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Ur. 16 / Zweiund wanzigster Jahrgang

Kasseler Tleuesse Tkachrlchken

Mittwoch 20. Hanna 1032 i. Beilage

Neues aus Kassel

Kassel, 20. Januar.

Altstadt Sei Nacht

Wenn der Lärm der Straßenbahnen die kleinen Straßen der Altstadt durchtobt und von Kinder- schreren und allerlei Tagesgeräuschen das harte Ze­mentpflaster widerhallt, dann hat die Altstadt ein ganz anderes Gesicht wie in den stillen Nächten, wenn der Mond sein silbernes Licht über die dunklen Höfe schickt.

Die Fenster, die tagsüber so oft die müden, ver­härmten Gesichter ihrer Wohnungsinsaffen zeigen, lie­gen finster und lauernd an den Häuserjeiten, die das Mondlicht nicht trifft. Dann und wann wird noch ein­mal ein Fenster hell, irgendwo ist ein Kind im Schlaf erwacht und schreit nach der Mutter, oder der Mann ist vom späten Ausgang heimgekehrt.

Aus den Räumen der Wirtschaften tönt Stimmen­gewirr, da sitzen sie und reden von besseren Zeiten, wo sie wieder einmal im großen Getriebe der Arbeit ein- gefpannt sein dürfen und nicht den Jammer daheim sehen müßen. Und dann verläßt einer, laut mit sich selber redend, das Lokal, ruft die stummen Häuser und die dunklen Fenster zum Zeugen dessen an, daß er früher stets seine Pflicht erfüllt habe, als er noch als ehrsamer Fuhrmann durch diese und jene Gasse gekommen sei. Und manche sind auch verbittert, sie stehen in Gruppen zusammen, achten nicht der schim­mernden Brücke, die der Mond zu ihnen herunterbaut, um ihnen zu künden, daß einmal auch ihre Wege wie­der ins Licht münden werden. Sie fluchen und haben böse Worte über die Unbill der Zeiten.

Und manchmal läuft auch ein halbwüchsiger Junge durch die alten Gassen. Er hat irgendwo draußen in der Vorstadt tagsüber Streichhölzer oder Band und Knöpfe verkauft. Zur Fahrt mit der Elektrischen hat's nicht gereicht. So läuft er müde dem Heim zu, wo die Mutter ihn erwartet und auf den kleinen Ver­dienst gerechnet hat.

Die Gequälten, Müden, die Gehetzten, denen der Tag nichts zu sagen hat, als daß er sie nicht in sei­nem hämmernden Getriebe brauchen kann, wagen sich hier auf die dunklen Gassen heraus, nur fehlt der trostreiche Pilger, der ihnen allen neue Hoffnung macht, der sie alle mit dem Mantel der innigen Men­schenliebe einhüllt. « St.

Fort mit der Bürgersteuer für Kurzarbeiter

Die sogenannte Bürgersteuer wird von allen Per­sonen erhoben, die am 10. Oktober 1931 ein Arbeits­einkommen hatten, das im Jahresdurchschnitt mehr als 500 RM. betrug. Die Bürgersteuer wird von den Arbeitslosen, sowie von den Krisen- und sonstigen Fürsorgeunterstützten bzw. Sozialrentnern nicht erho­ben, wenn deren Gesamteinkommen 900 RM. nicht übersteigt.

In der Notverordnung sind leider die Kurzarbei­ter, die meistens sehr viel weniger Einkommen haben als die Vorbezeichneten, nicht berücksichtigt. Die Reichs­regierung ist vom Deutschen Gewerkschastsbund be­reits im vorigen Jahr darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Nichtberücksichtigung der Kurzarbei­ter, die in ihrem Einkommen den Arbeitslosen gleich­stehen, zum Teil sogar noch schlechter gestellt sind, eine unbillige Härte des Gesetzgebers darstellt. Am 10. Januar 1932 war der erste Zahlungstermin für die Bürgersteuer. Es ist deshalb vom Deutschen Gewerk- schaflsbund verlangt worden, daß dieser Termin hin- ausgcschoben wird, weil ja der größte Teil der Arbei­ter in der Weihnachts- und Neujahrszeit fast gar kei­nen Verdienst hatte. Aus Gerechtigkeitsgründen und aus Gründen der Folgerichtigkeit muß die Befreiung der Kurzarbeiter von der Bürgersteucr schleunigst er­folgen, zumal an manchen Orten eine Bürgersteuer bis zu 400 v. H. erhoben wird. Der Reichsfinanz­minister mußte gemäß § 4 Absatz 3 der Bürgersteuer­verordnung von seinem Rechte Gebrauch machen und schleunigst eine sozialere Regelung hinsichtlich der Be­steuerung der Kurzarbeiter durchführen.

Exzellenz von Magdeburg Der frühere Ober­präsident der Provinz Hessen-Nassau, Wirklicher Ge­heimer Rat Exz. Eduard Ludwig Karl von Magde­burg, Ehrenbürger der Stadt Kassel, ist am 15. Ja­nuar in Potsdam im Alter von 87 Fahren gestorben. Er hat durch fern hervorragendes Organisationstalent dem Staat, der Provinz und der Stadt wirksame Dienste geleistet.

Wir Gratulieren

auch noch heute rüstig ist, Hochzeit.

Friedrich Wilhelm Schmoll. Leipz. Str. Nr. 31, feiert heute, Mitt­woch, in voller Rüstig­keit im Kreise seiner Kinder und Enkel den 80. Geburtstag, geboren am 20. Januar 1852 in Kassel, Unterneustadt. Er war längere Zeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, 20 Jahre bei der Kirche und Friedhofsverwaltung Er feierte vor vier Jäh­ren mit seiner Frau, die das Fest der goldenen

Frau Dorothea Vogr Vlücherstraße, feiert heute ihren 88. Geburtstag. Wir wünschen dem Geburts­tagskind alles Gute.

Bor Kasseler Gerichten

Figaro und die Fahrräder

Er ist Friseur seines Zeichens und hört auf den schönen Namen Egon. Trotz seiner 32 Jahre hat er schon eine bewegte Vergangenheit hinter sich, denn nicht weniger als 16 mal ist er bereits mit dem Straf- gertcht in Konflikt gekommen. Aber klug ist er da­durch nicht geworden.

In Kassel hatte er Fahrraddiebstähle zu einer Spe­zialität gemacht. Nachdem er bereits drei Diebstähle verübt hatte, konnte er beim vierten endlichge­schnappt" werden. Die Räder waren gegen billiges Geld verkauft worden. Dazu kamen noch Betrüge­reien: so hatte er einem Berufskollegen unter Vorspie­gelung falscher Tatsachen das ganze Handwerkszeug, Frisiermäntel, Haarschneidemaschinen. Rasiermesser usw.. abgeschwindelt und war damit auf Nimmer­wiedersehen verschwunden. Als rückfälliger Dieb und Betrüger hätte er eigentlich Zuchthausstrafe verwirkt. Das Gericht ließ aber noch einmal Milde walten und erkannte nur auf 1 Jahr 2 Monate Gefängnis, wobei es, in Rechnung zog, daß die durch in der letzten Zeit erfolgte Verhängung anderer Strafen notwendig wer­dende Gesamtstrafe den Angeklagten schon empfind­lich treffen wird.

Ein schlauer Fuchs

fing sich in der eigenen Falle

Einen Überraschenden Ausgang nahm eine Ver­handlung vor der Großen Strafkammer, bei der der Techniker Eckart I. gegen ein gegen ihn wegen Ur­kundenfälschung und Betrug ergangenes Urteil Beru­fung eingelegt hatte.

Vom Schöffengericht war er verurteilt worden, weil er einen armen Invaliden durch Wechselmanö­ver um rund 500 Mark betrogen hatte. Und zwar hatte er einen über 150 Mark ausgestellten Gefällig­keitswechsel auf 350 Mark abgeändert und außerdem noch einen zweiten Wechsel über 165 Mark in den Verkehr gebracht, die der arme Invalide wohl oder übel einlösen mußte. Während der Invalide von vornherein betont hatte, daß er nur einen Wechsel ausgestellt habe, wollte der Angeklagte zwei Wechsel von dem Mann erhalten haben.

Das Schöffengericht hatte, weil ihm der Tatbe­stand des Betruges und der Urkundenfälschung hin­reichend geklärt erschien, sich nicht weiter über das Zustandekommen des zweiten Wechsels den Kopf zer­brochen. Der Strafkammer schien die Geschichte indes nicht ganz belanglos. Und eine Nachprüfung der bei­den Wechsel durch einen Schriftsachverständigen führte einwandfrei zu dem Ergebnis, daß der zweite Wech­sel von dem Angeklagten glatt gefälscht worden war, indem er einfach die auf dem anderen Wechsel befindliche Querschrift des Invaliden durchgepaust hatte.

Aber die restlose Ueberführung des hartnäckig lenc»- nenden Angeklagten erfolgte durch einen anderen Um­stand. Er hatte dem Gericht nach dem ersten Urteil verschiedene Schriftstücke eingereicht, die angeblich aus dem Jahre 1927 stammen und die seine Unschuld be­weisen sollten. Daß es mit diesen Schriftstücken seine besondere Bewandtnis hatte, schien dem Gericht vom ersten Augenblick an als sicher. Aber wie das dem gerissenen Fuchs beweisen? Der Beweis ergab sich noch in der letzten Minute. Das Gericht hatte sich schon zur Urteilsberatnng zurückgezogen. Im Bera­tungszimmer wurden die Schriftstücke noch einmal durchgeprüft und siehe da, eines dieser Schriftstücke, das einen Geschäftsvorgang vom 27. Juni 1927 be­weisen und das an diesem Tage zustande gekommen sein sollte, trug das Datum vom 27. Juni 1931! Dem sonst mit allen Wassern gewaschenen Angeklagten war hier das Malheur Passiert, sich bei der nachträglichen

Anfertigung derBeweisstücke" im Datum zu irren.

Daß unter diesen Umständen die Berufung des An­geklagten auf seine Kosten verworfen wurde, ist klar. Da er aber nur Berufung eingelegt hatte, konnte das Gericht den noch im letzten Augenblick aufgedeckten raffinierten Schwindel nicht mehr mit abstrafen. Es mußte bei der vom Vorderrichter erkannten Strafe von zehn Monaten Gefängnis bleiben, die mit einer später erkannten Strafe von 1 Jahr zu einer Gesamt­strafe von 1 Jahr sechs Monaten Gefängnis zusam­mengezogen wurde

Leicht ist ein gläubig' Herz beiört...

Obwohl der 42-jährige Angeklagte bereits zweimal wegen Heiratsschwindels vorbestraft ist und sich außerdem selbst in der Zwischenzeit Frau und zwei Kinder zugelegt hatte, kam er aus Not wieder auf sein altes Metier. Die Form, in der er es diesmal ausübte, läßt indes sein Verschulden als nicht allzu groß erscheinen, denn auf der Gegenseite fand sich ein nahezu unfaßbares Vertrauen vor, das blindlings glaubte, was ihm gesagt wurde.

Auf der Straße hat der Angeklagte die in seinem Alter stehende Hausangestellte angesprochen. Nach einem gemeinsam verbrachten Abend traf man sich wieder, und bald war das Mädchen des Glaubens, nun sei endlich der richtige Mann gekommen. Er gab sich als Landmesser aus, der ein gutes Einkommen batte, eine eigene Wohnung besaß und des Allein­seins müde sei. Nach kurzer Zeit folgte der Heirats- antrag und nach einem Besuch bei den Eltern des Mädchens wurde der Verlobungstag anberaumt....

Da kam der künftige Bräutigam aber mit einer ärgerlichen Geldgeschichte: er würde aus einer gelei­steten Bürgschaft in Anspruch genommen und müßte unter allen Umständen sofort 450 Mark an einen un­geduldigen Gläubiger zahlen. Vom Sparkassengut­haben des Mädchens wanderten 500 Mark auch wirk­lich in den Besitz des Kavaliers über. Und dann

Man hat es oft und oft totgesagt, dasGute Herz am Fullestrand". In der Tat, das Ergebnis der Winterhilfesammlung war nicht gerade überwälti­gend: Kassel ließ sich von weit kleineren und notlei­denderen Städten übertrumpfen. Aber vielleicht lag das doch in der nicht übermäßig geschickten Art, in der man die Sache aufgezogen hatte, denn so viel guter Wille der Helfer hätte mehr Erfolg haben müssen.

Die K. N. N. haben mit ihrenauserwählten Ka­piteln" aus dem Bilderbuch der Not an die soziale Gesinnung ihrer großen Leserschaft nicht umsonst appelliert. Das gute Kasseler Herz ist rehabilitiert. Die Heilsarmee konnte von den Spenden zahlreichen Menschen wirklich helfen und sie vor allem von Kopf bis Fuß kleiden; nicht daß sie nur irgend ein Klei­dungsstück als einen Tropfen auf den heißen Stein der Not erhalten hätten.

*

Unsere Leser begleiteten uns mehrfach in die Ba­racken der Obdachlosen. Der menschenfreundliche Pe­trus hat ein besonderes Einsehen. Wie froh und dank­bar sind sie alle für jede Kohle, die gespart werden

mußte der künftige Bräutigam plötzlich noch nach Bielefeld, um dort sein Jnspektoreramen zu bestehen. Auch hierfür gab sas gutgläubige Mädchen das Geld her. In Wirklichkeit unternahm der Herr eine Ver­gnügungsreise nach Bielefeld und hatte noch die Stirn, von dort zärtliche Postkarten und Briefe zu schreiben.

Nach seiner Rückkehr wurden die letzten Vorberei­tungen für die Verlobung getroffen: man bestellte ge­meinsam Ringe und machte Besuche bei Verwandten und Bekannten, um das Familienereignis gebührend vorzubereiten. Merkwürdig kam es der Braut indes vor, daß für alle Vorbereitungen immer wieder ihr Sparkassenbuch herhalten mußte und daß diemomen­tanen Geldknappheiten" des Erwählten allmählich einen Dauerzustand annahmen. Sie vertraute sich einem Verwandten an, der sich auch sofort aufmachte, um die notwendigen Ermittlungen anzustellen. Nach wenigen Stunden war der Traum vorbei und der künftige Bräutigam als skrupelloser Schwindler ent­larvt!

Vor den Schranken des Schöffengerichts traf man sich noch einmal wieder. Er räumte den Heirats­schwindel voll ein. Not sei das Motiv für sein Han­deln gewesen. Und die 700 Mark, die er so nach und nach aus den Händen der Betrogenen empfangen hätte, seien für feinen und seiner Familie Unterhalt verbraucht worden. Abgerechnet natürlich die Kosten für die Vergnügungsreise nach Bieleseld. Sie sprach nur kärglich über die große Enttäuschung ihres Le­bens.Ich habe ihm in allen Dingen vertraut. Und überall, wohin ich ihm mitgenommen habe, zu Ver­wandten und Bekannten, überall hat der Mann den besten Eindruck gemacht. Und dann war er doch ver­heiratet und hatte zwei Kinder!" Der Mann mit dem guten Eindruck saß dabei und hörte sich das bewe­gungslos an.

Der Staatsanwalt rechnete dem Angeklagten seins Notlage zugute und hielt 6 Monate Gefängnis für eine ausreichende Sühne. Dem Angeklagten sei der Betrug auch sehr leicht gemacht worden. Das Gericht wollte ihn aber nicht so billig davonkommen lassen, es verhängte neun Monate Gefängnis und fand in der Urteilsbegründung recht scharfe Worte für fein von niedriger Gesinnung zeugendes Vorgehen.

kann, für jeden Tag, den sie nicht frierend am lauen Ofen sitzend verbringen müssen. Besonders freuen sich die Eltern, daß ihre Kinder sich im Freien tummeln können, eine unendliche Sorge ist ihnen vom Herzen genommen; den Kindern wäre freilich eine Schnee­ballschlacht vergnüglicher.

Wir haben schon einmal berichtet, daß aus allen Gegenden des Landkreises Kassel erfreuliche Lebens­mittelpakete eingingen und daß manche Kasselaner selbst schwer Entbehrliches hergegeben haben. Eino Anzahl Familien werden regelmäßig von Mildtäti­gen weiterbetreut, eine sehr zweckmäßige und erfreu­liche Tatsache. Wir geben nachstehend eine Aufstellung von beit eiugegangenen Kleidungsstücken und Mö­beln und danken allen Spendern an dieser Stelle herzlich.

Es wurden verteilt für Männer: 30 Mäntel, 35 Röcke, 70 Paar Schuhe, 70 Stück Leibwäsche, 40 Hosen 9 Westen, 20 Hüte. Für Frauen: 40 Mäntel, 135 Klei­der, 60 Paar Schuhe, 430 Wäschestücke, 50 andere Stücke. Für Kinder: 55 Mäntel, 134 Kleider, 47 Paar Schuhe, 368 Wäschestücke, 55 Mützen. An Kinderwa-

Man muß es nur zu finden wissen:

Das gute Kasseler Herz

Oie K. TI. TI. riefen und alle, alle kamen...

Ein GiedlertzauS/ das in 10 Tagen zusammengesetzt werten kann

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Das neue Stahl-Lamellenhaus für Erwerbslosen-Siedlungen.

Auf Veranlassung des Reichsfinanzministeriums sind neuerdings Versuche mit einem neuar­tigen Verfahren im Bau von Siedler-Häusern vorgenommen worden. Es handelt sich um Häuser, welche nicht wie üblich aus Holz oder Stein errichtet wurden, sondern in nur zehn Arbeitstagen aus Stahl-Lamellen zusammengesetzt werden konnten. Das einfache Montie­rungssystem verbilligt den Aufbau ganz außerordentlich und macht ihn auch ungeschulten Arbeitskräften möglich.

gen, Möbeln: 10 Kinderwagen, 13 Stühle, ein Tisch. 1 Schrank, 28 Betten, 1 Sofa, ferner 93 St. Bett­wäsche, 33 Teppiche, 65 Pullover, 165 Paar Strümpfe, 21 Gardinen...

Es waren meist sehr gut erhaltene Stücke, während andere stark abgenutzt waren. In einer Zeit, wo die Zahl der Bedürftigen weit größer ist, als die zur Ver­fügung stehenden Mittel, kann es auch einmal Vor­kommen, daß der eine oder andere sich gedulden muß, worüber dann leider zu leicht Enttäuschung herrscht. Tatsache alber ist, daß mit den hier angegebenen Din­gen viel Freude bereitet werden konnte uno wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß die Bevölkerung bei der amtlichen wie der nichtamtlichen Winterhilfe nicht nachlassen wird, weiterhin Gutes zu tun, soviel in ihren Kräften steht.

Wetterbericht der Hess. Wetterdienststelle Gießen.

Wetter

Aussicht

Der hohe Druck über Polen, welcher feinen Ein­fluß bis über Deutschland erstreckt, wirkt sich zunächst noch auf die Wetterlage aus. Dabei kommt es wäh­rend der klaren Nacht vielfach zu leichten Frösten. Verbreitete Nebel- und Tunstbildungen sind außer­dem die Folge.

Aussichten für Donnerstag, den 21. Januar 1932.

Vielfach neblig und dunstig, leichter Nachfrost, tagsüber bewölkt mit Aufheiterung.

vor vertrockneten Ladenhütern! Verlangen Sie ein