Gießener Jettnng
Vezugspreis 40 pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. — Redaktion: Seltersweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen
Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen
Polizei-Amtes
Behörden Gberheffens
Expedition: Seltersweg 85
Telephon: Nr. 362.
Truck und Verlag der Gießener Berlagsdructerci (Albin Klein).
Anzeigenpreis 15 pfg
die 44 mm breite Peritzeile oder deren Raum, auSwärtS 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Re k l a m e te i l 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50^ o Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung deS ZahlungS- zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Playvorschriften ohneBerbindlichkeit.
Telephon: Nr. 362.
Nr. 136
Dienstag, 18. Oktober 1910
21. Jayrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
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Bekanntmachung.
Wiederholt hat das Reichsgericht die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken festgesteltt, die Toreinfahrten, Höfe, Hausflure, Gänge und Treppen, sofern und solange dieselben jedermann zugänglich sind, während der Dunkelheit so ausreichend zu beleuchten, daß die daselbst verkehrenden Personen der Gefahr der Beschädigung nicht ausgesetzt sind.
Die gleiche Verpflichtung liegt namentlich auch den Jn- habcrn von Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbeitsstätten, von Vergnügungs-, Versammlungs- und Schank - ft ölten (letzteren insbesondere auch hinsichtlich der Bedürfnisanstalten) ob.
Pflichtwidrige Unterlassung der Beleuchtung würde, falls hierdurch jemand zu Schaden klommen sollte, die Entschä- digungspflicht, sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen.
Gießen, den 12. Oktober 1910.
Großherzog l. P o l i z e i a m 1.
Gebhardt.
Bekanntmachung.
Belr.: Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsich- tigung von Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend, vom 1. Juli 1893.
Die durch die nachgenannten Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juli 1893 vorgeschriebene Anmeldung von Mietwohnungen, Schlafräumen und Sd la fstel l en oder von Aenderungen inder Person des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fälle unterlassen.
Anzeigeformulare sind aus unserem Meldebureau erhältlich.
Gleichzeitig machen wir daraus aufmerksam, daß Be- strasung erfolgt, falks bei den demnächst stattfindenden Revisionen der Mietwohnungen 2C. die Unterlassung von Anmeldungen festgesteltt wird.
Gießen, den 10. Oktober 1910.
Grobherzogliches P o l i z e i a m r.
Gebhardt.
Die Flrischnot.
Die Obermeister der Württembergischen Fleischer-Innungen haben beschlossen, die Reichs- und Landesregierung zu bitten, 1. daß unverzüglich die Zölle aus Schlachtvieh und Futtermittel herabgesetzt, die Quarantäne-Vorschriften möglichst erleichtert und das Vieheinsuhrverbot wieder aufgehoben werde, 2. daß die Landwirt schast zu vermehrter Viehzucht und Viehhaltung veranlaßt und insbesondere bei Verpachtung von Staatsdomänen ein entsprechender Viehbestand verlangt werde, 3. daß die Bahnfrachtsätze für Schlacht- und Zuchtvieh herabgesetzt werden, und 4. daß auf mäßige Schlachtgebühren in den Gemeindeschlachthäusern und aus Uebernahme der Beschaugebühren auf Staats- und Gemein- be[affcn hingewirkt werde.
Ein von rund 70 Obermeistern besuchter Obermeister- tag der sächsischen Fleischer-Jnnungsobermeister fand in Dresden statt. Es kam die Vieh- und Fleischteuerung zur Sprache. Der Vorsitzende, Obermeister Nietzschmann-Leipzig führte u. a. aus: „Die Audienz unseres Verbandsvorstandes beim preußischen Landwirtschaftsminister hat nichts geholfen, und die Aeußerung des Ministers aus unsere Vorstellungen müssen wir gerade als eine Verhöhnung ansehen. Wir tonnen nur unsere Verwunderung darüber ausdrücken, daß an amtlicher Stelle über einen von der ganzen Bevölkerung anerkannten Uebelstand nicht richtiger geurteilt wird. Wir protestieren mit aller Energie gegen die Haltung der Reichsregierung und erwarten, daß sie endlich einmal andere Wege einschlagt."
Devolution in Portugal.
Die Wogen der revolutionären Bewegung in Portugal beginnen sich allgemach zu glätten, und hier) und da sind in dem Chaos bereits Ansätze zu einer neuen Ordnung der Dinge, welche die bisherige Unordnung ablösen soll, zu erkennen. Eine endgültige Klärung des neuen Kursus wird erst dann erfolgen können, wenn der Zusammentritt der Na-
Artikel 4.
Anzeigepflicht der Vermieter.
Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals vermietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzuge des Mieter der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, wenn entweder
1. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder
2. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder
3. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befindliche Räume zum Wohnen vermietet werden sollen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über:
â) den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer,
b) die Lage der Wohnung (ob im Haupt- oder Nebengebäude und in welchem Stockwerk),
c) die Anzahl und Bestimmung der Räume,
d) den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.
Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Mietpreis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet.
Artikel 5.
Der Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Arttkel 4 bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermielung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.
Die Anzeigepflicht trifft bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.
Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die im vorigen Artikel unter d vorgeschriebenen Angaben zu machen.
Artikel 6.
Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Personen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufent-
tionalversammlung erfolgt ist. Darüber kann freilich schon jetzt faum mehr ein Zweifel bestehen, wenn auch König Manuel sich zu einem ausdrücklichen Verzicht auf die Krone nicht bereit gefunden hat, daß die Rolle der Dynastie Sach- sen-Koburg-Gotha-Braganza in Portugal ausgespielt ist. , König Manuel werden sein persönlicher Besitz, seine Kleider undt sonstigen Effekten zugestellt werden. Die Kunst - schätze in den königlichen Palästen aber sollen verkauft und der Erlös zur Tilgung der Schulden der königlichen Familie verwendet werden. Der Grundbesitz der letzteren wird auf etwa zehn Millionen Mark geschätzt, ein Teil der Einnahmen aus diesem Besitz soll dem König bleiben. — Die königliche Familie wurde für alle Zeiten, Joao Franco, der Diktator unter dem ermordeten König Carlos, auf Lebenszeit aus Portugal verbannt. Franco, der inzwischen nach Madrid übergesiedelt ist, hat bereits seine Naturalisation in Spanien nachgesucht.
König Manuel und Königin Amelia sind am Sonntag nach England abgereist, Königin Pia nach Italien. Um 2% Uhr verließ Königin Pia das Palais. Im Gefolge der Königin befand sich Marauis Unghao^ Um 4 Uhr nachmittags begab sich König Manuel mit seiner Mutter und dem Jnfanlen zur Anlegestelle der englischen Königsjacht „Viktoria and Albert", die direkt nach Portsmouth in See ging.
Streik der ftanMschen Eisenbahner.
Sosweit die vorliegenden Nachrichten erkennen lassen, hat der Ausstand in den letzten Tagen weiter nachgelassen. Die Bewegung ist somit als gescheitert zu betrachten. Ter Aufruf des nationalen Ausschusses der Eisenbahner zum allgemeinen Ausstand, der am Freitag seine eigentliche Wirkung hätte zeigen müssen, hat außerhalb der beiden Aus- ftandszentren, der Weftbahn und der Nordbahn, bei den übrigen Bahngesellschaften nur eine sporadische Wirkung erzielt. Hier und da hat in der Provinz der Aufruf in Verhandlungen und Beschlüssen Widerhall gefunden, aber ganz zweifelsohne ist ihm nicht diejenige tatsächliche Folge geleistet worden, welche die Lage noch) lritifcher gestaltet hätte. Im Gegenteil bringt dieser Mißerfolg des Aufrufs | die Ausständigen der Westbahn und Nordbahn in die Lage,
hatt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Mielbenutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über
a) Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,
b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,
c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen.
Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen.
Artikel 11.
Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4—6 vorgeschriebenen Anzeigen zu machen unterläßt oder in diesen Anzeigen wissentlich unrichtige Angaben macht.
Bekanntmachung.
Belr.: Volkszählung am 1. Dezember 1910.
Am 1. Dezember 1910 ist im Deutschen Reiche eine Volkszählung vorzunehmen. Die erforderlichen Erhebungen sollen wieder durch Zählungskommissionen unter Heranziehung von Zählern erfolgen. Wir ersuchen diejenigen Per - sonen, die das Amt eines Zählers, sei es unentgeltlich, sei es gegen Bezahlung, übernehmen wollen, sich bis späte - stens 1. November l. Js. in der Zeit von vormittags 8 bis 1 Uhr nachmittags auf unserem Meldebureau,, Weidengasse Nr. 5, Zimmer 6, zu melden.
Gießen, den 15. Oktober 1910.
G r o ß h. Polizeiamt. Gebhardt.
Bekanntmachung.
Der nördliche Feldweg zwischen Hohleichweg und Leinenpfad wird wegen Kanalifationsarbeiten vom 19. d. M. ab bis auf weiteres gesperrt.
Gießen, den 17. Oktober 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
Mecum.
ihren Ausstand allein auszufechten. Tas aber werden sie ohne die Hilfe der anderen kaum vermögen. Die ganze Bewegung gleicht einem Heer, in dem es zwar mächtig gärt, dem es aber sowohl in seinen Führern an dem nötigen Vertrauen und der nötigen Kampfeslust fehlt, und diesem Mangel werden auch die Politiker der sozialistischen Parteien schwerlich abhelsen, die sich jetzt mit einem großen Ausruf an ihr Volk wenden, um es zu einer öffentlichen Versammlung einzuberufen, die der Ausstandsbewegung die ihr noch fehlende innere moralische Durchschlagskraft eingeben soll. Der Ausstandsaüsschuß selbst hat an den Ministerpräsidenten ein Schreiben gerichtet, worin er seiner Bereitwilligkeit zu Verhandlungen Ausdruck gibt. Der Mini- sterpräsidenh hat dem Schreiben gegenüber seinen alten Standpunkt behauptet, wonach er nur zu Vermittlungen mit den Gesellschaften bereit ist. Wie die Dinge liegen, spricht alles dafür, daß die sozialdemokratischen Regisseure der Bewegung eine glänzende Niederlage erlitten haben.
Die Eisenbahndirettoren erklärten beim Empfange beim Minister der öffentlichen Arbeiten Millerand, daß den Beamten und Arbeitern aller Eisenbahnnetze, soweit sie in Paris ansässig sind, spätestens am 1. Januar 1911 ein Mindestgehalt von 5 Francs für jeden Tag, an dem sie Dienst getan haben, bewilligt werde. Tas Eisenbahnpersonal ist von dieser Aufbesserung benachrichttgt worden.
Zum Zarenbesuch in Friedberg.
Der Zar, der Großherzog, Prinzessin Heinrich v. Preu -ßen, Prinz Waldemar, die vier jugendlichen Großfürstinnen des russischen Kaiserhauses besuchten am Freitag den Tennisplatz in Bad-Nauheim. Prinz Heinrich von Preußen hatte den Herrschaften das Geleite gegeben, beteiligte sich aber nicht am Spiel, sondern fuhr zum Golfplatz. In dem Tennis-Cafel wurde der Tee von den Fürstlichkeiten eingenommen.
Der Zar traf am Samstag, nachmittags 3 Uhr, in Begleitung der vier Großfürstinnen-Töchier, des Großherzogs, des Prinzen und Prinzessin Heinrich von Preußen u. deren Sühnen, den Prinzen Waldemar und Sigismund, zum 2.