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Gießener Jeiinng

Bezugspreis 50 pfg. monatlich vierteljährlich 1,50 Dit., vorauszahlbar, frei ins Haus. ?lbgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig- ansgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. — Erscheint jeden Werktag früh. — Die „Humoristischen Blatter" ließen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Herausgeber: Albin Klein & Otto Fischer.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer

des Großherzoglichen

MPolizei-Amtes

> Behörden Gberheffens

Expedition: Selters weg 83.

(Haus Brüder Schmidt.)

Anzeigenpreis 15 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Bfg. : die 90 mm breite Pelitzeile im Re tl a mete i l 50 Pig., auswärts 60 Pfg. - Tabellen mit W/o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitulig deSZahlungv- Zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bet Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.

Gcsamtlcitnttg: Albin Klein.

Nr. 45

Telephon: Nr. 362.

Mittwoch dcn 22 Februar 1911

Telephon: 9tr. 362.

23. Jahrg

Du Siaaßfcbulden-Cilgung Hessens

Den Kammern ist der bereits angekündigte N o t g e- s etzentw urf, betr. Tilgung der hessischen Staatsschulden im Jahre 1911 zugegangen. Der Entwurf ist von Geheimrat Dr. Becker unterzeichnet und besagt: Artikel 1, daß verwendet werden sollen: nach dem Ludwigsbahngesetzentwurs 600 000 Mk., an ersparten Zinsen aus den Tilgungen der Jahre 1900 bis 1910 307’953 Mark, aus Staatsrentenkapitalien 107 200 Mk., aus unverfügbaren Abträgen auf Staats- anleihemittel für Bad-Nauheim und den Domänener- gänzungsfonds 510 000 Mk., und endlich als besondere Tilgung von drei Fünftel Prozent der Nichteisenbahn - schuld von rund 74 397 000 Mark 446 000 Mark, in Summa 1 971 535 Mark. Artikel 2 des Gesetzes be­stimmt, daß die Art der Tilgung dem Ermessen der Regierung vorbehalten bleibt. In der beigegebenen kur­zen Begründung zu dem Gesetzentwurf wird ausgesührt, daß die Regierung dem Verlangen der beiden Finanz­ausschüsse nachgekommen sei, und ein förmliches Notge- setz zur Tilgung der Schulden im Jahre 1911 vorge­legt habe. Einer neueren Begründung bedürfe diese Vor­lage daher weiter nicht.

Hur Sladi und Land.

Gießen, den 22. Februar

— Landwirtschaft für Eisenbahner. Der Minister hat an die St. E.-D. folgenden Erlaß er­gehen lassen: „Für die Lebenshaltung der Arbeiter ist es von großem Nutzen, wenn sie ein Stück Land zur Bewirtschaftung pachten können. Es ist deshalb den Wünschen der Arbeiter aus Verpachtung von eisenbahn- fiskalischem Gelände nach Möglichkeit zu entsprechen. Es können sich z. B. bei Anschlußanlagen Trennstücke er­geben, die der anschlußnehmende Grundbesitzer nicht mehr in früherer Weise verwerten kann. Auch wird sich beim Grunderwerbe, falls derartige Trennstücke nicht bei einer Enteignung ohnehin miterworben werden müssen und dann Dispositionsland werden, die Möglichkeit bieten, den Eigentümer zur Verpachtung von Flächen zu be­stimmen, die für ihn unwichtig geworden sind. ^Nament­lich werden entbehrliche Stücke benachbarter Staatsdo­mänen gewählt werden können. Die Kgl. Eisenbahn­direktionen wollen daher in geeigneten Fällen mit den Königlichen Regierungen behufs Ueberlassung von Grund und Boden in Verbindung treten."

• Hießen. Bei der am Montag stattgesundenen Gemeindevertreterwahl zum Kreistag wurden gewählt: Oberbürgermeister Mecum-Gießen, Ge­heimer Justizrat Dr. Gutsleisch-Gießen, die Bürgermei­ster Schneider-Utphe, Dörmer-Lich, Kreiling-Heuchelheim (beffen Gegenkandidat Ortskrankenkassenkontrolleur Beck­mann-Gießen blieb um 7 Stimmen in der Minderheit), Zimmer-Grünberg, Horst-Nieder-Bessingen und Leun- Großen-Linden. — Die am Dienstag erfolgte Wahl ^er H ö ch st b e st e u e rt e n zeigte folgendes Resultat: 'iuunternehmer Winn und Justizrat Hirschhorn wur- h ' wieder-, Kommerzienrat Schirmer und Justizrat >eWQ(b (für Kommerzienrat Heyligenstaedt und Land- Direktor Bücking) neu in den Kreistag gewählt.

ß e n. Der Vertreter des Fachs der Nasen-, Ohrenheilkunde an unserer Landesuniversttat, m^tnnr 3 V v o n Eicken, hat einen außerordentlich Prosestor T Qn ^ie Universität (Eräugen ausge verlockenden . if)m bte Gr. Regierung in Aussicht schlagen nach bie äußerst dringlich gewordene stellen s einerStIinin.£hren=, Frage der $ r b a i $ f r a n 11) e 11 e n im Staatsvor- N a s e n- und L ‘ Lösung entgegenführen. Unserer anschlag .1912 rh • ®ne §ls Arzt, Forscher und Landesuniversttat s Qrcrfi erhalten worden.

* e ß e n. / Bauaspiranten gekündigt alten im Dienst f ..^ 'Ziaatsbauverwaltung nun­worden war, hat dre „ erfährt, assen mehr auch w>e der Da st. ~ S Frisch »ertoenMen im Staats- und "-dienst P u'nb Baumei- Regierungsbauj uh re gekündigt, ft e r n auf spätestens 1. April 1912 0e ru

Das Duell Dr. »ttMk-Mctz

zu drei Monaten Festung verurteilt worden. In seiner gegen die Verurteilung beim Reichsgericht eingelegten Revision rügte Metz insbesondere, daß ein innerer Widerspruch in der Urteilsbegründung insofern vorliege, als einmal gesagt werde: Die Absicht des Dr. St., ihn zu töten, habe nicht festgestellt werden können, an an­derer Stelle aber: Dr. St. wäre damit einverstanden ge­wesen, wenn Metz getroffen worden wäre. Ferner sei ein Zweikampf zu Unrecht angenommen, da nicht schon in dem von seiner, des Metz, Seite aus erfolgten Klo­tzen Antreten zum Duell eine Zweikampfshandlung liege; auch ein blotzer >>olus eventualis gellüge nicht. Hiergegen führte der Reichsanwalt aus, datz von einem Widerspruch in der Urteilsbegründung keine Rede sein könne; zum Zweikampf genüge es ferner, wenn nur einer der Beteiligten den Gegner habe treffen, der andere sich habe lediglich stellen wollen; hier sei aber ein ernst­licher Angriff seitens des Dr. St und ein ernstliches Antreten zum Zweikampf seitens des Angeklagten fest - gestellt. Gemäß seinem Anträge erkannte der höchste Gerichtshof auf Verwerfung der Revision, da in den Ausführungen der Vorinstanz kein Rechtsirrtum zu erblicken sei.

-a- G i e tz e n, 21. Febr. Die Familie des Schnei­dermeisters Wilhelm Hetz ist vorgestern unerwartet in tiefe Trauer versetzt worden. Letzten Sonntag Abend besuchte er mit seiner Tochter eine Vereinssestlichkeit und legte sich dann nach der Heimkehr schlafen ohne sein Ge­biß aus dem Munde zu nehmen. Während des Schla­fes verschluckte er dasselbe und es konnte leider trotz schnellster Hilfe und Operation nicht entfernt werden. Am Montag abend ist der in unserer Stadt bestens be­kannte Mann g e st o r b e n.

* G i e tz e n. Im Interesse der Allgemeinheit sei darauf aufmeiffam gemacht, daß nur gut fundierte und best organisierte Wach- und Schließgesellschaften ihre Existenzberechtigung nachweisen können. Dies dürfte bei der Frankfurter Wach- und Schlietzgesellschast nach 10- jährigem Bestehen der Fall sein; umsomehr dieselbe an 7 Plätzen der Umgegend Frankfurts vertreten ist und nach der geführten Statistik gutes geleistet hat. Es ist daher außer Zweifel, daß die Einwohner Gießens, die doch bisher mit dem Vewachungsdienst der Frankfur- ter-Wach- und Schließgefellschaft während der 5 Jahre, wo sie hier den Bewachungsdienst versieht, äußerst zu­frieden waren, sich bei dem neuen Unternehmen nicht anschließen, ohne erst Gewähr zu haben, wie der Dienst ausgeübt werden soll. In der Regel geht es solch klei­nen Unternehmen, so schreibt uns die Fr. W. u. Sch.- G., wie Limburg 2c. Da sie von keiner großzügigen Gesellschaft unterstützt werden, stehen sie aus unsicheren Füßen und müssen über kurz oder lang wieder den Be­trieb einstellen. In Offenbach a. M., wo die vorge­nannte Frankfurter Wach- und Schltehgesellschast auch schon seit 7 Jahren eine Filiale betreibt, mußte auch ein zweites vor 4 Monaten neu gegründetes Geschäft we­gen Mangels an Beteiligung 2C. den Betrieb einstellen; und hat dort die neu ausgesuchte Konkurrenzgesellschaft den Betrieb der Frankfurter Wach- und Schließgesell - schaft ganz übertragen. Ein Beweis, wie schwer es ist, ein derartiges Unternehmen in einer kleinen Stadt auf eigene Füße zu stellen. Die Frankfurter Wach- u. Schließ- gesellschaft gibt ihren Abonnenten außerdem eine Gra­tispolice gegen Einbruchs-Diebstahl.

— Wetzlar, 22. Febr. Durch Beschluß der Ge­nossenschastsversammlung der Rheinischen landwiUsch. Berufsgenossenschast vom 24. Oktober v. Js. tritt in der Berechnung der Zuschlagsbeiträge für landwirtschaftliche 9iebenbetrtebe mit rückwirkender Straft vom 1. Januar 1910 ab eine Aenderung ein. Bisher wurde für diese Betriebe für je 30 Arbeitstage eine Grundsteuer von 2 Mark be­rechnet und von letzterem Betrag ein alljährlich wech­selnder Prozentsatz als Beitrag erhoben. Künftighin werden nur noch feste Zuschlagsbeiträge und zwar für je 30 Arbeitstage 1 Mark erhoben. Infolge dieser Neu- regelung können in diesem Jahre die Zuschlagsbeiträge für Nebenbetriebe nicht, wie bisher, mit den allgemeinen landwirtschaftlichen 1 Berussgenossenschaftsbeiträgen . zu­sammen eingezogen werden; ihre Hebung findet viel­mehr diesmal für sich erst im Mai d. Js. statt.

* Friedberg. 'Rechtsanwalt Otto o d e I wur­de zur Rechtsanwaltschaft am Landgericht der Provinz Oberhessen zugelassen.

* Vad-Nauheim. In der „Hungener Land- post" befindet sich ein Inserat aus Bad-Nauheim, wel­ches verdient, der Oeffentlichkeit bekannt gegeben zu wer­den- Tüchtige Waschfrau" gegen hohen Lohn zum baldigen Eintritt gesucht. Offerten mit Z - u g n r - a b- schristen und Photographie zu richten anR.

N. in Bad-Nauheim." (Sollte es nicht ein Fastnachts - scherz sein? D. Red.)

* Marburg. Der landwirtschaftliche Kreisverein hat für Beteiligung an dem gelegentlich der Ausstellung der deutschen Laiidwirtschastsgesellschast in Kassel statt- findenden hessischen Trachtenfest 200 Mark bewilligt. Die bunten Hessentrachten werden demnach in Kassel ver­treten sein.

* Darmstad 1. Der Großherzog hat dem Rechner und Schatzmeister des Landeskriegerverbandes, Hauptmann d. L. a. D. Earl W a l d e ck e r, die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.

* Darmstadt, 21. Febr. Das Großherzogspaar begibt sich heute nachmittag zum Besuche des Herzogs- regenten-Paares nach Braunschweig.

— Selters (Westerwald). Im Mai 1910 ging durch eine ganze Reihe von Zeitungen die Nachricht, daß beim Darlehenskassenverein in Sel­ters bedeutende Unterschlagungen vorgekommen seien. Fast ein Jahr saß der Revisor Mans über den Büchern, um Klarheit in die verfahrenen Geschäfte des Vereins zu bringen. Der Verlust der Kasse, der 225 000 Mark betragen soll, ist hauptsächlich dadurch entstanden, daß dem Pferdehändler Seligmann Sonnenberg, der gar nicht Mitglied der Kasse war, ein Kredit von 106 000 Mark eingeräumt wurde. Mit diesem Seligmann Son­nenberg haben Vorstand und Aussichtsrat einen Ver­gleich abgeschlossen, nach dem er 20 500 Mk. in Jahres­raten zu decken bereit ist. Ueber diesen Vergleich ist die Mehrheit der Mitglieder sehr entrüstet, da von Sonnen­berg selbst ein Kontoauszug in Höhe von 140 000 Mk. anerkannt wurde. In der Generalversammlung wurde auf Vorschlag des Vorstandes die Leitung dem Ver­bandsdirektor der Raiffeisengenossenschaften, Dr. Nolden aus Frankfurt a. M., übertragen, der sich als Proto­kollführer den Rechtsanwalt Teves aus Montabaur mit­gebracht hatte. Der Stadtv. Rudolph-Frankfurt a. M., der die Vollmacht einer Witwe besaß, stellte den An­trag, von der Tagesordnung die Punkte 2: „Genehmig­ung der berichtigten Bilanz pro 1909", und 3: „Geneh­migung der Rechnung und Bilanz pro 1910, Entlast­ung des Vorstandes und Rechners", abzusetzen. Dr. Nolden und Revisor Mans bekämpften diesen Antrag mit allerlei Einwendungen. Mit 74 gegen 54 Stimmen wurde jedoch der Antrag Rudolph angenommen. Auf Verlangen wurde auch das Protokoll der im Oktober 1910 stattgesundenen Generalversammlung verlesen, aus dem ersichtlich wurde, daß der Anteil der Mitglieder von 50 Mark um 200 Mark erhöht worden war. Ueber wei­tere Erhöhungen der Hastanteile sollte eine neue General­versammlung beschließen. Etwaige Prozesse sollten tun­lichst vermieden (?) werden. Haftbar gemacht werden sollten die Vorstands- und Aussichtsratsmitglieder wie folgt: Landwirt Schmidt-Selters mit 10 000 Mk., W. Günther-Selters mit 10 000 Mk., Heß-Vielbach mit 14 000 Mk., W. Heß-Quirnbach mit 6500 Mk., Meuer- Allklosterhos mit 6000 Mk., I. Ströder-Nordhosen mit 9000 Mk., Grübling-Mogendors mit 10 000 Mk. Schmidt 5.-Rückroth mit 4500 Mk., Scheier-Mogendors mit 1500 Mark, Jackel-Marseim mit 1200 Mk., Jackel-Vielbach mit 2000 Mk., Büßler-Vielbach mit 2000 Mk., Stein- Zierbach mit 720 Mark und W. Scheier-Marseim mit 2600 Mk., welche Beträge durch Verlustscheine sicherge­stellt werden sollten. Unter dem Punkt „Verschiedenes" machte der frühere Rechner des Vereins Meuer, die auf­sehenerregende Mitteilung, daß Seligmann Sonnenberg eines Tages mit 50 000 Mk. in Scheinen zu ihm ge­kommen sei; er habe jedoch Sonnenberg an den die Ge­schäfte führenden Revisor Mans gewiesen, und Mans habe Sonnenberg nach Hause geschickt, ohne die ange­botene Summe anzunehmen. Aus diese ungeheuerliche Beschuldigung erwiderte Revisor Mans sehr erregt: „Ich habe noch reine Hosen an. Es ist ein Racheakt und Lügengewebe von Meuer, wenn er sagt, Sonnenberg habe mir 50 000 Mk. bezahlen wollen und ich hätte Sonnenberg wieder weggeschickt." Und nach weiteren Ausführungen meinte Mans in größter Erregung: „Wenn noch jemand wie Meuer das sagt, dann sage ich: Sie sind ein ganz infamer, gemeiner Lügner." Nach dem Verlesen des Protokolls der getagten Generalversamm­lung wurde diese geschlossen. Die abgesehen Tagesord­nungspunkte sollen in einer Generalversammlung, die am 5. März stattfindet, erledigt werden. Tausendfach bewährte nahrung bei: Brechdurchfall, -Klndermeht , Diarrhöe,

-Krankenkost Darmkatarrh, etc.