Nummer 87*
Donnerstag, 14. April 1932
Rings um das GA-Verbot
SA. und <5(5. durch Notverordnung ausgelöst / Hitler zu dem Verbot / Da« Urteil de« Auslandes / Lausanner Konserenz Mitte Juni?
Hessische Abendzeitung
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Kasseler Abendzeitung
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Kasseler Neueste Nachrichten
22. Jahrgang
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Durch Notverordnung aufgelöst!
■ ■ ikntn, 14. ’-Äprti.
Wie amttid) mitgcteilt wird, sind Mittwoch die Sturmabteilungen, Schutzstaffeln und sonstige utilitär ä h n li ch e Organisationen der NSDAP, durch eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung aufge- löst worden. Die Reichsregierung hat, so wird amtlich ausgeführt, dem Reichspräsidenten diese Matz- nahine einstimmig empfohlen.
Die Notverordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48, Absatz 2 der Reichs Verfassung hat folgenden Wortlaut:
§ 1
Sämtliche militärähnlichen Organisationen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, insbesondere die Sturmabteilungen (SA.), die SchuUtaffeln (SS.), mit allen dazu gehörigen Stäben und sonstigen Einrichtungen, einschließlich der SA.-Beobachter, SA.-Reserven, Motorstürme, Marinestürme, Reiterstürme, des Fliegerkorps, Kraftfahrtkorps, Sanitätskorps, der Führerschaften, der SA.-Ka- sernen und der Zeugmeistereien werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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Die zur Zeit der Auflösung im Besitz der aufgelösten Organisationen oder eines ihrer Mitglieder befindlichen Gegenstände, die dem militärähnlichen Zweck der Organisation gedient haben oder zu dienen bestimmt gewesen sind, können polizeilich sichergestellt werden. Auf Verlangen des Reichsmini- fters des Inneren muß dies geschehen. Gegen die polizeiliche Anordnung ist die Beschwerde im Dienst- aufsichtsweg zulässig. Eine auf Verlangen des Reichsministers des Inneren angeordnete Sicherstellung kann nur mit seiner Zustimmung abgeändert werden. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder
r>efchüorgusg sichergestellter Gegenwände sind ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden durch vorsätzliches Handeln verursacht ist.
83
Wer sich an einer Organisation, die auf Grund dieser Verordnung aufgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder sie auf andere Weise unterstützt oder dem durch die Organisation geschaffenen organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrechterhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Geldstrafe erkannt werden. Gegenstände, die nach der Auflösung der Organisation für die Zwecke der aufgelösten Organisation oder der Ersatzorganisation gebraucht oder bestimmt sind, können eingezogen oder unbrauchbar gemacht werden, auch wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer gehören. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werben, so kann auf die Einziehung oder Unbrauchbarmachung selbständig erkannt werden.
84
Diese Verordnung tritt, mit Ausnahme des § 3, mit ihrer VerkündunginKraft;83 tritt mit dem zweiten Tage nach der Verkündung in Kraft. Die ;ui Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erläßt der Reichsminister des Inneren.
Berlin, den 13. April 1932.
Der Reichspräsident: gez. von Hindenburg.
Der Reichskanzler: gez. Dr. Brüning.
Der Reichsminister des Inneren, mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: gez. Groener, Reichswehrminister.
Der Reichsminister der Justiz: gez. Dr. Z o e l.
Hitlers Aufruf an die ehemalige SA.
Eigener Drahtbrricht.
Berlin, 14. April.
Adolf Hitler hat anläßlich des SA.- und SS.- Verbots einen Aufruf an seine Parteifreunde, an die ehemaligen SA- und SS-Männer und an die ehemaligen Mitglieder der NÄÄK. und der Fliegerstürme erlaffen.
Der Aufruf beginnt mit folgenden Worten: „Nun wißt Ihr, weshalb ich versuchte, die Präsidentschafts- kandidatur der schwarz-roten Parteien zu verhindern. General Groener hat als Auftakt für die Länderwahlen die SA. und SS. aufgelöst. Reichsbanner und Eiserne Front dagegen werden als staatspolitisch wertvoll angesehen und deshalb nicht verboten."
Der Aufruf geht dann auf die Opfer der SA. ein und erklärt, daß die SA.- und SS.-Leute trotz aller Nöte ehrliche und brave Deutsche geblieben feien. Hiller fährt dann fort: Was General Groener, Herr Braun, Herr Severing, Herr Grzesinfki. Herr Stütze! und Herr Brüning usw. wollen, weiß ich, Ihr wißt es auch. Unsere Antwort auf diesen neuen Verzweiflungsschlag des Systems wird keine Para- d e, sondern ein Hieb sein. Am 24. April ist der Tag der Vergeltung. Zu dem Zweck empfehle ich
Euch meine ehemaligen Kameraden der SA. und SS. folgendes an:
1. Ihr seid von jetzt ab nur noch Parteige- «offen.
2. Ihr erfüllt als Parteigenoffen Eure Pflicht, indem Ihr Euch in den Sektionen und Ortsgruppen zur politischen Wahlarbeit als Parteigenoffen freiwillig mehr als je zur Verfügung stellt.
3. Gebt den augenblicklichen Machthabern keinen Anlaß, unter irgendwelchen Vorwänden die Wahlen aus setzen zu können. Wenn Ihr Eure Pflicht erfüllt, wird dieser Schlag des Generals Groener durch unsere Propaganda tausendfach auf ihn selbst und seine Bundesgenossen zurücksallen.
4. Verliert nicht den Glauben an die Zukunft unseres Volkes, an die Größe unseres Vaterlandes und an den Sieg unserer Sache, die beiden dienen soll. Ich werde mein letztes hergeben für diesen Kamps und damit für Deutschland.
Denn trotz General Groener: Solange ich lebe, gehöre ich Euch und Ihr gehört mir. Am 24. April jedoch möge es einer gerechten Vorsehung gefallen, unseren Kampf für Freiheit und Recht zu segnen.
Das Echo des Auslandes
Genugtuung in Paris.
Paris, 14. April.
Zn der Pariser Preffe verfolgt man die letzten Ereignisse in Deutschland mit größter Aufmerksamkeit Die Auflösung der Sturmabteilung der Nationalsozialisten wird mit beso.nderer Genugtuung verzeichnet und sehr eingehend besprochen.
Die großen Blätter wollen diese Maßnahme der Reichsregierung allgemein mit der Abrüstungskonferenz in Verbindung bringen und betonen, daß die Regierung Wert daraus lege, mit reinem Gewissen in die Hauptphase der Genfer Verhandlungen einzutreten. Der außenpolitische Berichterstatter des „Echo de Paris", Pertinax, gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß der Beschluß der Reichsregierung erst so spät verwirklicht worden sei. Man habe wohl eingesehen, daß es in Genf sehr schwer gefallen wäre, die übrigen Mächte von der friedlichen Absicht Deutschlands zu überzeugen, wenn man an der Seite des amtlichen deutschen Heeres eine 400 000 Mann starke illegale Armee bestehen lasse.
Der „Petit P a r i f i e n" betont, daß man sich in Bezug auf die angebliche Einigkeit im Schoß des Kabinetts ziemlich f k e p t i f ch zeigen müsse. Die Beziehungen zwischen dem großen Hauptquartier der Reichswehr und demjenigen Hillers feien zu eng und herzlich gewesen, als daß die Auslösung der Sturmtrupps von einer ganzen Reihe von Generälen leichten Herzens mit angesehen werde. Deutschland hw l'ch reooch sticht der Gefahr aussetzen können, in Genf Rechenschaft über die Daseinsberechtigung der Armee Hitlers ablegen zn muffen.
Auch das „Sournal" bezweifelt die angebliche Einstimmigkeit im Schoße des Kabinetts und betont, es sei im Augenblick noch unmöglich, die Auswirkungen dieses sensationellen Beschlusses auszulegen.
der Akademie für politische Wissenschaften für die Streichung aller Schulden und Reparationen ein, falls Europa bereit sei, die aus dem Ver- fa i 11 e r Vertrag sich ergebenden Frage« i« de« nächsten 10 Jahren zu vergessen. Morgan gab seiner Ansicht dahin Ausdruck, daß die Streichung der Schulden für die ^Bereinigten Staaten im Hinblick auf eine Zunahme des Handels nur ein gutes Geschäft fein könne.
In Washington beschäftigte sich der frühere Gouverneur von Nestyork, Alfred Smith, der von den Demokräten als Präsiventschaftsanwäiter in Aussicht genommen ist, ebenfalls mit der Schulden- und Tributfrage. I« einer aufsehenerregenden Rede schlug er eine Schulden Neuregelung auf folgender Grundlage vor: Die Vereinigten Staaten stunden für die nächsten 20 Jahre alle Schulden. In der Zwischenzeit ziehe« sie vom Nennwert der Schulden 25 v. H. des Wertes der in Amerika gekauften Waren ab. Die Endverrechnnng foll dann nach 20 Jahren erfolgen. Für feinen Plan nannte er folgendes Beispiel: England kauft jährlich für 100 Millionen Dollar in den Vereinigten Staaten. In diesem Falle würden England jährlich 25 Millionen Dollar auf
sein Schuldenkonto gutgeschrieben werden. Tie Schlußabrechnung erfolgt bann nach 20 Jahren.
In politischen Kreisen in Washington wird der Vorschlag Smiths fleptisch beurteilt.
Kleine Kunstpause in Genf
Genf, 14. April.
Die Verhandlungen der Abrüstungskonferenz sind vorläufig bis Montag vormittag unterbrochen worden. Präsident Henderson erklärte die Hauptaussprache über den Punkt 1 des Abkommensentwurfes des Völkerbundes vorläufig für abgeschloffen. Der Hauptausschuß ist für Montag vormittag zu einer neuen Sitzung einberufen worden. Das Präsidium der Konferenz ist zu Freitag einberufen worden, in dem eine Zusammenfassung der zahlreichen Einzelvorschläge ausgearbeitet werden soll.
Die entgegen den bisherigen Beschlüssen heute unerwartete Unterbrechung der Verhandlungen bis Montag wird allgemein darauf zurückgeführt, daß man das Eintreffen des amerikanischen Staatssekretärs S t i m s o n und des Reichskanzlers Brüning abwarten will, ehe die grundsätzlichen Fragen der Abrüstung weiterbehandelt werden sollen.
Englische Stimmen
London, 14. April.
Bei der Beurteilung des Verbotes der nationalsozialistischen Organisation hält sich die englische Presse völlig an die amtlich gegebene Begründung. Durchweg wird dabei zum Ausdruck gebracht, daß die weitere Entwicklung in Deutschland Gegenstand ernster Sorge bleibe.
„Daily Expreß" hebt die Schwierigkeit der Lage für Hitler hervor. Aber dennoch sei Hitlers größte Gelegenheit zu gleicher Zeit gekommen. Wenn er feine Armee auflöse« müsse, diese ihm aber treu bleibe, wenn er seine Leibgarde entlasse und dennoch seinen Einfluß auf die Vorstellungskraft der Oeffent- lichkeit behalte, wenn er die Macht des Staates anerkenne, ohne seine Ueberzeugungen aufzugeben, dann werde er leben, um der erwählte Herrscher Deutschlands zu werden.
Andere Zeitungen sagen, daß das Verbot ein tap- ferer Schritt Hindenburgs sei. Die mit Sorge erwarteten Rückwirkungen würde« zeige«, ob die Regierung nicht nur den Willen, sondern auch die Stärke zum regieren besitze. Ungeachtet der Legalitätserklärungen Hitlers geht „Daily Telegraph" von der Auffassung aus, daß die SA. durch einen Staatsstreich Hitler zum Diktator machen sollte. Nach einem Hinweis auf die große zahlenmäßige Stärke der Eiserne« Front meint die Zeitung, daß alle Elemente für einen Bürgerkrieg in Deutschland vorhanden seien.
„M o r n i n g p o st" erklärt, daß der Beschluß der deutschen Regierung die erste Frucht des neuen Vertrauens nach der Wiederwahl Hindenburgs darstelle. Er sei ein Triumph für Severing.
Der sozialistische „Daily Herald" spricht von einem großen Schlag für Hitler, glaubt aber, daß biefer sich in gewisser Hinsicht über bie Auslösung freuen werbe, ba die SÄ.-Mitglieder der Partei eine große finanzielle Belastung bedeutet hätten.
Lausanner Konferenz Mitte Juni?
London, 14. April.
Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily Telegraph" erfährt, daß der 14. ober 16. Juni als Eröffnungstag der Lausanner Konferenz erwogen wird. Möglicherweise werde die Konfewnz sich auch mit der finanziellen und wirtschaftlichen Frage der Donaustaaten zu befassen haben. Di"s könne zu einer allgemeinen Erörterung der Finanz- und Wirtschaftslage Europas führen.
Schutdenstreichung —
ein gutes Geschäft
Neuyort, 14. April.
Der Vizepräsident der Chase Nationalbank und frühere Tire! tot des Berliner Büros des Reparationsagenten, Shepard Morgan, trat in einer Rede vor
Das Verbot
Bedeutung und Durchführung.
Die gestern abend verkündete Nowerordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung der militärischen Formationen, die bei der nationalsozialistischen Partei bestehen, ist eine Aktion von höchster politischer Bedeutung und von starken politischen Auswirkungen. Die Beurteilung, die diese Maßnahmen finden, bewegt sich zwischen zwei Polen: Die einen sehen In dem Vorgehen der Regierung eine begreifliche und notwendige Handlung zur Sicherung der ©taatSautorität, die andern klagen die Regierung der Einseitigkeit und der Ungerechtigkeit an. Gewiß wird kein Einsichtiger dem Staat das Recht, seine Autorität zu schützen, absprechen wollen, aber es kommt alles darauf an, daß diese Schutzmaßnahmen klar und deutlich als Ausfluß eines objektiven Willens und einer inneren Notwendigkeit gekennzeichnet werden. Diese grundsätzlichen Erwägungen auf das Verbot der SA angewandt, scheint uns zumindestens der Zeitpunkt, an dem dieses Verbot ausgesprochen wird wenig glücklich gewählt zu sein. Die Aktion der Regierung erfolgt in einer Zeit des Wahlkampfes, in einer Zeit, die mit Nervosität geloben ist, und sie wartet auch nicht das Urteil des in Leipzig eingeleiteten Verfahrens ab, das die Fragen, die durch die Existenz und die Tätigkeit der nationolso- zialistischeti Kampfverbände aufgeworfen werde«, zur rechtliche« Klärung bringen sollte. So ist diesen Maßnahme«, mag man ihre Notwendigkeit sonst beutlet len wie man will, das Omen, daß sie irgendwie mit der Tagespolitik zu tun hätten, nicht genommen worden, und das ist angesichts der Bedeutung der Aktion besonders zu bedauern.
Zur Beurteilung der Aktion des Reiches ist wichtig, daß sich die Maßnahmen lediglich aus die militärischen oder militärähnlichen Formationen erstrecken, die nationalsozialistische Partei als solche aber unberührt lassen. Zur Erläuterung des Inhaltes der Notverordnung wird ferner vor allem auf den Paragraphen 1 hingewiesen, in welchem alle die verschiedenen Formen aufgezählt sind, unter denen die SA., die SS. usw. sich militärisch betätigt haben. Dieser Paragraph 1 wird in Regierungskreisen als die eigentliche Begründung des Verbotes angesprochen, weil sich daraus der militärische Charakter der nunmehr verbotenen Organisationen mit Deutlichkeit ergebe. Von der Auslösung der Organisationen ist die Beschlagnahme des Materials genau zu unterscheiden. Die Auslösung ist eine Zwangsvorschrift, die Beschlagnahme ist nur eine Kann-Vorschrift. Das heißt, die Länder, denen die Durchführung dieser Notverordnung aufgetrogen ist, haben unter alle« Umständen die Auflösung durchzuführen. Da vom Freitag ab die Zugehörigkeit zu einer solchen Organisation unter Gefängnisstrafe gestellt ist, und da die Länderregierungen verpslichiet sind, von sich aus strafbare Handlungen zu verfolgen, so ergibt sich der Zwang zur sofortigen Durchführung dieses Teiles der Verordnung von selbst. Die Sicherstellung des Materials dagegen liegt so lange im Ermessen der Länder, als das Reichsinnenministerium nicht ausdrücklich die Durchführung dieser Sicherstellung dzw. Beschlagnahme verlangt. Preußen, Bayern, Württemberg sind bereits gestern mit der Stunde des Inkrafttretens der Verordnung zur Durchführung beider Teile geschritten. Einen sehr wesentlichen Punkt des Inhaltes der Verordnung stellen die Vorschriften über die Unterbringung der kasernierten SS.- und SA.-Mannschaft en dar. Wenn der Gesamtbestand dieser Formationen im ganzen Reiche von Hitler selbst auf etwa 400 000 Mann angegeben wird, fo schätzt man die Zahl der in Heimen und Kasernen wohnenden Mannschaften ans höchstens 30—50 000. Die Länderbehörden werden aus naheliegenden Gründen dafür zu sorgen haben, daß diese Mannschaften für eine Uebergangs- zeit untergebracht und verpflegt werden. Auch der Gedaicke des fteiwilligen Arbeitsdienstes dürfte bet dieser anderweitigen Unterbringung in Betracht gc- zoen werden.
Die staatsrechtliche Seite der Sache berührt natürlich das Verhältnis zwischen Reich und Ländern. An sich ist eine derartige Maßnahme Sache der Länder. Im vorliegenden Falle wäre jedoch ein einheitliches Vorgehen sämtlicher Sänberregierungcn wahrscheinlich nicht zu erzielen gewesen, unb beshalb ist also ber Artikel 48 toieber zur Anwendung gekommen.
Im übrigen ist es auch in btr gestrigen Besprechung ber Innenminister der Länder beim Reichs- innenminifter Groener nicht zu einer großen Debatte gekommen, sondern die Länder haben von dieser Not Verordnung des Reichspräsidenten lediglich Kenntnis genommen, aus die sie durch die Fühlungnahme der letzten Wochen ohnehin vorbereitet waren. Der braunschweigische Innenminister hat formell Protest gegen diese Nowerordnung eingelegt, Hai aber weiterhin erklärt, daß bie braunschweigiscke Regierung bie Verordnung selbstverständlich durch