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Mzugsprei; 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal ßrn t i s bei. Redaktion : Sclicrsweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Telephon: 9kr. 362.

Nr 84

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Enthält alle amtl. Bekanntmachungen

der Grotzherzogllchen des Grotzherzogllcyen

Bür germeisterei'MD Polizei - Amtes sowie vieler anderer v^pf? Behörden Gberhessens Expedition: Zeltersweg 85.

Druck und Verlag der Gießener Vcrlagâdruckcrci (Plbin Klein)'

Samstaa, 1 -\ Juni 1910

(Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm. breite Peli: zeile ober deren Raum, auswärts 20 Pfg.: die 90 mm breite Perüzei!-.- in: Reklameteil 50 Pig., auswärts 00 P-'q. - Tabellen <:m â< iv«Ausschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kvniun bei Ueberschreiumg des Zahlung^ zieles (30 Tagei, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegiall Platzver'chriften ohneBerbindlichkeit.

21. Jahrg

Amtliche Mekanntmachungen

hren in ftkann.

Bekanntmachung

Der bisherige Oktrov-Jnspettor Ludwig Mäser ist zum Sladtrechner ernannt und verpflichtet wor­den. Er hat seinen Dienst heute angelrelen.

Gießen, den 16. Juni 1910.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

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Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Hammstruße zwischen den Unterführungen an der Westan­lage und an der Neustadt von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radsahrverkehr gesperrt.

Gießen, den 17. Juni 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t.

I. V.: Pfeffer.

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 9% Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann­ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zufchlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 14. Juni 1910.

S t ä d 1. Tiefbauamt. Braubach.

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst- stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann­ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns cinzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 14. Juni 1910.

S t ä d t. Tiefbauamt. Braubach.

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Gr. Hess.) Nr. 116

Löber.

Eintritt 75 Pfg.

ArbeitSverae^nnq.

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig- mg des Großen Steinweges und des Eichweges sollen Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Dre Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst- stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der dafelbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann len Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zufchlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 14. Juni 1910.

S t ä d t. Tiefbauamt. Braubach.

ArbeitSvergeb un g.

Die Erd-, Maurer- und Asphaltarbeilen für die Neube­festigung der Schloßgasse sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 11% Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann­ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zufchlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 14. Juni 1910.

S 1 ä d t. T i e f b a u a m t. Braubach.

Vergebung von Maurer- n Pflaflerarbciten.

Die Maurer- und Psiasterarbeiten für die Neubesestig- ung der Bürgersteige in der Ludwigstraße zwischen Riegel­pfad und Liebigstraße sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 9 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst stunden bei ims zur Einsicht offen. Angebote auf Vordrrtck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 14. Juni 1910.

S t ä d 1. Aiefbauam 1. Btaubach.

ievmacher, Wmn ing.

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Arbeitsvergebuna.

Die Maurer- und Pslafterarbeiten für die Neubefestig­ung der Senkenbergstraße sollen

Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 10% Uhr, öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­hunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann- ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 14. Juni 1910.

S t ä d t. Tiefbauamt.

Braubach.

Arbeitsvergebnug.

Die Maurer- und Psiasterarbeiten für die Neubefestig- ung der Licherftrgße sollen

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Revisionsarbeiten im Maschinen-

Vergebung von Banarbetten.

haus des Elektrizitätswerkes wird am 19. Juni d. Js., von 3% bis 6 Uhr samte Kabelnetz ausgeschaltet und die terbrochen, was wir den Konsumenten nis bringen.

Sonntag, den morgens das ge- Stromlieferung un- Hiermit zur Kennl-

Gießen, den 16. Juni 1910.

Elektrizitätswerk u. Straßenbahn der Stadt Gießen.

I. V.: Dipl.-Ing. Schmitz.

Bekanntmachung.

Die unterm 26. Mai 1910 ungeordnete Sperre der Lie­bigstraße am Uebergang über die Oberh. Bahn wird hier­mit aufgehoben.

Gießen, den 14. Juni 1910.

Großherzogl. 1 Gebhardt.

l. P o l i z e i a m 1.

Vergebung von Pflasterarbeiten.

Die Erd-, Maurer- und Asphaltarbeiten für die Neube­festigung der Brandgasse sollen

Tie für gebäude und

die Erbauung eines Schulhauses nebst Abort- Einsriedigumg zu

Garbenleich

Arbeiten und Lieferungen, wie:

Maurer-, Steinmetz- (Lungstein), Zimmer

erforderlichen

Erd-, Dachdecker-, Weißbinder- und Tapezierarbeiten, Blitzableiteranlage, Träger-, Eisen-, Röhren- und Zementlieserung, Pflaster - arbeiten und Basaltgruslieferung, sollen im Wege öffent­lichen Angebots vergeben werden.

Tie Angebotsunterlagen liegen auf dem Amtszimmer

Spengler-, Schlosser-,

Glaser-, Schreiner

des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 18, während der Dienst­stunden zur Einsicht offen.

Angebote mit entsprechender Aufsicht versehen, sind ver­schlossen und postfrei bis spätestens F r e i t o g, den 24. Juni d. Js., vormittags 8^ Uhr, bei Gr. Bürgermeisterei Garbenleich einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegen­wart etwa erschienener Bewerber erfolgt.

Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten.

Gießen, den 14. Juni 1910.

Der Gr Kreisbattittspcktor des Kreises Gießen.

Diehm.

ohne Narben

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Das neue hessische Gemeindelteuergesetz. |

1 Reform zu unterziehen, die Grundsteuer, die bei dem Grund

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Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer hat den neuen Gesctzeniwrrrf über die Gemeindeumlagenreform so­eben fertiggestellt; er wird den Hauptberdtungsgegenstand der Sommertagung des Landtages bilden. Die Neuregel- lmg des Gemeindesteuerwesens ist eine allseitig anerkannte Notwendigkeit. Bereits 1904 ist ein Gesetzentwurf von der Zweiten Kammer beraten und genehmigt, von der Ersten Kammer aber fallen gelassen worden, weil namentlich der Vorschlag der Regierung, bei der Veranlagung zur Grund­steuer lediglich den gemeinen Wert als Unterlage zu neh­men und den Ertragswert auszuscheiden, nicht den Beifall der Mitglieder der Ersten Kammer fand. Am 8. Mai 1909 wurde dann ein neuer, den Wünschen der Herren entge -

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gcnfommcnbcr Entwurf eingebracht.

Wie schon bei der früheren Beratung, so war auch diesmal wieder durch die eingebrachten Anträge des Abg. Schönberger die Frage zur Erörterung gebracht worden, die ganz einfache Uebertragung der Staatssteuergesetzgebung auf die Gemeinden und damit die Abschaffung der Realstcuern zu veranlassen, wobei zugleich folgerichtig vom Antragstel­ler das Verbot des Schuldenabzugs bekämpft wurde, und, wie bei der staatlichen Einkommens- und Vermögenssteuer lediglich das Prinzip der Leistungsfähigkeit des Steuerzah­lers auch in der Gemeindesteuer zur Geltung kommen sollte. Der Ausschuß ist diesen Anregungen nicht gefolgt; er hält mit der Regierungsvorlage an dem Grundgedanken fest, daß die Abschaffung der Realsteuern in der Gemeindesteuer­

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gesetzgebung und ihr Ersatz durch Zuschläge zur staatlichen Einkommen und Vermögenssteuer keineswegs den Jntereffen ixr Gemeinden entsprechen würde.Tie Verhältniffe in der Gemeinde sind ganz anders als im Staate gelagert. Bei den Gemeinden kommt in erster Linie der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung in Betracht. Zahlreiche Auf - Wendungen der Gemeinde kommen nur einzelnen, bestimm­ten Erwerbs klassen zugute, und es wäre unbillig, nament­lich in solchen Fällen, wo, wie in rein landwirtschaftlichen oder industriellen Gemeinden die meisten Gemeindeausga­ben einer dieser beiden Erwerbsklaffen vornehmlich zugute kommen, alle Gemeindegenoffen im gleichen Maße dafür steuerlich heranzuziehen." Es wird noch weiter darauf hin­gewiesen, daß Einkommen- und Vermögenssteuer erheblichen Schwankungen unterworfen seien im Gegensatz zu den Re­alsteuern, besonders der Grund- und Gewerbesteuer, daß die Gemeinden solche Schwankungen weniger gut tragen können, als der Staat, der sich eher auf andere Weise Deckung zu verschaffen vermag. Dazu bringe die natürliche Entwickelung unseres wirtschaftlichen und öffent­lichen Lebentz fast von Jahr zu Jahr eine weitere Steiger­ung der Gemeindelasten mit sich.

und er-

Die erste Aufgabe der neuen Gesetzgebung aber muß sein, die Grund und Gewerbesteuer einer durchgreifenden

und Boden aus den alten Grundsteuerkapitalien von 1824 und bei der Gebäudesteuer auf Schätzungen der 1860er Jahre beruhen, und der Gewerbesteuer, deren Ausbau eben­falls aus veralteten Grundlagen gestützt ist; sie können un­ter keinen Umständen ausrecht erhalten werden, da sie we­der Rücksicht aus das im Gewerbe arbeitende Anlage- und Betriebskapital nimmt, noch aus den Ertrag.

Ein Jahr Sansabund.

Ter Hanfabund' für Gewerbe, Handel und Industrie hat in diesen Tagen das erste Jahr seines Bestehens been­det. Das gibt der Leitung des Bundes Anlaß zu folgen­dem Rückblick:

Die Kämpfe um die Reichsfinanzreform hatten die Er­füllung des Gedankens gebracht, endlich eine Vertretung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der An­gehörigen von Handel, Gewerbe und Industrie, der Ar­beitgeber und der Arbeitnehmer, der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe, des Handwerktz und des Mittelstandes zu schaffen. Wie sehr dieser Gedanke den praktischen Bedürf­nissen der erwerbstätigen Kreise entspricht, ergibt sich da­raus, daß in einem Jahre 33 Landesgruppen und größere i Bezirksgruppen des Hansabundes und 537 Ortsgruppen ge- i gründet worden sind, daß außerdem in 889 Orten des Teutschen Reiches 1120 Vertrauensmänner des Hansabun- des tätig sind. Weiterhin sind dem Hansabund 525 deutsche wirtschaftliche Vereine als korporative Mitglieder beigetre­ten. Die Mitgliederzahl des Hansabundes an direkten Mit­gliedern beträgt ungefähr 250 000 Personen, wobei die dem Hansabund korporativ angeschlossenen Vereine als einzelne Personen gerechnet, sind. Seit Gründung des Hansabundes pnd etwa 800 öffentliche Versammluntzen abgehalten wor­den: Aufklärungsmaterial, Flugblätter wurden in Höhe von gegen 2% Millionen Exemplaren verteilt. Die praktische Tä­tigkeit des Hansabundes beruht im wesentlichen darin, daß bis in die entferntesten Kreise des Bürgertums Aufklärung getragen wird über die wirtschaftliche Bedeutung von Ge­werbe, Handel und Industrie, über die diesen Kreisen ge­meinsamen Interessen, insbesondere aber Aufklärung über die gegenwärtige Politik des Bundes der Landwirte, die zum Schaden der Natron zu einer einseitigen Belastung und Be- ' kampsung einzelner Erwerbende des deutschen Bürger- | timiè ausgeartet ist. Ter Hansabund hat auf wirtschaft - lichem und wirtschaftspolitischem Gebiete Stellung genom- i men zu den wichtigsten der während seines Bestehens zur I Verhandlung gelangten Gesetzentwürfe. Er hat die Fern- I

sprcchgebührenordnung, welche jetzt einer Kommission über­wiesen ist, ablebnen müssen; bei aller Anerkennung des dem Wertzuwachssteuergesetz zutzrunde liegenden gerechten Gedankens der Besteuerung des unverdienten Wertzuwach­ses hat er gegen den Entwurf des Gesetzes Stellung ge­nommen. Er hat weiter in der Frage der Reichsversicher­ungsordnung die Persicherungsämter, die Kodifikation der ganzen Gesetzgebung und die Beseitigung der freien, wie Einschränkung der Betriebskrankenkassen bekämpft. In allen diesen Fragen hat der bisherige Gang der öffentlichen Er­örterungen den Standpunkt, den der Hansabund eingenom­men, bestätigt. Was die Stellung des Hansaoundes zu den Wahlen betrifft, so sind auch hier erfreuliche Erfolge zu verzeichnen. Insbesondere hat eine Anzahl an­gesehener Vertreter von Gewerbe, Handel und Industrie auf Veranlassung des Hansabundes sich bereit erklärt, für den Reichstag zu kandidieren, und zwar in nicht geringer Zahl. Der Hansabund hat demnach in­nerhalb der kurzen Zeit seines Bestehens eine Grundlage ge­schaffen, auf der für die Zukunft fortgebaut werden kann.

Parlamentarisches aus Hessen.

Ter Sonderausschuß für die Verwallungsge- setzreform behandelte am Mittwoch die Vorschriften der Artikel 51102, welche sich beschäftigen mit der Einleitung und Durchführung der Wahl zum Gemeinderat, der Besetz­ung der Bürgermeistereien, der Wahl, den Dienstbezügen und dem Ausscheiden des Bürgermeisters und der Beige­ordneten aus dem Anu, der Tätigkeit des Gemeinderals und der Genehmigungspflicht der Geschäfte und Beschlüsse des Gememderats. Tie Vorschriften über das Wahlver - fahren sind neu gefaßt und einheitlich in der Städte- und Landgemeindeordnung dem Verfahren über das Reichstaqs­wahlrecht entsprechend gestaltet werden. Die Abstimmung erfolgt mit Stimmzetteln, die der Abstimmende selbst dem Wahlvorsteher in einem amtlich gestempelten Umschlag über­reicht. Tie Stimmzettel müssen von weißem Papier ohne Kennzeichen sein, die Umschläge von dunkelfarbigem, un­durchsichtigem Papier, auch muß ein der Beobachtung un­zugänglicher Raum oder eine Vorrichtung mit Tisch vor­handen sein, damit der Wähler unbeobachtet feinen Zettel in den Umschlag stecken kann. Bei Artikel 85, der die Vor­schriften über die Bestätigung der gewählten Bürgermeister und Beigeordneten enthält, wurde die Bestätigung der Bür­germeister und Beigeordneten durch den Kreis- und Pro­vinz ialpusstchuß beibehbltem Die Vorschriften über die Dienstbezüge der Bürgermeister in der Landgemeindeord­nung haben in der Regierungsvorlage eine neue Fassung erhalten. Der Ausschuß hat jedoch die Entscheidung in die­ser wichtigen Frage vorläufig ausgesetzt und will die Frage