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Herausgeber: 211 bin Klein & Cito Fischer.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen der Großherzoglichen des Großherzoglichen Bürgermeisterei Polizei-Amtes sowie vieler anderer <^^> Behörden Gbcrhessens

Expedition: S c 11 e r s w c g 83.

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.Konfurö in Wegfall. Plavvorschriiten ohne Berbindlichteit.

(^esamtlciruug : Üllbin Klein.

Nr 18.

2. Blatt.

Samstag den 21. Januar 1911

T elephon: 9tr. 362.

23. Jahrg.

Kinder-Zufebiifsrente

für Rekbsinvaliden.

Vom Herrn Reichstagsabgeordneten Behrens geht uns darüber folgendes zu:

Der Versicherungsordnungskommission des Reichstages tages legten* am 11. Eftober d. Is. die Wirtschaftliche Bereinigung (Behrens) und das Zentrum bei der Beratung des Abschnitts:Berechnung d e r V e r- sicherungsleistungen der Invaliden- und Hin- terbliebenen-Versicherung folgende Anträge vor:

Nr. 438. Wirtschaftliche Vereinigung:

Hat der Empfänger der Invalidenrente Kinder unter fünfzehn Jahren, so erhöht sich für jedes Kind der Neichszuschuh, um 10 Mark und der An­teil der Versicherungsanstalt um fünf Mark."

Nr. 435. Zentrum:

»Hat der Empfänger der Invalidenrente Kinder unter fünfzehn Jahren, so erhöht sich die Invaliden­rente für jedes Kind um ein Zehntel, bis zu dem höchstens anderthalbfachen Betrage."

Beide Anträge bezwecken die Einführung einer Kinderzuschußrente in der Reichsinvalidenversicherung. Danach soll denjenigen Invaliden, die noch Kinder un­ter 15 Jahren zu ernähren haben, nach der Zahl der Kinder eine Zuschußrente gegeben werden. Die Invali­denrente, also die Rente derjenigen Arbeiter, die nicht mehr imstande sind,infolge von Krankheit oder an­deren Gebrechen dauernd"ihren Kräften und Fähigkei­ten" entsprechend,ein Drittel dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch . Arbeit zu verdienen pflegen", beträgt in der 1. Lohn­te im Riedrichstsatze nach 10 Beitragsjahren jährlich 125,40 Mark und in der 5. Lohnklasse im Höchstsätze und) 50 Beitragsjahren jährlich 450 Mk. Die Durch­schnittsinvalidenrente beträgt 274,80 Mk. jährlich. Diese Nenten genügen zweifellos nicht, um, wie es bei den Sunginoalibeni vorkommt, eine mit Kindern gesegnete Familie auch nur annähernd ausreichend zu ernähren. Ein Zuschuh auf jedes unmündige Kind des invaliden Familienvaters ist eine sittlich-soziale Pflicht. Die bei­den Anträge suchen das Ziel aus verschiedenen Wegen zu erreichen. Sie unterscheiden sich vornehmlich dadurch, daß Antrag Nr. 438 die Hauptlast der Kinderzuschuß- rente auf die Schultern des Reiches legen will, nämlich auf jede Rente pro Kind einen Reichszu- schuß von zehn Mark. Das ergibt eine Mehrbelastung des Reiches von sechs Millionen Mark. Dazu soll ein fester Zuschuh der Versicherungsanstalt, aufgebracht- Inrd) die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ton pro Kind fünf Mark treten, das ist eine Mehrbe­lastung der Versicherungsträger von drei Millionen Mk. Die Kinderzuschuhrente würde pro Kind 16 Mark ohne Nücksicht auf Lohnklasse und Beitragsjahre des Invali­den betragen. Die Mehrbelastung der Versicherung würde neun Millionen Mark sein.

Der Antrag 435 (Zentrum) will die Invalidenrente aus jedes Kind um ein Zehntel erhöhen. Die Kosten hr Erhöhung sollen allein die Versicherungsträger durch die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen. Das Reich soll danach zu den Kinderzuschuß- rtnten keinen Zuschuh zahlen. Die der Versicherung dadurch entstehende Mehrbelastung wird 12,8 Millionen Mark betragen. Da dieser Antrag die Höhe der Kin- derzuschuhrente von der Höhe der Rente des Familien­vaters abhängig macht, so würde sie im Niedrigstsatze 12,54 Mk., im Höchstsätze 45,00 Mk. und im Durch - schinttssatze 27,48 Mk. pro Jahr und Kind betragen. Nach diesem System verliert die Kinderzuschuhr'.nte an ausgleichender Wirkung. Zweifellos bedürfen die Jung­invaliden in den unteren Lohnklassen einer höheren Zu- flhuhrente auf jedes Kind nötiger, als die Invaliden der höheren Lohnklassen. Die Ernährung und Kleidung der Minber ist doch schließlich für alle Invaliden gleich teuer und gleich bedürftig, ja schliehlich in den niederen Lohn­klassen noch bedürftiger, als der Lohn des Arbeiters auch in den gesunden Tagen kaum Ersparnisse zulieh. Auf versicherungstechnische Grundsätze von Leistung und Ge­genleistung kann man sich überhaupt für die Kinderzu- schußrente nicht berufen. Das Prinzip der Leistungund Gegenleistung wird damit verlassen. In Frage kommen

lediglich Villigkeits- und allgemeine soziale Gerechtig - keitsgründe. Damit aber läßt sich die ausgleichende Gleichstellung aller Kinder der Reichsinvaliden sehr wohl rechtfertigen.

Für die Einführung der Ki^nderzuschuhrente wurde ins Feld geführt, dah diese von der gesamten Ar­beiterschaft dringend gewünscht und sogar der Her­absetzung der Altersgrenze vorgezogen wird. Die Berg­arbeiter haben diese Einrichtung von altersher in ihren Knappschaftspensionskassen gehabt. Die Beseitigung die­ses Kindergeldes infolge der letzten Knappschaftsgesetz­gebung habe in Bergarbeiterkreisen zu einer tiefgehenden Erbitterung geführt. Familäre und allgemeine soziale Gründe sprechen für die Einrichtung. Ferner wurde in der Begründung ausgeführt, dah nicht nur die Arbei­ter, sondern vor allem die Arbeitgeber und der Staat ein grohes Interess! an einer einigermaßen genügenden Er­nährung der Kinder der Invaliden haben. Ein un­terernährtes, in Elend heranwachsendes Geschlecht sei für den Staat eine Last, das Krankenhäuser, Irrenan­stalten, Gefängnisse fülle, aber der Vaterlandsverteidig- ung und der Volkswirtschaft keine gesunden Männer und dem Volke keine gesunden Mütter gebe. In der Begründung zu Antrag Nr. 438 wurde noch angeführt, weil das Reich an ein gesund heranwachsendes Ge­schlecht ein so erhebliches Interesse habe, deshalb solle auch das Reich die Hauptkosten tragen. Dafür spreche auch noch der Umstand, daß, während die Bundesstaa­ten kinderreichen Familien Steuernachlaß gewähre, be­laste das Reich infolge seiner indirekten Besteuerungs - form die kinderreichen Familien stärker. Wenn also das Reich den Hauptteil der Kinderzuschuhrente trage, so sei das zugleich ein kieiner steuerlicher sozialer Ausgleich, der im Volke wohl empfunden würde. Die Arbeiter - schaft aber würde auch, wenn der Antrag 435 ange - nommen würde, die kleine, auf sie entfallende Beitrags- belastüng von etwa 50 Pfg. pro Versicherten und Jahr gerne tragen. Zweifellos würden sich auch die Arbeit­geber dieser kleinen Belastung nicht widersetzen.

Der Antrag 435 wurde mit 17 Stimmen von 28 gegen die Stimmen der Konservativen und Nationalli­beralen angenommen. Allem Anschein nach wird die Regierung ihren Widerspruch aufgeben. Damit ist ein segensreicher sozialer Fortschritt durch die Arbeiten^ der Kommission zu verzeichnen. Bei der erheblichen Stim­menmehrheit, mit der die Kinderzuschußrente beschlossen ist und angesichts ihres hohen sozialen Wertes unb der verhältnismäßig geringen Mehrbelastung der Versicher- ungstrüger ist es wahrscheinlich, daß die zweite Kom­missionslesung und später auch der Reichstag selbst die Kinderzuschußrente nicht wieder preisgeben werden. Zu erwägen wird deshalb nur noch ihre Vervollkommnung sein. Um der Kinderzulchußrente noch mehr ben Cha­rakter eines Ausgleichs zu geben, würde es sich viel­leicht empfehlen, die Kinderzuschußrente als festenAn­teil der Versicherungsanstalten" für jedes Kind etwa in der Höhe des zehnten Teiles der durchschnittlichen In­validenrente mit 25 Mark pro Jahr das entspricht dem jährlichen Reichszuschuß für jede Waisenrente gesetzlich festzulegen. Dadurch würden die Renten der Iunginvaliden in den minderen Lohnklassen eine nicht unerhebliche Aufbesserung erhalten. Das ist jedenfalls an­gesichts der kleinen Beträge der Renten dieser Lohnklas­sen außerordentlich erwünscht.

Franz Behrens, Mitglied des Reichstages.

Reicbstagswablvorbereitungen.

E i n Christlich- und D e ut sch - so zia - lerParteitag findet kommenden Sonntag, nach­mittags 2% Uhr, imKompostellhos", Dominikaner - gasse, zu Frankfurt a. M. statt. Da in dieser Versamm­lung sehr wichtige Beschlüsse gefaßt werden sollen, auch Reichstagskandidaten für die Kreise, in denen das noch nicht geschehen, aufgestellt werden sollen, so ist eine sehr starke Beteiligung dringend erwünscht. Als Redner haben zugesagt: die Reichstagsabgeordneten B e h r e n s und Bindewald, die Kandidaten Rippel und Dern, außerdem Pfr. S ch u st e r - Hering, Oberlehrer Dr. Werne r-Buübach und hessische Landlagsabge­ordnete.

Lokal Dacbricbten.

Gießen, den 21. Januar.

* Gießen. Der städt. Verwaltungs-Be­richt für 190910 gibt ein erfreuliches Bild der Wei­terentwickelung der städtischen Verhältnisse aus allen Ge­bieten der Verwaltung. Der in der Betriebsrechnung eingestellte Rest aus früheren Jahren betrögt 252 094 Mark, b. i. 178 834 Mark mehr, als vorgesehen. Die Gemeindesteuern brachten mit 1 051 455 Mk. etwas we­niger als erwartet, die Besitzwechselabgabe dagegen mit 43 474 Mk. und die erst in Wirksamkeit getretene Wert­zuwachssteuer mit 11 730 Mk. gegen den Voranschlag zusammen 30 104 Mk. mehr. Die Betriebs- rechnung zeigt als Gesamteinnahme 3 170 680 Mk., als Ausgabe 2 797 691 Mark. Dte Rechnung im gan­zen schließt ab in der Einnahme mit 7 096 642, in der Ausgabe mit 5 352 287 Mk. Diese derKl. Presse" eirt^ nommenen Zeilen sagen, daß deren Berichterstatter schon mehrere Tage den gedruckten Verwaltungsbericht in Hän­den hat, während wir noch immer auf Zustellung warten.

( * ) W e tz l a r. Im Auftrage des deutschen Vereins für Volksgesundheit hat der Direktor der Kinderklinik an den Düsseldorfer städtischen Krankenallstalten, Professor Dr. Schloßmanll eine BroschüreDie Pflege des Kindes in den zwei ersten Lebensjahren" veröffentlicht. Darin wird auch die Zwangsimpfung bespro­chen und die Mahnung ausgesprochen, sich in der Ueber­zeugung von deren Nützlichkeit nicht durch das Gespräch halb- und ungebildeter Menschen irre machen zu lassen. Der Vorsitzende des Vereins der I m p f g e g n e r, Dr- Molenar-München, hatte daraufhin an Professor Schloßmann unter dem 4. September ein Schreibell ge­richtet, in dem er dem Verfasserschamlose Lügen" und verbrecherische Ignoranz in der Impfsrage zum Ver­derben der Kinder" vorwarf. Wegen öffentlicher Be-

Schwachcznständk.

Unlust zur Arbeit,

Mangel an Energie.

Dieser Zustand beruht auf ei­nem mangelhaft genährten Kör­per in dessen Blut die nötigen Bestandteile fehlen; es liegt häu­fig ein Mangel an roten Blut­körperchen vor, welche unbedingt notwendig sind, um sich kräftig und frisch zu fühlen. Ein her vorragendes Mittel zur Hebung der Körperkräfte besitzt der Arz- «eischatz in Leeiferrin, welches die Hauptbestandteile des Blu­tes und der Nerveusubftanz ent­hält und anch sehr günstig auf die Berdaunug und Assimilation wirkt,sowie den Appetit hebt. ^

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