Hießener JeiLung
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Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
fPolizei-Amtes
Behörden Gberhestens
Expedition: Zelters weg 83
(Haus Brüder Schmidt.)
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Wesamtleitung: Albin Klein.
Nr. 37.
Tele^h on: Nr. 362.
Montag dm 13. Februar 1911
Teleph on: 9tr. 362.
23. Jahrg.
'Aus Stadt und Land.
Gießen, den 13. Februar.
- r- Gießen, 13. Febr. Heute Montag nachmittag 3 Uhr hält der Leiter der hiesigen Gewerbeschule, Baumeister Traber, einen Vortrag über die Sicherungen der Bausorderungen. Alle Bauhandwerker sollten sich in ihrem Interesse dazu einsinden.
* Gießen. In der Freitag stattgefundenen Sitzung des Landwirtschaftskammer-Vorstandes wurden die Wahlen besprochen und eine Revision der Landwirt - schastskammer-Sitzungen beschlossen. Unweit Bensheim soll eine M u st e r - O b st p s l a n z u n g ins Leben ge- rusen werden. Ferner bewilligte man vorlagsweise einen größeren Betrag an den Ausschuß Rheinhessen zur Gewährung eines Zuschusses an den Obst- und Garten - bauverein Ober-Ingelheim.
* Gießen. Vom Großherzog wurde am Samstag u. a. Handelsrichter Eichenauer mit - empfangen.
* Gießen. Kriminalschutzmann Zink wurde laut Stadtverordnetenbeschluß^ zum Kriminalwacht- m e i ft e r ernannt. Bekanntlich wurde unser seitheriger Wachtmeister Pfeffer zum Polizeisekretär gewählt.
-r- Gieße n. Wie wir hören, findet der geplante allgemeine hessische B l u m e n t a g zum Besten der Mutter- und Säuglingsfürsorge in Hessen, wie nun- mehr definitiv feststeht, Anfang M a i dieses Jahres statt. Man scheint auch in allen größeren Städ.en des Landes bereits mit der Bildung örtlicher Komitees vorzugehen. Erfreulicherweise begegnet der schöne Gedanke unserer Großherzogin im Hinblick aus seinen gemeinnützigen Zweck in allen Kreisen der Bevölkerung einem regen Interesse. Die eingehenden Beträge werden von der Zentrale in d e m Bezirk wieder verwandt, wo sie eingegangen sind, sodaß sie den einzelnen Teilen des Landes wieder zufließen.
*) Gießen. Das Reichsgericht hat die Revision gegen das Urteil über den Bombenattentäter Werner zurückgewiesen, da nicht der Verurteilte selbst, sondern nur seine Eltern diese eingereicht hatten. Der Spruch des Schwurgerichtes ist jetzt rechtskräftig geworden.
- ö- Gießen, 13. Febr. Am letzten Samstag kaufte sich auf dem hiesigen Wochenmarkte ein junger Mann Aepsel und wollte mit einem neuen 25-Pfennig-Stück die Ware bezahlen. Die Bäuerin wies das Geldstück aber mit einer mißtrauischen Gebärde zurück. Ja was der Bauer nicht kennt — —
- ö- L i ch, 13. Febr. Zum Andenken an den verdienstvollen Komponisten Neeb, der hier geboren und lange Jahre in Frankfurt mehrere Gesangvereine dirigierte, ist gestern an dessen Geburtshause von der Frankfurter „Liedertafel" eine Gedenktafel feierlich enthüllt worden. Der Verein war vollzählich nach hier gekommen, hat nach der Enthüllungsfeier im Schloß noch gesungen und am Abend in Steins Garten ein Konzert gegeben. Die Frankfurter Sänger sind mit den besten Erinnerungen heimgekehrt.
* Krofdorf, 9. Febr. Gleich wie des Winters Herrschaft anhätt, so scheinen auch die diesjährigen Holzpreise für Brennholz aus der seitherigen Höhe zu bleiben. Kosteten doch selbst in dem entfernten Distrikt „Beucrstätt" Buchenscheite 8—9 Mark und Buchenknüppel durchschnittlich 7 Mark pro Raummeter. Auch im Gemeindewald werden durchweg hohe Preise gezahlt.
♦ Kinzenbach. Zu 12 Mark Geldstrafe wurde der hiesige Schreibgehilfe Fr. M. verurteilt. Er hatte sich eine Beleidigung gegen den Polizeisergeanten Lange zuschulden kommen lassen.
• Darm ft ab t. Oberpfarrer H. Bernbeck in Michelstadt ist auf sein Ersuchen aus Gesundheitsrücksichten von der ihm übertragenen Pfarrstelle zu E b e r- stadt enthoben worden. Pfarrer Joh. P aul - Seligenstadt wurde an seine Stelle für die Pfarrstelle Eberstadl ernannt.
♦ Wetzlar, 13. Febr. Gestern unternahm der T a u n u s k l u b bei schönstem Wetter eine Tour in den Schöffengrund nach Grävenwiesbach und der Audenschmiede.
• Wetzlar. Aus der häufig vorhandenen Unkenntnis des wechselnden Publikums über die zur Ergänzung des § 13 und 14 der Rheinischen Gesinde - ordnung vom 19. August 1844 gereichenden gewöhn - heitsmäßigen Ortsgebräuche, welche im Falle mangelnder Vertragsbestimmungen hier in deren Stelle eintre- ten, entstehen sehr häufig Mißverständnisse und Gesinde- streitigkeiten, deren Schlichtung eben nur auf Grund dieser Ortsgewohnheiten erfolgen kann. Der Bürgermeister erläßt nur eine Bekanntmachung, in der die hier bestehenden und zu fortdauernden Anwendung kommenden gewohnheitsmäßigen Gebräuche zur allgemeinen Kenntnis gebracht werden, wonach sich sowohl Dienst-
Herrschaften als Gesinde entweder darnach zu richten oder etwa daraus Veranlassung und Anregung zu anderweiter zulässiger Regulierung dieser Punkte nehmen werden. 1. Die ortsübliche Antrittszeit des Gesindedienstes (Umzugstermin, Wechselzeit) ist, wenn nicht anders vertragsmäßig bestimmt ist, der 25. März, 25. Juni, 29. September und 27. Dezember, so daß also bei mangelnder anderweiter Uebereinkunft der nächste dieser Termine entscheidend ist. 2. Die Dauer der Dienstzeit ist, wenn nichts anderes bestimmt ist und erweislich ist resp' aus der unzweideutig auf die Dienstzeit bezogenen Bestimmung der Lohnzahlung klar hervorgeht, eine jährige. 3. Die Kündigungsfrist ist, bei mangelnder anderweiter Bestimmung a) bei Monatsmieten von 1- bis 2monat- licher Dauer: eine 14tägige, b) bei mindestens 3monat lichen und längeren Mieten: eine Monatliche, vor Ablauf der Dienstzeit. 4. Ein in der ortsüblichen oder vertragsmäßigen Kündigungsfrist nicht gekündigter Dienstvertrag ist schon durch die bloße Unterlassung der Kündigung stillschweigend verlängert, außer wenn etwa vertragsmäßig ausdrücklich jede etwaige Verlängerung an eine förmliche Verabredung der Fortdauer gebunden war (Gesinde-Ordnung § 14). Der Dienstvertrag hört also mit einfachem Abläufe der Dienstzeit ohne Kündigung stillschweigend und von selbst nur in dem letzten Falle aus, wenn nämlich vorher die etwaige Fortdauer desselben an eine noch erst zur verabredende Verlängerung gebunden war; außer diesem einen Falle ist stets eine Kündigung in ortsüblicher oder verabredeter Frist erforderlich, um den Dienstvertrag zu lösen, der sonst als stillschweigend erneuert gilt. 5. Die stillschweigende Erneuerung bezieht sich auf alle Bestimmungen des bisherigen Dienstvertrages seinem ganzen Inhalte nach, führt also die frühere Dauer und Kündigungsfrist, sowie denselben Lohn mit sich (jedoch kein zu wiederholendes Mietsgeld). 6. Das Mietsgeld (welches gesetzlich zur Gültigkeit des Vertrages nicht erforderlich ist, sondern nur als ein Zeichen und ein der mehreren möglichen Beweismittel des Vertragsschluffes anzusehen ist) beträgt gewohnheitsmäßig 3 Mark. Dasselbe bildet keinen Teil des Lohnes und wird auf den Lohn der geleisteten Dienstzeit nicht abgerechnet. Am Schluß der Bekanntmachung wird noch auf die entscheidende Zweck - Mäßigkeit aufmerksam gemacht, alle Vertragsbestimmungen im eigenen Interesse zur Vermeidung jeglicher Irrungen und gegenseitiger Mißverständnisse in einer beweiskräftigen Form (schriftlich oder unter Zuziehung von Zeugen) zu bewirken.
- n- Wetzlar. Die „Franks. Ztg." hat einen Artikel veröffentlicht, in dem es u. a. heißt: Die Liberalen (Freisinnige und Nationalliberale) mühten zusammenhalten. Er bemühe sich nach allen Richtungen für eine Verständigung. Auch den Nationalliberalen in H e s - s e n und in Wetzlar sei geschrieben worden, sie handelten unverantwortlich an der Partei, wenn sie durch ihre Querköpfigkeit ihnen in anderen Bezirken Schwierigkeiten machten. Daraufhin soll die für Kreuznach - Simmern gegenüber Geheimrat Pasche beabsichtigte fortschrittliche Kandidatur bestimmt zurückgezogen werden, wenn die Nationalliberalen von Wetzlar-Altenkirchen auf eine eigene Kandidatur verzichten und den fortschrittlichen Kandidaten, Professor Dr. Schloßmann, unterstützen.
- l- Hermann st ein. Unsere Schule wird bald in eine 4klassige ausgebaut; der letzte Erweiterungsbau erfolgte 1904. Unsere Schule hat übrigens eine etwas interessante Geschichte. Als Hermannstein noch Hessendarmstädtisch war und die Gemeinde zum Schulhausbau schreiten mußte, da hat der damalige Lehrer selbst das erste Scherflein — freilich ungewollt — dazu beigetra- tragen; nämlich ein Teil seines Gehaltes wurde ihm zurückbehalten und dem Schulhausbaufond überwiesen.
* Waldgirmes. Eine Geldstrafe von 10 Mk. erhielt der Weißbinder G. Sch. wegen Beleidigung des hiesigen Polizeidieners Schmidt.
♦ Lützellinden. Der Landwirt W. B. von hier wurde vom Schöffengericht Wetzlar wegen Jagdvergehens zu 12 Mark Geldstrafe verurteilt.
♦ ) Biskirchen. Die Vermögens-Uebersicht der hiesigen Spar- und Darlehenskasse schließt für das Geschäftsjahr 1910 in Einnahme und Ausgabe mit 63 323 Mark ab. Die Milgliederzahl ist von 95 auf 98 gestiegen.
♦ Limburg. Der zweigleisige Ausbau der Strecke Höchst-Niedernhausen hat begonnen. Auch die Verbindung Niedernhausen-Eschhofen wird zwei - gleisig ausgebaut.
— Merzhausen (Taunus). Vergangene Woche brach hier ein Zimmerbrand aus, wobei der über 80 Jahre alte W. Müller mit verbrannte.
♦ Friedberg. Ihren Veteranen mit Einkommen unter 1800 Mark bewilligten die Stadtverordneten einen E h r e n s o l d von je 25 Mark.
* ) D a r m st a d t. Finanzminister B r a u n hat sich in günstigster Weise von seinem Anfall erholt. Er muh sich aber noch vom Dienst [enthalten und hat deshalb einen weiteren dreimonatlichen Urlaub angetreten.
Oeffentitcber Spreebsaal.
Aus Niederwetz erhalten wir folgendes Ginge s a n d t:
Am 8. Februar hatten wir die Ehre, den Parteisekretär Iakobs der „fortschrittlichen Volkspartei" zu hören. Er verbreitete sich über die preußische und deutsche Geschichte, die in der Volksschule nur nach dem Geschmack der Junker gelehrt würde. Die Lehrer seien wohl über die bösen Taten dieser Herren orientiert, dürsten sie jedoch nicht erwähnen, da sie sonst Gesahr liefen, gemaßregelt Zu werden. Gott sei Dank, daß die Regierung noch die Gewalt über die Schule hat, denn wenn es nach dem freisinnigen Programm ginge, würden n u r die Schattenseiten unseres Volkes in den Geschichtslehrbüchern zu finden sein. Die Folge davon wäre, daß wir bald den modernen Zukunstsstaat hätten. Und wen würde dieser moberne Staat zuerst ruinieren? Den freien Bauern st and, der diesen Fortschrittsmännern ein Dorn im Auge ist. Dieser Stand, der mit der Scholle verwachsen ist, weiß, wo ihn der Schuh drückt und läßt sich durch die Locktöne der fortschrittlichen Herren nicht irre machen, sondern hält fest an den christlichen Grund- laden unseres Staatswesens!
Redner verbreitete sich dann über Gemeinde-, Kreis- und Provinzangelegenheiten: überall würde nach seiner Ansicht gegen die Verfassung gehandelt. Aber er machte damit keinen Eindruck, weil hier alle Wähler aus dem rechten Flügel zu finden sind. Und so dumm sind hier die Bauern nicht. Mit Liebesgabe, Beamten- und Offiziershetze treiben diese Freisinnigen eine moderne Bauernfängerei. Und warum sollte es denn der Herr Jakobs nicht auch hier tun. Aber seine Verdrehungen wurden natürlich hier nicht ernst genommen. Zum Schluß lobte der „fortschrittliche" Jakobs auch noch die Arbeiter, denen er bei Arbeitsunfähigkeit die Pensionen der Beamten in Aussicht malte. Die Beamten wurden dagegen ob ihrer Königstreue gehörig heruntergekanzelt. Wir Bauern haben häufig selbst Söhne in Unterbeamtenstellungen, sogar viele Lehrer; Beamte und Richter gehen aus dem Bauernstand hervor. Das wollen diese Freisinnigen eben nicht; denn solange ein solch gesunder Beamtenersatz in unserem Vaterlande möglich ist, sind die Pläne der „fortschrittlichen Volkspartei" Lustschlösser.
Zum Schluß sagte der Redner: „Sie haben Herrn Behrens aus Gutmütigkeit in den Reichstag gewählt". Dazu bemerke ich, der Einsender: „So viel an uns Niederwetzer liegt, sorgen wir dafür, daß Herr Behrens schon bei dem ersten Wahlgang in unserem Orte mit großer Mehrheit aus der Wahlurne hervorgeht.
Aus dem Oerlebtssaal. Strafkammer.
Gießen, 11. Februar 1911.
Der Werkmeister Friedrich Weber in Gießen wurde vom Schöffengericht wegen Körperverletzung — er hatte einem Dienstmann den Spazierstock auf den Kops geschlagen — zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt. Seiner Berufung wurde teilweise stattgegeben und die Strafe aus 3 Mark ermäßigt, da er von dem Verletzten gereizt worden war.
Der Knecht Gustav Kurz zu Grünberg fälschte einen Brief, aus Grund dessen er von einem Schuhmacher ein Paar neue Schuhe erhielt. Dies trug ihm wegen Urkundenfälschung und Betrug 3 Monate Gefängnis ein.
In Lauterbach machte der Knecht Ludwig Braun aus Helpershain mehrere Zechen und kaufte sich Wurst unter der Angabe, sein Dienstherr zahle. Urteil: 2 Jahr 4 Monate Zuchthaus, unter Anrechnung einer früheren Strafe.
Der seither in Gießen als Rechtskonsulent tätige Christian Reibling hat in elf Fällen Geld seiner Klienten unterschlagen. Es handelt sich um etwa 400 Mark, die ausfallen werden, da der Angeklagte vermögenslos ist. Er bekam 2 Monate Gefängnis.
Unter Drohung mit einer Anzeige, versuchte der Fabrikarbeiter Otto John aus Dachwig, von einem Schmied in Petterweil 200 Mark zu bekommen. Die Ver- Handlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt, weil der Angeklagte dem Schmied Verbrechen der Abtreibung nachweisen wollte, was ihm jedoch nicht gelang. Der Angeklagte wurde wegen Erpressungsversuch zu 5 Monaten Gefängnis und 5jährigem Ehrverlust verurteilt.