde u. Sernau fortlaufend Blankoakzepte zum -Querschreiben vorgelegt worden sind, die bann später nach Eintritt des Konkurses mit wesentlich Höheren Beträgen, als die Schuld der Kun­den ausmachte, im Verkehr auftauchten und von den Akzeptanten manchmal sogar unter Verlust des Be­sitzes und der Existenz eingelöst werden mußten.

Der erste Fall betraf den Landwirt Karl R. aus Landwehrhagen, von dem im Herbst 1930 Wechjxl von 12 461 Mark im Umlauf waren, während er Acker­mann in Wirklichkeit nur 4 682 Mark schuldete. Acker­mann hat von dem Landwirt außer den Wechseln noch eine Hypothek von 3000 Mark erhalten, die er jedoch nicht auf die Wechsel verrechnet hat, vielmehr mutzte der kleine Landwirt, der 15 Morgen Land sein Eigen­tum nennt, auch diese Hypothek noch auszahlen, als der Kladderadatsch eingetreten war. Ein Vergleichs­verfahren mit seinen Gläubigern hat ihn indes vor dem Verlust von Haus und Hof bewahrt, immerhin bat er noch rund 5 500 Mark abzutragen, um die er durch die Manipulationen des Angeklagten geschädigt worden ist.

Wie war es mit -er Genossenschaftsbank?

Um gleich nach der grundsätzlichen Seite Licht in die Wechselgeschäfte des Angeklagten hineinzubringen, wurde als zweiter Zeuge der frühere Direktor R. der Kasseler Genossenschaftsbank vernommen. Diese Ver­nehmung brachte jedoch nicht die erwarteten Ueberra- schungcn, denn merkwürdigerweise berief sich der Zeuge an entscheidenden Stellen immer wieder auf fein schlechtes Gedächtnis und erklärte, datz er ohne feine Akten keine genauen Angaben machen könne. So konnte er angeblich nichts Genaues darüber sagen, wie hoch die Schulden Ackermanns bet seinem Zusammen­bruch bei der Genossenschaftsbank gewesen sind. Zu­nächst meinte er, daß es rund 100000 RM. gewesen sind, schlietzlich nannte er aber 250300 000 M. lieber die Geschäftsverbindung mit A. sagte der Zeuge aus, daß die Firma Wilde u. Sernau wegen ihrer grotzen Außenstände einen großen Wechselverkehr unterhalt, Als der Kredit Ackermanns bei der Bank erheblich an- gewachsen war, beschloß der Aussichtsrat, datz A. seine Schuld zu einem Teile abdecken sollte, und zwar ent­weder durch Barzahlungen ober durch Wechsel, die er sich für seine Außenstände geben lassen sollte. Dabei war ausdrücklich erwähnt worden, daß A. keine Ge­fälligkeitsakzepte bringen durste. In der Folgezeit es war im Jahre 1930 brachte A. viele Wechsel herein, deren Bonität von der Bank nie geprüft wurde. Solange A. nicht int Aufsichtsrat der Bank saß, bekam er nut kleinere Kredite, später als Auf­sichtsratsmitglied wurde er neben dem Hornberger Basaltwerk zu dem Eroß-Kreditnehmer, dessen Zu­sammenbruch nicht unwesentlich zu dem Niederbruch der Bank beigetragen hat.

Als nächster Zeuge wurde der Direktor B. einer Ge­treide- und Futtermittelgroßhandlung in Bingen ver­nommen, die mit dem Angeklagten in Geschäftsverbin­dung stand. Der Zeuge berichtete, datz die Firma Wilde ». Sernau bereits in der ersten Hälfte des Jah­res mit ihren Zahlungen erheblich im Rückstand war, sodaß es einige Wachen vor dem Konkurs bereits zu einem Vergleich kam. Wilde u. Sernau übereignete damals ein großes Warenlager, gab zahlreiche Wech­sel mit in Zahlung und verpflichtete sich, einen Rest­betrag von 36 000 Mark laufend abzudecken, und zwar jede Woche 1000 Mark. Diese Abdeckung wurde je­doch nicht eingehalten. Als es dann zum Konkurs der Firma des Angeklagten kam, stellte sich heraus, daß die von Ackermann gegebenen fremden Wechsel in den wenigstens Fällen in Ordnung waren. Die Firma in Bingen hatte daher mit jedem einzelnen Wechsel­akzepten langwierige Verhandlungen zu führen und ist durch die dabei eingetretenen Ausfälle geschädigt worden.

Oer Aufmarsch der Geschädigten

Daraus ging man die lange Reihe der einzelnen Fälle durch und ließ die Zeugen aufmarschieren. Beim Konkurs von Wilde u. Sernau befanden sich von dem Landwirt Otto R. in Landwehrhagen für 1835 RM. Wechsel im Umlauf, während nach dem Kontoauszug nur 780 RM. zu zahlen waren. Bei dem Landwirt Karl Sp. in Landwehrhagen überstiegen die Wechsel die wirklichen Schulden um 1400 RM., für die Sp. in Anspruch genommen ist. Der Landwirt Gustav R. in Wilhelrnshausen ist für einen ungerechtfertigten Wechselmehrbetrag von 1386 RM. in Ampruch ge­nommen. Einen Mehrbetrag von 1372 RM. hat der Landwirt Martin K. in Wilhelmshausen bezahlen müssen . Dem Landwirt Heinrich D. in Harleshausen wurden für eine Schuld von 6500 RM. Wechsel in Höhe von 7300 RM. zur Zahlung vorgelegt. Sßei dem Landwirt Sch. in Vollmarshaufen betrug die Differenz zwischen Schuld und Wechselsumme rund 2000 RM. In diesen Fällen erklärten die Zeugen sämtlich, daß sie niemals damit einverstanden gewesen sind, daß die Wechselsumme höher eingesetzt wurde als die Schuld wirklich gewesen ist. Von dem Landwirt Wilhelm Pf. in Hohenkirchen waren Wechsel im Gesamtbeträge von 9400 RM. im Umlauf, während die Schuld nut etwas über 4700 RM. betrug.

*

Der Landwirt Eduard C. in Landwehrhagen hat dem Angeklagten im Laufe der Geschäftsverbindung insgesamt 160 (!) Wechsel gegeben, und zwar zum Teil ausgefüllte, zum Teil Blankoakzepte. Während seine Schuld zwischen 17 und 18 000 Mark betrug, mußte er nach dem Konkurs von Wilde und Sernau für rund 26 500 Mark an Wechsel einlösen. Er hat also einen Schaden von rund 9000 Mark erlitten. Bei einer Schuld von 959 Mark mußte der Landwirt Gustav Sch. in Landwehrhagen Wechsel in Höhe von 19500 Mark einlösen. Der Landwirt Konrad Kiel, der bei einer Schuld von 3850 Mark insgesamt für 5 500 Mark zur Zahlung vorgelegt bekam, versicherte auf das Bestimmteste, daß er niemals damit einver­standen gewesen sei, daß die Wechsel höher ausgestellt wurden, als seine Schuld in Wirklichkeit war.

In allen diesen Fällen berief sich der Angeklagte A immer wieder darauf, datz die Zeugen damit ein­verstanden gewesen sind, datz er die Wechsel auf einen höheren Betrag ausstellte. Einmal wollten die Zeuge» ihm gesällig sein, zum andern hätte er aber höhere Wechselbeträge einsetzen müssen, wenn er aus dem Diskonterlös der neuen Wechsel dte alten Ak­zepte per Zeugen hätte abdecken wollen. Auf seine wiederholten Vorhalte nach dieser Richtung blieben die Zeugen doch alle dabei, datz sie mit einem solchen Verjähren niemals einverstanden gewesen feien.

Nochmals die Genossenschaftsbank

Der Fall des Gutsbesitzers Gustav K. aus Kassel gehört jenen Fällen, in denen auf ausgestellten Wech­seln die Beträge von Ackermann eigenmächtig erhöht fein sollen. Der Angeklagte gab zu, m den »leisten Fällen der unzähligen Wechselhingaben durch K. mit dessen Einverständnis die Zahlen erhöht zu haben.

Aussicht