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Mzugsprei; 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mk. frei ins Haus. — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Zwei Extrabeilagen: „Humoristische Blätter" und die „Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal ßrn t i s bei. — Redaktion : Sclicrsweg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Telephon: 9kr. 362.
Nr 84
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Enthält alle amtl. Bekanntmachungen
der Grotzherzogllchen des Grotzherzogllcyen
Bür germeisterei'MD Polizei - Amtes sowie vieler anderer v^pf? Behörden Gberhessens Expedition: Zeltersweg 85.
Druck und Verlag der Gießener Vcrlagâdruckcrci (Plbin Klein)'
Samstaa, 1 -\ Juni 1910
(Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm. breite Peli: zeile ober deren Raum, auswärts 20 Pfg.: die 90 mm breite Perüzei!-.- in: Reklameteil 50 Pig., auswärts 00 P-'q. - Tabellen <:m â< iv«Ausschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kvniun bei Ueberschreiumg des Zahlung^ zieles (30 Tagei, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegiall Platzver'chriften ohneBerbindlichkeit.
21. Jahrg
Amtliche Mekanntmachungen
hren in ftkann.
Bekanntmachung
Der bisherige Oktrov-Jnspettor Ludwig Mäser ist zum Sladtrechner ernannt und verpflichtet worden. Er hat seinen Dienst heute angelrelen.
Gießen, den 16. Juni 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
J. V.: Keller.
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Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Hammstruße zwischen den Unterführungen an der Westanlage und an der Neustadt von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radsahrverkehr gesperrt.
Gießen, den 17. Juni 1910.
Großherzogliches P o l i z e i a m t.
I. V.: Pfeffer.
Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 9% Uhr, öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zufchlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 14. Juni 1910.
S t ä d 1. Tiefbauamt. Braubach.
Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst- stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns cinzureichen. — Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 14. Juni 1910.
S t ä d t. Tiefbauamt. Braubach.
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Gr. Hess.) Nr. 116
Löber.
Eintritt 75 Pfg.
ArbeitSverae^nnq.
Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig- mg des Großen Steinweges und des Eichweges sollen Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Dre Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst- stunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der dafelbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann len Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zufchlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 14. Juni 1910.
S t ä d t. Tiefbauamt. Braubach.
ArbeitSvergeb un g.
Die Erd-, Maurer- und Asphaltarbeilen für die Neubefestigung der Schloßgasse sollen
Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 11% Uhr, öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zufchlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 14. Juni 1910.
S 1 ä d t. T i e f b a u a m t. Braubach.
Vergebung von Maurer- n Pflaflerarbciten.
Die Maurer- und Psiasterarbeiten für die Neubesestig- ung der Bürgersteige in der Ludwigstraße zwischen Riegelpfad und Liebigstraße sollen
Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 9 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst stunden bei ims zur Einsicht offen. Angebote auf Vordrrtck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 14. Juni 1910.
S t ä d 1. Aiefbauam 1. Btaubach.
ievmacher, Wmn ing.
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Arbeitsvergebuna.
Die Maurer- und Pslafterarbeiten für die Neubefestigung der Senkenbergstraße sollen
Mittwoch, den 22. Juni ds. Js., vormittags 10% Uhr, öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während der Diensthunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann- ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. — Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 14. Juni 1910.
S t ä d t. Tiefbauamt.
Braubach.
Arbeitsvergebnug.
Die Maurer- und Psiasterarbeiten für die Neubefestig- ung der Licherftrgße sollen
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Revisionsarbeiten im Maschinen-
Vergebung von Banarbetten.
haus des Elektrizitätswerkes wird am 19. Juni d. Js., von 3% bis 6 Uhr samte Kabelnetz ausgeschaltet und die terbrochen, was wir den Konsumenten nis bringen.
Sonntag, den morgens das ge- Stromlieferung un- Hiermit zur Kennl-
Gießen, den 16. Juni 1910.
Elektrizitätswerk u. Straßenbahn der Stadt Gießen.
I. V.: Dipl.-Ing. Schmitz.
Bekanntmachung.
Die unterm 26. Mai 1910 ungeordnete Sperre der Liebigstraße am Uebergang über die Oberh. Bahn wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 14. Juni 1910.
Großherzogl. 1 Gebhardt.
l. P o l i z e i a m 1.
Vergebung von Pflasterarbeiten.
Die Erd-, Maurer- und Asphaltarbeiten für die Neubefestigung der Brandgasse sollen
Tie für gebäude und
die Erbauung eines Schulhauses nebst Abort- Einsriedigumg zu
Garbenleich
Arbeiten und Lieferungen, wie:
Maurer-, Steinmetz- (Lungstein), Zimmer
erforderlichen
Erd-, Dachdecker-, Weißbinder- und “ Tapezierarbeiten, Blitzableiteranlage, Träger-, Eisen-, Röhren- und Zementlieserung, Pflaster - arbeiten und Basaltgruslieferung, sollen im Wege öffentlichen Angebots vergeben werden.
Tie Angebotsunterlagen liegen auf dem Amtszimmer
Spengler-, Schlosser-,
Glaser-, Schreiner
des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 18, während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Angebote mit entsprechender Aufsicht versehen, sind verschlossen und postfrei bis spätestens F r e i t o g, den 24. Juni d. Js., vormittags 8^ Uhr, bei Gr. Bürgermeisterei Garbenleich einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgt.
Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten.
Gießen, den 14. Juni 1910.
Der Gr Kreisbattittspcktor des Kreises Gießen.
Diehm.
ohne Narben
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Das neue hessische Gemeindelteuergesetz. |
1 Reform zu unterziehen, die Grundsteuer, die bei dem Grund
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Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer hat den neuen Gesctzeniwrrrf über die Gemeindeumlagenreform soeben fertiggestellt; er wird den Hauptberdtungsgegenstand der Sommertagung des Landtages bilden. Die Neuregel- lmg des Gemeindesteuerwesens ist eine allseitig anerkannte Notwendigkeit. Bereits 1904 ist ein Gesetzentwurf von der Zweiten Kammer beraten und genehmigt, von der Ersten Kammer aber fallen gelassen worden, weil namentlich der Vorschlag der Regierung, bei der Veranlagung zur Grundsteuer lediglich den gemeinen Wert als Unterlage zu nehmen und den Ertragswert auszuscheiden, nicht den Beifall der Mitglieder der Ersten Kammer fand. Am 8. Mai 1909 wurde dann ein neuer, den Wünschen der Herren entge -
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gcnfommcnbcr Entwurf eingebracht.
Wie schon bei der früheren Beratung, so war auch diesmal wieder durch die eingebrachten Anträge des Abg. Schönberger die Frage zur Erörterung gebracht worden, die ganz einfache Uebertragung der Staatssteuergesetzgebung auf die Gemeinden und damit die Abschaffung der Realstcuern zu veranlassen, wobei zugleich folgerichtig vom Antragsteller das Verbot des Schuldenabzugs bekämpft wurde, und, wie bei der staatlichen Einkommens- und Vermögenssteuer lediglich das Prinzip der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers auch in der Gemeindesteuer zur Geltung kommen sollte. Der Ausschuß ist diesen Anregungen nicht gefolgt; er hält mit der Regierungsvorlage an dem Grundgedanken fest, daß die Abschaffung der Realsteuern in der Gemeindesteuer
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gesetzgebung und ihr Ersatz durch Zuschläge zur staatlichen Einkommen und Vermögenssteuer keineswegs den Jntereffen ixr Gemeinden entsprechen würde. „Tie Verhältniffe in der Gemeinde sind ganz anders als im Staate gelagert. Bei den Gemeinden kommt in erster Linie der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung in Betracht. Zahlreiche Auf - Wendungen der Gemeinde kommen nur einzelnen, bestimmten Erwerbs klassen zugute, und es wäre unbillig, namentlich in solchen Fällen, wo, wie in rein landwirtschaftlichen oder industriellen Gemeinden die meisten Gemeindeausgaben einer dieser beiden Erwerbsklaffen vornehmlich zugute kommen, alle Gemeindegenoffen im gleichen Maße dafür steuerlich heranzuziehen." Es wird noch weiter darauf hingewiesen, daß Einkommen- und Vermögenssteuer erheblichen Schwankungen unterworfen seien im Gegensatz zu den Realsteuern, besonders der Grund- und Gewerbesteuer, daß die Gemeinden solche Schwankungen weniger gut tragen können, als der Staat, der sich eher auf andere Weise Deckung zu verschaffen vermag. Dazu bringe die natürliche Entwickelung unseres wirtschaftlichen und öffentlichen Lebentz fast von Jahr zu Jahr eine weitere Steigerung der Gemeindelasten mit sich.
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Die erste Aufgabe der neuen Gesetzgebung aber muß sein, die Grund und Gewerbesteuer einer durchgreifenden
und Boden aus den alten Grundsteuerkapitalien von 1824 und bei der Gebäudesteuer auf Schätzungen der 1860er Jahre beruhen, und der Gewerbesteuer, deren Ausbau ebenfalls aus veralteten Grundlagen gestützt ist; sie können unter keinen Umständen ausrecht erhalten werden, da sie weder Rücksicht aus das im Gewerbe arbeitende Anlage- und Betriebskapital nimmt, noch aus den Ertrag.
Ein Jahr Sansabund.
Ter Hanfabund' für Gewerbe, Handel und Industrie hat in diesen Tagen das erste Jahr seines Bestehens beendet. Das gibt der Leitung des Bundes Anlaß zu folgendem Rückblick:
Die Kämpfe um die Reichsfinanzreform hatten die Erfüllung des Gedankens gebracht, endlich eine Vertretung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Angehörigen von Handel, Gewerbe und Industrie, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe, des Handwerktz und des Mittelstandes zu schaffen. Wie sehr dieser Gedanke den praktischen Bedürfnissen der erwerbstätigen Kreise entspricht, ergibt sich daraus, daß in einem Jahre 33 Landesgruppen und größere i Bezirksgruppen des Hansabundes und 537 Ortsgruppen ge- i gründet worden sind, daß außerdem in 889 Orten des Teutschen Reiches 1120 Vertrauensmänner des Hansabun- des tätig sind. Weiterhin sind dem Hansabund 525 deutsche wirtschaftliche Vereine als korporative Mitglieder beigetreten. Die Mitgliederzahl des Hansabundes an direkten Mitgliedern beträgt ungefähr 250 000 Personen, wobei die dem Hansabund korporativ angeschlossenen Vereine als einzelne Personen gerechnet, sind. Seit Gründung des Hansabundes pnd etwa 800 öffentliche Versammluntzen abgehalten worden: Aufklärungsmaterial, Flugblätter wurden in Höhe von gegen 2% Millionen Exemplaren verteilt. Die praktische Tätigkeit des Hansabundes beruht im wesentlichen darin, daß bis in die entferntesten Kreise des Bürgertums Aufklärung getragen wird über die wirtschaftliche Bedeutung von Gewerbe, Handel und Industrie, über die diesen Kreisen gemeinsamen Interessen, insbesondere aber Aufklärung über die gegenwärtige Politik des Bundes der Landwirte, die zum Schaden der Natron zu einer einseitigen Belastung und Be- ' kampsung einzelner Erwerbende des deutschen Bürger- | timiè ausgeartet ist. Ter Hansabund hat auf wirtschaft - lichem und wirtschaftspolitischem Gebiete Stellung genom- i men zu den wichtigsten der während seines Bestehens zur I Verhandlung gelangten Gesetzentwürfe. Er hat die Fern- I
sprcchgebührenordnung, welche jetzt einer Kommission überwiesen ist, ablebnen müssen; bei aller Anerkennung des dem Wertzuwachssteuergesetz zutzrunde liegenden gerechten Gedankens der Besteuerung des unverdienten Wertzuwachses hat er gegen den Entwurf des Gesetzes Stellung genommen. Er hat weiter in der Frage der Reichsversicherungsordnung die Persicherungsämter, die Kodifikation der ganzen Gesetzgebung und die Beseitigung der freien, wie Einschränkung der Betriebskrankenkassen bekämpft. In allen diesen Fragen hat der bisherige Gang der öffentlichen Erörterungen den Standpunkt, den der Hansabund eingenommen, bestätigt. Was die Stellung des Hansaoundes zu den Wahlen betrifft, so sind auch hier erfreuliche Erfolge zu verzeichnen. Insbesondere hat eine Anzahl angesehener Vertreter von Gewerbe, Handel und Industrie auf Veranlassung des Hansabundes sich bereit erklärt, für den Reichstag zu kandidieren, und zwar in nicht geringer Zahl. Der Hansabund hat demnach innerhalb der kurzen Zeit seines Bestehens eine Grundlage geschaffen, auf der für die Zukunft fortgebaut werden kann.
Parlamentarisches aus Hessen.
Ter Sonderausschuß für die Verwallungsge- setzreform behandelte am Mittwoch die Vorschriften der Artikel 51—102, welche sich beschäftigen mit der Einleitung und Durchführung der Wahl zum Gemeinderat, der Besetzung der Bürgermeistereien, der Wahl, den Dienstbezügen und dem Ausscheiden des Bürgermeisters und der Beigeordneten aus dem Anu, der Tätigkeit des Gemeinderals und der Genehmigungspflicht der Geschäfte und Beschlüsse des Gememderats. Tie Vorschriften über das Wahlver - fahren sind neu gefaßt und einheitlich in der Städte- und Landgemeindeordnung dem Verfahren über das Reichstaqswahlrecht entsprechend gestaltet werden. Die Abstimmung erfolgt mit Stimmzetteln, die der Abstimmende selbst dem Wahlvorsteher in einem amtlich gestempelten Umschlag überreicht. Tie Stimmzettel müssen von weißem Papier ohne Kennzeichen sein, die Umschläge von dunkelfarbigem, undurchsichtigem Papier, auch muß ein der Beobachtung unzugänglicher Raum oder eine Vorrichtung mit Tisch vorhanden sein, damit der Wähler unbeobachtet feinen Zettel in den Umschlag stecken kann. Bei Artikel 85, der die Vorschriften über die Bestätigung der gewählten Bürgermeister und Beigeordneten enthält, wurde die Bestätigung der Bürgermeister und Beigeordneten durch den Kreis- und Provinz ialpusstchuß beibehbltem Die Vorschriften über die Dienstbezüge der Bürgermeister in der Landgemeindeordnung haben in der Regierungsvorlage eine neue Fassung erhalten. Der Ausschuß hat jedoch die Entscheidung in dieser wichtigen Frage vorläufig ausgesetzt und will die Frage