Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
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Mittags 3 Hßr.
•23. Jahrg.
Freitag, den 12. Mai 1911.
Nr 111
Telephon: Nr. 362.
Telephon: Nr. 362.
Stadtverwaltung und das Handwerk
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auch aus Grund der letzten Berufszählung als anzusehen ist, daß der Stand der H a n d- und Kleingewerbetreibenden im Reich an Milgliederzahl nicht verloren, son- noch gewonnen hat, so ist doch auch über die
liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. — Redaktion: Seltertzweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nich t verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Verlag der „Gicstcncr Zeitung" O. m. b. H.
I Weg zur Selbsthilfe gewiesen, auf dem das Handwe r k, wenn auch zunächst nur auf einem Gebiete, zu innerer Gesundung und Kräftigung gelangen kann.
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Bezugspreis 50 pfg. monatlich vierteljährlich 1/,0 Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. 91 ü A c (j o 11 in unserer Expedition oder in den Zweig ausgabesrelleu vierteljährlich 1,20 Mk. — Erscheint
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die 44 mm breite F n s era tenze i l e. — Stellen g c s 11 ch e und F a m i l i c n a n 5 c i a c n 10 Pfg. Die 90 mm breite Zeile im R ekla m eteil 504^. Extrabeilagen werden nach Gelvicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Neberschreitung deSZahlungS- zieleS (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei .N onkurS in Wegfall. Plapvorschriften ohne Verbindlichkeit.
Verlag der „Gicstcuer Zeitung" G. nt. b. H.
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und Kleingewerbetreibenden seit Jahren zu bestehen haben, kein Zweifel möglich. Das unaufhörliche Wachstum der Großbetriebe, die fortschreitende Konzentration im Geschäfts- und Kreditwesen, die Teuerungsverhältnisse in den großen Städten, die den mittelltändischen Geschäftsmann immer mehr an die Peripherie, in die ärmeren Stadtteile, oder gänzlich aus der Stadt herausdrängen, überhaupt der Zug der Zeit mit seinemim Vergleich zu früher wesentlich veränderten Angebot- und Kaussystem — alles das hat den deutschen Handwerker schwer geschädigt und hat die zu ihm gehörigen oder ihm nahestehenden Mittelstandskreise an dem allgemeinen Aufschwung der Lebenshaltung und Verdienstmöglichkeit, der sonst überall in unserem Vaterlande ru beobachten ist, mindestens nicht in dem Maße wie alle übrigen Berufsstände und Volksschichten teilnehmen lassen. Die Hilse tut not. Da ist es nun gerade für jeden Handwerker sehr schmeichelhaft zu hören bezw. zu lesen, daß Heidelberg bezw. sein Stadtrat wegen eines sehr glücklichen neuen Gedankens in dieser Hinsicht gelobt wird. Es sind dies die Abmachungen zwischen dem Stadtrat in Heidelberg und der Handwerkskammer in Mannheim über die Mitwirkung von Hand- werkssachverständigen bei der Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferun- g e n. Ihr Inhalt ist im wesentlichen der folgende:
. Die Handwerkskammer ernennt zur Mitwirkung bei der Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen für die einzelnen Gewerbe aus die Dauer eines Jahres je einen Sachverständigen. Letztere sind für die Dauer dieser ihrer Tätigkeit von der Beteiligung an städtischen Submissionen ausgeschlossen und erhalten keine Vergütung.
2. Vor der Allsschreibung von Arbeiten aus solchen Gewerbsarten, für die von der Handwerkskammer Sachverständige ernannt sind, ist von dem ausführenden Amt dem betreffenden Sachverständigen Gelegenheit zu geben, von dem Entwurf des Ausschreibens und den Verdingungsunterlagen — nicht jedoch auch von dem Kostenvoranschlage — Einsicht zu nehmen, damit er etwaige Wünsche inbezug auf das Ausschreiben oder die Verdingungsunterlagen äußern kann. Von dem Termin zur Oeffnung der Angebote ist der betreffende Sachverständige zu benachrichtigen. Aus Erscheinen kann er an einem besonderen Tische der Verhandlung beiwohnen llnd sich nach Belieben Notizen machen.
3. Von dem Submissionsergebnis, wie es sich nach erfolgter Prüfung der Angebote ergibt, ist ohne Gegenüberstellung der berichtigten Zahlen dem Sachverständigen und dem Gewerbe- und Handwerkerverein von dem die Arbeit ausführenden Amt Kenntnis zu geben.
4. Aufgabe des Sachverständigen ist es, die Angebote auf ihren Preis, sowie besonders darauf zu prüfen, ob die Selbstkosteil des Anbieters gedeckt werden. Wird von einem städtischen Amt der Zuschlag an ein Angebot beantragt, das nach Ansicht des Sachverständigen die Selbstkostell des Anbieters nicht bedt, so hat das Amt in seiner Vorlage an die Kommission für städtische Beamten ausdrücklich darauf hinzuweisen.
5 Die Sachverständigen sind befugt, im Benehmen mit dem betreffenden Amt die Arbeiten während und nach der Fertigstellung zu besichtigen. Etwalge Anstande sind zur Kenntnis des Amtes oder des otabtrates zu bringen.
6. Die bestellten Sachverständigen sind auch zu den engeren Submissionen über Arbeiten und Lieferungen, deren Anschlag mehr als 2000 Mark beträgt, zuzuzrehen. Der Beizug hat in solchen Fällen m smngcmatzei^ Anwendung der für die össentlichen Submisironcn geltenden Bestimmungen zu erfolgen.
Bon solchen Abmachungen, so schreibt die Bnlmer Neue Korresp., wird man sich fegens r e t d; e 3B t r= hingen versprechen dürsen. Es ist la« am besannt, wie vom Handwerkern, die nur erst^einmal „in bas ö - MxQ?t hincinfommen“ wollen, bei ^ubmifi tonen Ange- L gemacht werden, deren geringe Höhe an der.ersten Blick erkennen läßt, dah beqentge bet bie fliess lotdien Preisbedingungen übernimmt, mi B e r l u st m- beiten muh. Indem solche Vorkoiummsse durch Sach- verständlgen-Eutachten verhindert werden, ß.
des Groszherzoczllchen
Polizei-Amies
sowie vieler anderer Behörden Gberhessens
Expedition: 5eltersweg85.
(Haus Brüter Tchmidt.j
Die friedensteier in Frankfurt a. M
Frankfurt, 11. Mai.
Die Friedensfeier hat einen harmonischen Verlaus genommen. Es war ein Volksfest, das alle Straßen mit unabsehbaren Scharen erfüllte und überall den freudigsten Widerhall sand. Der Mitt^Unkl des buntbe- wegten Straszentreibens war die Feier vor dem Schwan. Von einem vor dem Hotel errichtete,: Podium aus dirigierte Musikdirektor Weimar die Lieder „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre" und „Das deutsche Lied". Hierauf hielt der Vorsitzende des Kreiskriegerverbandes Kammerherr v. Bothmer vom Balkon des Hotels herab eine Ansprache, in der er u. a. sagte:
Ein gewaltiges Ringen hat vor 40 Jahren zwischen zwei Rationen stattgefunden. Viele Opfer muhten gebracht werden, bevor Deutschland den Sieg davontrug. Viele Kameraden hat die fremde Erde behalten, aber sie sind nicht vergessen. In allen Städten und vielen Dörfern sind ihre Namen eingemeißelt zum Gedächtnis für die Nachwelt. Darum gilt auch der heutige Gedenktag jenen Tapfern, aus die wir mit Ehrfurcht und Bewunderung schauen. Wir sagen ihnen von Herzen Dank. Wir erneuern heute den Schwur unverbrüchlicher Treue zu unserem Vaterland und unserm Schirmherrn. Das Deutsche Reich und sein Kaiser, leben hoch!
Vieltausendstimmig erklangen die Hochrufe der Massen. Man sang „Heil dir im Siegerkranz" und „Die Wacht am Rhein". Den würdigen Abschluß des festlich bewegten Tages bildete die Feier in der Festhalle. Unter der Leitung von Prof. Fleisch brachten geübte Sänger, die für festliche Gelegenheiten im Frankfurter Sängerbund sich vereinen — unterstützt von drei Musikkapellen — ein erlesenes Programm zum Vortrag. Von wunderbarer Wirkung war besonders das niederländische Dankgebet. — Die Gesamteinnahme wird auf 70—80 000 Mk. geschätzt.
Bus Stadt und Cand.
Gießen, den 12. Mai 1911,
* Der Finanzausschuß der Zweiten Rammer, der jetzt über die Rückäußerung der Ersten Rammer zur Gemeinde st euervorlage beraten hat, hält bezüglich der Grundsteuer an dem Prinzip des gemeinen Wertes fest, jedoch soll in besonderen Fällen auf den Ertragswert zurückgegriffen werden können. — Auch der dritte Ausschutz der Zweiten Rammer hielt eine Sitzung ab, in der die Vorstellung der Steinbruch- besitzer in Aschbach, betr. Ausbeutung der Granitlager daselbst, sowie Wahlprüfungen erledigt wurden.
* Zweijährig-Freiwillige für das am 1. Oktober d. Js. zu bildende Kraftfahr-Bataillon können noch angenommen werden. Gesuche um Einstellung sind schriftlich unter Beifügung eines Meldescheins an die Krastfahrabteilung der Verkehrstruppen in Schöneberg bei Berlin zu richten.
-) (- Hessischer B l u m è n 1 a g. Für die Stadt Eichen liegt nunmehr das genaue Ergebnis aus dem 2 t r a h e n - V e r k a u s vor. Es beziffert sich aus 6224,48 Mark. Dieser Betrag verteilt sich aus die einzelnen Bezirke wie folgt:
1 33 Kassen 1246,64 Duichschu. 37,77 Mk.
2 61 Kassen 2428,70 Durchschn. 39,81 Mk.
3 46 Kassen 2549,14 Durchschn. 55,41 Mk.
Bezirk Bezirk Bezirk
140 Massen
6224,48 Gesamtd. 44,45 Mk.
Die beiden Konzerte ergaben einen Reinertrag von *173,70 Mark. Zuzüglich einer Schenkung dürfte sich der Betrag auf etwa 6900 Mark erhöhen. Das Zählgeschäft für die Landgemeinden ist noch mcht abgeschlossen, da einzelne Gemeinden die Sammelbüchsen noch nicht an die Bank abgeliesert haben. Ter Cr- trag aus den Landgemeinden, in denen der Blumentag gefeiert wurde, ist auf rund 3000 Mark zu schätzen. Ten Damen, die am Blumentag als Verkäuserinnen^müge- wirkt haben, und die gerne, das Ergebnis chrer ^amnv lertätigkeit wissen möchten, sei mitgeteilt, daß lur unb 2. Bezirk die Listen unter Angabe von Namen, Bucy- sennummer und Inhalt der Büchse von M o n 1 a g, cen
15. d. Nits., aus 2 Tage im Torhäuschen am Stadt thealer zuri Einsichtnahme offen gelegt sind. Den Da men des 3. Bezirks wird durch Herrn Architekt Meyer auf einer Postkarte das Gewünschte mitgeteilt werden.
* Der Ertrag des B l u m e n t a g s im ganzen Land steht noch nicht fest. Man hat ihn an orien tierter Stelle — wie die Darmstädter Ztg." schreibt — vor Wochen aus zirka 80 000 Mk. geschätzt. Durch die überraschend starke Beteiligung der ländlichen Gemein- den wird diese Summe jedoch überschritten werden. In ganz kleinen Gemeinden ohne Fremdenverkehr sind Beträge eingegangen, die geradezu in Erstaunen setzen. So sind u. a. in Uffhofen, Rrcis Alzey, bei zirka 560 Einwohnern 81 Mark eingegangen; in Wendelsheim mit Zirka 1000 Einwohnern 134,07 Mk.; in Nieder-Wiesen mit zirka 500 Einwohnern 57,10 Mk. Aehnlich, ja manchmal noch besser, ist es in anderen Orten mit über wiegender Arbeiterbevölkerung. Die ländlichen Gemeinden werden also einen erheblichen Anteil an dem günstigen Ergebnis haben.
* Die Anlagemusik findet schon am Samstag, den 13. d. Mts., vorm. 11 Uhr, in der Südanlage statt. Musikfolge( 1. Ouvertüre z. Oper „Zar und Zimmermann" v. A. Lortzing; 2. Fantasie a. d. Oper „Carmen" v. G. Bizet; 3. Czardas a. d. Oper „Der Geist des Wojewoden" v. W. Grohmann; 4. Coburger Josias-Marsch. Am Sonntag fällt die Anlagemusik aus, da die Rapelle beurlaubt ist.
* Abänderung der L 0 hn 0 rdnung für E i s e n b a h n b e d i e n st e t e. Wie uns mitgeteilt wird, ist eine Aenderung der Bestimmungen des § 23 der Lohnordnung für Eisenbahnbedienstete verfügt worden, die sich auf die Teilnahme der Bediensteten bei B e- g r ä b n i s s e n unter Fortgewährung des Lohnes bezieht. Die neue Bestimmung besagt, daß, soweit der Dienst es, gestattet und wenn engere dienstliche Beziehungen bestanden haben, zut Beerdigung von Vorgesetzten bis zu 60, und zur Beerdigung von Arbeitsgenossen 20 bis 30 Bedienstete unter Gewährung des Lohnes für höchstens 4 Stunden durch die Vorgesetzten beurlaubt werden können. Mitglieder von Krieger- vereinen können unter gleichen Bedingungen zur Beerdigung eines Vereinsmitgliedes Urlaub erhalten.
--)(- D a r m st a d t, 11. Mai. In der gestrigen Sitzung der Kommission zur Beratung über die Vereinfachung der Staatsverwaltung unter dem Vorsitz des Staatsministers Ewald, wurde die Beratung der Organisation der Forstbehörde wieder ausgenommen. Es bestand ein Einverständnis über die Zweckmäßigkeit des vor 12 Jahren eingeführten sogenannten Oberförster - systems, wonach die Obersörstereien der Ministerialab- teilung für Forst- und Kameralwesen unmittelbar unterstehen. Die Frage, inwieweit Geschäftsvereinfachungen im Forstwesen durchgeführt werden können und ob die einzelnen Forstreviere ein genügend großes Arbeitsfeld für die Oberförster bieten, soll zunächst in einer Subkommission geprüft werden. Die Subkommission, in die vier Mitglieder gewählt wurden, wird voraussichtlich Mitte Juni zusammentreten und seinerzeit dem Plenum der Kommission ihr Gutachten erstatten. Bei der Besprechung der Denkschrift des Finanzministeriums über die staatliche Lokalkassenverwaltung wurde die jetzige Organisation nicht beanstandet. Ersparnisse sollen angestrebt werden durch Zusammenlegung nebeneinander bestehender Lokalkassenstellen in den Städten, durch Verminderung der ländlichen Bezirkskassen. Ferner soll die nächste freiwerdende Stelle eines Rontrollbeamten versuchsweise nicht wieder besetzt werden. Der, von einem Kommissionsmitglied gestellte Antrag, die Kosten der Vergütungen an die Untererheber durch die beteiligten Gemeinden aufbringen zu lassen, soll zunächst von den
Ministerien geprüft werden.
♦ Limburg, 11. Mar. Ein bei einem hiesigen Schneider beschäftigter Gehilfe suchte sich in einen ehelichen Zwist der Meisterfamilie einzumischen, weshalb ihn der Schneidermeister an die Luft setzen wollte. Hierüber geriet der Bursche in eine derartige Wut, daß er seinem Meister mit einem Messer mehrere Stiche in den Leib und die Beine beibrachte. Die Polizei verhaftete den rabiaten Gesellen.
♦ Hanau. Die Stadtverordneten beschlossen, das seit etwa 100 Jahren bestehende Stundenweisen der Nachtwächter abzuschaffen und ihnen Stieseln mit Gummisohlen auf Gemeindekosten zu stellen, damit sie bei ihren nächtlichen Gängen nicht zu sehr die Nachtrutze stören und damit der Nachtrat die Diebe ungestört überraschen kann. Auch soll der Nachtwächter als Begleiter einen Polizeihund erhalten.