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der Großherzoglichen ^

Donnerstags und SamsmgS. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und dieNeue Lcwhallc", liegen wöchentlich einrnal gratis bei. Redaktion: Seilersmeg 83. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen

U Polizei-Amtes

Ä^ Behörden Gberhessens

Expedition: Seltersweg 85.

Druck und Verlag der Giessener Vcrlagsdruckerci (Albin Klein).

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswiins 20 Pfg.; die 90 mm breite Pelitzeile im Re kl ameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50°/oAufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreiumg des Zalffungs- zielcs (30 Tage», bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Plnvvorschristen ohneBerbindlichkeit.

Nr 44

Donnerstag, 17. März 1910

Amtliche Jekauntmachungen

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemark­ung Gießen links der Lahn.

Mit Entschließung vom 10. März 1910 hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilungsplan für die Bau - Plätze in der Stephansmark auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmach­ung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) den 21. März 1910 und überweife hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke.

Friedberg, den 13. März 1910.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär:

Schnittspahn, Kreisamtmann.

Arbettsvergebang.

Die zur Herstellung eines neuen Daches auf dem früh­eren Generatorraum der vormaligen Aktienbrauerei erforder­lichen Zimmer- und Dachdeckerarbeilen sollen

Mittwoch, d e n 23. März d. I., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einstcht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst cr= hältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzurei­chen. Zufchlagsfrist 14 Tage.

Gießen, 15. März 1910.

S t ä d 1. Hochbauamt.

Gerbel.

Bekanntmachung.

Die Friedhöfe sind vom 16. März bis 15. Mai von morgens 6 bis abends 8 Uhr geöffnet.

Gießen, den 14. März 1910.

Bürgermeisterei.

Mecum.

Hessischer Landtag.

Erste.Ka«mer.

Die Erste Kammer trat gestern zur Abhaltung einer Plenarfitzung zusammen, um eine Reihe von der Zweiten Kammer erledigter Gesetzentwürfe, Anträge 2C. zu verab­schieden.

Präsident Graf Görtz eröffnete die Sitzung. Erster Gegenstand war der Gesetzentwurf über die Erhebung einer Gebühr für die Revision nicht staatlicher Rech­nungen durch die Oberrechnungskammer.

Staatsminister Dr. Ewald machte darauf aufmerk­sam, daß nicht, wie der Ausschuß der Ersten Kammer in­folge der diesbezüglichen Bemerkung des Abg. Dr. Gläf- fing annehme, sich die Gebühr für Darmstadt auf 10 000 bis 15 000 Mk., sondern nur auf 3390 Mk. stellen werde. Für Offenbach werde die Gebühr 2845 Mk., für Worms 2480 Mk., für Nauheim 600 Mk. betragen.

Domkapitular Bendix weist darauf hin, daß mit diesem Gesetzentwurf den Kirchenbehörden eine neue Last aufgebürdet würde. Frhr. v. Heyl schließt sich dem Bedeickcn des Vorredners an.

Minister Dr. Ewald und Geheimrat B e st machen diesen Bedenken gegenüber einige Ausführungen. Der letz­tere meint, daß die Gebühronanforderung wohl auf die Parochialumlagcn abgcwälzt werden könnte.

Der Gesetzentwurf wird darauf nach dem Ausschußan­ttag angenommen. Ebenso wird der Gesetzentwurf über die Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen über das N o - t a r i a t s- unb K o st e n w e s e n angenommen.

Bei der Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Ur = lundenstempel vom 12. August 1909, mit welcher Beratung der diesbezügliche Antrag Reh verbunden 'wird, beantragt der Ausschuß (Berichterstatter Justizrat Dr. Klein­schmidt) einstimmig den Beitritt zu den Beschlüssen der Zwei­ten Kammer. Dieser Anttag fand Annahme.

Nach der Frühstückspause ihm der Gesetzentwurf, be­treffend die Abänderung eines Gesetzes über die Ausübung und den Schutz der Fischerei vom 27. April 1881, in Verbindung mit einer Vorstellung des Hess. Anglerbundes, Ortsgrrcppe Mainz, zur Beratung. Der Ausschußreferent Graf Stolberg - Roßla beantragte, das Gesetz mit der Abänderung, daß es erst am 1. Oktober 1910 in Kraft treten solle, anzunehmen. Frhr. v. Hehl beantragt, da das Gesetz doch erst am 1. Oktober 1910 in Kraft tre­ten solle, den Entwurf an den Ausschuß zurückzuverweisen.

U1

hin, die Rohver - zulässigen Nicht nur werde er-

Die Vorlage, betreffend die Abänderung des Artikels 227 des Polizeistrafgesetzes, und die Regierungsvorlage, betteffend die Bcsitzsteuern, wurden ohne Debatte angenom­men. Ebenso die Vorlage, die Hinderung des Gemeinde- umlagenaesetzes vom 30. März 1901 betreffend. Eine län­gere Debatte entspann sich dann über den Antrag von 6 Mitgliedern der Ersten Kammer auf Abänderung des Ge­setzes über die Vermögenssteuer. Ter Ausschuß - referent Graf Solms wies auf die Mißstände sich auf dem jetzigen Modus der Schätzung des mögens herausgestellt haben. Es fehle nicht an Marksteinen zur Ermittelung des Verkaufswertes, der große, sondern gerade der kleine Grundbesitz heblich getroffen.

Minister Dr. Braun verliest darauf eine längere Regierungserklärung^, in der betont wird, daß schon in

BekatnUMLchung

Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes der Gewerbeord­nung vom 30. Juni 1900.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß im Jahre 1910 an den nachbezeichneten Tagen die Vorschriften über die Minde st ruhezeit und Mit­tagspausen der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter (§ 139c der Gewerbeordnung) keine Anwendung zu fin­den haben und die Läden, sowie die offenen Verkaufsstel­len an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen.

a) b. c) d)

e)

3 Wochentage vor Ostern 23., 24. und 26. März.

1 Wochentag vor Himmelfahrt 4. Mai 1910.

2 Wochentage vor Pfingsten 13. und 14. Mai 1910.

14 Wochentage vor Weihnachten 9, 10., 12.17. und 19.24. Dezember 1910.

1 Wochentag vor Neujahr, 31. Dezember 1910.

Eine Anzahl weiterer Tage, an denen Ausnahmen von den gesetzlichen Vorschriften gewährt werden können, blei­ben für unvorhergesehene Fälle Vorbehalten.

Gießen, den 14. März 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t. Reinhart.

Bekanntmachnng.

Atts der Kohlermann-Stiftung sind zu ver­geben:

2 Gaben von je 89,03 Mk. an einen unbescholtenen hilfsbedürftigen geborenen Gießener Bürger (Witwer) und an die Witwe eines solchen (geborene Gießenerin bevor­zugt) . Meldungen werden Asterweg 9 (Armenamt) bis 31. März 1910 entgegengenommen.

Gießen, den 11. März 1910.

Die Armendeputatton der Stadt Gießen.

Keller.

dem neuen Entwurf des Umlagengesetzes die Heranziehung der Erträgnisse mit zur Haltung gekommen seien. Die Re­gierung sei deshalb bereit, mit der Zweiten Kammer in Unterhandlungen einzutreten.

Der Antrag wurde nach längerer Debatte angenommen und hierauf die Sitzung geschlossen. Nächste Sitzung: 22. März.

Dom Hansavund.

Tie Vorarbeiten zwecks Schaffung einer schlagfertigen Organisation des Hansa-Bundes für die Berliner Mitglie­der sind beendet. In Anbetracht der großen Einwohner­und Milgliederzahl ist die Organisation Berlin nach fol­genden Gesichtspunkten eingerichtet worden: Berlin mit seinen 2 Millionen Einwohnern und gegen 30 000 Hansa- Bund-Mitgliedern ist entsprechend den Wünschen der Mit­glieder in 20 Bezirke eingeleilt worden. Für je 100 000 Einwohner ist ein Bezirk eingerichtet unter Berücksichtigung der bestehenden Stadtbezirke. Für jeden Bezirk wird ein Bezirksausschuß von mindestens 20 Personen mit dem Rechte der Zuwahl gewählt. Jeder Bezirksausschuß wählt sich einen Bezirksvorsitzenden und einen Stellvertreter, welche die Leitung des Bezirks übernehmen. Die Bezirksausschüsse find dem Charakter des Hansa-Bundes entsprechend aus Vertretern von Gewerbe, Handel und Industrie einschließ­lich des Handwerks und der Angestellten zusammengesetzt. Der Vorstand der Gesamtorganisation Berlin wird gebildet aus den 20 Bezirktzvorsitzenden, die unter sich die Vorstands­ämter durch Vereinbarung verteilen. Sämtliche 30 000 Mit­glieder in Berlin erhalten in diesen Tagen schriftliche Be­nachrichtigung. Die Bezirksausschüsse werden in den näch­sten Tagen zwecks Beratung der Einzelheiten zusammenge- rufen. In allen größeren Städten wird die Or­ganisation tunlichst nach diesen Gesichtspunkten ' eingeführt werden.

Lokales.

17. Gießen, März 1910.

* * Ter Großherzog hat am 12. März dem Pfarrer Wilhelm R ö m h e l d zu Hahn (Pfungstadt) mit Wirkung vom 1. April 1910 die evangelische Pfarrstelle zu Psungstadt übertragen.

* * Ueber t r a gen wurden am 12. März dem Lehrer Johann Philipp Harth zu Unter-Mossau eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wörrstadt.

* * Ernannt wurden am 12. März der Gefangen­aufseher ast der Zellenstrafanstall Butzbach Karl Mölcher zum Oberaufseher an dieser Anstalt und der Gefangenauf­seher am Provinzialarresthaus in Darmstadt Johann Lud­wig Schmitt zum Gefangenaufseher an der Zellenstrafan­stall Butzbach, beide mit Wirkung vom 1. April 1910 an.

* * Erledigt: Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Wöllstadt, Kreis Friedberg.

* Parlamentarisches. Ter Zweiten Kam­mer ging als Trucksache zu: Antrag des Abg. Raab, be­treffend die Errichtung von Volksbibliotheken. Es wird be- auiragt: Tie Regierung zu ersuchen, im Staatsbudget für das Etalsjahr 1911 ein besonderes Kapitel als Kapckel 46b Volksbibliotheken" vorzusehen und dafür den Betrag von 5000 Mk. einzustellen.

Die noch nicht vergebenen Stände in den Markt- la ub en sollen Samstag, den 19. März 1910, vor­mittags 11% Uhr an Ort und Stelle versteigert werden.

Bürgermei sterei.

Mecum.

Für die Zeit vom 1. April 1910 bis Ende März 1911 sollen auf dem hiesigen W o ch e n m a r k 1 eine Anzahl Verkaussplätze vergeben werden.

Angebote Hierauf sind bis spätestens 22. ds. Mts., vormittags 12 Uhr bei der Bürgermeisterei einzureichen, woselbst auch die Bedingungen und Angebolsformulare er­hältlich sind.

Bürgermeisterei.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gie­ßen bringen wir zur öffentlichen Kenntnis der Interessen­ten.

Gießen, den 14. März 1910.

Großherzogliches P o l i z e i a m t. Reinhart.

1

Bekanntmachung.

Betr.: Gesuch der Stadt Gießen um Genehmigung zur Tampfkesselanlage.

Die Stadt Gießen beabsichtigt auf dem Grundstück "Fl? 1 Nr. 123=10 der Gemarkung Gießen einen Dampfkessel zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau des Großh. Polizeiamts Gie­ßen zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwend­ungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Aus - schlusses bei Großh. Polizeiami Gießen vorzubringen.

Gießen, den 9. März 1910.

Großh. Kreisamt Gießen.

J. B.: Welcker.

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* Städtisches. Da bei der Neupslasterung der Straßen ein größerer Posten von Pflastersteinen nicht zur Verwendung gelangen konnte, so halte sich die Sladtver Wallung entschlossen, diese Steine zum Verlauf zu stellen. Bei den Hausbesitzern jenseits der Lahn hat nun dieses Vorgehen insofern den verdienten Beifall gesunden, als es ihren schon lange gehegten Wunsch erfüllte, die Hofraiten mit einem billigen und dauerhaften Pflaster zu versehen.

*)(* Liebig-Laboratorium. In den näch­sten Tagen wird in Deutschland ein Ausruf erfcheinen, der den Zweck verfolgt, durch Aufbringung der nötigen Mittel das alte Gebäude des Liebig-Laboratoriums in Gießen zu erhalten. Wir dürsten wohl in der Ansicht nicht sehlgehen, wenn wir annehmen, daß dieser Plan in den weitesten Kreisen Anklang finden wird. Deshalb wird es auch alle Freunde der Chemie freuen, zu chören, daß Privacdozent Dr. Thomae einen Teil des Gebäudes von der Stadt ge­mietet hat, um denselben von neuem der chemischen Wissen­schaft dienstbar zu machen und damit dem Altmeister der Chemie ein Denkmal zu setzen, wie es gar nicht besser ge­wünscht werden kann. Jedenfalls dürfte der Aufruf, wel­cher die Unterschriften zahlreicher Gelehrten trägt, im Hin­blick auf seinen Zweck des gewünschten Erfolges bei dem dankbaren Gießen sowohl wie auch bei dem nicht minder dankbaren übrigen Deutschland sicher sein. «

*

Verkehrsverein (Hießen.

Am Dienstag abend sand imHotel Kaiserhos" die dies­jährige Hauptversammlung des Verkehrsvereins statt, deren äußerst schwacher Besuch um so mehr zu bedauern war, als doch gerade die Bestrebungen des Verkehrsvereins, von denen bereits eine unserer früheren Nummern berichtete, da­rauf hinauslaufen, daß Interesse für Gießen zu beleben und für den Zuzug zu sorgen. Nur wenige Städte können sich bis jetzt solcher Vereine erfreuen und es wäre deshalb wohl auch sehr zu wünschen, daß die Aufgaben und Ziele des Verkehrsvereins immer mohr eine Sache der Allgemein­heit werden.

Die Versammlung eröffnete eine Ansprache des Vorsitz­enden, Rechtsanwalts Leun, der ein umfassendes Bild von der Tätigkeit des Vereins in dem abgelaufenen Ge­schäftsjahr entwarf und damit ganz besonders die gemein­nützigen Bestrebungen des Vereins kennzeichnete und mit dem Wunsche schloß, daß die späteren Versammlungen bei den Mitgliedern größeren Anklang finden möchten.

Der hierauf von dem Geschäftsführer Helm erstattete Jahresbericht zeigte so recht die vielseitige' Tätigkeit des Vereins durch Verlesung der überaus zahlreichen Anfragen auswärtiger Bürger und Studenten inbezug auf die Gie­ßener Verhältnisse, welche sämtliche auf ausführliche Ant­worten rechnen durften. Hervorgehoben zu werden verdient hierbei noch, daß der Verein dem Verbände deutscher Ver­kehrsvereine beigetreten ist und daß er im vergangenen Jahre noch mehr als früher bemüht war, die Vorzüge un­serer Stadt durch Anzeigen in auswärtigen Blättern be­kannt zu machen.

Zu diesem Geschäftsbericht nahm Stadtv. Winn das Worr, in dem er u. a. ausführte: Ich kann auch nur den schlechten Beluch der Versammlung bedauern, ich möchte aber den Anlaß dazu in dem Umstand erblicken, daß der Verein zu wenig an die Oeffentlichkeit trete und mehr eine stille aber deshalb nicht minder anerkennenswerte Tätigkeit aus­übe. Herr Helm hat in umsassender Weise jede der An-

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