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Nr. 22.

Donnerstag, den 27. Januar 1910

20. Jahrgang

* 9^^xnt ItgH^ außer TvnntagS. VezugsPrei» : vierteljährlich durch die Träger frei in» H«»s 1.35 Mt., durch die Poft bezogen LK) Mk.

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Neueste Wachrichlen

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für Overhesie« und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

K Enthält elfe amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheflen -

Lokales und Provinzielles.

* Der Großherzog hat den Kulturtechniker I. Klopf zu Gießen bis zur Wiederherstellung seiner Ge­sundheit in den Ruhestand versetzt und dem seitherigen städtischen Ratsdiener Karl Moll zu Gießen das Sil­berne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Groß­mütigen verliehen.

** Das Schwurgericht der Provinz Oberhessen für die erste Periode 1910 beginnt am Montag den 7. März lfd. Js. um 9y2 Uhr. Den Vorsitz führt Land­gerichtsrat Schnitzspahn.

* Ueber die gestern abend erfolgteMignons- Aufführung werden wir morgen berichten; durch einen Defekt an der Setzmaschine konnte die Absetzung! der fertigen Rezension nicht mehr für heute erfolgen.

!! Hessisch er Landes-Lehcerverein. Die am letzten Samstag in Frankfurt abgehaltene Obmän ne r- Versammlung war aus ganz Hessen sehr stark be­sucht.- Obmann Huff erstattete das Referat über die Ge­haltsfrage. Rach etwa dreistündigen Verhandlungen nahm man einstimmig folgenden Beschluß an:Die heutige Obmännerversammlung des Hess- Landes-Leh­rervereins spricht dem Vorstande für sein zielbewußtes Vorgehen in der Gehaltsangelegenheit ihre ungeteilte Anerkennung aus und hat zur Staatsregterung und den beiden Ständekammern das feste Vertrauen, daß die Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bei Zumessung dieser Teuerungszulage in gleicher Weise wie die Staats­beamten bedacht werden."

-Hk- Wichtigfür Schüler, welcheein Hand­werk erlernen wollen. Rach der Gewerbenovelle vom 30. Mai 1908 (sog. kleiner Befähigungsnachweis, dürfen nunmehr nur noch solche Handwerker Lehr­linge anleiten, welche die gesetzliche Meister­prüfung bestanden haben, mährend den älteren Meistern, die das fragliche Recht bereits besaßen, die Anleitungsbefugnis durch die Verwaltungsbehörden auf Antrag schriftlich weiter verliehen werden muß. Der Zweck dieser Vorschrift ist, daß nun­mehr jeder Handwerker einen schriftlichen Ausweis darüber besitzen muß, daß er Lehrlinge an­leiten darf. Jeder Handwerker, dec Lehrlinge anleiten will, muß also nunmehr einen schriftlichen Aus­weis über seine Befugniß hierzu besitzen. Als Aus­weis gelten die Meisterbriefe nach bestandener ge­setzlicher Meisterprüfung oder von der Verwaltungsbe­hörde ausgestellte amtliche Bescheinigung, daß die betr. Handwerker zum Anleiten von Lehrlingen befugt sind. Falls aber Lehrlinge bei einem Meister in die Lehre treten, der weder den Meisterbrief noch ein anderen schriftlichen Ausweis besitzt, so erwachsen ihnen ganz erhebliche Nachteile, da eine solche Lehrzeit ungesetzlich ist, und die betr. Lehrlinge auf Grund derselben weder zunächst die Gesel len­st rüfung noch später die Meisterprüfung ab­legen dürfen. Nur durch letztere aber können sie das Recht erwerben, selbst später Lehrlinge anleiten zu dürfen. Die Handwerkskammer hat sich bereits im Vorjahre an Gr. Ministerium des Innern Abt. für Schulwesen mit der Bitte gewandt, die zur Entlassung kommenden Schüler, welche ein Handwerk erlernen wollen, durch die Lehrer bedeuten zu lassen, daß die Befugniß zum Anleiten von Lehrlingen nicht ohne Weiteres allen Handwerksmeistern zusteht und daß sich die künftigen Lehrlinge bezw. deren Eltern erst darüber vergewissern sollen, ob der betr. Lehrherr auch tat­sächlich die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen be­sitzt. Die gen. Ministerialabteilung hat diesem Antrag durch entsprechende Weisung an die Gr Kreisschul- kommissionen Rechnung getragen Zugleich sei darauf hingewiesen, daß erfreulicher Weise in vielen Zweigen des Handwerks wieder günstigere Aussichten für ein Fortkommen bestehen, umsomehr als jetzt die Ausbildung der Lehrlinge gesetzlich geregelt ist.

* )(* Gießen, 26 Jan. Gestern abend gegen 8.30 Uhr fand als Vorfeier zu Kaisers Geburtstag Zapfen­streich statt. Die Regimentskapelle und eine Kom- vagnie des hiesigen Regiments unter dem Kommando des Oberleutnants Jeben s marschierte unter den Klängen des Zapfenstreiches von den neuen Kasernen aus nach der Wohnung des Regimentskommandeurs, dem die Musikkapelle ein Ständchen brachte, worauf der Zug nach der Zeughauskaserne zurückkehcte.

* Gießen, 27. Jan. Aus Anlaß des Geburts­tages des Kaisers tragen heute die öffentlichen Gebäude Flaggenschmuck, um 11 Uhr war Parade dec hie­sigen Garnison.

-tt- Gießen. (Stadttheater.) Nachdrücklich sei auch an dieser Stelle auf die Wiederholung von Tantris der Narr" am nächsten Freitag hingewiesen. Das Goethe'sche Werk hat bekanntlich mit Frau Bau­meister in der Rolle der Jsot bet der Erstaufführung ganz außerordentlich interessiert; die Tidlcolle wird auch dieses Mal von Herrn Hofschauspieler Hans Bau­meister von Darmstadt gegeben werden. Auch sei heute schon darauf hingewiesen, daß am kommenden Dienstag ein einmaliges Gesamtgastspiel von Mitglie­dern des Frankfurter Schauspielhauses in Thows Ko­mödieFrau Warrens Gewerbe" stattfindet. Vorbe­stellungen für diese bedeutsame Aufführung in der die Damen Klinkhammer und Urban, sowie die Herren Bauer, Reimann, Hellmer und Langloch mitwirken, werden entgegengenommen.

* * Gießen, 26. Jan. Der in der Nacht einge- tretene Schneefall hat in Verbindung mit dem wie­der einsetzenden Frost die Straßen, welche durch die ge­strige Wärme den Schnee in der inneren Stadt voll­kommen verloren hatten, von neuem mit einer Schnee­schicht bedeckt. Zwischen Leihgesternerweg und Wilhelm­straße wird von Jung und Alt flott bis in die späte Nacht hinein gerodelt. Es ist eine Freude zu sehen, welch ein Vergnügen das Rodeln den Sportlustigen ge> währt, zumal wenn sie, ob freiwillig oder unfreiwillig, die Bahn bis weit in die Ludwigstcaße hinein verlän­gern können.

- p- Gießen, 26. Jan. Entwendet wurde ge­stern einem Besucher des Kolosseum-Maskenballes eine größere Geldsumme von einem als Dame verkleideten Mann.

* Gießen, 27. Jan. Der Gießener Eisverein hatte vor kurzem einen Wettbewerb zur Errichtung eines Etsvereinshauses an der Roonstraße veran­staltet. Von den zu diesem Zweck eingegangenen Ent­würfen wurden nun folgenden Architekten Preise zuer­kannt: 1. Preis R. Seum, 2. Preis H. Zimmer­mann, 3. Preis K. Schuhmacher.

* Gießen. Vor einiger Zeit trafen sich in einer Wirtschaft eines Ortes des Vogelsberges drei Ge­schäftsreisende; sie konnten alle drei nicht arbeiten, denn die Kundschaft war auf dem Felde und der Wirt hätte auch gerne die Türe zugemacht, da ihm seine Arbeit draußen lieber war. Die drei Reisenden be­schlossen, den Tag in würdiger Weise bei einem Skat zu verbringen. Um im Oct bekannt werden zu lassen, daß sie da seien, wurde beschlossen, 60 Pfg zu opfern und durch den Octsdiener bekannt machen zu lassen, daß die drei Herren anwesend und im Wirtshaus zu treffen seien. Wer etwas haben wolle, sollte sich im Wirtshaus melden. Und ob ihres gelungenen Ein­falles haben die drei an dem Tage das schlechteste Geschäft nicht gemacht.

* Gießen. Im Evangelischen Arbeiter­verein wird Hausvater Loh am Sonntag einen Vortrag mit Lichtbilder über dasRauhe Haus bet Hamburg" halten. Die Vorbereitungen zum Volks - Unterhaltungsabend am 20. Februar in der Turnhalle sind im Gange. Außer dec Aufführung des Fünfakters:Dec Leiermann und sein Pflegekind" sind zur Ausfüllung der Pausen Musikvorträge eines Streich­quartetts in Aussicht genommen.

Grünberg. Das B a hnpr oj ekt Grünberg MückeU lrich stein beschäftigte vorige Woche den Stadtvorstand. Die Stadt soll außer der Gelände­stellung zu den Mehrkosten in Höhe von 325 000 Mk. noch weitere 130000 Mk. betragen. Der Stadtvor- stand von Grünberg bezeichnet die Erschließung des Vogklsberges und die direkte Verbindung mit Grünberg als sehr wünscheSwert und erfreulich, lehnt aber die Mehrkosten von 130000 Mk ab mit Rücksicht auf die wenig günstigen Finanzverhältnisse der Stadt.

* Echzell. Die Diebe, die hier 18.Hämmel ge­stohlen hatten, wurden in Kirdorf verhaftet und ins Gefängnis nach Homberg a. d. Ohm gebracht. 10 der gestohlenen Tiere hatten sie 50 Prozent unter dem reellen Wert an einen Metzger in Gießen verkauft, von den übrigen 8 hat man noch keine Spur.

* Friedberg. Das gegen den Bürgermeister Schudt in Dorheim von der Staatsanwaltschaft in Gießen eingeleitete Verfahren ist eingestellt worden.

* Frankfurt a. M. Wie uns mitgeteilt wird, hat der deutsche Kronprinz das Protektorat über die In­ternationale Ausstellung für Sport und Spiel über­nommen.

* Darmstadt. Seidenwaren-Diebstählen ist man in dem Seidenhaus David auf die Spur gekommen.

Als Täter kommt ein 17jähriger Stadtreisender un ein Hausbursche in Betracht.

Aus dem Gerichtssaal.

Strafkammer.

Gießen, 21. Jan. 1910.

Die Sache gegen den Brauereidirektor Gabel aus Bamberg, der das Bier aus der Hofbrauerei Fulda ohne Gewerbeschein nach Hartmannshain geliefert hat, wurde ausgesetzt, um festzustellen, welche Stellung er zu der Aktiengesellschaft einnimmt.

Das Schöffengericht Vilbel hatte den Schweizer Josef Buch aus Saulgau wegen Androhung zu zchn Wochen Gefängnis verurteilt, weil er seinen Dienstherrn und einen Mitarbeiter dorten mit einem geladenen Ne- volver bedroht hat. Er focht das Urteil an und es wurde festgestellt, daß der Angeklagte an Verfolgungs­wahn leidet, weshalb Freisprechung erfolgte.

Die Frau des Tischlers Georg Weber in Lehr­bach war wegen Beleidigung der Schwiegermutter der Konrad Lang dorten bestraft worden. Als der Aus­hang an der Ortstafel stattfand, äußerte Frau Lang, sie wolle nach dem Aushang sehen und gebrauchte dabei eine beleidigende Aeußerung, weshalb sie das Schöffen­gericht zu 3 Mk Geldstrafe verurteilte. Dieses genügte der Klägerin nicht und sie focht das Urteil an. Die Strafkammer erhöhte die Strafe auf 30 Mk. Die Ja­kob Weber Witwe von Friedberg bekam einen Straf­befehl über 1 Mark unter der Anschuldigung, sie habe in der Gemarkung Bad-Nauheim Aepfel entwendet. Sie erhob Widerspruch, kam aber nicht zu dem Feldgerichts­termin, weshalb ihr Einspruch verworfen wurde. Sie focht das Urteil an, da sie sich unschuldig fühlte. Tat­sächlich lag eine Personenverwechslung vor, doch konnte das Urteil nicht geändert werden, weshalb sie auf Nat des Gerichts die Berufung zurückzog, um auf dem Gna­denwege Erlaß der Strafe zu bezwecken.

Die Vorstandsmitglieder des Großenbusecker Kon- sumvereins haben den Landwirt Heinrich Ganß 10. wegen Beleidigung verklagt, weil er gesagt hat, der Verein liefere verschiedene Sorten Mehl und bevorzuge einzelne Mitglieder. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu 50 Mark Geldstrafe. Infolge seiner Berufung sprach ihn die Strafkammer frei, da die Aeußerung in Wahrnehmung berechtigter Interessen er­folgt ist.

Nach Beendigung einer Versammlung des in Kon­kurs geratenen Obermockstädter Vorschuß- und Kredit­vereins wurde in Ranstadt in einer Wirtschaft noch ver­schiedenes erörtert. Alfred Mickel, dessen Bruder ange­griffen war, nahm für diesen Partei und rief dem Bru­der des Johannes Werl zu, er solle nur ruhig sein, da sein Bruder auch dabei gewesen sei, als Rechtsanwalt Kla­renaar und Rothschild die Kasse bestohlen hätten. Auf Privatklage wurde Mickel wegen Beleidigung zu 30Mk. Geldstrafe verurteilt. Ec focht das Urteil an, doch die­ses fand seine Bestätigung.

Die Ehefrau des Karl Herzinger in Büdingen hat auf dem Markte geäußert, die Frau des Heinrich Stimpel wasche die zum Verkauf bestimmten Fische in der nämlichen Bütte, in der sie die Windeln wasche. Auf Privatklage wurde Frau Herzinger wegen Belei­digung zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt, da der Nach­weis mißlang. Beide Teile fochten das Urteil an. Es behielt bei der Strafe sein Bewenden und der Beleidig­ten wurde die Publikationsbefugnis zugesprochen.

Redattion, Druck und Verlag von Altin Klein. Niete«

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