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bezugzpreir 40 psg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: SellerSweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wirb nicht garantiert.

Telephon: Nr. 362.

Enthält alle amll. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei sowie vieler anderer

des Großherzoglichen sPolizei-AmLes > Behörden Gberhessens

Expedition: Seltersweg 85.

Druck und Verlag der Giessener Vcrlagsdructerci (Albin Klein).

anjeigenpreis 15 pfg.

die 44 mm breite Petitzcile oder deren Raum, auSwärtS 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzcile im 3ke klainetcil 50 Pfg., auSwärtS 60 Pfg.; Tabellen mit 50" oAufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ucbcrschrcimng dcö ZahlungS» zielcs (30 Taget, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohncBerbindlichkeit.

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Samstag, 23. Juli 1910

21. Jahrg

Amtliche Bekanntmachungen

Jugendfes'.

Das diesjährige I u g e n d s e st, zu dem etwa 3900 Kinder angemefbet worden sind, soll Donnerstag, den 28. d. Mts. im Philosophenwald abgchallcn werden. Der Festzug stellt sich nachmittags 2 Uhr in der Ost- und Süd anlagc aus, und nimmt seinen Weg durch die Kaiser-Allee nach dem Festplatz. An den Eingängen zum Festplatz wird zur Bestreitung der Kosten von allen nicht zum Zuge ge­hörenden Festtcilnehmcrn ein Eintrittsgeld von 30 Pfennig erhoben. Im Vorverkauf, der bis zum 28. Juli, mittags 12 Uhr, dauert, werden Eintrittskarten zu 25 Psg. abge­geben. Vorverkauf ë ft eilen sind eingerichtet bei E. Balser, Mäusburg 11, F. Kühn, Seltersweg 36, W. Klee, Marktplatz, L. Fuhr, Sonnenstraße 25 und Ehristian Franz, Plockstraße 8. Die vorher gelösten Karten sind an den Kassenstellcn im Walde vorzuzeigen.

Gießen, den 21. Juli 1910.

Für denFe st ausschuß:

Keller, Beigeordneter.

Bekanntmachung

Das am 15. l. Mts. fällige Pachtgeld der Triebviertel usw. für 1910 kann .bis Ende dieses Monats noch ohne Mahnkosten zur Stadtkassc bezahlt werden.

Gießen, den 19. Juli 1910.

Stadtkassc:

Mäser.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 21. Juli 1910.

Die heutige Sitzung hatte sich mit 21 Punkten zu be­sassen. Im Verlauf der Verhandlungen konnte Oberbürger­meister M e c u m bei dem PunktVoranschlag für die Ober- realschule und das Realgymnasium für 1911^ die erfreuliche Mitteilung machen, daß sich auch in diesem Jahre wieder der von der Stadt zu leistende Zuschuß zur Unterhaltung der Anstalt vermindert habe und zwar von 48 930 Mark im Jahre 1909 auf 10 430 Mk. im Jahre 1910. Eine größere Debatte entfesselte die Beratung der Eingabe des Verbandes dMtschcr Handlungsaahilsen um Herbeiführung des 9 Uhr-Ladenschlusses auch für die Abende vor den Fest­tagen. Die Angelegenheit wurde schließlich der sozialpoliti­schen Kommission übertragen, da sich unsere Stadtverord­neten nicht den Ausführungen des Stadtverordneten Ebel verschließen konnten, welcher daraus hinwies, daß sich das Publikum späterhin an diesen früheren Ladenschluß gewöh­nen werde. Einen weiteren Anlaß zu einer regen Aus­sprache gab das Gesuch der historischen Komnnssi'on für das Großherzogtum Hessen um Beitritt der Stadt Gießen. Dasselbe wurde abgelehnt, da der Vcrsmnmlung mit Recht der in diesem Falle zu zahlende Beitrag von 1000 Mark zu choch dünkte. Falls die Kommission zur Entgegennahme geringerer Beträge geneigt sein sollte, wird die Stadt einen Zuschuß von 150 Mk. leisten.

Punkte 12 waren B a u g c s u ch c. An der Ecke Ebel und Wilhelmstraßc gedenkt Maler und Weißbinder- meister Gustav Belitz einen 2ftödigen Neubau auszusühren. Da das Haus Erker erhalten soll, so war eine Befreiung von dem § 2 der Ortsbausatzung notwendig. Die Bau - Commission beantragte, diese Dispens zu genehmigen und zu bestimmen, daß die Ausladung der Erker nicht mcchr als 70 Zentimeter beträgt. Die Versammlung beschloß in bem Sinne des Ausschusses . Dagegen wurde ein zweites Gesuch des Maler und Wcißbindcrmcistcrs Belitz um nachträgliche Genehmigung eines Balkons an seinem in der Roonsttaße befindlichen Haus nicht berücksichtigt.

Bekanntmachung

In den Wagen der städt. Straßenbahn wurden in der Zeit vom 1. Juli bis 20. Juli d. J. nachstehende Gegen­stände gejunben:

tcn

2 Paar gelbe Handschuhe, 1 gestrickter Damenbeutel m. Inhalt, 1 schwarzes Dameirhandtäschchen, 1 grauer Knabenübcrziehcr, 1 blaues Kinderjäckchen, Badewäschc, 1 Herrenschirm und 2 Bücher.

Die Sachen können auf dem Bureau der unterzcichnc- Verwaliung, Wcstanlagc 51, abgeholt werden.

G> i eßen, den 21. Juli 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn d?r Stadt Gießen

von Abwässern in den Straßen rinn st ein verboten. Diese Bestimmung, gegen die vielfach ver­stoßen wird, bringen wir mit dem Anfügcn zur allgemei­nen Kenntnis, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, hieraus ein besonderes Augenmerk zu haben und gegebenen: falls einzuschreiten.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Dem Adam Schaumburg ist heute die Konzes­sion als Tienstmann mit der Nummer 19 erteilt worden.

Gießen, den 20. Juli 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t. Gebhardt.

Bekanntmachung.

Die am Jugendscst teilnehmenden Schülerimtcii der Höhffken und Erweiterten Mädchenschiilc ncrfainimcln sich Donnerstag, den 28. Juli, um 1% Uhr nachmittags auf dem Hofe der Bürgermeisterei.

Gießen, den 21. Juli 1910.

Für den Festausschuß: Keller, Beigeordneter.

Betreffend: Ausgießen von Abwässern in den stein.

Bekanntmachung

Nach § 3 der Polfzcivtevordtrmtg, die von Grundstücken im Anschluß an die städt.

Straßenrinn

Entwässerung Kanalisation

betreffend, vom 1. August 1904 ist das Ausgietzen

cnd das Angebot der Firma 8575 Mk. von der Stadt for­derte.

7. Punkt: Genehmigung von Rechnungen. Die neuen Schlachthofformulare waren gedruckt worden. Die hierfür notwendig gewordene Ausgabe von 162,70 M. sand die Genehmigung der Versammlung. Die durch die Pflasterung der Rovheimerstraße entstandenen Kosten über­schritten den Voranschlag um 1262,68 Mk. Die Stadtver­ordneten erklärten sich mit der Mehrausgabe einverstanden.

8. Punkt: In der höheren und erweiterten Mädchenschule finden gegenwärtig auch an den Nach­mittagen je 2 Unterrichtsstunden statt. Die dadurch im Win­ter bedingte künstliche Beleuchtung besitzen erst zwei Schul­zimmer. Aus diesem Anlaß hatte die Leitung der höheren Mädchenschule an die Stadt ein Gesuch um Einsührung der in den genannten Schulräumen schon vorhandenen elek­trischen Leitung in die im 1. und 2. Geschoß lie­genden Klassen gerichtet. Tie Stadtverordneten genehmig­ten die hierfür notwendige Ausgabe von 2700 Mk.

9. Punkt: Fortbildungsklasfe an der höheren und erweiterten Mädchenschule. Bekanntlich war in dem Frühjahr von der Stadtverordncten-Vcrsammlung der Be­schluß gefaßt Worben, dem 10jährigen Lehrgang der höheren und erweiterten Mädchenschule eine Fortbildungsklasse an- zugliedern, deren Bestehen von dem Bedürfnis abhängen sollte. 3 von den 7 Mädchen, welche sich zu dem Besuch der Klasse gemeldet hatten, verlassen im Herbst die Schule. Die anderen 4 Schülerinnen haben nun die Stadt gebeten, die Klasse nicht cingehen zu lassen. O.-B. Mecum trat für die Erhaltung der Klasse ein und begründete dies mit bem Hinweis darauf, daß die aus der Fortbildungsabteil­ung der Stadt erwachsenden Einnahmen in der Höhe von 649 Mk. die Ausgaben im Betrage von 540 Mk. überstei­gen. Die Versammlung hatte daraushin gegen das Fort­bestehen der Klasse im Winter nichts einzuwenden.

10. Punkt: Der von der Stadt zur Unterhaltung der O.bcrrealschulc und des Realgymnasiums für 1911 zu leistende Zuschuß beläuft sich nach der Mit­teilung des Oberbürgermeisters auf 40 430 Mk., er bleibt also ganz bedeutend hinter dem städtischen Beitrag des Jah­res 1909 mit 59 387 Mk. und demjenigen des Jahres 1910 mit 48 930 Mk. zurück. Tie Stadtverordneten stimmten dem für 1911 geforderten Zuschuß zu. Stadtverordneter ( Eichenauer: Ich möchte mich nach dem Stande der j Vorarbeiten für den Bau der O b e r r e a l s ch u l e er- | Endigen, von dem bis jetzt seit Bewilligung der Kosten I fast gar nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen sei O - j B. Mecum. Mit dem Bauplan beschäftigt sich noch das

Punkt 3: Die Stadtverwaltung beabsichtigt, aus dem Oswaldsgarten unb dem Lindenplatz je ein Bcdürfnishäus chcn zu errichten. Das erstgenannte Gebäude dürste in sei- nem ansprechenden Stil und seinem massiven Ausbau dem dortigen Stadtteil zur Zierde gereichen. Das Häuschen am Lindenplatz verursacht einen Kostenaufwand von 2000 Mk., während sich das Häuschen am Oswaldsgarten aus 4000 Mark stellt. Mit beiden Ausgaben erklärte sich die Per - sammlung einverstanden. Stadtv. Ebel macht auf das , - ---- ________

gänzliche Fehlen von Bcdürfnishäuschcn in dem südöstlichen j Hochbauamt, so daß ich gegenwärtig noch nicht in der Lage tadttett aufmerksam. O.-B. Mecum stellt solche, wenn ----- m^^-o -------

der Bebauungsplan durchgcsührl ist, in Aussicht.

Punkt 4: Dic Festsetzung des Preises für r » nn b ff ü cs c des Stadterweiterungsfond sich nach einem Anträge der Stadtverwaltung zukünftig nach der Veranlagung zur Wcrtzmvachssteuer' richten, wo- gcgcn die Stadtverordneten nichts einzuwcnden hatten.

Punkt 5: Für das der Stadt gehörige Gebäude L e i h- g e st e r n e r w e g 13 ist ein neuer Anstrich notwen- m en, da das Haus gegenüber der Vürzlich aufge- ftlschten Vorderseite des Nachbargebäudes einen üblen Ein­druck mls den Bc,chauer ausübt. Die Kosten dieser Arbei­ten belaufen yck auf 1500 Mk. und wurden von der Ver­sammlung genehmigt.

bin, eine Zeichnung des Neubaues vorzulegen.

11. Punkt: Nach dem Fleischbeschaugesetz sind die Ge­meinden zu Einrichtungen verpflichtet, welche eine Brauchbarmachung des bedingt tauglich erkannten Fleisches ermöglichen^ Die Stadt Gießen konnte dieser Bestimmung ocs Gesetzes bis jetzt nicht nachkommen, da hierfür in dem alten Schlachthof nicht die Räumlichkeiten vorhanden waren, welche der Erweiterungsbau jedoch zuläßt. Der die Brauch­barmachung des bedingt tauglichen Fleisches herbeiführcnde Kochapparat verursacht eine Ausgabe von 2700 Mk., welche die Versammlung genehmigte.

6. Punkt: Berge b ung von Arbeiten und ^" ^^ ^ ~cn Hessischen Steinbrüchen in Lon- dre Lieferung von 250 Stück Grenzsteinen über- tragen. Bei den ausgeschriebenen Arbeiten für die Aus- h!mCWr ^k Kessels und Aufführung des Schornsteins in dem «chlachthot-Erweiterungsbau beantragte die Stadrvcr- Waltung, den Zuschlag dem Hochbaugeschäft Becker zu Gie­ßen zu erteilen, welches ähnliche Aufträge früher immer zur vollen Zufriedenheit ausgeführt hatte. Tic für diesen ' Zweck vorgesehene Summe belief sich auf 9500 Mk., währ- , Stadtverordneten"'

Punkt 12: Ausführung der Trichinenschau durch ein richinoskoy. Bisher wurden die Untersuchungen des Fleisches aus Trichinen durch Mikroskope mit 3040= facher Vergrößerung ausgeführt. Dies war aber sehr um- standlrch da eine einzige Untersuchung 78 Minuten in Aniprucy nimmt. Das für die Trichinenschau besonders ge- eignete Trichinoskop stellt gegenüber dem Mikroskop eine erhebliche Verbesserung dar. Es läßt u. a. eine 70facke Vergrößerung zu und ist außer in Preußen auch vom Hess. Ministerium freigegeben worden. Ter für den Apparat, welchen die Stadt bei der Firma Reiz-Wetzlar zu bestellen gedenkt, notwendigen Ausgabe von 600 Mk. stimmten die

Bekanntmachung

Gelegentlich des hiesigen Viehmarktes am 19. l. Mts. sind drei Rinder herrenlos zurückgeblieben.

Der Eigentümer wird ersucht, sich bei unterfertigter Stelle zu melden.

Gießen, den 20. Juli 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t.

Gebhardt.

13. Punkt: In dem abgelaufenen Jahr waren Hand­abgaben aus den S t a d t w a l d u n g c n verabfolgt worden, welche 935 Mk. einbrachten. Tie landwirtschasi - liehe Kommission beantragte, hierzu die Genehmigung zu erteilen; die Versammlung beschloß demgemäß.

14. Punkt: Bestellung von Frauen als Ar- m e n p f I e g e r i n n e n. In dem vergangenen Jahr wur­den bei der Armenpflege zum ersten Mal versuchsweise Frauen als Gehilfinnen zugelassen, welche sich ausgezeich­net bewährt haben. Aus diesem Grunde sollen sic vom 1. August ab als Annenpstegerinnen anerkannt werden und als solche die gleichen Rechte wie die Armenpfleger genießen. Ties fand Annahme.

19. Anderweitige F e st s e tz u n g d e s La­denschlusses. Ter Kreisvcrein Giehen des Verban­des deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig hatte an die Stadt eine Eingabe gerichtet, welche um die Einführung des 10 Uhr-Ladenschlusses an den Tagen vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten nachsuchte. Tas Publikum, so wurde in der Eingabe ausgeführt, wisse nicht recht, welche Tage als Ausnahmetage zu gelten haben. Auch werde es sich im Läuse der Zeit an die Neuordnung der Dinge gewöh­nen. Ueberdies sei der 9 Uhr-Ladenschluß schon in vielen Städten an den betreffenden Tagen eingesührt worden. Gleichzeitig hatte der Gießener Tctaillistenverband an die Stadtverwaltung ein Schreiben gerichtet, das den 10 Uhr- Ladenschluß verteidigte. Es handele sich, so wurde hier ge­sagt, nur um einige Tage im Jahre. Die Einschränkung der Geschäftszeit würde dem Kaufmann erhebliche Verluste bringen und außerdem an den betreffenden Tagen ein Auf­räumen des Geschäfts am Abend ausschließen. Ta sich auch die Gießener Handelskammer in dem Sinne des Tctail- listcnverbandes aussprach, so beantragte die Kommissivn, die Sache beim alten zu belassen. Stadtv. Krum m : Die Befürchtungen des Tetaillistenverbandes erscheinen mir etwas übertrieben. Zweifellos sind, abgesehen von Lebens­mittelgeschäften, Einkäufe nach 9 Uhr in den anderen Ge­schäften als eine große Seltenheit zu betrachten. Toch würde es sich meiner Ansicht nach empfehlen, nicht sofort über diese Angelegenheit zu beschließen, sondern noch einmal mit dem Tctaillistenverband Rücksprache zu nehmen. Stadtverord­neter Ebel: Ick halte den Antrag des Stadtv. Krumm für ganz annehmbar. Tie Oeffentlichkeit wird sich sehr rasch daran gewöhnen, die Einkäufe bis 9 Uhr zu besorgen. Ten Tetaillisten selbst wird daraus kein Nachteil erwachsen, da an einunddemselben Tage doch immer die gleichen Einnah­men zu verzeichnen sind. Mich wundert aber, daß sich der Finanzausschuß mit der Angelegenheit befaßt hat, während für solche Tinge doch die zozialpolitische Kommission ge­bildet worden ist. Stadtv. Eichenauer: Man möge mit dem Tetaiklistenverband noch einmal Rücksprache neh­men, vielleicht läßt sich dann ein beide Teile befriedigender Ausgleich der bestehenden Meinungsverschiedenheiten herbei­führen. Beig. Keller: Ich erkläre mich bereit, mit dem Tctaillistenverband zwecks Schlichtung der Streitigkeit Fühlung zu nehmen. Stadtv. Heichelheim: Es ist das beste, alles wie seither zu lassen. Be. einem Einfchrän- ken der Verkausszeit an so verkehrsreichen Tagen würden die Gießener Geschäftsinhaber sehr bald über ein Zurück­gehen der Einnahmen klagen. Wenn zu einem so langen Offenhalten der Läden keine Notwendigkeit vorläge, so wür­den die Kaufleute dem Verlangen der Handlungsgehilfen auch weiter keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt haben. Die Angelegenheit wurde an die sozialpolitische Kom­mission überwiesen, welche somit wieder nach einer mehr als 3jährigen Ruhepause in Tätigkeit treten wird.

16. Punkt: Gesuch der historischen Kom­mission für das Großherzogi um Hessen. Vor einiger Zeit hat sich in Hessen eine Vereinigung ge­bildet, welche aus dem Minister des Innern und 15 vom Großherzog erwählten Mitgliedern besteht und die sich das Ziel gesteckt hat, alles aus der Geschichte Hessens Interes­sante zu sammeln und cntspreckend auszuarbeiten. Diese Gruppe von Geschichtsforschern hatte sich nun an die Stadt-