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Sezngspreis 40 psg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: SelterSweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

T e l e p ho n: Nr. 362.

Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen

Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei-Amtes Behörden ©betreffens

Expedition: Seltersweg 83.

Truck und Verlag der Gießener VerlagSdruckerei (Albin Klein).

Anzeigenpreis 15 Psg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Naum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petilzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Psg. - Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung dcSZahlungö- zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohncVerbindlichkeit.

Telephon: 9ir. 362.

Nr. 59

Donnerstag, 21. April 1910

21. Jahrg.

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Bekanntmachung

Die Staatssteuerz eitel für 1910 werden Mässigen in den nächsten Tagen zugestellt.

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Amtliche Bekanntmachungen

Betr.: Die Ausführung der Polizeilichtech-

Steuer

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zum 1. Mai

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche bis feinen Steuerzettel erhalten haben, werden aufgefordert, hiervon auf unserem Steuerbureau Anzeige zu erstatten.

Gießen, den 18. April 1910.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

I. V.: Steller.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 18. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.

In der Zeit vom 20. bis einschließlich 27. April 1910 liegen Werktags in der alten Gewerbeschule zu Gießen Asterweg folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen.

1. für Gießen links 2. Teil:

1. die Geidausgleichungsverzeichnisse von Gießen, Klein-Linden, Heuchelheim und Wieseck;

2. ein Verzeichnis über Entschädigungen verschiedener Art;

3. das Hauptgeldautzgleichungsverzeichnis;

4. ein Verzeichnis über nachträgliche Abschätzung von Obstbäumen;

2. Je ein Nachtrag zum Geldausgleichuügsverzeichnis von .Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.

EinwenÄKngcn hiergegen sind bei Meidung des Aus­schluffes innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist im Offenlegungslokal schriftlich abzugeben.

Friedberg, den 14. April 1910.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär.

gez. Schnittspahn, Gr. Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Die Steigerer von Holz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden aufgefordert, das aus dem Schieß standsgelände lagernde Holz in der Zeit vom 18. d. Mts. bis 2. Mai d. Js. abzufahren, da wäh­rend dieser Zeit dort keine Schießübungen stattfinden.

Gießen, den 16. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

I. V. : Keller.

ist

Bekanntmachung.

Zum Ortsbaustatut der Stadt Gießen vom 6. Juli 1888 folgender Nachtrag erlassen worden.

Gießen, den 14. April 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauord­nung vom 30. Avril 1881 und der § § 35, 7 und 9 der Ausführungsverordnung hierzu vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß der Stadtverbrdneten-Gersammlung vom 5. August 1909 nach Anhörcn des Oberbürgermeisters und Be­gutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1909 zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen folgender Nachtrag er­lassen:

Zu Artikel 59 der A. B. O. und 78 der Ausf.-Ver-

ordnmrg.

§ 1.

Für die Bergstraße, Gnrtenstraße, Hosmannstraße und Moltkestraße wird offene Bauweise vorgeschrieben.

Zu Artikel 59 der A. D. O.

Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß er­halten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens drei Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen von Treppen, Erkern, Balkönen und dergleichen bis auf 2 Meter Ab stand von der Nachbargrenze ist/ zulässig.

Zu Artikel 37 und 59 der A. B. O.

§ 3.

Für die Höhe der Seiten- und Hintergebäude und de­ren Entfernung von der Nachbargrenze gelten die Bestimm­ungen in § 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer 3iqtimmung der Stadwerordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen genehmigt werden.

Zu Artikel 59 der A. B. O.

§ 4.

Alle von einer Straße aus härtbaren Außenseiten der Vorder-, Hinter und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 29 der A. B. O.

§ 5.

Anlagen der in § 16 der Gewerbeordnung bezeichne­ten Art sind in den in § 1 genannten Straßen' unzulässig.

§ 6.

Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gießen, den 14. April 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Wir bringen

M a ß > und Gewichts-Revi Gießen.

Bekanntmachung.

hiermit zur Kenntnisnahme der Interes­senten, daß demnächst eine allgemeine Revision der Maße,

Gewichte und Wagen in hiesiger Stadt vorgenommen wer- ' den wird. Mit Ausführung derselben wird ein Eichmeister und ein Schutzmann betraut werden. Die Gewerbetreiben­den sind gehalten, diesen Beamten bei Meidung der Strafe des § 369 Nr. 2 des Reichsstrafgesetzbuches alle in ihrem Betriebe benützten Maße, Gewichte und Wagen vorzuzei­gen und die Prüfung derselben zu gestatten. Bei der Re­vision sich ergebende Vorschristswidrigkeiten werden nach den angezogenen Gesetzesstellen mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder Hast bis zu 4 Wochen, auch mit Einziehung der un- vorschristsmäßitzen Maße, Gewichte und Wagen geahndet.

Um Strafen möglichst zu verhindern und das Revi­sionsgeschäft zu beschleunigen, empfehlen wir den Interes­senten, ihre der Revision unterworfenen Gegenstände vorher bei dem Neuenweg Nr. 43 dahier amtierenden Großherzog­lichen Eichamt Gießen prüfen zu lassen. Die Vorrevisionen finden für die Gewerbetreibenden der nachbenannten Stra­ßen an den jeweils angegebenen Tagen ftgtt und zwar:

Bezirk I.

Vom 15. bis 31. April 1910:

Kreuzplatz, Seltersweg, Maigaffe, Plockstraße, Teufelsluft- gärtcher. Johannesstraße und Diezstraße wohnen.

Bezirk II.

Vom 1.15. Mai 1910: Marktplatz, Mäusburg, Kir­chenplatz, Lindenplatz, Schulstraße, Scbloßgasse, Kaplanei - gasse, Wagengasse, Wettergaffe, Kirchstratze, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse.

Bezirk 111.

Vom 1631. Mai 1910: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlgasse, Kornblumengasse, Westan­lage, Nordanlage, Oswaldsgarten, Hammstratze Lahnstraße, Rodhcimerstraße, Krofdorferstraße, Schützenstrgße, Hardt.

Bezirk IV.

Vom 1.15. Juni 1910: Bähnhyßstraße, Tiefenweg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzeustraße, Franksurterstraße, Alicestraße, Wilhelm - straße, Liebigstraße, Leihyefternerweg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Cred- nerstraße, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Wetzlarerweg, Gra­benstraße, Hinter der Westanlage.

Bezirk V.

Vom 16.30. Juni 1910: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weidengaffe, Gartenstraße, Ste­phanstraße, Hessenftraße, Schiffenbergerweg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, Südanlatze, Msmarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licherstraße, Kaiser- Allee, Wolfstraße, Mollkestraße, Eichgärten, Großer Stein­weg, Roonstraße, Gutenbergstraße.

Bezirk VI.

Vom 115. Juli 1910: Walltorstrâße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Brandplatz, Kanz­leiberg, Hundsgasse, Zozelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weserstraße, Tammstraße, Eder - straße, SchoLhstraße, Marburgersträße, Wieseckerweg sowie Ostanlage und alle anderen noch nicht aufgesührten Stra­ßen.

Im Interesse eines besseren Fortganges der Revisionen und um die Gewerbetreibenden vor unnötigen Kosten zu be­wahren, ist es unbedingt elfforderlich, daß sämtliche zu prü­fenden Gegenstände in gehörig gereinigtem Zustande und reparaturbedürftige Maße und Wagen erst nach vollzogener Reparatur in das Eichlokal verbracht werden.

Gießen, den 10. April 1910.

Großh. Polizeiam 1 Gießen.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung der Gewerbeordnung; hier: Sonntags­ruhe in offenen Verkaufsstellen.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund des Ortsstatuts vom 27. Juni 1892 am 1. und 8. Mai d. Js. als den zwei Sonntagen vor Pfingsten, die Beschäftigungszeit der Handlungsgehilfen re. 2c. und die Verkaufszeit für das gesamte Handelsgewerbe bis 7 Uhr abends ausgedehnt werden kann.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t. Reinhart.

Wir sehen uns veranlaßt, das Publikum darauf hinzu­weisen, daß bei Unfällen stets die nächste durch entsprech­endes Schild gekennzeichnete Verbandsstelle der Freiwilli­gen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz um Hilfeleistung an­gerufen wird.

Sollte ein Transport von Kranken nach den Kliniken durch die Sanitätskolonne gewünscht werden, so ist eben­falls möglichst frühzeitig die nächst gelegene Verbandsstelle hiervon zu benachrichtigen.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a M t.

Reinhart.

Wegen Vornahme von Kanalifalionsaâeiten wird der Weg entlang des Elektrizitätswerkes von heute an bis auf Weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrver­kehr gesperrt.

Gießen, den 19. April 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t.

Reinhart.

Vergebung von Pflasterarbeiten.

Die Pflasterarbeilen für die Befestigung des Zugangs­weges zum Volksbad von der Westanlage aus sollen

Montag, den 25. d. Mttz., Dorrn. 11% Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagssrist 4 Wochen.

Gießen, den 18. April 1910.

Städtisches Tiefbauami.

Braubach.

Bergebung von Manrer- n Pflasterarbeiten.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig-- ung der Bürgersteige in der Ebelstraße zwischen Riegelpfad und Wilhelmstraße sollen

Montag, den 25. d. Mts., vorm. 11 Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie­gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 18. April 1910.

Städtisches Tiesbauamt. Braubach.

Lieferung von Fustbodenöl.

Die Lieferung von zirka 1870 Kilogramm Fußboden- öl für die städtischen Gebäude soll

Samstag, den 23. April ds. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Bedinaungen liegen während der Amtsstunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzu­reichen. Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Gießen, 12. April 1910.

Städt. Hochbauami.

G e r b e l.

Bekanntmachung

Dienstag, den 26. April 1910, nachmit­tags 2)^ Uhr, findet im Case Ebel zu Gießen die diesjährige ordentliche Generalversamm­lung unseres Vereins statt, wozu die Ausschußmitglieder, die sonstigen Mitglieder des Vereins und der angeschlossenen Ortszuchtvereine, sowie alle Interessenten ergebenft eingela­den werden.

Tagesordnung.

1. Rechnung 1909.

2. Voranschlag 1910.

3. Jahresbericht.

4. Verschiedenes.

Tie Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Ge­meinden, in welchen sich Mitglieder unseres Vereins und Züchter von Vogelsbergervieh befinden, werden ergebenft ersucht, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.

Gießen, den 16. April 1910.

Der Direktor des Kreisrinderzuchtvereins Gießen (Vogelsberger).

Dr. Merck, Gr. Regierungsrat.

Bcrgeöung von Pflasterarbeiten.

Die Pflasterarbeilen für die Neubefestigung der Liebig- straße zwischen Frankfurierstraße und Oberhessischen Eisen­bahn sollen

Mittwoch, den 20. April b§. Js., vormittags 11% Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Tienststunden bei uns Zur Einsicht offen. Angebote aus Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 13. April 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Tie am Montag, den 18. d. Mts. begonnene Ver­steigerung von Kleidungsstücken, Mö­beln 2c. wird am Montag, den 25. d. Mts., nach­mittags 2% Uhr im städt. Hospital, Seltersweg 11, fortgesetzt.

Gießen, den 20. April 1910.

D i e Armen-Deputation der Stadt Gießen. Keller.