Glâner Zeitung
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Herausgeber: Albin Klein & Otto Fischer.
Enthält alle amtt. Bekanntmachungen der Großherzoglichen MIZ des Großherzoglichen Dür germeistereiEMP o li zei - Amtes sowie vieler anderer vWD Behörden Gberhessens Expedition: Seltersweg 83.
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(Haus Brüder Schmidt.)
Gesamtleitung: Albin Lilein.
Nr. 4.
Telephon: Nr. 362.
Donnerstag den 5. Januar 1911
Telephon: Nr. 362.
23. Jahrg.
Zur Entlassung der hcss. Banaspirantcn schreibt uns der Verband der mittleren Baubeamten in Hessen:
Am Neujahrstag tagten die mittleren hessischen Baubeamten in einer außerordentlichen, sehr zahlreich besuchten Hauptversammlung in Frankfurt a. M., um zu der neuerdings von der hessischen Regierung verfügten Entlassung sämtlicher noch im Dienst befindlichen Staats- dienstanwärter Stellung zu nehmen.
Wie bekannt, sind im vorigen Jahre durch die fast vollständig lahm gelegte staatliche Bautätigkeit in Hessen zirka 40 Vauaspiranten aus staatlicher Verwendung entlassen worden. Nun erhielten in diesen Tagen, durch eine allgemeine Verfügung Großh. Ministeriums an die staatlichen Bauämter, sämtliche noch im Dienst befindlichen 38 Vauaspiranten — wenn auch in weniger scharfen Form als im vorigen Jahre — ihre Kündigung. — Die in der Presse und auch vom ganzen hessischen Volk einstimmig verurteilte Regierungsmaßnahme ist umso bedauerlicher und härter, daß sie Staatsdienstanwärter mit 6—13 Jahren Dienstzeit und im Alter von 31—47 Jahren trifft. Es wurde allgemein die Ansicht kund, daß eine gleiche harte Maßnahme noch nie eine hessische Ve- amtengruppe betroffen hat und ein derartig harter Fall noch in keinem anderen Bundesstaat zu verzeichnen war.
Die von der Regierung veröffentlichte, objektiv einseitige Erklärung in der „Darmstädter Zeitung" vom 22. Dezember 1910, worin man den Bauaspiranten vorhält, daß diese schon vor Jahren — vielleicht schon etwa vor 6—10 und noch mehr Jahren? — einsehen mußten, daß die staatliche Bautätigkeit einmal ganz aushören würde und sie dieserhalb aus Anstellung im Staatsdienste nicht zu rechnen hätten, erregte allgemeinen Unwillen. Wie bitter ist jetzt bei den Betroffenen die Enttäuschung, durch alle Staatsdienstanwärter 10 und noch mehr Jahre für einen s a st sündhaft niedren Gehalt dem Staat seine besten Jahre und Kräfte geopfert zu haben und hiernach noch entlassen zu werden. Was nützen alle schönen und fürsorgenden Worte der Regierung, wenn ihnen die Tat fehlt. Wie kann man verstehen, daß die Regierung nicht die Macht und das Recht hat, in die Selbstverwaltungsbestimmungen der Kreise — wenn nötig durch Gesetzesänderung — einzugreifen und die gekündigten Staatsdienstanwärter im Kreis - dienste, anstelle des hier sehr zahlreich vorhandenen, viel jüngeren und ungeprüften Personals, zu verwenden? Es wurde allgemein der Ansicht Ausdruck verliehen, daß die Kündigungsverfügung hätte unterbleiben müssen, und, daß der Regierung vornehmste Ausgabe die gewesen wäre, bei den Kreisverwaltungen, den Kuliurinspektionen, der Kgl. Preußischen und Eroßh. Hessischen Eisenbahnverwaltung 2C. vorstellig zu werden und die Beamten in andere Dienstzweige zu überweisen, anstatt sie ihrem Schicksal und sich selbst zu überlassen. Die Versammlung ist einstimmig der Hoffnung, daß die Kündigungsverfügung vom 2. Dezember 1910 zurückgezogen wird und die überflüssigen Beamten der Vauabteil- ung in geeigneter Weise anderweitig verwendet werden.
Zum Schlüsse wurde nachstehende Resolution einstimmig angenommen und der Vorstand der Vereinigung mittlerer Baubeamten beauftragt, diese Großh. Ministerium und der Kammer /der Landstände zu unterbreiten:
„Die am 1. Januar 1911 zu Frankfurt a. M. tagende zahlreich besuchte außerordentliche Haupiver - sammlung der Vereinigung der mittleren Baubeam- ten Hessens erblickt in der angekündigten Entlassung der seit 6—13 Jahren im Staatsdienst beschäftigten Bauaspiranten, zu einer Zeit anhaltenden wirtschaftlichen Tiefstandes und während gleichzeitiger Weiter- beschästigung von 43 ungeprüften Technikern in staatlichen Baubetrieben und Baubetrieben der Kreisverwaltungen, eine unberechenbare Schädigung der von der Kündigung Betroffenen sowohl, als auch des gesamten mittleren Baubeamtenstandes. — Die Versammlung hofft, daß die Großh. Regierung ernstlich bestrebt ist, Schaden hier abzuwenden und, daß Maßnahmen getroffen werden, die ausgekündigten Staats- dienstanwärter in staatlichen Betrieben sowohl als auch in den unter der Oberaussicht des Staates stehenden und mit staatlichen Mitteln unterstützten Baubetrieben der Kreise, unterzubringen und nach und nach dekret- mäßig anzustellen. Sie richtet an die Großh. Regierung und an die Hohen Kammern der Landstände wiederholt und dringlich die Bitte, eine Aenderung des Kunststraßengesetzes von 1896 dahingehend herbeizuführen, daß die Kreisstrahenmeisterstellen verstaatlicht werden, damit die Anstellung aller mittleren Baubeamten nach einheitlichen Grundsätzen geregelt werden kann und ältere Anwärter dieser Stellen nicht übergangen werden."
Hus der Heimat.
Giehe n„ den 5. Januar
* Das Hess. Volksschulwesen ersordert im Jahr 1911 einen Gesamtaufwand des Staates von 2 781 510 Mark, 68 400 Mk. mehr als im Vorjahre. Im Jahre 1908 gab es in Hessen 982 Volksschulen, davon 414 in der Provinz Oberhessen, 369 in der Provinz Starkenburg und 199 in der Provinz Rheinhessen. An Lehrkräften waren tätig: 2973 Lehrer und 467 Lehrerinnen. Die Schulen wurden besucht von 96 907 Knaben u. 98 485 Mädchen, zusammen 195 392 Kinder.
* Beförderung von Kranken auf der Eisenbahn. Der preußische Eisenbahnministev hat angeordnet, daß künftig für die Beförderung eines Kranken auf der Eisenbahn sechs Fahrkarten zweiter Klasse zu lösen sind, wozu noch ein Ertrazuschlag von 7 Pfg. pro Achse und Kilometer für die Zeit kommt, während welcher der Wagen vor und nach dem Transport des Kranken zu seinem Bestimmungsort leer läuft.
* D)er Finanzausschuß der Zweiten Kammer trat unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Osann zusammen, um zunächst in eine allgemeine Besprechung der Finanzlage mit Rücksicht aus das neue Staatsbudget einzutreten. Es wurde allseitig der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß eine Besserung in allen Gebieten zu konstatieren ist, so daß man mit Vertrauen auf eine günstige Weiterentwicklung an die Beratung des vorliegenden neuen Slaatsvoranschla- ges herantreten kann. Da durch den Tod des Abgeordneten Reinhart eine Neueinteilung der Referate notwendig ist, wurde diese vorgenommen.
-o- Paketeinsammlung durch die P o st. Es ist noch nicht genügend bekannt, daß die Post abzusendende Pakete aus Bestellung aus den Wohnungen abholen läßt. Man braucht nur ein offenes Schreiben, eine Karte oder einen Zettel mit den Worten: „Paket abholen bei (Name und Wohnung)" unfrankiert in den nächsten Briefkasten zu werfen oder einem Briefträger mitzugeben, und die Sendung wird bei der nächsten Pa- ketbestellfahrt gegen eine Gebühr von 10 Pfg. von dem Hause des Absenders abgeholt. Das Verfahren ist einfach und bequem und besonders solchen Personen zu empfehlen,- denen ein Dienstbote nicht zur Verfügung steht.
* D a r m st a d t. Die Besetzung des durch den Tod des Frhrn. v. Gagern freigewordenen Gesandten- p o st e n s in Berlin wird, wenn man den hier umlaufenden Kombinationen Glauben schenken darf, eine Umbildung des hessischen Ministeriums zur Folge haben. Es heißt, daß als Nachfolger v. Gagerns in erster Linie der Minister des Innern v. Hombergk zu V a ch in betracht komme. An seiner Stelle würde Finanzminister Braun wieder das Ministerium des Innern übernehmen. Nach einer anderen Lesart soll Finanzminister Braun, der sich augenblicklich zur Erholung auf Urlaub befindet, selbst nach Berlin gehen. Für den so oder so freiwerdenden Finanzministerposten wird neben dem wegen seiner finanzpolitischen Qualifikation prädestinierten Geh. Rat Dr. Becker, der Oberbürgermeister einer rheinhessischen Stadt genannt.
? Krofdorf. Durch die erfolgte Zusammenlegung der Feldmark Krosdorf-Eleiberg, insgesamt 2000 Hektar, konnte bereits in dem abgelaufenen Jahr eine rege Bautätigkeit hier einsetzen. Für das neue Jahr sind u. a. auch öffentliche Gebäude, eine Kgl. Försterwohnung und eine Schule, in Aussicht genommen. Durch Geländeaustausch zwischen Fiskus und Gemeinde hat letztere an der Straße nach dem Kgl. Forst eine Parzelle von 25 Aar abgetreten zur Erbauung eines Forsthauses. Zwischen Krosdorf-Gleiberg wird für beide Orte eine gemeinsame Schule, einstweilen zu drei Klassen, errichtet. Krosdorf zählt 5 Klassen aber nur 4 Lehrer, dazu gilt auch Gleiberg schon seit Jahren als die stärkste einklassige Schule des Bezirks.
(* Lauterb ach. 3m vergangenen Sommer wurde in Altenschlirf eine der Kirchenglocken durch eine neue ersetzt. Diese stürzte nun kürzlich in den Turm herab und wurde stark beschädigt.
* Sprendlingen b. Langen. Ein junger Bursche war in der Neujahrsnacht damit beschäftigt, in einer Wirtschaft einen Feuerwerkskörper anzuzünden, als plötzlich die Polizei eintrat. Er steckte den bereits brennenden „Frosch" in die Tasche, in der er noch mehrere derartige Körper hatte. Im Nu explodierten dieselben und rissen dem bedauernswerten Menschen die eine Seite aus.
* Braunfels. Der Zar hat dem Kriegsveler- anen Friedrich H e ß, der 44 Jahre in fürstlichen Diensten stand und am 1. Oktober in den Ruhestand trat,
zu Weihnachten ein Andenken zugehen lassen. Heß hatte bei dem Zarenbesuch im Herbst im Schloß die Wache.
* Frankfurt a. M. Zum Zwecke der Hebung des Frankfurter Fruchtmarktes wurde beschlossen, wöchentlich einen zweiten großen Fruchtmarkt abzuhalten, und zwar regelmäßig Mittwochs.
* Gelnhausen. Die Stadt verkaufte den Schös- ferpark um 150 000 Mk. an die „Neue Badegesellschast zu Gelnhausen".
* Gelnhausen. Der Dienstag nachmittag die Station Meerholz durchlaufende Frankfurt-Berliner D- Zug Nr. 5 überfuhr bei Meerholz ein mit Holzstämmen beladenes Auhrwerk. Der Fuhrmann wurde verletzt, 1 Pferd getötet, der Wagen zertrümmert. Der Zug blieb intakt.
* Braubach. Die hiesigen Gastwirte sind nun ebenfalls mit dem Wein aufgeschlagen, und zwar um 20 Pfg. pro Liter.
* Grävenwiesbach. Im hiesigen Gemeindewald wurde ein Baumriese, die sogn. „Meineidsbuche" gefällt, die eine Holznutzung von 20 Rm. Scheit-, 4 Rm. Knüppelholz und 200 Wellen lieferte.
* Mainz. Am Samstag besuchte eine hiesige Dame, geziert mit dem modernen großen Hut, an dem sich ebenso lange Hutnadeln befanden, ein Warenhaus. Im dichten Gedränge wendete die Dame ihren Kopf, wobei eine andere Frau durch die langen Hutnadeln 2 mächtige Risse im Gesicht erhielt. Das Blut rann der Verletzten in Strömen vom Gesicht herab. Die Fahrlässigkeit der Dame, deren Namen festgestellt wurde, dürfte sie teuer zu stehen kommen.
* W ö l l st e i n. Beim Sammeln der Sauerwurm- Puppen stellte sich heraus, daß die meisten tot sind. Hoffentlich ist das ein gutes Zeichen für die Abnahme der Plage.
Aus dem Oericbtsfaal. Strafkammer.
Gießen, 3. Januar 1911.
Das Schöffengericht hatte den Uhrmacher Heinrich Gondner von Hungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 6 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er einen Jungen von Villingen, der sein Kind auf der Straße angesahren hatte, mißhandelt und dessen Rad demoliert hat. Der Angeklagte bestritt die Mißhandlung, wie auch die Sachbeschädigung und focht das Urteil an. Die Sache stellte sich bedeutend roher heraus als am Schöffengericht, so daß auf eine höhere Strafe erkannt worden wäre, wenn die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt hätte.
Der Taglöhner Georg Flautze und seine Ehesrau sind wegen Entführung angeklagt. Die Frau war früher mit einem Schreiner zu U l r i ch st e i n verheiratet. Nach der Scheidung heiratete sie nach Saarbrücken. Die Kinder wurden dem Manne zugesprochen, der sie in verschiedenen Familien unterbrachte. Im letzten Herbst kamen die Angekiagten nach Wohnseld in die Schule, wo es ihnen unter Täuschung des Lehrers gelang, das 12jährige Mädchen mitzunehmen. Sie kleideten es um und brachten es trotz Sträubens bis zur Bahnstation Mücke, wo ihnen das Kind durch einen Gendarmen abgenommen wurde. Die Frau bekam 10 und der Mann 5 Tage Gefängnis.
In der Vollerschen Metzgerei in Gießen stahl der Taglöhner Georg Wienhold aus Grünberg ein Paar Stiefel, die er verkaufte. Er ist rückfällig. Urteil: 3 Monate Gefängnis, abzüglich 5 Wochen Untersuchungshaft.
Beim Schächten hingen die Metzger Salli Stern aus Geiß-Nidda und Markus Grünebaum aus N i d- d a ein Kalb an den Hinterfüßen auf, statt die Vor - richtung zu gebrauchen. Sie erhielten Strafbefehle über je 4 Mark, deren Einspruch am Schöffengericht verworfen wurde. Auf Berufung des Grünebaum wurde dessen Strafe auf 1 Mark ermäßigt.
Die Privatklage des Kaufmanns Wilhelm Homber- ger in G i e ß e n gegen Fritz Drullmann in Wetzlar, die sich wegen der Preise bei der Hundeausstellung veruneinigt und sich gegenseitig verklagt hatten, wurde zurückgenommen, da beide Teile ihre Ausdrücke widerriefen. Am Schöffengericht sind beide für straffrei erklärt worden. __________________
Gestorben.
Georg Friedrich, Gießen, Steinstraße 75. - Beerdigung 5. Januar, 3 Uhr.
Theodore Güth Witwe geb. 3fterling, 69 Jahre alt, Gießen, Ludwigsplatz 3. — Beerdigung 6. 3an., 3 Uhr.