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Gießener Peilung
I (Neueste Nachrichten) ^^^^^^ ((Siebener Tageblatt)
Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: Nr. 362.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei-Amtes Behörden Gberheffens
Expedition: Seltersweg 85.
Truck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei (Albin Klein).
Anzeigenpreis 15 pfg
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auSwärtS 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg. - Tabellen mit 50" 0 Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung deSZahlungö« zicles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playvorschriften ohneBerbindlichkeit.
Telephon: Nr. 362.
Nr. 126
Samstag, 24. September 1910
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Amtliche Wekannimachungen
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Waschanstalt
gründet 1848 HU
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eigene Läden.
/ersandt-Geschätt ihosendungen werden ler Zentrale In bach erbeten. "W
Üesncheude riSsfgaSttoa&Wi ^t und edb, tetra fis lnkwahl baattigntta iSoraaoe n. BtfotfltN effaba Ämtrnca u te Smoma-Lkp. »01 ttta i W« p*. ifxrt I. JL ipaba- .
Bekanntmachung.
Auf Grund des Attikels 23 des Volksschulgesetzes und der Bestimmung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abteillmg für Schulaugelegenheiten, vom 26. November 1901 bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß die
Fortbildungsschule
Montag, den 3. Oktober d. Js., im Schulhause der Stadt Knabenschule an der Nordanlage beginnt und von genanntein Tage an wöchentlich zweimal abgehalten wird.
Zum Besuche der Fottbildungsschule sind alle Knaben verpflichtet, die während der letzten drei Jâhre aus der Volksschule entlassen wurden, sowie die Schüler der Gymnasien, Roalgynnmsiest, Oberreulschulen, Realschulen und höheren Bürgerschulen, die nach Ablauf des achten Schul- lahres austreten, ohne mindestens ein Jahr der Obertertia angchött zu haben.
Es haben zu erscheinen:
Montag, den 3. Oktober, nachmittags 2 Uhr:
1. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Kaufleute, die nicht die kaufmännische Fachschule (Nordanlage 15) besuchen, Schreiber, Buchhändler, Buchbinder, Schriftsetzer, Telegraphisten, Geometer, Photographen, Lithographen, Opttker, Techniker, Graveure.
2. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Schreiner^ Ziwmerleute, kVagner, Drechsler, Küfer, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Lackierer, Maler, Glaser, Tapezierer, Dachdecker, Kaminfeger, Holzbildhauer, Gärtner.
4. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Bäcker, Konditoren. Metzger, Müller, Kellner, Köche, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Friseure.
Montag, den 3. Oktober, nachmittags 5 Uhr:
2. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Schlosser, Former, Metalldreher, Grob-, Huf-, Messer-, Kupferschmiede, Spengler, Elektto- monteure, Installateure, Mechaniker, Goldaroetter, Uhrmacher.
5. Gruppe.
Alle schulpflichtigen Taglöhner, Fabrikarbeiter, Hausburschen, Ausläufer, Erdarbeiter, Fuhrleute, Korbmacher, ohne Beruf.
Gießen, den 20. September 1910.
Der S ch u l v o r st a n d:
Mecum, Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
I Schüler der Volksschule und auch der höheren Lehranstalten 1 (letztere vom 11. Lebensjahre ab) zugelassen werden.
Für Wettzeuge und Mülerialien, welche den Schülern । während der Unterrichtszeit gestellt werden, sind von jedem derselben 2 Mark zu entrichten; die Schüler der höheren Lehranstalten haben außerdem noch ein Schulgeld von 4 Matt zu bezahlen.
Anmeldungen zum Unterricht werden Samstag, den 1. Oktober, nachmittags 3 Uhr, in obengenanntem Schulhause entgegengenommen.
Gießen, den 21. September 1910.
Der Schulvorstand:
M e cum, Oberbürgermeister._______________
Bekanntmachung.
Der Hohleichweg vom Untermühlwehr bis zu Bichlers Graben ist wegen Kanalisationsarbeiten vom 24. d. Mts. ab bis auf weiteres gesperrt.
Gießen, den 2-2. September 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Arbeitsvergebuug.
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder - lichen Schreinerarbeiten (5 Lose) sollen Montag, den 10. Oktober d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 22. September 1910.
Städt. Hochbauamt.
Gerbet.
Künstlicher Dünger
Die Lieserung von:
250 Zentner Kainit und
250 Zentner Thomasmehl (etwa 16proz.)
. zu vergeben. Die Anlieferung hat bis 1. November zu erfolgen. Angebote sind bis 28. September, vormittags 11 Uhr, bei der Bürgermeisterei einzurerchen.
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Samstag, den 1. Oktober d. Js., beginnen in dem Schulhause am Asterwea (alte Handwerkerschule) zwei U n- 1 e r r i ch t s k u r r * - --- '^ ^ ^
. , r erziehliche Handarbeit mit ie 3stündiger wöchentlicher Unterrichtszeit. In dem einen derselben werden die Schüler mit P a p p arbeiten, in dem anderen mit Holzarbeiten beschäftigt. Zur Beteiligung an dem Unterricht können ältere
Gießen, den 17. September 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
I. V.: Keller.
Ein jüngerer intelligenter Schreibgehilfe wird zum alsbaldigen Eintritt gesucht. Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnisabschriften sind unter Angabe der Gehaltsansprüche alsbald hierher einzureichen.
Gießen, den 21. September 1910.
Bürgermeisterei.
Mecum.
Bekanntmachung.
Vom Freitag, den 23. d. M18., an befinden sich die Geschäftsräume des Elektrizitätswerks und der Straßen - bahn im neuen Verwaltungsgebäude, Lahnstraße 28, Part.
Gießen, den 21. September 1910.
Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen.
Stolte.
Bekanntmachung.
Aus der Louis Scheid-Stiftung sind am 11. Dezember die diesjährigen Zinsen in Gaben nicht unter 20 Mark an Witwen und Waisen armer Kaufleute, oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not gekommen sind, ohne Unterschied der Konfession zu verteilen.
Meldungen nimmt das Armenami, Asterweg 9, bis 15. Oktober 1910 entgegen.
Gießen, den 15. SepteGber 1910.
Die Armendeputation der Stadt Gießen.
Keller.
Obftverfteigerung.
Montag, 26. September, soll das Obst auf den städt. Bäumen an Ort und Stelle versteigert werden und rwar: 1. vormittags 9 Uhr beginnend, am Krofoorser Weg, hinter dem Güterbahnhof, bei der früheren Aktien - brauerei und am Leihgesternerweg, am Steinbacher Weg, auf dem Lutherberg, im Lärchenwäldchen, am Anneröder Weg und an der Licherstraße. Hier wird auch das Obst von den Bäumen am Wiesecker Weg milversteigert. Im Anschluß hieran werden die Kastanien an der Licherstraße und Kaiser-Allee versteigert;
2. nachmittags 2 Uhr beginnend, von dem Obstbaumstück an der Licherstraße. Die Obsternte besteht aus Tafel-, Wirtschafts- und Kellerobst in größeren Mengen. Die Besichtigung des Obstbaumstücks ist von Dienstag nachmittags ab gestattet. Unter den Aepfeln befinden sich Bors- kop, HarbertjsMeinelte, Baumanns^ Reinette, ParkerstzkPep- Ping, Kanada-Reinette, Goldparmaine 2c.
Die Zusammenkunft ist vormittags am Schlachthof, nachmittags an der Kaserne an der Licherstraße.
Gießen, den 19. September 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Abbruchsarbeiten wird die Sand
gaffe von der Neustadt bis an das Gail'sche Spritzenhaus auf etwa 10 Tage kehr gesperrt.
Gießen, den Gr 0 ßh .
für
20.
den! Fuhrwerks- und Personen-Vev
September 1910.
Polizeiami Gießen. Gebhardt.
Handwerker, Hansabund und Regierung.
Der Berliner Handwettettag hat einen sehr erfreulichen Erfolg gehabt. Hauptsächlich deshalb, weil man im Rahmen sachlicher Beratung blieb. Die für die Förderung des Handwerks wichtigsten Erörterungen tarnen in drei Forderungen zum Ausdrucke, denen man in der Sache vorbehaltlos zustimmen kann. Die eine Forderung ging dahin, es möge dafür gewirkt werden, daß auch Handwerker zu Mitgliedern der ersten Kammer ernannt würden. Diese Forderung ist sehr vernünftig und begründet. Denn die in den zweiten Kammern für ihre beruflichen Interessen wirkenden Handwerker sind vielfach durch parteipolitische u. taktische Fragen in der Vertretung ihrer spezifischen Berufs-Interessen beengt, sie können sich nur selten durchsetzen. Allzuviel wird man von der Mitarbeit der Handwerker in den ersten Kammern auch nicht hoffen dürfen, doch wird gewiß gar oft sich die Gelegenheit ergeben, ein offenes Wort auch da zu sprechen. Und das ist immerhin schon etwas, was dem Handwerk und seinem gedeihlichen Fortschritt nützen kann.
Die zweite wichtige Forderung wâr, dem Handwerker- und Kleingewerbestande die Möglichkeit wohlfeiler Kreditbenützung zu schaffen. Diese Frage ist unseres Erachtens die wichtigste Angelegenheit für den modernen Gewerbestand. Man hat bei dieser Gelegenheit betont, daß gerade der Hansabund in dieser Hinsicht wirken sollte. Es scheint daher nicht genügend bekannt zu sein, daß der Hansabund speziell diese Frage bereits längst in die Hand genommen hat, wie aus einem Aus - schreiben uns bekannt ist, das der Hansabund im Frühjahr dieses Jahres erlassen hat.
Dieses Ausschreiben (3 Preile zu 2000, 1000, 600 MS., Termin 1. Oktober 1910, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 3) lautet: „Durch welche praktisch durchführbaren Maßregeln kann das für Errichtung und Betrieb kleingewerblicher Unternehmungen erforderliche Anlage- und Betriebskapital beschafft werden?" Dem Preisgerichte gehört auch Tischler- Obermeister Rahardl-Berlin an. Wir glauben, daß gerade eine recht intensive Beteiligung der Gewerbetreibenden selbst an diesem Preisausschreiben jene Handhaben und Maßregeln zu Tage fördern wird, die sich praktisch durchführen lassen, weil von praktisch im Gewerbe tätigen Männern aus ihrer reichen Erfahrung gewonnen. Also nur heran zur praktischen Mitarbeit, dann wird der Hansabund das sein, was er ja eigentlich sein soll und will, eine Hilfe und Stütze für die werktätig arbeitenden Stände des Gewerbes, der Industrie und des Handels. Wer, wie Herr von Pech
mann, ihn als ein politisches Werkzeug betrachten will, schadet sich und den gewerblichen Interessen.
D^e dritte Forderung des Handwerkertages betraf die Frage der S t a a t s h i l f e. Da kam u. a. die Meinung zum Ausdruck: Selbsthilfe, nicht ein Füttern aus der Staatskrippe. Und es sprechen gar vielerlei Erfahrungen dafür. Wir erinnern da z. B. an die Aktion zur Gewerbeförderung in Oesterreich. Männer von reicher Lebenserfahrung, wie Hofrât Exner, und Männer von entschiedener Tatkraft auf dem Gebiete der gewerblichen Organisation, wie Faber und Abg. Hueber, können da ein Lied singen. Der Staat will, aber der Gew erb eireibende will oft nicht. So werden die für Gewerbeförderung ausgeworfenen Kredite nur verhältnismäßig wenig beansprucht, der Hilfe zur Motorenanschaffung wird aus dem Wege gegangen; und merkwürdigerweise gerade von den deutsch-österreichischen Gewerbetreibenden, während Tschechen und Polen von der Staatshilfe mehr Gebrauch machen. Die Staats- Hilfe hat also zweifellos irgend einen Haken, der Deutsche will eben Selbsthilse, er will ein freier Mann der Tat, nicht ein Bittender fein im Kreise seiner Volksgenossen. Und da hat er ganz recht.
Sitzung der Stadtverordneten Gießens.
Gießen, 22. Septbr. 1910.
Die Tagesordnung, welche heute den Stadtverordneten zur Beratung vorlag, war mit 28 Punkten eine recht reichhaltige zu nennen. Da sich außerdem noch bei dem Punkt „Fahrplan der Sttaßenbahn" eine rege Aussprache entspann, zu der auch die Frage der Wetterführung der elektttsch^n Bahn nach Wieseck Anlaß gab, so erreichten die öffentlichen Beratungen erst nach 3 Stunden ihr Ende. Erfreulich war besonders das Eintteten der Stadtverordneten für die Durchführung aller Wagen der roten Linie der elektr. Sttaßenbahn bis zu den Kasernen, sowie die Befürwortung der Haltestellen Asterweg und Lindenplatz durch den Stadtv. Löber.
Eingangs der Sitzung fand die Auslosung von Schuldverschreibungen der Anleihen von 1893, 1894 und 1895 statt.
Der 2. Punkt der Tagesordnung waren Mitteilungen. — Beig. Georgi war von dem Großherzog auf weitere 6 Jahre bestätigt worden. Er wurde durch Handschlag von O.-B. Mecum für sein Amt neu verpflichtet und sprach seinen Tank für seine Wiederwahl aus. — Mit den Geschäftsleuten Gebrüder Stumm in der Schulsttaße ist ein Abkommen gettoffen worden, nach wel-
chem die mit dem Umbau der Ecke des Hauses Schulstraße 2 sreiwerdende Straßenstächen in den Besitz der Stadt übergeht. — Eine Eingabe des Nord-Ost-Vereins, welche sich gegen die Aufhebung der Haltenstellen der Straßenbahn am Asterweg und am Lindenplatz wandte, wurde auf den Antrag des O.-B. Mecum hin der Elektrizitätswerks-Deputation zur etwaigen Antragstellung überwiesen.
Punkte 3—15 waren B a u g e s u ch e. Rentner David Stamm wünscht an seinem Grundstück, Schulstraße 2, einen Balkon anzubringen, für den eine Befreiung von dem § 2 der Ortsbauordnung notwendig war. Auf Befürworten des Ausschusses wurde dem Gesuch stattgegeben. — Mühtonbesitzer M p s e r beabsichtigt auf seinem Anwesen, Rodheimerstraße 16, einen Anbau, welcher jedoch außer - halb des Ottsbauplanes liegt. Aus diesem Grunde war eine Befreiung von dem § 3 der Bauordnung erforderlich, welche die Stadtverordneten erteilten. — E. Koch hatte um die Erlaubnis zur Anbringung von Balkönen mit einem Vorsprung von 45 Zentimeter an seinem Neubau in der Ederstraße nachgesucht. Die dadurch bedingte Dispens von § 2 der Ortsbauordnung wurde genehmigt. — Dem Bauunternehmer Scheppelmann wurde die Erlaub- nis zur Errichtung eines Neubaues in der Rodheimersttaße unter der Bedingung gegeben, daß das Haus 4,50 Meter hinter die Fluchtlinie zurücktritt. — An dem Neubau des Küfermeisters Wellhöfer in der Marburgersttaße sollen Balköne angebracht werden, gegen welche die Stadtverordneten nichts einzuwenden hatten. — Hauptmann Busse hatte sich an die Stadt mit einer Eingabe gewandt, welche um die Genehmigung zur Ausführung einer Holzverschalung an dem oberen Teil seines Villenneubaues in der Kaiser-Allee nâchsuchte. Auf Befürworten des Ausschusses wurde Busse von der Verordnung des Jahres 1897 entbunden. — Kolonialwarenhändler Maternus gedenkt in der Klinikstraße ein Gebäude aufzuführen, gegen das die Stadtverordneten unter der Bedingung nichts ernzuwenden hatten, daß die Tiefe des Hauses nicht mehr als 5,85 Mir. beträgt. — Kaufmann Bär hatte für seinen Neubau, Südanlage 15, um eine Befreiung von § 7 der Polizei-Verordnung nachgesucht, welcher untersagt, daß Kellersenster nach außen aufschlagen. Diese Eingabe lehnten die Stadtverordneten ab. — Mühlenbesitzer Möser wünscht auf der Flur 28 Nr. 57 eine Feld scheuer zu errichten. Die Befreiung von dem § 3 der Ortsbauordnung, welche infolge der Lage des fraglichen Grundstückes außerhalb des Ottsbauplanes erforderlich war, wurde erteilt. — Agent Her^ marm Schaumberger beabsichtigt auf einem alten Schweinestall in der Sandgaffe eine Kaminantage anzubringen. Da sich aber der genannte Bau sowohl wie die be-