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Sezngspreis 40 psg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: SelterSweg 83. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
T e l e p ho n: Nr. 362.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei-Amtes Behörden ©betreffens
Expedition: Seltersweg 83.
Truck und Verlag der Gießener VerlagSdruckerei (Albin Klein).
Anzeigenpreis 15 Psg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Naum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petilzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Psg. - Tabellen mit 50° o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung dcSZahlungö- zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohncVerbindlichkeit.
Telephon: 9ir. 362.
Nr. 59
Donnerstag, 21. April 1910
21. Jahrg.
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Bekanntmachung
Die Staatssteuerz eitel für 1910 werden Mässigen in den nächsten Tagen zugestellt.
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Amtliche Bekanntmachungen
Betr.: Die Ausführung der Polizeilichtech-
Steuer
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zum 1. Mai
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche bis „ feinen Steuerzettel erhalten haben, werden aufgefordert, hiervon auf unserem Steuerbureau Anzeige zu erstatten.
Gießen, den 18. April 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
I. V.: Steller.
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 18. April 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.
In der Zeit vom 20. bis einschließlich 27. April 1910 liegen Werktags in der alten Gewerbeschule zu Gießen — Asterweg — folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen.
1. für Gießen links 2. Teil:
1. die Geidausgleichungsverzeichnisse von Gießen, Klein-Linden, Heuchelheim und Wieseck;
2. ein Verzeichnis über Entschädigungen verschiedener Art;
3. das Hauptgeldautzgleichungsverzeichnis;
4. ein Verzeichnis über nachträgliche Abschätzung von Obstbäumen;
2. Je ein Nachtrag zum Geldausgleichuügsverzeichnis von .Gießen links der Lahn 1. und 2. Teil.
EinwenÄKngcn hiergegen sind bei Meidung des Ausschluffes innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist im Offenlegungslokal schriftlich abzugeben.
Friedberg, den 14. April 1910.
Der Großh. Feldbereinigungskommissär.
gez. Schnittspahn, Gr. Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
Die Steigerer von Holz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden aufgefordert, das aus dem Schieß standsgelände lagernde Holz in der Zeit vom 18. d. Mts. bis 2. Mai d. Js. abzufahren, da während dieser Zeit dort keine Schießübungen stattfinden.
Gießen, den 16. April 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
I. V. : Keller.
ist
Bekanntmachung.
Zum Ortsbaustatut der Stadt Gießen vom 6. Juli 1888 folgender Nachtrag erlassen worden.
Gießen, den 14. April 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. Avril 1881 und der § § 3—5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung hierzu vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß der Stadtverbrdneten-Gersammlung vom 5. August 1909 nach Anhörcn des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern vom 21. Dezember 1909 zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen folgender Nachtrag erlassen:
Zu Artikel 59 der A. B. O. und 78 der Ausf.-Ver-
ordnmrg.
§ 1.
Für die Bergstraße, Gnrtenstraße, Hosmannstraße und Moltkestraße wird offene Bauweise vorgeschrieben.
Zu Artikel 59 der A. D. O.
Die an diesen Straßen zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß erhalten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens drei Meter entfernt bleiben. Ein Vorspringen von Treppen, Erkern, Balkönen und dergleichen bis auf 2 Meter Ab stand von der Nachbargrenze ist/ zulässig.
Zu Artikel 37 und 59 der A. B. O.
§ 3.
Für die Höhe der Seiten- und Hintergebäude und deren Entfernung von der Nachbargrenze gelten die Bestimmungen in § 2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer 3iqtimmung der Stadwerordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen genehmigt werden.
Zu Artikel 59 der A. B. O.
§ 4.
Alle von einer Straße aus härtbaren Außenseiten der Vorder-, Hinter und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.
Zu Artikel 29 der A. B. O.
§ 5.
Anlagen der in § 16 der Gewerbeordnung bezeichneten Art sind in den in § 1 genannten Straßen' unzulässig.
§ 6.
Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gießen, den 14. April 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Wir bringen
M a ß > und Gewichts-Revi Gießen.
Bekanntmachung.
hiermit zur Kenntnisnahme der Interessenten, daß demnächst eine allgemeine Revision der Maße,
Gewichte und Wagen in hiesiger Stadt vorgenommen wer- ' den wird. Mit Ausführung derselben wird ein Eichmeister und ein Schutzmann betraut werden. Die Gewerbetreibenden sind gehalten, diesen Beamten bei Meidung der Strafe des § 369 Nr. 2 des Reichsstrafgesetzbuches alle in ihrem Betriebe benützten Maße, Gewichte und Wagen vorzuzeigen und die Prüfung derselben zu gestatten. Bei der Revision sich ergebende Vorschristswidrigkeiten werden nach den angezogenen Gesetzesstellen mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder Hast bis zu 4 Wochen, auch mit Einziehung der un- vorschristsmäßitzen Maße, Gewichte und Wagen geahndet.
Um Strafen möglichst zu verhindern und das Revisionsgeschäft zu beschleunigen, empfehlen wir den Interessenten, ihre der Revision unterworfenen Gegenstände vorher bei dem Neuenweg Nr. 43 dahier amtierenden Großherzoglichen Eichamt Gießen prüfen zu lassen. Die Vorrevisionen finden für die Gewerbetreibenden der nachbenannten Straßen an den jeweils angegebenen Tagen ftgtt und zwar:
Bezirk I.
Vom 15. bis 31. April 1910:
Kreuzplatz, Seltersweg, Maigaffe, Plockstraße, Teufelsluft- gärtcher. Johannesstraße und Diezstraße wohnen.
Bezirk II.
Vom 1.—15. Mai 1910: Marktplatz, Mäusburg, Kirchenplatz, Lindenplatz, Schulstraße, Scbloßgasse, Kaplanei - gasse, Wagengasse, Wettergaffe, Kirchstratze, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse.
Bezirk 111.
Vom 16 —31. Mai 1910: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlgasse, Kornblumengasse, Westanlage, Nordanlage, Oswaldsgarten, Hammstratze Lahnstraße, Rodhcimerstraße, Krofdorferstraße, Schützenstrgße, Hardt.
Bezirk IV.
Vom 1.—15. Juni 1910: Bähnhyßstraße, Tiefenweg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzeustraße, Franksurterstraße, Alicestraße, Wilhelm - straße, Liebigstraße, Leihyefternerweg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Cred- nerstraße, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Wetzlarerweg, Grabenstraße, Hinter der Westanlage.
Bezirk V.
Vom 16.—30. Juni 1910: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weidengaffe, Gartenstraße, Stephanstraße, Hessenftraße, Schiffenbergerweg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, Südanlatze, Msmarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licherstraße, Kaiser- Allee, Wolfstraße, Mollkestraße, Eichgärten, Großer Steinweg, Roonstraße, Gutenbergstraße.
Bezirk VI.
Vom 1—15. Juli 1910: Walltorstrâße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Brandplatz, Kanzleiberg, Hundsgasse, Zozelsgasse, Asterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weserstraße, Tammstraße, Eder - straße, SchoLhstraße, Marburgersträße, Wieseckerweg sowie Ostanlage und alle anderen noch nicht aufgesührten Straßen.
Im Interesse eines besseren Fortganges der Revisionen und um die Gewerbetreibenden vor unnötigen Kosten zu bewahren, ist es unbedingt elfforderlich, daß sämtliche zu prüfenden Gegenstände in gehörig gereinigtem Zustande und reparaturbedürftige Maße und Wagen erst nach vollzogener Reparatur in das Eichlokal verbracht werden.
Gießen, den 10. April 1910.
Großh. Polizeiam 1 Gießen.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung der Gewerbeordnung; hier: Sonntagsruhe in offenen Verkaufsstellen.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund des Ortsstatuts vom 27. Juni 1892 am 1. und 8. Mai d. Js. als den zwei Sonntagen vor Pfingsten, die Beschäftigungszeit der Handlungsgehilfen re. 2c. und die Verkaufszeit für das gesamte Handelsgewerbe bis 7 Uhr abends ausgedehnt werden kann.
Gießen, den 19. April 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m t. Reinhart.
Wir sehen uns veranlaßt, das Publikum darauf hinzuweisen, daß bei Unfällen stets die nächste durch entsprechendes Schild gekennzeichnete Verbandsstelle der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz um Hilfeleistung angerufen wird.
Sollte ein Transport von Kranken nach den Kliniken durch die Sanitätskolonne gewünscht werden, so ist ebenfalls möglichst frühzeitig die nächst gelegene Verbandsstelle hiervon zu benachrichtigen.
Gießen, den 19. April 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a M t.
Reinhart.
Wegen Vornahme von Kanalifalionsaâeiten wird der Weg entlang des Elektrizitätswerkes von heute an bis auf Weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrverkehr gesperrt.
Gießen, den 19. April 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m t.
Reinhart.
Vergebung von Pflasterarbeiten.
Die Pflasterarbeilen für die Befestigung des Zugangsweges zum Volksbad von der Westanlage aus sollen
Montag, den 25. d. Mttz., Dorrn. 11% Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.
Zuschlagssrist 4 Wochen.
Gießen, den 18. April 1910.
Städtisches Tiefbauami.
Braubach.
Bergebung von Manrer- n Pflasterarbeiten.
Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig-- ung der Bürgersteige in der Ebelstraße zwischen Riegelpfad und Wilhelmstraße sollen
Montag, den 25. d. Mts., vorm. 11 Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 18. April 1910.
Städtisches Tiesbauamt. Braubach.
Lieferung von Fustbodenöl.
Die Lieferung von zirka 1870 Kilogramm Fußboden- öl für die städtischen Gebäude soll
Samstag, den 23. April ds. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Bedinaungen liegen während der Amtsstunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 6 Wochen.
Gießen, 12. April 1910.
Städt. Hochbauami.
G e r b e l.
Bekanntmachung
Dienstag, den 26. April 1910, nachmittags 2)^ Uhr, findet im Case Ebel zu Gießen die diesjährige ordentliche Generalversammlung unseres Vereins statt, wozu die Ausschußmitglieder, die sonstigen Mitglieder des Vereins und der angeschlossenen Ortszuchtvereine, sowie alle Interessenten ergebenft eingeladen werden.
Tagesordnung.
1. Rechnung 1909.
2. Voranschlag 1910.
3. Jahresbericht.
4. Verschiedenes.
Tie Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, in welchen sich Mitglieder unseres Vereins und Züchter von Vogelsbergervieh befinden, werden ergebenft ersucht, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.
Gießen, den 16. April 1910.
Der Direktor des Kreisrinderzuchtvereins Gießen (Vogelsberger).
Dr. Merck, Gr. Regierungsrat.
Bcrgeöung von Pflasterarbeiten.
Die Pflasterarbeilen für die Neubefestigung der Liebig- straße zwischen Frankfurierstraße und Oberhessischen Eisenbahn sollen
Mittwoch, den 20. April b§. Js., vormittags 11% Uhr, öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Tienststunden bei uns Zur Einsicht offen. Angebote aus Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 13. April 1910.
Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.
Bekanntmachung.
Tie am Montag, den 18. d. Mts. begonnene Versteigerung von Kleidungsstücken, Möbeln 2c. wird am Montag, den 25. d. Mts., nachmittags 2% Uhr im städt. Hospital, Seltersweg 11, fortgesetzt.
Gießen, den 20. April 1910.
D i e Armen-Deputation der Stadt Gießen. Keller.