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Nummer 25.

24. November 1911.

Hle neuen fflohllatirls^önlUee-Doniiorlen

be8 Verein- für WohlsahrtSmark«n ßur Bekämpfung ber Tuberkulose, der Säuglings- fterblid)felt usw.), die im Galerie-Verlag, Steglltz-Derlln, erschienen flnb. (TerfL Abbild.)

Adressrnseite der Wotzisatzri» Künstler postierten. Die eigenartig, zwcisarbig auSgeiuI;ric Adressensci!« der Woi)Isal)r!S - Künstler - Vostlarlen Hai einen kunsllcrilchen. ihmbolischen Schmuck erhalten. Die Ausgaben deS Vereins sind burd) eine Aillergeslall, welche einer die BolkSkrankheilcn darstellenden Schlange den TodeSsloh versetz!, vrrsinndildlichl.

Bilbfeite ber WohllnhrtS Künstler Postkarte Nr I. bie in farbenprächtiger Beprodukiion ein Gemälde bed Akadenue-ProsessvrS Angelo flaut in MünchenKönig Wilhelms Bill um Seban nach ber Schlachl am 2. September 1870 zeigt.

®i(b|site ber ÄohlsahrtS>Künstler Postkarte 9h. 2. bie in originalsarbiger Aeproduklion bie Begegnung BlSuiarckS mi^apoleon auf ber Straße nach Donchery bei Seban am 2. Sep­tember 1870" nach einem Originalbilb bed Kunstmalers Vubunq Butz in München bringt. Die Karten sind für 10 Pfennig da» stück |u haben nur bei ben besseren Ansichtskarten -Ver- S^ufern unb direkt bei dem Galerie Verlag in Sleglitz-Verltn, der für den größeren Bezug Partiepreis« «inräumen kann.

Die zweite Wohlfahrts-Künstler-Postkarte

hat der seine Tätigkeit über ganz Deutschland erstreckende Verein für Wohlfahrtsmarken (zur Bekämpfung der Tu- berkulose unb anderer Volkskrankheiten) im Galeriever­lag, Steglitz-Berlin, erscheinen lassen. Sie stellt die Begegnung Bismarcks mit Napoleon vor

Sedan" dar. Die von Kaiser Napoleon nach der Schlacht bei Sedan erbetene Unterredung mit dem Bun­deskanzler Gras Bismarck hatte am frühen Morgen des 2. September auf der Chaussee nach Donchery, wo Beide sich begegnet waren, stattgesunden. Den Moment des Zusammentreffens veranschaulicht das Bild, welches Lud­wig ',Putz für die Wohlfahrts-Künftler-PoftKarten-Serie des Galerie-Berlages gemalt hat. Bismarck hält zu Pferd neben dem kaiserlichen Wagen, in welchem Na­poleon im Begriff, sich zu erheben dargestellt ist. Die Gestalt des eisernen Kanzlers straff im Sattel aufgerichtet steht in wirksamem Kontrast zu derjeni­gen des unter der Wucht seines Geschickes zusammenge­brochenen Kaisers. Die Darstellung dieses Augenblickes wohl eines der bedeutungsvollsten der deutschen Ge­schichte wirkt, indem sie aus alles unwesentliche Bei­werk verzichtet, durch die charakteristische Gegenüberstell­ung der beiden Hauptfiguren als Sieger und Besiegter klar und überzeugend, der stimmungsvolle Moment der Situation ist durch die an der linken Hälfte des Bildes sichtbaren französischen Offiziere in deren Ausdruck und Haltung unterstützt.

* *

Petzolds Gemeinde- u. Ortsleylon des Deutschen Reiches ist soeben in zweiter, vollständig neubearbeiteter und ver­mehrter Auflage erschienen. Das Werk enthält in über­sichtlicher Form,, streng alphabetisch geordnet, zirka 120 000 Orte des deutschen Reichsgebietes, darunter sämtliche Gemeinden und Gutsbezirke, sämtliche Post-, Bahn-, Kleinbahn- und Schiffartsstationen, ferner alle in gemeindepolitischer Beziehung nicht selbständigen Ort­schaften, Stadtteile, Dörfer, Kolonien, Weiler, Ortsteile, Ansiedelungen, Bauernschaften, Güter, Vorwerke, Häu- sergruppen, Zinken, Gemarkungen, Gnotschasten u. s. w., letztere bis zu 50 Einwohner abwärts, mit genauen An­gaben über 1. Name nach postamtlicher Schreibweise, evtl, mit den gebräuchlichen, die örtliche Lage näher kennzeichnenden postseits vorgeschriebenen Zusatzbezeich- nungen, 2. Topographische Bezeichnung (ob Stadt, Markt, Flecken, Landgemeinde, Dors, Gutsbezirk, Ko­lonie oder bergt, bei nichtselbständigen Ortschaften au- tzerdem die Angabe der Gemeindezugehörigkeil), 3. po­litische Lage (Bundesstaat cutt Provinz), 4. Verwal- tungsbehörde, Kreis (evtl. Landratsami), Bezirksamt, Amtshauptmannschaft, Oberami, Kreisami rc., 5. zu­ständiges Amtsgericht, 6. Bestellungspostanstalt, 7. Bahnstation (evtl, nächstliegende für Güterverkehr, Klein­bahnen sind durch * gekennzeichnet), 8. Einwohnerzah­len nach neuester Zählung vom 1. Dezember 1910, bei Städten und Orten mit dem Sitz eines Amtsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde außerdem noch 9. Re­gierungsbezirk, 10. zuständ. Landgericht, 11. Landwehr- bezirk (Bezirkskommando), sowie bei Städten mit Land­gerichtssitz noch 12. das zuständ. Oberlandesgericht.

Das Lerikon ist gegen die frühere Ausgabe bedeu­tend vermehrt und verbessert, zirka 10 000 Orte sind vollständig neu ausgenommen worden. - Preis: Gebunden in einem Halblederband oder in zwei soliden Ganzleinenbänden Mk. 20..

Außerdem ist das Lerikon in 8 T e i l a u s g a b e n erschienen, deren jede ein in sich abgeschlossenes Ganze bildet. Band 6, die Provinzen Rheinland, Westfalen und Hesselr>-Nassau, Großherzogtum Hessen, Fürsten - tümer Birkenfeld, Lippe, Schaumburg-Lippe unb Wal­deck enthaltend, kostet solid in Leinen gebunden Mk. 5. Ausführliche Prospekte versendet der Verlag E. H. P e t= z o l d, Bischofswerda (Sa.).

Verlag der Gießener Verlagsdruckerei Albin Klein, Gießen.

Illustrierter Stadt-Anzeiger

Aus dem Reiche der Mitte.

mReich der Mitte" wird wieder einmal die revo­lutionäre Brandfackel geschwungen. Hat es in den letzten Jahren nuren passant in China hier und dort revoltiert, so sieht der Aufstand diesmal gefähr­licher aus. Lassen wir jedoch heute dieBrandfackel" beiseite und sehen uns John Chinaman von einer freundliche­ren Seite an.

Wir brauchen uns nicht über die in China üblichen Sitten weiter auszulassen, den Vornamen hinter den Beinamen zu setzen, Bücher da zu beginnen, wo wir das Ende haben, er­klärende Noten an die Spitze der Seite zu stellen, wo wir Fußnoten kennen, die Bücher lie­gend statt stehend aufzubewahren, von links nach rechts, statt von rechts nach links zu nähen, den Leuchter in die Kerze, statt die Kerze in den Leuchter zu stecken, weiß, die Farbe der Hochzeit bei uns, als Trauer anzulegen, das Essen mit dem zu beginnen, was wir für den Nachtisch aufbewah­ren, Weine heiß, statt kalt zu trinken, bei Tisch aufstoßen und ähnliche Geräusche machen, was bei uns ein unglaublicher Ver­stoß gegen die Etikette wäre, als

Der Mandarin beim Five o'clock-Tea.

ein Zeichen guter Erziehung anzusehen, womit man den Gastgeber ehrt, beim Gruß die eigenen Hände zu schütteln, statt die dessen zu ergreifen, den man be­grüßen will, auf Bildern in der Perspektive größer statt kleiner zu zeichnen, den Sitz des Verstandes in den Magen oder in das Herz zu verlegen, statt in den Kopf, wie wir es tun, es für höflich zu erachten, jedermann über Alter, Verdienst usw. auszufragen,

was im Westen als unhöflich gilt, den Hut auf den Kopf zu setzen, wenn man jemandem Achtung er­weisen will, wo man den Hut im Westen abnimmt oder ganz fortlcgt, Schuhe zu weißen, statt zu schwär­zen, Ball mit den Füßen zu spielen, statt mit den Händen usw.

Auch das ist bekannt, daß Ehren nachträglich auf die Vor­fahren übergehen, während sie bei uns den Nachkommen ver­macht werden. Der Chinese sagt, die Kompaßnadel zeigt nach Sü­den, während wir sie nach Nor­den weisen lassen. Der Chinese bezeichnet die Himmelsrichtungen, indem er Osten und Westen vor Norden und Süden stellt, und spricht daher von Ost-Norden, Ost-Süden, West-Norden oder West-Süden, wo wir von Nord- Osten oder Süd-Westen sprechen. Der Chinese lacht, wenn er von dem Tode eines nahen Verwand­ten redet, wo wir eher weinen würden. In China ist der Be­ruf des Rechtsanwalts verächtlich, im Westen gilt er als einer der ehrenvollsten. Im Westen hält man den Angeklagten solange für unschuldig, bis er der Schuld überführt ist; in China gilt er als

schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Im Westen wird der Verbrecher allein bestraft; geht es in China um ein Kapitalverbrechen, namentlich um Vater- oder Muttermord, so werden nicht nur die zehn nächsten verwandten Familien mitbestraft, sondern auch der Mandarin, in dessen Distrikt die Tat begangen wurde. Das letztere entspricht auch heute noch der Auffassung der chinesischen Zivilisation, hätten die Ausländer