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Gießener Jeitnng

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Enthält alle amtt. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer

des Großherzoglichen

Polizei-Amtes

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Expedition: Seltersroeg 83,

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Nr. 124. Telephon: Nr. 362.

Ueber die Uererbung der Immunität

Von Geh. Ober-Med.-Nat Pros. Dr. Paul Ehrlich,

Frankfurt a. M.

Das Problem der Vererbung hat seit jeher einen großen Reiz aus die naturwissenschaftlichen Forscher aus- geübt. Die Bearbeitung dieses sowohl theoretisch hoch­interessanten als auch praktisch außerordentlich bedeut­samen Forschungsgebietes trat mit der Auffindung der Antikörper, d. h. der im Organismus sich bildenden Schuhstoffe, in eine neue Phase. Schien doch hierein aussichtsreiches ^Feld eröffnet zu sein, auf dem sich die grundlegende Frage nach der Vererbung erworbener Eigenschaften bearbeiten ließ. Denn die Antikörper sind Stoffe, die der tierische und menschliche Organismus in mehr oder minder hohem Grade für kurze oder längere Zeit produziert, wenn er z. B. von einer Jnfektivns - krankheit befallen war. Den Zustand, in dem sich ein solcher Organismils dann befindet, bezeichnet man be­kanntlich als den der Immunität. Diese Immunität läßt sich durch das Blutserum der immunen Individuen auch wieder auf andere übertragen und erzeugt bei die­sen ebenfalls eine wenn and) nur passagere Immuni- tät, ja, man famVmit den immunisierenden Schutzstof- sen auch Heilwirkungen erzielen.

Das Diphtherieheilserum ist der bekannteste und an­erkannteste Typus dieser Antikörper. Ich konnte aber nachweisen, daß sich die Schutzstoffe nicht nur im Blute, sondern auch in der Milch immunisierter Tiere finden. Die Erkenntnis dieser Tatsache hat nun Licht in die Frage der Vererbung der Immunität von Vater oder Mutter aus die Nachkommenschaft bringen können. Es ist hier nicht der Platz, auf die Möglichkeiten einzugehen, durch welche die Immunität der Kinder, die von im­munen Eltern stammen, bedingt werden kann.

Ich habe vor langen Jahren die Lösung der Frage in Angriff genommen, dadurch, daß ich an Mäuse Gift­stoffe, die aus dem Rizinussamen und der Jequirity- bohne gewonnen waren, das sogenannte Ricin und Abrin verfütterte, und die Tiere durch langsame Stei­gerung der Menge auf einen hohen Grad der Immu­nität gebracht habe. Ich habe nun Männchen von hoher Immunität mit normalen Weibchen gepaart, und um­gekehrt hochimmune Weibchen mit normalen Männchen. Während nun die Nachkommenschaft der ersteren Gruppe keine Immunität aufwies, woraus erhellte, daß die Reimpoffe des Vaters eine Immunität zu übertragen nicht imstande sind, konnte an den Jungen der immu- niesierten Mütter Immunität nachgewiesen werden. Diese Immunität hielt während der ganzen Säugungsperiode und noch einige Zeit darüber hinaus an. Wurden die von der immunen Mutter geborenen Jungen von einer normalen Mutter gesäugt, so trat keine Immunität ein, und umgekehrt konnten normale Junge durch Säugung an einer immunen Mutter sich eine Immunität ersäu- gen. Durch diese Versuche war konstatiert, daß weder die väterliche noch die mütterliche Keimzelle eine erheb­liche Uebertragung der Immunität bewirkt, sondern, daß die Milch der immunisierten Mutter die Schutzstoffe aus die Nachkommenschaft überträgt.

Diese im Tiererperiment gewonnenen Erfahrungen wüssen auch für die menschliche Praris von großer Be­deutung sein. Ich wies schon in meiner Arbeit daraus hin und betonte, daß die stillende Mutter ihrem Kinde zweifellos eine wenn auch nicht erakt nachweisbare Menge von Schutzstoffen mit auf den Weg gibt; denn anders können wir uns die Tatsache nicht erklären, daß die Brustsäuglinge von gewissen Krankheiten während der Säugungsperiode verschont bleiben.

Neuerdings hat die Uebertragung von Schutz- unb Heilstoffen durch die Muttermilch bei der Behandlung syphilitisch geborener Kinder eine besondere Bedeutung gewonnen. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß die Milch von mit Salvarsan behandelten Müttern, vor= äusgesetzt, daß diese selbst Zeichen der Erkrankung dar­boten, einen heilsamen Einfluß auf die Krankheit des Kindes ausübt. Die Frage ist jedoch noch im Fluß und muß noch näher studiert werden.

Jedenfalls dürfen wir annehmen, datz die Natur, die ja mit so grohen Finessen arbeitet, wenn dies Wort hier erlaubt ist der Wuttermitlh Cigenschasten verleiht, die schützend auf den kindlichen Organismus wirken und die es der Mutter zur Pflicht machen, il)i Kind, soweit auch nur irgend angängig, selbst zu stillen. ~

Wir entnehmen diesen interessanten Aufsatz der Frank- furter Sondernummer der ZeitschriftUnser Weg , Mat­ter für Gesundheit von Mutter und Kind. Verlag Els­ner & Dr. Salomon, Berlin S. 42.

Montag, Den 29. Mai 1911.

Mr Stadt und Land.

Gießen, den 29. Mai.

* D ie Fortschrittliche Volkspartei für das Großherzogtum Hessen hielt am Samstag im Englischen Hof in Bingen unter dem Vorsitz von Ju­stizrat Gallus (Darmstadt) ihren dritten Parteitag ab. Zu der Landesausschußsitzung wurden die Vorar­beiten für die hessischen Landtagswahlen und die Reichs- tagswahlen beraten. Am Sonntag beginnt die öffent­liche Landesparteiversammlung. Die Vertreter der Ber­liner Parteizentrale und die Landesverbände von Ba­den, Württemberg, Pfalz und Hessen-Nassau sind eben­falls vertreten.

* ZehnGebote für die schöneJahr e s- z e i 1. 1. Du darfst keine Aeste und Zweige, keine Blät­ter und Blüten von Bäumen und Sträuchern abreißen, abschneiden oder mit einem Stock abschlagen. 2. Du darfst die Rasenplätze in ben Anlagen, die Wiesen und Getreidefelder nicht betreten. 3. Du darfst in den An­lagen der Gärten, auf Wiesen und Feldern keine Blu­men pflücken, um sie dann wegzuwerfen. 4. Du darfst nicht im Walde die Heidel- und Preihelbeersträucher, die Heide- und Farrenkräuter oder andere Waldpflanzen herausreißen, abbrechen oder abschneiden. 5. Du darfst nicht den neuangepslanzten Waldbäumchen die Köpse der oberen Triebe abbrechen, abschneiden oder abschla­gen; denn diese Pflanzen sterben dann ab und werden krüppelhafte Bäume. 6. Du darfst nicht aus Wegen, Straßen und Plätzen Obstschalen, Kirsch- und Pslaumen- kerne, Papierstücke, Brotreste 2C. wegwerfen. 7. Du darfst nicht die ausgestellten Bänke in den Anlagen durch Ein­schneiden von Buchstaben und Manien, durch Beschrei­ben und Beschmieren beschädigen. 8. Du darfst die Quellen in den Anlagen nicht verstopfen oder auf an­dere Weise beschädigen; denn das Herrichten dieser Plätze mit den sprudelnden Quellen kostet sehr viel Geld. 9. Du darfst die Singvögel nicht sangen und sie nicht beim Nisten und Brüten stören. 10. Du darfst auch an­dere nützliche Tiere, wie Eidechsen, Blindschleichen, Maul­würfe 2c. nicht töten oder quälen; denn diese Tiere ver­tilgen viele schädliche Insekten.

* * Jüdische Feiertage und die Ar­mee. Der höchste jüdische Feiertag, das Versöhnungs- sest, dauert in diesem Jahre von Sonnenuntergang des 1. bis zum Sonnenuntergang des 2. Oktober. Aus die­sem Grunde hat die Militärbehörde angeordnet, daß etwaigen Wünschen jüdischer Einjährig-Freiwilliger, erst am 3. Oktober eingestellt zu werden, zu entsprechen sei. Es wird aber besonders darauf hingewiesen, daß die aktive Dienstzeit vom Tage des Dienstantritts rechnet und der Entlassungstag sich dementsprechend hinaus­schiebt.

*Eigen e" Sachen beim Militär. Der kommandierende General des 18. Armeekorps hat an die ihm untergebenen Stellen einen Erlaß gerichtet, in dem es heißt:Ich habe Veranlassung, auf die Mißstände hinzuweisen, die das Tragen eigener Sachen seitens der Mannschaften im Gefolge hat. Wohlhabende Eltern wird es nicht bedrücken, wenn sie ihre Söhne mit Ertra- uniform je nach Wunsch ausstatten. Arme solide Jun­gens müssen sich bescheiden, wenn ihre reichen Kamera­den Sonntags Staat machen. Unsolide Elemente wol­len es diesen dann gleichtun und stürzen sich in Aus­gaben, deren Deckung die Eltern empfindlich schädigt. Eine Einschränkung des Tragens eigener Sachen erscheint mir daher sehr erwünscht, auch im kameradschaftlichen Interesse. Die für den Sonntag ausgegebene Bekleidung darf dann freilich nicht so unansehnlich sein, daß ein Mann, dèr auf sein Aeußeres hält und das gehört zum Soldaten ungern auf vie Straße geht und dann auf den Ausweg verfällt, sich eigene Sachen zu kaufen."

* Trübe Zeiten für Militäranwär- t e r. DerReichszollbeamte" bringt in seiner letzten Nummer eine Notiz, nach der wirklich trübe Zeiten für Militäranwärter herrschen. Die drei größten deutschen Verwaltungen, Staatsbahn, Post und Zoll, nach denen sich bisher alljährlich der Hauptstrom der Militäran - Wärter richtete, haben ihre Pforten zeitweise geschlossen oder sind im Begriff, dies zu tun. Die mittlere Lauf­bahn bei der preußischen Staatsbahn ist bereits seit längerer Zeit gesperrt; nur auf dem Wege über Unter- beamtenstellen, wie Schaffner 2C. ist dort ein Einrücken in mittlere Stellen möglich. Bei der Reichspost steht die zeitweise Sperrung unmittelbar bevor und auch bei der Zollverwaltung soll eine zeitweise Sperrung der An­meldelisten wegen allzu großen Andrangs zu erwarten sein.

Telephon: Nr. 362. 23. Jahrg.

* Feriensonderzüge von Frankfurt a. M. nach Hamburg und Bremen werden im Mvllat Juli zwei gefahren und zwar 7. Juli nachmittags 9 Uhr ab Hauptbahnhof Frankfurt und 9. Juli nachmittags 9.09 Upr ab Bockenheim. Ausgabestalionen für Fahrkarten sind Frankfurt, Bockenheim und G i e ß e n.

* Eine Bücherstiftung. Ein Freund deut­schen Schrifttums hat wegen des hohen erzieherischeil Wertes, den das Lebenswerk des durch seineNibe lunge"^ bekannten Dichters Wilhelni Jordan barftcUt, 4000 Stück der jüngst erschienenen ersten vollständigen Biographie Jordans von Maurice Reinhold v. Stern gestiftet. Die Eremplare sollen Schul-, Vereins- und öffentlichen Lesehallen und Büchereien jeder Art zur Verfügung gestellt werden. Gesuche um Überlassung Don Exemplaren sind an die Verlagsbuchhandlung von Moritz Diesterweg in Frankfurt a. M., Hochstraße 29, zu richten.

* Vorsicht b e i m E i n e r n t e n von Baum- früchten. Beim Einernten von Baumfrüchten in der Nähe oberirdischer Telegraphen- und Fernsprechalllagen wird häufig nicht mit der erforderlichen Vorsicht ver fahren; dies hat zur Folge, daß Berührungell und Ver schlingungen der Leitungsdrähte hervorgerufen werdell. Dadurch wird der Telegraphen- und Fernsprechbetrieb gestört. Im Hinblick auf die bevorstehende Kirschenernte wird deshalb darauf hingewiesen, daß nach § 318 des Str.-G.-V. derjenige, welcher fahrlässigerweise' den Ve trieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegra­phenanlage hindert ober gefährdet, mit Gefängnis 'bis Zu einem Jahre ober mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft wird.

* Notzuch 1 sversuch. Am Freitag morgen gegen 7 Uhr versuchte der Bergmann N. aus (Sarbem teich ein im Walde beim Forstgarten arbeitendes Mäd­chen aus Watzenborn zu vergewaltigen. Durch das schreien des Mädchens wurden Leute aufmerksam, wo­rauf sich der Bursche entfernte. Er wurde von der Gen- darmerie ermittelt und der Staatsanwallschaft angeführt.

* * Schotten, 29. Mai. Medizinalrat Dr. Krü­ger wurde am Samstag vom Großherzog in Audienz empfangen.

- )(- Wölfersheim, 27. Mai. Dem Landwirt H. gingen gestern am Bahnübergang die Pferde durch. Sie rasten durch das Dorf und rannten einen Kinder­wagen an, worin sich ein % jähriges Kind befand. Das in dem Wagen liegende Kind war sofort tot, während das 4jährige Schwesterchen, welches neben dem Wagen stand, schwere Verletzungen erlitt, denen es wahrschein­lich erliegen wird. Der Fuhrmann selbst kam unter den Wagen und erlitt einen Arm- und Beinbruch.

* D a r m ft a b t, 28. Mai. Prinzessin Heinrich von Preußen ist Samstag vormittag 10 Uhr zum Be­suche am großherzoglichen Hofe im Jagdschlösse Wolss- garten eingetroffen.

* D a r m st a d 1, 29. Mai. Morgen Vormittag wird der vierte Ausschuß der Zweiten Kammer ta­gen. Nachmittags tritt der fünfte (Sonder)-Ausschuß für die Beratung der Verwaltungsgesetze zusammen. Zu derselben Zeit wird auch der Gesetzgebungsaus- s ch u ß einige Gegenstände erledigen. Der Finanz­ausschuß hat für kommenden Freitag vormittag eine Sitzung vorgesehen.

* Frankfurt, 28. Mai. Der Magistrat hat sich grundsätzlich mit der Ueberlassung eines öffentlichen Platzes für ein Heine-Monument einverstanden erklärt. Das Komitee betrachtet damit das Denkmal als gesi­chert. Die Sammlungen haben bisher die Höhe von 20 000 Mark erreicht; größere Spenden, auch vom Aus­lande. London, Paris und anderen Orten, sind ein­geflossen.

* Frankfurt a. M., 29. Mai. Ein flinker Krüppel" ist der 33jährige Arbeiter Schumann. Er bet­telte auf der Kaiserstraße, und es sah so aus, als habe er nur einen Arm und keine Füße. Schumann hatte sich so geschickt hingesetzt, daß man die Beine nicht wahrnehmen konnte. Als aber ein Schutzmann kam, er­hob er sich flink und wollte davoneilen, was ihm aber nicht gelang. Aus dem Revier fand sich dann auch der zweite Arm wieder.

- g- Frankenberg, 27. Mai. Das 3jährige Söhnchen des Schlossermeisters Stuppart in Bestwig trank heißen Kaffee aus der Röhre der Kanne, ver­brühte sich und starb. Der verzweifelte Vater beging Selbstmord.