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Gießener IeiLnng

^^...^»a;, , n^ mai a-niüäli alle amtt. Bekanntmackunaen Knzeigenpreir 15 Pfg.

Bezugspreis 40 pfg. monatlich

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStags. Zwei Extrabeilagen: vumoriftischc Blätter" und dieNeue Lesehalle , liegen wöchentlich einmal gratis bei. Nedaktion. Teltersweg 83. Für Ausbeivahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wirb nicht garantiert.

Telephon: Nr. 362.

Nr. 47

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Bekanntmachung

Der Entwurf des Voranschlages der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1910 (vom 1. April 1910 bis Ende März 1911), sowie die Voranschläge des Stadterweiterungsfonds, des Elektrizi­tätswerkes, der städt. Straßenbahn und des Gas- und Wasser Werks für dieselbe Zeit liegen nach Vorschrift des Artikels 83 der Städteordnung vom 26. März bis 2. April 1910 auf dem Bürgermeisterei-Bureau, Zimmer Nr. 15, während der gewöhnlichen Geschästsstun- den zur Einsicht der Beteiligten offen.

Gießen, 24. März 1910.

Bürgermeisterei.

_____________________Mceum._________________

Betau utmachang

Betr.: Ausführung der Gesindeordnung.

Um täglich bei uns geltend gemachte Zweifel zu be­heben, sehen wir uns veranlaßt, daraus hmzuweisen, daß nach den Bestimmungen der Gesindeordnung und des auf Grund des Artikels 7 der Gesindeordnung für die Stadt Gießen erlassenen Ortsstütuts vom 30. August 1900 sämt­liche Dienstbotenverträge, für welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Dienst-dauer vereinbart als auf die Dauer eines Kalcndervierteljahres abgeschlossen gelten.

Wird ein solcher Dienstvertrag nicht vier Wochen vor dem Ablauf des Kalendervierteljahres ausgekimdigt, so ist er stillschweigend aus ein weiteres Kalendervierteljahr als erneut anzufehen.

Es ergibt sich hieraus, daß in der Stadt Gießen Dienst- botenverträge nur aus den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober ausgekündigt werden können und daß die Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Ter­min erfolgt sein muß, es sei denn, daß ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.

Dies gilt auch dann, wenn der Lohn nach Monaten bemessen ist, da der von monatlicher Lohnzahlung han­delnde Abs. 4 des Art. 6 der Gesindeordnung mit den übrigen Bestimmungen Artikels 6 durch das erwähnte Ons- statm außer Kraft gesetzt ist.

Ebenso macht es kein Unterschied, ob ein Tienstver - hältnis am Anfang oder erst im Laufe eines Kalendervier- teljahres cingcgangen worden ist, da ein im Laufe des Ka- lendervierteljahres eingegangenes Dienstverhältnis zunächst bis zum Ende des Kalendervierteljahres und dann in der oben bezeichneten Weise von Vierteljahr zu Vierteljahr weilerläuft.

Gießen, den 20. März 1910.

Großherzogliches Polizeiami. Reinhart.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom Dienstag, den 5. April 1910 an um 6 Uhr vormittags zu beginnen haben und machen noch da­raus aufmerksam, daß das Marktvieh nicht vor der ange­führten Zeit in den Zusuhrstraßen ausgestellt werden darf.

Gießen, den 22. März 1910.

Großherzogliches P o l i z e t a m 1. __________________________Reinhart.__________________________

Betannlmachung.

Die Verteilung der Schott-Stiftung (Oster- geld) wird am 1. Osterfeiertag, nachmittags 6% Uhr, in der Stadtkirche vorgenommen.

Gießen, den 24. März 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

Arbeitsvrrgebung.

Die Maurer-, P f l a st e r-, Beton- und As- pH a l t a r b e i t e n für die Neubefestigung der Wetzstein­gasse bezw. Wetzsteinstraße sollen

Samstag, den 2. April d. I., vormittags 9>r Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens brs zum vorgenann­ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 22. März 1910.

Städtisches Tiefbauamt. _________________________Braubach.

Ardeitsvergebuug.

Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur Ein­friedigung des Geländes am städtischen Elektrizitätswerk zu Gießen sollen öffentlich vergeben werden.

1. Maurerarbeiten.

2. Zimmerarbeiten.

3. Schlosserarbeiten.

4. Anstreicherarbeiten.

Zeichnungen und Bedingungen liegen im Bureau des Architekten Hans Meyer dahier zur Einsichtnahme offen. Auch können Angebotsformulare daselbst in Empfang ge­nommen werden.

Die Angebote sind verschlossen und portofrei bis Mon­tag, den 4. Avril d. Js., vormittags 11 Uhr, bei dem Architekten H. Meyer einzureichen.

Gießen, den 14. März 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Enthält alle amtt. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

des Groszherzoglichcn

Bür germeistereilWU Polizei-Amtes

sowie vieler anderer

) Behörden ©betreffend

Expedition: Zeltersweg 85.

Druck und Verlag der Gießener VerlagSdruckerei (Albin Klein).

Donnerstag, 24. März 1910

Amtliche Bekanntmachungen.

Vergebung von Kanalisationsarbeiten.

Die zur Herstellung der Kanalisations­anlage in der Gemeinde

Lollar

erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar zunächst für die Ausführung eines

ca. 300 Meter langen Rohrstranges (Tonrohre), sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Pläne und Bedingungen sind bei dem Unterzeichneten, Zimmer Nr. 24, einzusehen, woselbst auch Angebotsvordrucke abge­geben werden.

Die Angebote sind verschlossen und postfrei bis späte­stens

Dienstag, den 5. April, ls. Js., vormittags 10 Uhr, aus meinem Geschäftszimmer einzureichen, woselbst die Er­öffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter statt- findet.

Freie Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehal­ten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

G t e ß e n, den 18. März 1910.

Der Großh. Kreisbaainspektor des Kreises Gießen.

________________I. V.: Knöll.__________________

Bekanntmachung.

Die Stelle eines Feldschützen ist alsbald ander- weit zu besetzen.

Mit der Stelle ist ein Anfangsgehalt von 1125 Mark, steigend alle 3 Jâhre um 95 Mk. bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk., verbunden. Die Annahme erfolgt auf Wider­ruf.

Bewerber, welche mit den Besitzverhältnissen in der Feldgemartung vertraut sind, werden bevorzugt.

Meldungen sind bis zum 20. April d. Js. einzureichen und denselben Lebenslauf, Zeugnisse über bisherige Be­schäftigung, Führung und Gesundheit, sowie Angaben über die FamUienverhältnisse beizufügen.

Militäranwärter haben bei gleicher Befähigung den Vorzug.

Gießen, 21. März 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

____________________Mecum._____________________

Bekanntmachung.

Das 6. Ziel Gemeinde st euer ist innerhalb 8 Tagen bei Meldung der Beitreibung zu bezahlen.

Gießen, den 21. März 1910.

Stadtkasse Gießen.

_____________________In Erl.: Peter.______________________

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Plock'schenStift- ungsür 19 10 liegt vom Mittwoch, den 23. März die­ses Jahres ab 8 Tage lang auf dem Armenami, Aster­weg 9, zu jedermanns Einsicht offen.

Gießen, den 17. März 1910. -

Die Armen-Deputation der Stadt Gießen. __________________Keller.__________________

Bekanntmachung.

Aus der H e i ch e l h e i m's ch e n Stiftung ist am 19. Juni d. Js. eine Gabe von 525 Mk. an eine in Gie­ßen wohnhafte, würdige, bedürftige, israelitische Familie oder Person zu vergeben.

Meldungen werden Asterweg 9 im Erdgeschoß bis 15. April 1910 entgegengenommen.

Gießen, den 19. März 1910.

G r o ß h. Bürgermeisterei Gießen.

_____________________________Keller._________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

Die Besitzer von Tauben werden unter Hinweis auf Artikel 39, Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 aufgesordert, ihre Tauben wegen der Saatzeit bis Mitte April einzuhalten.

Diese Bekanntmachung findet auf die MUilärbrieftau- ben keine Anwendung.

Gießen, den 16. März 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Keller.

Arbeits-Bergebung.

Tie Ausführung von etwa 600 lfd. Mir. Rohrgräben in der Nähe der Pumpstaiion Queckborn soll auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.

Der diesem Ausschreiben zugrunde gelegte Vertragsent­wurf liegt während der Tienststunden auf unserem techni­schen Amtszimmer zur Einsichtnahme offen.

Angebote sind unter Benutzung der bei uns erhältlichen Vordrucke bis zum

Montag, den 4. April d. I., vormittags 11 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bei uns einzureichen.

Gießen, den 21. März 1910.

Städt. Gas- und Wasserwerk Gießen.

Steding.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Naum, auswärts

20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im R c k l a m e t c i l 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tal ellen mit 30° v 'Aufschlag. Extrabeilagen lverden nach Gcivicht und Gröhe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberfchreilung des Zahlungs- zielcs (30 Tages, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschrifren ohneBerbindlichkeit.

Telephon: Nr. 362.

iwtMr.TbriJtyifwi^w-iUKi^caw-tffiiiwin wir»iiw M'ifimi

21. Jahrg

Bekanntmachung.

Wir suchen für die Unterhaltung von Zählern und Schalluhren einen zuverläßigen nüchternen

Zählermonteur gelernter Uhrmacher mit Kenntnissen im Jnstallalionswcscn in dauernde Stellung. Eintritt sofort. Ferner:

1 In st alkationshilfs Monteur gelernter Schlosser oder Mechaniker.

Offerten mit Zeugnisabschriften und Lohnansprüchen erbeten.

Gießen, den 22. März 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen. _____________________________Stolle.______________________________

Arveitsvergebung.

Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder - liehen Glaserarbei 1-en (4 Lose) sollen

Mittwoch, den 30. März d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Unterlägen liegen bei uns zur Einsicht offen. An­gebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei uns einzureichcn.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 19. März 1910.

Städt. H o ch b a u a m t.

___________________________ Gerbet. ___________________________

Bekanntmachung.

Wir suchen für einen 17jährigen jungen Mann Stell­ung als H a u s b u r s ch e oder ähnlicher Art.

A r m e n a m 1.

Berdinguug.

Für den städtischen Schlachthof ist zu vergeben die Lie­ferung von:

100 Zentner Streu st roh (Roggenstroh-Ma- schinendrusch),

7080 Zentner süßes Wiesen heul. Güte.

Die Anlieferung hat auf Abruf der Schlachthofverwalt- ung frei Schlachthof Gießen zu erfolgen.

Angebote sind bis 1. April 1910 bei der Bürgermei­sterei einzureichen.

Gießen, den 17. März 1910.

Bürgermeisterei.

; I. B.: Kelle r.___________________

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 12. bis 21. März 1910 wurde in hie­siger Stadt

gefunden: 1 Handwagen und Geld;

verloren: 1 Druckrolle von einer Drillmaschine, 1 goldenes Medalllon mit Photographie und ein Portemonnaie mit zirka 4,70 Mk. Inhalt.

Entlaufen: 1 Jagdhund (Hündin), braun mit grau und Meine Narbe auf der Nase.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände taun an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer 1, erfolgen.

Gießen, den 21. März 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m 1. Reinhart.

Jahresbericht der hessischen Gerverbeinspektionen.

Der Jahresbericht der hessischen Gewerbeinspektionen für 1909 ist im Großh. Staatsverlag in Darmstadt soeben erschienen. Im Jahre 1909 wurden im Großherzogtum in 6180 (1908 5981) Fabriken und diesen gleichgestellten Am lagen 70 372 (1908 69 084) erwachsene männliche Arbeiter 18 863 (1908 17 817) Arbeiterinnen, 10 143 (1908 9746) jugendliche Arbeiter und 36 (21) Kinder, zusammen 99 414 (96 668) Arbeiter beschäftigt. Die Zahl der Revisionen be­trug 9400 gegen 8862 im Vorjahre. Tie Zahl der besuch­ten Betriebe war 4291. Bei den fünf hessischen Gewerbe- inspetlionen waren beschäftigt: 5 Gewerbeinspektoren, 3 Assistenten, 2 Assistentinnen und 5 Gehllfinnen. Dem Be­richt der Gewerbeinspektionen ist ein Bericht der Großh. Bergbehörden angeschlossen. Im Jahre 1909 unterstanden 50 Betriebe mit 2100 Arbeitern der bergbehördlichen Auf­sicht (gegen 53 Betriebe mit 2216 Arbeitern im Vorjahre).

Verschiedentlich wird immer wieder bei den Revisionen beobachtet, daß Arbeiter Schutzvorrichtungen ent­fernen oder mrwirksam machen. Oft handelt es sich um ge­ringfügige Sachen, doch begeben sich die Arbeiter nicht |cM ten dadurch in große Gefahr. So muß beispielsweise öfter gerügt werden, daß bei Abrichtmaschinen in Schreinereien die Schutzvorrichtung abgeschraubt und beiseite gelegt ist.

Auf dem Gebiete der Wohlfahrtseinricht­ungen und sozialen Fürsorge leisten verschie­dene große Firmen des Landes Hervorragendes. Eine der wichtigsten Maßnahmen, den Arbeiter und seine Familie körperlich tüchtiger und widerstandsfähiger zu machen, be­steht in der Bereitstellung gesunder, billiger und zweck - mäßig eingerichteter Wohnungen. Beim Eisenwerk Lollar haben sich im Laufe der Jahre durch den Gebrauch u. a. folgende feststehende Unterstützungsarten eingebürgert: Tie Fabrikinvaliden erhalten zur staatlichen Invalidenrente, un­unterbrochene zehnjährige Arbeitstätigkeit in der Fabrik vor-