Gießener Bettung
Bezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins HauS. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Nene Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
T e l ep ho n: Nr. <362.
Enthält alle amtt. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
sowie vieler anderer ^^M> Behörden Gberhessens Expedition: Zeltersweg 83.
Truck und Verlag der Gießener Berlagsdruckerei (Albin Klein). »»«»«««»1 HMaaa^illllllBIMmilMWIIBjMMaBBMMMMMBMMMI
anzeigenpreis 15 pfg.
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Telephon: sJir. 362.
Nr 45
Erstes Blatt
Samstag, 19. März 1910
21 Jahrg
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung
Bett.: Die Ausführung des Reichsgesetzes der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß im Jahre 1910 an den nachbezeichneten Tagen die Vorschriften über die Minde struhezeit und Mittagspausen der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter (§ 139c der Gewerbeordnung) keine Anwendung zu finden haben und die Läden, sowie die offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen.
a) 3 Wochentage vor Ostern 23., 24. und 26. März.
b. 1 Wochentag vor Himmelfahrt 4. Mai 1910.
c) 2 Wochentage vor Pfingsten 13. und 14. Mai 1910.
d) 14 Wochentage vor Weihnachten 9, 10., 12.—17. und 19.—24. Dezember 1910.
e) 1 Wochentag vor Neujahr, 31. Dezember 1910.
Eine Anzahl weiterer Tage, an denen Ausnahmen von ■BmmWWBCMM»WM|MMWi^MMMM»M»IIM
Eine Hilletsteuer
will der hessische Staat einführen und da dieselbe auch sehr in das allgemeine Vereinsleben einschneidet, sei hier die Regierungsvorlage, die am 1. April 1910 als Gesetz in Kraft treten soll, zum Teil wörtlich nbgedruckt:
Artikel 1. Eine Gemeinde kann durch Ortssatzung beschließen, für die im Gemeindebezirk gegen Eintrittsgeld stattfindenden Theatervorstellungen aller Art für Musik- und Gesangsaufführungen uüd Konzerte jeder Art, für kinematographische Vorstellungen, für Darbietungen in Schaubuden und Panoramen, für komische und spiritistische Vorträge, für KaPnevasl'sttzungen, Maslew- und Kostümbälle, Kostümbazare, Koftiwfteste, Wettrennen, Wett- fahren, Wettrudern, Wettschwimmen, Wettspiele, sowie für Unternehmen ähnlicher Art eine vom Eintrittspreis zu berechnende Abgabe zu erheben.
Die Abgabe darf 10 vom Hundert des Eintrittspreises nicht übersteigen, beträgt jedoch mindestens 5 Pfennig.
Bei Vorausmiete der Plätze für wiederholten Gesuch kann die Abgabe endweder nach dem Tagespreis oder nach dem Gesamtpreis, der für die Dauer der Vorausmiele zu entrichten ist, berechnet und für einen bestimmten Zeitraum im voraus bezahlt werden.
Artikel 2. Die Abgabe kann nach einem Abkommen mit dem Zahlungspflichtigen auf Hundertteile des Ge- samlerlöses aus dem Eintrittspreis und bei Vorstellungen kleineren Umfanges auf einen Pauschbetrag für jede Vorstellung festgesetzt werden.
Artikel 3. Der Abgabe unterliegen nicht:
1. die Theatervorstellungen im Hoftheater in Darmstadt,
2. Unternehmen der in Artikel 1 bezeichneten Art auf Messen und Märkten sowie bei Volksfesten.
Sie kann von der Bürgermeisterei erlassen werden bei Unternehmen, deren Reinertrag für einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck bestimmt ist.
Artikel 4. Für die Abgabe haftet neben dem Unternehmer der Besitzer der Räume, in denen die Veranstaltung stattfindet.
Ktadltheater «reden. Freitag, 18. März 1910.
Das Konzert.
Lustspiel in 3 Akten von Hermann Bahr.
Ueber die literarische Bedeutung dieses Lustspieles, des besten der letzten 10 Jahre vielleicht, habe ich an dieser Stelle schon verschiedentlich gesprochen; in keinem seiner Werte, weder in den Dramen und Komödien, noch in den Novellen hat sich Bahr der lachende Philosoph, leise Spötter und Verächter seiner Mitmenschen. der sic bei aller Ironie, bei allem Lachen doch ein bißchen gern hat, so geoffenbart, wie in diesem Lustspiel: der Lebensphilosoph mit dem verschmitzten Zwinkern der Augen. Ein großes Teilchen von ihm selbst, von seinem eigenen Leben steckt in diesem Meisterwerk, das nicht ohne Grund dem Meister der Töne, Richard Strauß in herzlicher Bewunderung und Verehrung gewidmet ist.
Gustav Heink, der berühmte Pianist, gibt von Zeit zu Zeit ein Konzert; aber ein ganz besonderes, intimes Konzert, das heißt, er flüchtet aus dem hastenden und aufregenden Getriebe seines Berufes, dem Lärmen und Schwärmen seiner verzückten Schülerinnen in die Stille der Berge, in die Hütt e. Das letzte mal mit einer Gräfin rmd diesmal mit einer Schülerin, Frau Delfine Jura, der Frau eines seltsamen, interessanten, geschciicn Menschen, der ob seiner taktlosen Offenheit und Geradheit in der Gesellschaft den Vorzug genießt, für verrückt zu gelten. Er erfährt durch ein Telegramm von diesem Rendez-vous, und statt sich mit dem Mamte „bum, bum" zu schießen, sucht er dessen Frau Marie, „eine gescheite Frau", auf, um bei
den gesetzlichen Vorschriften gewährt werden können, bleiben für unvorhergesehene Fälle vorbehalten.
Gießen, den 14. März 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m 1. __________________________Reinhart.________
Arbeitsvergebung.
Die zur Herstellung eines neuen Daches auf dem früheren Generatorraum der vormaligen Aktienbrauerei erforderlichen Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sollen Mittwoch, den 23. März d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, 15. März 1910.
S t ä d 1. Hochbauamt.
Die näheren Vorschriften, namentlich über die Höhe und die Art der Erhebung der Abgabe, sowie über die Kontrolle des Eingangs, trifft die Ortssatzung.
Artikel 5. Wer den Vorschriften dieses Gesetzes und der zugehörigen Ortssatzung über die Entrichtung der Abgabe zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mark bestraft, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist. Die hinterzogene Abgabe ist nachzuenttichten.
Die Strase wird nach den Vorschriften des Gesetzes vom 20. September 1890 über die Einführung des Ver- wattungsstrafbescheids bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle ausgesprochen und fließt in die Gemeindekasse. Im Falle der Uneinbringlichkeit ist die Strafe nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs in Haft umzuwandeln.
In der
Begründung heißt es u. a.:
Die Notwendigkeit, den Gemeinden neben den direkten Gemeindesteuern neue Einnahmequellen zu eröffnen, bedarf bei dem fortdauernden Anwachsen der Gemeindelasten keiner besonderen Begründung. In besonderem Maße gilt dies von den Städten, in denen mit dem 1. April 1910 die bestehenden Verbrauchsabgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mechl und andere Mühlensabrikale, auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett in Wegsall kommen.
Die Lustbarkeitssteuern (Billetsteuern) sind in zahlreichen preußischen Städten zu ergiebigen Einnahmequellen geworden. Neuerdings ist die Erhebung einer Steuer bei Vergnügungen und sportlichen Veranstaltungen jeder Art auch in Städten außerhalb Preußens ins Auge gefaßt. — Zu Artikel 1 und 2. Die Abgabe darf nur erhoben werden, wenn die Veranstaltung gegen Eintrittsgeld stattfindet. Dabei soll es keinen Unterschied begründen, ob die Vorstellung öffentlich d. h. für jedermann oder nur für eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugänglich ist. Artikel 1 bezeichnet die gebräuchlicheren Arten der hier in Betracht kommenden Veranstaltungen, ohne diese erschöpfend auszu- führen. Wissenschaftliche und belehrende Vorträge werden ihr laut zu denken, mit sich zu einem Entschluß zu kommen. Frau Marie fädelt ein kluges Spiel ein; sie will Dr. Jura als ihren Gatten betrachten (in der geheimen Absicht, ihren ersten rechtmäßigen Gatten von seiner Liebelei, einem der zahlreichen Abenteuer der 10 Jahre ihrer Ehe zu heilen) und beide zusammen suchen in der Hütte das andere Paar: Gustav Heink und Frau Delfine Jura auf. Die Verwirrungen und komischen Situationen, die Bahr mit einer bewundernswerten, bestrickenden Feinheit, einem geistreichen, nie aufdringlichen und unkünstlerischen Witz ausnutzt, herbeiführt und auflöst, sind von solcher Fülle und packender Gewalt, daß wohl kaum der hartgesottenste Philister und Griesgram, die sprödeste alte Tante widerstehen kann; der Knoten wickelt sich geschickt und ohne possenhaft zu werden auf: der alte Zustand wird wieder hergestellt. Heink gibt zu, daß er als Künstler nun einmal das Flimmern, Glanzen und Lachen der Frauen braucht; denn die Frauen sind der Erfolg. Doch es ist ein Unterschied, ob man eine Frau lieb hat oder bloß „liebt"; und wenn ihn Marie auch nur kurze Zeit, wenn er krank .ober müde war, oder beim Essen und Schachspiel besaß, dann besaß sie ihn, ihn den Menschen, und den Glanz des Künstlers doch ganz allein, dann war sie doch die einzige, die er wirklich lieb gehabt. Ich habe schon früher betont, daß mir gerade der Schluß so sehr gut gefallen hat: warum? Künstlerblut! Heink ist der Künstler, der die Frauen braucht, es fängt ganz von selbst an, wie bei zwei guten Schachspielern: die spanische Partie, das Samengambit 2c.! So der Künstler; er schaut eine Dame an, und nur um etwas zu sagen, meint er: Sie sind ein seltsames Geschöpf! Und da ist er schon verloren. Oder er sagt: Jetzt kommt doch bald der Frühling wieder! Ist er auch verloren. Oder er sagt in irgend einem Zu' sammenhang: Goethe und die Frau von Stein —! Ist er
Bekanntmachung.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn.
Mit Entschließung vom 10. März 1910 hat Großh. Ministerimn des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilungsplan für die Bau - Plätze in der Stephansmark auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) den 21. März 1910 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke.
Friedberg, den 13. März 1910.
Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamimann.
von der Abgabe nicht berührt, ebenso Tanzvergnügen. Wohl aber soll diese ausnahmsweise von Masken- und Kostümbällen erhoben werden können, die wegen des damit verbundenen Aufwands in besonderem Maße die Erhebung einer Abgabe zulassen.
Den Gemeinden bleibt es überlassen, durch Ortssatzung zu bestimmen, von welchen der unter Artikel 1 fallenden Veranstaltungen und in welcher Höhe die Abgabe im Rahmen der dort bezeichneten Höchst- und Mindestgrenze erhoben werden soll. Dies kann in verschiedener Weise geschehen:
a) die Gemeinde verpflichtet den Unternehmer oder Besitzer der Räume (vergl. Artikel 4) Steuerkarten, abgestuft nach der Höhe der Steuer, zugleich mit den Eintrittskarten auszutzeben (Artikel 1);
b) bie Abgabe kann aber auch, anstatt mit jeder einzelnen Eintrittskarte erhoben zu werden, nach dem Gesamterlös berechnet werden (Attikel 2);
c) bei Vorstellungen kleineren Umfanges kann die Abgabe im voraus auf einen Pauschbetrag festgesetzt werden (Artikel 2).
Durch dieses Gesetz wird die Pflicht zur Zahlung des staatlichen Urkundenstcmpels selbstverständlich nicht berührt.
— Z u A r t i k e l 3. Es würde nicht angemessen sein, die Theater-Vorstellungen im Hoftheater zu Darmstadt mit einer Sonderabgabe zu Gunsten der Stadtkasse zu belasten, da die Ausgaben dieses Kunstinstitutes durch die eigenen Einnahmen desselben bei weitem nicht gedeckt werden können, sondern einen sehr erheblichen Jahreszuschuß aus der Zivilliste Seiner Kgl. Hoheit des Großherzogs und den jährlichen Zuschuß erfordern, den die Stadt Darmstadt seit einigen Jahren bewilligt hat.
Die weitere Ausnahme in Artikel 3 rechtfertigt sich namentlich dadurch, daß die Abgabe .bei den hier in Betracht kommenden Vorstellungen vorzugsweise das minderbemittelte Publikum treffen unb daß die Erhebung der Abgabe und deren Kontrolle sich in Fällen dieser Art besonders umständlich gestalten würde. Auch stände die damit verbundene Belästtgung des Publikums in vielen Fällen in keinem Verhältnis zu dem geringen Erträgnis der Abgabe. — ! ~.......... ^^^-^_^^^----■■ - _r=LL^!____ | ganz verloren! — Und Heink ist verloren:; so sehr er I auch seiner Frau versprach, ein anderer zu werden, er kann es nicht; er fängt. Eine seiner Enthousiasttnnen ist ihm nachgeeilt, 823 Meter über dem Meer; sie schwärmt ihn an, ihn den Meister, der nachgibt, mechanisch, resigniert: „Ich muß, ich muß!" — —
Zur Aufführung! — Tas Stück wird an den meisten Bühnen gekürzt; die Regie hatte aus allzu große Striche im 2. und 3. Akte verzichtet, wenn auch im ersten Akte die Szene, in der Frau Elaire Floderer ein Bild des 1?jähr. Meisters entwendet, — um es für alle photographieren zu lassen! — vielleicht nicht unbedingt fallen muß. Doch ich will mich hierbei nicht aufhalten, da man, was das „Streichen" angeyt, sehr verschiedener Meinung sein kann. Auf jeden Fall ging nichts des Wichtigsten verloren ! Tie Te- koration im ersten Akte, Salon bei Heink, war gut gestellt; vielleicht hätten einige Lorbeerkränze' — ober sind diese so selten? — das angrenzende Musikzimmer des berühmten, vergötterten Pianisten repräsentabler gestaltet. Tie Bauernstube der Hütte im zweiten Akte war vielleicht ein bißchen zu groß geraten und hätte wohl des Erkers entbehren können! — Kleinigkeiten sonst übergehe ich.
Offen gestanden — nach den Aufführungen des Stückes, denen ich jetzt im Dresdener Kgl. Schauspielhaufe und Les- singtheater zu Berlin beiwohnte, hat mich das Spiel der hiesigen Kräfte angenehm enttäuscht. Meine Erwartungen waren sehr hoch gespannt: doch ich kann ohne Uebertreibung sagen, die hiesige Aufführung, die die Feinheiten des Lustspiels fast burchgängig zum Ausdruck brachte, hat mir beinahe besser gefallen, als die Dresdener Aufführung, die etwas zu sehr nach dem alten Hoftheaterstil zurecht gestrichen und geschnitten war. Wem soll ich den Vorrang gönnen ? Alle Rollen lagen in guten Händen und gleich die