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Sezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Tel ep ho n: Dir. 362.
Nr. 60
Erstes Blatt
r Weitung
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
Behörden Gberhestens
Expedition: Seltersweg 85.
Truck und Verlag der Giestcucr Vcrlagsdruckerei (Albin SUcin).
Anieigenpreis 15 Pfg.
bic 44 mm breite Petitzcile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im R e kl am e te i l 50 Pfg., curSwärts 60 Pfg. - Tabellen mit 50° 0 Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Überschreitung des Zahlungszieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit.
Telephon: Dir. 362.
Samstag, 2. April 1910
21. Jahrg
Amtliche Wekanntwachungen
Vergebung von WafferLeitungsarbeiten.
Die zur Verlängerung der Wafferleitung in der B a h n- Hofstraße zu Ettingshausen erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sollen öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen liegen während der Dienststunden auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 24, zur Einsicht offen, woselbst die Annebote mit entsprechender Aufschrift versehen und postfrei bis Dienstag, den 3. Mai ls. I s., vormittags 10 Uhr, cinzureichen sind.
Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gießen, den 14. April 1910.
Der Großh. KrcèsbauLnfpebtor des Kreises
Gießen.
I. V.: Knöll.
Vergebung von Kanilisationsurbeiteu.
Die zur Herstellung der Kanalisation in der Unteren Bahnhof st raße zu Leihgestern erfor- derlichen Arbeiten und Lieferungen sollen öffentlich vergeben werden.
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibungen und Angebotsun- ierlagen l egen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten offen und können Angebotsvordrucke daselbst käuflich erworben werden.
Die mit entsprechender Aufschrift versehenen Angebote sind postfrei bis
Dienstag, den 3. Mai lf. I s., vormittags 10 Uhr, bei dem Unterzeichneten einzureichen, woselbst die Eröffnung stattfindet. Freie Auswahl bleibt Vorbehalten. Zuschlagsfrist
Wochen.
Gießen, 21. März 1910.
Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.
____________ I. V.: Knöll.__
Betr.: Klcinpflasteranlage der Kreisstraße Gießen-Steinbach.
Atisichreiben.
Die zur Herstellung der Kleinpflasteranlage der Kreis- sttaße Gießen-Steinbach erforderlichen Arbeiten und Liefer- imgcn sollen aus dem Wege des öffentlichen Wettbewerbes vergeben werden.
Arbeitsbeschreibungen, Bedingungen und Zeichnungen liegen während der Dienststunden aus dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 23, zur Einsicht offen, woselbst die Angebote, deren Unterlagen gegen Erstattung der .fterstellungskosten abgegeben werden, mit entsprechender Aufschrift versehen, postfrei bis
Dienstag, den 3. Mai ls. I., vormittags 10 Uhr, cinzureichen sind. — Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Freie Wahl unter den Bewerbern Vorbehalten.
Gießen, den 20. April 1910.
Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.
________________I. V.: Knöll.____________*
Bekanntmachung.
Die am Montag, den 18. d. Mts. begonnene Ver - steigerung von Kleidungsstücken, Möbeln 2C. wird am Monta g, den 25. d. Mts., nach- mittags 2% Uhr im städt. Hospital, Sellersweg 11, fottgesetzt.
Gießen, den 20. April 1910.
Die Armen-Deputation der Stadt Gießen.
Keller.
Der Termin der nächsten Reichstagswahlen.
Kürzlich ging die Nachricht durch die Preffe, die nächten Reichstagswahlen wâirden möglicherweise nicht erst An- ang 1912, sondern schon Ende 1911 stattfinden. Tie Be- timmung in Artikel 13 der Verfassung, wonach der Reichstag „alljährlich" einberufen wird, ist unbestritten dahin auszulegen, daß mindestens in jedem Jahre der Reichstag zu- fammentreten muß, daß aber auch eine mehrmalige Ein- bcrufuttg in einem Jahre zulässig ist. So ist auch 1870 der Reichstag dreimal, 1871 und 1874 je zweimal einberufen worden. Um den genauen Zeitpunkt des Ablaufs der Legislaturperiode, mit dein die Mandate erlöschen zu besttm- m-cn, muß man zunächst den Zeitpuntt des Anfangs feststellen. Es bestehen hier zwei Ansichten: nach der herrschenden, die u. a. auch von unserer größten staatrechtlichen Autorität, Prof. Labarrd, vertteten wird, beginnt sie mit dem Tage der allgemeinen Wahl, nach anderer Ansicht mit dem Tage des ersten Zusammenttitts. Sonach würde der
Bekanntmachung
Die auf Dienstag, den 26. ls. Mts. angesetzte Generalversammlung des Kreisri'ndevzuchtvereinszu Gießen (Vogelsberger) wird hiermit verlegt auf:
in
Dienstag, den 3. Mai 1910, nachmittags 2% Uhr, das Cafe Ebel zu Gießen.
Gießen, den 22. April 1910.
Der Direktor des Kreisrinderzucht- vereins Gießen (Vogelsberger).
Dr. Merck.
Bekanntmachung.
Zum Ortsbaustatut der Stadt Gießen vom 6. Juli 1888 ist.folgender Nachtrag erlassen worden.
Gießen, den 14. April 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der § § 3—5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung hierzu vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß der Sladtversordncten-Versammlung vom 5. August 1909 nach Anhörcn des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1909 zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen folgender Nachtrag erlassen:
Zu Artikel 59 der A. B. O. und 78 der Au'sf.-Verordnung.
§ 1.
Für die Bergstraße, Gattenstraße, Hofmannstraße und Mollkestraße wird offene Bauweise vorgeschricben.
Zu Artikel 59 der A. B. O.
§ 2.
Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß er halten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens drei Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen von Treppen, Erkern, Balkönen und dergleichen bis auf 2 Meter Ab stand von der Nachbarqrenze ist zulässig.
Zu Artikel 37 und 59 der A. B. O.
ren
§ 3.
Für die Höhe der Seiten- und Hintergebäude und de- Entfernung von der Nachbargrenze gelten die Bestimm-
ungen in § 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Suftimmung der Stadtverordneten-Versammluna und unter ben von dieser etwa zu stellenden wetteren Bedingungen genehmigt werden.
Zu Artikel 59 der A. B. O.
§ 4.
Alle von einer Sttaße aus sichtbaren dlußcnseiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.
Zu Artikel 29 der A. B. O.
§ 5.
Bekanntmachung.
Die Steigerer von Holz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden aufgefordert, das auf dem S ch i c ß st a n d s g e l ä n d e lagernde Holz in der Zeit vom 18. d. Mts. bis 2. Mai d. Js. abzufahren, da während dieser Zeit dort keine Schießübungen stattfinden.
Gießen, den 16. April 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. I. V. : Kelle r.
Bekanntmachung.
Betrifft: Die Vertilgung der Raupenne st er.
Die Garten- und Feldbcsitzer der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, bis zum 20. Mai 1910 ihre Bäume, Sträucher und Hecken von den Raupcnnestcrn zu reinigen.
Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verfallen in die in § 368 des Reichsstrasgesetzbuches bestimmte Geld- oder Haftsttafe. Außerdem wird die Vertilgung der vorhandenen Raupennester auf Kosten des Säumigen angeordnet werden.
Gießen, den 20. April 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 18. April 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.
In der Zeit vom 20. bis einschließlich 27. April 1910 liegen Werktags in der alten Gewerbeschule zu Gießen — Asterweg — folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen.
1. für Gießen links 2. Teil:
1. die Geldausgleichungsverzeichnisse von Gießen, Klein-Linden, Heuchelheim und Wieseck;
2. ein Verzeichnis über Entschädigungen verschiedener Art;
3. das Hauptaeldautzgleichungsverzeichnis;
4. ein Verzeichnis über nachträgliche Abschätzung von Obstbäumen;
2. Je ein Nachttag zvm Geldausgleichungsverzeichnis von Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist im Offenlogungslokal schriftlich abzugeben.
Friedberg, den 14. April 1910.
Der Großh. Feldbereinigungskommissär, gez. Schnittspahn, Gr. Kreisamtmann.
len
Anlagen der in § 16 der Gewerbeordnung bezeichne- Art sind in den in § 1 genannten Straßen unzulässig.
§ 6.
Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gießen, den 14. April 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Bett.: Ausführung der Gewerbeordnung: hier: Sonntagsruhe in offenen Verkaufsstellen.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund des Ortsstatuts vom 27. Juni 1892 am 1. und 8. Mai d. Js. als den zwei Sonntagen vor Pfingsten, Beschäftigungszett der Handlungsgehilfen 2C. 2C. und Verkaufszeit für das gesamte Handelsgewerbe bis 7 abends ausgedehnt werden kann.
Gießen, den 19. April 1910.
Großherzogliches Polizeiami. Reinhart.
die die Uhr
ersteren Ansicht zufolge die gegenwärtige Periode erst frühestens am 25. Januar 1912 endigen. Ta nun nach der herrschenden Ansicht auch die Mandate sofort am Wahltage bezw. Stichwahllage mit allen durch sie begründeten Rechten und Pflichten in Kraft treten, kann tatsächlich eine allgemeine Neuwahl frühestens an jenem Tage stattfinden, an dem die vorhergebende Periode endet. Wenn man die Wahlen früher stattfinoen ließe, und dann in der Zwischenzeit infolge Kriegsausbruchs eine sofortige Einberufung des Reichstages nötig würde, so würden sich unlösbare Konflikte ergeben.
Seit Bestehen des Reichs ist dieser Grundsatz auch beachtet worden. Die Wahlen sind, soweit nicht der Termin durch Auflösung verschoben wurde, regelmäßig wieder auf fast denselben Tag anberaumt worden, so 1871 und 1874 aus den 10. Januar, 1881 und 1884 auf den 27. (28.) Oktober, 1887 und 1890 aus den 21. (20.) Februar, 1893, 1898, 1903 auf den 15. (16.) Juni. Nur einmal ist der Termin mehrere Monate später gelegt worden: nachdem 1878
Bekanntmamung
Wegen Vornahme von Kanalifationsar^eiten wird der Weg entlang des Elektrizitätswerkes von heute an bis auf Weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrverkehr gesperrt.
Gießen, den 19. April 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m 1.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Wir sehen uns veranlaßt, das Publikum daraus hinzuweisen, daß bei Unfällen stets die nächste durch entsprechendes Schild gekennzeichnete Verbandsstelle der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz um Hilfeleistung angerufen wird.
Sollte ein Transport von Kranken nach den Kliniken durch die Sanitätskolonne gewünscht werden, so ist ebenfalls möglichst frühzeitig die nächst gelegene Verbandsstelle hiervon zu benachrichtigen.
Gießen, den 19. April 1910.
Grotzherzogliches P o l i z e i a m 1.
Reinhart.
in!olge der Auflösung die Wahl am 30. Juli stattfinden mußte, fand sie 1881 erst am 27. Oktober statt. Alle anderen Terminverschiebungen waren die Folge von Auslösungen.
Gegen eine Verlegung auf eine spätere Zeit, wie sie 1881 infolge des höchst ungünstigen Zeitpunktes nötig wurde, sprechen keinerlei versassungsrechtliche Bedenken. Denn nur für den Fall der Auflösung ist vorgeschrieben, daß binnen 60 Tagen Neuwahl erfolgen muß; in allen anderen Fällen besteht keine bestimmte Begrenzung. Nur aus Artikel 14 ist eine solche zu entnehmen: da der Reichstag mindestens in icbem Jahre einmal zusammentreten muß, dürsten die Neuwahlen nur soweit hinausgeschoben werden, daß noch vor Enoe 1912 die Eröffnung des nächsten Reichstages erfolgen könnte. Will man also aus praktischen Gründen die nächsten Wahlen nicht im Januar stattfinden lassen, so kommt nur (da der Bundesrat von der Ausnahmeregel der Auflösung aus einem solchen Grunde natürlich keinen Gebrauch machen wird) die Verlegung auf einen späteren Termin