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yezngspreis 40 Pfg. monatlich

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Ntk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großhcrzoglichcn

Polizei-Amtes

Behörden Gberhessens

Expedition: Zeltersweg 85.

Truck und Verlag der Gießener VcrlagSdrnctcrci (Albin Klein).

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Nr. 46

Dienstag, 22. März 1910

Knzeigenpreir 15 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg. ; die 90 mm breite Petitzeile im Re kl ante teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Uebdrschreitung deS Zahlungö- zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften olmcBerbiudlichkeit.

Telephon: 9ir. 362.

Amtliche Bekanntmachungen

Frühjahrs-Äontroüversammlungen

Cs haben aus der Stadt Gießen auf dem Hofe der alten Kaserne am Landgraf Philipp-Platz zu erscheinen:

1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Reserve und der Landwehr 1. Aufgebots (kleiner Dienstanzug), so­weit sie verhindert sind an der Offizier-Kontrollver - sammlung am 16. April 6.30 abends im Kasino des Inf.-Reg. Nr. 116 teilzunehmen;

2. Die Mannschaften der Reserve und Landwehr 1. Auf­gebots aller Waffen einschließlich Halbinvaliden und nur Garnisondienstfähigen;

3. Tie zur Disposition der Truppenteile oder Ersatzbehör- den entlassenen Mannschaften aller Waffen;

4. Die Ersatzreservisten, geübte und nicht geübte;

und zwar:

Am 7. April, Vorm. 9 Uhr: Jahrgang 1905, 1906, 1907, 1908 und 1909 der Infanterie und die zur Disposi­tion der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

Am 7. April, nachm. 2 Uhr: Jahrgang 1902, 1903 und 1904 der Infanterie.

Am 8. April, vorm. 9 Uhr: Jahrgang 1905, 1906, 1907, 1908 und 1909 der Spezialwaffen und Ersatzreserve.

Am 8. A r i l, nachm. 2 Uhr: Jahrgang 1903 und 1904 der Spezialwaffen und Ersatzreserve.

Am 9. Apri I, vorm. 9 Uhr: Jahrgang 1902 Spe­zialwaffen und Ersatzreserve, 1901 aller Waffen einschließlich Ersatzreservisten.

Am 9. April, nachm. 2 Uhr: Jahrgang 1898, 1899 und 1900 der Infanterie.

Am 11. April, vorm. 9 Uhr: Jahrgang 1898, 1899 und 1900 der Spezialwaffen und Ersatzreserve.

Am 11. A p r i r, nachm. 2 Uhr: Jahrgang 1897 aller Waffen, einschließlich Ersatzreservisten, sowie die oben un­ter Nr. 1 Aufgeführten (Offiziere 2C.) aller Jahrgänge und Waffen der/Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Für dre auf Bahnhof Gießen beschäftig­ten Beamten und Arbeiter auf Bahnhof Gießen:

Am 20. April, vorm. 9 Uhr: Reserve, Landwehr 1. Aufgebots und Ersatzreserve, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, soweit sie nicht von der Teilnahme an der Kontroll-Ver - sammlung befreit sind.

Es wird folgendes erinnert:

1. Befreiungsgesuche sind bis spätestens 8 Tage vor dem Appell durch den Bczirksfeldwebcl des Hauptmeldeamts einzureichen und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt fein.

Berücksichtigung kann nur in den dringendsten Fällen stattfinden.

2. Jeder Konlrollpslslchtige ersieht die Jahresklasse, zu der er gehört, auf dem Deckel seines Militärpasses.

3. Die Militärpässe mit eingeklebter roter Kriegsbeorder­ung bezw. Paßnottz und Führungszeugnis sind mit­zubringen.

4. Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen, Stöcke, Schirme, Pfeifen und Zigarren sind vorher weg­zulegen.

5. Sämtliche Mannschaften stehen während des ganzen KoMrolllages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz.

Demgemäß werden auch Unpünttlichltcil und Ver: säumnis der Konttottversammlung bestraft.

Gießen, 19. März 1910.

Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Die Stelle eines F e l d s ch ü tz e n ist alsbald ander­weil zu besetzen.

Mit der Stelle ist ein Anfangsgehalt von 1125 Mark, steigend alle 3 Jahre um 95 Mk. bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk., verbunden. Die Annahme erfolgt auf Wider­ruf.

Bewerber, welche mit den Besitzverhättnissen in der Feldgemattung vertraut sind, werden bevorzugt.

Meldungen sind bis zum 20. April d. Js. einzureichen

und denselben Lebenslauf, Zeugnisse über bisherige schäftigung, Führung und Gesundheit, sowie Angaben die Familienverhältnisse beizufügen.

Militäranwärter haben bei gleicher Befähigung Vorzug.

Gießen, 21. März 1910.

Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

B«- über

den

Bekanntmachung.

Das 6. Ziel Gemeindesteuer ist innerhalb 8 Tagen bei Meidung der Beitreibung zu bezahlen.

Gießen, den 21. März 1910.

Stadtkasse Gießen.

_____________________In Erl.: Peter.______________________

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der P l o ck's ch e n S 1 i f t - ung für 19 10 liegt vom Mittwoch, den 23 Mär; die­ses Jahres ab 8 Tage lang auf dem Arme n g m t, Aster­weg 9, zu jedermanns Einsicht offen.

Gießen, den 17. März 1910. -

Die Armen-Deputation der Stadt Gießen.

Keller.

Bekanntmachung.

Aus der H e i ch e l h e i m's ch e n Stiftung ist am 19. Juni d. Js. eine Gabe von 525 Mk. an eine in Gie­ßen wohnhafte, würdige, bedürftige, israelitische Familie oder Person zu vergeben.

Meldungen werden Asterweg 9 im Erdgeschoß bis 15. April 1910 entgegengenommen.

Gießen, den 19. März 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

Die Besitzer von Tauben werden unter Hinweis auf Artikel 39, Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 ausgefordert, ihre Tauben wegen der Saatzeit bis Mitte April einzuhalten.

Diese Bekanntmachung findet auf die Militärbrieftau- ben keine Anwendung.

Gießen, den 16. März 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Keller.

Gießen.

Zrühlingserwachen!

(Zum 21. März.)

Wach auf! schon bringt durch die Natur Des Schöpfers mächtig WortEs werde" Und rings innrer in Hain und Flur Schmückt sich mit Grün die weite Erde.

Es braust hinaus wie Sturmeswogen, Der Frühling kam ins Land gezogen."

Wacht auf! schallt es in Busch und Wald Aus langer Wintersnacht und Träumen Und unterm Laub mit Allgewalt Beginnt ein Rauschen, Knospen, Keimen.

Im Buchenschlag von hohen Eichen Tönt Vogelsang aus allen Zweigen."

Wacht auf! Es rauscht in Tal und Höhen Vom Eis befreit das Bächlein nieder.

Es singt von Lieb und Auferstehen Der Hirtenknabe frohe Lieder.

Schallmain und Glockenklang der Herden Verkünden Frühlingszeit auf Erden."

Wach auf! auch du o Menschènherz Ter Frühling will nicht länger warten, Vergiß die Alltagsnot den Schmerz Und eil hinaus in Gottes Garten.

Tort jubelt cs an allen Enden Nun muß sich Alles, Alles wenden."

Wâch auf! du blütenreiche Zeit

Und bring uns Frieden, Glück und Liebe, Auf allen Fluren weit und .breit Beschütze unsre zarten Triebe.

Hilf Armen, Kranken hier auf Erden Und laß' fürA l l e" Frühling werden.

Die Wahlrechtskundgeduagen der Sozialdemokratie.

Mit den Wahlrechtskundgebungen hat die Sozialdemo­kratie einen Weg beschritten, über dessen Gefährlichkeit sich ihre Führer am wenigsten unklar sind. Von berufener so­zialdemokratischer Seite ist offen betont worden, daß das Verfahren der Kundgebungen, wonach man das Volk auf die Straße treibt, der erste Schritt zur Revolution sei und man nie wissen könne, was sich aus derartigen Straßen - kundgebungen entwickeln könne, da sich aus die Taüer die Massen nicht in der Hand halten ließen. Allerdings wird

von ein mer den

sozialdemokratischer Seite behauptet, daß die Massen Recht auf die Straße hätten, sofern sich die Teilneh- an den Kundgebungen keine Ausschreitungen zu schul- kommen ließen. Diese Auffassung aber ist falsch, denn

Louis Roloff.

die Straßen dienen dem Verkehr, und es bedeutet eine Rück- sichislosigkeist gegen die, die an den Kundgebungen nicht teilnehmen und mit ihnen in keiner Weise Mereinstimmen, wenn sie durch diese Kundgebungen gehindert werden, ihrer ruhigen Beschäftigung nachzuyehen. Ta außerdem gleiches Recht für alle bestehen muß, hätten natürlicherweise nicht nur die Sozialdemokraten das Recht, derartige Kundgeb­ungen zu veranstalten, sondern auch ihre politischen Gegner, was notwendig zu scharfen Zusammenstößen führen müßte.

Solche Kundgebungen sind aber auch völlig überflüssig, sofern mit ihnen nichts anderes bezweckt wird, als in fried­licher und niemand bedrohender Weise auszudrücken, welche Massen hinter einem politischen Wunsche stehen. Tazu gibt ! es andere Mittel, wie das Sammeln von Unterschriften und

21. Jahrg

Bcrdingung.

Für den städtischen Schlachthof ist zu vergeben die Lie­ferung von:

100 Zentner Streustroh (Roggenstroh-Ma­schinendrusch),

7080 Zentner süßes Wiesenheu 1. Güte.

Die Anlieferung hat auf Abruf der Schlachlhosverwalt- ung frei Schlachthof Gießen zu erfolgen.

Angebote sind bis 1. April 1910 bei der Bürgermei­sterei einzureichen.

Gießen, den 17. März 1910.

Bürgermeisterei.

Netter.

Arbettö-Bergebung.

Tie Ausführung von etwa 600 lfd. Mir. Nohrgräben in der Nähe der Pumpstation Queckborn soll aus dem Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.

Ter diesem Ausschreiben zugrunde gelegte Vertragsent­wurf liegt während der Dienststunden auf unserem techni­schen Amtszimmer zur Einsichtnahme offen.

Angebote sind unter Benutzung der bei uns erhältlichen Vordrucke bis zum

Montag, den 4. April d. I., vormittags 11 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bei uns einzureichen.

Gießen, den 21. März 1910.

Städt. Gas- und Wasserwerk Gießen.

Steding.

Bekanntmachung.

Wir suchen für die Unterhaltung von Zählern und Schalluhren einen zuverläßigen nüchternen

Zählermonleur gelernter Uhrmacher mit Kenntnissen im Jnstallationswesen in dauernde Stellung. Eintritt sofort. Ferner:

1 Jnstallationsbilfsmonteur gelernter Schlosser oder Mechaniker.

Offerten mit Zeugnisabschriften und Lohnansprüchen erbeten.

Gießen, den 22. März 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen.

Stolte.

Arbeitsvergebung.

Die zur Erweiterung der Schlachthvfanlage erforder - lichen G l a s e r a r b e i t-e n (4 Lose) sollen

Mittwoch, den 3 0. März d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Unterlagen liegen bei uns zur Einsicht offen. An­gebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 19. März 1910.

Städt. Hochbauami.

Gerbet.

Bekanntmachung.

Wir suchen für einen 17jährigen jungen Mann Stell­ung als Hausbursche oder ähnlicher Art.

A r m e n a m t.

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die Stimmabgabe bei den Wahlen, die das ebenso ein- ; drucksvoll und dabei weit bequemer für die Beteiligten und ohne Bedrohung der politischen Gegner ausdrücken. Der i Zweck, den die Sozialdemokratie mit ihren Straßenkundgeb- : ungen verfolgt, geht aber weiter und zielt daraufhin ab,

durch das Massenaufgebot von Menschen Gegner einzuschüchtern und in Schrecken zu ergibt sich genugsam aus den Prahlereien die bei derartigen Gelegenheiten schwülstig

ihre politischen versetzen. Das ihrer Blätter, verkünden, daß

vor dendröhnenden Schritten der Arbeiterbataillone" der feigen Bourgeosie" das Herz in die Hosen gefallen wäre usw., während der friedliche Bürger im Vertrauen auf die Tüchtigkeit der staatlichen Behörden sich nur in den selten­sten Fällen um diese Radaubrüder gekümmert hat, die mit Leichtigkeit von ein paar berittenen Schutzleuten auseinan­dergejagt werden konnten.

Jedenfalls kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die sozialdemokratischen Führer sehr wohl wissen, daß die Stra- ßenkundgebungen überflüssig und lächerlich sind, solange sie friedlich bleiben und keinem andern das gleiche Recht auf die Straße, nämlich dort zu verkehren, beschränken. Ferner wissen die sozialdemokratischen Führer, daß jene Kundgeb­ungen den ersten Schritt zur Revolution bedeuten, wenn die Lärmmacher anderen das Recht auf die Straße verwehren und diese für ihre politischen Zwecke mit Beschlag belegen. Dieses letzte Ziel aber haben dieGenossen" bei allen Wahl- .rechtskundgebungen der letzten Zeit im Auge behalten. Wenn sie dabei sich vielfach einer gewissen Mäßigung be­fleißigt haben, so ist das nicht geschehen, um den Rechten politisch Andersdenkender nicht zu nahe zu treten, sondern weist sie wußten, daß die Staatsgewalt einen derartigen