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Bezugspreis 50 pfg. monatlich oierieljährlich 1^0 Mt., vorauszahlbar, frei inS Haus. Abgcholt in unserer Expedition oder in den Zweig- auSgabcstellen vierteljährlich 1,20 Mk. — Erscheint Mittags 3 Uhr. — Die „Jllustr. Weltrundschau" liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. — Redaktion: SelterSweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der „Giestener Zeitung" G. m. b. H.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
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des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
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Verlag der „Giestener Zeitung" G. in. b. H.
Nr. 99
Telephon: Nr. 362.
Freitag, den 28. April 1911
Telephon: Nr. 362.
23. Jahrg.
Die Strafrechtsreform.
Der Sirasrechtskommission, die imNeichs- justizamt am 4. d. Mts. ihre Beratungen begonnen hat, fft die Ausgabe gestellt, aus der Grundlage des im Jahre 1909 veröffentlichten Vorentwurfs den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs auszustellen. Die Kommission hält wöchentlich dreimal Sitzungen ab. In den ersten beiden Wochen ist der erste Abschnitt des allgemeinen Teils „Das Strafgesetz" (§ § 1 bis 12) beraten worden. Die wesentlichsten Beschlüsse haben, wie heute im „Neichsanzeiger" bekannt gegeben wird, folgenden Inhalt:
Die Dreiteilung der strafbaren Handlungen in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen soll beibehalten werden. Die Frage, nach welchen Kriterien diese Teilung erfolgen soll, wird aber erst nach Erledigung des Strassystems entschieden werden. Im Zusammenhang damit ist auch die Erörterung darüber, ob das Polizei- strasrecht aus dem Strafgesetzbuch ausgeschieden, oder doch die Uebertretungen, wie im Schweizer Vorentwurf und in dem Gegenentwurf der Professoren Kahl, von Liszt, v. Lilienthal und Goldschmidt, in einem getrennten Teil zu behandeln sind, vorläufig zurückgestellt worden.
Die zeitliche und räumliche Geltung des Strafgesetzes will die Kommission im wesentlichen nach den Vorschlägen des Vorentwurfs, jedoch mit verschiedenen Ergänzungen regeln. Es soll demnach beim Wechsel der Strafgesetzgebung grundsätzlich das dem Täter günstigste Gesetz angewendet werden, doch sollen einzelne sichernde Maßnahmen, unabhängig davon, ob das alte Gesetz sie kannte, zur Anwendung gelangen. Für das Einführ - ungsgesetz sind gewisse Ueberleitungsbestimmungen vorbehalten, insbesondere über Aenderungen im Strafvollzug, den etwaigen Ausschluß von Strafsolgen oder Nebenstrafen, die das neue Gesetz ausdrücklich mißbilligt, unb über den Wegfall der Strafvollzugssähigkeit Jugendlicher, falls das neue Gesetz die Altersgrenze erhöht.
An dem Terrttorialprinzip des § 3 des Vorent - wurfs ist festgehalten. Dabei sind die deutschen Schutzgebiete und Konsulargerichtsbezirke, sowie deutsche Schiffe, während sie sich im Ausland oder aus offener See befinden, ausdrücklich dem Inland gleichgestellt worden. Zur Beseitigung von Zweifeln sind Begriffsbestimmungen von Zett und Ort der Begehung ausgenommen. Als Zeit der Begehung soll die Zett anzusehen sein, zu der der Handelnde tätig gewesen ist oder hätte tätig sein müssen, ohne daß es hierbei aus den Eintritt des Er- solges ankommt (sog. Tätigkeitstheorie). Als Ort der Handlung soll dagegen jeder Ort gelten, an dem sich der Tatbestand der strafbaren Handlung ganz oder zum Teil verwirklicht hat, oder nach dem Vorsatz des Täters verwirklichen sollte (sog. Erfolgstheorie).
Die Vorschriften über das internationale Strafrecht sind Gegenstand eingehendster Beratung gewesen. Im Gegensatz zum geltenden Rechte hatte der Vorentwurf vorgeschlagen, daß strafbare Handlungen eines Deutschen im Auslande, die nach unserem Rechte als Verbrechen oder Vergehen anzusehen sind, im Inland auch dann verfolgbar sein sollten, wenn die Tat nach dem am Be- gehungsort geltenden Rechte straflos ist. Diese in der Kritik vielfach als eine Ueberspannung des Nattonalgedankens angefochtene Bestimmung hat die Kommission nicht gebilligt, sie will zum geltenden Rechte zurückkehren und den Deutschen nur grundsätzlich strafen, wenn seine Tat auch nach ausländischem Rechte mit Strafe bedroht ist. Dagegen hat die Kommission den Vorschlägen des Vorentwurfs hinsichtlich der sogenannten Weltverbrechen, d. h. der Delikte, die ohne Rücksicht aus die Staatsangehörigkeit des Täters und den im Ausland belegenen Ort der Begehung im Jnlande verfolgbar sind, zugestimmt. Es sollen daher nicht nur, wie bisher, Hochverrat, Münzverbrechen und Amtsdelikte deutscher Beamten Wettverbrechen sein, sondern auch der Meineid in einem bei einer deutschen Behörde anhängigen Verfahren, außerdem aber alle Verbrechen und Ver - gehen gegen Deutsche oder gegen Beamte des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Schutzgebiets und andererseits alle von solchen Beamten begangenen Verbrechen und Vergehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie auf die amtliche Tätigkeit Bezug haben. Wetter sollen der Frauenhandel, Sklavenraub und Sklavenhandel und die Verbrechen des Sprengstoffgesetzes als Wettverbrechen behandelt werden. Deutsche sollen endlich auch verfolgt werden dürfen, wenn sie aus staatenlosem Gebiet eine nach deutschem Rechte als Verbrechen und Vergehen anzusehende strafbare Handlung begangen haben. Im
Einsührungsgesetze soll zum Ausdruck gelangen, daß die Grundsätze, die für die im Auslande von einem Deutschen oder gegen einen Deutschen begangenen Delikte gelten, auch auf Schutzgenossen Anwendung finden. Ebendort soll die Anwendbarkeit der aus Delikte Deutscher im Auslande bezüglichen Grundsätze auf die Auslandsdelikte solcher Ausländer ausgesprochen werden, die wegen ihrer Beziehungen zum Reiche oder einem Bundesstaat der Gerichtsbarkeit des ausländischen Staats am Tatorte nicht unterworfen sind. (Familienmitglieder, Geschäftspersonal und Bedienstete der im Ausland beglaubigten Missionen des Reichs oder eines Bundes - staats). Die Kommission hat ferner beschlossen, daß die Anwendung des dem Täter günstigeren ausländischen Rechts, die der Vorentwurf noch für Straftaten des sogenannten Neubürgers im Auslande beibehalten hat, für die Folge ausgeschlossen sein soll.
Die weiter in diesem Abschnitt noch enthaltenen Vorschriften über die Immunität der Abgeordneten und die Freiheit der Parlamentsberichterstattung sind unverändert geblieben. Die Beschlußfassung über die Wortdesi- nitionen des § 12 des Vorentwurfs ist einstweilen zurückgestellt worden.
Hus Stadt und Land.
Gießen, den 28. April 1911
* Man schreibt uns: Der „Verein ehemaliger Jäger" wird am 8., 9. und 10. Juli in Aschas- senburg ein Fest veranstalten und lädt alle ehemaligen Aschaffenburger Jäger ein. In dem Aufruf heißt es: Sind es doch heuer 40 Jahre, daß das 10. Jägerbatail- lon aus dem Feldzuge 1870=71 30 Jahre, daß das frühere 5., nachmalige 2. Jäger-Bataillon aus Zweibrücken und 20 Jahre, daß das frühere 3., jetzige 2. Jäger-Bataillon aus Eichstädt hier ihren Einzug hielten. Der Festbeitrag zu den sämtlichen Festlichkeiten inklusive Festzeichen, Festkarle und Festschrift beträgt 3 Mark. Geldsendungen sind an Herrn Kamerad Lorenz Rung, k. Eisenbahnsekretär, Aschaffenburg, Gartenstraße 10, zu richten. Anfragen, Aufklärungen und Wünsche werden sehr gerne und schnellstens vom 1. Vorsitzenden des Vereins ehem. Jäger Aschaffenburg, Herrn Anton Kerl, k. Kanzleierpeditor, Aschaffenburg, Stadelmannstraße 6, beantwortet.
* Die Lehrer als „Einjährige". Obwohl der preußischen Lehrerschaft schon seit 1900 das Privilegium des Einjährig-Freiwilligen-Dienstes zusteht, wird seitens der militärpflichtigen Lehrer noch recht wenig Gebrauch von der Berechtigung gemacht, besonders im Regierungsbezirk Wiesbaden. Im Jahre 1908 dienten im Bezirk noch 34,29 Prozent Lehrer als Einjährig- Freiwillige, 1909 sank die Ziffer auf 6,9 Prozent herab. Auch das Jahr 1910 weift für unseren Bezirk einen recht niedrigen Prozentsatz von Freiwilligen aus. Von 21 Militärpflichtigen dienten nur 3 mit Schnüren, macht 14 Prozent; und die stammten noch nicht alle aus dem Bezirk!
* Hessischer Blumentag. Am Montag, den 1. Mai, nachmittags 3 Uhr, findet in Steins Garten eine Sitzung des Hauptausschusses statt, zu dem auch sämtliche als Verkäuferinnen mitwirkende Damen geladen sind. Besondere Einladungen haben nur diejenigen jungen Damen erhalten, die sich nach der ersten Besprechung noch angemeldet haben; dagegen sind diejenigen, die an der ersten Besprechung teilgenommen haben und damals schon mündlich für den 1. Mai geladen wurden, nicht nochmals besonders eingeladen worden. Nachträglich angemeldete Damen, die versehentlich keine Einladung erhalten haben sollten, werden gebeten, ihre Anmeldung gelegentlich der Sitzung zu wiederholen.
* Die Großh. Zentrale für Säuglings- und Mutterschutz in Hessen schreibt uns: Für den allgemeinen hessischen Blumentag ist auch eine künstlerisch ausgestattete, illustrierte Vlumentagsfestschrift in Vorbereitung. Diese wird neben anderem illustrativem Inhalt Bilder des Großherzogpaares nach dem Porträt von Laszlo, und einige entzückende neue Aufnahmen der Großherzoglichen' Prinzen enthalten. An Tert enthält die Zeitung eine Originalerzählung des bekannten hessischen Dichters Alfred Vock, einen Aufsatz über die Ziele der Mutter- und Säuglingsfürsorge, Notizen wie in den einzelnen Kreisen des Landes der Blumentag gefeiert wird u. a. m. Herr Hofrat Alerander Koch in Darmstadt hat außerdem die reizenden Bildchen von Hengeler zur Verfügung gestellt, wie er auch das künstlerische Arrangement in dankenswerter Weise übernommen hat. Der Name dieses Verlags bürgt an sich schon für eine
gediegene künstlerische Ausführung. Der Preis wird nur 20 Pfg. betragen. Die Festschrift wird in der laufenden Woche vor dem» Blumentag in allen geeigneten Läden und sonstwie verkauft werden und wird auch am Blumentag überall erhältlich sein. Sie wird als ein schönes bleibendes Andenken an den Blumentag willkommen sein.
* 2 8. Bundestag des DeutschenRad- s a h r e r - B u n d e s. Vom 1. Mai ab errichtet der Haupt-Ausschuß in dem alten Senkenbergianum am Eschenheimer Turm in Frankfurt a. M. ein ständiges Bureau. Der Preis der Festkarten für die ganze Veranstaltung ist nun festgesetzt. Die Dauerkarte kostet im Vorverkauf 3.50 Mk. Sie berechtigt zum Eintritt aus den Festplatz während der Festtage vom 5.-9. August, zum Kommers am Freitag den 4. August im Zoologischen Garten, zum Begrüßungsfest am Samstag den 5. August in der Festhalle und zum Ealasportfest am Montag den 7. August ebenfalls in der Festhalle. Ferner gewährt sie Vorzugspreise zum Besuch der Meisterschafts- Rennen am Sonntag den 6. August in der Arena und Vergünstigungen bei dem Besuche der verschiedensten Etablissements in der Stadt. Die Städtische Straßenbahn- Verwaltung gibt ebenfalls im weitesten Entgegenkommen ein Abonnement zum Preise von 1.50 Mk. für die 5 Te^ für Inhaber von Dauerkarten heraus, das für alle Strecken mit Ausnahme der Vorortbahnen Gültigkeit hat und wesentlich zur Hebung des 28. Bundes - tages beitragen wird.
* Gießen, 28. April. Der Regierungsbauführer Adolf Gnauth von hier wurde zum Regierungsbaumeister ernannt.
* Weilburg, 26. April. Heute Mittag entstand im Stadtwald „Harnisch" ein Waldbrand. Der hiesigen Feuerwehr gelang es, nach dreistündiger Arbeit das Feuer zu löschen. Wie man vermutet, ist der Brand durch Funken aus der Lokomotive der dicht am Walde vorbeifahrenden Weilbahn entstanden.
* Friedberg, 28. April. Der Kolonnentag der Hessischen Freiwilligen Sanitätskolonnen findet hier am 21. Mai statt. Die Verhandlungen beginnen vormittags 10 Uhr im Saalbau.
* Laubach, 27. April. Zu der am 28. Mai in Laubach stattsindenden Hauptversammlung des Gesamtvereins hat der Zweigverein Hoherodskopf den Antrag gestellt, daß alljährlich am 1. April in der Feuerschale des Bismarckturms auf dem Taufstein ein Feuer abgebrannt und aus dem Klubhause eine Bismarckseier veranstaltet werde. Der Zweigverein Herchenhain wünscht aus der Herchenhainer Höhe die Errichtung eines Aus- sichtsturmes.
* C r u m st a d t, 25. April. Der ev. Kirchenvorstand hat einstimmig beschlossen, daß das Leichen- singen durch die Schulkinder fortan in Wegfall kommen soll.
* D a r m st a d t, 25. April. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer trat heute wieder zusammen, um eine Reihe noch rückstehender Gegenstände zu erledigen. Es folgte zunächst eine Aussprache über das Gemeindeumlagengesetz, in der vor allem die Frage zum Aus - druck kam, ob es mit Rücksicht auf die zwischen den beiden Kammern in dieser Angelegenheit bestehenden Differenzen möglich sei, das Gesetz noch in diesem Landtag fertig zu stellen. Die Regierung erklärte durch den Mund des Finanzministers Braun, der seit seiner Wiederherstellung zum ersten Mal wieder den Verhandlungen beiwohnte, daß sie den festen Wunsch und nach ihren Informationen auch die bestimmte Hoffnung habe, daß das wichtige Gesetz noch in dieser Sitzungsperiode verabschiedet werde. Es folgte dann noch die Beratung über die Vorlage betreffend die Anlage einer Brikettsabrik und der Elektrischen Ueberlandzentrale aus der Grube Ludwigshoffnung bei Wölfersheim. Auf verschiedene Anfragen gab die Regierung bezw. des zu erwartenden .Umsatzes, der Rentabilität 2c. die gewünschten Aufschlüsse, doch soll die Weiterberatung der Angelegenheit auf der am Mittwoch früh fortzusetzenden Beratung erfolgen.
♦ Wiesbaden. Vizeadmiral z. D. Mensing, Ehrenvorsitzender des Kriegerverbandes des Reg.-Bez. Wiesbaden, ist im 69. Lebensjahr in der Heilanstalt zu Nassau an einem Herzschlag gestorben.
* Mainz. Beim Abbruch einer Mauer in der sogenannten Auräusmühle im Zahlbachertal wurde gestern ein gewaltiges Steindenkmal in der Art der gotischen Grabsteindeckplatten gefunden. Nach Ansicht des städtischen Konservators Professor Neeb stammt das Denkmal von der ehemaligen Dalheimer Klosterkirche, die am oberen Ende des Tales stand.