Betreffend den Besuch von Kinematographen- und Ton- bild-Theatern durch Kinder unter 14 Jahren.
Auf Grund des Artikels 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 17. März 1911 zu Nr. M. d. I. 1 3629 für den Bezirk der Stadt Gießen verordnet, wie folgt:
§ 1.
Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch von Kinematographen- und Tonbild-Theatern ohne Begleitung eines Elternteiles oder desjenigen, der Elternsteile vertritt, oder eines Lehrers untersagt.
Die Vorschrift des Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schülervorsteliungen, die als solche öffentlich angekündigt sind, spätestens abends 7 Uhr enden und deren Spielplan von dem Großherzoglichen Polizeiamt im Einvernehmen mit der Schulbehörde vorher genehmigt worden istf
§ 2.
Den Besitzern, Inhabern und Leitern von Kinematographen- und Tonbild-Theatern oder deren Stellvertretern ist es verboten, den nach § 1 untersagten Besuch oder Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren bei Aufführungen zu gestatten. Sie sind verpflichtet, die in ihren Geschäftsräumen verbotswidrig sich aufhaltenden Kinder unter 14 Jahren unverzüglich aus ihnen zu entfernen.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, die im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umzuwandeln ist, bestraft.
§ 4.
Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im „Kreisblatt" in Kraft.
Gießen, den 22. März 1911.
Grotzh. Polizeiamt.
Gebhardt.
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Montag den 3 April, abends 8V2 Uhr, in Steins Saalbau ’" I. Vmiluig ♦
Tages-Ordnung:
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1. Englische Seebäder,
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2. Der verhängnisvolle Steuersatz,
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L Strassburger.
Heute Freitag, 8'/. Uhr abends
Grosse Clown- o. Komiker- Vorstellung.
Morgen Samstag
Grosser
Sport-Abend.
In jeder Vorstellung neues Programm 1
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5 11 unterbrochenes Zelegramm,
bürgerliches Drani5.
6. Am großen St. Bernhard,
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Wir laden hiermit alle Einwohner unserer Stadt zu der Versammlung freundlichst ein und rechnen auf zahlreiche Beteiligung.
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Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde in Gießen.
Samstag, den 1. April.
In der Johanneskirche.
Nachmittags 2 Uhr: Beichte. Pfr. Vechtolsheimer.
Sonntag, den 2. April, Judika.
Gottesdienst In der Stadlkirche.
Vormittags Uhr: Professor D. Schian.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäus-Gemeinde. Pfarrassistent Schorlemmer.
Abends 6 Uhr: Pfarrer Schwabe.
Abends 8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten männlichen Jugend der Matthäusgemeinde.
Dienstag, den 4. April, nachm. 4 Uhr, im Matthäussaal: Frauenmissionsverein.
Mittwoch, den 5. April, abends 8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten weiblichen Jugend der Markusgemeinde.
In der Johanneskirche.
Vormittags 9% Uhr: Pfarrer Vechtolsheimer.
Konfirmation dec Kinder aus der Lukasgemeinde; im Anschluß Feier des hl. Abendmahles.
Nachmittags 6 Uhr: Pfarrer Ausfeld.
Abends 7% Uhr: Versammlung der konfirmierten männlichen Jugend der Johannesgemeinde.
Mittwoch, den 5. April, abends 6 Uhr: 6. Passionsandacht. Pfarrer Ausseld.
Freitag, den 7. April, nachm. 4 Uhr: Versammlung des Frauenmissionsvereins der Lukasgemeinde; dbends 5% Uhr: Versammlung der konfirmierten weiblichen Jugend der Johannesgemeinde.
Nächstkünftigen Sonntag, den 9. April, als am Lan- des-Butz- und Bettag, findet im Abendgottesdienst Beichte und hl. Abendmahl für die Lukas- und Johannesge- 'meinde statt. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Auch wird an diesem Sonntag die alljährliche Kollekte zum Vesten hessischer evangel. Gemeinden unter überwiegend katholischer Bevölkerung erhoben. Ebenso wird am Karfreitag die übliche Kollekte für die evangelischen Anstalten in Jerusalem erhoben werden.
Katholische ®rmmbe Samstag, den 1k April.
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beicht.
Sonntag, den 2. April.
Passions-Sonntag. — Feier des großen Gebetes. Vorm, von 6% Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vorm, um 7 Uhr: Die erste hl. Messe.
Aussetzung des Allerheiligsten. Beginn der Betstunden.
Vorm, um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion.
Vorm. 9 Uhr: Heilige Messe.
Vorm. 11 Uhr: Heilige Messe. .
Nachm. um 5 Uhr: die letzte Betstunde, darauf feierlicher Schluß mit Te Deum.
Dienstag und Freitag abends um 6^ Uhr ist Fastenandacht. _
Freitag um 7 Uhr ist hl. Messe mit Segen.
Druck der Gießener Verlagsdruckeiei, Klein & Fischer. - Verantwortlich: Robert Roller, Gießen.