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Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen der Großherzoglichen ^^E ^ Großherzoglichen **"—---^«^^ ^M^ o lizei - Amtes
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sowie vieler anderer \^^) Behörden Gberhessens EMdition: Seltersweg 85.
Truck uud Verlag der Gießener Verlagsdruckerei (Sllbin Klein).
Anzeigenpreis 15 pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklame teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Grütze berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitüng deS Zahlungszieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playvorschriften ohne Verbindlichkeit.
Telephon: Nr. 362.
Nr. 127
Dienstag, 27. September 1910
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Amtliche Bekanntmachungen.
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Bekanntmachung.
Die unterm 25. August 1910 angeordnete Sperre des Hohleichwegs vom Schlachthof bis zum Untermühlwehr wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 26. September 1910.
Grobherzog l. P o l i z e i a m t.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Bctr.: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte.
Die Urliste für die Schöffen und Geschworenen liegt von Mittwoch, den 28. September bis Mittwoch, den 5. Oktober 1910 aus der Bürgermeisterei — Zimmer Nr. 9 — zu jedermanns Einsicht offen. Innerhalb der Offenlegungs- frist kann gegen die Richtigßeit oder Vollständigkeit der Urliste Einspruch erhoben werden.
Gießen, den 26. September 1910.
Bürgermeisterei.
I. V.: Keller.
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Bekanntmachung.
Frau Georg Marx Witwe ist zur Ausführung von Entwässerungs-Anlagen gemäß § 16 der Polizeiverordnung, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städt. Kanalisation in der Provinzialhauptstadt Gießen betreffend vom 1. August 1904, zugelassen worden.
Nach § 16 der genannten Polizeiverordnung dürfen Entwässerungsanlagen im Anschluß an die städtische Kanalisation nur durch die hierfür zugelassenen Unternehmer ausgeführt werden.
Gießen, den 23. September 1910.
G r o ß h. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Gewächse bester und er WeinbergSlagen ^ in Mem von 85 ! Men v. 12 Fl. an
Wächter iELHEIMa-Rh.
R-tvèine.
Künstlicher Dünger.
Die Lieferung von:
^ 250 Zentner Kainit und
250 Zentner Thomasmehl (etwa 16proz.)
ist zu vergeben. Die Anlieferung hat bis 1. November zu erfolgen. Angebote sind bis 28. September, vormittags 11 Uhr, bei der Bürgermeisterei einzureichen.
Gießen, den 17. September 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
I. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Aus Grund des Artikels 23 des Polksschulgesetzes und der Bestimmung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheilen, vom 26. November 1901 bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß die
Fortbildungsschule
Montag, den 3. Oktober d. Js., im Schulhause der Stadt-Knabenschule an der Nordanlage beginnt und von genanntem Tage an wöchentlich zweimal abgehaUen wird.
Zum Besuche der Fortbildungsschule sind alle Knaben verpflichtet, die während der letzten drei Jahre aus der Volksschule entlassen wurden, sowie die Schüler der Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealfchulen, Realschulen und höheren Bürgerschulen, die nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, ohne mindestens ein Jahr der Obertertia angehört zu haben.
Es haben zu erscheinen:
Montag, den 3. Oktober, nachmittags 2 Uhr:
1. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Kaufleute, die nicht die kaufmännische Fachschule (Nordanlage 15) besuchen, Schreiber, Buchhändler, Buchbinder, Schriftsetzer, Telegraphisten, Geometer, Photographen, Lithographen, Optiker, Techniker, Graveure.
2. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Schreiner^ Ziinmerleute, Wagner, Drechsler, Küfer, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Lackierer, Maler, Glaser, Tapezierer, Dachdecker, Kaminfeger, Holzbildhauer, Gärtner.
4. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Bücker, Konditoren, Metzger, Müller, Kellner, Köche, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Friseure.
Montag, den 3. Oktober, nachmittags 5 Uhr:
2. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Schlosser, Former, Metalldreher, Grob-, Huf-, Messer-, Kupferschmiede, Spengler, Elektro- monteure, Installateure, Mechaniker, Goldarbetter, Uhrmacher.
5. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Taglöhner, Fabrikarbeiter, Hausburschen, Ausläufer, Erdarbeiter, Fuhrleute, Korbmacher, ohne Berus.
Gießen, den 20. September 1910.
Der Schulvorstand:
Mecum, Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Samstag, den 1. Oktober d. Js., beginnen in dem Schulhause am Asterweg (alte Handwerkerschule) zwei U n- terrichtskurse f ü| r erziehliche Handar-
, beit mit je 3stündiger wöchentlicher Unterrichtszeit. In ' dem einen derselben werden die Schüler mit P a p p a r - । beiten, in dem anderen mit Holzarbeiten beschäftigt. Zur Beteiligung an dem Unterricht können ältere Schüler der Volksschule und auch der höheren Lehranstalten (letztere vom 11. Lebensjahre ab) zugelassen werden.
Für Werkzeuge und Materialien, welche den Schülern während der Unterrichtszeit gestellt werden, sind von jedem derselben 2 Mark zu entrichten; die Schüler der höheren Lehranstalten haben außerdem noch ein Schulgeld von 4 Mark zu bezahlen.
Anmeldungen zum Unterricht werden Samstag, den 1. Oktober, nachmittags 3 Uhr, in obengenanntem Schulhause entgegengenommen.
Gießen, den 21. September 1910.
Der Schulvorstand:
Mecum, Oberbürgermeister.
Arbeitsvergebuug.
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder - lichen Schreinerarbeilen (5 Lose) sollen Montag, den 10. Oktober d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote aus Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 22. September 1910.
Städt. Hochbauamt.
Gerbel.
Bekanntmachung.
Der Hohleichweg vom Untermühlwehr bis zu Biehlers Graben ist wegen Kanalisationsarbeilen vom 24. d. Mts. ab bis auf weiteres gesperrt.
Gießen, den 22. September 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Ein jüngerer intelligenter Schreibgehilse wird 1 zum alsbaldigen Eintritt gesucht. Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnisabschriften sind unter Angabe der Gehaltsansprüche alsbald hierher einzureichen.
Gießen, den 21. September 1910.
Bürgermeisterei.
Mecum.
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25 Jahre Serufsgenossenschasten.
Am 1. Oktober sind es 25 Jahre, seitdem die große Mehrzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften ihre Tä- ligkett ausgenommen hat. Zur Erinnerung an diesen Tag und überhaupt zur Erinnerung an die Anfänge der sozialen Versick-erung im Reiche wird eine Gedenkfeier abgehalten werden, zu welcher sich sämtliche Berufsgenossenschaften mit den Landes-Versicherungsanstalten zusammengetan haben. Einige Worte über das imiete Wesen der Berufsgenoffenschaften dürften daher am Platze sein. Herr T. Könen in Köln hat eine kleine Denkschrift zusammengestellt, in welcher man sich leicht über die Frage unterrichten kann.
Die Bcrussgenoffenschaftcn sind die Organe zur Durch' führung der Unfall-Versicherungsgesetze, wie sie durch die Rcichsgesetzaebung seit den achtziger Jahren geschaffen worden sind. Mit der Unfall-Versicherung wurde die Aera der sozialen Versicherungsgesetze eingeleitet. Allerdings war der verunglückte Arbeiter auch vorher nicht völlig schutzlos. Als mit der industriellen Entwickelung auch die Zahl der gewerblichen Unfälle stieg, erkannte man, daß auch eine verschärfte Haftung für den Unfall geschaffen werden müßte; und so wurde das sogenannte Haft-Pfllcht-Gesetz von 1871 erlassen. Das Gesetz brachte dem Arbeiter auf der einen Seite also eine Wohltat, aber aus der anderen Seite wurde sie ihm wieder entzogen. Das Gesetz legte nämlich dem Verunglückten bezw. seinen Hinterbliebenen die Beweislast auf, d. h. sie mußten beweisen, daß der Unfall auf ein Verschulden des Unternehmers bezw. seiner Betriebsbeam- , ten zurückzuführen sei. Durch diese Vorschrift schieden schon ( die zahlreichen Unfälle, welche durch Zufall oder durch Ver- ' schulden der Mitarbeiter verursacht wurden, völlig aus; dafür gab es überhaupt keine Entschädigung. In den sonstt- , gen Unfällen war es für den Verunglückten bezw. seinen i Hinterbliebenen meist unmöglich, zu ihrem Rechte zu kom- : men. Sie mußten nämlich prozessieren. Hatten sie den 1 Violen wlrllrch gewonnen, dann konnte es vorkommen, daß der Unternehmer überhaupt nicht zahlen konnte oder, wenn ' ein kleiner Unternehmer war, dann konnte er durch die Entschädigung selbst ruiniert werden. Viele Unternehmer hatten sich gegen das Risiko des Haftpsticht-Gesetzes bei privaten Unfallversicherungs-Gesellschaften gedeckt, welche jedoch nur zahlten, wenn der Entschädigungs-Anspruch durch gerichtliche Entscheidung unzweifelhaft rechtskräfttg festgestellt war. Aber das war gerade schwierig und für den Arbeiter oft unerreichbar. Der Verunglückte prozessierte im Armen-
und die Prozesse zogen sich Monate, ja Jahre lang ' mn. xsn dieser Zeit bekam weder der Verunglückte noch seine Familie irgend etwas. Es leuchtet ein, ban durch diese Mißstände die Beziehungen zwischen Unternehmern und Arbeitern ernstlich gefährdet wurden.
Die soziale Versicherungs-Gesetzgebung, wie sie insbesondere durch die berühmte Kaiserliche Botschaft vom Nov.
1881 eingeleitet wurde, Wollle diesen Verhältnissen ein Ende machen. Nach mehrjährigem Kampfe wurde dann auch erreicht, daß im Jahre 1884 das erste Gesetz über die Unfall- Versicherung erlassen werden konnte. Diese Gesetzgebung baute sich auf völlig neuen Grundlagen auf. Es wurde damit der Grundsatz des privatrechtlichen Schadensersatzes auf- gegeben und eine Fürsorge geschaffen, welche sich auf öffentlich rechtlicher Grundlage der im Betriebe Verunglücken Arbeiter und ihrer Hinterbliebenen annahm. Jetzt wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß alle Bettiebsunsälle ent» schädigungspslichtig seien, auch wenn sie durch Zufall oder durch Verschulden der Mitarbeiter verursacht worden seien Der Verunglückte bekam einen gesetzlichen Anspruch auf Ent' schädigung und war nicht mehr auf Almosen angewiesen. Die Kosten der Versicherung wurden als Teil der Betriebskosten aufgefaßt und den Unternehmern auferlegt; die Arbeiter hatten keine Beiträge zu der Versicherung zu zahlen. Die Unternehmer selbst wurden nach der Gleichartigkeit der Betriebe und Berufe zu Berufsgenossenschaften zusammengefaßt. Die ganze Versicherung stand unter gesetzlichem Zwange, d. h. die Arbeiter mußten gegen Unfall versichert werden. Als Entschädigung für den scharfen Zwang, welcher in der ganzen Einrichtung lag, wurde den Berufsgenoffenschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht gewährt.
Auf diesen Grundlagen hat sich die Unfall-Versicherung weiter entwickelt und die Berufsgenossenschaften bilden heute eine der mächtigsten Organisationen im Reiche. Es bestehen heute 66 gewerbliche und 48 land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften neben 540 Ausführungsbehörden. Die Unfall-Versicherung umfaßt über 6,13 Millionen Betriebe und 27 Millionen Versicherte. Beinahe 40 000 Personen ! sind im Ehrenamie tätig. Außerdem haben die Berufsge- nossenfchasten über 4300 Angestellte und über 3000 technische Aufsichtsbeamte. Es ist also ein riesengroßer Apparat, der sich da herausgebildet hat.
Leicht haben es die Berufsgenossenschaften natürlich nicht. Sie umfassen auch viele tausende mittlerer, kleiner und kleinster Unternehmer, denen cs oft sehr schwer wird, ! die Beiträge für die Unfall-Versicherung aufzubringen. Es heißt also, mit den aufgebrachten Geldern vorsichtig wirtt schäften. Aber die Berufsgenoffenschaften haben es verstand^., stets am rechten Orte Sparsamkeit zu entwickeln. Im ganzen geht durch ihre Tättgkeit ein Hauch wahrhaft humaner Gesinnung und, was sie' geleistet haben, ist eine imponierende Bestätigung modernen sozialen Geistes. Beinah zwei Millionen Mark haben sie seit Bestehen der Unfall - Versicherung für Erttschädigungen und Renten aufgewendet. | Was sie in vorbeugender Tättgkeit, nämlich zur Verhütung von Unfällen und zur Verringerung der Unfall-Gefahren, getan haben, ist nicht weniger bedeutungsvoll.
Zur Fleischnot.
Die Stadt Solingen erwägt, Schweinezucht in eigener Regie zu betreiben, um so der Fleisch - not abzuhelfen. Der Weg, den hier eine Stadtgemeinde einschlagen will, ist tatsächlich von einer unserer größten BergwerksMnternehmungen bereits mit Erfolg beschritten worden. Es ist dies die Harpener Bergwerks-Gesellschaft, die in ihrem letztjährigen Geschäftsbericht darüber folgendes mitteilt:
Für die Arbetterernährunq ist die billige Fleischbeschaffung eine Frage von Mbeutung. Mit der Anlage des Gutes Geeste haben wir einen Versuch eingeleitet, um für unsere Arbeiter gutes Fleisch zu möglichst gleichbleibenden billigen Preisen zu beschaffen. Eigene Schlachthäuser und Fleischverkaufsstellen schallen den selbständigen Fleischermeister in unerwünschter Weise aus und sind dabei in ihren Verkaufspreisen immer abhängig von oen Viehmarktspreisen. Wir wollen daher versuchen, durch eigene Produktion einen gewissen Einfluß auf die Viehpreise in den für uns in Frage kommenden Orten zu gewinnen. Wir beabsichtigen, den Fleischern auf denjenigen unserer Kolonien, welche den größeren Ortschaften entfernt liegen, die benötigten Schweine zu liefern und sie durch Vertrag zu verpflichten, zu entsprechenden Preisen das Fleisch abzugeben. Wir haben im Oktober 1907 in der Nähe von Meppen, in Geeste, ein Heidegelände erworben, das durch seine Lage am Dortmund-Ems-Kanal und an der Bahn MüNster-Emden für den Bezug von Futtermitteln sowohl wie für den Versand von Vieh besorwers günstige Bedingungen bot, und das durch Zukaus inzwischen auf etwa 2500 Morgen angewachsen ist. Von diesen zunächst völlig ertraglosen sumpfigen Flächen sind bis jetzt etwa 1000 Morgen durch sachgemäße Entwässerung und Bearbeitung durch Gründüngung und künstlichen Dünger teils in Wiesen und Weiden, teils in fruchtbares Ackerland verwandelt. Die ausgedehnten Weideflächen geben in Verbindung mit angrenzenden kleinen Waldbeständen die günstigste Gelegenheit, die Mutterschweine Sommer und Winter im Freien zu halten nur unter Zuhilfenahme einfacher Stallungen. Es werden mit dieser rauhen Haltung feit über einem Jahre sehr gute Erfolge erzielt. Nur die letzte Vollmast erhalten die Tiere in modern eingerichteten, für etwa 1000 Schweine berechneten Stallungen, die in der Nähe der für die Futterbereitung errichteten Dampfmühle angelegt sind. Ta die Tiere hier nur sechs bis acht Wochen bleiben sollen, werden bei der jetzigen Einrichtung jährlich etwa 6 b i s 8000 Schweine geliefert werden können.
Das sind gewiß interessante Experimente, die zu ferneren Versuchen ermutigen. Auch die Ausbildung landw. Viehverwertungsgon'vsspnschaften und deren Zusammenwirken mit vorhandenen oder neu zu schafsenden städtischen Oeganisationen wäre ein Mittel zur besseren Fleischversorgung der städtischen Bevölkerung.