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Hießener Zeitung

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oierteljährlich 1^0 Mk., vorattSzahlbar, frei ins HauS. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig, auögabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. Erscheint

Mittags 3 Uhr.

Redaktion: SelterSweg 83.

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Verlag derVießeuer Zeitung" O. m. b. H.

Nr. 170

Telephon: Nr. 362.

Enthält alle amll. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

Bürgermeisterei sowie vieler anderer Expedition:

des Großherzoglichen MP o lizei - Amtes W Behörden Gberhestens Zelters weg 83.

tHauS Brüder Schmidt.)

Anzeigenpreis 15 Psg.

die 44 mm breite Inseratenteile. Stellern gesucht und Familienanzeigen 10 Psg. Die 00 mm breite Zeile im Reklati, eteil 50 Psg.

Extrabetlagen werben nach Gewicht und Grohe berechnet. Rabatt kommt bei liebend) reimn« deSZahlungo- ziele- (30 Tage), bei gevichilicher Peilreibang oder bei Konkurs in Wegs all. Platzvorschristen ohne Perdindlichkeit.

Verlag der ,,Äießeucr Zeitung" fil. ml b. ch.

Samstag, den 22. Juli 1911

Teleph on: Nr. 362.

23. Jahrg

Der Xnklagezwang.

Nach der amtlichen Statistik werden vor den deutschen Strafgerichten erster Instanz jährlich mehr als 700 000 Anklagesachen anhängig gemacht. Rechnet man die groke Ä6.^ ,Pn°°»kl°gen hinzu, ferner alle Strafsachen

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O^olge hat. Die Ueberspannung des An- l â^w°nges hat bewirkt, daß wir alljährlich eine Mil- lion Strafsachen aufzuweisen haben, daß sehr oft Strai- hrrn/lnn9Cn fv*flnbcn Füssen, die in niemandes In- crcsse liegen die unnötigerweise Haß gegen die staat- lichèn Elnrichtungèii erwecken oder diese dem Fluche L-L''^ ...... - »i ®«Ä

®a! .di? starre Durchführung des Legalitätsprinzips aus ^imgkeiten Haupt- und Staatsaktionen macht zeigt drastisch ein Fall, dessen Tatbestand in einem Ur- Ä des ^ammergerichls folgendermaßen geschildert wird: "Der Angeklagte (ein Kaufmann) hatte nach Eintritt des vorgeschriebenen Ladenschlusses, nämlich nach 8 Uhr abends, einer Witwe Petroleum in einer Flasche verabreicht, daß ihr Enkel vor dem Ladenschluß gekauft aber versehentlich in dem Laden stehen gelassen hatte' Die Verabfolgung der Flasche mit dem Petroleum er­folgte durch das Rammerfenfter des Angeklagten auf die Straße hinaus. Der Angeklagte hatte die Flasche zu diesem Zwecke erst aus dem Laden herbeigeholt." Auf Grund dieser Feststellung der (in der Berufungsinstanz) nur mit drei Richtern besetzten Strafkammer bei dem Amtsgericht in Mühlhausen i. Th. war der Angeklagte wegenUebertretung" der Gewerbeordnung und einer Bekanntmachung des Regierungspräsidenten über den Achtuhrladenschluh zur Strafe verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hob das Kammergericht das Urteil auf, da keineUebertretung", sondern ein Vergehen" vorliege, und wies die Sache zur nochma­ligen Verhandlung an die mit 5 Richtern besetzte Straf­kammer bei dem Landgericht in Erfurt. Wegen dieser zum Fenster hinausgereichten Petroleumstasche sind also folgende richterliche Personen tätig gewesen: ein Amts­richter und zwei Schöffen, drei Richter der Strafkammer, fünf Richter des Strafsenats des Kammergerichts, end­lich fünf Richter der Strafkammer, in Summa zwei Laienrichter und vierzehn rechtsgelehrte Richter, dazu ein Amtsanwalt, drei Staatsanwälte und wer weiß wie viele Verteidiger, Gerichtsschreiber, Eerichtsdiener, Ge­richtsvollzieher und Postboten! Der bekannte Berliner Verteidiger Justizrat Sello, der jüngst auf diesen krassen Fall übertriebener Strafverfolgung hingewiesen hat, ist nur allzusehr im Rechte, wenn er die Frage auswirst: Ist es nicht, als läse man ein Kapitel aus der Chro­nik von Schilda oder aus Wielands Abderiten, wo er so ergötzlich von dem verhängnisvollen Rechtsstreit um des Esels Schatten berichtet?"

Diese Beispiele, die sich beliebig vermehren ließen, zeigen deutlich, daß das Legalitätsprinzip eingeschränkt werden muß. Heute schon weist der Anklagezwang ein­zelne Einschränkungen auf. Einmal nämlich wird das Offizialprinzip durch Vorschriften des Strafrechts inso­fern durchbrochen, als bei manchen Straftaten Pflicht und Recht der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abhängig gemacht sind vom Vorliegen eines Strasan - träges des Verletzten. Es handelt sich hierbei um Straf­taten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw., bei denen der Verletzte oft kein Interesse an der Ver­folgung besitzt, oder um Delikte, wie Ehebruch, Dieb­stahl gegen Angehörige u. dgl., bei denen der Verletzte sogar ein Interesse an der Nichtverfolgung des Taters hat. Wünschenswert ist eine Durchbrechung des Lega­litätsprinzips vor allem bei den Straftaten Jugend ­licher. Zweckmäßig erscheint ferner eine mittelbare Auf­

hebung -des Verfolgungszwanges bei bestimmten ein­zelnen Straftaten, indem hier dem Verletzten das Recht zur Privatklage eingeräumt wird. Vor allem könnten die Delikte des Hausfriedensbruches, der Bedrohung und der Sachbeschädigung der Verfolgung im Wege der Pri- vatklage überwiesen werden. Bei zahlreichen Uebertre- tungen ferner könnte das Einschreiten im Einzelfalle in das pflichtmäßige Ermessen der Aicklagebehörde gestellt werden; dagegen gehen die Vorschläge des Entwurfs einer Strafprozeßordnung, die bei allen Uebertretungen die unbedingte Strafverfolgungspflicht ausheben wollen, über die Grenze des Zulässigen hinaus. Werden die vorstehend angebeuteten Wege einer maßvollen Resorm beschritten, so wird ohne Gefährdung der Strafrechts - pflege dem Uebermaß von Anklagen Einhalt geboten, das heute so viel Mißstimmung erzeugt und in den weitesten Kreisen als ein sehr schlimmer Uebelstand em­pfunden wird.

Aus Stadt und 'Cand.

Gießen, den 22. Juli.

U ebertragen wurde dem Schulamtsaspi­ranten Heinrich L i st aus Maar, Kreis Lauterbach, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu F e l d k r ü ck e n in demselben Kreise.

L.U. Prof. Dr. Walter König von der phi­losophischen Fakultät wurde zum Rektor der Landesuni­versität für die Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. Sep­tember 1912 vom Großherzog bestätigt.

* Heute und morgen findet hier der ersteD e u t= s ch e W r s s e n s ch a f t e r - T a g" für die Hochschulen Bonn, Braunschweig, Göttingen, Heidelberg, Marburg und Gießen statt, der Vertreter aller den 7 'großen Kar­tellen angehörenden wissenschaftlichen Vereine hier zu­sammenführen wird.

* Anläßlich der morgen Sonntag stattfindenden Flüge des Flugzeugführers O. Kahn 1-Leipzig auf einem Gradeeindecker wird darauf hingewiesen und das gesamte Publikum höflichst und bestimmt gebeten, sich unbedingt den Anordnungen der zu Absperrungs- und Ordnungszwecken bestimmten Personen zu fügen. Be­sonders ist es auf jeden Fall verboten, bei der Lan­dung des Apparates nach einem Fluge nach der Lan­dungsstelle hinzueilen. Der Apparat ist an den Wo­chentagen und am Sonntage von nahem zu besichtigen. Die angegebenen Flugzeiten dienen nur zu Flugversu­chen. Sollte Kahnt bei einem Ueberlandsluge außer­halb des abgesperrten Platzes landen, so ist es erst recht notwendig, daß das Publikum auf seinen Plätzen verbleibt, denn notwendige Hilfe bekommt der Flieger sofort per Automobil. Der Aufstieg wird dann sofort wieder stattfinden, was dem Flieger aber unmöglich ist, wenn Neugierige hinzukommen, die tatsächlich absolut nicht helfen, sondern nur schaden können. Außerdem setzen sich solche Neugierige der Gefahr aus, für den durch sie hervorgerufenen Flurschaden aufzukommen, der um so beträchtlicher werden wird, als Neugierige da sind.

* E i n st e l l u n g von Dreijährig-Frei­willigen für das 3. Seebataillon in Tsingtau (China). Einstellung: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1912, Heimreise: Frühjahr 1914. Bedingungen: Mindestens 1,65 Meter groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1892 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwickelung). Es wer­den junge Leute aller Berufsklassen eingestellt, Hand­werker jedoch erhalten den Vorzug. In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mk. Teu­erungszulage gewährt. Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheines zum srei- willigen Diensteintritt auf drei Jahre zu richten an: Kommando des 3. Stammseebataillons Wilhelmshaven.

* Trübe Ernteaussichten. Die Preis - berichtsstelle des deutschen Landwirtschaftsrates schreibt: So sehr die anhaltende Trockenheit für die qualitativ gute, quantitativ aber vielfach geringe Heuernte, sowie für die Bergung der gut lohnenden Wintergerste und für die beginnende Roggenernte als günstig angesehen werden mutz, so dringend nötig sind Niederschläge, wenn nicht Winterweizen und das Sommergetreide, das mehr­fach bereits zur Notreife neigt, in ihrer Körnerbildung leiden und vor allem die Futterpflanzen nicht unheil­bare Schäden davontragen sollen. Falls die Trocken - heit noch in den nächsten Wochen anhalten sollte, scheint die deutsche Landwirtschaft einer ähnlichen Zeit ent­gegenzugehen, wie in den Erntejahren 1893 und 1904,

die sich durch mittlere und gute Körnererträge beim Win tergetreibe gegenüber geringeren Erträgen vom Som mergetreibe, besonders von Hafer, und durch schlechte Stroh- und Futtererträge auszeichneten und eine starke Reduktion des Viehbestandes zur Folge halten. Es wäre dringend erwünscht, daß schon jetzt, sei es von. den Genossenschaften, sei es von anderer Seite, Vorsorge. vqcgen eine Verschleuderung des Viehes getroffen würde. Für einen zweiten Schnitt der Futterpflanzen scheint wo* nig oder gar keine Hoffnung mehr zu sein.

* Offenbach, 22. Juli. Gegen den Lehrer an einer der hiesigen Vtädchenstadtschulen, der Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei ist, wurde von Kreisschul - inspektor Hofmann die Disziplinarilnlersuchung einge* leitet, weil er Musikrezensionen für das hiesige sozialde­mokratische Blatt geschrieben hatte. Ebenso wurde das Disziiplinarversahren gegen einige Vorstandsniitglieder des Offenbacher Lehrervereins, der zugleich Bezirksver ein des hessischen und deutschen Lehrervereins ist, er­öffnet, weil er Inserate und Versammlungsberichte aus­nahmslos an alle hiesigen Zeitungen, also auch an das sozialdemokratische Blatt zu versenden pflegte.

* W e 1 t e r f e l d, 22. Juli. Das oberhessische Posaunenfest, daß hier morgen Sonntag stall­finden sollte, ist wegen der M a u L und Klauen­seuchengefahr verschoben worden.

* Alsfeld, 22. Juli. Das hiesige Kreisamt hat die Abhaltung des Alsselder Fohlen- und Prämiierungs­markles unter gewissen Einschränkungen gestattet. Durch den Ausfall der Zuchtviehauklionen und die Seuchege- se'tzbestimmungen haben seither sowohl Absatz als An kauf gestockt und es wird sowohl von den Züchtern als auch von den Käufern mit Freuden begrüßt werden, daß der Austausch von Zuchtmaterial unter Anwendung der erforderlichen Vorsichtsmaßregeln doch noch ermöglicht worden ist. Mit dem Markt sind Prämiierungen ver­bunden, die gemeinschaftlich von der Stadt Alsseld, dem Landwirtschastskammer-Ausschuß für Oberhessen und dem Landespserdezuchtverein durchgesührt werden.

* Wiesbaden, 22. Juli. In einer Versamm­lung der christlich-sozialen Partei in Wiesbaden wurde nach einem Vorträge über den Fall Jatho solgende Ent­schließung angenommen:Die christlich-soziale Ortsgruppe fordert, um die vorhandene Spannung der kirchlichen Gegensätze in erträglichere Bahnen zu lenken, und um aus den kirchlichen Wirren herauszukommen, die T r e n- nung von Staat und Kirche. Wir stehen aus dem Boden des positiven Christentums und fordern alle bewußt Evangelischen auf, durch gemeinsamen Zusani- menschluß dem Ansturm der Liberalen ein Gegengewicht zu bieten."

-m- Limburg, 22. Juli. Zur Zeit ist der Was­serstand der Lahn ein ungewöhnlich niedriger. Während der normale Wasserstand am Lahnpegel in Limburg 1,50 Meter beträgt, zeigt der Pegel gegenwärtig einen Wasserstand von 53 Zentimeter an, in Weilburg 1,02 Meter.