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Bezugspreis 50 pfg. monatlich oierteljährlich 1,50 9)tt., oorauszahlbar, frei ins Haus. Ab geholt in unserer Expedition oder in den Zweig- auögabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. Erscheint Mittags 3 Uhr. Die ^Jllustr. Weltrundschau- liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag derGießener Zeitung" G. m. b. H.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen der Großherzoglichen des Großherzogiichen Bürgermeisterei Polizei-Amtes sowie vieler anderer <^ Behörden Gberhessens Expedition: Seltersweg 83. (Haus Brüder Schmidt.)

Anzeigenpreis 15 psg.

die 44 mm breite I n s era tenzei l e. Stellen­gesuche und Familienanzeigen 10 Pfg. Die 00 mm breite Zeile im R c k l a m e t e i l 50 Psg. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Gröhe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung de-ZahlungS- zieleS (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.

Verlag der ,,Wief?eucr Zeitung" G. m. b. H. .

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Tete p hon: Nr. 362.

Mittwoch, den 7. Juni 1911.

Telephon: Nr. 362.

23. Jahrg.

Gegenentwurf eines deutschen Strafgesetzes.

Ueber einen Gegenelttwurs zum Vorentwurf eines deutschen Strafgesetzbuches, den vier Lehrer des Straf­rechts an Deutschen Hochschulen, der Heidelberger v. Lilienthal und die Berliner Kahl, Goldschmidt und von Liszt in gemeinsamer Arbeit aufzustellen haben, lliacht Pros. v. Liszt im MünchenerMärz" folge,lde interessante Mitteilungen:

Der Gegenentwurf zählt 361 Paragraphen gegen 310 Paragraphen des Vorentwurses. Aber diesem größeren Umsang entspricht ein ungleich reicherer Inhalt. Ein­mal haben wir in den Gegenentwurf die grundlegenden Bestimmungen über den Strasvollzug, insbesondere über die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, ausgenommen, um damit zu zeigen, daß eine gesetzliche Regelung dieser praktisch so überaus wichtigen Materie möglich, und daß es durchaus nicht notwendig ist, alles, wie es bisher der Falk war, und wie es auch der Vorentwurf ins Auge gefaßt hatte, den Verordnungen der Einzelstaaten oder des Bundesrates zu überlassen. Wird gleichzeitig mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches auch der eines Strafvollzugsgesetzes ausgearbeitet und mit jenem dem Reichstag vorgelegt, so können unsere Vorschläge mit leich- ler Mühe aus dem Gegenentwurf herausgenommen wer­den, so datz dieser um eine Anzahl von Paragraphen gekürzt wird. Dann aber haben wir, im ausgesproche­nen Gegensatz zu dem Vorentwurf, eine Reihe von so­genannten Nebengesetzen in den Entwurf hineingearbei- iet. Bekanntlich enthält das Strafgesetzbuch selbst nur den kleineren Teil der voll der Reichsgesetzgebung aus­gestellten Strafdrohungen; die weitaus grössere Zahl der in zwei Fällen sogar bis zur Todesstrafe reichenden Strafdrohungen findet sich in einer kaunl übersehbaren Menge von anderen Reichsgesetzen, in der Konkursord­nung und dem Sprengstoffgesetz, in den Urheberrechts- gesetzen und im Gesetz zur Bekämpfung des Sklaven­raubes und Sklavenhandels und wie sie alle heißen mögen. Diese an sich bedauerliche Zersplitterung hat den weiteren Uebelstand mit sich gebracht, datz gerade aus dem so empfindlichen Gebiet des Strafrechts die Gele­genheitsgesetzgebung üppig emporgewachsen ist und mit ihren einander widersprechenden Bestimmungen nicht nur die gleichmäßige Sicherheit der Rechtsprechung gefährdet hat, sondern auch das Rechtsbewußtsein des Volkes zu verwirren droht. Diesem unerträglich gewordenen Zu­stand mutz unbedingt ein Ende bereitet werden; die Strafdrohungen der Rebengesetze sind, soweit das heute möglich erscheint, in das Strafgesetzbuch einzuarbeiten; soweit das heute noch nicht angeht, müssen sie mit den grundlegenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches ill Einklang gebracht werden. Unser Gegenentwurf hat sich bemüht, hier die Bahn zu weisen, ohne mit seinen Vor­schlägen abschlietzende Ergebnisse liefern zu wollen.

Im Gegensatz zu dem Vorentwurf hat der Gegen­entwurf ferner die Polizeiübertretungen grundsätzlich von den Verbrechen und Vergehen getrennt. Wir sind mit dell weitesten Kreisen der nichtjuristischen Staatsbürger der Ansicht, daß Mord unb Brandstiftung, daß auch Sachbeschädigung oder Beleidigung etwas wesentlich an­deres sind als die Uebertretung irgendeiner, vielleicht längst aus dem Gedächtnis der Bevölkerung entschwun­denen Polizeiverordnung. Wir betrachten es als einen schweren Fehler des Vorentwurss, datz er gerade in die­ser Beziehullg an der verfehlten Auffassung des gelten­den Rechtes festgehalten hat. Daher haben wir den Ge- genentwurf in zwei Bücher geteilt, von denen das erste die Verbrechen und Vergehen in einem allgemeinen und einem besonderen Teil, das zweite die Uebertretungen, ebenfalls in einem allgemeinen und einem besonderen isreilich nur skizzierten) Teil behandelt.

Besollderes Gewicht haben wir auf dre Klarheit des Strafensystems und die Übersichtlichkeit der Strafdroh­ungen gelegt. Gerade in diesen beiden Beziehungen laßt der Vorentwurf sehr viel zu wünschen übrig, ie To­desstrafe haben wir beibehalten, da unter den heute ge­gebenen Umständen an ihre Beseitigung Nicht gedacht Werden kann, sie aber gegenüber dem Vorentwurf we- lentlid) eingeschränkt. Das Rückgrat des «trafensystems bilden im Gegenentwurf die beiden scharf von einander geschiedenen Freiheitsstrafen: das Zuchtbaus für Ver- iknechèn, das Gefängnis für Vergehen. Während das geltende Recht und leider auch dec Vorentwurf das Föchstmah des G°iöngmsfcs auf o ^ahre das tim- 'Mtmafc des Zuchthauses auf 1 Jahr gestimmt, foba| die beiden Strafen ineinander ubergreiien haben wir das Höchstmast des Gefängnisses und das Mindestmaß des Zuchthauses auf zwei Jahre festgesetzt, damit die bei-

den Strafen auch durch ihre Dauer sich möglichst scharf | voneinander abheben. Die Hast soll, der bisherigen Festungshaft entsprechend, nach unseren Vorschlägen an die Stelle von Zuchthaus wie von Gefängnis treten, wenn die Tat nicht aus ehrloser Gesinnung hervorge­gangen ist. Bei Uebertretungen haben wir die Freiheits­strafe grundsätzlich ausgeschlossen und uns mit der Geld­strafe begnügt. Bei Verbrechen und Vergehen soll die Geldstrafe regelmäßig nur in leichteren Fällen zur An­wendung kommen. Bei allen strafbaren Handlungen sieht der Gegenentwurf neben dem ordentlichen Straf­rahmen, bei überwiegenden mildernden Umständen ein in bestimmte Schranken gebundenes, in besonders leich­ten Fällen ein unbeschränktes richterliches Milderungs- recht vor; in besonders schweren Fällen ist in engen Grenzen Strafschärfung zugelassen.

Reichstagswahlvorbereitungen.

* Abgelehnte Reichslagskandida- t u r. Der Kandidat der nat.--libcr. Partei, Kreisrat

l i e p h a k e - Friedberg, soll die Annahme der Reichstagskandidatur entgültig abgelehnt haben.

Bus Stadt und Eand.

Gießen, den 7. Juni.

Verkaufstag der (^rvßlierzogin.

Die Ankunft des G r o tz h e r z o g s und der G r o tz h e r z o g i n in Gießen ist endgültig aus Freitag, 9. Juni, festgesetzt. Die Ankunst des Großher­zogspaares erfolgt so frühzeitig, um persönlich bei Ein­richtung der Verkaufsstände mitzuwirken. Die Herrschaf­ten werden im alten Schloß Quartier beziehen und bis zum 15. hier bleiben. Vergangene Woche waren der Obersthosmarschall Frhr. von Ungern-Sternberg und der Kammerherr Frhr. Dr. v. Leonhardi hier und besich­tigten mit Provinzialdirektor Dr. Usinger unter Führung von Architekt H. Meyer die bisher getroffenen Anord­nungen in Steins Garten. In einer mehrstündigen Be- sprechilng wurden alle nötigen Vorarbeiten noch festge­setzt. Das rege Interesse aus allen Ständen von Gie­ßen unb Umgebung läßt auf eine lebhafte Beteiligung am Empfangstag schließen.

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* * Dreijährig Freiwillige für d ie Marine. Die 2. Abteilung der 2. Werstdivision in Wilhelmshaven stellt am 1. Juli und am 1. Oktober dreijährigfreiwillige Maschinistenanwärter ein. Das Min­destalter beträgt 17 Jahre. Den Gesuchen um Einstel­lung, die an das Kommando der Abteilung zu richten sind, sind beizufügen: 1. Nachweis über dreijährige Lehr­oder Arbeitszeit als Schlosser, Maschinenbauer, Kupfer­schmied, Kesselschmied, Dreher, Mechaniker ober in ähn­lichen Berufszweigen, 2. Lebenslaus, 3. der Meldeschein zum freiwilligen Eintritt, der vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission zu verlangen ist. Die ärztliche Un ' suchung ordnet der Marineteil an. Ferner werden am 1. Juni bei der ersten Abteilung derselben Division Dreijährig-Freiwillige für den Funkentelegraphiedienst eingestellt, die eine einjährige Lehr- oder Arbeitszeit als Feinmechaniker, Elektrotechniker, Telegraphisten ober in der Funkentelegraphie-Jndustrie nachweisen müssen. Die übrigen Bedingungen sind die gleichen.

* In der Tagespresse wird die Nachricht verbreitet, daß die diesjährige Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Kassel auf das Jahr 1912 verlegt sei und die Ausstellung des Jahres 1912 von Breslau auf das Jahr 1915 verschoben sei. Beide Nachrichten sind, wie von der Deutschen Landwirtschasts-Gesellschast mitgeteilt wird, durchaus irrtümlich. Die diesjährige Wander- (Jubiläums-)Ausstellung findet vom 22. bis 27. Juni in Kassel statt, während über den Ort der nächstjährigen Ausstellung, für die Breslau in Aussicht genommen ist, endgültige Beschlüsse noch nicht seststehen.

* Brunnen unter Denkmalschutz. Nach­dem sich die Wasserleitungen auch in den ländlichen Or­ten immer mehr ausbreiten und hierdurch die Brunnen überflüssig werden, bat das hessische Ministerium die Kreisämter angewiesen^ auf Grund des Denkmalschutzge­setzes die Beseitigung überflüssig gewordenen Brunnen zu verbieten. Die Anweisungen sind den Bürgermei­stereien zugegangen. Soll künftig ein Brunnen beseitigt werden, so ist in jedem einzelnen Fall die Erlaubnis des Kreisamies notwendig. Viele öffentlichen Brunnen haben historischen Wert, teils durch ihren eigenartigen Ausbau, teils durch eigenartigen künstlerischen Schmuck.

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-b- Gieße n, 7. Juni. Ein schreckliches Unglüd er eignete sich gestern nachmittag in der Zeit gegen 3 Uhr an der Ecke Landmann- und Licherstraße. (Sin in voller Fahrt befindlicher Wagen der elektrischen Straßen­bahn überfuhr das vierjährige Mädcheil des Schlossers Büttner und zerschnitt es buchstäblich-in zwei Teile.

* Gießen, 7. Juni. Am 20. Juni, vormittags 10% Uhr, tagt hier in Steins Garten die 29. allgem. Konferenz der Geistlichen Oberhessens. Pfarrer Ködding Gelnhaar hält einen Vortrag über die Mission.

-n- Bad-Nauheim, 7. Juni. Schon mehrmals ist in letzter Zeit eine am Elisabethenhaus angebrachte S a m m e l b ü ch s e, deren Ertrag für die Verpflegung der im Haus zur Kur weilenden armen Kinder be­stimmt ist, ausgeplündert worden. Dieser Tage ist es nun dem eifrigen Bemühen der Polizei gelungen, die Diebe in Gestalt einiger 10- bis 12jähriger Jungen 311 ermitteln.

* ) Alsfeld, 6. Juni. Für entstandenen H 0 ch- wasserschaden fordert ein Väckenneister von der Stadt 440 Mk., da er die Stadt dafür verantwortlich macht. In der Gtabtoorftanbsfitjung wurde beschlossen, eine bessere Regulierung des Bachbelts des Licderbachs in der Hohl vorzunehmen, um einen besseren Absluß zn ermöglichen.

* Herborn, 7. Juni. In arge Verlegenheit wurde ein zur Zeit hier in Urlaub befindlicher Soldat gebracht. Er hatte am Samstag auf der Post eine Be­sorgung zu machen und das Fahrrad draußen hinge­stellt. Als er aus dem Postgebäilde heraustrat, war das Rad verschwunden und mit demselben auch das Sei­tengewehr, welches auf dem Rade befestigt war. Obgleich sofort die hiesige Polizei sowie die der Nach­barorte benachrichtigt wurde, gelang es nicht, den Fahr­raddieb zu ermitteln.

* ) Marburg, 7. Juni. Von den Zwillingskin­dern des Wärters Kühn im nahen Dorfe Kappel, die bei der Erplosion eines Puppen-Spiritus-Kochapparates schwere Brandwunden erlitten, ist das Mädchen in der hiesigen chirurgischen Klinik seinen Verletzungen erlegen. Den Bruder hofft man am Leben zu erhalten.

* ) Büdingen, 6. Juni. In Mittelgrünau fand eine Gemeinderatssitzung statt behufs Beratung über eine Hilfsaktion für die durch die Hochwa'fferkatastro- phe geschädigten Besitzer des Kreises Büdingen, an der u. a. auch Provinzialdirektor Usinger und Kulturinspek- tor Heyl teilnahmen. Der vorgelegte Hilfsplan wurde einstimmig genehmigt.

* Biebrich a. Rh., 7. Juni. Ein seltenes Abenteuer hatte eine hiesige Volksschulklasse auf einem Ausflug zu bestehen. Unmittelbar vor Kloster Eberbach liefen mehrere der Knaben, um den Weg et­was abzuschneiden, durch ein Gebüsch. Dabei fd)eud)kn sie einen dort lagernden weidwunden Rehbock auf, der die Schüler sofort angriff. Einen verletzte er am Ober­schenkel und stieß ihn den Abhang hinunter, auch zwei anderen Schülern, von denen ihn einer am Gehörn packte, brachte er mit den Stangen blutende Wunden bei, ehe es gelang, das Tier in die Flucht zu schlagen. Tie Verwundeten mußten durch die Kameraden in ärztliche Pflege gebracht werden.

-I- W ö l l st e i n (Rheinhessen), 7. Juni. Ein furcht­bares Unwetter entlud sich in der Nacht zum ersten Pfingstseiertage über der hiesigen Gemarkung und den angrenzenden Ortschaften. Der Blitz schlug in den Turm der ehemaligen hiesigen Simultankirche. Der Glo­ckenstuhl brannte ab, wobei auch die Glocken vernichtet wurden. Auch im benachbarten Volrheim zündete der Blitz und vernichtete eine Hofreite, desgleichen in Gimbs­heim. Der mit dem Gewitter verbundene Regen und Hagelschlag richtete vielfach große Verheerungen an.

* Luftballonverfolgungen mittels Automobilen haben sich eine angesehene Stellung in der Reihe der sportlichen Veranstaltungen zu erringen gewußt. Zu einem interessanten Ereignis gestaltete sich die Luftballonversolgnng, die der Hannoversche Auto­mobilklub gemeinsam mit dem Hannoverschen Verein für Luftschiffahrt am letzten Sonntag veranstaltet hatte. Die drei aufgestiegenen Ballons, die von acht Automo­bilen verfolgt wurden, legten in 4%' Stunden eine Strecke von zirka 230 Kilometer Luftlinie zurück, und landeten an der holländischen Grenze. Von den acht Automobi­len gelang es nur einem, dem 11 PS. Adler-Au­tomobil, den von ihm zu verfolgenden Ballon in der vorgeschriebenen Zeit zu erreichen.

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