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Gießener Weitung

Vezugspreis 40 Psg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Settersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

T e l e p ho n: Nr. 362.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

Bürgermeisterei^

sowie vieler anderer ^

des Großherzoglichen

Polizei-Amtes

? Behörden Gberheffens

Expedition: Zeltersweg 85.

Druck und Verlag der Giessener VcrlagSdruckerci (Albin Klein).

Anzeigenpreis 15 psg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auSwärtS 20 Pfg. ; die 90 mm breite Petitzeile im Reklamctcil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht unb Größe berechnet. Rabatt kommt bei Neberschreitung deS Zahlungs- zielcs (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playvorschriften ohneBerbindlichkeit.

Telephon: Nr. 362.

Nr. 100.

Dienstag, 26. Juli 1910

21. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

1 I Igendfest.

M Das diesjährige I u g e n d s e st, zu dem etwa 3900 Minbcr angemcldct worden sftld, soll Donnerstag, den 28. b. Mts. im Philosophenwald abgehallcn werden. Ter Fcstzug stellt sich nachmittags 2 Uhr in der Ost- und Süd anlagc auf, und nimmt seinen Weg durch die Kaiser-Allee nach dem Festplatz. An den Eingängen zum Festplatz wird zur Bestreitung der Kosten von allen nicht zum Zuge ge­hörenden Festteilnehmern ein Eintrittsgeld von 30 Pfennig erhoben. Im Vorverkauf, der bis zum 28. Juli, mittags 12 Uhr, dauert, werden Eintrittskarten zu 25 Psg. abge­geben. Vorverkauf s-stcllen sind eingerichtet bei E. Balser, Mäusburg 11, F. Kühn, Seltersweg 36, W. Klee, Marktplatz, L. Fuhr, Sonnenstrabe 25 und Christian Franz, Plockstraße 8. Die vorher gelösten Karten sind an den Kasicnstellen im Walde vorzuzeigen.

Gießen, den 21. Juli 1910.

Für den Festausschuß: Keller, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Die am Jugendscst teilnehmenden Schülerinnen der HöhNcir imb Erweiterten Mädchenschule versassnmcln sich Donnerstag, den 28. Juli, um 1% Uhr nachmittags aus dem Hose der Bürgermeisterei.

Gießen, den 21. Juli 1910.

Für den Festausschuß: Keller, Beigeordneter.

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Der gegenwärtige Stand

der Reichs-Versicherungs Grdnung.

Die Kommission hat, wie bereits gemeldet, ihre Be- j rakungen mit der Erledigung des zweiten Buches der Vor­lage, das die Krankenversicherung behandelt, vorläufig ab­geschlossen. Es ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Be­schlüssen gefaßt worden, deren Abänderung ins Auge ge­faßt werden muß, soll die Zustimmung des Bundesrats er­folgen. Daneben sind aber auch geradezu Lücken entstan­den, deren Ausfüllung seitens der Kommission sehr große Schwierigkeiten bereiten wird, gar nicht zu gedenken der offensichtigen Lückenbüßer, die man trotz allseitiger Erkennt­nis ihres provisorischen Charakters ausgenommen hat, um nur zu einem Ende der ersten Lesung überhaupt zu gelan­gen.

Die Ablehnung, der selbständigen Versicherungsä-nttcr dürfte wahrscheinlich nicht bei der Regierung aus Widerstand stoßen. Dagegen wird eine entschieden ablehnende Haltung des Bundesrats in Sachen der Abschiebung der Kosten die­serAbteilungen für Arbeiterversicherung" an die Einzel - staaten zu erwarten sein, vielleicht auch gegen die Ablehn­ung der Lândcsversicherungsämtcr.

Ob die Heraussetzung der Einkommens- grenze für die Versichcrungspflicht von 2000 aus 2500 Mark angesichts der lebhaften Klagen aus Aerztekreisen und der rechnerisch noch sestzulcgenden Verwaltungsmehrkosten von der Reichsregierung angenommen werden wird, ist 5 um mindesten unsicher. Widersprechen wird diese unzweisel- Haft der Bestätigung der Beschlüsse der Kommission auf Ein- führung einer obligatorischen Gewährung von Hebammen­diensten, ärztlicher Geburtshilfe und Stillgeld auch an vcr- sichcrungsfreic Frauen der Versicherten, da hieraus etwa 30 Millionen Mark Mehrkosten zu erwarten sind. Und es ist nicht einmal sicher, ob sie der gesetzlichen Zubilligung der­selben Leistungen an vcrsichcrungspflichtige Frauen, für die der Entwurf nur die Möglichkeit satzungsgemäßer Gewähr ung vorsah, ihre Zustimmung geben wird.

In einer der Kardinalsragcn, der Neuordnung des Kran- kenlasscnwcsens, hat man dem Regierungswillen nicht ent­sprochen, indem man statt der geforderten Hälftelung der Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der bis­her geltenden Verteilung der Beiträge stehen geblieben ist und natürlich auch alle aus ihr entspringen­den Vorrechte der Arbeiter bei der Wahl zu den Kranken- laffcnvorständen bcibehaltcn hat. Die im wesentlichen er­folgte Annahme der Regierungsvorschläge für die Wahl des Vorsitzenden kann einen ausreichenden Ersatz für die Ver­schlechterung des Gesetzes nicht bieten.

Die gefährliche Lücke hinsichtlich der Betriebs- k r a n k e n k a s s e n, die durch Ablehnung des § 257 ent­standen ist, wird äußerst schwierig auszufüllen sein. Die hner vorgeschriebene Mindestzahl der Versicherungspflichtigen, Me zur Gründung einer solchen Kasse ausreichen sollen, j

Bekanntmachung

Tas 2. Ziel Gemeindesteuern und Kanalgebühren, die Beiträge zur Land- und Forstwirtschaftlichen Bcrussgenos scnschaft, sowie die Beiträge zur Landwirtschaftskammer, können innerhalb der nächsten 10 Tage noch ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, den 25. Juli 1910.

Stadtkasse Gießen. Mäser.

Bekanntmachung.

Dem Adam Schaumburg ist heute die Konzes­sion als Dienstmann mit der Nummer 19 erteilt worden.

Gießen, den 20. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiami. Gebhardt.

Betreffend: Ausgießcn von Abwässern in den Straßenrinn stein.

Bekanntmachung

Nach § 3 bot Polizeiverordnung, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die stöbt. Kanalisation betreffend, vom 1. August 1904 ist das Ausgießen von Abwässern in den Straßenrinn st ein verboten. Diese Bestimmung, gegen die vielfach ver­stoßen wird, bringen wir mit dem Anfügen zur allgemei­nen Kenntnis, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, hieraus ein besonderes Augenmerk zu haben und gegebenen­falls einzuschreftcn.

Großherzogl. Polizeiamt. Gebhardt.

wurde durch die. Mehrheit aus Zentrum und Konservativen auf 100 festgesetzt (Regierungsvorlage 500 mit der Ermä­ßigung auf 250 in besonderen Fällen). Tann über fanden sich Zentrum, Polen, Fortschrittliche Vollspartei und So­zialdemokratie zusammen, um jede Einrichtung einer Be triebskrankcnkasse von der Zustimmung der Arbeitnehmer in geheimer Absttmmung abhängig zu machen. Und als nun der ganze Paragraph mit diesen Abänderungen zur Beschlußfassung gestellt wurde, lehnten ihn Freisinn und Sozialdemokratie wegen der geringen Mindestzahl, die sic aus 1000 hatten festsetzen wollen, die Rechte und die Na- tionaliiberalen wegen der geheimen Abstimmung ab; nur das Zentrum fand an ihm noch Wohlgefallen. Aber ohne die Mtriebslrankenlasse ist das Gesetz für die Regierung unannehmbar, eine Einigung der Parteien andererseits ist vorderhand nicht in Aussicht, da diese auch .heute noch aus ihren eben bezeichneten Standpuntten stehen.

Fast ganz offen geblieben ist die Regelung des Ver­hältnisses der Aerzte zu den Krankenkassen. Alle Beschlüsse zu diesem Kapitel sind mit vollem Bewußt­sein der Kommission nur als Vorläufig gefaßt, da sich eine gänzliche Umarbeitung des betreffenden Abschnittes des Ent­wurfs als notwendig erwiesen hat. Was dabei herauskom­men wird, muß abgewartet werden.

Ebenfalls als noch nicht endgültig erledigt möchten wir die Apolhckersrage ansehen, da der mit einer Stimme Mehrheit angenommene Antrag der Konservativen eine allen Beteiligten gerecht werdende Lösung unseres Er­achtens wenigstens nicht gebracht hat.

Die oevorsiehende Militärvorlage.

(Nachdruck verboten.)

In einer Erörterung über die zu erwartende Militär- vortage hebt dieDeutsche Tageszeitung" an zwei Stellen an einer davon mit fettem Truck hervor, daß diese Forderung zweifellos auf das sich beschränken würde, was unbedingt notwendig wäre. Auch werde die I beanspruchte Verstärkung der Armee wohl nicht mit einem j Male durchgeführt werden, sondern, wie bei dem letzten Quinquennat, auf 5 Jahre verteilt werden. Sollte eine sol­che maßvolle Heeresforderung nicht bewilligt werden, dann sonnte die Regierung mit gutem Gewissen an das Volk appellieren.

Auch wir sind überzeugt, daß die neue Heeresforder­ung sich auf das unbedingt notwendige beschränken wird. Dafür sprechen persönliche und sachliche Momente. Ter ge­genwärtige Reichskanzler und ebenso der gegenwärtige Staatssekretär des Reichsschatzamtes sind Männer, die zu großen Anforderungen eines Ressorts nachdrücklichsten Wi- verstand entgegensetzen. Sie haben schon bei der Aufstell- ' ung des vorjährigen Reichshaushalls ihren ernsten Willen bewiesen, einen Einklang zwischen Einnahmen und Aus - gaben herzustellen. Sie werden deshalb nicht für Forder­ungen zu haben sein, die das Gleichgewicht des Etats zu zerstören geeignet wären. In sachlicher Hinsicht ist ein wei­

Bekanntmachung.

In den Wagen der stöbt. Straßenbahn wurden in der Zeit vom 1. Juli bis 20. Juli b. J. nachstehende Gegen­stände gefunden:

2 Paar gelbe Handschuhe, 1 gestrickter Damenbeutel m. Inhalt, 1 schwarzes Tamenhandtäschchen, 1 grauer Knabenllberzieher, 1 blaues Kinderjäckchen, Badcwäsche, 1 Herrenschirm und 2 Bücher.

Die Sachen können auf dem Bureau der unterzeichne­ten Verwaltung, Westanlage 51, abgeholt werden.

Gießen, den 21. Juli 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen Stolte.

Bekanntmachung.

Die Eindeckung des Wasserturmcs für die Schlachthos- ; erweitcrung soll

Samstag, den 30. Juli d. I s., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Zeichnungen, Muster, Arbcitsbeschrcibuug unb Beding­ungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vor­druck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Ter­min an uns einzureichcn.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, 23. Juli 1910.

S 1 ä d t. Hochbauamt.

Gerbel.

ses Maßhaltcn bei der neuen Heeresforderung gUs milftär- technischen Gründen möglich aus finanzpolitischen schlechthin notwendig. Wir sind also überzeugt, daß die Hceresvcr- mchrung der Kopfzahl nach auch nicht annähernd 1 Proz. der Bevölkcrungsvermehrung ausmachcn wird.

Die Aussichten der Bewilligung einer solchen maßvol­len Vorlage durch den Reichstag sind so günstig, wie sie kaum je gewesen sind. Die Konservativen haben sich Forderungen für die Stärkung unserer Wehrkraft noch nie versagt und sie stehen solchen Ansprüchen, die sich auf die Wehrkraft zu Lande beziehen, innerlich ganz besonders wohlwollend gegenüber, während sie für die Flotte lange nicht so viel Sympathieen übrig haben. Sie werden sich also für die bevorstehende Heeresvermehrung mit sehr viel mehr Energie einsetzen, als etwa für eine neue Flottenfor- berung im Jahre 1912. Tie Mittelparteien, Reichspartei und Nationalliberale, betrachten zwar nicht die Armee als bevorzugtes Schoßkind gegenüber der Marine oh er um­gekehrt, aber ihre Zustimmung zu einer maßvollen Hee­resvermehrung ist also unbedingt sicher anzunehmen.

In der Geschichte des Zentrums finden wir wie­derholt eine ablehnende Haltung gegenüber Heercsforderun- gen; wir erinnern an die beiden kritischen Tage, den 14. Januar 1887 und den 6. Mai 1893. Diesmal aber er­scheint die Zustimmung des Zentrums aus zwei Gründen sicher: einmal dürste das Zentrum sich an dem 13. Dezem­ber 1906 eine Lehre genommen haben, denn wenn ihm die damalige Reichslagsauflösung auch nicht direkt geschadet hat, so wurde doch die klerikal-sozialistischeAbwehrmehrheit" zerstört. Zweitens aber ist das Zentrum jetzt eifrig bemüht, sichoben" beliebt zu machen man denke nur an die Hervorhebung von Thron und Altar in der Einladung zum diesjährigen Katholikentage undoben" macht man sich nicht durch die Verweigerung militärischer Forderungen be­liebt.

Auch die Fortschrittliche Vollspartei wird sich gegenüber einer bescheidenen Heeresforderung kaum ablehnend verhalten. Sie hat im letzten Jahrzehnt zu For­derungen der Wehrkraft eine ganz andere Haltung einge­nommen, als im ersten Menschenalter nach der Reichsgründ­ung unb sie wird sich von dieser sachlichen und positiven Haltung auch nicht durch die Artikel des Herrn Gädke ab­bringen lassen. Sie wird voraussichtlich den Kriegsmini­ster als einen besseren Sachverständigen ansehen und sie wird auch um so eher zur Bewilligung bereit sein, als ein er­heblicher Teil der Forderung aus die technischen Truppen sich beziehen dürften.

Nach alledem kann man gewiß sein, daß die Herres- forderung nicht nur bewilligt werden wird, sondern sogar von einer Mehrheit, wie sie so groß im Reichstage noch kaum je vorhanden gewesen ist. An eine Auflösung des Reichstages aus Anlaß der Militärvorlage ist also schlecht­hin nicht zu denken. Auch sonst dürfte diese Frage kaum irgendwelchen Einfluß auf. die nächsten Reichstagswahlen chou rPm UU301 'ihsm)siq usqrscu uschvgx slsiE usqn§nv