Gietzenev Weitung
vezngspreir 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post
1,50 Mt. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, DonuerStagS und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: SelterSweg 83. - Für Aufbewahrung ober Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Str. 362.
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Nr. 114
Bekanntmachung
Wegen vorzunehmcndcr Kanalisalionsarbeitcn wird der vom Hohleichweg längs der Lahn bis 5um Abflußgraben Der Unionbrauerei führende Feldweg (Leinpfad) bis auf Weiteres gesperrt.
Gießen, den 25. August 1910.
G r 0 tz h. Bürgermeisterei Gießen
Mecum
Liudenholz-Liesernng
Die Lieferung des Holzbcdarfcs für den Handfertig leitsunterricht der hiesigen Knabenschule für das Winter - Halbjahr 191041 soll öffentlich vergeben werden. Es ist zu liefern reines astfreies Lindenholz in der Stärke von 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 15 und 18 Millimeter, nach Größen angabc rechtwinkelig bestoßen und beiderseitig sauber gehobelt. Angebote mit Angabe der Forderung für den Düa= beatmeter jeder angegebenen Holzarten sind mit der Aufschrift „Holzlieserung" verschlossen bis spätestens Samstag, den 3. September bei uns einzureichen.
Gießen, den 25. August 1910.
Bürgermeisterei.
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MM-M. 364 „ M
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Bekanntmachung
Bctr.: Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend, vom 1. Juli 1893.
Die durch die nachgenanntcn Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juli 1893 vorpeschricbenc A n m e l d »l n g von M i e t w 0 hu u n g c u, S ch l a f r ä u m e n und Schlafstellen oder von Aenderungen in der Person des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen.
Anzeigeformularc sind auf unserem Meldebureau erhältlich.
Gleichzeitig mad)cn wir darauf aufmerksam, bau's Bestrafung erfolgt, falls bei den demnächst stattfindenden Revisionen der Mietwohnungen 2c. die Unterlassung von Anmeldungen festgestellt wird.
Gießen, den 20. August 1910.
Großherzogliches P 0 l i z e i a m 1.
Gebhardt.
Artikel 4.
Anzeigepfl'icht der Vermieter.
Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals vermietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon
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Der Zar in Deutschland.
(Nachdruck verboten.)
In den allernächsten Tagen überschreitet der Zar bei Eydtkuhnen die deutsch russische Grenze, um sich zu einem längeren Erholungsaufenthalt nach Friedberg (Hessen) zu begeben. Die Zarin, welche leidend ist, soll in Bad-Nauheim eine Kur gebrauchen. Etz ist ohne weiteres klar, daß diese Reise privaten und nicht politischen Beweggründen zuzuschreiben ist. Um so unverständlicher ist es, wenn von sozialdemot'ralischcr Seite in taktloser und gegen die einfachsten Erfordernisse der Gastsreundschaft verstoßender Weise gegen diesen Besuch Propaganda gemacht wird. Diese Geg nerschaft gegen den Zarenbesuch ist überdies noch politisch von den Franzosen ausgenützt worden. Man hat die Stimmen der deutschen sozialistischen Presse aneinander gereiht und dadurch den Anschein erweckt, als handle es sich hier um die öffentliche Meinung Deutschlands und es würde der Zar in Deutschland schlecht ausgenommen werden. Diese Entstellung müssen wir ebenso zurückweisen als die sozialdemokratischen Taktlosigkeiten. Auch die Erörterung der Frage, ob der Zar selber für die entstehenden Polizeikostcn aus kommt, müssen wir ablehnen. Es ist beschämend, sich von Fremden, denen man Gastfreundschaft gewährt, sagen lassen zu müssen, wir zahlen alles selber.
Der Zar wird in Deutschland, trotz dem sozialdemokratischen Geschrei, gut ausgenommen werden, und wir hoffen, daß er H d) wohl fühlen wird in Hessen, daß er und die Zarin sich in Deutschland so erholen werden, wie sie wünschen.
Die Reise des Zaren hat einen priva t e n Charakter. Die Meldung, daß der Kaiser den Zaren zur Teilnahme an den deutschen Manövern eingela- oen hat, ist unrichtig. Eine solche Einladung ist nicht erfolgt und konnte bei den gesundheitlichen und familiären Zwecken, die die Reise des Zaren verfolgt, auch gar nicht an ihn gerichtet werden. Andererseits ist aber zu erwarten, daß während des auf ungefähr 3 Wochen berechneten Auf- enthalts des Zaren in Hessen eine Begegnung mit Kaiser Wilhelm erfolgt. Aber auch diese Begegnung wird keinen besonderen politischen Charakter haben. Kaistr und Zar verbindet eine lange persönliche Freundschaft. Diese Freundschaft ist Familientradition. Natürlich werden sich die beiden Monarchen über manche Angelegenheit privatim und vertraulich aussprechen können, wenn sie dazu Anlaß zu haben glauben. Auf russischer Seite wird aber tvuhrschcinlich, wie verlautet, bei dieser Begegnung seine leitende politische Persönlichkeit anwesend sein, und schon diese Tatsache unterstreicht den unpolitischen Charakter dieser Begegnung.
^Trotzdem darf ausgesprochen werden, daß die deutsch- d'sffschen Beziehungen besser sein könnten, als sie sind. Es
Enthält alle amtt. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei' sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
P Behörden Gberhessens
Expedition: Zeltersweg 85.
Truck und Verlag der Gicstcncr Vcrlagsdruckcrci (Albin Klein).
Sonnabend, 27. August 1910
Amtliche Bekanntmachungen.
] vor dem Einzuge des Mieter der Ortspolizeibehörde An ; zeige zu machen, wenn entweder
1. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenuPI werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder
2. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder
3 unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befindliche Räume zum Wohnen vermietet werden sollen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über:
a) den Eigentümer, sowie die Lage des Haufes nach Straße "unb Nummer,
b) die Lage der Wohnung (ob im Haupt- oder Nebengebäude und in welchem Stockwerk),
c) die Anzahl und Bestimmung der Räume,
d) den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.
Tie Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Mietpreis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet.
Artikel 5.
Ter Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mielräumc oder durch Aftervermietung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.
Die Anzeigepsiicht trifft bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.
Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die im vorigen Artikel unter d vorgeschriebenen Angaben zu machen.
Artikel 6.
Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Personen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt über Tag, Vermietet, hat hiervon vor Beginn der Miet- benutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
Tie Anzeige muß Auskunft geben über
a) Lage des Haufes nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,
b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,
c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen.
liegen zwar keine besonderen Streitpunkte vor. Tas Geschrei der panslawistischen Presse und die Hetzerei der „No- woje Wremja" braucht nicht allzu ernst genommen werden. Trotzdem ist nicht zu leugnen, daß das Ueberhandnehmen der panslawistischen Richtung und die Konzessionen, die die I jetzige russische Politik dieser Richtung macht, auf der einen, der englische Einfluß aus der anderen Seite gute Bezieh- : ungen zu Rußland nicht gerade erleichtert. Auch diese Erscheinung wird indes nur vorübergehend sein. Es kommt ohne Zweifel der Tag, an dem bte russische Politik einsieht, daß sie sich nur ins eigene Fleisch schneidet, wenn sie ihre Politik gegen Deutschland orientiert. Rußland braucht . Ruhe. Und wenn es eines Tages wieder erstarkt ist und seine alte Aktionskraft wieder gewonnen hat, wird es sich auch nicht gegen Deutschland richten können, aus dem ein- : fachen Grunde, weil es von Deutschland nichts zu gewinnen hat. Zudem sind wir stark genug, um zeitweise auch ohne das besondere Wohlwollen der in Petersburg leitenden Männer existieren und Geschäfte machen zu können.
Der Zar selber ist an der in den letzten Jahren un- , günstigen Entwicklung der deutsch-russischen Beziehungen nicht schuld. Er war Deutschland immer wohl gesinnt und dürfte den Wert der deutschen Freundschaft kennen u. schätzen. Er wird wohl auch schon manchmal seinen Einfluß in dieser Richtung geltend gemacht haben.
Schon deshalb haben wir nicht den geringsten Grund, den Zar nicht so aufzunehmen, wie es die allaemeine Pflicht der Gastfreundschaft, seine engen Beziehungen mit unserem Herrscherhause, seine politische Persönlichkeit und Friedensliebe erfordern.
Köhler-Langsdorf
will also wieder zum Reichstag kandidieren, aber nur dann, wenn er als gemeinsamer Kandidat des Bundes der Landwirte, der christlich sozialen — der deutsch-sozialen — und der Reformpartei aufgestellt würde. Einflußreiche Mitglieder des Bundes der Landwirte agitieren aber bereits jetzt gegen eine Kandidatur Köhler; als kommender Mann des Bundes für den Wahlkreis Gießen wird Herr Lutz-Elpenrod genannt, der ohne Fcage ein ge- sährlichec Konkurrent für Herrn Köhler sein würde. Bon
1 Interesse ist weiter, daß der sozialdemokratische Stadtverordnete Krumm ernsthaft erklärt haben soll, an Liner Stelle werde ein anderer Parteigenosse aufgestellt werden, da er wegen privater und geschäftlicher Verhältnisse ablehnen müsse. Von ihm nahestehender Seite wird diese Erklärung jedoch nicht ernstgenommen. Die
Anzeigenpreis 15 Psg.
die 44 mm breite Petitzeite ober deren Rauni, nitSwärto
20 Pfg., die 90 mm breite Petitzeile im Stell ante teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50° „ Aufschlag. Extrabeilagen werden ilach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs- Zieles (30 Tages, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playvorschriften ohneVerbindlichkeit.
Telephon: Sir. 362.
21. Jahrg
I Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Sch a stellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen.
Artikel 11.
Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artitel 4 —6 vorgcschriebencn Anzeigen zu machen unterläßt oder in diesen Anzeigen wissentlich unrichtige Angaben macht.
Arbeit^ver^e^nnq.
Die Zimmer- bezw. S ch v,o i n e r a r U c i t zur Herstellung einer Fachrradhallv im Hofe des Realgymna siums soll
Donnerstag, den 1. September d. I., vormittags 10 U h r, öffentlich vergeben werden.
Zeichnung, Arbeitsbeschreibungcn und Bedingungen lie : gen bei uns zur Einsicht offen.
Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen.
Gießen, den 26. August 1910.
S 1 ä d 1. Hochbauamt.
Gerbel.
Gebäude-Abbruch.
Die Gebäude Neustadt Nr. 5 und Tiefeuweg Nr. 18 sollen
Montag, den,29. August d. Js., vormittags 10 U y r, im Wege öffentlicher Verdingung aus den Abbruch verkauft werden. Tie Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Die Besichtigung der Gebäude ist Interessenten gestaltet.
Angebote sind schriftlich, verschlossen und mit entsprech endcr Aufschrift versehen bis zum genannten Termin bei uns einzureichen.
Gießen, 'den 24. August 1910.
S 1 ä d t. Hochbauamt Gerbel.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kabelarbeilen wird am kommenden Montag, den 29. d. Mts., von morgens 8 Uhr bis nachmittags 3 Uhr in der Kaiser-Allee, Licherstraße, Molt- lestraße, Wolfstraße und dem Schiffenbergerweg das Kabel ausgeschaltet und die Stromlieferung unterbrochen, was wir . den anliegenden Konsumenten hiermit zur Kenntnis bringen.
Gießen, den 25. August 1910.
Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen.
J. V.: Schmitz.
Fceisinntge Volk-partci Hal, wie gtnulbd, die Kandidatur des Professor Rade-Marburg nunmehr fallen lassen und, wie verlautet, im Wahlkreise selbst eine geeignete Persönlichkeit gefunden, die den Nationalliberalen zur gemeinsamen Wahl vorgeschlagen werden soll — und mit dem man, falls dieser Vorschlag abgelehnt werden sollte, allein Vorgehen wolle. Die Nationalliberalen halten an dec Kandidatuc des Professors Dr. Gisevius fest, auf die sich die nationalliberalen Vertrauensmänner bereits festgelegt haben sollen. Nach der Stimmung der Linksliberalen im Wahlkreise zu urteilen, scheint es ausgeschlossen, daß sie für die Kandidatur Gisevius eintreten. Die Organisation der Freisinnigen Volkspartei hat im Wahlkreise bisher große Fortschritte gemacht.
Die kaiserliche Familie in Königsberg.
Am Mittwoch vormittag fand Parade über das 1. Armeekorps statt. Mit dem Kaiser ritten der Kronprinz, Prinz Eitel Friedrich, Prinz August Wilhelm, Prinz Adal bert, Prinz Oskar, die Kronprinzessin und die Prinzessin Eitel Friedrich. Beide Prinzessinnen trugen die Uniformen ihrer Dragoner-iRegimenter. Im Tiergarten wurde nachmittags in Anwesenheit des Kronprinzen und in Gegen - wart zahlreicher Ehrengäste ein großer Veteranen- Appell abgehalten. Ueber 7000 alte Krieger aus der ganzen Provinz hatten, geschmückt mit Ehrenzeichen und der Kriegsdenkmünze, auf bem Sportplätze Aufstellung genommen. Im königlichen Schlosse zu Königsberg lanb abends beim Kaiserpaar eine Paradetasiel für das 1. Armeekorps statt, an welcher der Kaiser und die Kaiserin, der Kronprinz und die Kronprinzessin, die kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen, der kommandierende General v. Kluck, der Kriegsminister, der ottomanische General Izzet Pascha, Generaloberst Freiherr von der Goltz u. a. Teilnahmen. Im I Verlaufe des Festmahles hielt der Kaiser folgenden Trink- spruch:
„Es sind nunmehr 31 Jahre verstrichen, feit ich als junger Leutnant im Jahre 1879, meinen Vater begleitend, hier mein erstes Kaisermanöver unter Kaiser Wilhelm dem Großen mitgemacht, unter der ehr,urchtgebie- tenden Gestalt des großen Kaisers, umkleidet vom Nimbus seiner Siege, das Reich noch jung und eben in der Entwicklung begriffen. Die eingehende und hohe Kenntnis meines Vaters von den Traditionen der Regimenter dieses Korps, von denen ihm zumal das Regiment „Kronprinz" so außerordentlich na bestaub, führten mich