»Ort«.
* Zenits Mat ie
uWtmmr vahrend K
Äh fiil. Mens e *n«861 «berg 4 Kt etwa (i,
vorbehliü!.
Jit. 70 K „ 90 , 75 .
teilen:
«lirrtt (|e und Kram und Zechn
r Str. 151
liess«
mvonW astnacht nnfc
»nhllichtn^ l«t zu *
wird int I — WO OB I ÄS 1 i. M” NiMbolt" «Avis»" MstM" Web«' ®M»“>
. ji M
Gießener JeiLnng
Bezugspreis 50 psg. monatlich
cneljährlich l^ Mt., oorauszahlbar, frei ins Haus, d.bgehotl in unserer Expedition oder in den Zweig- ousgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. — Erscheint jeben Werktag früh. — Die „Humoristischen Blätter" liegen wöchentlich einmal graus bei. — Redaktion èeltersweg 83. - Für Aufbewahrung ober Rücksendung l ich l rcrlangier Manuskripte wird nicht garantiert.
Herausgeber: Albin Klein & Cito Fischer.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei-Amtes Behörden Gberhessens
Expedition: Seltersweg 85.
lHaus Brüder Schmidt.)
Anzeigenpreis 15 vfg.
die 44 mm dreite Petitzeile über deren Rau UI au '
20 Pig.: die 90 mm dre.rePeürzeile in R ellarue :ei! 50 Pk^ auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50" V Aus' ülu ; Extrabeilagen werden und) Gemixt nab «hohe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitnng des glimm ' zieles (30 Tage), bei gerichtlicher tBcüWnmg ober bei Konkurs in Wegfall. Plapvorichriilen ohneBerbindli b e
Gefamtlcitung: Albin Klein.
^. 48
(2. otuti)
Samvmg vüi 25. Februar 1911
e i e p Lj o n: 9ix. 362.
Wm* 50 P»e mig
kostet 1 Probeabonnement.
Neue Leser
erhalten unser Blatt, sowie auf Wunsch einen bereits erschienenen Roman in Broschürenform bis zum I.März ^~ umsonst "MM geliefert.
Der Verlag.
Üeruu Uonuauüfc^alL
Bekanntlich bestellt der Staat allen Minderjährigen, 3« nicht unter elterlicher Gewalt stehen, einen Vormund. In der Praxis handelt es sich in der Hauptsache um ?ie unehelichen Kinder und die Ganz-Waisen. D a tz der Staat elterlicher Fürsorge entbehrenden Minderjährigen «einen Vormund geben müsse, wurde nie bestritten; lebhafte Meinungsverschiedenheiten bestanden aber immer herüber, w i e diese Verpflichtung in der Praxis durch- »zesührt werden solle.
‘ Bor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches herrschte n manchen Teilen Deutschlands das System der gesetzten Berufsvormundschast. Bei diesem Sy- !1cm hatte eine bestimmte staatliche oder kommunale Be- jirbc kraft Gesetzes die Vormundschaft über alle Mün- )cl ihres Bezirks. Eine besondere Bestellung von selten ines Vormundschaftsgerichts erfolgte nicht. Wurde ein .<ind geboren, das nach den Regeln des bürgerlichen Mts einer Vormundschaft bedurfte, oder trat aus ei- wn anderen Grunde der Fall einer Vormundschaft ein, o unterstand das Kind eo ipso vom Augenblick der Geburt oder des Eintritts der Vormundschaft dem all- Mcinen gesetzlichen Vormund. Demgegenüber stand n anderen Teilen Deutschlands das System der Ein- iclüormunbfd)aft. Dieses unterschied sich von dem Sy- km der gesetzlichen Berufsvormundschaft hauptsächlich in Mi Punkten. Zunächst unterstanden nicht alle Mündel incs gewissen Bezirks einem beamteten Vormund, son-
dern jedes Mündel erhielt einen, nach Möglichkeit der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreise des Mündels entnommenen, nach Bildung, Konfession, kurz überhaupt nach seiner Persönlichkeit und seinen Verhältnissen dem Mündel entsprechenden Einzelvormund. Die Vormundschaft war Ehrenamt und ihre Uebernahme allgemeine Staatsbürgerpflicht. Zum anderen unterschied sich die Einzelvormundschaft von der gesetzlichen Berussvormund- 'chaft durch die Bestellung des Vormunds. Der Vor- i-nb war natürlich hier nicht eo ipso vorhanden, falls ein Vormundschaftsfall eintrat; das Vormundschaftsge- richt mutzte erst eine geeignete Persönlichkeit aussuchen, sie eidlich zur treuen Führung der Vormundschaft verpflichten und dann zum Vormund bestellen.
Bei den Beratungen über das Bürgerliche Gesetzbuch herrschte eine lebhafte Meinungsverschiedenheit darüber, welches Vormundschaftssystem in der Praxis vorzuziehen sei. Wo gesetzliche Berufsvormundlchast bestand, wollte man diese beibehalten. Namhafte Autoritäten der vormundschaftlichen Praxis traten für sie ein. Demgegenüber befürchteten die Anhänger der Einzelvormundschaft von der gesetzlichen Berufsvormundschaft die Gefahr einer Schablonisierung und Bürokratisierung des Vormund - schaftswesens. Man glaubte, der Einzelvormund werde sich eher wie der beamtete Vormund des ihm anvertrau- ten Minderjährigen liebevoll annehmen, er werde ihm persönlich nahe stehen, auf seine Individualität eingehen können und nur ihm sei es deshalb möglich, das zu werden, was der Vormund sein müsse, ein wahrhafter Freund des Mündels und ein wirklicher Stellvertreter leiblicher Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch entschied sich aus diesen Gründen schlietzlich für die Einzelvormund- schaft. Der Vormund wird nach ihm von Fall zu Fall bestellt. Zwar kann er mehrere Mündel haben, und es ist auch die Vereinigung einer großen Anzahl von Vormundschaften in einer Hand gesetzlich nicht ausgeschlossen: Prinzip jedoch ist die Einzelvormundschaft oder wie man vielleicht treffender sagen könnte, die individuelle Vormundschaft. Um aber auf die historische Einrichtung des Vormundschaftswesens in den Gebieten der gesetzlichen Berufsvormundschaft Rücksicht zu nehmen, ließ das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 136) die Möglichkeit zu, durch einzelstaatliches Lan-
&Mäaa^^
Probenummerii
der „Gießener Zeitung" stehen unseren Lesern in beliebiger Anzahl jederzeit kostenlos und portofrei zur Verfügung. Wir bitten unsere Leser und alle Freunde unseres Blattes wo nur möglich für dasselbe zu werben, solches in Bekannten- und Freundeskreisen zu empfehlen und uns freundl. Adressen auszugeben, welche sich für unsere Zeitung interessieren dürsten.
^^^^>"^^^^
desgesetz innerhalb gewisser Grenzen die gesetzliche Be- russvormundschaft emzujuyren. Hessen hai aber von dem ihm eingeraumten Vorbehalt nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Es führte die gesetzliche Vormundschaft nur für diejenigen Minderjährigen ein, die im Weg öffentlicher Armenpflege unterstützt sind. (Gesetz vom 10. August 1906.)
Die praktischen Erfahrungen in der nunmehr lOjähr. Geltungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches haben ergeben, daß die Durchführung des schönen Gedankens der Einzelvormundschaft in der Praxis den größten Schwierigkeiten begegnet. E s fehlt an geeigneten Vormündern. Natürlich gibt es zahlreiche Vormünder, die ihrer ernsten Pflicht vollauf gerecht werden. Gar zahlreich sind aber die Fälle, in denen sich ein geeigneter Vormund für das Mündel nicht finden läßt. Die Uebernahme der Vormundschaft für ein fremdes Kind wird als Last empfunden und oft ungern und widerwillig ausgeübt. In anderen Fällen wiederum hat der Vormund zwar den guten Willen, nicht aber die Fähigkeit, die Vormundschaft sachgemäß auszuüben. Kurz, es werden in der Praxis fast täglich Stimmen laut, die der Einführung der allgemeinen gesetzlichen Be-
13m Zidi Z CK
(Wetzlarer Brief.)
Narrenkappe — Versammlung Hühner und Annoncen.
3d) bin heute in einer ganz scheußlichen Verfassung, im Kopse rumort es in allen Tonarten, und um den inneren Brand zu löschen, bin ich bereits bei der zwer- IM Wasserslasche, „Nachwehen vom Maskenball konsta- titrt meine gute Wirtin mit freundlichem Lächeln, ou nochle recht stabe». Ich hatte mir sest vorgenommcn, da Einladung an dem „kostümierten Tanzkranzchen, wie man es bescheiden nannte, nicht teilzunehmen; aber neu schleppte mich hin. Der Maskenanzug lag bereit Md als „Raubritter" betrat ich den hellerleuchteten -aal Vorher hatte man mir den gutgemeinten Rat Weben, nicht an ein holdes Blumenmädchen zu geilten das sich bei der Demaskierung eventuell als bar- A-r Grünkramhändler entpuppen konnte. Also ut) ,Widders" mutig zwischen die bunte Menge das lange Mherne Schwert, welches mir wie ein gewaltiges Pcn- M an der Seite baumelt, gerät mir zwischen die geschienten „Ständer", und beinahe hätte meme uhne Schalt eine unsanfte Berührung mit dem Parkett ge- macht. In die Wahl meiner Tänzerinnen suchte ich eine bestimmte Systematik zu bringen. Zuerst wollteich die >r Jahreszeiten", die ja aus seinem Maskenball seh- itn dnrchprobieren, um dann mit einer alutaugigen 3 - geunerin anzubändeln. Die lieben Slumcnmabek mieb ich heute aus Prinzip. Leider oder glücklicherweiseonnte ich meinen Plan nicht ganz zur Durchsuhrung bringen
ich nach ein paar Tänzen ins Nebenzimmer geriet, wo der Becher fröhlich kreiste.
Es war bereits heller Tag, als ich in sanften
(lmlinien meinen heimatlichen Penaten unx m
liefern Zustande soll ich nun die lokale Wochenübersicht für die Samstags-Nummer schreiben. Ich nehme in meiner Verzweiflung den Kalender von der Wand und gehe die einzelnen Tage vom 19.—24. Februar durch. Sonntag: Allgemeine Viehhändler-Versammlung im Ho- ft! zur alten Post. — Faschingstrubel, Viehhandel,
Maul- und Klauenseuche. Eine nette Zusammenstellung; Ich fiel von einem Extrem ins andere. Aber was half es. Zuerst wurde eine lange Rede „geredet", in der die Großagrarier wieder ihr gutes Teil abbekamen. „Den Verdienst der Zwischenhändler wollen sie in die Tasche stecken und auf ihren Domänen treiben sie vielfach Raubwirtschaft". So habe z. B. ein 900 Hektar großes Gut an der Elbe nur 8—10 Kühe und einige Zugochsen, und vom Jahre 1906 bis jetzt sei noch kein einziges Kalb grotzgezogen. (Vielleicht werden hier die Ochsen mitgemolken, sodatz eine Erhöhung der Kopfzahl des Rindviehes nicht notwendig ist. In unserer erfindungsreichen Zeit ist ja alles möglich. Weshalb sollte daher ein Ochse keine Milch geben?). Dann kam eine kurze Debatte mit vielen Fragen, die jedoch nicht alle beantwortet wurden. Ein früheres Mitglied zitierte man nach Beendigung des Vortrages nach dem Vorstandsttsch und stellte an ihn die Gewissensfrage, warum er dem Viehhändlerbunde untreu geworden sei. Die Frage war offen, offen warum darum auch die Antwort. „Wenn Ihr es nicht fertig bringt, solche drakonischen Verordnungen zu verhindern oder wenigstens zu mildern, die der Regierungsbezirk Koblenz bei der jetzt herrschenden Maul- und Klauenseuche erläßt, dann hat der Beitritt keinen Wert." Recht hatte der Mann, recht aber auch die praktischen Landwirte, welche behaupten, daß das ganze Sperrsystem wertlos sei. Was hat die jetzige Sperre aenüttt? Nichts, rein garnicht? ! Wer verbreitet die Seuche? Die Händler und Viehzüchter? Ihnen verbietet man: Ihr sollt kein Vieh aus verseuchten Gegenden so ohne weiteres ein- und ausführen! Da wird desinfiziert, vor- und nachuntersucht, und den beteiligten Personen kostet die Geschichte Geld und nochmals Geld. Man ordnet auf dem Lande vielfach eine Hundesperre an, weil der Verdacht besteht, daß diese in die fremden Ställe laufen und hierbei die Krankheit übertragen. Wie ist es aber mit den Katzen, Ratten u. Mäusen, die man nicht sperren kann? Ebenfalls fehlt jeder Anhalt dafür, wie es mit der Weitertragung des Krankheitsgiftes durch Vögel sich verhält. Jedenfalls wäre es wichtiger, die Krankheit wissenschaftlich zu er-
forschen und neue Heilmethoden zu entdecken, als durch scharfe polizeiliche Verordnungen Händler und kleine Landwirte dem Ruin nahe oringen. Es werden ja alljährlich von der preußischen Regierung zirka 30 000 Mark zum Studium der Maul- und Klauenseuche in den Etat gesetzt, aber diese Summe ist nur ein Tropfen aus dem heißen Stein.
Vom Montag bis Donnerstag zeigte der Kalender eine gähnende Leere. Ein freudiges Gefühl befiel mich, konnte ich doch nun die Feder bald aus der Hand legen. Der Freitag wies zwei Nummern auf: Generalversammlung des landwirtschaftlichen Vereins für die Rheinprovinz, Lokalabteilung Wetzlar, und am Abend 8 Uhr die karnevalistische Feier in T., die ich bereits eingangs erwähnt habe. Auf der Tagesordnung der landwirtschaftlichen Versammlung standen 3 Vorträge, von denen mir der erste: „Rationelle Haltung des Geflügels im Winter" am besten gefallen hat, meinem Nachbar ebenfalls. Er erzählte mir, datz er wegen der ständigen Mitarbeiterschaft an den „Vaterländischen Blättern" keine rechte Zeit habe, und trage sich deshalb mit dem Gedanken — um die Haltung des Geflügels rationeller
gestalten zu können — einen Geflügelwärter anzustellen, wir knobelten nachher am
Der Plan gefiel mir, und Biertisch folgende Annonce verfehlen dürfte:
„Suche für meinen
aus, die ihre Wirkung nicht
Eeflügelhos einen durchaus Aussicht auf Lebensstellung
zuverlässigen Wärter. . , vorhanden. Neben einem festen Monatsgehalt weitere 10 Prozent von den Eiern, die gelegt werden. (Nicht vom Wärter, sondern von den Hühnern. —
D. Schrift!.)"
Als Jusertionsorgan empfahl ich ihm die „Vaterländischen Blätter", die ja jetzt wohl einen größeren Raum für Annoncen 2C. zur Verfügung stellen wollen. Ich habe die feste Absicht, ebenfalls Offerte einzureichen. Hoffentlich erhalte ich die Stelle, dann brauche ich mich nicht mehr um die infame Politik zu kümmern, sondern könnte Eier suchen, Hühnerleitern reinigen, Hennen und Hähnchen füttern 2C. 2C. O, welches Idyll! -ck-