Einzelbild herunterladen
 

Hießener Bettung

Bezugspreis 50 pfg. monatlich

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

vierteljährlich 1^0 Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. Erscheint jeden Werktag früh. DieHumoristischen Blatter- liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Herausgeber: Albin Klein & Otto Fischer.

der Großherzoglichen

Dürgermeislereil

des Großherzoglichen

Polizei-Amtes

sowie vieler anderer <^^> Behörden Gberhessens Expedition: Seltersweg 83

lHaus Brüder Schmidt.)

Anzeigenpreis 15 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Finnin, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklame teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Grötze berechnet. Rabatt kommt bei Ucberschreitung dcs Zahlungs- zieleS (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs inWegfaU. Pla^vorschriften ohneBerbindlichleit.

Gesamtleitung: Albin Klein.

Nr. 69. (2. Blatt.)

Mittwoch den 22. März 1911

Telephon: Nr. 362.

23. Jahrg.

ßcHiseber Blumentag.

Da der Blumen 1 ag der Großherzo­gin für die Mutter-und Säuglingsfür- sorge in Hessen bevorsteht, interessiert es vielleicht manche, etwas über diese Bewegung zu hören, deren Ziele hier und da noch nicht ganz erkannt werden.

Die Mutter- und Säuglingssürsorge will nicht in er­ster Linie schwächliche Linder großziehen Helsen, sondern sie will gerade die Schäden so frühzeitig verhindern, daß die gesund Geborenen gesund bleiben. Sie sorgt also vor allem nicht für die Linder, die in Gefahr sind zu sterben, sondern hauptsächlich für d i e Linder, die in Gefahr sind an ihrer Gesundheit Not zu leiden und den Leim späterer Lrankheit aufzunehmen. Das Säuglingsheim in Darmstadt, das nächstens er­öffnet wird, ist nur ein kleiner Teil des großen Arbeits­gebietes der Zentrale. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt nicht in Darmstadt; sie errichtet in a l l e n L r e i - s e n des Großherzogtums Zweigstellen, die das ge­samte Gebiet der Mutter- und Säuglingssürsorge mit Un­terstützung der Zentrale für ihren Bezirk regeln. Dreizehn Zweigstellen bestehen bereits. Die Hauptaufgabe der Zentrale ist also, die Organisation der Mutter- u. Säug­lingsfürsorge ist in Stadt und Land verschieden. A u s dem Lande handelt es sich in der Hauptsache um die Stillpropaganda, für die die Hebammen, Aerzte, Geistliche und besonders die gebildeten Frauen zu ge­winnen sind. In Gemeinden, die eine gewisse Größe erreicht haben, sind ärztliche unentgeltliche Berat- ungsstellen am Platz, wo die Mutter sich einen ärztlichen Rat darüber einholen kann, wie sie ihr Lind gesund erhalten kann; sie werden jetzt überall errichtet. Außerdem ist aus dem Lande eine geordnete H a u s - pflege, Wüchnerinnenfürsorge, Pflege- kinder-Ueberwachung von großem Nutzen. Diese ganze Organisation aus d e m L a n- de ist Ausgabe der Zweig stellen, die durch ihre Zusammensetzung dazu berusen und geeignet sind. Die Mitarbeit der Lranken- und Hauspslegerinnen, der Arbeiterschaft, die Unterstützung der Presse und die Ver­bindung der Säuglingssürsorge mit der Tuberkulose-, Lrüppel-, Wohnungs- und Trinker-Fürsorge ist dabei wichtig. In den größeren Städten sind die Mutter-iBeratungs st ellen ebenfalls die wich­tigsten Einrichtungen. Sie bestehen jetzt in allen grö­ßeren Städten des Landes mit steigender Frequenz (Darmstadt 5600 Besucherinnen, ebenso Mainz). Lrip- pen, Stillkrippen, Süllräume, Säuglingspflege- u. Säug­lings - Lrankenanstalte n, Schwangeren- und Wöchnerinnenfürsorge, M i l ch k ü ch e n unter ärzt­licher Lonirolle, eine richtig geleitete Propaganda, die Verbindung mit derVerufsvormundschaftsind weitere Mittel der Mutter- und Säuglingssürsorge, die besonders in der Stadt wichtig sind.

Diese kurzen Angaben lassen schon erkennen, wie um­fangreich das Arbeitsgebiet der Zentrale und ihrer Zweigstellen ist. Daß zur Weitersührung dieser Orga­nisation größere Mittel notwendig ! ind, ergibt sich von selbst. Die Beteiligung aller sachverstän­digen Faktoren und insbesondere aller AerA Hessens an der Organisation bürgt dafür, daß die Mittel, die der Blumentag der Großherzogin bringen wird zweck- mäßig verwandt werden. Die Großh. Zentrale ist auf diese Mittel angewiesen, da sie keinen baren Zuschuß vom Staate erhält, die Zuschüsse von Gemeinden und Kreisen entfernt nicht ausreichen und sre es im übrigen bet caritativen Vereine wegen vermeidet, zahlreiche persönliche Mitglieder zu werben.

Vorgestern Montag nachmittag hat das provisorische Komitee für den Kreis Gießen im R-gi-rungsgebaude getagt, um mit den Vorarbeiten zu beginnen. Herr Pro- vinzialdirektor Dr. Usinger legte dar in welcher Weise am 6. Mai der Blumentag geplant ist. Vor al­len Dingen will man alle Bevölkerungskreise sür den­selben interessieren, denn der Reingewinn kommt ja einem edlen Zweck zu gut. Demgemäß wurde auch die Zusammensetzung des erweiterten Komitees vorge­nommen. Beamte, Gelehrte, Arbeiter, Handwerker, Kau - leute, Militärs ec. sind einbezogen und Zwar nicht al­lein aus der Stadt, sondern auch aus ledem Ort des Kreises Gießen, der über 1000 Einwohner hat sind mehrere geeignete Herren und Damen dem großen> Ko­mitee angegliedert. - Ist das Wetter am 6. Mai schon, hat die Natur das junge Irische Grun emporspri-tzen lassen, dann wird im ganzen Hesi-n and an diesem Ta­ge heller Jubel und reine Freude sein.

Die Besteuerung des kleinen Mannes.

Man kann es den Sozialdemokraten nachfühlen, daß sie den preußischen Staat, dem selbst der Abgeordnete Bebel seine Bewunderung nicht versagen konnte, mit ihrem ausgesuchten Hasse beehren und ihn beschimpfen, um nicht gestehen zu müssen, daß sie sich an seinem fe­sten Gefüge die Zähne ausbeißen. So hatte kürzlich der Abgeordnete Ströbel im preußischen Abgeordnetenhaus die Forderung erhoben, daß man von den Einkommen von 900 bis 1200 Mk. überhaupt keine Staatssteuer er­heben solle, und im Anschluß daran den preußischen Staat, den die Sozialdemokraten ohnedies als die Ver­körperung der Rückständigkeit in ihrer höchsten Steige­rung darstellen, als unsozial bezeichnet. Darauf chatte ihm Finanzminister Lentze in der nächsten Sitzung eine Ant­wort erteilt, die es wohl verdient, in den weitesten Lreisen bekannt zu werden.

Zur Widerlegung der sozialdemokratischen Behaup­tung wies der Finanzminister zuerst auf die soziale Ge­setzgebung des Deutschen Reiches hin, die allerdings nicht von der Sozialdemokratie anerkannt werde, dafür aber die Bewunderung der ganzen Welt erregt habe. Sie habe die völlige Billigung der preußischen Regierung gesunden, auf deren Anregung im Reiche überhaupt die meisten Gesetze zurückzuführen seien. Eine zweite soziale Tat ersten Ranges sei die 1888 erfolgte Aushebung des Schulgeldes für die Gemeindeschulen und die Ueber­nahme der Schullasten auf Staat und Gemeinden. Heu­tigen Tages wende der Staat für die Volksschulen allein 170 Millionen Mark aus und die Gemeinden wenig - stens ebenso viel; 75 v. H. bis 100 v. H. der Staats- steuern und mehr werde von den Gemeinden zugunsten der Volksschulen verwandt. Allerdings erhebt der preu­ßische Staat von den Einkommen von 900 Mk. an eine Einkommensteuer von zwei Drittel v. H. gleich 6 Mk. im Jahre, doch steigt diese Steuer fortschreitend bei den größeren Einkommen bis zu 5 v. H.; außerdem wird daneben noch eine fortschreitende Vermögenssteuer er­hoben.

In schroffem Gegensatze zu dieser gelinden Heran - ziehung der kleinen Einkommen zur Staatssteuer, die außerdem den Zweck hat, das Staatsbewußtsein in dem Betreffenden zu wecken und zu erhalten, steht die Be­steuerung der Armen und Aermsten durch die sozialde­mokratischen Gewerkschaftsbeiträge. Diese sind nicht et­wa freiwillige Beiträge, als welche sie die Sozialdemo­kratie hinstellt, sondern es wird bei deren Einziehung mit weit größerer Härte verfahren, als sie der Staat an­wendet. Hier achtet die Sozialdemokratie weder die von ihr geforderte Steuergrenze von 1200 Mark noch von 900 Mk., sondern erhebt, wie der Finanzminister ein­gehend nachwies, von halb und dreiviertel Arbeitsun­fähigen, die von den Gemeinden mit einem Tagelohn von 3 Mk. und weniger aus Mitleid beschäftigt wer­den, um sie nicht der Armenpflege anheimfallen zu las­sen, als Mindestbeitrag 20 Mk., also rund das Dreiein­halbfache der Staatssteuern und steigert diese Beiträge bei den höheren Einkommen ganz erheblich. Selbst die niedrig gelohnten Arbeiter zahlen an den Verband wö­chentlich 48 Pfg., und diese Summe steigert sich bei den besser gelohnten auf 1,40 Mk., was im Jahre 24,96 bis 72.80 Mk. ausmacht! Außerdem müßten die Ge­werkschaftsmitglieder auch noch das Gewerkschaftsblatt und eine sozialdemokratische Zeitung halten. Allerdings seien sie nicht dazu ausdrücklich verpflichtet, aber man kenne ja die sozialdemokratische Freiheit; wer es nicht tue, dem gehe es schlecht.

Wenn irgendeine Partei, so hat die Sozialdemokra­tie nicht das Recht, sich über den unsozialen Geist in Preußen und im Reiche zu beschweren. Allerdings wird von ihr darauf hingewiesen, daß die von ihren Orga­nisationen erhobenen Beiträge zum Wohle der Gewerk­schaftsmitglieder ausgegeben werden, aber das geschieht doch auch mit den in der Hauptsache von den höheren Einkommen aufgebrachten Staatssteuern, die sogar in überwiegendem Maße für die breiten Massen verwandt werden. Die Sozialdemokratie hat die sozialen Leistun­gen des Deutschen Reiches nicht nur nicht anerkannt, sondern die betreffenden Gesetze sogar fast durchgehends abgelehnt. Sie kann sich auch nicht damit entschuldigen^ daß das in einer früheren Zett geschehen sei wo sie sich über die Tragweite der sozialpolitischen Gesetzgebung noch nicht klar gewesen sei. Denn erst kürzlich hat der sozialdemokratische Abgeordnete Leinert im preußischen Abgeordnetenhaus ausgeführt, die Versicherungsgesetze brächten den Versicherten eigentlich gar keinen Nutzen. Die schlimmste Sorge jedoch die seit attersher auf den armen Llassen gelastet hat, sind Lrankhett und Arbetts- uMhigkeit des Familienoberhauptes und Ernährers der Kamilie geweien. Diese Sorge ist zweifellos im Deut­schen Reiche durch die soziale Gesetzgebung von ihnen

genommen, und zwar nicht nur durch von den Arbei­tern selbst erhobene Beträge, sondern vor allem auch dadurch, daß die Unternehmer zur Aufbringung dieser Beträge in erheblichem Maße herangezogen werden.

Ein Staatsbürger, der das nicht anerkennt, kann keinen Anspruch aus soziales Verständnis und sozialen Sinn erheben. Nicht anerkannt wird das aber heutigen Tages ausschließlich von den Sozialdemokraten, die sich an diesen in der ganzen Welt bewunderten sozialen Großtaten Deutschlands nicht beteiligt haben und sie auch heutigen Tages noch bekämpfen. Deshalb haben die Sozialdemokraten auch kein Recht, sich als Vertreter des sozialen Gedankens und als Freunde der Arbeiter aufzuspielen, ganz abgesehen davon, daß sie bei der Zwangserhebung ihrer Beiträge jeden sozialen Gedan­ken überhaupt vermissen lassen und sich als Ausbeuter zeigen, wie sie schlimmer kaum gedacht werden können.

Bus Stadt und Land.

Gießen, den 22. März

Gießen. Festlegung des Osterse- st e s. Die Petitionskommission des Reichstages bean­tragte zu der Petition betr. Festlegung des Osterfestes folgende Resolution: Den Reichskanzler zu ersuchen, durch geeignete Maßnahmen dahin zu wirken, daß entsprech­end den Beschlüssen des Handwerker- und Gewerbetages und des deutschen Handelstages, die großen zeitlichen Schwankungen des Osterfestes beseitigt und das Oster­fest auf einen bestimmten Sonntag festgelegt wird.

* Gießen. Der Evang. Pfarrverein im Großh. Hessen wird seine 21. Hauptversammlung am 9. und 10. Mai im Hotel Trapp zu Friedberg abhalten.

* * Gießen. Ein Mann namens Rosolowski er­schien im Juli 1909 auf dem Polizeiamt Gießen und bezichtigte sich selbst eines in Berlin ausgeführten Dieb­stahls. Er wurde festgenommen, nach Berlin verbracht, widerrief dort in der Hauptverhandlung sein Geständ­nis und fand schließlich nach ärztlicher Untersuchung Aus­nahme in der Irrenanstalt Herzberge, wo er ein Vier­teljahr verpflegt wurde. Der Ortsarmenverband Berlin verlangte Rückerstattung der entstandenen Losten von dem Landarmenverband Gießen, weil die Hilssbedürs- tigfeit in Gießen hervorgetreten sei. Aus die Weiger­ung Gießens kam es zur Llage. Berlin erbrachte dann noch ein ärztliches Zeugnis, wonach der Unterstützte an zeitweise stärkeren geistigen Störungen leidet, infolge deren er sich u. a. der Ausführung von Straftaten be­zichtigt. Diese Zustände seien als Geisteskrankheit aus­zufassen und erforderten Anstaltsbehandlung. Gemäß § 30b, Satz 2 des Unterstützungs-Wohnsitz-Gesetzes mußte der Provinzial-Ausschuß der Llage stattgeben.

* Büdingen. Im Dezember 1910 wurde aus dem Rinderbügerhof eine Luh geschlachtet, die an Milz­brand litt. Die Lrankheit übertrug sich aus den Metz­ger, der daran starb. Auch der Pächter des Hoses in­fizierte sich später, erkrankte schwer und behielt einen Herzfehler zurück. Bei der vorgenommenen Untersuch­ung stellte sich nun heraus, daß der frühere Pächter des Hofes eine Anzahl im Laufe der Jahre verendeter Tiere wahllos in der Nähe des Hofes in der Erde verscharrt hatte. Es war dabei nicht festzustellen, an welcher Lrankheit die Tiere verendet waren. In Anbetracht der großen Ansteckungsgefahr und der abschüssigen, stark wasserhaltigen Lage des Hosgeländes erließ das Lreis- amt Büdingen einen Polizeibefehl gegen den derzeitigen Pächter, in dem die Einfriedigung des gesamten Ge­ländes aus dem Tierkadaver verscharrt worden waren, verlangt, der Weidegang der Tiere untersagt und noch eine Anzahl sanitätspolizeilicher Vorschriften getrosten wurde. Der Vertreter des Pächters erhob dagegen Re­kurs an den Provinzial-Ausschuß, indem er nachzuwei­sen suchte, daß einmal nicht bewiesen sei, daß wettere Fälle von Milzbrand, insbesondere in dem letzten hal­ben Jahr, vorgekommen seien, außerdem aber auch die getroffenen Anordnungen zu weit gingen. Der Provm- zialausschuß verwarf die eingelegte Berufung kosten - pslichttg. t a H f f u r t, 16. März. Für das große avi- atische Unternehmen in der letzten Maiwoche, Jur den Zuverlässigkeitsflug Baden -. Frank - surt saßen gestern alle deutschenFlugmaschmemabrikan- tèn zu Rate. Es hat dies einen doppelten Zweck er« füllt- man hat den Leitern des Flugs wichtige Finger­zeige gegeben, sodann aber war sie für die Konpruk- teure insoweit von Wichtigkeit, als sie sich entschlossen, der Frage eines Zusammenscklusses näher zu treten. Den Vorsitz der Versammlung führte Prinz Hemnch von Preußen, ferner waren anwesend: Prinz Wtthelm von Sachsen-Weimar, der Vorsitzende bes deutschen Lust- schifserverbandes, v. Nieder und Geheimrat Prof. Her­gesell. Die Konferenz erzielte in allen wichtigen Fragen